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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Der Senat verweist auf seine Antwort zur Schriftlichen Anfrage zur Drucksache 17 / 13 421; die ergänzenden Informationen bzw. zwischenzeitlich einge-tretenen Veränderungen wurden durch die BVG ermittelt und in die seinerzeitige Anlage eingefügt. Die neuen bzw. geänderten Teile der Anlage sind kenntlich grau unterlegt; die Anlage ist dieser Antwort beigefügt.
Frage 1: Gibt es noch #U Bahn #Bahnhöfe, auch #Bahn-hofsteile, (ggf. im #Rohbau) und #Strecken bzw. Strecken-abschnitte (ggf. im Rohbau), die #ungenutzt sind? Wenn ja, welche Bahnhöfe, welche Bahnhofsteile bzw. welche Strecken genau? Wie werden diese derzeit genutzt? Sind diese im Eigentum der BVG, oder in wessen Eigentum?
Antwort zu 1: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Frage 2: Seit wann sind welche Strecken bzw. Bahn-höfe ungenutzt? Warum werden diese nicht genutzt?
Antwort zu 2: Es wird bezüglich der ersten Frage auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Zur zweiten Frage ist darauf hinzuweisen, dass seit Beginn des U-Bahnbaus in Berlin mehrfach Vorleistun-gen für spätere U-Bahnplanungen erbracht wurden. Auf-grund sich über Jahrzehnte entwickelnder stadt- und ver-kehrsplanerischer Zielsetzungen ist die Nachnutzung einiger Vorleistungen derzeit nicht aktuell. Einzelne Tun-nelabschnitte haben zudem keine physische Verbindung zu bestehenden und verkehrlich genutzten Tunneln der damals jeweils geplanten Linie oder Linienverlängerung. Insofern ist auch eine (Teil-) Nutzung momentan nicht möglich. Andere Tunnelstrecken/-bahnhöfe wiederum könnten zwar mit zusätzlichem, teilweise hohem finanzi-ellen Aufwand an das bestehende Netz angeschlossen und betrieblich, z. B. zum Abstellen von Zügen, genutzt wer-den; dafür hat die BVG jedoch zurzeit keinen betriebli-chen Bedarf.
Frage 3: Falls diese im Rohbau sind, wie weit ist der Bauzustand genau? Sind bereits Gleise verlegt?
Antwort 3: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Der Senat ergänzt, dass die Gleise zu den lfd. Num-mern 9 und 12 bis 14 der Anlage für einen U-Bahnbetrieb nicht betriebsfähig sind.
Frage 4: Welche Kosten entstehen dadurch jährlich (aufgeteilt nach den einzelnen ungenutzten Bahnhöfen, Bahnhofsteilen bzw. Streckenteilen)? Wer trägt diese Kosten?
Antwort 4: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Berlin, den 24. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)
lfd. Nr.
|
Tunnel / Station
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Baujahr
|
außer Betrieb seit
|
Bauzustand
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Nutzung durch … seit
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Eigentümer
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Ausbaustand
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für die BVG jährliche Kosten (in TEUR)
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1
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Abzweigbauwerk nördlich des U-Bahnhofs Klosterstraße
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vor 1913
|
seit Bauerstellung
|
2,5
|
keine
|
BVG
|
Rohbau
|
2,0
|
2
|
Eingleisige Tunnelunterfahrung östlich des U-Bahnhofs Wittenbergplatz
|
vor 1913
|
seit Bauerstellung
|
3,3
|
keine
|
BVG
|
Rohbau
|
1,0
|
3
|
Resttunnel der heutigen U4 zwischen Eisack- und Otzenstraße
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vor 1926
|
1971
|
–
|
keine
|
nicht BVG
|
–
|
–
|
4
|
Bahnhof für die geplante U3 unterhalb des U-Bahnhofs Adenauerplatz
|
vor 1978
|
seit Bauerstellung
|
2,6
|
keine
|
BVG
|
Rohbau
|
2,0
|
5
|
Verbindungstunnel zwischen der U5 und U8 unterhalb der Littenstraße
|
vor 1918
|
teilweise seit Anfang 1940er wegen des Einbaus einer Bunkeranlage
|
3,9
|
halbseitiger Bahnbetrieb seit Anfang der 1930er
|
BVG
|
Ausbau für Bahnbetrieb
|
9,0
|
6
|
Abzweigender Streckentunnel südlich des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße
|
vor 1918
|
seit Bauerstellung
|
–
|
keine
|
nicht BVG
|
–
|
–
|
7
|
Teil eines geplanten U-Bahnhofs unterhalb des U-Bahnhofs Moritzplatz
|
vor 1928
|
seit Bauerstellung
|
2,9
|
keine
|
BVG
|
Rohbau
|
1,0
|
8
|
