Taxi: Enormer Andrang bei Berliner Taxis wegen Impffahrten Der Geschäftsführer von Taxi Berlin kann der Coronakrise inzwischen Positives abgewinnen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bei-uns-ist-jeden-tag-silvester-enormer-andrang-bei-berliner-taxis-wegen-impffahrten/26996446.html

Ausgefallene Messen oder fehlende Fahrten zum #Flughafen haben viele #Taxifahrer in der Coronakrise hart getroffen – doch aktuell verzeichnet die Branche zumindest in Berlin einen rekordverdächtigen #Andrang. Der Grund dafür sind die Fahrten zu den Impfzentren. Seitdem sei „bei uns jeden Tag Silvester“, erklärte am Donnerstag der Geschäftsführer von Taxi Berlin, Hermann Waldner, mit Blick auf die traditionell besonders starke Nachfrage nach #Taxifahrten rund um den Jahreswechsel.

Hintergrund ist, dass in Berlin Seniorinnen und Senioren telefonisch ein kostenloses Taxi zur Hin- und Rückfahrt zum und vom #Impfzentrum buchen können. Dazu gibt es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz Berlin und der Senatsverwaltung.

„Bislang haben wir über zehntausend Fahrten für die Seniorinnen und Senioren absolviert und arbeiten so auch gerade den größten Auftrag in der Geschichte des Berliner Taxi-Gewerbes ab“, erklärte Waldner. In Deutschlands größter #Taxiruf-Zentrale Taxi Berlin werde „seit Wochen mit der größtmöglichen Besetzung wie zum Jahresende gearbeitet“. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollten daher die Fahrten zu den Impfzentren am besten am Abend nach 19 Uhr oder per App …

Fahrdienst + Taxi: Neues Personenbeförderungsgesetz Sollte man Taxis vor Konkurrenten wie Uber schützen?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/neues-personenbefoerderungsgesetz-sollte-man-taxis-vor-konkurrenten-wie-uber-schuetzen/26976168.html

Der Bundestag berät über ein Gesetz für #Mobilitätsanbieter. Denn der Markt befindet sich im Umbruch. Alte Geschäftsmodelle könnten vertrieben werden.

Die Regierungsparteien CDU/CSU und die SPD haben sich mit den Grünen auf einen Kompromiss zum neuen #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) geeinigt. Nach langen, zähen Verhandlungen wird dieser morgen dem Bundestag vorgelegt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte für die Reform früh eine parteiübergreifende Findungskommission eingesetzt, und doch stimmt der Bundestag nun erst kurz vor dem Ende der Legislaturperiode darüber ab.

An den Grünen, die das Gesetz im Bundesrat blockieren könnten, hing es zuletzt, ob das Vorhaben durchkommt. Da die Fraktion den Kompromiss nun mitträgt, gilt es als fast sicher, dass das Gesetz Ende des Monats auch den Bundesrat passiert. Andreas Scheuer machte aus seiner Erleichterung kein Geheimnis. Bei seiner Rede im Bundestag bedankte er sich „ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion“.

„Unser Ziel war es, ein Gesetz zu schaffen, das die Kannibalisierung des öffentlichen Personenverkehrs verhindert“, sagte Cem Özdemir von den Grünen dem Tagesspiegel. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses war maßgeblich an den Verhandlungen zur Novelle beteiligt, die erstmals auch eine rechtliche Grundlage für Poolinganbieter wie den Berliner Berlkönig schafft.

In den USA und anderen Ländern sind viele Menschen von Bus und Bahn auf Fahrdienste wie Uber und Co. umgestiegen, der …

Taxi: Öffnung des Marktes für neue Anbieter Taxifahrer protestieren in Berlin erneut gegen Gesetzesänderung, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/02/taxifahrer-berlin-protest-gesetzesaenderung-konkurrenz-uber.html

#Corona-Krise, Konkurrenz durch #Uber & Co. – und die Fahrten zum #Flughafen #Tegel fallen auch flach: Die Berliner #Taxi-Branche ist derzeit unter Druck. Am Freitag haben erneut Hunderte Fahrer gegen eine weitere #Öffnung des #Fahrdienstmarktes demonstriert.

Hunderte #Taxifahrer haben am Freitag in Berlin gegen die geplanten Änderungen am #Personenbeförderungsgesetz zugunsten von #Fahrdienstvermittlern wie Uber protestiert. Die Taxis versammelten sich nach Angaben der Taxiinnung am Mittag, um im Korso zur CDU-Zentrale im Bezirk Mitte zu fahren. Angemeldet zu der Protestaktion waren 500 Taxis.

Die Bundesregierung hatte Ende Januar beschlossen, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern, um den Fahrdienstmarkt noch stärker für neue Anbieter zu öffnen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und die CDU planten einen „Freibrief“ für Uber und Co., kritisierte die Berliner Taxiinnung.

Im vergangenen Jahr hatten Proteste der Taxifahrer in Berlin mehrfach ein Verkehrschaos ausgelöst.

Taxiinnung: „Faire Regeln für alle“
Ein Kernpunkt der geplanten Änderungen im Personenbeförderungsgesetz ist…

Taxi: Berliner Taxi- und Mietwagengewerbe II Rückfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/25742, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich die Anzahl der in Berlin konzessionierten Taxen und Taxiunternehmen sowie Mietwagen und Mietwagenunternehmen im Jahre 2020 monatlich entwickelt?

Antwort zu1:

2020 Mietwagen Taxen
Monat Unterneh- men Fahrzeuge Unterneh- men Fahrzeuge
Jan 20 644 3.619 2.853 7.928
Feb 20 658 3.851 2.830 7.881
Mrz 20 669 3.963 2.789 7.780
Apr 20 668 3.958 2.763 7.673
Mai 20 666 3.966 2.739 7.593
Jun 20 667 4.013 2.708 7.404
Jul 20 678 4.104 2.672 7.300
Aug 20 684 4.152 2.655 7.301
Sep 20 695 4.327 2.621 7.138
Okt 20 696 4.433 2.593 7.120
Nov 20 696 4.558 2.555 7.020
Dez 20 699 4.589 2.509 6.898

Frage 2:

Wie erklärt sich der Senat die auffällige Diskrepanz zwischen dem zwölf prozentigem Rückgang der Anzahl von Taxen und der 32 prozentigen Steigerung der Anzahl von Mietwagenfahrzeugen in 2020, gerade auch vor dem Hintergrund der Coronapandemie? Welche Rückschlüsse zieht der Senat aus dem unternehmerischen Handeln, welches im Taxigewerbe scheinbar nicht funktioniert, sich allerdings im Mietwagengewerbe auszu- zahlen scheint, trotz Rückkehrpflicht und 19 Prozent Umsatzsteuer?

Antwort zu 2:

Wie bereits zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25742 dargestellt, werden Antrag- stellende und Genehmigungsinhaberinnen/Genehmigungsinhaber in der Regel nicht zu ih- rer Motivation befragt. Dies gilt für einen Neuantrag in gleicher Weise wie für den Verzicht auf eine bestehende Genehmigung.

