Taxi + Flughäfen: Während Bahnstreik: Bis zu 800 Berliner Taxis dürfen zusätzlich zum BER, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1122735.php

Berlin und Landkreis Dahme-Spreewald vereinbaren temporäre Lösung bis Dienstag

Auf Initiative der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz können während des aktuellen Lokführer-Streiks bei der Deutschen Bahn (inklusive S-Bahn Berlin) nun 600 bis 800 zusätzliche Taxis aus der Hauptstadt den #BER anfahren.
Dies haben Berlin und der für den #Taxiverkehr am BER verantwortliche Landkreis #Dahme-Spreewald am Freitag verabredet. Bisher waren es lediglich jeweils 300 Taxis aus Berlin und dem Landkreis, die aufgrund einer gesonderten Lizenz den #Flughafen anfahren konnten, weshalb es bereits mehrfach zu Engpässen kam.

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Taxi: Taxihalteplätze, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Taxihalteplätze existieren aktuell?
Frage 2:
Wie verteilen sich die Taxihalteplätze auf die einzelnen Bezirke?
Antwort zu 1 und 2:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/27735 verwiesen.
Frage 3:
Wie hat sich die Zahl der Taxihalteplätze in den einzelnen Bezirken in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Antwort zu 3:
Dem Senat liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Eine gesamtstädtische
Steuerungskompetenz des Berliner Senats in Bezug auf die #Taxenhalt-Infrastruktur gibt es
nicht.
Frage 4:
Welche Gründe liegen jeweils für den Wegfall von Taxihalteplätzen vor?
Antwort zu 4:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 18/27735 verwiesen.
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Flughäfen + Taxis: Berliner Amt will Taxifahrer zwingen, zum Flughafen BER zu fahren Am neuen Hauptstadt-Airport gibt es weiterhin zu wenige Taxis. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-amt-will-taxifahrer-zwingen-zum-flughafen-ber-zu-fahren-li.176164

Der #Taxi-Notstand am #Hauptstadt-Flughafen dauert an. Immer noch müssen #Fluggäste häufig lange warten, bis sie am #BER ein #Taxi bekommen. Um mehr Berliner #Taxifahrer dazu zu bewegen, den Halteplatz am neuen Schönefelder Airport anzusteuern, versucht es die zuständige Behörde nun mit Zwang. Von November an müssen Taxis mit #BER-Berechtigung in 80 Prozent der Schichten zum Flughafen südlich der Stadt hinausfahren, um dort auf Fahrgäste zu warten. Diese neue Verpflichtung hat das #Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO), das den Taxiverkehr in der Hauptstadt regelt, vor kurzem bekanntgegeben. Die Berliner Taxibranche ist empört. „Eine Verletzung der unternehmerischen Freiheit“, hieß es am Dienstag.

So viel steht fest: „Was den Taxiverkehr am BER anbelangt, geben wir ein sehr schlechtes Bild ab“, sagt Hermann Waldner, Geschäftsführer der Funkzentrale Taxi Berlin sowie Vizepräsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands. „Für das Image unserer Hauptstadt-Region Berlin-Brandenburg ist das eine absolute Katastrophe. Kein Wunder, dass viele Gäste sagen: Erst kriegen sie den Flughafen über Jahre nicht fertig gebaut, nun gibt es dort nicht genug Taxis.“

Uber und „Klauer“ fischen Fahrgäste weg
Videos im Internet zeigen lange Schlangen von Fluggästen am BER-Taxihalteplatz. Hin und wieder erscheint ein einsames Taxi am Halteplatz, dann bleibt die Vorfahrt wieder minutenlang leer. Nicht weit entfernt wartet währenddessen die Taxi-Konkurrenz auf Aufträge, die Uber und FreeNow ihnen vermitteln. Die Fahrer nehmen die Kundschaft in der Nähe der Terminalausgänge außerhalb der regulären Taxizonen auf – genauso wie Taxifahrer, die zwar keine BER-Berechtigung haben, aber auf der Fahrt zurück nach Berlin trotzdem Fahrgäste mitnehmen. Manche ihrer Kollegen nennen sie…

Taxi + Fahrdienst: Eskalation im Berliner Taxistreit: Strafanzeige gegen Verkehrssenatorin Der Vorwurf lautet: Beihilfe zur Steuerhinterziehung., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/eskalation-im-berliner-taxistreit-strafanzeige-gegen-verkehrssenatorin-li.174624

Der Vorwurf lautet: Beihilfe zur #Steuerhinterziehung. Behörden in Berlin unternähmen zu wenig gegen #Mietwagenbetreiber, die sich nicht an Gesetze halten.

