U-Bahn: 173 U-Bahnhöfe in Rekordzeit Voll, laut, stickig – jeder Berliner versucht, so wenig Zeit wie möglich in der U-Bahn zu verbringen. Ganz anders der Brite Adham Fisher: Er hat er alle 173 U-Bahn-Stationen Berlins besucht – in Rekordzeit. Für New York hält er bereits den Weltrekord. Von Nina Klippel, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2014/10/Adham-Fisher-U-Bahn-Aktion-Berlin-in-Rekordzeit.html Adham Fishers Blick springt hektisch zwischen seiner weißen Armbanduhr und dem #U-Bahn-Plan. Er nimmt sein Notizbuch und schreibt die Ankunftszeit auf: 13:03 Uhr, #Schlesisches Tor. Die #U1 fährt los. Abfahrtszeit: 13:04 Uhr. Dazu ein „Beweisfoto“ aus dem Abteil. Der Brite Fisher will alle 173 #U-Bahn-Stationen in Berlin besuchen – so schnell wie noch keiner vor ihm. Dafür rechnet er mit möglichen Verspätungen, überlegt sich genau, in welchem Abteil er sein muss, damit er am schnellsten umsteigen kann.

Seinen #Rekordversuch in Berlin nimmt der junge Mann aus Leicester ziemlich ernst. Er hat ein recht großes Geheimnis um seine Aktion gemacht. Seinen Startpunkt und seine Route etwa wollte er nicht verraten. Seine größte Angst: „Wenn ich meine Informationen preisgebe, dann kann mich jemand schlagen. Und das will ich nicht zulassen.“ Nach der U1-Strecke durfte ihn auch kein Journalist mehr begleiten – jeder ist für Fisher ein potenzieller Konkurrent. Kaum Tageslicht Fünf Tage war Fisher vor seinem Rekordversuch in Berlin – um …

U-Bahn: 173 U-Bahnhöfe in Rekordzeit Voll, laut, stickig – jeder Berliner versucht, so wenig Zeit wie möglich in der U-Bahn zu verbringen. Ganz anders der Brite Adham Fisher: Er hat er alle 173 U-Bahn-Stationen Berlins besucht – in Rekordzeit. Für New York hält er bereits den Weltrekord. Von Nina Klippel, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2014/10/Adham-Fisher-U-Bahn-Aktion-Berlin-in-Rekordzeit.html

Adham Fishers Blick springt hektisch zwischen seiner weißen Armbanduhr und dem #U-Bahn-Plan. Er nimmt sein Notizbuch und schreibt die Ankunftszeit auf: 13:03 Uhr, #Schlesisches Tor. Die #U1 fährt los. Abfahrtszeit: 13:04 Uhr. Dazu ein „Beweisfoto“ aus dem Abteil. Der Brite Fisher will alle 173 #U-Bahn-Stationen in Berlin besuchen – so schnell wie noch keiner vor ihm. Dafür rechnet er mit möglichen Verspätungen, überlegt sich genau, in welchem Abteil er sein muss, damit er am schnellsten umsteigen kann.

Seinen #Rekordversuch in Berlin nimmt der junge Mann aus Leicester ziemlich ernst. Er hat ein recht großes Geheimnis um seine Aktion gemacht. Seinen Startpunkt und seine Route etwa wollte er nicht verraten. Seine größte Angst: „Wenn ich meine Informationen preisgebe, dann kann mich jemand schlagen. Und das will ich nicht zulassen.“ Nach der U1-Strecke durfte ihn auch kein Journalist mehr begleiten – jeder ist für Fisher ein potenzieller Konkurrent.
Kaum Tageslicht
Fünf Tage war Fisher vor seinem Rekordversuch in Berlin – um …

allg.: Anforderungen der wachsenden Stadt im Öffentlichen Personennahverkehr bewältigen – Nahverkehrsplan Berlin für 2014 bis 2018 beschlossen, aus Senat

www.berlin.de Aus der Sitzung des Senats am 7. Oktober 2014: Der Senat hat die Ziele für die weitere Entwicklung des Berliner Nahverkehrs in den nächsten Jahren vorgegeben. Er hat heute den von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegten Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 beschlossen. Dieser definiert gleichzeitig die Leitlinien der Angebotsqualität bei Bussen und Bahnen.

