U-Bahn: Mega-Auftrag: Berlin bekommt 1500 neue U-Bahnen Die BVG will eine Milliarde Euro zusätzlich in den Kauf neuer Züge investieren – der größte Auftrag in ihrer Geschichte. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215370811/Mega-Auftrag-Berlin-bekommt-1500-neue-U-Bahnen.html

Bei den Berliner #U-Bahnen gibt es immer öfter Klagen über Verspätungen, Ausfälle oder Kurzzüge. Der Berliner #Fahrgastverband #Igeb warnte zuletzt gar davor, dass die #U-Bahn am Rande eines Verkehrskollapses stehe.

Ein solches Szenario wollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) aber unbedingt verhindern. Dazu will der Nahverkehrsanbieter in den nächsten 15 Jahren seine knapp 1300 Wagen umfassende #U-Bahnflotte nicht nur komplett erneuern, sondern spürbar vergrößern. Nach einem Beschluss des Aufsichtsrates können die landeseigenen Verkehrsbetriebe ab dem Jahr 2021 bis zu 1500 neue #U-Bahnwagen dafür kaufen, sagte BVG-Vorstandschefin Sigrid Nikutta im Interview mit der Berliner Morgenpost. Das seien 450 mehr als bislang vereinbart. „Wir reden da von rund einer Milliarde Euro zusätzlich, eine gigantische Investition, die das Land Berlin macht. Das ist ein großartiges Bekenntnis zum öffentlichen Nahverkehr Berlins“, sagte Nikutta.

Auch die Mindestabnahmemenge, also die erste Tranche des Auftrags, habe sich signifikant erhöht. Die BVG verpflichtet sich, 606 statt nur 446 Wagen zu kaufen. Der Gesamtauftrag mit nunmehr einem Volumen von mehr als drei Milliarden Euro sei der größte in der fast 90-jährigen Geschichte der Berliner Verkehrsbetriebe, betonte Nikutta. Es sei zudem einer der größten Lieferaufträge, die es in Europa je gab. Die konkrete Auftragsvergabe soll laut Nikutta im nächsten Jahr möglichst im Frühjahr erfolgen, die Auslieferung der neuen Wagen könne dann 2021 beginnen und bis 2035 abgeschlossen sein.

Erfreuliche Entwicklung im öffentlichen Nahverkehr

Laut der Wirtschaftssenatorin und Aufsichtsratsvorsitzenden der BVG, Ramona Pop (Grüne), hat es in Berlin eine sehr erfreuliche Entwicklung …

U-Bahn: U1, zum Zweiten, U3 aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2780

Weiter geht’s bei der #Sanierung des rund 100 Jahre alten Hochbahnviadukts von #U1 und #U3 in Kreuzberg. Wie bereits im Frühjahr angekündigt, folgt nun der zweite Bauabschnitt in diesem Jahr. Von Montag, den 17. September, bis Sonntag, den 18. November 2018, werden daher die Linien U1 und U3 zwischen den Bahnhöfen #Hallesches Tor und #Schlesisches Tor unterbrochen.

Während zwischen Schlesisches Tor und Warschauer Straße ein Zug im 10-Minuten-Takt pendelt, werden zwischen Schlesisches Tor und Hallesches Tor barrierefreie Busse statt der U-Bahnen fahren. Hierfür konnten zum Teil zusätzliche Busspuren eingerichtet werden. Fahrgäste sollten den Bereich mit U6, U8 und S-Bahn wenn möglich weiträumig umfahren.

In der anstehenden Sperrpause erneuern die Bautrupps der BVG ca. 500 Meter Gleisanlagen, Weichen im Bereich des U-Bahnhofes Kottbusser Tor sowie Stromschienen. Die Unterbrechung wird zudem für Sanierungsmaßnahmen im Görlitzer Bahnhof genutzt.

Die Baumaßnahmen auf dem 4,8 Kilometer langen #Hochbahnabschnitt der U1, welcher seit diesem Frühjahr auch von der U3 befahren wird, begannen im Jahr 2005 und finden seitdem in Etappen statt. Eine Durchführung in einem Stück hätte eine Vollsperrung von ca. drei Jahren zur Folge gehabt und den Verkehr in Kreuzberg umfangreich behindert. Weitere Bauabschnitte folgen im Jahr 2019.

Bahnhöfe: Besichtigung der Berliner Großbaustelle U5-Bahnhof öffnet im Oktober Am 27. und 28.Oktober können alle Berliner die Baustelle Unter den Linden besichtigen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/besichtigung-der-berliner-grossbaustelle-u5-bahnhof-oeffnet-im-oktober/23059256.html

Schon mal unter die Erde Unter den Linden, in die #Röhren der Kanzlerinnen-U-Bahn geschaut? Am 27. und 28 Oktober öffnen #U5-Projektgesellschaft und BVG Bauzäune und #Baugrube für alle Berliner. Jeder kann sich dann vom Fortschritt eines der spektakulärsten Infrastruktur-Projekte überzeugen: Bei laufendem Hauptstadtbetrieb weitgehend unterirdisch gefräste Tunnel-Röhren und frei geschlagene Bahnhöfe, am Roten Rathaus und Museumsinsel vorbei zum Kanzleramt. Das alles soll trotz Havarien fast pünktlich (mit einjähriger Verspätung) im Jahr 2020 auch aus den Fenstern der U-Bahn-Wagen zu betrachten sein.
Hiobsbotschaften sind verfrüht, wonach bis zu diesem Datum die Station Museumsinsel noch ein Geisterbahnhof sein wird, an dem kein Zug hält, so wie die zu DDR-Zeiten …

U-Bahn: Ausbau der U5 Bahnhof Museumsinsel wird nicht rechtzeitig fertig aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ausbau-der-u5-bahnhof-museumsinsel-wird-nicht-rechtzeitig-fertig-31251226

Berlin ist nicht der BER. Es gibt auch #Verkehrsprojekte, die funktionieren – zumindest bislang. Dazu gehört die #Verlängerung der #U-Bahn-Linie #U5 in Mitte. Nun hat dessen Technik-Chef Jörg #Seegers bestätigt, dass der #Zugbetrieb auf der #Neubaustrecke aus heutiger Sicht wie geplant Ende 2020 beginnen kann.

