Straßenverkehr: Ende Oktober beginnt der 2. Bauabschnitt in der Pappelallee und Stahlheimer Straße, aus Senat

www.berlin.de Bei dem seit Juli 2015 laufendem #Umbau der #Pappelallee / #Stahlheimer Straße beginnt ab Ende Oktober 2015 der 2. #Bauabschnitt zwischen #Stargarder Straße und #Wichertstraße (Pappelallee 36 bis 44 / Stahlheimer Straße 1 bis 3A). Gebaut wird auf der #östlichen Straßenseite bis ca. Ende August 2016. Der Abschnitt zwischen Danziger Straße und Wichertstraße wird mit rund 3,9 Mio. EUR aus Ausgleichsbeträgen der Sanierungsgebiete finanziert. Der Abschnitt von der Wichertstraße bis zur Wisbyer Straße wird aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz finanziert und kostet rund 1,7 Mio. EUR. Während der Arbeiten kann es abschnittsweise zu Sperrungen mit Umleitung für den Individualverkehr kommen, der Anliegerverkehr ist gewährleistet. Die Straßenbahn wird weiter uneingeschränkt verkehren. Der gesamte Straßenzug von der Danziger Straße bis zur Wisbyer Straße soll bis 2017 fertig gestellt werden. Informationen über das laufende Baugeschehen gibt es im Internet unter http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/planung/artikel.205751.php Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306
Source: BerlinVerkehr

Buslinie M41 (III) – Wann werden geplante Verbesserungen durchgesetzt?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wann wird die neu eingerichtete Busspur auf der Sonnenallee durch die Anbringung der Endbeschilde-rung in Betrieb genommen und durch wen wird diese Maßnahme erfolgen?
Antwort zu 1: Die Gültigkeit ist nach Auskunft der BVG ab dem 12.Oktober 2015 geplant. Die Beschilde-rung wird durch eine von der BVG AöR beauftragte Fir-ma auf Grundlage der straßenverkehrsrechtlichen Anord-nung durch die Verkehrslenkung Berlin vorgenommen werden.
Frage 2: Wann und durch wen wurde die zu begrü-ßende Fortführung der Busspur bis zur Elbestraße anstatt – wie ursprünglich geplant – bis zur Fuldastraße beschlos-sen?
Antwort zu 2: Im Zuge der Abstimmungsgespräche zwischen dem von der BVG AöR beauftragten Planer, der Verkehrslenkung Berlin (VLB), dem Straßenbaulastträger und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt zur verkehrstechnischen Planung der Lichtsignalan-lage (LSA) Sonnenallee / Fuldastr. wurde Anfang 2015 für die ohnehin geplante Verlängerung der Busspur der Beginn auf ca. 130 m vor Fuldastr. festgelegt.
Frage 3: Wie schätzt der Senat die Abstimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirksamt Neukölln über die ausgeführte Form der Busspur ein?
Antwort zu 3: Die Abstimmungsgespräche zur ver-kehrstechnischen Planung waren konstruktiv und einver-nehmlich.
Frage 4: Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit der Busspur in Bezug auf die zu erhöhende Pünktlichkeit der Buslinie M41 sowie auf die Verbesserung der Verkehrssi-cherheit für Radfahrer*innen auf der Sonnenallee ein?
Antwort zu 4: Die genannte Busspur vor der Fulda-straße dient der ungehinderten Einfahrt der Busse in die Haltestelle auch bei einem erwarteten leichten Rückstau an der LSA. Die Wirksamkeit wird – Regeleinhaltungen und Regeldurchsetzung vorausgesetzt – insbesondere für die Stabilität der Linie in diesem Abschnitt als hoch ein-geschätzt. Angesichts des in der Hauptverkehrszeit um 25% verdichteten Angebots auf einen 4-Minuten-Takt ist aus Kundensicht nicht so sehr die Pünktlichkeit relevant als Qualitätsmerkmal, sondern die Vermeidung von Pulk-bildung, was zu einer höheren Regelmäßigkeit und Ver-lässlichkeit führt.
Für den Radverkehr bringt die Busspur Vorteile hin-sichtlich Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität, da die Gefahr, dass der Radverkehr vom Kfz-Verkehr zu dicht an die am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge gedrängt wird und es in der Folge zu den üblicherweise mit schwe-ren Folgen verbundenen Türöffner-Unfällen kommt, bei freier Busspur nicht mehr gegeben ist. Auch außerhalb der Geltungszeiten bzw. im Falle von Halten oder Parken auf der Busspur wird diese Gefahr durch die Busspur-Markierung deutlich reduziert, da die Busspur überwie-gend 4,50 m breit ist und daher ein ca. 2 m breiter Streifen zwischen ruhendem und fließendem Kfz-Verkehr ver-bleibt. Wenn die Spur nicht gerade von einem Bus, einem Taxi, einem Krankenfahrzeug oder verbotswidrig von einem anderen Kraftfahrzeug befahren wird, kann der Radverkehr zudem an einigen lichtsignalgeregelten Kno-tenpunkten durch die Markierung der Busspur eine vom motorisierten Individualverkehr freie Spur nutzen und so zum motorisierten Individualverkehr einen größeren Ab-stand als bisher einhalten, ohne dass es dabei wie bei vielen herkömmlichen baulichen Radwegen zu Sichtbe-hinderungen kommen kann.