Dieser Streit schwelt schon seit langem in Berlin: #Taxibetreiber beschweren sich darüber, dass ihnen Unternehmen, die für #Uber und #FreeNow fahren, einen ruinösen #Wettbewerb aufdrängen. Die #Verwaltung unternehme zu wenig gegen die unlautere Konkurrenz, die der #Taxibranche die Luft abschnüre, heißt es. Jetzt haben sich fünf Taxibetreiber zusammengetan, um den Konflikt vor Gericht zu bringen. Die Unternehmer haben bei der Staatsanwaltschaft Berlin #Strafanzeige erstattet, wie Justizsprecher Martin Steltner auf Anfrage der Berliner Zeitung bestätigte. Die Anzeige richtet sich gegen Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) sowie einen Gruppenleiter des #Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz #LABO. Ihnen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung, zur #Schwarzarbeit und zum Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelten vorgeworfen.

Taxi? Es gibt doch Alternativen! Wer preiswerter durch die Stadt chauffiert werden möchte, bestellt sich bei Uber & Co. einen Mietwagen mit Fahrer. Rund 5000 Fahrzeuge dieser Art, so eine aktuelle Schätzung, gibt es derzeit in Berlin. Während sich #Taxifahrer an ihre #Tarifordnung halten müssen, steht es der Konkurrenz frei zu bestimmen, welche Fahrpreise sie berechnet. Doch legal seien die meist niedrigeren Tarife nicht zu erwirtschaften, heißt es bei den Taxiunternehmern, die am 12. Juli Anzeige erstattet haben. Sie wittern Steuerhinterziehung und #Leistungsbetrug. Das LABO als zuständige Behörde kümmere sich nicht intensiv …

