Straßenverkehr + zu Fuß: Zebrastreifen – Warteliste, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Zebrastreifen wurden in 2015 und 2016 gebaut und welche #Zebrastreifen wurden bereits beauftragt (je Bezirk)
Antwort zu 1: Eine Auflistung über #Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), die in den Jahren 2015 und 2016 gebaut wurden beziehungsweise sich noch im Bau befin-den, ist dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf folgender Seite für das jeweilige Jahr zu entnehmen:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/fussgaenger/bauprojekte/index.shtml.
Die blau dargestellten Maßnahmen sind nach Kennt-nisstand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung be-reits fertiggestellt. Alle anderen Maßnahmen sind zurzeit im Bau beziehungsweise in der Vorbereitung dazu. Eine Auskunft über den aktuellen Stand der Beauftragungen können nur die Bezirksämter geben.
Frage2: Welche Zebrastreifen befinden sich auf der #Warteliste der Senatsverwaltung (bitte je Bezirk mit Rangfolge versehen)?
Antwort zu 2: Für folgende bereits straßenverkehrsbe-hördlich angeordnete Fußgängerüberwege gab es bislang noch keine Mittelzusage für die Umsetzung der Maßnah-me. Eine explizite Rangfolge existiert nicht. Primär maß-gebend bei der Auswahl zur Mittelzusage ist das Datum der Anordnung.
Mitte:
Behmstraße 31
Tiergartenstraße 30/31
Wallstraße 39
Huttenstraße 12
Pankow:
Schönstraße/ Amalienstraße
Piesporter Straße/ Feltmannstraße
Hauptstraße/ Goethestraße
John-Schehr-Straße 38
Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße
Blankenburger Chaussee 86
Lindenberger Weg 30
Dunckerstraße/ Stargarder Straße
Conrad-Blenkle-Straße 34
Roelckestraße/ An der Industriebahn
Buchholzer Straße/ Charlottenstraße
Friedrichshain-Kreuzberg:
Grünberger Straße östlich Simon-Dach-Straße
Körtestraße/ Freiligrathstraße
Am Ostbahnhof/ Koppenstraße
Alt-Stralau 26
Charlottenburg-Wilmersdorf:
Seesener Straße/ Cicerostraße
Spandau:
Wilhelmstraße 28
Adamstraße/ Jägerstraße
Steglitz-Zehlendorf:
Gardeschützenweg 17
Onkel-Tom-Straße/ Siebenendenweg
Osteweg/ Harry-S.-Truman-Allee
Lloyd-G.-Wells-Straße
Tempelhof-Schöneberg:
Richard-Tauber-Damm/ Culemeyerstraße
Ringstraße/ Kurfürstenstraße
Weskammstraße/ Tennstedter Straße
Töpchiner Weg 186
Treptow-Köpenick:
Am Falkenberg/ Gartenstadtweg
Schnellerstraße 58
Marzahn-Hellersdorf:
Hönower Straße/ Giesestraße
Havemannstraße/ Flämingstraße
Lichtenberg:
Sewanstraße/ Mellenseestraße
Seehauser Straße 10
Archibaldweg 18
Waldowallee/ Marksburgstraße
Egon-Erwin-Kisch-Straße/ Demminer Straße
Reinickendorf:
Heinsestraße/ Fellbacher Platz
Burgfrauenstraße/ Im Fischgrund
Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße
Gorkistraße/ Bollestraße
Klemkestraße/ Büchsenweg
Sigismundkorso 13
Frage 3: Gibt es bereits Kostenschätzungen für diese Zebrastreifen?
Antwort zu 3: Teilweise liegen bereits Kostenschät-zungen vor.
Frage 4: Für welche möglichen Standorte für neue Zebrastreifen im Bezirk Reinickendorf liegen Anträge bei der Senatsverwaltung/ Verkehrslenkung Berlin vor oder befinden sich derzeit in der Prüfung?
Antwort zu 4: Im Jahr 2016 wurden folgende Standor-te im Bezirk Reinickendorf geprüft:
1. General-Barby-Straße/ Auguste Viktoria-Allee
2. Buddestraße/ Königsweg
3. Bernauer Strtaße 29
4. Pankower Allee/ Semkensteig
5. Hermsdorfer Damm 33
6. Hermsdorfer Damm 50
7. Eichelhäherstraße/ Schwarzspechtweg
8. Sandhauser Straße/ Rallenweg
9. Ziekowstraße/ Oeserstraße
10. Letteallee/ Semkensteig
11. Frohnauer Straße/ Alemannenstraße
12. Frohnauer Straße/ Am Dominikusteich
13. Neubrücker Straße/ Ansgarstraße
Für die Standorte 1-3 wurde ein Fußgängerüberweg abgestimmt, für die Standorte 4-9 Mittelinseln bezie-hungsweise Gehwegvorstreckungen. Für die Standorte 10-13 wurde keine Notwendigkeit beziehungsweise Mög-lichkeit einer Querungshilfe gesehen.
Frage 5: Welche Möglichkeit der Partizipation hat die Bevölkerung und/oder die BVV künftig hinsichtlich der Prioritätensetzung beim Bau der Zebrastreifen in den Bezirken?
Antwort zu 5: Alle angeordneten Fußgängerüberwege dienen der Verkehrssicherheit und sind somit von der Bedeutung her prinzipiell erst einmal gleichwertig zu behandeln.
Mit den Bezirksämtern werden jährlich zum Jahresbe-ginn Absprachen hinsichtlich der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Dringlichkeit und der der Umsetzungsmög-lichkeiten der Maßnahmen geführt. Dabei wurden und werden grundsätzlich immer Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern und den Bezirksverordnetenversammlungen bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen. Die meis-ten der angeordneten Fußgängerüberwege basieren in der Regel ohnehin auf Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrich-tungen und ähnlichen Einrichtungen oder den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen.
Da die für den Bau von Fußgängerüberwegen zur Ver-fügung stehenden Mittel jedoch bei der großen Anzahl bereits angeordneter Fußgängerüberwege nicht ausrei-chend ist, werden diese jährlich auf ausgewählte Maß-nahmen verteilt, von denen eine Kostenschätzung der Bezirksämter bereits vorliegt. Dabei wird sowohl die Reihenfolge der getroffenen Anordnungen (Datum) als auch auf eine ausgewogene Verteilung der Mittel auf alle zwölf Bezirke geachtet.
Berlin, den 15. Dezember 2016
In Vertretung
H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)