Aus Sicht des Senats bedarf es für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Taxen- und Mietwagengewerbe unter Berücksichtigung der heute bestehenden Vermitt- lungsmöglichkeiten einer Änderung des Personenbeförderungsrechts des Bundes. Nur mit Regelungen, die über die Dokumentation der Rückkehrpflicht hinausgehen, kann eine Ab- grenzung des Taxigewerbes vor dem konkurrierenden Mietwagengewerbe sinnvoll erreicht werden. Entscheidend ist, dass im Rahmen der anstehenden Novelle des Personenbeför- derungsgesetzes (PBefG) entsprechende bundesrechtliche Regelungen geschaffen wer- den (Kennzeichnungspflicht, Datenübermittlungs-, Aufzeichnungs- und Monitoring-Pflich- ten), die bei plattformbasierten, digital vermittelten taxiähnlichen Verkehren, soweit diese künftig zulässig sind, eine manipulationssichere aufwandsarme Kontrolle durch die jeweils zuständigen Behörden ermöglichen. Dafür setzt sich das Land Berlin nachdrücklich bei der PBefG-Novelle ein, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erar- beitet wurde und sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindet.

Frage 3:

Um die Betriebsprüfungen bei den #Mietwagenunternehmen auszuweiten, wurden die Ressourcen beim #LABO neu strukturiert (Antwort 5 und 6). Welche konkreten Maßnahmen zur Neustrukturierung wurden ergriffen und welchen Gewinn verspricht sich der Senat hiervon?

Antwort zu 3:

Im zuständigen Sachgebiet des LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhei- ten) wurden die vorhandenen personellen Ressourcen so strukturiert, dass bestimmte Dienstkräfte für die einzelnen Verkehrsarten (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte) aus- schließlich zuständig sind. Somit ist sichergestellt, dass alle Verkehrsarten in gleicher Weise entsprechend ihrer Bedeutung überwacht werden. Durch das Spezialwissen der Dienst- kräfte können Überwachungsmaßnahmen gezielter gesteuert werden.

Frage 4:

Inwieweit wurden im Zuge der Amtshilfe Daten von Uber über ein Auskunftsersuchen durch die Finanzbehör- den angefordert? Von 2016 bis heute (Antwort 9).

Antwort zu 4:

Die Frage zielt nach dem Verständnis des Senats darauf ab, ob die Verwaltung im Wege der Amtshilfe ein Auskunftsersuchen über die Steuerverwaltung angestrebt hat. Das LABO hat die Steuerverwaltung nicht darum gebeten, Daten über ein Auskunftsersuchen zu erlan- gen. Selbst wenn das LABO im Wege der Amtshilfe darum gebeten hätte, ein Auskunftser- suchen zu stellen, dürften etwaig übermittelte Daten nicht an das LABO weitergegeben wer- den. Derartige Informationen sind durch das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) ge- schützt. Eine Offenbarung dem LABO gegenüber ist nur dann erlaubt, wenn durch die Steu- erverwaltung festgestellt wird, dass die Person oder das Unternehmen steuerlich unzuver- lässig ist. Da Uber nicht Genehmigungsinhaber ist, war dies nicht der Fall.

Frage 5:

Dem Fragesteller wurden von einem Unternehmer nachweislich 234 E-Mails dargelegt, die an das LABO in 2020 adressiert wurden. In Antwort 11 der Schriftlichen Anfrage führt der Senat aus, dass im Jahr 2020 bisher 70 E-Mails eingegangen sind. Wie erklärt sich der Senat diese mögliche Diskrepanz?

Antwort zu 5:

Bei der Angabe zu Frage 11 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25742 wurden nur solche E- Mails berücksichtigt, deren Inhalt für die Einleitung von Verfahren verwertet werden konnte. Dem betreffenden Unternehmer wurde erläutert, dass ein überwiegender Teil der von ihm eingebrachten Anzeigen aus unterschiedlichen Gründen nicht verwertet werden konnte.

Frage 6:

Wie viele OWi-Verfahren wurden im Jahr 2020 insgesamt eingeleitet? Wie viele Bescheide mit Verwarnungen wurden festgesetzt und in welcher Gesamthöhe? Wie viele Bescheide mit Bußgeldern wurden festgesetzt und in welcher Gesamthöhe? Wie viele der Bescheide erlangten Rechtskraft? (Antwort 11)

Antwort zu 6:

Eingeleitete Owi-Vorgänge für Mietwagen 467
Bescheide mit Verwarnungen 5
Verwarnungsgeld insgesamt 255,00 EUR
Bußgeldbescheide 13
davon rechtskräftig 8
Bußgelder insgesamt 2.225,00 EUR

Frage 7:

Welche konkreten Ressourcen müssen am #Betriebssitz des Mietwagenunternehmens vorgehalten werden? Ab welcher Unternehmensgröße müssen für Fahrerinnen und Fahrer u.a. Pausen- und Hygieneräume ent- sprechend der Arbeitsstättenverordnung zur Verfügung gestellt werden? Und wie wird der entsprechende Nachweis hierüber erbracht?  (Antwort 10)

Antwort zu 7:

Pausenräume oder Pausenbereiche müssen gemäß der Arbeitsstättenverordnung zur Ver- fügung gestellt werden, wenn mehr als zehn Personen beschäftigt sind oder wenn die Si- cherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern. Toilettenräume sind unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vorzusehen, die genaue Anzahl von #Toiletten und die Ausgestal- tung der Räume ist in der #Arbeitsstättenregel #ASR A4.1 beschrieben. Waschräume sind dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern. Der Begriff der Hygieneräume ist im Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.

Ob und wie Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte einzurichten und wie sie auszugestalten sind, ist Aufgabe des Arbeitgebers bei der Durchführung der #Gefährdungsbeurteilung. Hier ist zu ermitteln, welche Gründe der Si- cherheit und Gesundheit vorliegen und welche #Arbeitsschutzmaßnahmen daraus abzuleiten sind. Dies trifft auch dann zu, wenn die eigentliche Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte erbracht wird, wie es z.B. bei Fahrerinnen und Fahrern der Fall ist. Das Ergebnis der Ge- fährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.

Für die Überprüfung von Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenverordnung ist das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) zustän- dig. Durch das LABO wird bei Unternehmen mit mehr als einem Fahrzeug das Vorhanden- sein geeigneter Aufenthaltsmöglichkeiten für angestellte Fahrerinnen/Fahrer gefordert. Diesbezügliche Angaben des Unternehmers sind durch geeignete Unterlagen (z.B. Mietver- trag) zu belegen und werden in der Regel durch eine Besichtigung des Betriebssitzes über- prüft. Bei derartigen Ortsbesichtigungen sind Beanstandungen eher die Ausnahme.

Frage 8:

Wie definiert der Senat die „unmittelbare Nähe“, in der sich am Betriebssitz Stellplätze für Mietwagen befinden müssen? Wieweit darf der Stellplatz vom Betriebssitz entfernt sein? Wie wird hier der Nachweis erbracht? (Antwort 10)

Antwort zu 8:

Grundsätzlich wird unter „unmittelbare Nähe“ die fußläufige Erreichbarkeit des Stellplatzes vom Betriebssitz verstanden. Hierbei geht das LABO von einer Entfernung aus, die inner- halb von ca. 10 Minuten zu Fuß zurückgelegt werden kann. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Lage des Betriebssitzes und die damit verbundene Möglichkeit zur Ab- stellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland oder auf privaten Grundstücken.

Eine Überprüfung der Entfernungen erfolgt ggf. durch eine Ortsbesichtigung oder – beson- ders derzeit unter den Bedingungen der Pandemie – durch Auswertung elektronischer Kar- ten und Luftbilder.