Frage 5: Wie soll die Nutzung der Busspur durch par-kende und fahrende PKW verhindert und so die Wirk-samkeit der Busspur sichergestellt werden?
Antwort zu 5: Für die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen sind das Ordnungsamt und die Polizei zu-ständig. Die BVG wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Organisationen mit den Busspurbetreuern unterstüt-zen.
Die Polizei unterstützt die Maßnahmen des Freima-chens des Bussonderfahrstreifens insbesondere bei kon-kreter Anforderung durch die BVG nach Maßgabe freier Ressourcen und überwacht darüber hinaus den Busson-derfahrstreifen auch in eigener Zuständigkeit.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2015)

U-Bahn + Straßenverkehr: Baustellen in Berlin Dem Norden droht ein Verkehrschaos, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/baustellen-in-berlin-dem-norden-droht-ein-verkehrschaos/12436628.html Die Autos: im #Stau. Die Piste: #marode. Der #Tunnel: #undicht. Die #U-Bahn: #baufällig. Wie Berlin auf einen #Verkehrskollaps zusteuert und Bürger und Wirtschaft erzürnt. Dauerstau gibt es oft genug auf der A 111 – in naher Zukunft aber droht die komplette Abkoppelung von Tegel, Frohnau und dem Rest des nördlichen Berlins vom U-Bahn- und Autobahn-Netz. Für die Nutzer dieser viel befahrenen Einfallschneisen in die Stadt wäre das der Gau. Der Senat könnte das zwar verhindern, zumal Geld vom Bund für die Trassensanierung vorhanden ist. Aber die Bauverwaltung hat anderes zu tun – und diesen Job einer Tochterfirma übertragen. Und weil die BVG nach Tagesspiegel-Informationen in zwei Jahren außerdem die U6 zwischen Kurt-Schumacher-Platz und Borsigwerke vom Netz nimmt, droht der Kollaps im Norden. BVG-Sprecherin Petra Reetz bestätigte auf Anfrage, dass die „gesamten Gleis- und Erdanlagen der U 6 erneuert werden müssen“. In diesem Zuge würden auch die Bahnhöfe erneuert. Der genaue Termin stehe noch nicht fest, „aber das muss gemacht werden, 2017 oder 2018“. Für den CDU-Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen „besteht deshalb die Gefahr, dass die Berliner aus Frohnau, Hermsdorf, Borsigwalde und Heiligensee kaum noch in die Stadt kommen“. Zeelen erlebt seit Jahren immer wieder den Stau auf der Autobahn und das Gedränge in der …
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Radverkehr + Straßenverkehr: PROBEFAHRT DURCH BERLIN Der Fahrrad-Highway wäre eine große Erleichterung, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/probefahrt-durch-berlin-der-fahrrad-highway-waere-eine-grosse-erleichterung,10809298,32053402.html Ein #Fahrrad-Highway von #Zehlendorf im Süden Berlins bis zum #Gleisdreieck in Kreuzberg soll #Radfahrern auf dem Weg in die Stadt künftig viel Zeit sparen. Doch nützt das wirklich etwas? Wir haben die Strecke #getestet, die der neue #Radweg ersetzen würde. Mit Video. #Kreuzungsfrei mit dem Fahrrad vom S-Bahnhof Zehlendorf bis zum Gleisdreieck: Möglich machen soll dies künftig ein Fahrradschnellweg entlang der alten #Stammbahnstrecke parallel zur S1. Seit die Bezirksverordnetenversammlung in Tempelhof-Schöneberg für den Bau eines solchen „Multifunktionswegs“ gestimmt hat, stößt die Idee des Fahrrad-Highways auf viel Zustimmung – vor allem bei Radlern. Auch der Senat signalisierte bereits seine Zustimmung und die CDU in Steglitz-Zehlendorf legte sogar ein eigenes Konzept vor, das diverse Service-Stationen entlang der Strecke vorsieht. CDU-Kreisvorsitzender und Berliner Justizsenator Thomas Heilmann frohlockte bei der Präsentation: „Über die Strecke wird man in Zukunft schneller …
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Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der A 113 und in den Tunneln Rudower Höhe und Altglienicke, aus Senat

www.berlin.de Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit werden im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten auf der #BAB #A113 und in den #Tunneln Rudower Höhe (#TRH) und Altglienicke (#TAG) ausgeführt. Die nächtlichen Sperrungen dienen den Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 113 In den Nächten vom 12.10.2015 zum 13.10.2015 und vom 13.10.2015 zum 14.10.2015 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von Anschlussstelle (AS) Adlershof bis AS Schönefeld Nord Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der zweiten Nacht von AS Späthstraße bis AS Schönefeld Nord in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr In den Nächten vom 14.10.2015 zum 15.10.2015 und vom 15.10.2015 zum 16.10.2015 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Schönefeld Nord bis AS Adlershof Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht von AS Schönefeld Nord bis AS Späthstraße in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um möglichst weiträumige Umfahrung.Bilder: Tunnel Rudower Höhe, Fahrtrichtung Süd; Foto: Siemens BT Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
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S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenverkehr: TVO und/oder NVO – alle Grundlagen für Entscheidungen schon ausreichend präsentiert?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie hat sich der Senat bisher bei welchen Stellen für die Planung und Bauausführung zur Nahver-kehrstangente (NVO) als Schienenverbindung zur direk-ten Anbindung der östlichen Bezirke entlang der Trasse Springpfuhl, Biesdorf-Süd, Spindlersfeld, Grünau bis zum BER eingesetzt, die Bestandteil des demokratisch be-schlossenen Flächennutzungsplanes ist?
