Einem Anwohner in Weißensee war es zu laut. Er forderte vor Gericht #Tempo#30 auf der #Berliner Allee. Er bekam Recht.
Allein gegen fast Alle. Ein Anwohner hat es geschafft und mit einer erfolgreichen #Klage vor dem #VerwaltungsgerichtTempo 30 auf einer #Hauptstraße auch #tagsüber vor seiner Haustür erstritten. Nachts gilt es bereits. Noch werden die Schilder aber nicht geändert, eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist zulässig. Sollte das Urteil Bestand haben, können weitere Klagen folgen. Grenzwerte für Schadstoffe und Lärm werden auch an anderen Hauptverkehrsachsen häufig überschritten.
Mit dem Überschreiten der Grenzwerte bei den Luftschadstoffen an der Berliner Allee in Weißensee hatte der Anwohner seine Klage begründet. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) wollte weiter Tempo 50 gelten lassen, weil die Berliner Allee Bestandteil der Bundesstraße B 2 ist, auf der auch der Verkehr von und um Berliner Autobahnring A 10 fließt. Auch vier Straßenbahn- und drei Buslinien würden dann Zeit verlieren.
Wer gedacht hat, schlimmer könne es auf Berlins #Straßen nicht mehr werden, wird 2016 eines Besseren belehrt werden: Die Zahl der #Baustellen in der Stadt wird weiter steigen, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas #Geisel (SPD) der Berliner Zeitung.
Wer der Meinung ist, dass es 2015 zu viele Bauarbeiten auf den Straßen gegeben hat, dem droht 2016 noch mehr Ärger. Wenn es so kommt, wie sich der Senat das vorstellt, wird die Zahl der Baustellen im neuen Jahr noch steigen. „Wir werden 2016 mehr Baustellen haben als 2015“, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) der Berliner Zeitung. Nach einer internen Vorschau könnte es dann 2017 sogar noch mehr neue #Staus geben, weil auch wieder auf Berlins #Autobahnen gebaut wird. „Wenn Straßen instand gehalten werden, ist dagegen erst mal nichts einzuwenden. Doch dem Senat muss es endlich gelingen, die Baustellen besser zu koordinieren“, meint Jörg Becker vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC).
Es kommt so gut wie nie vor, dass sich Bürger für eine Behörde einen Spottnamen ausdenken. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB), die zu Geisels Verwaltung gehört, gehört zu den Ausnahmen: Insider kennen die oberste Straßenverkehrsbehörde der Stadt als „Verkehrslähmung Berlin“.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Berliner #Brücken, #Unterführungen und #Tunnel sind mittlerweile für den #Großraum- und #Schwerlastverkehr#gesperrt (bitte einzeln inklusive der Art der Verkehrseinschränkung aufführen)?
Frage 2: Welche Berliner U-Bahn- und S-Bahn-Tunnel verhindern eine Überquerung durch Großraum und Schwerlastverkehr (bitte Straße und Tunnel einzeln aufführen)?
Antwort zu 1 und 2: Anträge für den genehmigungs-pflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr werden bei der Verkehrslenkung Berlin eingereicht. Im Zuge des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens werden die betroffenen Baulastträger im Land Berlin angehört. Im Rahmen dieses Verfahrens für Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden von den zustän-digen Baulastträgern die Berliner Brücken, Unterführun-gen und Tunnel auf Basis ihrer zulässigen Tragfähigkeit bewertet, d.h. je nach Fahrzeuggesamtgewicht und Achs-konfiguration werden durch eine Einzelfallprüfung ggf. Fahrauflagen erteilt. Bei Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit und damit einer übermäßigen Belastung einzelner Ingenieurbauwerke können sich reguläre Fahr-verbote ergeben. Das Erlaubnis- und Genehmigungsver-fahren im Einzelfall umfasst auch die Prüfung einer mög-lichen Überschreitung der vorhandenen Lichtraumprofile bei Großraumtransporten.
Eine Liste von Bauwerken, die für den genehmi-gungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr gene-rell gesperrt sind, liegt nicht vor, da die jeweiligen Einzel-fälle zu betrachten sind.
Frage 3: Welche Umleitungsstrecken werden zur Um-fahrung der Sperrungen angeboten (bitte einzeln auffüh-ren)? Führen diese durch Wohngebiete?