Frage 9:

Inwieweit sind bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung eine Gründungskalkulation mit Nachweis über die verfügbaren Mittel sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorzulegen? Wie wird die finanzielle Leis- tungsfähigkeit sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen?

Antwort zu 9:

Die Genehmigungsvoraussetzungen der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der persönli- chen Zuverlässigkeit ergeben sich aus § 13 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) und

  • § 1 und 2 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr). Als Nachweis der verfügbaren Mittel ist i.d.R. eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine Vermö- gensübersicht ausreichend, die z.B. von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen ist. Die Vorlage von Gründungskalkulationen, Ertrags- und Kostenvorschauen oder anderen Prognosen zur Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens ist nach den rechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Ob ein Mietwagenunternehmen rentabel ist oder nicht, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin; eine Genehmigungsvoraussetzung kann daraus nicht abgeleitet werden.

Frage 10:

Welche Rechtsform haben die in Antwort 1 angesprochenen Mietwagenunternehmen? Aufschlüsselung nach GmbH, KG, Einzelunternehmen, GbR, etc. (Darstellung 2012 bis 2020)

Antwort zu 10:

Die Rechtsform der Unternehmen wird statistisch nicht erfasst. Eine solche mehrjährige Auf- schlüsselung ließe sich nur mit sehr hohem Aufwand erstellen, da sie nicht maschinell mög- lich ist.

Frage 11:

Wie werden bei Verkehrskontrollen von Mietwagen durch das LABO mögliche Verstöße gegen die Rückkehr- pflicht konkret überprüft? Was wird neben dem Abfahrts- und Zielort noch erfragt bzw. welche Dokumente und technische Hilfsmittel (Smartphone App) werden genutzt?

Antwort zu 11:

Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen die #Rückkehrpflicht vorliegt, ist während einer Ver- kehrskontrolle nur möglich, wenn die Fahrerin/der Fahrer den Verstoß vor Ort zugibt. Die Überprüfung erfolgt im Nachhinein, in dem vom Unternehmer die Beförderungsaufträge des Kontrolltages angefordert werden, anhand derer festgestellt werden kann, wann ein Fahr- auftrag beim Unternehmen eingegangen ist, wann die Weiterleitung an die Fahrerin/den Fahrer erfolgt ist und wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragsübermittlung befun- den hat. Dadurch kann auch ein Abgleich mit den vor Ort ermittelten Angaben der Fahre- rin/des Fahrers (Abfahrts- und Zielort) vorgenommen werden.

Die Aufzeichnung von Beförderungsaufträgen wird seit Januar 2019 als Auflage zur Geneh- migung mit den genannten detaillierten Angaben gefordert. Für Unternehmen, die ihre nach wie vor gültige Genehmigung bis Dezember 2018 erhalten haben, besteht noch keine Pflicht, die Beförderungsaufträge in diesem Umfang zu erfassen.

Frage 12:

Ist den Antworten aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 12: Nein.

 

Berlin, den 08.02.2021

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi: Berliner Verwaltungsgericht Taxi-Zulassung am Flughafen BER muss neu geregelt werden, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/12/berlin-verwaltungsgericht-taxi-regelung-flughafen-ber-rechtswidrig.html

Jahrelang verhandelten Berliner und Brandenburger Politiker über eine möglichst gerechte Regelung für Taxis am #Flughafen #BER. Das Ergebnis ist mangelhaft: Am Montag erklärte das #Verwaltungsgericht die Regelung für nichtig – und die Opposition kritisierte den Senat.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die #Betriebserlaubnis für Berliner Taxis am Flughafen BER für rechtswidrig erklärt. Die Regelung sei aufgrund „schwerwiegender und offensichtlicher Fehler“ nichtig und entbehre jeder Rechtsgrundlage, entschied das Gericht am Montag. Das gesamte #Zulassungsverfahren müsse nun neu geregelt werden.

Eigentlich dürfen Taxifahrer Fahrgäste nur in den Landkreisen oder Kommunen aufnehmen, wo sie ihre Konzession besitzen – im Falle des BER ist das der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald. Nach jahrelangem Ringen hatten sich beide Länder und der Kreis jedoch darauf verständigt, dass seit der BER-Eröffnung am 31. Oktober dort zu gleichen Teilen Taxis aus Berlin und aus dem Landkreis Fahrgäste aufnehmen dürfen. Zunächst wurden Lizenzen für jeweils 300 Fahrzeuge aus beiden Ländern erteilt.

Die zuständige Berliner Landesbehörde hatte daraufhin bekannt gegeben, wie und bis wann sich #Taxifahrer für eine #Zulassung am BER bewerben können. Diese Bekanntmachungen seien aber fehlerhaft und widersprüchlich und …

Berliner Taxi- und Mietwagengewerbe, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich die Anzahl der in Berlin #konzessionierten #Taxen und #Taxiunternehmen sowie #Mietwagen und #Mietwagenunternehmen entwickelt? Darstellung für die Jahre 2012 bis 2020.

Antwort zu 1:

Jahr (Stand 31.12.) Taxen Fahrzeuge +/-

%

Taxen Unternehmen +/-

%

Mietwagen Fahrzeuge +/-

%

Mietwagen Unternehmen +/-

%

2012 7428   3082   1550   314  
2013 7635 +2,9 3026 -1,8 1556 +0,4 317 +1,0
2014 7643 +0,1 2990 -1,2 1631 +4,8 319 +0,6
2015 7907 +3,5 3043 +1,8 1626 -0,3 329 +3,1
2016 8313 +5,1 3201 +5,2 1593 -2,0 353 +7,3
2017 8010 -3,6 3232 +1,0 1606 +0,8 392 +11,0
2018 8247 +3,0 3253 +0,7 2287 +42,4 530 +35,2
2019 8044 -2,5 2889 – 11,2 3440 +50,4 627 +18,3
2020 (30.11.) 7020 – 12,7 2555 – 11,6 4558 +32,5 695 +10,9

Wie der Übersicht zu entnehmen ist, hat die Zahl der Mietwagenfahrzeuge und – unternehmen deutlich zugenommen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), die zuständige Genehmigungsbehörde, hat darauf reagiert und Änderungen in der Verfahrens- und Genehmigungspraxis beim Mietwagengewerbe vorgenommen, um eine Benachteiligung des Taxengewerbes, soweit rechtlich möglich, zu vermeiden.

So werden ab dem 01.12.2020 erstmalige Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen gemäß § 16 Abs. 4 PBefG nur noch für die Dauer von zwei Jahren (statt bisher generell fünf Jahre) erteilt. Damit wird hier die Genehmigungspraxis dem Taxengewerbe (hier geregelt in § 13 Abs. 5 PBefG) angepasst. Darüber hinaus wird in den Genehmigungsbescheid die Auflage aufgenommen, dass sechs Monate nach der ersten Fahrzeugkonzessionierung dem LABO ohne gesonderte Aufforderung die Beförderungsaufträge für alle bis dahin konzessionierten Fahrzeuge zur Überprüfung vorzulegen bzw. zu übersenden sind. Mit dieser neuen Auflage können Verstöße und Beanstandungen frühzeitig erkannt werden.