Es gibt aber auch etwas Neues zu berichten. Möglich ist, dass die U-Bahnen eine der drei neuen Stationen zunächst ohne Stopp passieren müssen, weil dort noch gebaut wird, so Seegers. Für den U-Bahnhof #Museumsinsel werde ein Plan B ausgearbeitet.
2,2 Kilometer lang ist die Lücke im U-Bahn-Netz, die für 525 Millionen Euro geschlossen wird. Künftig soll die U5 aus Hönow über den Alexanderplatz hinaus zum Hauptbahnhof fahren. „Beim Bau haben wir auch im U-Bahnhof Museumsinsel wichtige Etappen geschafft“, so Seegers. Um den grundwasserreichen Boden zu stabilisieren, wurde der Boden zwischen den Baugruben Ost und West vereist – erfolgreich.

Bauarbeiter kommen gut voran
„Im Untergrund ist ein 28.000 Kubikmeter großer Eiskörper entstanden, der auch bei fast 40 Grad Celsius Sommertemperatur an der Oberfläche stabil geblieben ist“, erklärte der Technik-Geschäftsführer der Projektrealisierungsgesellschaft U5. „Inzwischen haben es die Bauleute auch geschafft, im vereisten Boden zwischen den beiden Tunnelröhren den Mittelstollen zu graben. Dort werden jetzt Sohle, Wände und Säulen betoniert.“ Die Bauarbeiter kommen gut voran, sagte der …

Bahnhöfe: Macht den Weg frei: Öffnung des U-Bahnhofausgangs Franz-Neumann-Platz Richtung Schäfersee aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Der #U-Bahnhofausgang am #Franz-Neumann-Platz Richtung #Schäfersee ist seit Februar 2016 gesperrt. Die
voraussichtliche Öffnung ist mit dem 31.12.2019 angegeben, nachdem der Zeitraum bereits mehrfach
verlängert wurde.
Gibt es grundsätzliche Ziel-Vorgaben des Senats zur Dauer einer solchen Instandsetzungsmaßnahme oder
hängt dies allein von den Prioritäten und Planungen der BVG ab?
Frage 2:
Sind dem Senat Gründe für den langen Zeitraum der #Instandsetzung bekannt?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Priorisierung und Dauer von Maßnahmen der BVG werden zwischen der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG im Einzelfall
abgestimmt. Zielvorgaben für einige ausgewählte Fälle sind im Verkehrsvertrag festgelegt,
wären aber für die Mehrzahl der Maßnahmen aufgrund ihrer jeweiligen Gegebenheiten
und individuellen Rahmenbedingungen nicht sinnvoll umsetzbar.
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Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zeitraum für die Bauarbeiten musste verlängert werden, da ursprünglich nur die
Treppenbeläge erneuert werden sollten. Nach der Demontage der alten Treppenbeläge
kam eine sanierungsbedürftige Oberseite des Treppenlaufes durch Korrosionsschäden
zum Vorschein. Die notwendigen Untersuchungen ergaben Messwerte deutlich über der
zugelassenen Grenze. Im Anschluss mussten weitere Untersuchungen getätigt werden,
um eventuelle Schäden, die nicht sichtbar waren, feststellen zu können. Nach der
Auswertung der Untersuchungsergebnisse wurden #Betonsanierungskonzepte erarbeitet.“
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Planungsstand? Welche Möglichkeiten werden geprüft, um die Instandsetzung dieses
Ausgangs nicht erst Ende 2019 (und damit nach insgesamt fast 3 Jahren) abzuschließen? Kann
sichergestellt werden, dass zumindest diesmal der Zeitraum auf jeden Fall eingehalten werden kann?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Derzeit ist die gesamte Planung abgeschlossen und die Leistungen werden gemäß den
Vergaberichtlinien (ca. vier Monate) ausgeschrieben und vergeben. Eine Beschleunigung
ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.“
Frage 4:
Ist dem Senat bewusst, dass der Ausgang komplett (temporär) „ummantelt“ wurde und damit der Info-Point
für das Aktive Zentrum Residenzstraße sowie die öffentlichen Toilettenanlage im Kiosk neben diesem
Ausgang von der Sichtlage und dem Zugang her deutlich beeinträchtigt sind?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhält vor Umsetzung der
Maßnahmen Planungsunterlagen zur Prüfung. In diesen sind ebenfalls temporäre
Einschränkungen während der Bauzeit aufgeschlüsselt, sodass der Senat über diese
informiert wird.
Frage 5:
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der für Mitte 2018 geplanten #Deckensanierung dieses Bahnhofes?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Bei der geplanten Deckensanierung des Bahnhofes gab es aufgrund von
Kapazitätsengpässen eine Verschiebung in der Fertigstellung der Planung. Sie wird zum
10.09.2018 fertiggestellt. Abschließend erfolgt die Vergabe wie bereits in der Antwort zur
Frage 3 beschrieben. Die Arbeiten werden dann voraussichtlich Mitte/Ende 2019
fertiggestellt sein.“
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Frage 6:
Wie ist der aktuelle Planungsstand bzgl. des zukünftigen Einbaus eines #Fahrstuhles am U-Bahnhof Franz-
Neumann-Platz?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planungsunterlagen für den Einbau des Aufzuges sind eingereicht. Die Fertigstellung
und Inbetriebnahme des #Aufzuges sind im 4. Quartal 2020 geplant.“
Berlin, den 05.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + S-Bahn: Gesucht und gefunden! BVG und S-Bahn Berlin eröffnen gemeinsames Fundbüro aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2762

An der Wand hängen Hunderte #Schlüssel, #Regenschirme in allen Farben und Mustern – selbst #Krücken, #Kinderwagen und ein XXL-#Rollator stehen verlassen da. Vielleicht holen ihre Besitzer sie ab, vielleicht auch nicht. Das erste gemeinsame #Fundbüro von #BVG und #S-Bahn Berlin ist eine wahre #Fundgrube! Denn die Berliner sind echt ehrliche Finder – und geben täglich Hunderte Gegenstände ab, die andere in Bahn, Bus und auf Bahnhöfen liegenlassen.

Auf rund 400 Quadratmetern Lagerfläche wird Verlorengegangenes gesammelt. Ab sofort arbeiten hier S-Bahn und BVG unter einem Dach – liegt der Lieblingsschal nicht im BVG-Regal, dann vielleicht bei der S-Bahn gleich nebendran. Das gemeinsame Fundbüro der beiden Unternehmen wurde heute von Peter #Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin und Dr. Sigrid #Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG, eröffnet.