Antwort zu 1: Die Maßnahme zur Schaffung der infra-strukturellen Voraussetzungen eines Angebots für den Personenverkehr entlang des östlichen Berliner Eisen-bahnaußenringes ist sowohl im langfristigen Flächennut-zungsplan für Berlin als auch im vom Senat verabschiede-ten Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 (StEP Verkehr) berücksichtigt.
Im StEP Verkehr wird sie als Langfristmaßnahme, d.h. mit einem Realisierungszeitpunkt nach 2025 geführt („Bau einer SPNV1-„Nahverkehrstangente“ auf eigenem Gleis: Neubau der Strecke Springpfuhl – Grünauer Kreuz, inkl. Bahnhöfe“). Grundlage dieser Einstufung in die Langfristmaßnahmen waren die Erkenntnisse aus den Abstimmungen mit der Deutschen Bahn.
Der Senat hat sich insofern für die Realisierung einge-setzt, als durch die DB AG in Absprache mit der damali-gen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine „Kapazi-tätsbetrachtung zur Nahverkehrstangente auf dem östli-chen Berliner Außenring“ durchgeführt wurde. Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass aufgrund der Vorhaltet-rasse für die transeuoropäischen Güterverkehrskorridore keine durchgängigen Kapazitätsreserven für ein zusätzli-ches Schienenpersonennahverkehrsangebot (z.B. für die Nahverkehrstangente) auf der bestehenden Infrastruktur vorhanden sind. Die zeitlichen Vorläufe von Infrastruk-turergänzungen für ein entsprechendes Angebot schließen einen Realisierungszeitpunkt vor 2025 aus.
1 Schienenpersonennahverkehr
Die Maßnahme wird auch weiterhin abgesichert. Auf-grund der bisherigen Prioriätensetzungen zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem StEP Verkehr (s. „Mobilitäts-programm 2016“ als Extrakt des StEP Verkehr mit den vorrangig in dieser Legislatur zu bearbeitenden Maßnah-men) konnten weitergehende Untersuchungen bisher nicht veranlasst werden.
Frage 2: Sind die Untersuchungen zum Ausbau des Knotenpunktes Wuhlheider Kreuz inzwischen beauftragt? Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wenn nein, wie sind die Hemmnisse zur Beauftragung der Un-tersuchungen zu überwinden?
Antwort zu 2: Das Land Berlin hat die Maßnahme „Ausbau des Eisenbahnknotens Wuhlheider Kreuz“ als ein Vorhaben zur Bewertung für eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) angemeldet. Im Rahmen der Bewertung wurden von Bund und DB auch weitere Untersuchungen zum Wuhlheider Kreuz durchge-führt. Die Ergebnisse liegen dem Senat nicht vor. Der Kabinettsbeschluss zum derzeit in der Endphase befindli-chen BVWP wird bis Ende diesen Jahres erwartet.
Frage 3: Welche Untersuchungen liegen bisher zur Entlastung des motorisierten Verkehrs vor, die mit der Realisierung dieser Nahverkehrstangente erzielt werden kann?
Antwort zu 3: Im Rahmen der Erarbeitung des StEP Verkehr wurde die Wirkung unterschiedlicher Netzmaß-nahmen im öffentlichen Verkehr und in Kombination mit Maßnahmen im Straßennetz untersucht. Dabei war die Nahverkehrstangente ebenso als eine Infrastrukturmaß-nahme in die Verkehrsprognosen einbezogen wie bei-spielsweise auch die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) oder die A 100.
Frage 4: Wie sind bei einer Kosten-Nutzen-Berech-nung bisher Auswirkungen der möglichen Nutzung von NVO und Tangentiale Verbindung Ost (TVO) auf Ver-kehrssicherheit, Gesundheit und Freizeit berücksichtigt?
