Tarife: Abonnements im Berliner ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es geplant, #Abonnementkunden bei #BVG und #S-Bahn Berlin GmbH, die monatlichen Kosten ihres
Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 2:
Ist es geplant, Abonnementkunden bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH, die aufgrund des Corona-Shutdowns
im Home-Office arbeiten, ihren Arbeitsplatz verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden die monatlichen
Kosten ihres Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 3:
Falls 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden: Wann, unter welchen Regularien und in welcher Höhe?
Antwort zu 1 bis 3:
Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen stellen für Alle eine neue, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Herausforderung dar. Dies führt für jeden Einzelnen zu Veränderungen, mit denen sehr unterschiedlich umgegangen werden muss.
Der Öffentliche Personennahverkehr (#ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, daher
haben sich das Land Berlin und die Verkehrsunternehmen sehr bemüht, trotz
Einschränkungen und mit Blick auf den Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal einen
ausreichenden öffentlichen Verkehr anzubieten. Zwar wurden Schülerverkehre eingestellt
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und Takte ausgedünnt, aber weiterhin ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot
sichergestellt. Das Angebot während der Covid-19-Pandemie umfasst bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) immer noch rund 85 %, bei S-Bahn und im Regionalverkehr
mehr als 90 % des bestellten Fahrplanangebots. Dies bedeutet auch, dass sich die Kosten
für den ÖPNV in Berlin wenig verändert haben – die zahlreichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen sorgen mit großem Einsatz dafür, den Berlinerinnen
und Berlinern auch in Krisenzeiten die Möglichkeit zu geben, zu ihren Arbeitsplätzen oder
zum Einkaufen zu kommen, Ärzte und Krankenhäuser zu erreichen.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte oder dem Abschluss eines Abonnements erhalten
Fahrgäste die Möglichkeit zur Nutzung des umfangreichen ÖPNV-Angebotes. Diese
Möglichkeit kann auch gewissen begrenzten Einschränkungen unterliegen, wenn sich das
Angebot verändert, etwa bedingt durch Baustellen. Ob und wann Abonnenten den ÖPNV
nutzen, ist eine Entscheidung, die – wie auch schon vor der Pandemie – von
verschiedenen persönlichen Faktoren abhängig ist. Auch aktuell nutzen viele Abonnenten
ihre #Umweltkarte und haben dies auch weiterhin vor.
Abonnementkunden mit persönlicher, nicht übertragbarer Zeitkarte und Inhaber von
Monatskarten die erkrankt sind oder unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen,
haben die Möglichkeit, sich ihre gezahlten Beträge entsprechend Anlage 5, Ziffer 11 des
VBB-Tarifs erstatten zu lassen. Aber auch alle anderen Abonnenten, die für sich aktuell
oder perspektivisch keinen Anlass zur Nutzung des ÖPNV sehen und daher oder aus
wirtschaftlichen Gründen ihr Abonnement nicht mehr nutzen wollen, haben jederzeit die
Möglichkeit, ihr Abonnement außerordentlich zu kündigen. Dabei werden sie – entsprechend der Anlage 5, Ziffer 10.2 des VBB-Tarifs – einem Monatskartennutzer
gleichgestellt, ggf. kann es dadurch zu einer geringfügigen Nachforderung kommen. Da
sowohl das #Verkehrsangebot weiterhin besteht, es freizügig genutzt werden kann und
auch von Fahrgästen genutzt wird, gibt es aktuell keine Notwendigkeit zur Erstattung von
Zahlungen für Abonnements.
Für Anfang Mai 2020 ist vorgesehen, die bestehenden Einschränkungen schrittweise
wieder zu lockern; damit einher wird auch eine kontinuierliche Normalisierung der Nutzung
des ÖPNV gehen.
Frage 4:
Falls 1. und/oder 2. mit nein beantwortet werden: Wie beurteilen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der Senat
dieses Vorgehen im Hinblick auf Attraktivität und Verlässlichkeit des Berliner ÖPNV?
Antwort zu 4:
Der Berliner ÖPNV bietet ein sehr attraktives Verkehrsangebot, das mit seiner Dichte,
#Engmaschigkeit und #Ausdehnung auch im internationalen Vergleich hervorsticht. In der
aktuellen Situation wird er zwar weniger umfangreich als bisher genutzt, es ist aber davon
auszugehen, dass der Berliner ÖPNV im Zuge der Normalisierung der Situation wieder
zum Rückgrat der Mobilität in Berlin wird.
Die aktuelle und künftige Attraktivität und Nutzung des ÖPNV steht nach Einschätzung
des Senats nur in geringem Zusammenhang mit der Frage, ob die Abonnenten
unabhängig von ihrer tatsächlichen Situation eine Kompensationszahlung für
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pandemiebedingte Einschränkungen erhalten. Entscheidend ist hier vielmehr die
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität des ÖPNV-Angebots.
Frage 5:
Falls zu 1. und/oder 2. noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde: Wann ist mit einer konkreten
Entscheidung zu rechnen
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger ist diesbezüglich in ständiger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und den Verkehrsunternehmen und bewertet die
dynamische Entwicklung der Situation regelmäßig.
Entscheidungen, die den VBB-Tarif betreffen, sind gemeinsam mit dem Land Brandenburg
und den Landkreisen zu treffen; das Land Berlin kann hier nicht alleine tätig werden. In
Abwägung der derzeit vorliegenden Rahmenbedingungen und Umstände und vor dem
Hintergrund, dass das Verkehrsangebot noch weitgehend erbracht wird, hat man sich
darauf verständigt, eine angeordnete Quarantäne einer Erkrankung gleichzustellen und im
Übrigen die gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin
anzuwenden.
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: S-Bahn-Ausschreibung der Superlative kann beginnen Wer soll für zwei Drittel des Netzes Züge bauen und betreiben?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/s-bahn-ausschreibung-der-superlative-kann-beginnen-li.82537