Ab dem 01.01.2021 werden bei der erstmaligen Genehmigung sowie bei der Verlängerung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen keine Ausnahmegenehmigungen nach § 43 BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu § 30 Abs. 1 BOKraft mehr erteilt.

Mietwagen müssen somit zukünftig über einen geeichten Wegstreckenzähler verfügen. Aufgrund unzureichender Rechtsgrundgrundlage auf Bundesebene kann der Einbau eines Wegstreckenzählers mit erweiterten Möglichkeiten der Datenaufzeichnung und – speicherung analog dem sog. Fiskaltaxameter nicht gefordert werden.

Frage 2:

Sofern die Anzahl konzessionierter Taxen und Taxiunternehmen rückläufig sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache? Wurden die Konzessionen zurückgegeben oder entzogen?

Antwort zu 2:

Die überwiegende Zahl der Genehmigungen wurde von den Genehmigungsinhaberinnen und -inhabern zurückgegeben. Entziehungen (siehe auch Antwort zu Frage 6) spielen für die allgemeine Entwicklung keine maßgebliche Rolle.

Frage 3:

Sofern die Anzahl der Mietwagen und Mietwagenunternehmen gestiegen sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache?

Antwort zu 3:

Im Rahmen des Genehmigungsverfahren werden die Antragstellerinnen und Antragsteller nicht zu ihrer Motivation befragt. Es handelt sich stets um individuelle Entscheidungen der Unternehmerinnen und Unternehmer.

Frage 4:

Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter:innen im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aussichtsbehörde für den Taxen- und Mietwagenverkehr wahrnimmt, von 2016 bis 2020 entwickelt?

Antwort zu 4:

Jahr (Stand

Jahresmitte)

 

Stellen

Beschäftigungs- positionen
2016 15,75 1
2017 15,75 6
2018 19,75 1
2019 19,75 1
2020 18,75 1

Frage 5:

Wie viele Kontrollen des Taxi- und Mietwagengewerbes wurden vom LABO, vom Zoll bzw. der FKS im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt? Darstellung nach Fahrzeug- und Betriebssitzkontrollen sowie nach Anzahl der Betriebsprüfungen.

Frage 6:

Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 5) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren, Widerruf der Genehmigung u.a.) wurden ergriffen? Darstellung nach Taxen und Mietwagen.

Antwort zu 5 und 6:

Zu den Fragen Nr. 5 und 6 wird hinsichtlich der vom Zoll (Finanzkontrolle #Schwarzarbeit – FKS) im Berliner Personenbeförderungsgewerbe durchgeführten Prüfungen auf die Antwort des Senats zu Nr. 8 der Schriftlichen Anfrage des Fragestellers vom 28. Januar 2020 zum Thema „Aktuelle Taxikonzessionen in Berlin“ auf Abgeordnetenhaus- Drucksache 18/22510 verwiesen. Ergänzend hierzu wird mitgeteilt, dass die FKS im ersten Halbjahr 2020 in Berlin 24 Arbeitgeberprüfungen und 387 Personenüberprüfungen im #Personenbeförderungsgewerbe durchgeführt hat. In der Arbeitsstatistik der #FKS werden Unternehmen, welche Mietwagen mit Fahrerin bzw. Fahrer im Personenbeförderungsgewerbe anbieten, nicht gesondert erfasst. Die Branche des Personenbeförderungsgewerbes umfasst neben Taxi- und Mietwagenunternehmen unter anderem auch #Busunternehmen.

Seitens des LABO wurden Kontrollen wie folgt durchgeführt:

Jahr LABO-

Verkehrskontrollen

mit Polizei, FKS, HZA* Betriebssitz- kontrollen Betriebsprüfungen
  Taxen Miet- wagen Taxen Miet- wagen Taxen Miet- wagen
2016 16 0 9 5 0 68 0
2017 26 1 13 1 1 196 3
2018 26 1 9 4 16 143 1
2019 14 4 15 2 54 217 4
2020 5 4 3 0 25 129 3

* Taxen+ Mietwagen

Die Mietwagenunternehmen sind erst mit den deutlich steigenden Genehmigungszahlen stärker in den Blickpunkt gelangt.

Bis 2019 waren Betriebsprüfungen bei Mietwagenunternehmen jedoch wenig ergiebig, da prüfungsrelevante Unterlagen nur in einem sehr begrenzten Rahmen vorhanden waren bzw. sein mussten.

Seit Anfang 2019 wird bei Neuerteilung einer Mietwagen-Genehmigung die Auflage erteilt, detaillierte und aussagekräftige Aufzeichnungen zu den Beförderungsaufträgen zu führen und zur Überprüfung bereitzuhalten. Anhand dieser Unterlagen können nunmehr auch konkrete Betriebsprüfungen sinnvoll vorgenommen werden.

Aus diesem Grund wurden nunmehr auch die Ressourcen beim LABO neu strukturiert, um die Betriebsprüfungen bei den Mietwagenunternehmen auszuweiten. Im Jahr 2020 konnten aber aufgrund der Covid-19-Pandemie weniger Kontrollen als ursprünglich geplant durchgeführt werden.

Auf die steigende Zahl an Unternehmen und Fahrzeugen im Mietwagengewerbe bei einem gleichzeitigen Rückgang im Taxengewerbe (siehe Antwort zu der Frage 1) hat das LABO bereits dahingehend reagiert, dass die Ressourcen für regelmäßige und außerordentliche Betriebsprüfungen neu verteilt wurden, so dass der Fokus verstärkt auf Mietwagen liegt.

Vom #LABO wurden folgende Verstöße und Unregelmäßigkeiten festgestellt:

Verkehrskontrollen

 Beide Verkehrsarten

  • Auszug aus der Genehmigungsurkunde nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
  • ZB I und/oder FzF nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
  • Gültigkeit der FzF abgelaufen,
  • ungenehmigte Personenbeförderung Taxen
  • fehlender Tarifaushang,
  • fehlende Verordnung über die Beförderungsentgelte,
  • fehlende Abschrift der Taxenordnung,
  • fehlender Stadtplan Mietwagen
  • Verdacht Verstoß gegen die Rückkehrpflicht

Betriebsprüfungen

 Beide Verkehrsarten

Fahrer abgelaufen

Taxen

  • #Betriebspflicht nicht erfüllt,
  • unvollständige und/oder unplausible Einnahmeursprungsaufzeichnungen

Fiskaldaten Mietwagen

 

Jahr

Maßnahmen nach Kontrollen Maßnahmen

nach Betriebsprüfungen

OWi-Verfahren OWi-Verfahren Widerruf/Versagung
#Taxen #Mietwagen Taxen Mietwagen Taxen Mietwagen
2016 96 19 17 0 12 0
2017 79 12 16 0 25 0
2018 56 18 27 0 7 0
2019 35 13 18 1 16 1
2020 17 7 15 0 0 4

Frage 7:

Wie viele Kontrollen zur Rückkehrpflicht von Mietwagen wurden von wem im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt?

Antwort zu 7:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Bei einer Verkehrskontrolle von Mietwagen durch das LABO werden u. a. auch der Abfahrts- und Zielort erfragt, um etwaige Verstöße gegen die Rückkehrpflicht prüfen zu können.

Frage 8:

Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 7) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren u.a.) wurden ergriffen?

Antwort zu 8:

Siehe Antwort zu Frage 6 und 11.

Frage 9:

Inwieweit wurden im Zuge der Amtshilfe Daten von Uber über ein Auskunftsersuchen angefordert? Von 2016 bis heute.