„Wir haben bei der BVG jedes Jahr 60.000 bis 70.000 Gegenstände, die ins Fundbüro kommen. Das zeigt, wie ehrlich unsere Fahrgäste sind. Und es zeigt auch: Der Gang ins Fundbüro lohnt sich. Dank des gemeinsamen Standorts mit der S-Bahn jetzt sogar doppelt“, sagt Dr. Sigrid Nikutta.

Insgesamt elf Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Fundsachen umgehend im Computer erfasst werden. Fahrgäste, die etwas verloren haben, können zuvor unter den Telefonnummern 030/297-43333 (für die S-Bahn) und 030/19449 (für die BVG) nachfragen, ob der Gegenstand abgegeben wurde und ihn kostenlos abholen. Auch online kann zuvor nach Fundsachen recherchiert werden – in den Datenbanken auf der BVG- und der S-Bahn-Homepage (bvg.de/fundbuero bzw. sbahn.berlin/fundservice).

„Mit dem gemeinsamen Fundbüro bieten wir unserem Kunden einen tollen Service und ersparen ihm viel Zeit bei der Suche nach dem vermissten Gegenstand. Gleich wo er ihn verloren hat – ob in der S- oder U-Bahn oder im Bus – er muss nur noch zu einer Adresse gehen“, so Peter Buchner.

Anschrift des neuen Fundbüros: #Rudolfstraße 1-8, 10245 Berlin-Friedrichshain, am #S- und U-Bahnhof Warschauer StraßeÖffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch/Samstag/Sonntag/Feiertag: geschlossen