Monatelang wurde geplant, gestritten, diskutiert. Doch jetzt haben Berlin und Brandenburg dem Vernehmen nach endlich eine Einigung erzielt. Wenn es nach dem Willen der Beteiligten geht, werden noch in diesem Monat die Weichen für die Zukunft der #S-Bahn neu gestellt. Nach Informationen der Berliner Zeitung wird vermutlich im Juni eine der größten Ausschreibungen beginnen, die es jemals in der #Verkehrsgeschichte gegeben hat. Die Fahrgäste können sich auf neue Wagen und mehr Kapazität freuen.

Für die S-Bahn-Linien auf der #Stadtbahn und im #Nordsüd-Tunnel werden mehr als 1300 Wagen benötigt, die in Länder-Eigentum übergehen sollen. Wer wird sie produzieren, wer hält sie in Schuss? Und wer soll die Züge fahren: Wie bisher die S-Bahn Berlin GmbH, Tochter der bundeseigenen Deutschen Bahn (DB), oder private #Zugbetreiber? Darum geht es in der geplanten #Ausschreibung, die ursprünglich Ende des vergangenen Jahres beginnen sollte.

Kurz vorher legte die damalige Brandenburger Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) aber ihr Veto ein. Stein des Anstoßes war eine zentrale Bedingung. Sie lautete: Die Länder bauen eine #S-Bahn-Werkstatt, die auf jeden Fall genutzt werden muss. Sonst hätte die DB einen Vorteil davon, dass sie in Berlin bereits eigene #Werkstätten

VBB: Die große Mehrheit der Fahrgäste trägt Mund-Nase-Bedeckung, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/die-grosse-mehrheit-traegt-mund-nase-bedeckung

Seit gestern, 27. April 2020 gilt im Berliner und Brandenburger ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer #Mund-Nase-Bedeckung.
Erste Beobachtungen ergeben: Die große Mehrheit der Fahrgäste hält sich an die neue Regelung.