Taxi: Taxigutscheine III, aus Senat

www.berlin.de

  1. Wie viele über #Gutscheine abrechnungsfähige #Taxifahrten zu und von „#Impfzentren“ sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 geleistet worden?
    Zu 1.:
    Siehe Anlage 1 zur Auswertung der Impfzentren (es sind nur die reservierten Fahrten enthalten).
  2. Welchen Gegenwert in € steht den Leistungen in den jeweiligen Wochen gegenüber? (Gemeint ist der
    tatsächliche Wert der abgerechneten Gutscheine, nicht eine Multiplikation der Fahrten mit einem geschätzten Durchschnittswert; es wird auch nicht gefragt, welche Auszahlungen erfolgt sind, sondern bereits dem Wortlaut nach, wie viele abgerechnete Fahrten in den jeweiligen Kalenderwochen stattgefunden
    haben.)
    Zu 2.:
    Hierzu stehen noch nicht hinreichend verbindliche Daten zur Verfügung und daher kann
    nach derzeitigem Stand noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. Die einzelnen
    Taxiunternehmer steht die Möglichkeit zur Verfügung geleistete Impffahrten, mittels Taxi
    Coupon, innerhalb des bestehendes Impfbetriebes der Corona Impfzentren bei der Taxi Pay
    GmbH einzureichen bzw. abzurechnen. Die Auswertungen hierzu werden bereits bearbeitet.
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  3. Wie konkret ist die Auszahlung des Gegenwerts der Gutscheine in € ausgestaltet? Welche Stelle ist für die
    Auszahlung zuständig? (Sieht die vertragliche Regelung demnach vor, dass Taxipay unverzüglich den
    Gegenwert der Gutscheine an die Taxiunternehmer auszahlt und – davon losgelöst – einen Anspruch
    gegen das DRK aus den Sammelrechnungen erwirbt?)
    Zu 3.:
    Die Betreibergesellschaft der Berliner Impfzentren, die DRK Sozialwerk Berlin gemeinnützige GmbH, ist für die Abwicklung der Auszahlungen zuständig. Die Auszahlungen erfolgen
    an die Taxi Pay GmbH in seiner Funktion als Abrechnungsstelle.
    Der Prozess der Auszahlungen der Gutscheine sieht vor, dass Taxifahrer/-unternehmer den
    Gutschein zur Abrechnung bei einer Abrechnungsstelle einreichen, mit dem der Betreiber
    der Berliner Impfzentren eine Abrechnungsvereinbarung getroffen hat.
    Die Abrechnungsstelle prüft die Abrechnung und erstattet die Beförderungskosten. Der Betreiber der Berliner Impfzentren erhält von der Abrechnungsstelle eine Sammelrechnung,
    der jeder einzelne Gutschein beigefügt ist und prüft ihrerseits alle Gutscheine. Nach Prüfung
    wird die Sammelrechnung beglichen.
    3a) Soweit der Senat behauptet, nur „blind“ Haushaltsmittel „nach einem Abschlagsplan“ zu zahlen, kann
    nicht nachvollzogen werden, wie der Senat den Grundsatz des § 7 LHO im vorliegenden Fall anwendet,
    wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Haushaltsmittel in Millionenhöhe über Wochen auf Konten
    des DRK oder der Taxipay GmbH oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen „herumliegen“ und
    dort die Liquidität heben, statt unverzüglich bei denjenigen anzukommen, die die Leistung erbringen. Wie
    stellt der Senat sicher, dass die ausgezahlten Haushaltsmittel auch im Fall von Zahlungsschwierigkeiten
    des DRK oder der Taxipay GmbH insolvenzsicher bei den Taxifahrern ankommen?
    Zu 3a.:
    Eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung von Sicherheit bei der Monatsabrechnung der DRK Sozialwerk Berlin gemeinnützige GmbH im Rahmen des Betriebs der Berliner
    Corona-Impfzentren wird durchgeführt.
  4. Ist die Regelung zu 3) dahingehend zu verstehen, dass die #Taxipay GmbH im Wege der Forderungsabtretung die (ursprünglichen) Forderungen der Taxiunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
    beim DRK geltend macht? Oder geschieht dies für die Taxiunternehmer?
    Zu 4.:
    Jedes einzelne Taxiunternehmen ist in den Sammelrechnungen aufgeführt und durch den
    entsprechenden Taxi Coupon nachzuvollziehen.
    4a) Woher hat der Senat, der nach der Antwort auf die Frage zu 3) meiner Anfrage 18/27766 keine Kenntnis über die Vereinbarungen zwischen der Taxipay GmbH und den Taxiunternehmen hat, die Angabe
    aus der Antwort zu 4) auf meine Anfrage 18/27766?
    Zu 4a.:
    Informationen zum Abrechnungsverfahren wurden von der Betreibergesellschaft der Impfzentren – DRK SWB gGmbH – mitgeteilt.
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  5. Falls Taxipay im eigenen Namen handelt, weshalb werden dann nicht alle Gutscheine sofort ausgezahlt? Falls Taxipay nicht im eigenen Namen handelt, sondern Forderungen der Taxifahrer auf ein eigenes Konto zahlen lässt: verfügt Taxipay über eine Banklizenz oder erfolgt die Abwicklung über ein Anderkonto? (Auf meine Anfrage 18/27766 hat der Senat lediglich mitgeteilt, Taxipay handele nicht im eigenen Namen, ohne – sicherlich irrtümlich – die weitere Fragen zu beantworten.
    5b) Falls Taxipay über eine Banklizent verfügt: seit wann? Falls ein Fremdgeldkonto für diese Zahlungen geführt wird: seit wann?
    Zu 5. und 5b.:
    Das Land Berlin steht nicht in unmittelbarer vertraglicher Beziehung zur Taxi Pay GmbH;
    entsprechende Informationen liegen dem Senat insofern nicht vor.
    5a) Falls Taxipay nicht über eine Banklizenz verfügt und auch nicht auf ein Fremdgeldkonto zahlen lässt,
    sondern eigenes Geld mit fremdem Geld vermischt: läge darin nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin eine strafbare Untreue?
    Zu 5a.:
    Die Staatsanwaltschaft des Landes Berlin ist eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde,
    die im Einklang mit Recht und Gesetz die ihr übertragenen Aufgaben wahrnimmt und insbesondere unter Wahrung des Legalitäts- und Opportunitätsprinzips bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleitet. Vermutungen des Berliner Senats zu einem möglichen Meinungsbild hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung
    eines Sachverhalts der Staatsanwaltschaft Berlin sind rein spekulativ.
    5c) Falls der Senat bezogen auf die Frage zu 5a) entgegen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