Senator Müller: „Im Mittelpunkt des Nahverkehrsplans steht die Bewältigung der Anforderungen der wachsenden Stadt an den Öffentlichen Personennahverkehr. Längere Ladenöffnungszeiten, mehr Angebote im Fernbusverkehr, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen, notwendige Barrierefreiheit und ein wachsender Stadt-Umland-Verkehr verlangen mehr Flexibilität des Nahverkehrs. Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt Antworten darauf, an welchen Stellen Optimierungen des Verkehrsnetzes möglich sind, zeigt aber auch Einsparpotenziale auf, die Mehrleistungen an anderen Stellen ermöglichen.“ In den verschiedenen Wachstumsszenarien wird der unterschiedliche Leistungsmehrbedarf gegenüber dem bestehenden, verkehrsvertraglich abgesicherten Angebotsvolumen dargestellt. Die Basis dafür sind Bevölkerungsprognosen sowie weitere Annahmen zur künftigen Entwicklung Berlins. Angesichts der Dynamik der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung bilden die Inhalte des Nahverkehrsplans eher die untere Grenze der erforderlichen Entwicklung ab. Die Erkenntnisse aus dem Planungsprozess konnten bereits bei Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 berücksichtigt werden. So hat das Abgeordnetenhaus in den Haushaltsberatungen im letzten Dezember in Anerkennung des ermittelten Mehrbedarfs zusätzliche 4 Mio. € für 2014 und 7,5 Mio. € für 2015 bewilligt, damit das Land Berlin mehr Leistungen bei der BVG bestellen und finanzieren kann. Über die weiter erforderlichen Mehrleistungen für die kommenden Jahre ist bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/2017 sowie der weiteren mittelfristigen Finanzplanung gemäß der bis dahin eingetretenen Entwicklung zu entscheiden. Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde ein umfassendes Beteiligungsverfahren initiiert und umgesetzt. In mehreren NVP-Foren wurden die Inhalte des Plans vorgestellt und mit weiteren Fachverwaltungen, den Bezirken, den umliegenden Landkreisen und der Fachöffentlichkeit (Fahrgastverbände, IHK, ADAC, Behindertenverbände etc.) diskutiert. In mehreren Anhörungs- und Erörterungsterminen wurden auch die Anregungen und Stellungnahmen der BVG und der S-Bahn erörtert und bei der weiteren Entwicklung der Beschlussvorlage des NVP berücksichtigt. Wesentliche Inhalte des Nahverkehrsplans im Einzelnen Zugangs- und Qualitätsstandards Die Standards des letzten beschlossenen NVP (2006-2009) wurden überprüft und, wo erforderlich, angepasst: Die berlinweit gültigen Mindesttakte für die unterschiedlichen Verkehrszeiten werden aufgrund veränderter Nachfrageentwicklung (längere Ladenöffnungszeiten, zunehmend flexiblere Arbeitszeiten, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen) flexibler ausgestaltet. In den Übergangszeiträumen zwischen Haupt- und Nebenverkehrszeit kann das Fahrplanangebot besser an die Nachfrage angepasst werden. Dies hat das Land teilweise bereits bei den 2014 bestellten Mehrleistungen umgesetzt. Neu aufgenommen wurden Standards zur umsteigefreien Erreichbarkeit der Ortsteilzentren Berlins. In Reaktion auf den wachsenden Fernbusverkehr wurden die bisherigen Vorgaben zur Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen neu definiert und auf alle Fernverkehrsknoten (Bahnhöfe, ZOB, Flughäfen) ausgeweitet. Für den Stadt-Umland-Verkehr wurden erstmals Standards zur Angebotsgestaltung entwickelt, deren Umsetzung in Abstimmung mit den Umlandkreisen erfolgen wird. Weiterentwickelt wurden die Standards zur Anschlussplanung und -sicherung. Arbeitsauftrag für die NVP-Laufzeit ist hier zunächst vor allem die Verbesserung der unternehmensübergreifenden Information und im Weiteren die Sicherung von Anschlüssen durch Kooperation innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Aktualisiert wurden zudem Vorgaben zur umweltverträglichen Gestaltung des Berliner Nahverkehrs. Standards und Vorgaben zur Barrierefreiheit stellen einen wesentlichen Inhalt des Nahverkehrsplans dar. Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird in der Laufzeit des NVP geklärt, wie das Ziel eines „vollständig barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ bis zum Jahr 2022 möglichst weitgehend erreicht werden kann und an welchen Stellen eine Inanspruchnahme der gesetzlichen Ausnahmetatbestände unumgänglich ist. Handlungsbedarf besteht im Berliner ÖPNV vor allem bei Haltestellen im Straßenland, insbesondere bei den über 6.400 Bushaltestellen, teilweise aber auch der Straßenbahn. Ebenso muss geklärt werden, wie man den Anforderungen der Inklusion vor allem bei der Fahrgastinformation gerecht werden kann. Angebotskonzeption bis 2018 Neben Angebotsänderungen aufgrund von Neubaustrecken und Streckenausbauten ist das Kernthema des NVP die Reaktion auf die zunehmende Nachfrage, um gravierende Kapazitätsengpässe und Erschließungsdefizite zu vermeiden. Neue und nachverdichtete Wohn- und Gewerbestandorte machen auch im bestehenden Netz Angebotsverdichtungen oder sogar zusätzliche Angebote notwendig. Zusätzliche Aufgaben kommen vor allem auf den Busverkehr zu, da nur dieser die Möglichkeit bietet, kurzfristig die fahrzeugseitig notwendigen Kapazitätsanpassungen vorzunehmen. Das Regionalzugnetz wird vor allem durch die Linienänderungen zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg und die Bedienung des Regionalbahnhofs Ostkreuz weiter entwickelt. Im S-Bahn-Netz ist im NVP-Planungszeitraum neben der Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg und der voraussichtlichen Inbetriebnahme des ersten Abschnitts der S21 vom Nordring zum Hauptbahnhof vor allem das Angebotskonzept für die Neuvergabe der drei S-Bahn-Teilnetze „Ring“, „Stadtbahn“ und „Nord-Süd“ wichtig. Nach Fertigstellung des Bahnhofs Ostkreuz können auch die baubedingten Einschränkungen im S-Bahn-Angebot aufgehoben und die Linien S3 und S9 wieder auf die Stadtbahn geführt werden. Bereits dieses Jahr wurden bei der U-Bahn auf nachfragestarken Linien der dichte 4 Minuten-Takt zeitlich ausgedehnt bzw. im Abend- und Wochenendnachtverkehr zusätzliche Angebote eingeführt. Es ist absehbar, dass bis 2018 weitere Verdichtungen notwendig sein werden, die Handlungsmöglichkeiten sind jedoch durch die Anzahl verfügbarer Fahrzeuge begrenzt. Fahrzeuginvestitionen sind zwar nicht Gegenstand von Nahverkehrsplänen, wesentliche Aufgabe für den Planungszeitraum ist aber die Festlegung des erforderlichen Angebotsniveaus als Rahmen für die Ersatz- und Neubeschaffung weiterer U-Bahn-Züge. Bei der Straßenbahn steht die Inbetriebnahme der Neubaustrecke zum Hauptbahnhof mit den Linien M5, M8 und M10 an. Zudem soll die Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz realisiert werden. Mit Inbetriebnahme eines Kehrgleises in Oberschöneweide ab Herbst 2014 sind auf der Linie 67 zwischen Schöneweide und Oberschöneweide die dringend benötigten Zusatzfahrten möglich. Damit wird auf die erhöhte Fahrgastnachfrage durch den Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Oberschöneweide reagiert. Weitere, teilweise bereits im laufenden Jahr umgesetzte Maßnahmen sind der Einsatz der neuen, langen Straßenbahnen (Flexity) auf den stark nachgefragten Metrolinien, die zeitliche Ausdehnung des verdichteten Angebotes in der Hauptverkehrszeit und gezielte Angebotsverdichtungen im Abend- und Wochenendnachtverkehr. Im Bezirk Pankow mit seinem besonders großen Bevölkerungswachstum sind gezielte Angebotsverbesserungen auf den Linien M1, 12 und 50 vorgesehen. Begrenzender Faktor ist auch bei der Straßenbahn der vorhandene Fahrzeugpark. Analog zur U-Bahn ist auch hier der angebotsseitige Rahmen für künftige Ersatz- und Neubeschaffungen der BVG zu definieren. Im Busverkehr sind über die im Jahr 2014 bereits realisierten Mehrbestellungen hinaus weitere gezielte Taktverdichtungen geplant, insbesondere auf Linien mit besonders starkem Nachfrageanstieg oder bereits aufgetretenen Kapazitätsproblemen, wie beispielsweise auf der Linie M41. Weiterhin wird das Angebot zu den Flughäfen mit der Inbetriebnahme des neuen Flughafens Berlin Brandenburg und Schließung des Flughafens Tegel umfassend angepasst. Entwicklungsgebiete wie etwa im Spreeraum in Friedrichshain-Kreuzberg, in Karlshorst oder an der Heidestraße nördlich des Hauptbahnhofs stehen ebenfalls im Fokus. Innerhalb des bestehenden Angebots sind “ soweit unter Einhaltung der Zugangsstandards möglich “ weiterhin Optimierungen, bspw. durch Entfall kaum nachgefragter Fahrten, vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/ Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 90139-4043