Die allermeisten Fahrgäste sind in den Verkehrsmitteln im Verbundgebiet seit gestern mit Mund-Nase-Bedeckung unterwegs.
Nach VBB-Schätzungen war ein Großteil der Fahrgäste am Montag #stoffgeschützt mobil und hielt sich an die Pflicht. Nur sehr selten waren Menschen ohne Schutz in den Verkehrsmitteln zu sehen.

Seit Montag, den 27. April ist ein Mund-Nase-Schutz im ÖPNV in Berlin und Brandenburg Pflicht. Einfache Schutzmasken und selbstgenähte Modelle sind dabei genauso ausreichend wie auch ein Tuch oder ein Schal, der Mund und Nase bedeckt. Die Verkehrsunternehmen und der VBB kommunizieren die #Bedeckungspflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln seit deren Beschluss über alle Kanäle und appellieren an die Fahrgäste, diese dringend einzuhalten.

Susanne Henckel, Geschäftsführerin VBB: „In Summe wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sehr gut umgesetzt. Die deutliche Mehrheit der Fahrgäste war gestern in Bussen und Bahnen mit einer Bedeckung unterwegs. Herzlichen Dank an alle, die sich an die Vorgaben halten, Mund und Nase bedecken, Abstand halten und aufeinander Rücksicht nehmen!“

Tarife: Kulanzregelung zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/kulanzregelung-zum-umgang-mit-vbb-semestertickets-verlaengert

Nach Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen sowie den Ländern Berlin und Brandenburg wurde für die bislang bis zum 30. April 2020 befristete #Kulanzregelung zur Handhabung der Semestertickets eine grundsätzliche Verlängerung vereinbart: Die aktuell bestehenden Regelungen gelten nun vorerst bis zum 31. Mai 2020.

Fünfzig #Hochschulen in Berlin und Brandenburg haben einen #Semesterticketvertrag für ihre Studierenden mit den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgeschlossen. Die Ausgabe und die jeweilige Validierung der Semestertickets zum neuen Semester erfolgt in der Regel durch die Hochschulen bzw. durch die zuständigen Studierendenschaften. Die Gebäude der Hochschulen sind gem. Verordnung der Wissenschaftsverwaltungen weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen und es erfolgt nur ein #Präsenznotbetrieb mit der Folge, dass die Ausgabe der Semestertickets für das Sommersemester 2020 nicht wie gewohnt erfolgen konnte. Um die Ausgabe der Semestertickets durch die Hochschulen und Studierendenvertretungen trotz der besonderen Umstände zu bewerkstelligen, wurden verschiedene Lösungen gefunden, z.B. der postalische Versand von Semestertickets an die Studierenden.

Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um allen berechtigten Studierenden das von ihnen bereits bezahlte Semesterticket bis Ende April zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund werden in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg und den Verkehrsunternehmen im VBB daher kurzfristig die Kulanzregelungen zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert. Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März 2020 abgelaufen sind, werden bis einschließlich 31. Mai 2020 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin.
  • Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 31. Mai 2020.
  • Dazu wurden von den Hochschulen Muster der Immatrikulationsbescheinigungen abgefragt und dem Servicepersonal der Verkehrsunternehmen zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt.
  • Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin.

Ziel der Fristverlängerung ist es, den Hochschulen in Berlin und Brandenburg mehr Zeit zu geben, um alle berechtigten Studierenden mit Semestertickets für das Sommersemester 2020 zu versorgen. Die Hochschulen und Studierendenschaften werden dringend gebeten, trotz der besonderen Umstände im Zusammenhang mit Covid-19 alle Möglichkeiten bei der Ausgabe dieser Semestertickets auszuschöpfen.