Antwort zu 3: Umfahrungen von Sperrungen ergeben sich bei der streckenbezogenen Antragsbearbeitung mit den unterschiedlichsten Start-Ziel-Punkten. Sie werden im Einzelfall entschieden. Diese Entscheidungen beruhen auf aktuellen Zuarbeiten von allen betroffenen Baulastträgern im Rahmen der einzelnen Anhörung.
Frage 4: Ist mit Verkehrseinschränkungen für den Großraum- bzw. Schwerlastverkehr auch auf der Rudolf-Wissell-Brücke zu rechnen?
Antwort zu 4: Die Rudolf-Wissell-Brücke wird im Rahmen des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für die genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO auf Basis ihrer vorhandenen Tragfähigkeit berücksichtigt. Es kann je nach Einzelfall zu Fahrauflagen oder ggf. zu Fahrverboten kommen.
Frage 5: Sind auch Brücken und Unterführungen von Sperrungen betroffen über die der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER abgewickelt werden soll?
Frage 6: Wird im Zeitrahmen der für den Sommer 2017 geplanten Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke auch der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER mitbedacht?
Antwort zu 5 und 6: Der ursprünglich für Juni 2012 geplante Umzug sah eine Vollsperrung der Bundesautob-ahn zwischen den Flughäfen Tegel und der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in einem nächtlichen Zeitfens-ter von ca. 5-6 Stunden vor. Gegenwärtig liegt kein aktu-eller Antrag zum Umzug vom Flughafen Tegel zum Flug-hafen BER vor. Bei Eingang eines konkreten Antrages wird angestrebt, die anstehenden Instandsetzungsarbeiten mit dem geplanten Umzug zu koordinieren.
Frage 7: Ist eine Wiederaufnahme des Runden Tisches zum Thema Großraum- und Schwerlasttransporte ge-plant?
Antwort zu 7: Im Ergebnis einer Umfrage durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Großraum- und Schwerlasttransporten unter den relevanten Unternehmen in Berlin und Brandenburg wurde vielfach der Wunsch geäußert, wieder ein festes Arbeitsgremium zu etablieren, bei dem alle wichtigen Akteure an einem Tisch sitzen und das Thema voranbringen. Die IHK hat in Folge dessen eine Vielzahl beteiligter Transportunternehmen sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Fort-schritt, die Verkehrslenkung Berlin-Brandenburg und die Polizei zu einem Fachgespräch eingeladen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Es wurde Einigkeit und die Bereitschaft zu weiteren Zusammenkünften mit der Vor-gabe erzielt, angesprochene Probleme im Rahmen fach-bezogener Teilnehmerrunden zu klären.
Berlin, den 28. Dezember 2015
In Vertretung
Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)
Zur Verbesserung des #Radverkehrs in Berlin stehen verschiedene Finanzierungsmittel und -programme zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verfügt über zwei Finanzierungstitel: „Unterhaltung von #Radwegen“ und „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“; zusammen haben sie ein Volumen von 6 Mio. Euro. 2015 wurden aus diesen beiden Töpfen für den Radverkehr 6,25 Mio. Euro ausgegeben. Somit hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in diesem Jahr 250.000 Euro mehr in den Radverkehr investiert als ursprünglich geplant.Schwerpunkte der Arbeiten sind insbesondere neue #Schutzstreifen für den Radverkehr und bauliche Maßnahmen wie neue Radwege oder die Radfahrgerechte Asphaltierung von Pflasterstraßen.Verkehrssenator Andreas Geisel verwies am Montag auf die kontinuierliche Umsetzung der #Radverkehrsstrategie des Landes Berlin. „Es ist ein gutes Zeichen, dass wir 2015 mehr Mittel ausgeben konnten als geplant. Es zeigt deutlich: wir meinen es Ernst und wollen den Radverkehr fördern und ausbauen – und wir tun dies auch, wie die Zahlen eindrücklich belegen. Wir arbeiten nicht nach dem Prinzip des Einmal-Aktionismus sondern setzen Schritt für Schritt das um, was Radfahrende in Berlin brauchen“, so der Senator.Die unterschiedlichen Maßnahmen für den Radverkehr werden aus den Unterhaltungsmitteln der Bezirke, aus Investitionsmitteln des allgemeinen Straßenbaus oder aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm mitfinanziert. Gleiches gilt für viele Projekte der Städtebauförderung (z.B. Aktive Zentren), bei denen fast immer auch Radverkehrsanlagen in den Geschäftsstraßen finanziert werden.So standen im Jahr 2015 5,5 Mio. Euro für GRW-geförderte Radrouten zur Verfügung, 0,3 Mio. Euro für Bike-Ride-Anlagen, 0,5 Mio. Euro für das Projekt EBikePendeln und 1,0 Mio. Euro für das öffentliche Fahrradverleihsystem.Bilder:
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Presseinformation des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 17.12.2015
(17.12.2015) Der #DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg hält überhaupt nichts von der #Zulassung von #Monstertrucks auf ausgewählten #Brandenburger Straßen. Die "testweise" Zulassung von 25,5 Meter langen und 44 Tonnen schweren Lkw wird kein verkehrs- und umweltpolitisches Problem lösen. Im Gegenteil: durch den Verlagerungseffekt weg vom umweltfreundlichen Schienenverkehr werden die Probleme noch größer werden. "Wenn Brandenburg beim Feldversuch mitmacht, zeigt das, wer die verkehrspolitischen Hosen anhat. Nicht die Politik, sondern die Straßenlobby bestimmt die Marschrichtung" sagt dazu Frank Böhnke, Vorsitzender des Landesverbandes.
Ab dem kommenden Jahr soll es sie auch in Brandenburg geben. Die harmlos als "#Lang-Lkw" titulierten Gütertransporte auf der Straße. Brandenburgs Verkehrsministerin Schneider: "Da wir als Logistikregion auch von dem wachsenden Seehafenhinterlandverkehr profitieren, ergibt es keinen Sinn, sich dem Feldversuch zu verschließen." Wenn alle den gleichen Fehler machen, darf Brandenburg nicht abseits stehen? Nutzung der vorhandenen Schieneninfrastruktur und Ausbau von Polen und Tschechien nach Brandenburg wäre das Gebot der Stunde. Da wäre gerade eine Nichtbeteiligung an Bundesverkehrsminister Dobrindts Lieblingsprojekt das richtige Signal.
Angeblich tut die Landesregierung alles für den Erhalt des Bahn-Ausbesserungswerkes in Eberswalde. Dort werden hauptsächlich Güterwagen gewartet und repariert. Andererseits befördert die Zustimmung zum Monstertruck, dass immer mehr Transporte auf die Straße verlagert werden. Hier kommt die Landesregierung logischerweise in Erklärungsnot. Konsequent wäre es, wenn die Verladeeinrichtungen für den Kombinierten Verkehr Straße/Schiene an den Autobahnen und Bahn-Knotenpunkten ausgebaut werden würden. Dann bräuchte man auch im Transit durch Brandenburg keine Zulassungen für diese Lkws.
Untersuchungen zur Verkehrsverlagerung, zur Verkehrssicherheit und zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Monstertrucks gibt auf der Internetseite http://www.nomegatrucks.eu/deu/wissenschaftliche-studien/
Als „Lobby der Bahnkunden“ versteht sich der Deutsche Bahnkunden-Verband. Dabei vertritt der eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Verein sowohl die Interessen von Fahrgästen im Nahverkehr, von Reisenden im Fernverkehr und Kunden im Güterverkehr. 1990 in Berlin gegründet, hat der bundesweit tätige Dachverband heute über 7.500 Mitglieder. Sie sind in Landesverbänden organisiert, die sich wiederum in Regionalverbände, Vereine und Initiativen untergliedern. Parteipolitisch neutral und auch ansonsten unabhängig beschäftigen sich die ehrenamtlichen DBV-Mitglieder mit Themen wie Mobilität auf der Schiene, Infrastruktur, Finanzierung und barrierefreies Reisen. Neben der Interessenvertretung von Bahnkunden erarbeitet der DBV auch alternative Verkehrsmodelle, Verbindungen und gesetzliche Regelungen. Eines der Ziele des Verbraucherschutzvereins ist die Verbesserung des Kundenservices. Daneben widmen sich die DBV-Landesverbände der „Bewahrung von eisenbahngeschichtlichen Werten“ und zeichnen Personen bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs aus. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Wegen der hohen #Feinstaub- und #Lärmbelastung will ein Anwohner auf der #meistbefahren Straße in Berlin eine #Tempo-30-Zone durchsetzen. Mit seiner Klage hat er gute Chancen. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf alle #Hauptverkehrsstraßen in Berlin haben.