Straßenbahn & U-Bahn: Planung, Kapazität und Kosten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie entstehen ganz grundsätzlich Streckenplanungen für neue Linien der #U-Bahn bzw. der #Straßenbahn
und mit wem werden diese rückgekoppelt, bis diese in einem Nahverkehrsplan in der Entwurfsfassung des
Senats Einzug halten?
Antwort zu 1:
Für die Erarbeitung grundlegender Konzepte zur ÖPNV-Netzplanung (Öffentlicher Personennahverkehr-
Netzplanung) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zuständig. Die Netzplanung basiert u.a. auf Analysen zu stadträumlichen Entwicklungen,
Defizitbetrachtungen sowie Netzlücken in der Gesamtstadt. Die Priorisierung von
Maßnahmen bei der ÖPNV-Netzentwicklung geschieht üblicherweise über den Stadtentwicklungsplan
Mobilität und Verkehr (StEP MoVe). Die Erarbeitung des StEP MoVe erfolgt
in einem konsultativen Prozess unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der
politischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus, der Bezirke, aus Verbänden sowie verschiedenen
Interessensgruppen mit ihren stadt- und verkehrspolitischen Positionen.
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Der #Nahverkehrsplan (NVP) als Fachplan für den ÖPNV leitet aus den übergeordneten
Zielen und Maßnahmen des StEP MoVe konkrete Vorgaben für die Entwicklung des
ÖPNV-Angebots und Bedarfe für den Infrastrukturausbau in Berlin ab. Bei der Erarbeitung
des NVP werden u.a. die unterschiedlichen Senatsverwaltungen, die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen,
der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB), die Bezirke,
die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die benachbarten Aufgabenträger
des Landes Brandenburg sowie Verbände und weitere Interessenvertreter beteiligt.
Frage 2:
Welche Schritte/Phasen sind von einer ersten #Streckenverlaufsidee, über den Nahverkehrsplan bis zum Bau
der jeweiligen Trasse rechtlich notwendig, welche Institutionen sind dabei wie zu beteiligen und welchen
zeitlichen Vorlauf muss man in der Regel für die jeweiligen Planungsstände beachten?
Frage 5:
Wie lange dauert ein durchschnittliches #Planungsverfahren für den Neubau einer Trasse der U-Bahn bzw.
der Straßenbahn pro Längeneinheit?
Antwort zu 2 und 5:
Eine vollumfängliche Beantwortung ist aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen
für die verschiedenen geplanten Neubaumaßnahmen, die zu vielfältigen Planungsund
Genehmigungsabläufen führen können, nicht möglich.
Für die Planung von U-Bahn bzw. Straßenbahnneubaumaßnahmen werden üblicherweise
folgende Planungsphasen bis zum Beginn der Baumaßnahme durchgeführt:
 Grundlagenermittlung
 Vorplanung
 Entwurfsplanung
 Genehmigungsplanung
 Ausführungsplanung
Unter idealtypischen Bedingungen sind vom Beginn der Planung für eine Straßenbahnneubaustrecke
bis zu deren Baubeginn ca. sechs Jahre einzukalkulieren. Für U-Bahn-
Neubaustrecken sind aufgrund der üblicherweise höheren Komplexität längere Planungszeiträume
von ca. zehn Jahren zugrundezulegen. Die individuellen Zeitabläufe sind aber
sehr stark von den konkreten Bedingungen der einzelnen Maßnahmen abhängig und variieren
daher z.T. recht deutlich. Zudem können unvorhersehbare Unwägbarkeiten und
Zeitverzögerungen, z. B. durch Klageverfahren im Planrechtsverfahren, im Vorfeld nicht
konkret abgeschätzt werden.
Planungsbeteiligte sind neben dem Vorhabenträger insbesondere die für Verkehr zuständige
Senatsverwaltung, weitere betroffene Träger öffentlicher Belange, bei Bedarf auch
von der Maßnahme berührte öffentliche Versorgungsunternehmen und gegebenenfalls
weitere Beteiligte. Die Beteiligungsformate reichen dabei von einzelfallbezogenen bilateralen
Abstimmungen über Mitwirkung in projektbegleitenden Arbeitskreisen bis hin zur
Durchführung förmlicher Anhörungsverfahren.
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Frage 3:
Ab welchem Zeitpunkt müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in die Planungen mit einbezogen werden?
Antwort zu 3:
Die BVG muss spätestens mit der Übernahme der Vorhabenträgerschaft in die Planungen
einbezogen werden. Sie wird aber seitens des Senats üblicherweise bereits frühzeitig in
die Planung einbezogen.
Frage 4:
In welcher Art und Weise werden Anwohnerinnen und Anwohner an den Planungen beteiligt und welche
zeitlichen und rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten haben Anwohnerinnen und Anwohner?
Antwort zu 4:
Seitens des Senats sind zur Herstellung der Transparenz bei Neubauprojekten mehrere
Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner bereits
zu Beginn der Planungsverfahren und vor Aufstellung politischer Beschlüsse vorgesehen.
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen dabei mindestens zwei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen
durchgeführt werden. Die genaue Anzahl und das jeweils
sinnvollste Format der Veranstaltungen werden für jedes Projekt individuell abgestimmt.
Im Anschluss an die Veranstaltungen soll eine Online-Beteiligung in einem Zeitraum von
zwei bis vier Wochen stattfinden.
Abgestimmt dazu führt der Vorhabenträger vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVerfG) durch.
Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die Anhörungsbehörde gemäß §
73 VwVerfG in Verbindung mit § 29 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 21 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
die Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange,
der Betroffenen sowie der einschlägigen Verbände, die ihre Einwände innerhalb der
gesetzlich vorgegebenen Fristen geltend machen können.
Frage 6:
Wie viel Vorlaufzeit wird benötigt, um neue Wagen der U-Bahn bzw. der Straßenbahn für die jeweilige neue
Strecke produzieren zu lassen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass der gesamte Fahrzeugbeschaffungsprozess mit der Anforderungsdefinition,
dem Ausschreibungsverfahren, der Konstruktion und der Fertigungsvorbereitung
bis zur Inbetriebnahme in einem Zeitraum von rund sechs Jahren durchgeführt
werden kann.
Frage 7:
Was kostet durchschnittlich ein U-Bahn-Zug bzw. ein Straßenbahnzug?
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Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Mit dem aktuellen Beschaffungsprogramm Flexity sind mit einem Gesamtvolumen von
rund 400 Mio. EUR rund 210 Straßenbahnfahrzeuge unterschiedlicher Typen und unter
Berücksichtigung von Preisgleiteffekten beschafft worden.
Aktuell kostet ein 4-Wagen-U-Bahn-Zug der Baureihe IK 5,8 Mio. EUR.“
Frage 8:
Wie viele Passagiere kann die U-Bahn (Vollzug) in einem 5-Minuten-Takt pro Stunde befördern?
Frage 9:
Wie viele Passagiere kann eine 40-Meter lange Straßenbahn in einem 5-Minuten-Takt pro Stunde befördern?
Antwort zu 8 und 9:
Gemäß den verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben werden regelmäßige Auslastungen
von über 65 % der Sitz- und Stehplätze (4 Fahrgäste/m²) als Überfüllung bewertet. Unter
Berücksichtigung dieses 65 %-Kriteriums beträgt die praktische Fahrgastkapazität eines
Vollzuges der U-Bahn im Kleinprofil 416 Fahrgäste (8 Wagen, Baureihe HK). Ein Vollzug
im Großprofil verfügt über eine praktische Fahrgastkapazität von 486 Fahrgästen (6 Wagen,
Baureihe H).
Bei einem 5-Minuten-Takt – also 12 Fahrten pro Stunde und pro Richtung – ergibt sich für
die angegebenen Fahrzeugserien die folgende Leistungsfähigkeit:
 U-Bahn Kleinprofil: 4.992 Fahrgäste je Stunde und Richtung
 U-Bahn Großprofil: 5.832 Fahrgäste je Stunde und Richtung
Unter Berücksichtigung des 65 %-Kriteriums beträgt die praktische Fahrgastkapazität einer
40 m-langen Straßenbahn des Typs Flexity (Einrichter) 151 Fahrgäste. Bei einem 5-