Straßenverkehr: Brücke An der Wuhlheide – sofortige Vollsperrung für LKW, aus Senat

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Die Brücke An der Wuhlheide in Berlin Treptow-Köpenick ist Teil des Straßenzuges Rummelsburger Straße – An der Wuhlheide und überspannt den Knotenpunkt mit der Treskowallee / Edisonstraße.

Im Zuge der planmäßigen Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 wurden Schäden an zwei Lagersockeln entdeckt. Es wurden umgehend Baustoffuntersuchungen veranlasst. Aufgrund der nun vorliegenden Ergebnisse zur Betonfestigkeit muss die Brücke ab sofort für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t gesperrt werden. LKWs können den parallel zur Brücke verlaufenden Straßenzug nutzen.
Bilder:
Karte: Brücke An der Wuhlheide – Vollsperrung für LKW

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: 030 9025-1090

Straßenverkehr: Kein Weiterbau der BAB – Augenwischerei oder sogar Rechtsbruch?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Aufgabenteilung (Bund/Land) sehen
Grundgesetz und #Bundesfernstraßengesetz zur Planung
und zum Bau von Bundesfernstraßen (hier #Bundesautobahnen)
vor?
Antwort zu 1: Das Grundgesetz (GG) bestimmt in Art.
90 Abs. 2 die Zuständigkeit der Länder für Bundesfernstraßen
im Wege der Auftragsverwaltung. Des Weiteren
wird in Art. 85 Abs. 3 GG einer zuständigen obersten
Bundesbehörde das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden
zugesprochen.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder
sind diese für Planung, Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes verantwortlich.
Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hingegen dient
insbesondere der Regelung der Rechtsverhältnisse an
Bundesfernstraßen, die zum Teil durch die Straßenbauverwaltungen
der Länder im Auftrag des Bundes durchgesetzt
werden. Beispielsweise wird das spezifische fernstraßenrechtliche
Fachplanungsrecht (Planfeststellungsrecht)
zur Umsetzung von Planungen für konkrete Vorhaben
in den §§ 16 und 17 des FStrG geregelt.
Frage 2: Ist es richtig, dass der #Senat für Planung und
Bau der Bundesfernstraßen als #Auftragsverwaltung des
#Bundes tätig ist?
Antwort zu 2: Der Senat ist für Planung und Bau der
Bundesfernstraßen als Auftragsverwaltung des Bundes
tätig.
Frage 3: Welche Entscheidungsbefugnis hat der Senat
bei Maßnahmen, die in den Bundesverkehrswegeplan
eingestellt sind – kann er die ihm obliegenden Aufgaben
zur Auftragsverwaltung einstellen oder ist der Senat verpflichtet
zügig die Planungen und Vorgaben des Bundes
umzusetzen?
Frage 5: Beschränkt sich die Einwirkungsmöglichkeit
des Senats bei Maßnahmen des Bundes vielmehr lediglich
auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Planfeststellungsverfahren?
Antwort zu 3 und 5: Der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz
– auf Basis des Bundesverkehrswegeplans
(BVWP 2030) – noch zu beschließende Bedarfsplan für
Bundesfernstraßen legt fest, welche Straßenprojekte in
einem langfristigen Zeitraum vordringlich realisiert werden