Antwort zu 4: Nutzen-Kosten-Untersuchungen für notwendige Infrastrukturergänzungen zur Ermöglichung einer Nahverkehrstangente liegen nicht vor. Bei einer derartigen Maßnahme des Schienenpersonennahverkehrs würde gemäß der „Standardisierten Bewertung“ verfahren werden. Die Verfahrensvorschriften sehen u.a. auch die Errechnung von Nutzenwerten für Verkehrsverlagerungen (Verlagerungen vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr) und der Verkehrs-sicherheit (z.B. Verringerung der Unfallkosten) vor. Auswirkungen auf Gesundheit und Freizeit werden im Rahmen von weitergehenden vertiefenden planungsrecht-lichen Verfahren einbezogen. Dort werden beispielsweise Lärm-, Schall- und Erschütterungsgutachten durchgeführt.
Die Bewertung von Straßenbauvorhaben erfolgt übli-cherweise vor Erteilung des Planungsauftrags gemäß der „Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Straßen“ (EWS) von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Auch hierbei sind entspre-chende Beiträge zum Nutzen aufgrund von Verkehrssi-cherheit, Lärm-, Schadstoff- und CO²-Belastung sowie Flächenverfügbarkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehen.
Frage 5: Ist beabsichtigt, die Kosten-Nutzen-Analyse dieser Verkehrstrassen nach dem ‚Total Economic Valu-e’-Ansatz (TEV) durchzuführen (z. B. als Kombination von Projekt- und Regionalwerten über einen Zeitraum von 20 Jahren)? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5: Die Ausgestaltung möglicher Untersu-chungen zu einer Nahverkehrstangente ist noch nicht festgelegt. Siehe hierzu auch Antwort auch Frage 4.
Frage 6: Welche Zeitersparnis ist rechnerisch für Ver-kehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Nutzung der Verkehrsmittel auf der geplanten Nahver-kehrstangente zwischen Springpfuhl und dem BER er-reichbar? In welchem Verhältnis stehen diese Einsparun-gen zu den bisher ermittelten 4-6 Minuten Zeitersparnis für motorisierte Verkehrsteilnehmer auf der geplanten TVO gegenüber der Nutzung von bisherigen Ver-kehrstrassen?
Antwort zu 6: Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden, da ein Angebot auf der bestehenden Infrastruktur nicht möglich ist. Die Funktion oder Bedeutung der TVO auf die Reisezeitersparnis zum Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) zu reduzieren, greift zu kurz und ist nicht sachgerecht.
Berlin, den 12. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2015)

Straßenverkehr: „Grüne Welle“ auf Berliner Straßen – Realität oder Wunsch?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt, dem Senat übermittelt und in der unten-stehenden Antwort zu Frage 11 kenntlich gemacht wurde.
Frage 1: Warum lässt sich auf Berliner Straßen keine „Grüne-Welle“ für den Autoverkehr erkennen, obwohl nach Angaben des Senats auf der Mehrzahl der Straßen die Lichtsignalanlagen (LSA) miteinander vernetzt sind?
Antwort zu 1: Grundsätzlich werden in Berlin die Lichtsignalanlagen (LSA) auf durchgehenden Straßenzü-gen koordiniert geschaltet mit dem Ziel, den Verkehr so gut wie möglich fließen zu lassen. Dazu gibt es an den signalgeregelten Knoten für die verschiedenen Tages- und Nachtzeiten an das unterschiedliche Verkehrsaufkommen angepasste Schaltpläne, insbesondere für den morgendli-chen und den nachmittäglichen Spitzenverkehr.
Eine koordinierte Schaltung steht unter dem Einfluss von Schaltplänen mit in der Regel vier Programmen:
– Frühspitze (bevorzugte Fahrtrichtung stadtein-wärts),
– Tagesprogramm (höherem Verkehrsaufkommen, gleichmäßige Lastrichtung),
– Spätspitze (bevorzugte Fahrtrichtung stadtaus-wärts) und
– Nachtprogramm (niedrigeres Verkehrsaufkommen, gleichmäßige Lastrichtung)
und
– entsprechender Koordinierung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen,
– Abstände zwischen den LSA sowie kreuzende Hauptverkehrsstraßen,
– ÖPNV – Beschleunigungsmaßnahme,
– Fußverkehrsanlage, Radverkehrsanlage.
Eine Wahrnehmung der Grünen Welle von Autofah-renden wird insbesondere durch die Anpassung der Pha-sen durch Eingriffe des ÖPNV, Schaltungen von Fußgän-gersofortanforderungsanlagen sowie die Beachtung der Koordinierung der Gegenrichtung und kreuzenden eben-falls koordinierten Hauptverkehrsstraßen beeinflusst.
Frage 2: Wie bewertet der Senat, die sich dadurch er-gebende zusätzliche Belastung der Umwelt und Anlieger mit Abgasen, Lärm und Feinstaub?