Teil eines geplanten Bahnhofs für die U5 oberhalb des U-Bahnhofs Turmstraße
|
vor 1961
|
teilweise seit Bauerstellung
|
2,7
|
teilweise Nutzung durch BVG für einen Ausgang seit den 1980ern
|
BVG
|
Rohbau im nicht genutzten Bereich
|
0,5
|
9
|
Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Jungfernheide und Westhafenkanal für die geplante U5
|
vor 1980
|
seit Bauerstellung
|
3,2
|
teilweise Nutzung für Feuerwehrübungsanlage seit den 1990ern
|
BVG
|
Gleise verlegt
|
0,5
|
10
|
Teil eines geplanten Bahnhofs für die U10 unterhalb des U-Bahnhofs Kleistpark
|
vor 1971
|
seit Bauerstellung
|
2,7
|
keine
|
BVG
|
Rohbau
|
1,0
|
11
|
Teil der geplanten U10 im Bereich des Innsbrucker Platzes
|
Mitte 1970er
|
seit Bauerstellung
|
3,0
|
Nutzung der Verteilerebene durch die BVG und Supermarkt seit Mitte der 1970er; restliches Bauwerk keine Nutzung
|
BVG
|
Rohbau
|
2,0
|
12
|
Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Walther-Schreiber-Platz und Schlossstraße für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10
|
vor 1974
|
seit Bauerstellung
|
2,3
|
"halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974
|
BVG
|
Gleise verlegt
|
5,0
|
13
|
Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Schlossstraße und Rathaus Steglitz für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10
|
vor 1974
|
seit Bauerstellung
|
1,7 – 2,7
|
"halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974
|
BVG
|
Gleise verlegt
|
5,0
|
14
|
Zwei Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Schlossstraße
|
vor 1974
|
seit Bauerstellung
|
2,7
|
"halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974
|
BVG
|
Gleise verlegt
|
2,5
|
15
|
Bahnhof für die geplante Streckenführung der U9 im Bereich des U-Bahnhofs Rathaus Steglitz
|
vor 1974
|
seit Bauerstellung
|
2,7
|
teilweise Nutzung seit 1974
|
BVG
|
Rohbau im nicht genutzten Bereich
|
1,0
|
16
|
Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Rathaus Spandau für die U2
|
vor 1984
|
seit Bauerstellung
|
2,7
|
keine
|
BVG
|
Bahnhofsausbau
|
2,5
|
17
|
Streckentunnel unterhalb des S-Bahnhofs Rathaus Steglitz für die U9
|
vor 1994
|
seit Bauerstellung
|
2,7
|
keine
|
BVG
|
Rohbau
|
1,0
|
18
|
Streckentunnel und Bahnhof im Bereich des Potsdamer Platzes
|
Mitte 1990er
|
seit Bauerstellung
|
2,2
|
Vermarktung durch die BVG seit Inbetriebnahme
|
BVG
|
Ausbau für Vermarktung
|
4,0
|
19
|
Ehemalige Zivilschutzanlage Pankstraße
|
vor 1977
|
seit Bauerstellung
|
2,5
|
teilweise Nutzung durch Berliner Unterwelten
|
BVG
|
Ausbau für ehem.
Zivilschutz
|
2,0
|
20
|
Ehemalige Zivilschutzanlage Siemensdamm
|
vor 1980
|
seit Bauerstellung
|
2,5
|
keine
|
BVG
|
Ausbau für ehem.
Zivilschutz
|
2,0
|
21
|
Vorbereiteter U-Bahntunnel am Messedamm
|
Mitte 1970er
|
seit Bauerstellung
|
–
|
keine
|
nicht BVG
|
–
|
–
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erläuterung der Zustandsnoten:
4
Das Bauwerk weist Schäden auf, die einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit herabsetzen und/oder zu einer akuten Einschränkung der Betriebssicherheit führen. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes ist nicht mehr gegeben. Eine sofortige Einschränkung der Nutzung und/oder umgehende Gefahrenbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit ist erforderlich.
lfd. Nr.
1,0 – 1,9
Das Bauwerk weist keine oder nur geringfügige Schäden auf, die weder einzeln noch in ihrer Summe die Standsicherheit, Betriebssicherheit oder Dauerhaftigkeit des Bauwerkes einschränken. Laufende Unterhaltung ist e
2,0 – 2,9
Das Bauwerk weist Schäden auf, die keine Beeinträchtigung der Standsicherheit oder akute Beeinträchtigung der Betriebssicherheit verursachen. Die Dauerhaftigkeit ist auf längere Sicht nicht gegeben. Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten sind erforderlich
3,0 – 3,9
Das Bauwerk weist Schäden auf, die in absehbarer Zeit einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit beeinträchtigen können und/oder zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen können. Die Schadenseinflüsse führen zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes. Eine Einschränkung der Nutzung (Beschilderung, bereichsweise Absperrung) zur Wiederherstellung der