    (VerfGH Thüringen vom 19.12.2008 zu VerfGH 35/07) der Auffassung sein sollte, er sei nicht verpflichtet, Anfragen zu abstrakten oder hypothetischen Sachverhalten zu beantworten: aus welchen rechtlichen Erwägungen nimmt der Senat dies an?
    Zu 5c.:
    Soweit auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 19. Dezember 2008,
    VerfGH 35/07 und die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts verwiesen wird, wird
    offensichtlich und irrigerweise verkannt, dass der dort zugrundeliegende Sachverhalt nicht
    auf spekulative Erwägungen einer Landesregierung übertragbar ist. Bereits aus der kursorischen Lektüre des Urteils ergibt sich ohne Weiteres, dass der dem Urteil vom 19. Dezember 2009 streitgegenständliche Sachverhalt prognostische Tatsachenfragen zum Gegenstand hat, die rechtlich grundsätzlich anders zu bewerten sind als Fragestellungen, die reine
    Spekulationen zum Gegenstand haben.
    Im Übrigen ist der Thüringer Verfassungsgerichtshof zuständig für Rechtsstreitigkeiten im
    Zusammenhang mit der Auslegung der Verfassung des Landes Thüringen. Entscheidungen
    des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sind nicht per se übertragbar auf Fragen zur Auslegung der Verfassung des Landes Berlin.
  6. Welche Gesamtsummen in € für abgerechnete Gutscheine sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021
    a) an das DRK, b) an die Taxipay GmbH, c) an die #Taxiunternehmer ausgezaht worden? (bitte einzeln
    angeben)
    4
    Zu 6.:
    Das Land Berlin zahlt Abschlagszahlungen an die DRK SWB gGmbH, die nicht gesondert
    für Taxikosten ausgewiesen werden.
    Die Zahlungen der DRK SWB gGmbH an die Taxi Pay GmbH: 24.333.015,55 € (vgl. Übersicht in Anlage 2; der Wert von 23.786.520,35 € bezieht sich auf die tatsächlich abgerechneten Coupons für Taxifahrten, während der in der Anlage aufgeführte Betrag i. H. v.
    24.333.015,55 € an die Taxi Pay GmbH ausgezahlt wurde und auch die eingesetzten „Taxidispacher“ an den Impfzentren erfasst, die die Koordination der Taxen und die Ausgabe
    bzw. Kontrolle der Taxiberechtigung vor Ort durchführen). Informationen zur Zahlung der
    Taxi Pay GmbH an die Taxiunternehmer liegen nicht vor.
    6a) Soweit der Senat angegeben hat, es werde an die DRK SWB – gemeint ist die Deutsches Rotes Kreuz
    Sozialwerk Berlin gGmbH (DRK SWB)? – eine Pauschale gezahlt: ist damit die erstmalig zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 23.03.2020 eingetragene aptus 1579. GmbH gemeint?
    Zu 6a.:
    Das Unternehmen wird beim Amtsgericht 14057 Charlottenburg (Berlin) unter der Handelsregister-Nummer HRB 216074 B geführt.
    6b) In welcher Höhe hat diese GmbH bisher wann genau aus Haushaltsmitteln „Pauschalen“ erhalten?
    Zu 6b.:
    Die Taxi Pay GmbH ist nicht Vertragspartner des Landes Berlin und hat demzufolge keine
    „Pauschalen“ aus Haushaltsmitteln erhalten. Vertragspartner der Taxi Pay GmbH ist im Hinblick auf die Taxikosten für die An- und Abreise zu den Corona- Impfzentren des Landes
    Berlin die DRK SWB gGmbH, die die hierfür beauftragten Leistungen zahlt.
    6c) Wer ist seit Gründung Gesellschafter, wer Geschäftsführer dieser GmbH?
    Zu 6c.:
    Angaben und weiterführende Informationen zur Deutsches Rotes Kreuz Sozialwerk Berlin
    gGmbH sind auf der Homepage des DRK veröffentlicht.
    6d) Welcher Anteil für „Verwaltungkosten der DRK SWB“ ist bisher im Rahmen der ausgezahlten „Pauschalen“ gezahlt worden?
    Zu 6d.:
    Das Land Berlin zahlt Abschlagszahlungen an die DRK SWB gGmbH, die nicht gesondert
    für „Verwaltungskosten“ ausgewiesen werden.
    6e) Wann und durch wen ist die Gemeinnützigkeit der DRK SWB GmbH festgestellt worden?
    Zu 6e.:
    Die Gemeinnützigkeit ist durch das zuständige Finanzamt überprüft und bestätigt worden.
  7. Wird der zu zahlende Betrag bei nicht unverzüglicher Auszahlung – automatisch – verzinst? Falls ja, in
    welcher Höhe sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 Zinsen angefallen? Falls nein, weshalb
    nicht?
    5
    Zu 7.:
    Vertraglich wurde keine „automatische“ Verzinsung festgelegt. Jedoch können juristisch gesehen Zinsen anfallen, wenn die Zahlungsfrist um mehr als 30 Tage überschritten wird. In
    diesem Fall könnte der Taxifahrer/-unternehmer diese Zinsen einfordern. Bis dato wurden
    alle Zahlungen fristgerecht ausgezahlt, sodass keine Zinsen angefallen sind.
  8. Wer (DRK oder Taxipay GmbH) erhält von wem welchen Anteil am Gutscheinwert (fix oder variabel?) für
    die Abwicklung der Auszahlung? Welcher Gesamtbetrag für die Abwicklung/das Handlung ist an welches
    Unternehmen in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 gezahlt worden? (Angesichts des dreistelligen
    Millionenbetrages, der aus Haushaltsmitteln an eine frisch gegründete GmbH gezahlt wird, dürfte es
    durchaus „vertretbar“ im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sein, durch den Senat zu
    erfragen, ob und in welcher Höhe die Taxipay GmbH für ihre Leistung auch entlohnt wird.)
    Zu 8.:
    Das Land Berlin hat die DRK SWB gGmbH mit dem Betreiber der Corona-Impfzentren des
    Landes Berlin beauftragt. Die operative Abwicklung der sog. Taxigutscheine erfolgt zwischen dem Betreiber und der Taxi Pay GmbH.
  9. Wie lange dauerte es in den einzelnen Wochen des Jahres 2021 durchschnittlich nach Kenntnis des Senats
    – wenn den Senat die #Liquiditätslücke der Taxifahrer nicht interessiert, weshalb nicht? –, bis ein bei der
    Taxipay GmbH eingereichter Gutschein auch ausgezahlt wird?
    Zu 9.:
    Aufgrund der eingereichten Mengen an Taxi Coupons (in den vergangenen Wochen ca.
    20.000 Belege pro Tag) werden die Belege nach ca. 4 bis 5 Wochen an die Taxiunternehmer
    ausgezahlt, da diese entsprechend geprüft werden müssen. Aktuell lässt sich aber auch ein
    Rückgang der eingereichten Belege pro Tag verzeichnen, womit die #Bearbeitungszeit entsprechend sinkt.
    Berlin, den 26. Juli 2021
    In Vertretung
    Martin Matz
    Senatsverwaltung für Gesundheit,
    Pflege und Gleichstellung