Antwort zu 9:

Vom LABO werden keinerlei Daten bei der Firma Uber angefordert. Die Firma Uber betreibt eine Vermittlungsplattform und ist daher keine Genehmigungsinhaberin nach dem PBefG. Dementsprechend besteht für die Firma Uber gegenüber dem LABO keine Auskunftspflicht.

Frage 10:

Anhand welcher konkreten Kriterien gilt bei der Ersterteilung einer Mietenwagengenehmigung ein Betriebssitz als genehmigungsfähig?

Antwort zu 10:

Der Betriebssitz muss so ausgestaltet sein, dass dort die für den Betrieb erforderlichen Ressourcen vorgehalten und alle Betriebsunterlagen aufbewahrt und für eine etwaige Prüfung bereitgehalten werden können. Je nach Größe des Unternehmens (Anzahl der Fahrzeuge) muss für die Fahrerinnen und Fahrer ein geeigneter Aufenthaltsraum vorhanden sein.

Am Betriebssitz oder in unmittelbarer Nähe müssen dem Unternehmen ferner Stellplätze entsprechend der Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Frage 11:

Wie viele Hinweise (Anzahl) zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden an das LABO herangetragen? Wie wird diesen nachgegangen? Wie vielen verwertbaren Angaben (Anzahl) ging das LABO nach und welche daraus resultierenden Maßnahmen (Anzahl) wurden eingeleitet? Ab wann ist ein Hinweis für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichend? Darstellung 2016 bis 2020.

Antwort zu 11:

Insgesamt gingen im Jahr 2020 bisher ca. 70 E-Mails ein, in denen entsprechende Hinweise in unterschiedlicher Anzahl und Qualität übermittelt wurden. Bei allen Hinweisen wird geprüft, ob ein OWi-Verfahren einzuleiten ist.

Derartige Hinweise können nur verwertet werden, wenn Datum, Zeit und Ort der Feststellung nachvollziehbar dokumentiert sind. Neben der Aussage des Anzeigenden muss auch ein weiterer Nachweis (z.B. Foto) vorhanden sein.

Im Jahr 2019 wurden 101 OWi-Verfahren eingeleitet; im Jahr 2020 bisher (Stand 30.11.)

  1. Im Rahmen der Ermittlungen lässt sich nur ein geringer Teil der angezeigten Verstöße hinreichend zur Verhängung eines Bußgeldes beweisen. Ein einmaliger Verstoß wird nicht mit einem Bußgeld, sondern lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Gegen vom LABO erlassene Bußgeldbescheide wird häufig Einspruch erhoben, so dass der Vorgang über die Amtsanwaltschaft an das Amtsgericht Tiergarten zur Entscheidung abgegeben wird. Nach Einspruch wurde ein Teil der mit Bußgeldern von 200 EUR geahndeten Verstöße gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, nachdem der Sachverhalt anhand von Feststellungen der Polizei Berlin und des LABO umfassend ausermittelt war.

Frage 12:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Jahr 2018 auf Anregung des LABO für die Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr die Thematik Mietwagenverkehr als Tagesordnungspunkt angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommenden Maßnahmen zu beraten. Welches Ergebnis wurde hier erzielt?

Antwort zu 12:

Das Land Berlin hat im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr im Oktober 2018 über die zunehmende Zahl von Beschwerden betreffend Mietwagen- bzw. Uber- Fahrer berichtet, denen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht jedoch schwer nachzuweisen seien. Um dem entgegenzuwirken habe die Berliner Genehmigungsbehörde den Wunsch

geäußert, zur besseren Nachvollziehbarkeit Mietwagen im Rahmen einer Auflage auch die Erfassung des Beginns und des Endes eines Fahrauftrages aufzugeben. Auf Bitte Berlins gab es einen Meinungsaustausch. Einige Länder äußerten sich gegenüber einer entsprechenden Erweiterung der den Mietwagen erteilten Auflage zurückhaltend.

Unabhängig davon hat die Berliner Genehmigungsbehörde die in Berlin erteilten Auflagen für Mietwagen entsprechend dem eigenen Vorschlag angepasst.

Frage 13:

Sofern sich der Betriebssitz des Mietwagenunternehmens nicht im Land Berlin befindet, liegt die Zuständigkeit nicht im Bereich des LABO. Dies hat zur Folge, dass die Betriebsunterlagen (Autragsannahme, Abwicklung Fahrauftrag, Einhaltung der Rückkehrpflicht u.ä.) nicht eingesehen werden können.

Welche konkreten Ergebnisse haben die seit 2017 stattfindenden, behördenübergreifenden Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald hervorgebracht? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? In welchen Zeitabständen finden diese Treffen statt und wer nimmt daran teil? Inwieweit werden das Taxi- und das Mietwagengewerbe eingebunden?

Antwort zu 13:

Behördenübergreifende Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald finden nicht in regelmäßigen Abständen statt, sondern nur aus besonderem Anlass und zu besonderen Themen, etwa zwischen der Konzessionsbehörde des Landkreises mit dem LABO zur Genehmigungspraxis im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Bei der Überwachung von Unternehmen muss jede Behörde die erforderlichen Prüfungen im Rahmen ihrer eigenen örtlichen Zuständigkeit durchführen.

Frage 14:

Inwieweit wurden durch das LAGetSi Kontrollen bei Mietwagenunternehmen im Zeitraum 2016-2020 durchgeführt? Wenn keine durchgeführt wurden, warum nicht? Aus welchen konkreten Gründen sieht sich das LAGetSi nicht in der Lage, proaktive Kontrollen durchzuführen?

Antwort zu 14:

Soweit Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmende bei Mietwagenunternehmen beschäftigt sind, liegt die Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz in der Zuständigkeit

des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Überwachung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, wenn der Arbeitsschutzbehörde konkrete Anlässe (Anzeigen, Hinweise, Beschwerden) bekannt werden. Zu den Kontrollzahlen im Zeitraum 2016 – 2020 können keine Angaben gemacht werden, da eine Aufschlüsselung der Betriebskontrollen nach der Branche

„Mietwagengewerbe“ nicht erfolgt. Derzeitig liegen dem LAGetSi keine konkreten Hinweise in Bezug auf bestimmte Mietwagenunternehmen oder Beschwerden von Fahrerinnen bzw. Fahrern vor. Proaktive Kontrollen werden nicht durchgeführt, da die Personalkapazitäten des LAGetSi mit der Bearbeitung von anderen Überwachungsaufgaben gebunden sind.

Frage 15:

Ist den Antworten aus Sicht des Senates etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 15: Nein.