Fahrplan: Zurück zum regulären Fahrplan, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/zurueck-zum-regulaeren-fahrplan

Busse und Bahnen fahren ab 4. Mai wieder nahezu vollständig im #Normalbetrieb – Bitte weiter #Abstand halten und #Mund-Nasen-Schutz tragen – aktuelle Verbindungsauskünfte über #Fahrinfo

Mit dem schrittweisen #Hochfahren des öffentlichen Lebens wird auch das #Bus- und #Bahnangebot zur alten Stärke anwachsen. Ab 4. Mai 2020 werden die #S-Bahn Berlin, der Bahn- #Regionalverkehr, die BVG und die Busse und Straßenbahnen in Brandenburg auf fast allen Linien wieder das reguläre Angebot zur Verfügung stellen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten die 38 Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) ungeachtet der Einschränkungen des öffentlichen Lebens ein stabiles Bus- und Bahnangebot zur Verfügung stellen.
Die Verkehrsunternehmen haben gemeinsam mit den Aufgabenträgern, den Ländern Berlin und Brandenburg, den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem VBB alle Kräfte mobilisiert, um den Bus- und #Bahnverkehr in einer nie zuvor erlebten Krisensituation auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten.

Gegenüber dem Normalfahrplan wurden die Angebote von BVG, Bahn-Regionalverkehr und S-Bahn nur geringfügig zurückgefahren. Die meisten Busse und Straßenbahnen in Brandenburg fuhren mit Wegfall des Schulunterrichts nach dem Ferienfahrplan. Damit entfielen Schulfahrten sowie touristische Angebote. In der Summe standen die Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs im VBB trotz erheblicher Fahrgastrückgänge während der Kontakteinschränkungen in einem hohen Umfang zur Verfügung.

Verkehrssenatorin Regine Günther: „Die Verkehrsunternehmen haben in den vergangenen Wochen unter schwierigen Bedingungen für ein stabiles und verlässliches Angebot im öffentlichen Nahverkehr gesorgt. Dafür möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Mit der Rückkehr zum normalen Fahrplan kehrt aber leider noch keine Normalität in unseren Alltag zurück: Um die Verbreitung des Corona-Virus in Schach zu halten, müssen wir weiterhin Abstand halten. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln trägt zu einem besseren Schutz vor Ansteckung bei. Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln – so schützen wir uns gegenseitig!“

Verkehrsminister Guido Beermann: „Ich danke allen, die in dieser schwierigen Zeit engagiert und zuverlässig ihren Dienst verrichten und die Menschen mit Bus und Bahn sicher ans Ziel bringen. Sie gehören zu den Alltagshelden, die das Land am Laufen halten. Trotzdem sind wir auf die Unterstützung aller angewiesen. Es gilt gerade jetzt, gemeinsam aufeinander zu achten und Rücksicht zu nehmen.
Ein stabiler öffentlicher Personennahverkehr ist gelebte Daseinsvorsorge. Das gilt vor allem in Krisenzeiten. Dafür setzen wir uns jetzt und in der Zukunft weiter ein.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Mit allen verfügbaren Kräften haben die Verkehrsunternehmen und ihre Mitarbeiter*innen, die politischen Verantwortlichen in Berlin und Brandenburg und das VBB-Team daran gearbeitet, das Bus- und Bahn-Angebot in den letzten Wochen aufrecht zu erhalten. Das hat sehr gut geklappt. Ein großes Dankeschön dafür! Mein großer Dank geht vor allem an die Fahrgäste, die sich umsichtig und verantwortungsvoll verhalten und dem Öffentlichen Nahverkehr die Treue halten. Gerade in dieser schwierigen Zeit kommt es auf Solidarität und Fürsorge füreinander an.“

Derzeit fahren die Verkehrsunternehmen schrittweise ab dem 27. April das Angebot wieder hoch, so dass die Busse und Bahnen im VBB-Land ab dem 4. Mai 2020 wieder nahezu vollständig nach dem regulären Fahrplan unterwegs sind. Der Wiedereinsatz von Verstärkerfahrten im S-Bahn- und Regionalverkehr während des Berufsverkehrs ist bis Ende Mai geplant. Auf den Linien RB26, RB66, RE66, RB91 und RB93 ist aufgrund der Grenzschließung die Fahrt nach Polen weiterhin nicht möglich. Auch die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen haben bereits wieder geöffnet oder werden dies in den nächsten Tagen schrittweise tun.