sollen. Mit der Aufnahme eines Vorhabens in den
Bedarfsplan bzw. in das Fernstraßenbaugesetz entscheidet
der Gesetzgeber verbindlich über das Bestehen des Bedarfs.
Für den Neubau oder die Erweiterung von Bundesfernstraßen
stellt der Bedarfsplan somit zwar einen Bedarf
fest und gibt auch den investitionspolitischen Rahmen für
einen definierten Zeitraum auf Bundesebene vor, eine
haushaltsrechtliche Ermächtigung (weder für den Bundeshaushalt
noch für den Landeshaushalt) oder gar Verpflichtung
zur Leistung von Ausgaben entsteht daraus
jedoch nicht.
Auf der Grundlage des gesetzlichen Bedarfsplans
(Fernstraßenausbaugesetz) werden im Wege der Auftragsverwaltung
des Bundes einzelne Projekte geplant und
umgesetzt, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Planung von Infrastrukturprojekten – so auch von
Bundesautobahnen – erfolgt grundsätzlich in mehreren
Stufen bis zur Baugenehmigung in der Regel durch einen
Planfeststellungsbeschluss. Die Planung eines Vorhabens,
von der Linienbestimmung, Erstellung der Planfeststellungsunterlage
und der Ausführungsplanung liegt beim
Senat im Auftrag des Bundes. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
werden die einzelnen Dienststellen
bzw. Behörden des Landes Berlins als Träger öffentlicher
Belange (TÖB) um Stellungnahme gebeten und angehört.
Über verbleibende Konflikte sowohl zwischen einem
TÖB und dem Träger des Vorhabens als auch zwischen
verschiedenen TÖB entscheidet die Planfeststellungsbehörde.
Sowohl die Anhörungsbehörde als auch die Planfeststellungsbehörde
gehören der Landesverwaltung an.
Frage 4: Ist die personelle Ausstattung der Auftragsverwaltung
grundsätzlich geeignet, die Aufgaben zügig
und objektiv abzuarbeiten?
Antwort zu 4: Grundsätzlich werden die Aufgaben der
Auftragsverwaltung im Rahmen der verfügbaren personellen
und finanziellen Ressourcen von allen beteiligten
Bereichen der Berliner Verwaltung objektiv und zügig
wahrgenommen. Die personellen Voraussetzungen für die
weiterführende Planung des 17. Bauabschnittes (BA) sind
jedoch aktuell nicht vorhanden.
Frage 6: Gedenkt der Senat die Fertigstellung zum 16.
BA der BAB A 100 im Rahmen der bestehenden Planfeststellung
umzusetzen?
Antwort zu 6: Die Fertigstellung des 16. BA der Bundesautobahn
(BAB) A 100 wird im Rahmen der bestehenden
Planfeststellung umgesetzt.
Frage 7: Besteht für den Senat überhaupt eine Möglichkeit
gegen den Auftrag und Willen des Bundes eine
Ergänzung der Planfeststellung einzuleiten?
Antwort zu 7: Die Planungen an den Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes werden grundsätzlich mit
dem für Verkehr zuständigen Bundesministerium vielfach
abgestimmt.
Unter Beachtung der bundeshaushaltsrechtlichen
Grundsätze kann die Auftragsverwaltung Änderungen an
bereits planfestgestellten Bundesfernstraßen auch ohne
förmliche Zustimmung des Bundesverkehrsministers
beantragen, z.B. bei kleinen Planungsänderungen und in
Folge von Gerichtsentscheidungen.
Berlin, den 07. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)