Nobert Mahler reicht es. Der 48-Jährige will die nach seiner Meinung zu hohe Lärm- und Luftbelastung direkt vor seiner Haustür nicht länger hinnehmen. Mahler wohnt direkt an der #Berliner Allee (#B2) in Weißensee, einer der Hauptverkehrsadern in der Hauptstadt. Wie auf vielen Bundesstraßen herrscht dort derzeit ein Tempolimit von 50 km/h. Für den Berliner ist das zu viel: „In unserer Wohnung können wir noch nicht einmal mehr die Fenster zur Straße öffnen.“
Bereits 2011 begehrten Anwohner gegen den Lärm und die Feinstaubbelastung an der Berliner Allee auf. Ihnen gelang 2012 ein Teilerfolg, als zumindest nachts die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt wurde. Doch Mahler reicht das nicht. Deshalb fordert er zwischen der Rennbahn- und Pistoriusstraße von nun an eine Tempo-30-Zone – auch tagsüber. Unterstützt wird er vom BUND. Am Dienstag fand die Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht statt.
Eine Frage von Sekunden
Die Rechtsanwälte Thorsten Deppner und Karsten Sommer sagen, in verschiedenen Messungen sei eine Lärmbelastung von mehr als 70 Dezibel festgestellt worden. Nach der deutschen Rechtsprechung seien aber nur 60 bis 70 Dezibel erlaubt, in dem vom Senat beschlossenen Lärmaktionsplan sogar nur 55 bis 65 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Rasenmäher verursacht Lärm von rund 70 Dezibel. Auch die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung sei erwiesenermaßen zu hoch. Es gehe daher „um das Recht der körperlichen Unversehrtheit“.
Mitten in der #Herzsprunger Landschaft zwischen Wald und Weideland steht eine #Autobahn-Brücke ohne Anschluss. Das #Bauwerk könnte auch Denk- und Mahnmal deutscher Geschichte sein: Die Brücke sollte ursprünglich einmal ein Teil der #Reichsautobahn-Trasse Berlin #Hamburg werden. Die spätere #Transitautobahn wurde jedoch wegen des #Bombodroms anders gebaut.
Herzsprung. Nach den langen Regenfällen der vergangenen Tage sind die Feldwege rund um Herzsprung völlig aufgeweicht. Weit laufen muss ein Spaziergänger allerdings ohnehin nicht, denn das Bauwerk, das da zwischen dem lichten Kiefernwald, Maisfeldern und Weideland steht, ist schon von Weitem zu sehen: die „Soda-Brücke“ von Herzsprung ist ein riesengroßes Bauwerk. Etwa 40 mal 30 Meter groß ist die Brücke, über die ursprünglich einmal die heutige Autobahn 24 verlaufen sollte.
„Soda-Brücken“ gibt es nicht nur in Deutschland, obwohl der Bundesrechnungshof mehrmals die Errichtung von Bauwerken bemängelte, die ohne Sinn in der Landschaft zurückbleiben und – daher der Name – einfach nur „so da“ stehen. In Italien sind sie oftmals als Projekte von Mafia-Geschäften bekannt, in Neuseeland gar hat sich eine Soda-Brücke zur Attraktion für Outdoor-und Action-Tourismus entwickelt.
Die Herzsprunger Brücke dagegen könnte durchaus als Denkmal für deutsch-deutsche Geschichte gelten. Ein Grund, weshalb Antje Zeiger, Leiterin der Wittstocker Museen Alte Bischofsburg, das Bauwerk als Ausflugsziel empfiehlt: „Am besten verbunden mit einem anschließenden Besuch der Museen.“
Ausgeträumt und doch etwas gewonnen: Statt der ersten #überdachten #Radroute Deutschlands, die unter dem Viadukt der #U1 hätte entstehen können, hat der Senat sich nun für #Radspuren auf der Straße entschieden. Das macht weder Radfahrer noch Autohalter glücklich.