Antwort zu 2: Die Belastung ist am geringsten, wenn ein gleichmäßiger Verkehrsfluss unter möglichst geringen Beschleunigungs- und Anhaltevorgängen erreicht werden kann. Diesem Ziel dient die LSA – Steuerung.
Frage 3: Wie viele Ampeln gibt es in Berlin und wie viele davon sind technisch in der Lage, flexibel auf wech-selnde äußere Anforderungen zu reagieren?
Antwort zu 3: In Berlin gibt es knapp 2100 LSA, die in der Regel mit vier Programmen ausgerüstet sind. Von diesen verfügen ca. zwei Drittel über die Standardausstat-tung hinaus über zusätzliche Programme, die auf wech-selndes Verkehrsaufkommen reagieren können.
Frage 4: Was sind die Zielstellungen der Vernetzung von Ampeln in Berlin?
Antwort zu 4: Die LSA sind so aufeinander abge-stimmt, dass das allgemeine Verkehrsaufkommen best-möglich bewältigt werden kann. Dies gilt für alle Ver-kehrsteilnehmer/innen und alle Verkehrsarten.
Technisch sind die LSA über einen Anschluss an ei-nen Verkehrsrechner an die Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) angebunden. Vorrangig dient dieser Anschluss der Überwachung der LSA, so dass auftretende Störungen umgehend erkannt und die Störungsbeseitigungen veran-lasst werden können. Darüber hinaus kann die VKRZ die angeschlossenen LSA ein-, aus- oder umschalten. Dieses beschränkt sich jedoch auf die in den jeweiligen LSA hinterlegten Programme und erfolgt nur bei außerplanmä-ßigen Ereignissen. Der reguläre Schaltungsablauf erfolgt automatisch.
Frage 5: Auf wie vielen Straßen in Berlin gibt es eine theoretische „Grüne-Welle-Schaltung“ für den Autover-kehr, wie viele davon tageszeitabhängig?
Antwort zu 5: Eine grüne Welle muss immer tages-zeitabhängig geschaltet werden (s. Antwort zu 1.). Die Anzahl der koordinierten Streckenabschnitte wird in Ber-lin nicht statistisch erfasst.
Frage 6: Wie bewertet der Senat die tatsächliche Um-setzung der beabsichtigten „Grüne-Welle-Schaltung“ für den Autoverkehr?
Frage 7: Wie sind die Erfahrungen bei diesen Ampel-schaltungen, welche Probleme gibt es im Zusammenhang mit den Schaltungen?
Antwort zu 6 und 7: Die „Grüne-Welle-Schaltungen“ funktionieren unter den o.g. Randbedingungen in dieser Stadt auf vielen Streckenabschnitten gut.
Frage 8: Auf welchen Straßen wird eine Einführung einer „Grüne-Welle-Schaltung“ derzeit geprüft?
Antwort zu 8: Bei Anpassungen von LSA-Schal-tungen ist die Koordination mehrerer Anlagen eine Selbstverständlichkeit. Es handelt sich dabei um ein Ge-schäft der laufenden Verwaltung.
Frage 9: Wie bewertet der Senat die derzeitige Umset-zung einer „Grünen Welle“ für den ÖPNV?
Antwort zu 9: Die „Grüne Welle“ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird als sog. ÖPNV-Beschleunigung bereits lange in Berlin praktiziert. Mit der Reduzierung von Störungen und Wartezeiten auch an LSA ist ein stabilerer und verlässlicherer ÖPNV möglich, erzielte Fahrzeitgewinne machen den ÖPNV nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch für die Fahrgäste attrakti-ver und vor allem leistungsfähiger. Mit gesparten Bestell-entgelten des Aufgabenträgers sind zudem Leistungsauf-wüchse bei der Angebotsplanung möglich.
Die ÖPNV-Beschleunigung durch eigene „Grüne Wellen“ wird somit vom Senat nicht nur als positiv, son-dern auch als zwingend notwendig angesehen, weshalb eine konsequente Umsetzung weiterer Maßnahmen insbe-sondere auf hochbelasteten Buslinien angestrebt wird.
Frage 10: Wie sind die Erfahrungen mit den „Grüne-Welle-Schaltungen“ für die Radfahrer auf Berliner Stra-ßen?
Antwort zu 10: Eine „Grüne Welle“ muss mit einer bestimmten Geschwindigkeit berechnet werden. Für eine „Grüne Welle“ des Radverkehrs wird mit einer deutlich geringeren Durchschnittsgeschwindigkeit gerechnet als für den Kfz-Verkehr. Folglich sind außer bei seltenen, besonders günstigen Randbedingungen hinsichtlich des Abstandes zwischen den LSA in der Regel entweder nur für den Kfz –Verkehr oder nur für den Radverkehr solche Schaltungen umsetzbar. Außerdem sind die Fahrge-schwindigkeiten beim Radverkehr deutlich inhomogener als beim Autoverkehr. In Berlin wurde auf einem Teil-stück in der Belziger Straße einer Radroute bereits eine „Grüne Welle“ für den Radverkehr erfolgreich eingerich-tet.