Minuten-Takt ergibt sich damit eine Leistungsfähigkeit von 1.812 Fahrgästen je Stunde
und Richtung.
Frage 10:
In welchem Rhythmus wird ein Zug der U-Bahn bzw. der Straßenbahn gewartet und wie lange dauert die
jeweilige Wartung?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Grundlagen zum sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Bahnen sind in der
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) definiert und in Abstimmung
mit der Technischen Aufsichtsbehörde und nach Herstellervorgaben pro Verkehrsträger
und Fahrzeugtyp präzisiert werden.
Im Grundsatz gibt es eine Reihe unterjähriger zeit- und laufleistungsabhängiger Fristen zur
Wartung. Die BOStrab definiert in § 57 die Durchführung von Inspektionen an Fahrzeugen
nach 500.000 km Laufleistung bzw. spätestens nach acht Jahren. Diese Inspektionen sind
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in der Regel umfangreicher als die unterjährigen Fristen zur Wartung. Hinzu kommen Reparaturen
nach Defekten und Schäden.“
Frage 11:
Welche Unterschiede bei der Wartung z.B. hinsichtlich der Wetteranfälligkeit gibt es zwischen der U-Bahn
und der Straßenbahn?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit, dass keine entsprechenden Auswertungen vorliegen.
Frage 12:
Wie teuer ist ein durchschnittliches Planungsverfahren für Trassenneubauten bei der U-Bahn bzw. bei der
Straßenbahn?
Antwort zu 12:
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da jedes Neubauprojekt individuell zu
betrachten ist. Die Bildung eines Durchschnittswerts ist sachlich und fachlich nicht vertretbar.
Frage 13:
Welche Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Europaebene bestehen bzw. können und werden vom Land
Berlin für den Bau neuer U-Bahn- bzw. Straßenbahntrassen in Anspruch genommen werden?
Antwort zu 13:
Da durch Sonderprogramme, Veränderungen von Förderbedingungen oder auslaufende
Förderfonds ständig Änderungen der Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Europaebene
eintreten können, lässt sich diese Frage nicht abschließend beantworten.
Zur Zeit werden vom Land Berlin für den Bau neuer U- und Straßenbahninfrastruktur Fördermittel
aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Mittel nach
Gemeindeverkehrsfinanzierungs-, Entflechtungs- und Regionalisierungsgesetz sowie –
vorhabenbezogen für den Neubau der U5 – Mittel gemäß Hauptstadtfinanzierungsvertrag
in Anspruch genommen.
Frage 14:
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten eines Fahrgastes mit der U-Bahn bzw. mit der Straßenbahn?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die durchschnittlichen Kosten des Bereiches U-Bahn je Fahrgastfahrt lagen in 2017 bei
0,93 EUR inklusive der Kosten der zurechenbaren Verkehrsinfrastruktur. Die durchschnittlichen
Kosten des Bereiches Straßenbahn je Fahrgastfahrt lagen in 2017 bei 1,17 EUR
inklusive der Kosten der zurechenbaren Verkehrsinfrastruktur. Enthaltene Kosten für Abschreibungen
des Anlagevermögens basieren auf Bruttoabschreibungen.“
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Frage 15:
Welche sonstigen Voraussetzungen (z.B. Notwendigkeit eines Betriebshofes) sind bei der Neuplanung einer
U-Bahn-Linie bzw. einer Straßenbahnlinie zu beachten?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Notwendigkeit eines neuen Betriebshofs hängt nicht zwingend an der einzelnen Neubaustrecke,
sondern an der Auslastung durch die zu fahrenden Leistungen und der dafür
notwendigen Fahrzeuge.“
Frage 16:
Wie hoch ist die durchschnittliche Verspätung (Abweichung vom Fahrplan) bei den Verkehrsträgern U-Bahn,
Straßenbahn und Bus?
Antwort zu 16:
Die durchschnittliche Verspätung von U-Bahn, Straßenbahn und Bus wird von der BVG
nicht erhoben. Zur Bemessung der Qualität der Verkehrsmittel wird die Pünktlichkeit und
Regelmäßigkeit durch die BVG erhoben.
Als pünktlich erbracht gilt eine Fahrt, wenn sie zwischen 90 Sekunden vor und 210 Sekunden
nach der Soll-Abfahrtszeit tatsächlich stattfindet. Unpünktlich sind alle erbrachten
Abfahrten zwischen 211 Sekunden und maximal 10 Minuten (bzw. Folgetakt bei Taktabständen
von weniger als 10 Minuten) nach der Soll-Abfahrtszeit. Die Pünktlichkeitsquote
bei der U-Bahn lag 2017 bei 98,8 %, bei der Straßenbahn bei 91,0 % und beim Bus bei
87,2 %.
Die Regelmäßigkeit zeigt aus Sicht der an der Haltestelle wartenden Fahrgäste an, inwiefern
die Busse und Bahnen planmäßig fahren und nicht ausfallen oder stark verspätet
sind. Als regelmäßig erbracht gilt eine Fahrt, wenn sie zwischen 90 Sekunden vor der Soll-
Abfahrtszeit und bis zur nächsten geplanten Abfahrt, maximal jedoch 10 Minuten später,
stattfindet. Unregelmäßig ist eine Abfahrt, die früher als 90 Sekunden vor der geplanten
Soll-Abfahrtszeit oder nach der Zeit bis zur nächsten Soll-Abfahrt (bei Takten bis einschließlich
10 Minuten) bzw. mit mehr als 10 Minuten Verspätung (bei Takten über 10 Minuten)
stattfindet. Außerdem werden tatsächlich ausgefallene Fahrten in dieser Quote berücksichtigt.
Die Regelmäßigkeitsquote bei der U-Bahn lag 2017 bei 97,7 %, bei der Straßenbahn
bei 96,2 % und beim Bus bei 91,7 %.
Frage 17:
Wie viele Unfälle hat es in den vergangenen fünf Jahren bei der U-Bahn bzw. der Straßenbahn gegeben und
wie viele Personen sind dabei verletzt worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Anzahl der Unfälle (unabhängig der Schuldfrage) in den
einzelnen Bereichen sowie die dadurch entstandenen Personenschäden in folgender Tabelle
zu finden sind:
7
Kalenderjahr
U Bahn
Unfälle
Straßenbahn
Unfälle
ohne
Todesfolge
mit
Todesfolge
ohne
Todesfolge
mit
Todesfolge
2014
Unfälle
Gesamt
10 2 231 3
12 720
2015
Unfälle
Gesamt
5 2 253 1
7 792
2016
Unfälle
Gesamt
5 7 295 4
12 833
2017
Unfälle
Gesamt
10 3 350 1
13
(bis 11/2017)
856
In den letzten Jahren wurde das Angebot der BVG stetig ausgeweitet. Damit steigen neben
den Fahrgastzahlen auch die Fahrleistung und im Verhältnis dazu das Unfallgeschehen.
Frage 18:
Welche Kriterien bezieht der Senat in eine Bewertung ein, ob er den Neubau einer Straßenbahn- oder einer
U-Bahntrasse bevorzugt?
Antwort zu 18:
Die Entscheidung für ein Verkehrsmittel bei der Umsetzung eines ÖPNVInfrastrukturneubauprojekts
wird nach einem Verkehrsmittelvergleich getroffen. Bei diesem
wird das bestgeeignetste öffentliche Nahverkehrsmittel mittels eines umfangreichen Kriterienkatalog
mit verschiedenen Beurteilungskomponenten zu den Themen Fahrgäste, Betrieb,
Kommune und Allgemeinheit für das Projekt ausgewählt.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn + Bus + Straßenbahn: Nahverkehrsplan 2019 – 2023: Bezirk Spandau, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann und wie wurde die #BVG in die Aufstellung des Entwurfes des #Nahverkehrsplans 2019 – 2023
einbezogen?
Antwort zu 1:
Die BVG wurde im Rahmen zahlreicher Gesprächstermine in die Aufstellung des Entwurfs
zum Nahverkehrsplan 2019 – 2023 eingebunden. Der Auftakttermin zur Fortschreibung
des Nahverkehrsplans mit der BVG fand im März 2017 statt. Seitdem wurden der BVG in
mehr als 20 Einzelterminen zu einzelnen Schwerpunkten fachspezifische Aspekte der
Nahverkehrsplan-Fortschreibung vorgestellt und erörtert. Derzeit findet das formelle und
gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren statt, in dessen Rahmen auch die BVG den
vollständigen Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt
bekommen hat.
Erst unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen wird die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den Nahverkehrsplan
2019 – 2023 dem Senat vorlegen.
2
Frage 2:
Von welcher Bevölkerungsentwicklung des Bezirks Spandau wurde bei der Aufstellung des Entwurfes des
Nahverkehrsplans ausgegangen?
Antwort zu 2:
Dem Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 liegt die mittlere Variante der von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellten Bevölkerungsprognose
2015 – 2030 zugrunde.
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Auslastung der U-Bahnlinie 7 im Bereich der Spandauer U-Bahnhöfe?
Antwort zu 3:
Trotz gestiegener Fahrgastzahlen bietet die #U-Bahnlinie 7 im Spandauer Bereich nach
Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Für die mittel- und langfristig
erwartbaren weiteren Nachfragesteigerungen im Verlauf der gesamten Linie #U7 sieht der
Entwurf des Nahverkehrsplanes 2019 – 2023 eine weitere Angebotsverdichtung und somit
Kapazitätsausweitung auf der Linie U7 vor.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Abschnitt der U7 auf dem Gebiet des Bezirks Spandau geht von S+U Rathaus
Spandau bis U Siemensdamm. Auf diesem Abschnitt erreicht die U7 eine
Spitzenauslastung von 38 % in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in Richtung Rudow.
Diese Auslastung liegt unterhalb der im derzeitigen Nahverkehrsplan definierten
Schwellwerte von 65 % [Hinweis: für Kapazitätsauslastung]. In den kommenden Jahren
wird eine schrittweise Verdichtung auf der U7 von einem 4-min-Takt auf einen 3,3-min-
Takt angestrebt. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Nahverkehrsplanentwurfs 2019 –
2023, welcher sich derzeit in der Abstimmung befindet.“
Frage 4:
Wurde bereits eine Fahrgastprognose für die einzelnen Verkehrsträger (einschließlich der neu geplanten) in
Spandau durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Untersuchung zum Entwicklungsband West wurden für alle
Verkehrsträger für verschiedene Szenarien grobe Nachfrageprognosen durchgeführt, um
Handlungsempfehlungen für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen
Situation für den konkreten Untersuchungsraum zu erarbeiten. Die Auswertung fließt in
den neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) ein, welcher
im Herbst 2018 vorgelegt wird.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die planungsrechtliche Situation der im Beschluss des Abgeordnetenhauses 17/3028
genannten Verlängerungswünsche der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau?
3
Antwort zu 5:
Die Trassen für die Verlängerung der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau sind über
den Flächennutzungsplan (FNP) Berlin freigehalten.
Frage 6:
Wann kann das Abgeordnetenhaus mit einer Stellungnahme des Senats zum Beschluss 17/3028 rechnen?
Antwort zu 6:
Zum Beschluss 17/3028 ist dem Abgeordnetenhaus mit Drucksache Nr. 18/0472 vom
18.07.17 eine Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat Aussagen, wonach die U-Bahntunnel in Spandau anders als in Berlin Mitte
(Verlängerung U5) leichter gebaut werden könnten und damit deutlich preiswerter zu bauen wären?
Antwort zu 7:
Bau und Kosten eines U-Bahntunnels sind von vielen Faktoren abhängig, wie
beispielsweise bauliche Gegebenheiten, Untergrundbeschaffenheit, Bauweise, Tiefenlage
einer Strecke bzw. eines Bahnhofes, zukünftiges Betriebsprogramm usw. Eine pauschale
Aussage, wonach der U-Bahnbau an einer Stelle leichter als an einer anderen Stelle wäre,
ist ohne weiterführende vertiefende Untersuchungen rein spekulativer Natur.
Frage 8:
Wann wurde der Verkehrsmittelvergleich für die Einführung neuer Straßenbahnlinien durch wen in Auftrag
gegeben? Wer führt ihn durch? Wann wird dieser vorliegen bzw. welche Erkenntnisse hat der Vergleich
erbracht?
Frage 9:
Wird der Verkehrsmittelvergleich anschließend veröffentlicht bzw. den zuständigen Ämtern und Gremien zur
Verfügung gestellt? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8 und 9:
Für die Umsetzung eines Öffentlichen Personennahverkehr-Infrasturkturprojektes (ÖPNVInfrastrukturprojektes)
in Berlin ist immer zunächst das für den Untersuchungsraum am
besten geeignete öffentliche Verkehrsmittel anhand eines Verkehrsmittelvergleiches
nachzuweisen. Ein Verkehrsmittelvergleich wird im Rahmen der Grundlagenermittlung
durchgeführt. Der Verkehrsmittelvergleich ist Teil der verkehrlichen Begründung für eine
Maßnahme, die a) in die Unterlagen für eine politische Beschlussfassung einfließen und b)
den Unterlagen für das im Rahmen eines Planungsprozesses notwendige
Planrechtsverfahren beigefügt ist. Diese Unterlagen werden im Rahmen der Beteiligung
von Trägern öffentlicher Belange und bei der Auslegung von Unterlagen für die
Öffentlichkeit bereitgestellt.
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Eine Grundlagenermittlung für neue #Straßenbahnlinien in Spandau wurde aufgrund des
frühzeitigen Planungsstandes durch den Senat bisher nicht beauftragt.
Frage 10:
Wie kommt der Senat zu der Aussage, dass die angedachten neuen #Straßenbahntrassen durch den
„teilweise oder vollständigen Fahrweg“ mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit garantieren, wenn doch die
Trassenführung noch gar nicht feststeht?
Antwort zu 10:
Der Senat strebt bei Neubauvorhaben für die Straßenbahn grundsätzlich einen hohen
Anteil von unabhängigen Fahrwegen an, um im Sinne der Priorisierung der
umweltfreundlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes eine möglichst hohe
Leistungsfähigkeit der Straßenbahninfrastruktur sicherzustellen. Durch die Entkopplung
der Fahrwege von Straßenbahn und Motorisiertem Individualverkehr werden externe
Störeinflüsse minimiert. Die Realisierung und Ausgestaltung von unabhängigen
Fahrwegen steht immer in Abhängigkeit einer Einzelfallprüfung und der vorhandenen
Umfeldbedingungen auf den unterschiedlichen Streckenabschnitten.
Frage 11:
Wann wird mit Festlegung auf den Trassenverlauf der neuen Straßenbahnlinien gerechnet und mit wem wird
dieser im Vorfeld wann abgestimmt?
Antwort zu 11:
Ein konkreter Trassenverlauf liegt noch nicht vor. Dieser wird langfristig im Rahmen einer
Machbarkeitsuntersuchung bzw. Grundlagenermittlung mit Beteiligung verschiedener
Akteure in einem projektbegleitenden Arbeitskreis ermittelt.
Frage 12:
Welche Aussagekraft haben die Trassenskizzen im Entwurf des Nahverkehrsplans hinsichtlich des
angedachten Trassenverlaufes?
Antwort zu 12:
Die im Nahverkehrsplan dargestellten Trassenskizzen dienen der Visualisierung des nach
derzeitigem Ermessen vorstellbaren Linienverlaufs der unterstellten Neubauvorhaben.
Dabei werden verschiedene verkehrsplanerische Aspekte, wie z.B. Umsteigepunkte,
Erschließungswirkung oder Netzwirkung berücksichtigt. Damit ist keine Vorfestlegung für
die weitere Planung oder Realisierung der Vorhaben verbunden. Erst im Zuge einer
konkreten Planung werden unterschiedliche Trassierungsvarianten gegeneinander
abgewogen. Dabei werden dann u. a. auch technische und bauliche Aspekte bewertet
werden, die auf dem Abstraktionsniveau des Nahverkehrsplans noch keine
Berücksichtigung finden können.
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Frage 13:
Wie plant der Senat die Straßenbahn insbesondere im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
an das Rathaus Spandau heranzuführen? Wird die Straßenbahn auch hier ein vom Straßenverkehr
unabhängiges Gleisbett erhalten?
Antwort zu 13:
Die Fragen zur Trassenführung im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
zum Rathaus Spandau sowie die Ausgestaltung des Gleiskörpers würden im Rahmen von
Grundlagenermittlungen untersucht. Dazu lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussagen treffen.
Frage 14:
In welchem Bereich des Bezirks Spandau sollen #Oberleitungsbusse zu Einsatz kommen und wie sieht das
diesbezügliche Konzept zur Umsetzung und Realisierung aus?
Antwort zu 14:
Im Entwurf des Berliner Nahverkehrsplans 2019 – 2023 werden #E-Busse mit
Streckenladung generell als eine Zieltechnologie für die Umstellung des Busverkehrs auf