Es ist nicht das einzige Berliner Bauprojekt im kommenden Jahr, das viele Autofahrer ärgern und Radfahrer freuen dürfte. Doch es ist ein Bauvorhaben, das eine der wichtigsten Ost-West-Routen in Berlin verändern wird. Es geht um die #Gitschiner und die #Skalitzer Straße, die sich links und rechts vom Hochbahnviadukt der U 1 durch Kreuzberg ziehen.
Sie sollen 2016 zwischen der Zossener Brücke und dem Kottbusser Tor Radverkehrsstreifen bekommen – eigene Fahrspuren für Radfahrer. Dafür fallen Parkplätze weg, von denen ein Teil unter dem Viadukt neu entsteht, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit.
Radfahrer wollen Radschnellwege
Eigentlich ein schönes Beispiel dafür, wie der Senat Straßenraum zu Lasten der Autofahrer umverteilt. Doch manchen Fahrradfahrern genügt es nicht mehr, wenn auf Berliner Fahrbahnen Fahrspuren gemalt werden. Sie wollen mehr: Radschnellwege und eigene Routen – wie in anderen Städten.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3. wiederge-geben.
Frage 1: Sind die #Baumaßnahmen an der #Rudower#Spinne zeitlich im Plan?
a) Wenn ja, wie lange werden sie laut Plan noch an-dauern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1 a): Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Voraussichtlich Ende 2017 soll das Bauvorhaben fer-tiggestellt sein. Derzeit bleibt der Baufortschritt zum Teil hinter der bisherigen Terminplanung zurück. Aus diesem Grund ist die BVG in einer intensiven Abstimmung mit den Berliner #Wasserbetrieben zur Terminoptimierung des Leitungsbaus, um eine Einhaltung des geplanten Fertig-stellungstermins sicherzustellen.“
Antwort zu 1 b): Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Terminverzögerungen sind auf zunächst fehlende verkehrliche Anordnungen zum Baubeginn sowie auf den abweichenden Leitungsverlauf von unterirdischen #Versorgungsleitungen im Straßenland und der damit verbun-denen Umplanung des Baugrubenverbaus zurückzufüh-ren.“
Frage 2: Wie ist der Stand der Bauarbeiten?
Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In der Bahnsteig- sowie in der Verteilhallenebene er-folgt die Grundinstandsetzung in Verbindung mit barrie-refreiem Ausbau. Der Baugrubenverbau auf der südwest-lichen Seite für den neuen Treppenzugang wird voraus-sichtlich Ende November 2015 fertiggestellt.“
Frage 3: Welche Kosten verursachen die Bauarbeiten aus heutiger Sicht insgesamt (unterteilt nach Gewerken)?
Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8,4 Mio. Euro, davon 5,75 Mio. Euro für neue Zugänge und barrierefrei-en Ausbau sowie 2,65 Mio. Euro für die Grundinstandset-zung. Die Frage nach der Unterteilung nach Gewerken kann nicht beantwortet werden, weil die Herausgabe der Daten die Rechte von Dritten berührt.“
Frage 4: Inwieweit wird der Verkehr (ÖPNV, Kraft-fahrer, Radfahrer und Fußgänger) an der „Rudower Spin-ne“ beeinträchtigt?
Antwort zu 4.: Während der Bauzeit wird der Verkehr auf der Neuköllner Straße in Richtung Schönefeld vor der Groß-Ziethener Chaussee auf einen Fahrstreifen einge-engt, es darf nicht rechts und links abgebogen werden. Eine Umleitung ist eingerichtet. Geh- und Radwegberei-che werden auf z.T. 1,60 m eingeengt, die Fußgängerfurt über die Neuköllner Straße wird leicht eingeengt. Der westliche Zugang zum U-Bahnhof Rudow ist geschlos-sen.
Frage 5: Gibt es aufgrund der nun baubedingten Ein-spurigkeit der Neuköllner Straße einen Rückstau und gegebenenfalls welche Gegenmaßnahmen leitet der Senat ein?
Antwort zu 5.: In den Nachmittagsstunden kommt es gelegentlich zur Rückstaubildung, da mitunter unerlaubt rechtsabbiegende Fahrzeuge den Verkehrsfluss behindern. Es handelt sich hierbei um Beobachtungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung der Straßenverkehrsbehörde und durch den zuständigen Polizeiabschnitt 56. Auch dort liegen keinerlei Beschwerden von Verkehrsteilnehmern bezüglich dieser Baumaßnahme vor. Daher halten wir weitere Verkehrsmaßnahmen für nicht notwendig.