Frage 11: Werden derzeit weitere Straßen für die Ein-führung einer „Grünen-Welle-Schaltung“ für den ÖPNV und/oder für Radfahrer geprüft und wenn ja, welche?
Antwort zu 11: Die Berücksichtigung des ÖPNV bei der Schaltung von LSA gehört heutzutage zum Stand der Technik und wird in der Regel bei jedem LSA-Ersatz- oder Neubauprojekt mit betrachtet.
Nach Einschätzung der BVG ist das Beschleuni-gungsprogramm bei der Straßenbahn grundsätzlich abge-schlossen; es gibt allerdings noch immer 25 Anlagen, die mit Problemen behaftet bzw. nicht in verkehrsabhängiger Steuerung laufen.
Für den Omnibus werden zurzeit die Bereiche auf den Linien
• Li. 136/236 Neuendorfer Straße / Streitstraße / Pi-chelsdorfer Straße und Nonnendammallee / Daum-straße / Am Juliusturm / Ferdinand-Friedensburg-Platz
• Li. M27 S+U Pankow / Florastraße / Wollankstra-ße / Pankstraße / Heidestraße / Perleberger Straße / Turmstraße Beusselstraße
• Li. M41Potsdamer Platz, Hallesches Tor, Zossener Brücke, Sonnenallee (Schwerpunkt zwischen Hermannplatz und S-Bhf. Sonnenallee)
beplant und bereits teilumgesetzt.
Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans hatte die Technische Universität Berlin ein Projekt beantragt und bewilligt bekommen, das sich mit den Fragen einer möglichen Koordinierung als „Grüne Welle“ für den Radverkehr am Beispiel Berlins auseinandergesetzt hat. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat das Projekt unterstützt und begleitet. Inhalte des Pro-jekts waren u.a. die Analyse der Randbedingungen für mögliche Umsetzungen einer grünen Welle:
hier spielen die Abstände der Knotenpunkte eine Rol-le,
• die unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Rad-fahrenden selbst haben einen Einfluss darauf, was koordinierbar ist,
• die Wechselwirkungen mit dem Kfz-Verkehr und die Auswirkungen auf den ÖPNV/Bus u.ä. und
• die technischen Randbedingungen bzw. formalen Vorgaben für die Planung von Signalzeitenplänen sind zu berücksichtigen u.v.m.
In dem Projekt wurde eine Reihe von Strecken ausge-wählt und auf die Umsetzbarkeit einer Grünen Welle für den Radverkehr überprüft. Ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung war, dass die Randbedingungen für eine Umsetzbarkeit sehr komplex und nur in seltenen Fällen gegeben sind:
Die Knotenpunktsabstände müssen passen, so dass auch eine größere Gruppe von Rad- fahrenden mit unter-schiedlichen Geschwindigkeiten mit einer mittleren Ge-schwindigkeit koordiniert werden können, es sollte mög-lichst keine Auswirkungen auf die Fahrzeiten des ÖPNV haben, weil dies die Förderung des ÖPNV konterkarieren würde etc.
Der Endbericht der Studie liegt noch nicht vor, so dass zum weiteren Umgang mit dem Thema noch keine Aus-sagen gemacht werden können.
Zur Umsetzung siehe Antwort zu Frage 10.
Berlin, den 12. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2015)

allg.: Wie ernst nimmt der Berliner Senat seine eigene Klimaschutzpolitik? Luftverkehr wird als Verursacher von CO2-Emissionen ausgeblendet

Pressedienst des #DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 9. Oktober 2015 „Ambitioniert“ nennt die Berliner Landesregierung ihr Ziel, bis 2030 die #Pro-Kopf-Emissionen um 50 Prozent zu senken. Und bis 2050 soll Berlin sogar #klimaneutral werden. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen und konkreter politischer Weichenstellungen. Um die Akzeptanz von Entscheidungen auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hierzu ein Programm an öffentlichen Workshops und Dialogen ins Leben gerufen. Der DBV-Landesverband hat in einigen mitgearbeitet. Ergebnis: die Foren sind nicht ergebnisoffen; es wird das Ergebnis dokumentiert, das politisch gewünscht ist. So werden Klimaziele zur Farce. Klimaneutralität kann nur erreicht werden, wenn bereits die Bestandsaufnahme alle Faktoren berücksichtigt und benennt – ohne Rücksicht auf Befindlichkeiten zu nehmen. Es scheint Ziel der Landesregierung zu sein, die enormen #Belastungen des #Flugverkehrs vollständig auszublenden. Als Begründung muss die Absicht herhalten, dass der Flughafen Tegel bis 2019 geschlossen werden muss und der Flughafen BER auf Brandenburger Gebiet liegt. Einen verlässlichen Termin für die Eröffnung des Flughafens BER nennt heute niemand; eine komplett neue Standortsuche scheint mit jedem Tag wahrscheinlicher zu werden. Berlin ist zu 33,3 % Eigentümer des Flughafens und kann somit sehr wohl Einfluss auf die Geschäftspolitik der Flughafengesellschaft nehmen. Auch