U-Bahn: Ab 2015 im Einsatz – So sehen Berlins neue U-Bahn-Züge aus, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article132947754/Ab-2015-im-Einsatz-So-sehen-Berlins-neue-U-Bahn-Zuege-aus.html Innen größer, außen leiser: Die ersten Züge von Berlins neuer U-Bahn stehen kurz vor der Fertigstellung. Ab Januar 2015 sollen sie durch die Stadt rollen und müssen sich bewähren.

In einer Computer-Simulation fährt Berlins #neue #U-Bahn bereits über die Oberbaumbrücke. Die Berliner werden aber noch vier Monate warten müssen, bis sie den ersten Zug tatsächlich zu sehen bekommen. Ende Januar 2015, so bestätigten jetzt die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), will die #Stadler GmbH Pankow die zwei bestellten #Prototypen der neuen Fahrzeuggeneration ausliefern. BVG-Sprecherin Petra Reetz ist zuversichtlich, dass der Termin auch gehalten wird. Die Fertigung laufe nach Plan, sagte sie der Berliner Morgenpost. Erst am Sonnabend seien im Stadler-Werk in Hohenschönhausen die ersten beiden von insgesamt acht Wagen auf die Drehgestelle aufgesetzt worden. Die neuen Züge werden bei der Berliner U-Bahn sehnsüchtig erwartet. Vor allem auf den Linien U1 und U4 – wegen ihrer #schmalen #Tunnel auch als #Kleinprofil-Linien bezeichnet – liegt das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte bei mehr als 25 Jahren. Die ältesten Züge der Baureihe #A3L sind sogar schon seit 1966 im Einsatz, üblich ist bei Schienenfahrzeugen eine Nutzungsdauer von höchstens 40 Jahren. Wegen des schlechten Zustands hält die BVG – anders als bei den fast gleichaltrigen Wagen für die …