Bitte Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstand halten
In der Öffentlichkeit soll zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Hilfreich ist für alle, wenn Fahrgäste, die es ermöglichen können, Bus und Bahn außerhalb der üblichen Hauptverkehrszeiten nutzen. So können die Spitzenzeiten entzerrt werden.

Ab Montag, den 27. April ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV verpflichtend, Fahrgäste sollten ihn aber schon ab sofort aufsetzen. Als Mund-Nase-Bedeckung gelten einfache Schutzmasken oder selbstgenähte Modelle. Zum Schutz aller sind diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wir appellieren an die Fahrgäste, in eigener Verantwortung die Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten öffentlichen Raum zu tragen – auch aus Rücksichtnahme und Respekt gegenüber anderen.

Achtung: Da sich weiterhin kurzfristig Fahrplanänderungen ergeben können, werden Fahrgäste gebeten, sich aktuell über die Fahrinfo-Apps von VBB, S-Bahn Berlin, DB und BVG und auf der Homepage des VBB unter vbb.de und den Webseiten der Verkehrsunternehmen im VBB zu informieren.

Tarife: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg lehnt Kulanz bei Monatskarten ab, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zahlen-ohne-zu-fahren-verkehrsverbund-berlin-brandenburg-lehnt-kulanz-bei-monatskarten-ab/25739124.html

Viele Pendler in der Region nutzen ihre #Monatskarten derzeit wegen der Ausbreitung des Coronavirus kaum noch oder gar nicht. Der #VBB lehnt derzeit eine Kulanz ab.

Der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verweigert bei Monatskarten jede #Kulanz. In einem Schreiben des VBB an den #Fahrgastverband Pro Bahn heißt es, dass „die gültigen #Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin anzuwenden sind“ – trotz Corona.

Pro-Bahn-Sprecher Peter Cornelius kritisierte die Haltung des VBB scharf: „Keine Kulanz. Alle Kunden müssen ihre Abos voll bezahlen, Ausnahmen gibt es nur mit kompliziertem Antrag bei Krankheit und amtlich verordneter Quarantäne.“

Eine VBB-Sprecherin sagte, dass man weiter im Gespräch mit allen Beteiligten  …

S-Bahn: Verlängerung der S2 von Blankenfelde nach Rangsdorf: Planungen erreichen nächste Stufe, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/verlaengerung-der-s2-von-blankenfelde-nach-rangsdorf-planungen-erreichen-naechste-stufe

Land #Brandenburg und #Deutsche Bahn unterzeichnen #Finanzierungsvereinbarung • Drei neue #S-Bahn-Stationen südlich von Berlin geplant • Infrastrukturprojekt #i2030 stellt Weichen für bessere Schienenanbindungen in der Region

Das Land Brandenburg und die Deutsche Bahn haben eine Finanzierungsvereinbarung für die weiteren Planungen zur Verlängerung der S-Bahn-Linie #S2 von Blankenfelde nach #Rangsdorf unterzeichnet. Nun kann die umfangreiche Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung zügig starten, dafür stehen rund 16 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Das Vorhaben gehört zum Infrastrukturprojekt i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben, um für die Hauptstadtregion mehr und bessere Verbindungen auf der Schiene zu schaffen.
Durch die rund fünf Kilometer lange Verlängerung der S-Bahn-Linie S2 im Süden von Berlin sollen drei neue Stationen entstehen: #Dahlewitz, #Dahlewitz-Rolls-Royce und Rangsdorf. Dadurch bekommen Pendlerinnen und Pendler eine direkte S-Bahn-Anbindung ins Berliner Zentrum beziehungsweise zum #Gewerbegebiet Dahlewitz, unter anderem Firmensitz des Turbinenherstellers Rolls-Royce. In Rangsdorf halten nach dem Umbau sowohl #Regionalverkehrs- als auch S-Bahn-Züge.