alternative Antriebe benannt. Erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 dem Senat vorlegen, der dann damit auch über die
Zielstellung der verwendeten Technologie für die Elektrifizierung des Busverkehrs
entscheiden wird. Konkrete Konzepte zur Umsetzung folgen mithin zeitlich erst danach.
Frage 15:
Wie beurteilt der Senat die Bevölkerungsentwicklung im Spandauer Süden?
Antwort zu 15:
Der Bezirk Spandau ist gemäß der lebensweltlich orientierten Räume in vier
„Prognoseräume“ eingeteilt. Der Spandauer Süden wird im Prognoseraum 0504
abgebildet.
Am 31.12.2017 lebten in Spandau Süd (Gatow/Klatow) knapp 20.000 Einwohner. Nach
der mittleren Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin 2015 – 2030 werden in diesem
Raum Ende 2023, Zeithorizont des Nahverkehrsplanes, 1.300 Personen mehr leben als
Ende 2017 und damit der Bestand auf rd. 21.300 Einwohner anwachsen. Für die
folgenden Jahre bis 2030 geht die Prognose von der Fortsetzung des steten leichten
Zuwachses aus. Geschätzt werden knapp 22.000 Personen im Jahr 2030.
Frage 16:
Wie beurteilt der Senat die Situation und Kapazitätsauslastung bzw. entsprechende Kapazitätsentwicklung
im Spandauer Süden?
Frage 17:
Warum hat der Senat keine Maßnahmen für eine verbesserte Anbindung des Spandauer Südens mit dem
ÖPNV im Entwurf des Nahverkehrsplans 2019-2023 ergriffen?
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Antwort zu 16 und 17:
Die #Buslinien #134, #135 und #X34 im Spandauer Süden verzeichnen in den vergangenen
Jahren eine Steigerung der Fahrgastnachfrage. Auf den genannten Buslinien werden die
Kapazitätsvorgaben des Nahverkehrsplanes dennoch eingehalten.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Geht man davon aus, dass mit dem Spandauer Süden maßgeblich Kladow/Gatow
gemeint ist, wird dieser Bereich im Wesentlichen durch die Linien 134, X34 und 135
erschlossen. In den letzten Jahren erfolgten bereits einige Angebotsanpassungen auf
Grund des erhöhten Mobilitätsbedarfs in diesem Bereich. In der Spitzenstunde liegen die
Auslastungen der Linie 134 mit 56 %, der Linie X34 mit 53 % sowie der Linie 135 mit 44 %
unterhalb der im NVP festgelegten Schwellwerte. Im Falle einer Nachfragesteigerung über
die Kapazitäten des heutigen Betriebsprogramms hinaus, werden Angebotsmaßnahmen
wie Taktverdichtungen und/oder ein anderer Fahrzeugeinsatz geprüft.“
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 bereits konkrete
Prüfaufträge, mit denen auch die ÖPNV-Anbindung des Spandauer Südens weiter
verbessert werden würden. Hier sind beispielsweise die Ausdehnung der Betriebszeiten
der Linie X34 oder die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch weitere
Taktverdichtungen zu nennen. Grundsätzlich führt der Nahverkehrsplan für das
umfassende Busangebot jedoch keinesfalls jede einzelne Änderung für die Jahre bis 2023
auf, sondern benennt Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen. Die
Planungen werden in Abhängigkeit der baulichen Entwicklung und der Entwicklung der
Fahrgastzahlen fortlaufend konkreter und münden bei entsprechendem verkehrlichem
Bedarf im Rahmen des jährlichen Bestellprozesses zwischen dem Aufgabenträger für den
ÖPNV und der BVG zu zusätzlichen Bestellungen von Verkehrsangeboten.
Frage 18:
Welche Pläne hat der Senat derzeit mit der stillgelegten Siemens-Bahn?
Antwort zu 18:
Die #Siemensbahn wurde als #S-Bahnstrecke 1980 außer Betrieb genommen. Die Anlage
steht vollständig unter Denkmalschutz. Der Senat hält weiterhin an einer Reaktivierung der
Siemensbahn fest. Die Trasse der Siemensbahn ist im FNP als Bahnfläche dargestellt und
gesichert.
Frage 19:
In welchem Zeitraum sollen die Gespräche mit der Deutschen Bahn AG über eine Verlängerung der #S-Bahn
ins Havelland bzw. der Ausweitung des #Regionalbahnverkehrs abgeschlossen sein?
Antwort zu 19:
Um die Verkehrsbeziehungen im Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg
insgesamt zu verbessern, haben sich die Länder und die Deutsche Bahn AG (DB AG)
verpflichtet, die Planungen für notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und
Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz in der Hauptstadtregion voran7
zutreiben. Dazu wurde die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die
Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ abgeschlossen.
Das Ziel von i2030 liegt in der Beseitigung der infrastrukturellen Engpässe auf den
identifizierten Korridoren, um die Eisenbahnstrecken aus dem und in das Umland deutlich
leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten.
Die o.g. Vorhaben werden im Korridor „Berlin-Spandau – Nauen“ betrachtet. Zur Klärung
der konkreten Ziele und der zu untersuchenden Varianten wurden bis Mai 2018 mit der DB
AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen
die darauf aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplanund
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche
Aufgabenstellung) über die Möglichkeit einer Verlängerung der S-Bahn von Spandau in
Richtung Nauen oder eines Infrastrukturausbaus für den Regionalverkehr in diesem
Korridor in 2021 abgeschlossen werden. Diese Untersuchungen werden durch
regelmäßige Gespräche (Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der
Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Frage 20:
Warum verfolgt der Senat im Entwurf des Nahverkehrsplans nicht das Ziel, die U-Bahnlinie 2 zu verlängern
UND das Angebot der Deutschen Bahn zu erweitern?
Antwort zu 20:
Zum Angebot des Reisezugverkehrs der Eisenbahn bestehen unterschiedliche
Verantwortlichkeiten. Für die Fernverkehrsangebote der Deutschen Bahn hat das Land
Berlin keine Zuständigkeit. Der #Eisenbahnregionalverkehr hingegen wird durch die Länder
Berlin und Brandenburg in wettbewerblichen Verfahren vergeben. In Berlin sind derzeit
folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig: DB Regio, Ostdeutsche Eisenbahn
(ODEG) und Niederbarnimer Eisenbahn (NEB).
Im Gegensatz zu der in der Fragestellung enthaltenen Aussage ist bzw. wird das Angebot
im Eisenbahnregionalverkehr – wie auch im vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans
dargestellt – erweitert. Auf der durch den Bezirk Spandau verlaufenden Eisenbahnstrecke
von und nach Wustermark (Lehrter Bahn) verkehren auf der Linie RB 13 seit April 2018
verlängerte Elektro-Triebzüge. Auf der Strecke von und nach Nauen (Hamburger Bahn)
wird das Angebot im Eisenbahnregionalverkehr kurzfristig ausgeweitet werden: RB 10 der
DB Regio (Doppelstockzüge statt einstöckiger Elektro-Triebzüge), zusätzliche Züge der
ODEG.
Im Entwurf des Nahverkehrsplans sind entsprechend seiner Laufzeit die mittelfristigen
Erweiterungen im Eisenbahnregionalverkehr enthalten. Die genannten kurzfristigen
Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung liegen vor dem Berichtszeitraum des
Nahverkehrsplans Berlin 2019 – 2023 und sind in diesem daher nicht enthalten.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Wachsenden Stadt ist der
Umweltverbund insgesamt zu stärken und alle Elemente des ÖPNV sind auf ihren
möglichen Beitrag für die anstehenden Aufgaben in der gesamten Stadt zu überprüfen.
Ziel ist es, den ÖPNV attraktiver und bequemer zu machen, ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung zu stellen und fehlende schienenseitige Anbindungen zu gewährleisten. Im
Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Mobilität und Verkehr wurden
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alle Verkehrsträger inkl. U-Bahn betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen
Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Alexanderpendel bis Fräsfurter Allee aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2754