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Fahrstuhl am U-Bahnhof Moritzplatz 2017 fertig, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article132940734/Fahrstuhl-am-U-Bahnhof-Moritzplatz-2017-fertig.html Die #U-Bahnhöfe #Schlesisches Tor, #Görlitzer Bahnhof, #Gneisenaustraße und #Moritzplatz sollen 2017 #Aufzüge bekommen, 2018 auch die Station #Möckernbrücke. Sie stehen auf der Prioritätenliste der Senatsverwaltung. Die BVG bereite derzeit die Vergabe der Planungsleistungen für den Fahrstuhl am #Moritzplatz vor, teilte Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) mit. Im ersten Halbjahr 2017 könnte dieser Aufzug …

Straßenverkehr + U-Bahn: Wie lange eigentlich noch? Die Bauarbeiten am U-Bahnhof Vinetastraße, aus florakiez.de

http://www.florakiez.de/2014/10/03/wie-lange-eigentlich-noch-die-bauarbeiten-am-u-bahnhof-vinetastrasse/ Für Geschäftsinhaber ist es eine Zumutung, für #Autofahrer, #Radler und #Fußgänger einfach nur nervig. Seit nun schon vier Jahren wird am #U-Bahnhof #Vinetastraße gebaut. Die #BVG hat die #Straßenbahngleise zwischen Esplanade und Elsa-Brandströmstraße komplett erneuert und einen #Aufzug eingebaut, der die Straßenbahn mit dem #Bahnsteig der #U-Bahn verbindet. Doch die wirklichen Schwierigkeiten bereitet die Sanierung der Tunneldecke der U2, durch die immer wieder Wasser dringt. Gleichzeitig erneuern die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ihre Trink- und Schmutzwasserleitungen.

Für all diese Arbeiten wurde die Straßenführung immer wieder geändert. Derzeit ist das Abbiegen von der Berliner Straße stadtauswärts in die Mühlenstraße in Richtung Florakiez nicht möglich, Autofahrer werden über die Maximilianstraße umgeleitet. Stadteinwärts ist die Berliner Straße nur noch für Busse durchgängig befahrbar. Doch warum dauern die Bauarbeiten so lange? Das haben sich auch die Gewerbetreibenden gefragt und sich an das Bürgerbüro von …

U-Bahn + Bahnhöfe: So sieht die Baustelle der U-Bahnlinie 5 am Roten Rathaus aus, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article132814051/So-sieht-die-Baustelle-der-U-Bahnlinie-5-am-Roten-Rathaus-aus.html Laut Senat wird der #Bau der #U-Bahn-Linie 5 #pünktlich fertig – und soll auch nicht teurer werden als erwartet. Daran ändere auch der Wassereinbruch am Brandenburger Tor vor einigen Wochen nichts.

Der Bau des neuen Teilstücks der Berliner U-Bahn-Linie 5 ist nach Senatsangaben im Zeit- und Kostenplan. Daran ändere auch der #Wassereinbruch in die Baustelle nahe dem Brandenburger Tor vor einigen Wochen nichts, sagte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) am Mittwoch bei einer Besichtigung der Baustelle des #U-Bahnhofs Berliner #Rathaus. Der #Rohbau dieser Station soll bis Ende 2016 fertig sein. Die Inbetriebnahme der 2,2 Kilometer langen U-Bahn-Strecke vom Alexanderplatz zum Brandenburger Tor ist für Herbst 2019 geplant. Die Kosten des Projekts sind mit 433 Millionen Euro veranschlagt. Rund 80 Prozent davon trägt der Bund, den Rest das Land Berlin, sagte Müller. Mögliche Mehrkosten durch den Wassereinbruch müssten noch ermittelt werden. Schmuckstück des Bahnhofs Berliner Rathaus soll ein …