Guido #Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Das sind gute Nachrichten für die vielen Pendlerinnen und Pendler von und nach Dahlewitz und Rangsdorf sowie zum Gewerbegebiet Dahlewitz und damit vor allem für Rolls-Royce. Sie können künftig das Auto stehen lassen und mit der S-Bahn bequem und dazu klimaschonend zu ihrem Ziel kommen. Wer hier im Landkreis Teltow-Fläming wohnt oder arbeitet, profitiert genauso davon wie die Menschen im Norden des unmittelbar angrenzenden Landkreises Dahme-Spreewald. Denn die Gemeinden sind sehr eng miteinander verflochten. Mich persönlich freut besonders, dass wir damit eine Strecke wieder befahren, die mit dem Bau der Berliner Mauer gekappt wurde. Und wir setzen ein deutliches Zeichen: Es geht voran! Das Land Brandenburg unterstützt die zügige Weiterplanung aller i2030-Projekte.“

Ronald #Pofalla, Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG: „Bahnfahren ist Klimaschutz. Wir wollen, dass Menschen die umweltfreundliche Bahn benutzen. Das gelingt nur mit schnellen, zuverlässigen und komfortablen Bahnverbindungen. Mit der heutigen Finanzierungsvereinbarung ist der Startschuss für eine solche Verbindung zwischen Berlin und dem südlichen Umland gefallen. Davon profitiert die Region, profitieren die täglichen Pendlerinnen und Pendler nach Berlin bzw. in das Gewerbegebiet Dahlewitz – und damit langfristig auch das Klima.“

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit i2030 erweitern wir die Netzverbindungen für Pendlerinnen und Pendler in der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Hiermit kommen wir unserem Ziel näher, auch für die Menschen in den stark wachsenden Nachbargemeinden künftig bessere klimafreundliche Anbindungen zu schaffen. Die S-Bahnverbindung nach Rangsdorf und der neue S-Bahnhof für das Dahlewitzer Gewerbegebiet (Standort Rolls-Royce) bringt deutlich mehr Komfort, nicht nur für weite Verbindungen, sondern auch für die Verknüpfung zwischen den Ortsteilen Mahlow, Blankenfelde und Dahlewitz.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne #Henckel: „i2030 kommt gut voran. Die heutige Finanzierungsvereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein im Teilprojekt Berlin–Dresden / Rangsdorf und ein weiteres Signal für die Fortschritte im Gesamtkonzept. Schritt für Schritt bereiten wir gemeinsam den Weg, um die Infrastruktur in unserer Region auszubauen und damit das Bahnangebot in den kommenden Jahren deutlich ausweiten zu können.“

Im Laufe dieses Jahres werden im Rahmen der Vorplanung detaillierte Untersuchungen zum #Streckenverlauf erstellt. Hierfür wird sowohl die Realisierung zweigleisiger Teilstücke als auch ein vollständig zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecke untersucht. Ziel der Vorplanung ist außerdem, konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Umsetzung zu ermitteln. Mehr Informationen zum Projekt auf www.i2030.de.