Berlin, den 15.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + Flughäfen: Laderechte am BER II, aus Senat

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Frage 1:
In der Stellungnahme des Landkreises Dahme-Spreewald (Lkr.) wird auf intensive Verhandlungen
verwiesen. Wie viele Gespräche gab es zwischen dem Senat und den Vertretern des Lkr. über welchen
Zeitraum und was war deren Inhalt?
Antwort zu 1:
Der Senat hat sich seit Kündigung der alten Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme
Spreewald (LDS) wiederholt für den Abschluss einer neuen Vereinbarung im Kontext der
#Eröffnung des #Flughafen #BER (Berlin-Brandenburg) eingesetzt. Der Landkreis hat
erstmals in einem Termin von Herrn Staatssekretär #Streese, mit Herrn Landrat #Loge am
07.10.2019 die Bereitschaft erkennen lassen, zu dieser Fragestellung ins Gespräch zu
kommen. Nach mehreren Kontakten auf Fachebene sowie auf Leitungsebene kam es zu
einem weiteren Termin auf Leitungsebene am 02.07.2020. Anschließend gab es weitere
Kontakte und vor allem diverse Gespräche bzw. Telefonate auf Fachebene. Inhalt der
Gespräche war zunächst die Verständigung mit dem Landkreis, dass es überhaupt zum
Abschluss einer neuen Vereinbarung kommt und Berliner Taxiunternehmen Laderechte
gewährt werden. Daran schloss sich die intensive Abstimmung der zurvor nur dem
Grundsatz nach ausgehandelten Einzelbestimmungen an.
Frage 2:
Aus der Stellungnahme des Lkr. geht hervor, dass er es als Erfolg bewertet, dass das Problem der
#Leerfahrten wechselseitig gelöst und eine umweltpolitische Debatte endlich beendet sei. Welche Gründe
haben den Lkr. bewogen, die gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung im Jahre 2012 einseitig zu
kündigen?
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Antwort zu 2:
In der gegenüber der Senatsverwaltung ausgesprochenen Kündigung berief sich der
Landkreis darauf, dass sich die wirtschaftliche Situation des örtlichen Taxengewerbes
erheblich nachteilig verändert habe: Ein neuer Termin für die #BER-Eröffnung sei nicht in
Sicht, die Zahl der Taxen im Landkreis habe sich erhöht, die Nachfrage am #Flughafen
#Schönefeld (#SXF) sei gesunken und es liege ein Gutachten zum Taxenverkehr des
Landkreises vor. Danach seien die aktuellen Entgelte im Taxenverkehr nicht auskömmlich.
Vor allem sei die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes im Landkreis bedroht – mit der
Folge der Anordnung eines Beobachtungszeitraums.
Frage 3:
Der Lkr. kritisiert in seiner Stellungnahme ferner, dass sich Berliner Taxen für die Ortskundeprüfung nur
spärlich angemeldet hätten. Wie viele der am BER ladeberechtigten Berliner #Taxifahrer haben eine
Ortskundeprüfung für das neue Pflichtfahrgebiet LDS bereits abgelegt? Wie viele müssen insgesamt diese
Prüfung ablegen? Inwieweit wurde eine Frist angesetzt, bis wann die Ortskundeprüfung abgelegt sein muss?
Antwort zu 3:
Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) hatten
ca. 600 Berliner Fahrerinnen/Fahrer schon zu einem vor der Unterzeichnung der Vereinbarung
liegenden Zeitpunkt eine #Ortskundeprüfung im Landkreis Dahme-Spreewald abgelegt. Wie viele
Berliner Fahrerinnen/Fahrer sich nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Ablegung der
Prüfung beim Landkreis Dahme-Spreewald angemeldet haben, kann nur der Landkreis
beantworten. Das LABO erfährt davon erst, wenn Berliner Inhaberinnen und Inhaber einer
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung die Eintragung des zusätzlichen Fahrgebietes LDS nach
dort bestandener Prüfung in den Führerschein zur Fahrgastbeförderung beim LABO beantragen.
In den letzten 4 Wochen hat lediglich eine Person einen Antrag auf Eintragung des Fahrgebietes
LDS beim LABO gestellt. Wie viele Fahrerinnen/Fahrer eine solche Prüfungen jetzt noch ablegen
müssen, hängt von der Personalausstattung und dem Einsatz der konkret am BER
ladeberechtigten Berliner Unternehmen ab. Eine Frist von Seiten der Behörden wurde nicht
gesetzt; die Klärung ihres Bedarfs an qualifizierten Fahrerinnen/Fahrern obliegt den einzelnen
ladeberechtigten Unternehmen.
Frage 4:
Was beinhaltet die Ortskundeprüfung für 30 Kommunen, Ämter und Gemeinden im Lkr. LDS? Welchen
zeitlichen Aufwand umfassen Schulung und Prüfung?
Antwort zu 4:
Nach der unterzeichneten Vereinbarung müssen die Fahrerinnen/Fahrer von Berliner
Taxen mit Laderecht am BER, sofern sie nicht eine Ortskundeprüfung für den Landkreis
abgelegt haben, bei der zuständigen Behörde im Landkreis Dahme-Spreewald eine
Ergänzung der Berliner Ortskundeprüfung abgelegen. Diese erstreckt sich auf Zielfahrten
in die Gebiete, die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am BER als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind; sie umfasst Fahrten zu jedem Fahrziel in die Gebiete der
in dieser Anlage genannten Ämter, Städte und Gemeinden. Erfasst sind Gebiete, die im
Landkreis Dahme-Spreewald in einem Halbkreis von ca. 25 km um den BER liegen. Zum
zeitlichen Aufwand für Schulung und Prüfung ist keine Angabe möglich. Er hängt von den
ggf. bereits bestehenden Ortskenntnissen ab.
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Frage 5:
Der Lkr. weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass die Gespräche zum Flughafentarif im November
2020 beginnen und ein solcher im ersten Quartal 2021 umgesetzt werde. Warum war das Inkrafttreten eines
einheitliche Flughafentarif nicht zum 31. Oktober möglich, wenn doch intensive Verhandlungen dem
vorausgegangen sind?
Antwort zu 5:
Voraussetzung für die Erarbeitung des einheitlichen Flughafentarifs war, dass zunächst
eine Verständigung mit dem Landkreis erzielt werden konnte, dass auch Berliner Taxen
am BER ein Laderecht erhalten. Unterzeichnet werden konnte diese Vereinbarung erst
am 15.09.2020. Diese regelt die Grundsatzfragen des Laderechts. Auf dieser Basis
werden jetzt die Gespräche mit dem Landkreis über die Ausgestaltung des Tarifs geführt.
Frage 6:
Wie werden die Vorgaben aus der Vereinbarung überprüft? Welche Brandenburger und Berliner Behörden
arbeiten hier konkret zusammen? Wie und ab wann erfolgen die Kontrollen am Flughafen bzw. die
Kontrollen im Berliner Stadtgebiet an den Taxihaltestellen? Was wird von wem bzw. welcher Behörde
konkret kontrolliert? Wie werden die entsprechenden Personal-Kapazitäten eingeschätzt, um das zu
kontrollieren?
Antwort zu 6:
Für die Kontrollen gilt das sog. Territorialprinzip: Die Brandenburger Behörden
kontrollieren am BER. Im Berliner Stadtgebiet kontrolliert das LABO. Dabei betrifft der
Kontrollbedarf in Berlin nach der Vereinbarung insbesondere deren Umsetzung in Bezug
auf die Taxen aus dem Landkreis (Nutzung der Berliner Taxistandplätze nur durch
ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis mit Plakette, keine Fahrten mit beleuchteten
Dachzeichen oder Aufnahme herbeiwinkender Fahrgäste, Ausstattung der Taxen mit
einem Taxameter, das auch den Berliner Tarif ausweist). Durchgeführt werden diese
Kontrollen in Berlin im Rahmen der regulären Verkehrskontrollen, die im fließenden
Verkehr der Polizei obliegen. Das LABO überwacht ab sofort auch die Taxen des
Landkreises im Rahmen der regulären Kontrollen an Taxenständen. Da aus dem
Landkreis aktuell nur 300 Taxen in Berlin ladeberechtigt sind und diese nicht alle zeitgleich
in Berlin tätig sein werden, fällt der zusätzliche Kontrollbedarf bei den Personalkapazitäten