Damit die Züge der #U5 auch künftig möglichst ruhig und gleichmäßig rollen, finden auf dem Abschnitt zwischen #Frankfurter Allee und #Alexanderplatz nächtliche #Schienenfräsarbeiten statt. Von Montag, den 3. September, bis Donnerstag, den 6. September 2018, besteht zwischen diesen Bahnhöfen daher jeweils von ca. 22 Uhr bis Betriebsschluss ein #Pendelverkehr im 20-Minuten-Takt.

U-Bahn: Neue Strecken Warum der Berliner U-Bahn die Planer weglaufen aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-strecken-warum-der-berliner-u-bahn-die-planer-weglaufen-31186966

Jörg Seegers ist ein Freund klarer Worte. „Wenn wir nicht 2019 Bescheid wissen, wie es weitergeht, sind wir weg“, sagt der Mann, der für das größte #Schienenverkehrsprojekt im Zentrum Berlins verantwortlich ist: die Verlängerung der #U-Bahn-Linie #U5. Seegers hat sich zu Wort gemeldet, um einen verkehrspolitischen Kurswechsel anzumahnen. Die Stadt braucht nicht nur mehr #Straßenbahnlinien, sondern auch neue #U-Bahn-Strecken, sagt er. Der Senat müsse rasch entscheiden, wo zusätzliche #Tunneltrassen gebaut werden. Sonst würden die Fachleute, die heute noch mit der U5 zu tun haben, abwandern – in Städte wie Hamburg, München und Wien, die ihre U-Bahn-Netze erweitern. Es wäre ein Verlust, den Berlin kaum verschmerzen könne, warnt Seegers.

Der Geologe steht in einem der vielen #Tunnelrohbauten im Berliner Untergrund. Nördlich vom #Hauptbahnhof schwenkt die leere #Röhre, die an die U55 und künftige U5 anschließt, in Richtung Moabit.

Lieber neue Straßenbahnen

Vor dem Grundstück Lehrter Straße 12 endet sie jedoch. Nur 1,7 Kilometer Tunnel fehlen, dann entstünde eine Ost-West-Verbindung, die einen U-Bahn-Verkehr von Hönow zur Turmstraße ermöglichen würde, quer durch Berlin mit Anschluss an die U 9. Stattdessen plant der Senat eine #Straßenbahn vom Hauptbahnhof zur Turmstraße. Dabei ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis mit 1,2 nicht so günstig wie das der U-Bahn (1,43). „Doch mit Straßenbahnen und Bussen bekommen wir die Kapazität, die Berlin in naher Zukunft braucht, …