Berlin, den 30. November 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann wurden welche Unterlagen bezüglich der #BAB100 zur #Anmeldung für den #Bundesverkehrswegeplan 2015 durch den #Senat an das #Bundesverkehrsministerium eingereicht? Wo sind diese für die Öffent-lichkeit und das Abgeordnetenhaus nachlesbar?
Antwort zu 1: Im Zuge der Projektanmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 wurde der 17. Bauabschnitt der A 100 (17. BA / A 100) von der Anschlussstelle (AS) Am Treptower Park (B96 a) bis zur AS Frankfurter Allee (B1/B5) einschließlich erforderli-cher Einbindung in das städtische Straßennetz (Storkower Straße) am 09.10.2013 über die digitale Eingabemaske des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingerichteten Projektinformations-system (PRINS) angemeldet.
Bereits innerhalb der Antwort zur Frage 7 der Kleinen Anfrage 17/12786 wurden die Eingabeinhalte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um-fassend dargestellt.
Das BMVI sieht im Rahmen der BVWP-Aufstellung eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Mit dem 1. Referentenentwurf des BVWP 2015 und dem Umweltbericht gemäß dem Gesetz zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll das Projektinformationssys-tem (PRINS) mit allen Beurteilungs- und Bewertungser-gebnissen sowie den Vorschlägen zur Dringlichkeitsein-stufung im Internet veröffentlicht werden. Straßenbauvor-haben, die als „Bezugsfall“ definiert sind, sollen nach-richtlich dargestellt werden. Überdies sieht die Beteili-gungskonzeption eine Auslegung von Projektunterlagen in den Ländern vor. Als Auslegungsort ist in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3 vorgesehen.
Das BMVI beabsichtigt, den 1. Referentenentwurf vo-raussichtlich noch 2015 vorzulegen. Anschließend wird der Entwurf des BVWP 2015 noch vor dem Kabinettbe-schluss dem Beteiligungsverfahren unterzogen. Über den genauen Beginn bzw. Zeitraum des Beteiligungsverfah-rens wird das BMVI die Länder so früh wie möglich informieren.
Frage 2: Wer hat diese Unterlagen erstellt? Welche Kosten waren damit verbunden?
Frage 3: Welche Veränderungen bezüglich Trassen-führung, Tunnellage, Tunnelrampen, Ingenieurbauwer-ken, Anschlussstellen wurden bei der Erstellung der ein-gereichten Unterlagen gegenüber den Grobplanungen von 1997 vorgenommen?
Antwort zu 2 und 3: Die Vorplanungsunterlagen aus dem Jahr 1999 bildeten die Grundlage für die Erstellung der BVWP-Anmeldeunterlagen des 17. BA. Auf Basis der Vorplanungsunterlagen war zudem der Anschluss des 17. BA an das Stadtstraßennetz zu konkretisieren. Maßgeb-lich war dabei lediglich die Frage hinsichtlich der Mach-barkeit eines Autobahnanschlusses an das Stadtstraßen-netz. Im Ergebnis der Zusatzuntersuchung wurde festge-stellt, dass ein Ende der Bundesautobahn direkt an der Frankfurter Allee über den Knoten Gürtelstraße/Frank-furter Allee/Möllendorffstraße nicht vollständig abgewi-ckelt werden kann. Deshalb wurde eine sogenannte aufge-löste AS entwickelt, die die in Richtung Norden gerichte-ten Verkehrsströme bis zur Storkower Straße führt und dort über einen neuen LSA1-Knotenpunkt (in Höhe der Rudolf-Seiffert-Str.) in das Stadtstraßennetz überführt.
Die Verkehrliche Untersuchung wurde durch die VIC Planen und Beraten GmbH, Berlin erstellt. Die Angabe von Kosten ist aus Wettbewerbsgründen bzw. aus Grün-den des geltenden Vergaberechts nicht möglich.
Frage 4: Wie wurden die betroffenen Bezirke in die Veränderungen einbezogen?
Antwort zu 4: Eine Behördenbeteiligung ist im Grundsatz innerhalb der Beteiligungskonzeption des BMVI zum BVWP 2015 verankert.
Berlin, den 26. November 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2015)