Bahnhöfe: Neugestaltung des U-Bahnhofs Hermannstraße Mit Raubtieren gegen Graffiti-Sprayer, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neugestaltung-des-u-bahnhofs-hermannstrasse-mit-raubtieren-gegen-graffiti-sprayer,10809148,28576298.html Im #U-Bahnhof #Hermannstraße hat das Wort #Großstadtdschungel eine neue Bedeutung bekommen. Mehr als 80 bedrohte Tierarten bevölkern Fliesen und Wände. Die Neugestaltung ist ein weiterer Versuch der BVG, sich gegen #Graffititäter zu wehren. Ein Kragenfaultier lugt aus tropischem Grün auf den Bahnsteig, ein bengalischer Plumplori, der zur Familie der Feuchtnasenaffen gehört, schaut die Fahrgäste mit großen Augen an, ein Baumkänguru und ein Rüsselhündchen leisten ihnen Gesellschaft.

Im U-Bahnhof Hermannstraße, der Neuköllner Endstation der U 8, hat das Wort Großstadtdschungel eine neue Bedeutung bekommen. Mehr als 80 bedrohte Tierarten, die der Berliner Illustrator Felix Scholz porträtiert hat, bevölkern Fliesen und Wände. Die ungewöhnliche Neugestaltung ist ein weiterer Versuch der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), sich gegen Graffititäter zu wehren. Am 20. Oktober soll alles fertig sein. Dass sich im U-Bahnhof Hermannstraße so viele Exoten auf spanischen Feinsteinzeugfliesen tummeln, hat einen Grund: Auf gemusterten Flächen toben sich Vandalen ungern aus. Warum gerade Urwaldmotive Kritzeler und Sprayer abschrecken, weiß Uwe Kutscher auch nicht. Doch dass sie diese Wirkung haben, ist für den BVG-Mann erwiesen. „Vor fünf Jahren haben wir im U-Bahnhof Bismarckstraße eine Wand mit …