werden über 3/4 der Passagiere entweder aus Berlin kommen oder Berlin wird ihr Ziel sein. Sich mit dem Hinweis aus der Verantwortung zu stehlen, man sei ja gar im Grunde nicht zuständig, ist mehr als peinlich. Der prozentuale Schadstoffausstoß wird schöngerechnet, indem der international anerkannte RFI-Faktor nicht angewendet wird, sondern die absoluten CO2-Emissionen betrachtet werden (der RFI-Faktor berücksichtigt die Wirksamkeit in großen Flughöhen und beträgt nach konservativen Schätzungen 2). In der Beschreibung der Ausgangslage wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz auf das Problem der CO2-Emissionen des Luftverkehrs hingewiesen: „Die größten Steigerungsraten hat allerdings der dem Land Berlin zuzurechnende Luftverkehr (einschl. SXF) vollzogen, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen.“ (Materialien für die 2. Workshop-Reihe, Handlungsfeld Verkehr, Seite 2). In der späteren Zusammenfassung und Bewertung der eingereichten Vorschläge wird unter dem Stichwort „Klimabelastung durch Flugverkehr reduzieren“ mit der lapidaren Bewertung „rechtliche/administrative Aspekte sprechen gegen eine Umsetzung“ pauschal das Problem für erledigt erklärt. Über Möglichkeiten, durch beispielsweise höhere Gebühren für Flugzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoß das Starten und Landen auf den Flughäfen unattraktiver zu machen, wird überhaupt nicht nachgedacht. Dazu besteht ja auch gar keine Veranlassung, weil die Stadt Berlin doch als Gesellschafter an den Wirtschaftsunternehmen Flughäfen beteiligt ist. Der Berliner würde sagen „Nachtigall, ick hör dir trapsen“. Wenn der Berliner Senat seine selbstgesetzten Klimaziele wirklich ernst nehmen und wirklich erreichen will, erfordert das gerade auch für den Flugverkehr ordnungspolitische Maßnahmen. Nichts anderes erwartet der DBV-Landesverband vom Senat. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm könnte ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die klimaneutrale Stadt sein … könnte! Weitere Informationen zur Erarbeitung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms finden Sich hier. Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Als „Lobby der Bahnkunden“ versteht sich der Deutsche Bahnkunden-Verband. Dabei vertritt der eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Verein sowohl die Interessen von Fahrgästen im Nahverkehr, von Reisenden im Fernverkehr und Kunden im Güterverkehr. 1990 in Berlin gegründet, hat der bundesweit tätige Dachverband heute über 7.500 Mitglieder. Sie sind in Landesverbänden organisiert, die sich wiederum in Regionalverbände, Vereine und Initiativen untergliedern. Parteipolitisch neutral und auch ansonsten unabhängig beschäftigen sich die ehrenamtlichen DBV-Mitglieder mit Themen wie Mobilität auf der Schiene, Infrastruktur, Finanzierung und barrierefreies Reisen. Neben der Interessenvertretung von Bahnkunden erarbeitet der DBV auch alternative Verkehrsmodelle, Verbindungen und gesetzliche Regelungen. Eines der Ziele des Verbraucherschutzvereins ist die Verbesserung des Kundenservices bei der Deutschen Bahn AG. Daneben widmen sich die DBV-Landesverbände der „Bewahrung von eisenbahngeschichtlichen Werten“ und zeichnen Personen bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs aus. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar. Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Bundesautobahn A10 – 6-streifiger Ausbau in Berlin-Pankow Verkehrsfreigabe für den Berliner Bauabschnitt ist erfolgt, aus Senat

www.berlin.de Am heutigen Mittwoch wurde die #nördliche #Richtungsfahrbahn zum #Autobahndreieck #Pankow im Beisein von Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt freigegeben. Damit konnten die umfangreichen Planungs- und Bauleistungen zum #6-streifigen Ausbau der #A10 in Berlin-Pankow erfolgreich im Zeit- und Kostenrahmen fertig gestellt werden. Staatssekretär Christian Gaebler: „Die #Bundesautobahn A10 ist eine der wichtigsten überregionalen Verkehrsverbindungen für Berlin und Brandenburg. Deshalb war es uns besonders wichtig, den 6-streifiger Ausbau dieses Autobahnabschnittes in Pankow schnell und bei fließendem Verkehr zu realisieren. Auch die Arbeiten an den zahlreichen Brücken in diesem Bauabschnitt bedurften einer guten Planung und Bauausführung. Ich danke allen an dieser Baumaßnahme Beteiligten für Ihre gute Arbeit.