des LABO nicht ernsthaft ins Gewicht. In der Zuständigkeit des LABO sind aktuell mehr als
7.000 Berliner Taxen zu überwachen.
Frage 7:
Die Ladeberechtigung am BER wird über eine blaue Plakette kenntlich gemacht. Warum befindet sich diese
bei Berliner Taxen an der Heckscheibe und bei LDS Taxen entsprechend der Stellungnahme des Lkr. an der
Frontscheibe?
Antwort zu 7:
Die Vereinbarung enthält keine explizite Regelung dazu, an welchem Ort des Fahrzeugs
die Plakette anzubringen ist. Sie regelt nur, dass das Laderecht der am BER
ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis und Berlin durch eine äußerlich sichtbare,
dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
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Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen wird. Wichtig ist im Ergebnis nur die eindeutige Art der Kennzeichnung der
Fahrzeuge, die bei beiden in der Frage genannten Kennzeichnungsorten gegeben ist,
sofern die Plakette den genannten Vorgaben der Vereinbarung entspricht.
Frage 8:
Inwieweit wurden das Berliner Taxigewerbe bei der Ausgestaltung des Vereinbarung, im
Interessenbekundungsverfahren eingebunden bzw. inwieweit werden Sie jetzt als Gesprächspartner für die
nunmehr beginnenden Verhandlungen zum Flughafentarif geschätzt? Sofern das Taxigewerbe im Vorfeld
durch die zuständige Senatsverwaltung nicht beteiligt wurde. Warum wurde die Expertise des Taxigewerbes
nicht eingeholt?
Antwort zu 8:
Die Verbände wurden in einem Gespräch mit dem für Verkehr zuständigen Staatssekretär
am 17.09.2020 über die unterzeichnete Vereinbarung sowie über das damals
bevorstehende Interessenbekundungsverfahren für die Auswahl der zunächst am BER
ladeberechtigen 300 Berliner Taxen unterrichtet und in einem weiteren Gespräch am
18.11.2020 über die ersten Erfahrungen am BER.
Zur Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens waren die Verbände befragt
worden, ob sie Vorschläge für weitere objektive Auswahlkriterien hätten; aus Sicht der
Verbände gab es keine solche zusätzlichen Kriterien (weil im Wesentlichen nur auf die
Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers abgestellt werden kann, die bei einem
genehmigten Unternehmen ohnehin vorhanden ist).
Eine Einbindung der Verbände bereits vor Unterzeichnung der Vereinbarung hätte der
Senat in Betracht gezogen, wenn sich in den Abstimmungen mit dem Landkreis
Verhandlungsspielräume ergeben hätten, bei deren Ausgestaltung die unternehmerische
Expertise sinnvoll hätte eingebracht werden können. Für die Ausgangsproblematik des
Berliner Taxigewerbes, dass der Standort BER aufgrund seiner Lage und der guten
Schienenanbindung grundsätzlich ein wesentlich geringeres Marktpotential für Taxikunden
aufweist, lässt sich auch im Wege der Ausgestaltung eines Vertrages mit dem Landkreis
kein adäquater Ausgleich schaffen. Angesicht des knappen Zeitrahmens und unter
Berücksichtigung des engen gewerberechtlichen Handlungsspielraums des Landkreises
bei der Zulassung fremder Taxen (s.o. angeordneter Beobachtungszeitraum im Landkreis)
hätte ein umfassendes Beteiligungsverfahren eine noch rechtzeitige Einigung in Frage
gestellt. Und eine Besserstellung der Berliner Taxiunternehmen wäre auch dann
realistisch nicht verhandelbar gewesen.
Anders sieht es bei der Beteiligung im Hinblick auf den noch zu schaffenden Flughafentarif
aus. Bei Tarifänderungen und damit auch bei dem geplanten gemeinsamen Flughafentarif
ist eine Verbandsanhörung gesetzlich vorgeschrieben und wird auch erfolgen.
Frage 9:
Anhand welcher Kriterien wurde der Bedarf an zunächst 600 (2x je 300) Taxen ermittelt?
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Antwort zu 9:
Den Taxen-Bedarf am BER hat der Landkreis Dahme-Spreewald über ein Gutachten zur
Auskömmlichkeit der Beförderungsentgelte und zur Funktionsfähigkeit des
Taxengewerbes im Landkreis Dahme-Spreewald ermittelt. Nach der Vereinbarung leitet
sich der Taxenbedarf am BER aus der Zahl der Fluggäste und der Nachfrage nach Taxen
am BER ab. Zu berücksichtigen ist, dass der BER – anders als der Flughafen Tegel – über
eine gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Anbindung) verfügt.
Die Zahl der neben dem ÖPNV-Angebot zur individuellen Beförderung von Fahrgästen
benötigten Taxen ist deshalb deutlich geringer als am Flughafen Tegel.
Das Gutachten hat einen Bedarf an 1.100 Taxen am BER ermittelt, der nach der
unterzeichneten Vereinbarung je zur Hälfte (je 550) durch Taxen aus Berlin und aus dem
Landkreis sichergestellt werden soll. Allerdings reduziert sich der so vom Landkreis
ermittelte Bedarf in der Anfangszeit auf sogar nur insgesamt 600 Taxen am BER (je 300
Taxen aus Berlin und dem Landkreis), weil Corona-bedingt die Zahl der Fluggäste stark
zurückgegangen ist.
Frage 10:
Wer entscheidet wann und auf welcher Grundlage über eine Kapazitätserweiterung (bis zu 2x 550 Taxen)?
Wie erfolgt die Abstimmung unter den beteiligten Verwaltungen in Berlin und Brandenburg hierzu?
Antwort zu 10:
In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Zulassung weiterer Taxen entsprechend
dem steigenden Bedarf an Taxen im gleichmäßigen Verhältnis 1:1 von jeweils einer Taxe
aus dem Landkreis und einer Taxe aus Berlin im Wechsel erfolgt. Über die Zahl der im
Verhältnis 1:1 zuzulassenden weiteren Taxen aus dem Landkreis und Berlin stellen die
Vertragsparteien mindestens vierteljährlich auf Grundlage der Prognosen der
Flughafengesellschaft bzw. anhand der aktuellen Fluggastzahlen sowie der Nachfrage
nach Taxen am BER das Einvernehmen her.
Frage 11:
Die Laderechte gelten jeweils für ein Jahr und in der Vereinbarung wird auf ein Rotationsverfahren
hingewiesen. Wie und wann erfolgt die nächste Auslosung?
Antwort zu 11:
Die nächste Auslosung erfolgt im nächsten Jahr zur selben Zeit wie in diesem Jahr. Durch
die Rotation wird sichergestellt, dass nicht einige wenige Berliner Taxiunternehmen den
BER dauerhaft allein bedienen.
Frage 12:
Wie wird verhindert, dass sich am BER illegal operierende Mietwagenunternehmen zur Fahrgastaufnahme
bereithalten? Welche konkreten Maßnahmen haben die Senatsverwaltung und der Lkr. ergriffen, um dem
vorzubeugen?
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Antwort zu 12:
Nach dem Territorialprinzip ist der Landkreis Dahme-Spreewald ggf. in der Pflicht zu
prüfen, ob sich Fahrzeuge entgegen § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) – d.h. ggf. unter Missachtung der den Mietwagen obliegenden Rückkehrpflicht –
unberechtigt zur Fahrgastaufnahme am BER bereithalten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat in weiteren Verhandlungen mit dem Lkr., Verbesserung für das
Berliner Taxigewerbe zu erzielen?
Antwort zu 13:
Es wurde vereinbart, die Vereinbarung regelmäßig zu evaluieren. Für die Frage einer
etwaigen Verbesserung im Interesse des Berliner Taxigewerbes ist zunächst die
Entwicklung der Fluggastzahlen und des tatsächlichen Bedarfs an Taxen am BER
maßgeblich zu beobachten. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung des BER dürfte
allerdings zu erwarten sein, dass die Nachfrage nach Taxen auch dauerhaft geringer sein
wird als am Flughafen Tegel.
Frage 14:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 08.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + barrierefrei: Wie steht es um das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“, aus Senat