U-Bahn: Schluss mit Kurzzügen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrzeuge müssten beschafft werden, damit bei dem Großteil der #U-Bahn-Linien flächendeckend mit #6- bzw. #8-Wagen-Zügen gefahren werden kann? Welche Kosten würden dabei entstehen? Antwort zu 1.: Der Großteil der U-Bahn-Linien wird während der Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen bereits mit Zügen der größtmöglichen Zuglänge betrieben. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Linien U1 und U3 sowie U5 – U9 verkehren heute bereits tagsüber mit 6 Wagen, die U2 mit 8 Wagen, nur die kurzen Linien U4 und U55 verkehren mit 2-Wagen-Zügen. Auf den Großprofillinien (U5 – U9 und U55) sind sechs Wagen die größtmögliche Zuglänge. Sofern die Kleinprofillinien U1 und U3 mit 8-Wagen-Zügen befahren werden sollten, müssten zusätzliche 48 Kleinprofilwagen eingesetzt werden. Der Beschaffungspreis für einen Kleinprofilwagen liegt bei ca. 1,5 Mio. EUR.“ Ergänzend ist anzumerken, dass eine pauschale Vergrößerung der Zuglängen nicht sinnvoll ist. Vielmehr muss linienscharf die aktuelle und künftige Nachfrageentwicklung analysiert und auf dieser Basis der kapazitative Handlungsbedarf identifiziert werden, der neben Erhöhungen der Zuglängen auch durch Taktverdichtungen abgedeckt werden kann. Derzeit laufen Abstimmungstermine zwischen der BVG AöR und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum künftigen Fahrzeugbeschaffungsbedarf bei Straßenbahn und U-Bahn. Neben dem Ersatzbedarf für bestehende Fahrzeuge wird hierbei auch der erweiterte Bedarf aufgrund von Nachfragesteigerungen im Rahmen der wachsenden Stadt untersucht. Frage 2: Welcher Mehraufwand würde durch den ganztägigen Einsatz von 6-Wagen-Zügen auf der Linie U8 entstehen? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu u.a. mit: „Der ganztägige Einsatz von 6-Wagen-Zügen auf der Linie U8 würde u. a. verkürzte Wartungsintervalle aufgrund höherer Laufleistungen, einen damit zusammenhängenden erhöhten Wagenbedarf wegen zusätzlicher Fahrzeugreserven […] sowie erhöhten Energieverbrauch und Verschleiß nach sich ziehen.“ Ergänzend ist anzumerken, dass sich die einzusetzenden Mindestfahrzeuggrößen bei der BVG unmittelbar aus den vorgegebenen Kapazitätsstandards im Verkehrsvertrag zwischen der BVG und dem Land Berlin ergeben. Die vorgesehenen Fahrzeuggrößen/ Zuglängen und somit die bereitgestellten Platzkapazitäten sind folglich grundsätzlich entsprechend der erwartbaren Fahrgastnachfrage auszurichten. Eine den Kapazitätsvorgaben entsprechende Fahrzeugeinsatzplanung liegt im Verantwortungsbereich der BVG. Für den ÖPNV-Aufgabenträger ergibt sich gemäß der verkehrsvertraglichen Regelungen durch eine aufgrund der Fahrgastnachfrage erfolgende Anpassung der Fahrzeuggröße/Zuglänge kein Mehraufwand. Frage 3: Nach welchen Kriterien wird der Einsatzbereich der verschiedenen Bus- und Straßenbahntypen festgelegt? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Einsatzbereich der verschiedenen Bus- und Straßenbahntypen wird bestimmt:  vom Fahrgastaufkommen (Fahrgastaufkommen am stärksten Querschnitt je Linie),  von der Verkehrsinfrastruktur (z. B. Brückenhöhen, Gewichtsbeschränkungen, Straßenquerschnitt/ Kurvenradien, Gleisachsenabstand, Abstand Gleis zu Haltestellenkanten, Wende-/Kehrgleis Endstelle). Wegen noch zum Einsatz kommender Fahrzeuge älterer Bauart bestimmen die Umweltzone (Bus) und der barrierefreie Fahrzeugeinsatz (Straßenbahn) ebenfalls noch den Fahrzeugtypeneinsatz.“ Hinsichtlich des Zusammenhangs der einzusetzenden Mindestfahrzeuggrößen und der verkehrsvertraglich vorgegebenen Kapazitätsstandards siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Welche Maßnahmen werden getroffen, um dem stetig steigenden Fahrgastaufkommen zukünftig gerecht zu werden? Antwort zu 4.: Der Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014-2018 sieht als ein Kernthema die erforderlichen Angebotsmaßnahmen in Reaktion auf die wachsende Stadt Berlin vor. Hierbei gilt es den Herausforderungen durch den Nachfrageanstieg der letzten Jahre sowie dem prognostizierten weiteren Wachstum der Stadt mit entsprechenden Angebotsanpassungen und -ausweitungen zu begegnen. Dies umfasst unter anderem die zeitliche Ausweitung dichter Takte bzw. die gezielte zusätzliche Verdichtung für Linien mit besonders starkem Nachfrageanstieg sowie auftretenden Kapazitätsproblemen. In Reaktion auf die wachsende Stadt hat das Abgeordnetenhaus im Dezember 2013 mit dem Beschluss des Haushaltes des Landes Berlin für die Jahre 2014 und 2015 zusätzliche Gelder für Mehrleistungen im ÖPNV bewilligt. Dieser Beschluss wird vom ÖPNV-Aufgabenträger gemeinsam mit der BVG umgesetzt. Zusätzliche ÖPNVAngebote wurden bzw. werden bereits im Jahr 2014 schrittweise umgesetzt. Zum 27.4.2014 und 24.08.2014 wurden bereits Angebotsausweitungen auf mehr als 35 Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnlinien realisiert. Weitere Maßnahmen bei Bus, Straßenbahn und U-Bahn sind ab dem 14.12.2014 geplant. Berlin, den 26. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)