“ Im Jahr 2009 wurde mit den Ersatzneubauten der sogenannten Überführungsbauwerke begonnen. Hierbei handelte es sich um die Brücken im Zuge der Hobrechtsfelder Chaussee, der Regionalbahnstrecke RE 27 (Niederbarnimer Eisenbahn), der Boenkestraße im Zuge des Fernradweges Berlin-Usedom sowie der DB AG für die S- und F-Bahn. Diese Brückenbauwerke mussten auf Grund der zu geringen Stützweite für den neuen breiteren Autobahnbereich abgerissen und neu gebaut werden. Seit Anfang 2013 erfolgte der eigentliche Autobahnausbau. Auf Grund des schlechten Zustandes dieses Streckenabschnittes musste ein vollständiger und grundhafter Ausbau der vorhandenen Fahrbahnen und Entwässerungseinrichtungen sowie aller im Zuge der Autobahn befindlichen Ingenieurbauwerke erfolgen. Die Brücken über die Schönerlinder Straße, den Lietzengraben, die Panke und die Karower Chaussee wurden jeweils in zwei Abschnitten abgerissen und verbreitert neugebaut. Der Verkehr auf der Autobahn und im Bereich der unter- bzw. überführten Straßen- und Schienenwege wurde während der gesamten Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten. Der Verkehr auf der A10 floss während der Bauzeit zum Autobahnausbau jeweils über die nicht im Bau befindliche Richtungsfahrbahn mit zwei Fahrspuren je Richtung, im sogenannten 4+0-Verkehr. Um den Autobahndamm in der neuen Breite zu begrenzen, wurden im Bereich zwischen östlicher Landesgrenze und Karower Chaussee Stützwände gebaut. Parallel zu den Arbeiten an der südlichen Fahrbahn wurde eine Regenwasserbehandlungsanlage, in der anfallendes Oberflächenwasser vor der Ableitung in die Kanalisation gereinigt wird, gebaut. Die Anlage konnte bereits im Jahr 2013 fertig gestellt werden. Bis zu 7,50 m hohe Lärmschutzwände dienen auf einer Länge von ca. 1,7 km dem Schutz der angrenzenden Stadtgebiete. Die Verbesserung der Fahrbahnoberfläche und die Erweiterung des aktiven und passiven Lärmschutzes wird die Belastung in den angrenzenden Bereichen der Bundesautobahn A10 deutlich senken. Bestandteil des Bauvorhabens sind auch umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, die im Rahmen einer Begleitplanung die notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren. Dies betrifft Neupflanzungen von Bäumen und Gehölzen sowohl im Bereich der neuen Autobahntrasse als auch trassenferner Flächen. Auch die Entsiegelung von ehemaligen Militärflächen und der Umbau von ehemaligen Bunkern zu Fledermausquartieren gehören zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen. Durch eine gute Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten und durch die Ausnutzung der beim Streckenausbau vereinbarten Bonus-Malus-Regelung durch den Auftragnehmer sowie durch ein ständiges Projektcontrolling konnte erreicht werden, dass die nördliche Richtungsfahrbahn vorfristig am 07.10.2015 dem Verkehr übergeben wird. Bis Anfang November 2015 wird auf der bereits im Jahr 2014 fertig gestellten südlichen Richtungsfahrbahn unter laufenden Verkehr die bestehende Verkehrseinrichtung 4+0 abgebaut und die vorhandene Markierung in eine dauerhafte Markierung angepasst. Die Maßnahme wird seit 2012 als Bestandteil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von der Europäischen Union mit 2,69 Mio. Euro kofinanziert (TEN-V). Die Gesamtkosten betragen ca. 64 Mio. €.Bilder: Autobahnausbau der A 10 (2014) Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
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Straßenverkehr + Bus: Überall Falschparker – und keiner reagiert, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/daueraerger-in-berlin-ueberall-falschparker-und-keiner-reagiert/12360358.html Mal wieder im #Berufsverkehr geärgert? Kein Wunder, überall in Berlin wird in #zweiter #Reihe, auf #Radwegen und an Haltestellen geparkt. Strafen gibt es kaum – wir haben es getestet. Die Suche nach einem Parkplatz kann nervtötend sein. Manch einer hat seine ganz eigene Lösung dafür gefunden. Rolf Eden zum Beispiel, der seinen Rolls Royce regelmäßig im absoluten Halteverbot an der Bushaltestelle Uhlandstraße/Kantstraße abstellt. Und dort, direkt vor der Paris Bar, für Stunden unbehelligt stehen bleibt. Promibonus könnte man glauben, aber weit gefehlt. In ganz Berlin wird munter in zweiter, manchmal auch dritter Reihe, auf Fahrradwegen und Busspuren geparkt. Eine Tagesspiegel-Kollegin hat den Selbsttest gemacht und sich einfach mal einen Abend mit ihrem Auto hinter Edens Limousine gestellt. Davor ging es nicht, denn da standen schon andere Autos im …
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