Tarife: Erhöhtes Beförderungsentgelt bei S-Bahn und BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Erhöhte Beförderungsentgelte (#EBE) wurden im Jahr 2017, 2018 und 2019 von der BVG und der
S-Bahn Berlin GmbH erhoben?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
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„Bei der BVG AöR wurden in den letzten drei Jahren 888.175 Fälle von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.“
Jahr EBE-Fälle
2019 343.251
2018 294.266
2017 250.658
Frage 2:
In wie vielen Fällen des EBE wurde Widerspruch seitens der Fahrgäste eingelegt?
Frage 3:
In wie vielen Fällen wurde dem Widerspruch gegen das EBE stattgegeben?
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu führt die BVG AöR keine detaillierten Auswertungen durch.“
Frage 4:
Wie viele der sogenannten „#Handytickets“ aus der BVG- oder Bahn-App wurden aufgrund einer zweiminütigen „weißen Uhr“ im Handyticket nicht durch das Kontrollpersonal akzeptiert und mit einem EBE
geahndet, seitens der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH jedoch bei einem Widerspruch des Fahrgastes
aus Kulanz nicht weiterverfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Anteil von beanstandeten ‚Handytickets‘ lag in 2019 bei ca. 0,9 % aller EBE-Feststellungen.
Hauptbeanstandungsgrund war der Erwerb ‚nach Aufruf‘ (nach Beginn der Kontrolle), hier
gilt: Beim Zustieg des Kontrollpersonals wird der Beginn der Fahrausweisprüfung (Uhrzeit)
in einem Kontrollgerät gespeichert. Wird der Fahrausweis danach erworben, gilt er als ungültig. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das BVG-Online-Geschäft ist der Kaufvertrag für Handytickets erst zustande gekommen, indem das Handyticket über die BVG-App innerhalb dieser Applikation zur Ansicht bereitgestellt wird.
Die Gültigkeit des Handytickets ist von dem Countdown des Zwei-Minuten-Zählers unabhängig. Er dient lediglich dem Kontrollpersonal, um den unmittelbaren Kaufzeitpunkt
nachzuvollziehen, da das Ticket vor Fahrtantritt gekauft werden muss. Während des
Hochzählens ist das Ticket ebenso gültig wie nach Ablauf der zwei Minuten.“
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Frage 5:
Auf welcher Grundlage wird nach einem Widerspruch Kulanz gewährt oder verwehrt? Worin liegt diese
Kulanz begründet?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Kulanz ist ein Entgegenkommen des Unternehmens, auf das kein Rechtsanspruch
besteht.
Die BVG AöR unterzieht jeden EBE-Fall einer Einzelfallprüfung und entscheidet ihn auf
Grundlage der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
(VBB-Tarif). Bei bestimmten Sachlagen kann eine Kulanzentscheidung getroffen werden.“
Frage 6:
Muss das Kontrollpersonal der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH eine Art statistischen Zielwert von
Fahrgästen ohne Fahrschein erreichen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR werden keine statistischen Zielwerte vorgegeben.“
Frage 7:
Wie weit darf sich das Kontrollpersonal ohne Angabe von Gründen mit dem Personalausweis eines
Fahrgastes von diesem entfernen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR gilt bei der Durchführung von Fahrausweiskontrollen folgendes:
Fahrgäste ohne Fahrausweis oder mit ungültigem Fahrausweis sind gemäß der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) verpflichtet,
ihre Personalien bekannt zu geben. Die Anschrift ist anhand eines amtlichen Ausweises,
Reisepasses, Führerscheines oder einer anderen glaubwürdigen Legitimation festzustellen. Werden vom Fahrgast freiwillig Personaldokumente ausgehändigt, werden diese nur
zum Abschreiben der Personalien/Wohnanschrift entgegengenommen. Dem Fahrgast ist
sein Personaldokument anschließend unverzüglich zurückzugeben.
Weigert sich ein Fahrgast, seine Personalien anzugeben oder werden offensichtlich
falsche Angaben gemacht, ist die Hilfe der Polizei anzufordern.“
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Frage 8:
Wie viele EBE-Fahrgäste hatten ihren Wohnsitz in Berlin, Deutschland oder im Ausland? Wie viele davon
legten Widerspruch gegen das EBE ein? (bitte nach Wohnort darstellen)
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR beträgt der Anteil von ausländischen Adressen bei Vorgängen von
‚Erhöhtem Beförderungsentgelt‘ ca. 10 %. Detailliertere Auswertungen zu Adressen
werden nicht erhoben.“
Frage 9:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 31.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB: Damit Sie zu Hause bleiben können: VBB Bus & Bahn-Begleitservice unterstützt weiter, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/damit-sie-zu-hause-bleiben-koennen

Der #VBB Bus & #Bahn-Begleitservice ist weiter – in veränderter Form – für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Einsatz. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice werden ab sofort statt der persönlichen Begleitung notwendige Erledigungen für die Kunden realisieren. Der kostenlose Service innerhalb des Berliner Stadtgebiets wird von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr angeboten. Anmeldungen können wie bisher telefonisch oder online über vbb.de erfolgen.