allg.: Wie steht der Senat zum neuen Gesetz über Elektromobilität?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann und in welcher Weise hat sich der Se-nat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über #Elektromobilität geäußert bzw. wann und in welcher Weise wird er dies noch tun? Antwort zu 1: Die Bundesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur versandte mit Schrei-ben vom 6. August 2014 Referentenentwürfe zu folgen-den Regelungen an die Länder und die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme: Entwurf des Gesetzes zur Be-vorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Elektromobilitätsgesetz – EmoG), Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und Gebührenordnung für Maßnahmen im Stra-ßenverkehr (GebOSt) sowie Entwurf einer Verwaltungs-vorschrift StVO. Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat dem Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur mit Schreiben vom 18. August 2014 hierzu eine Stellungnahme vorgelegt. Darüber hinaus nahm die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder am 10./11. September 2014 einen Beschlussvorschlag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu den vorgenannten Referentenentwürfen an, in dem eine grundlegende Überarbeitung der vorliegenden Referen-tenentwürfe gefordert wird. Bei der Verkehrsministerkon-ferenz am 1./2. Oktober 2014 findet eine Aussprache zu diesem Beschluss statt. Frage 2: Wie bewertet der Senat die bisherige Ent-wicklung der Elektromobilität getrennt nach Verkehrsträ-gern? a) Eisenbahn, b) Straßen- und U-Bahn, c) E-Bike, d) Elektrofahrzeuge für Gütertransport, e) Elektrofahrzeug für privaten Personenverkehr? Antwort zu 2: Die schienengebundenen Verkehrsmit-tel des öffentlichen Verkehrs werden überwiegend mit Elektrotraktion betrieben. Elektroräder sind ein neues Verkehrsmittel mit erheblichen Potentialen, die verkehrli-chen und umweltseitigen Folgen des wachsenden Pkw-Verkehrs kurzfristig und mit geringen Kosten zu reduzie-ren. Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektro-räder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Elektroräder können zudem die priva-ten Haushalte bei den Mobilitätskosten deutlich entlasten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt daher die Einführung von Elektrorädern als Substitut von Pkw mit dem Projekt „EBikePendeln“, das im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität durchge-führt wird. Hierbei steht die Zielgruppe der Berufspendle-rinnen und Berufspendler im Vordergrund. Die Einfüh-rung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen kann die Verkehrslärm- und Luftschadstoffbelastungen effektiv mindern, da diese Fahrzeuggruppe trotz ihres geringen Bestands- und Fahrleistungsanteils überdurchschnittlich zu den Belastungen beiträgt. Die vom privaten Personen-verkehr dominierten Treibhausgasemissionen des Ver-kehrssektors können durch Elektrofahrzeuge gesenkt werden unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Frage 3: Welche Auffassung vertritt der Senat bezüg-lich der Öffnung von Busspuren für Elektrofahrzeuge? Wie wird der Senat die schon heute oft zugeparkten Bus-spuren für Busse freihalten, sollten die aktuellen Benut-zungsregeln für weitere Verkehrsteilnehmer geöffnet werden? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt lehnt die Öffnung der Bus-Sonderspuren für Elektrofahrzeuge im Hinblick auf die möglichen Verzögerungen und Behinderungen im Be-triebsablauf des Linienverkehrs mit Bussen, die Anreiz-funktion für andere Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer, die Sonderspur zu nutzen sowie die nicht gelöste Frage einer wirksamen Überwachung ab. Entsprechend den Markthochlaufszenarien der Bun-desregierung werden im Jahr 2020 in Berlin rund 20.000 Elektrofahrzeuge erwartet. Diese Flotte würde die beste-hende Konkurrenzssituation des Busverkehrs mit den rd. 7.500 Taxen, den Einsatzfahrzeugen und dem zunehmen-den Radverkehr, die die Bus-Sonderspuren ebenfalls benutzen, erheblich verschärfen. Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2014)