Taxi: Taxi-Notstand am Flughafen BER: Wie sich Berlin und Brandenburg blamieren Lange Warteschlangen, verärgerte Fahrgäste: Am BER gibt es kaum Taxis., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/warum-gibt-es-hier-kaum-taxis-wie-sich-die-region-am-flughafen-ber-blamiert-li.172590

Herzlich willkommen in Berlin! Doch Taxis gibt es leider keine. Die #Berlin-Besucher, die sich am #Taxistand in der Ankunftsebene des Flughafens #BER in die lange #Warteschlange eingereiht haben, wirken verwundert. Zwar erscheint hin und wieder ein einzelnes Taxi, aber dann bleibt die Vorfahrt wieder minutenlang leer. „Manchmal ist die Schlange 200 Meter lang“, sagt ein #Flughafen-Mitarbeiter, dem die #Taxi-Not am BER offenbar peinlich ist. Nun könnte eine Änderung der Rechtslage dazu führen, dass endlich mehr Taxis den neuen #Flughafen der Hauptstadt-Region ansteuern, heißt es im Senat und beim Landkreis #Dahme-Spreewald. Außerdem wird über einen einheitlichen #Taxitarif zum BER verhandelt, der auch Festpreise umfasst – das wäre neu in Berlin.

Trotz weiterhin niedriger Fluggastzahlen wirkt der BER überlastet. Auf Hinweistafeln ist zu lesen, dass an allen Sicherheitskontrollen mit der maximalen Wartezeit zu rechnen ist. Im unterirdischen Bahnhof sind einige Bahnsteigbereiche selbst für den derzeit mäßigen Andrang zu klein. Ein genervter Bahn-Mitarbeiter, der keine Fremdsprache spricht, versucht unwirsch, das Gedränge von der Bahnsteigkante wegzuhalten. Und regt sich nicht, als eine Gruppe ausländischer Berlin-Besucher in die Regionalbahn nach Königs Wusterhausen steigt – womit ihr eine Irrfahrt bevorsteht.