Ein Großteil der bisherigen Nutzer*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice gehört selbst zur Risikogruppe, die sich derzeit besonders vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen müssen. Diesem Personenkreis wird empfohlen, möglichst zu Hause zu bleiben. Deshalb verändert der VBB den bisherigen Begleitservice für
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und bietet nun an, dringend erforderliche Wege für die Kundinnen und Kunden zu übernehmen. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice realisieren für die Kunden zum Beispiel Einkäufe, Abholungen in Apotheken oder andere zwingend notwendige Erledigungen. Die Mitarbeiter*innen haben dafür einen Pool in ihren jeweiligen Postleitzahlengebieten gebildet, um lange und viele Wege durch die Stadt zu vermeiden. Wenn notwendig, verknüpft sich der VBB Bus & Bahn-Begleitservice mit Initiativen der Nachbarschaftshilfen und koordiniert die Hilfe gemeinsam.

Um auf Unsicherheiten in der derzeitigen Lage und die damit verbundenen Ängste vieler Kundinnen und Kunden reagieren zu können, stehen besonders geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter*innen im Rahmen der Auftragsannahme auch für längere Gespräche zur Verfügung.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir setzen alles daran, dass der öffentliche Nahverkehr auch in Krisenzeiten weiter stabil funktioniert und vergessen dabei auch die mobilitätseingeschränkten Fahrgäste nicht, die nun besondere Hilfestellung brauchen. Es ist jetzt wichtig, kreativ und flexibel zu sein und neue Möglichkeiten zu entwickeln, um unsere Kundinnen und Kunden des VBB Bus & Bahn-Begleitservice auch weiterhin unterstützen zu können. In dieser extrem schwierigen Zeit kommt es auf ein sorgsames Mit- und Füreinander an. Das wollen wir mit der neuen Form des Angebots verwirklichen.“

Kundenaufträge ohne persönliche Begleitung werden über ein Online-Formular unter vbb.de/begleitservice oder per telefonisch unter (030) 34 64 99 40 entgegengenommen.

S-Bahn: Nach Aus wegen Coronavirus ITB-Züge fahren trotz ITB-Absage Tausende Besucher, die täglich per S-Bahn zur Tourimusmesse ITB anreisen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-aus-wegen-coronavirus-itb-zuege-fahren-trotz-itb-absage/25612438.html

Tausende Besucher, die täglich per #S-Bahn zur #Tourimusmesse #ITB anreisen: Das war der Plan, doch dann kam virusbedingte Absage – nur nicht für die Bahn.

Bestellt ist #bestellt, sagt die S-Bahn. Obwohl die Tourismusbörse ITB abgesagt wurde, fährt die #S5 drei Stationen weiter als üblich. Eine S-Bahn-Sprecherin bestätigte am Donnerstagmorgen Angaben eines Fahrers, dass trotz des virusbedingten Ausfalls der ITB die Züge der S5 bis #Olympiastadion fahren. Der Mann hatte das zuvor getwittert.

Das #zusätzliche Angebot habe der Verkehrsverbund #VBB vor langer Zeit so bestellt, sagte die Sprecherin dem Tagesspiegel. Normalerweise kehrt die S5 in Westkreuz, die nächsten Tage fahren die Züge drei Stationen weiter bis Olympiastadion und wenden dort.

Dies sei in #Fahrpläne und #Dienstpläne integriert, diese zu ändern sei sehr aufwendig – aufwendiger als eben weiterzufahren. Außerdem habe der VBB …