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www.berlin.de

Die einmalige Projektförderung für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs oder für die Anschaffung
eines Inklusionstaxis beträgt maximal 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
1. Wie viele Anträge auf Förderung wurden bisher gestellt und wie viele Anträge davon wurden positiv
beschieden?
Zu 1.: Mit Stand 03.11.2020 wurden 23 Anträge auf insgesamt 27 Förderungen für Umbauten
zu/an einem #Inklusionstaxi bzw. Erwerb eines solchen gestellt. Ein Antrag für ein #Taxi wurde
zurückgezogen. Positiv wurden bislang 18 Anträge beschieden, vier weitere Anträge sind noch
offen. Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt.
2. Wie hoch ist die bisher ausgezahlte Gesamtsumme und wie hoch ist die Gesamtsumme des
Förderprogramm?
Zu 2.: Bis zum 03.10.2020 wurden insgesamt 131.062,51 € ausgezahlt. Weitere
89.549,33 € wurden bewilligt und können nach Abschluss und Nachweis der Umbaubzw. Anschaffungskosten zur Auszahlung kommen. Insgesamt wurden bei Auflage des
Förderprogramms von einem Volumen i. H. v. bis zu 3,78 Mio. € ausgegangen.
2
3. Ist das Förderprogramm zeitlich befristet? Wenn ja, wann läuft das Programm aus?
Zu 3.: Bei Beginn des Förderprogramms wurde davon ausgegangen, dass eine
schrittweise Umsetzung von Umrüstungen nicht vor Mitte 2018 zu erwarten sei und
voraussichtlich bis Ende 2022 andauern würde. Da die Mittel bislang nicht in erwartetem
Umfang abgerufen wurden, wurden bisher nicht abgerufene Haushaltsmittel aktuell für
den Haushalt 2022/2023 angemeldet.
4. Die Zuwendungsvoraussetzung richten sich direkt an Taxiunternehmen. In welchem Umfang haben
Hersteller von Inklussionstaxis, die Möglichkeit zertifizieren zu lassen
Zu 4.: Es ist aus der Frage nicht erkennbar, was zertifiziert werden soll und was aus einer
solchen Zertifizierung abzuleiten wäre.
5. Gab es hierzu bereits Kontakt mit Herstellern, welche inklusive Taxis herstellen? Wenn ja, welche
Informationen liegen hierzu vor?
Zu 5.: Es gab Anfragen von anbietenden/vertretenden Unternehmen, die bereits
fertige/umgebaute Taxis an Taxiunternehmen als Endkunden veräußern wollten. Deren
Fragen bezogen sich insbesondere auf die Förderhöhe und die Voraussetzungen, unter
denen eine Förderung möglich ist. Direkte Kontakte zu Herstellern inklusiver Taxis gibt
es nicht.
Berlin, den 13. November 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Taxi-Fahrer: Flughafen wie Tegel wird es nicht mehr geben, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230710360/Taxifahrer-Flughafen-wie-Tegel-wird-es-nicht-mehr-geben.html

Der #Flughafen #Tegel bescherte den Taxi-Fahrern lange Zeit gute Umsätze. Mit der Schließung bricht für sie eine neue Zeit an.

Mit Tegel schließt in knapp drei Wochen für viele ihr Flughafen der Herzen. Haydar #Akyuz jedoch ist gerade nicht in der Stimmung, um nostalgisch zu werden. „Es war sehr schön hier. Aber jetzt ist es miserabel.“ Akyuz ist #Taxifahrer, einer von mehr als 7000 in Berlin laut Innung. Für viele von ihnen war der Flughafen Tegel eines der Hauptarbeitsgebiete. Der City-Airport ist bekannt für seine besondere Nähe zum Berliner Stadtzentrum – und die schlechte Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Perfekte Bedingungen für Taxifahrer, um ein gutes Geschäft zu machen.

Bis zu 2000 von ihnen sollen laut Innung zu den Hochzeiten des Flugbetriebs in den vergangenen Jahren, als Tegel immer neue Passagierrekorde aufstellte, den Flughafen regelmäßig angesteuert haben. „Hier auf dem Parkplatz war immer alles voll“, sagt Akyuz. Selbst auf der Zufahrt hätten noch wartende #Taxis gestanden. Trotzdem hätte der Durchlauf für die Taxifahrer lediglich eine Stunde gedauert und die Fahrzeuge manchmal nicht ausgereicht.

Dreinhalb Stunden Wartezeit auf einen Fahrgast
Diese Zeiten sind seit Monaten vorbei. „Jetzt ist es durch die Pandemie eine tote Zeit“, sagt Akyuz. Auf dem #Taxiparkplatz rechts neben der Auffahrt zum …

Taxi: Flughafen BER: Taxis wenden unterschiedliche Entgelte an, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230634620/Am-BER-stehen-unterschiedliche-Taxi-Tarife-bevor.html

Was #Reisende für die #Beförderung zahlen, hängt künftig davon ab, in welches Fahrzeug sie am #Hauptstadtflughafen in #Schönefeld steigen.

Wie viel Reisende zahlen müssen, wenn sie am neuen Hauptstadtflughafen #BER ein #Taxi nehmen, hängt nicht nur davon ab, wohin sie wollen. Auch in welches Fahrzeug sie sich setzen, wird vorerst entscheidend sein.

Zwar haben Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald sich Mitte September auf eine Regelung für das Laderecht Berliner Taxis am BER geeinigt, die am Freitag auch im Amtsblatt des Landes Berlin veröffentlicht wurde. Keine Übereinkunft besteht bislang allerdings zu einem gemeinsamen Flughafentarif für die Fahrzeuge aus den verschiedenen Bundesländern, die künftig gleichberechtigt am neuen Hauptstadtflughafen Gäste laden werden.

Während Berliner Taxis laut Verordnung den Berliner Tarif nutzen, müssen ihre Kollegen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald die dortigen Entgelte anwenden.

Taxis am BER: Unterschiedliche #Tarifhöhe ist „absurd“
Für Unverständnis sorgt das bei SPD-Verkehrspolitiker Tino Schopf. „Es ist sehr begrüßenswert, dass diese Einigung bezüglich der Laderechte im September zustande kam. Und dennoch gibt es Punkte, die ich kritisch …