„Klauer“ nehmen illegal Passagiere auf
Doch die derzeit größte Blamage betrifft wohl den #Taxiverkehr am BER. Mit Beginn der Ferien- und Reisezeit habe der Flugverkehr zugenommen, heißt es in der Senatsverkehrsverwaltung. „Dies führt aktuell dazu, dass sich zu bestimmten Tageszeiten, insbesondere mittags und abends, nicht genügend Taxen am Flughafen BER bereithalten, um die gesteigerte Nachfrage ankommender Flugreisender zu decken.“ Ein schlechter erster Eindruck für Touristen, sagen Beobachter. Zumal, wenn die Gäste erleben, dass Taxis, die Fahrgäste von Berlin zum Flughafen gebracht haben, mangels BER-Berechtigung leer zurückfahren müssen. Dass manch ein Fahrer als „Klauer“ illegal Passagiere aufnimmt, verbessere die Lage nicht wesentlich.

Außerhalb von Berlin sorgt die Situation bereits für genervte …

Taxi: Berliner Senat fördert Anschaffung von Elektrotaxis mit bis zu 15.000 Euro Vorbild ist Hamburg: Dort sollen alle Taxis ab 2025 emissionsfrei fahren., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-senat-foerdert-anschaffung-von-elektrotaxis-mit-bis-zu-15000-euro-li.166819

U-Bahnen und Straßenbahnen fahren längst #elektrisch, bis 2030 sollen die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) folgen. Nun bemüht sich der Senat darum, dass in einem weiteren Teil des Nahverkehrs der #Elektroantrieb an Bedeutung gewinnt: im #Taxiverkehr. Vom 1. Juli an können #Taxibetriebe für die Anschaffung von rein #batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen, die als Taxis zum Einsatz kommen, eine Förderung von bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug erhalten. Auch für #Brennstoffzellen- und #Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge können Zuschüsse beantragt werden. Damit wird das #Elektro-Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe um ein weiteres Modul ergänzt.

#Taxi-Unternehmen erfüllen mit ihrer Betriebs- und Beförderungspflicht einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und garantieren durch die #Elektrifizierung ihrer Fahrzeuge #emissionsfreie #Mobilität rund um die Uhr, heißt es dort. „Gerade durch die hohen Kilometerleistungen der Taxis leistet der Umstieg auf Elektromobilität einen wichtigen Beitrag für mehr Klima- und Gesundheitsschutz im Verkehr“, sagte Senatorin Ramona Pop (Grüne) am Dienstag. „Mit dem neuen WELMO-Fördermodul bieten wir der Berliner Taxibranche einen attraktiven Anreiz zur Elektrifizierung ihrer Flotten.“

Neue Konkurrenz fürs Taxi
Mit der Förderung könnten sowohl gesundheitsschädliche Stickoxide wie auch der Kohlendioxidausstoß …

Taxi: Ergebnis der Ausschreibung des Sonderfahrdienstes, aus Senat

www.berlin.de

  1. Welche Unternehmen haben sich an der #Ausschreibung zum Betrieb des Berliner Sonderfahrdienstes
    beteiligt?
    Zu 1.: An der Ausschreibung haben sich die #Taxi Pay GmbH und die #ViaVan GmbH beteiligt.
  2. Ist es richtig, dass die ViaVan GmbH, welche bereits den #BerlKönig betreibt, den Zuschlag erhalten hat?
    Zu 2.: Ja, das ist zutreffend.
  3. Aus welchem Grund ist die ViaVan GmbH nicht in der Lage – wie in der Ausschreibung vorgesehen –
    zum 1. Juli den #Sonderfahrdienst zu betreiben? Ist es gelungen, den jetzigen Betreiber des
    Sonderfahrdienstes sowie die beauftragten Fuhrunternehmen für einen Weiterbetrieb des
    Sonderfahrdienstes bis Ende September zu gewinnen?
    Zu 3.: Die ViaVan GmbH benötigt nach eigenen Angaben einen zeitlichen Vorlauf bis
    zum 01.10.2021, um die Vorbereitungen zur Übernahme des Sonderfahrdienstes
    abgeschlossen zu haben. Der jetzige Betreiber – die WBT e.G. – wird für den Zeitraum
    vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 die Durchführung der Regie- und
    Beförderungsleistung im besonderen Fahrdienst (Sonderfahrdienst) weiterhin
    übernehmen.
    2
  4. Welche #Kriterien waren für die Vergabe des Sonderfahrdienstes an die ViaVan GmbH
    ausschlaggebend? Was sprach gegen die anderen Bewerber?
    Zu 4.: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die ViaVan GmbH waren bei der
    Gesamtwertung der Angebote die konzeptionellen/innovativen Ansätze der ViaVan
    GmbH (siehe hierzu auch die Antwort zu 5.). In der Gesamtbewertung handelte es sich
    um das wirtschaftliche Angebot.
  5. Welches Konzept verfolgt die ViaVan GmbH für den Berliner Sonderfahrdienst? Was wird sich für die
    Nutzerinnen und Nutzer ab dem 1. Oktober 2021 ändern?
    Zu 5.: Die ViaVan GmbH erfüllt die Vorgaben des Auftraggebers aus dem
    Vergabeverfahren und setzt in der inhaltlichen Auseinandersetzung eigenständige
    innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
    Menschen z. B. durch Ausbau der telefonischen Erreichbarkeit, Einsatz einer App und
    Beratung zu ÖPNV-Alternativen. Eine ausgereifte Softwarelösung, welche eine laufende
    Kommunikation mit Fahrenden und Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz
    garantieren soll, wurde angeboten. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird eine qualitativ
    hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
  6. Derzeit betreibt ViaVan keine Fahrzeuge, die dazu geeignet sind, allen Menschen mit einer Behinderung
    ein Mobilitätsangebot zu unterbreiten. Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst auch in
    Zukunft alle Arten von Rollstühlen befördern kann?
    Zu 6.: Dies ist insofern sichergestellt, als dass Vorgaben zu den Fahrzeugen, die zur
    Beförderung eingesetzt werden, Bestandteil der Ausschreibung waren, so dass dies
    vertraglich abgesichert ist.
  7. Wie viele Fahrzeuge werden in Zukunft dem Sonderfahrdienst zur Verfügung stehen (Übersicht nach
    Tageszeiten und Wochentagen erbeten)? Ist es gelungen, die spontane Verfügbarkeit des
    Sonderfahrdienstes vertraglich festzulegen?
    Zu 7.: Dem Sonderfahrdienst werden mindestens 54 Fahrzeuge (einfach und doppelt
    besetzte Telebusse gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SFD-VO) zur Verfügung stehen. Da sich
    die ViaVan GmbH derzeit noch in der Vorbereitung von betrieblichen Abläufen befindet
    (siehe auch Antwort zu 3.), lässt sich die Verfügbarkeit von Fahrzeugen nach Tageszeiten
    und Wochentagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellen. Dennoch ist auf der Grundlage
    des Angebotes von ViaVan GmbH im Vergabeverfahren von einer Erhöhung der
    spontanen Verfügbarkeit auszugehen.
  8. Welche Angebote werden den jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezüglich eines Wechsels zum
    neuen Betreiber unterbreitet? Sind hierzu Vereinbarungen getroffen worden?
    Zu 8.: Dieser Aspekt ist nicht Bestandteil der Ausschreibung gewesen und obliegt der
    unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH. Ob es hierzu ggf. Vereinbarungen
    zwischen der ViaVan GmbH und dem bisherigen Betreiber oder einzelnen
    Fuhrunternehmern gibt, ist nicht bekannt.
    3
  9. Wie hoch sind in Zukunft die jährlichen #Kosten für den Sonderfahrdienst?
    Zu 9.: Dies hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes ab.
    Derzeit wird von Kosten i. H. v. bis zu ca. 22,5 Mio. € (netto) für 3 Jahre und bei
    Inanspruchnahme der Verlängerungsoption von weiteren Kosten i. H. v. bis zu ca. 15,7
    Mio. € (netto) für weitere 2 Jahre ausgegangen.
  10. Wie lang ist die #Vertragslaufzeit des neuen Vertrages und welche Verlängerungsoptionen gibt es?
    Zu 10.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH beginnt ab dem 01.10.2021 und endet
    zum 30.06.2024. Bei Ziehung der Verlängerungsoption des Auftraggebers längstens um
    weitere zwei Jahre würde der Vertrag dann am 30.06.2026 enden.
  11. Wird die ViaVan GmbH zukünftig den #Fuhrpark selbst betreiben oder sind weiterhin Kooperationen mit
    erfahrenen Fuhrunternehmen geplant?
    Zu 11.: Grundsätzlich erbringt die ViaVan GmbH die Beförderungsleistungen selbständig.
    Kooperationen waren nicht Bestandteil der Ausschreibung und obliegen der
    unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH bzw. ggf. auch Absprachen mit anderen
    Fuhrunternehmern (siehe auch die Antwort zu 8.).
  12. Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst alle bisherigen Dienstleistungen unverändert
    anbieten wird?
    Zu 12.: Dies ist vertraglich gewährleistet.
  13. Wie wird in Zukunft die Abrechnung der erbrachten Leistungen für die Nutzerinnen und Nutzer sowie
    gegenüber der Senatsverwaltung erfolgen?
    Zu 13.: Die Abrechnung erfolgt in der gewohnten Weise mit der zustängigen Stelle im
    Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Weiterentwicklungen zur
    Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens sind nicht ausgeschlossen, insbesondere
    nicht, wenn dies positive Effekte für Nutzerinnen und Nutzer haben wird.
    Berlin, den 16. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Taxi + Flughäfen: Flughafen BER lohnt sich für Berlins Taxis kaum, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article232477641/BER-lohnt-sich-fuer-Berlins-Taxis-kaum.html

Vor mittlerweile mehr als sieben Monaten hat der #Flughafen #BER eröffnet, doch Berliner #Taxifahrer konnten dort bislang nur wenig verdienen. Der Grund ist nicht nur, dass lediglich 300 Taxifahrer aus der Hauptstadt dort Laderecht haben, am BER also Fahrgäste aufnehmen dürfen. Vor allem spüren auch sie die Folgen der Pandemie und den damit geringen Flug- und Passagierzahlen in den vergangenen Monaten. Die Folge: „Die Wartezeit am Flughafen ist unendlich lang. Da können Sie nur eine, maximal zwei Fahrten am Tag machen“, sagt Leszek Nadolski, Vorsitzender der Berliner #Taxi-Innung.

Aus Berlin, sagt er, würden deshalb zurzeit auch kaum Taxis zum Hauptstadt-Airport fahren. Er selbst habe vielleicht eine, höchstens zwei Fahrten im Monat zum BER. Stattdessen hätten sich viele der Berliner Taxis in den vergangenen Wochen auf die Fahrten zu den Impfzentren konzentriert, die das Land Berlin für Über-70-Jährige finanziert hat. Für das #Taxigewerbe seien diese Touren „die letzte Rettung“ gewesen, so Nadolski. Dennoch ging die Zahl der Unternehmen und Fahrzeuge seit Anfang 2020 deutlich zurück. Mit Stand April gab es in der Stadt noch 2383 Taxibetriebe, wie eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf zeigte – 470 weniger als im Januar 2020. Die Zahl der Fahrzeuge ging in dem Zeitraum um rund 1300 zurück.

Flughafen BER: Ein einheitlicher #Flughafentarif für Taxis fehlt bislang
Hoffnung kann der Sommer bieten – die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (#FBB) rechnet mit steigenden Passagierzahlen und auch die Fluglinien haben kürzlich zusätzliche Verbindungen ins Angebot genommen. Im besten Fall 40.000 Fluggäste werden pro Tag erwartet, zuletzt waren es …

Taxi: Verband befürchtet Taxi-Sterben – Berlin besonders betroffen, aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6481624-4357821-verband-befuerchtet-taxisterben-in-deuts.html

Der Bundesverband #Taxi und #Mietwagen befürchtet, dass zahlreiche #Taxi-Unternehmen in Deutschland die #Corona-Krise nicht überstehen werden.

Viele hätten ihre #Konzession schon zurückgegeben, Ende dieses Jahres werde ein Drittel der Autos nicht mehr auf der Straße sein. «Wir gehen davon aus, dass es nur noch etwa 24 000 Taxis geben wird, vor der Pandemie waren es rund 36 000», sagt Geschäftsführer Michael #Oppermann der «Welt am Sonntag». Im Jahr 2020 habe die Branche einen #Umsatzrückgang um 43 Prozent verkraften müssen. Die Einnahmen aller Taxis in Deutschland sanken von 5,4 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 3,1 Milliarden Euro.
Berliner Taxifahrer trifft Pandemie besonders hart
Besonders hart trifft die Pandemie laut Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Taxis in der …