Straßenverkehr: Neubau oder Sanierung? – Wie geht es weiter mit der Langen Brücke in Köpenick?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie schätzt die zuständige Senatsverwaltung
den #Bauwerkszustand der alten #Langen Brücke und der
daneben befindlichen #Behelfsbrücke in #Köpenick derzeit
ein?
Antwort zu 1: Die Standsicherheit beider Brücken ist
grundsätzlich gegeben. Die Verkehrssicherheit der Langen
Brücke und der Behelfsbrücke ist unter Berücksichtigung
der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h vor und auf der Behelfsbrücke gegeben.
Frage 2: Gibt es bereits Vorüberlegungen und Planungen,
ob die #denkmalgeschützte und stadtbildprägende alte
Lange Brücke #erhalten werden kann oder durch einen
#Neubau ersetzt werden muss?
Antwort zu 2: Die historische Lange Brücke ist statisch
nicht in der Lage, den jeweils zweispurigen Richtungsverkehr
inklusive Straßenbahn aufzunehmen. Deshalb
ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ein Ersatzneubau
der Langen Brücke erforderlich, um die Behelfsbrücke
rückbauen zu können. Inwieweit die denkmalgeschützte
Lange Brücke – zumindest in Teilen – erhalten
werden kann, wird Gegenstand der Planung vorlaufender
Machbarkeitsuntersuchungen sein.
Frage 3: Sind hierzu bereits entsprechende Gespräche
mit den zuständigen Denkmalbehörden des Landes Berlin
und des Bezirksamts Treptow-Köpenick geführt worden
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 3: Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt beabsichtigte Planung einer
verkehrsgerechten Brücke für Straßenbahn- und Autoverkehr
für die unzureichende Lange Brücke in Köpenick
(Verbindung der Altstadtinsel mit dem Stadtgebiet im
Südwesten) haben Bezirk und Landesdenkmalamt (LDA)
veranlasst, das Thema im Landesdenkmalrat zu besprechen.
In der Sitzung am 19. Oktober 2012 wurde vom Landesdenkmalrat
eine Empfehlung formuliert, die auf die
Bedeutung der Brücke als wichtiges Baudenkmal und
zugleich als ein bedeutendes Element für die wasserseitige
Umgebung des Schlosses hinweist und die Prüfung
eines Rückbaus auf den ursprünglichen Bestand impliziert.
Der Landesdenkmalrat sprach sich für die Beauftragung
einer Machbarkeitsstudie aus, beziehungsweise
einer Variantenuntersuchung in Abstimmung der zuständigen
Fachabteilungen mit den Denkmalschutzbehörden,
die die Erhaltung der denkmalgeschützten Langen Brücke
zur Grundlage hat. Die bestehende Brücke ist nach Auffassung
des Landesdenkmalamtes ein wichtiges Baudenkmal
und gleichzeitig Bestandteil des Altstadtensembles
Köpenick. Ein eventuell erforderlicher Ersatzneubau
muss in Gestaltung und Materialität den zahlreichen
Sichtbezügen, insbesondere zum Schloss Köpenick, gerecht
werden.
Die bezirkliche untere Denkmalschutzbehörde wurde
bisher nicht förmlich in die Planungsüberlegungen einbezogen.
Daher kann es auch noch keine im Bezirksamts-
Kollegium abstimmte Position des Bezirks geben. Vor
einer Beauftragung der Machbarkeitsstudie bzw. der Variantenuntersuchungen
sind Abstimmungsgespräche mit
der unteren Denkmalschutzbehörde und dem bezirklichen
Denkmalrat vorgesehen.
Frage 4: Ist sich der Senat dessen bewusst, dass bei
einem Ersatzneubau eine sehr hohe städtebauliche Qualität
erreicht werden müsste, da die Brücke direkt vor dem
Köpenicker Schloss und am Eingang zum Denkmalensemble
der Altstadt steht?
Antwort zu 4: Der Senat ist sich der städtebaulich herausragenden
Situation bewusst.

Frage 5: Welche Priorität hat die Lange Brücke momentan
auf der langen Liste der zu sanierenden oder neu
zu bauenden Brücken in Berlin?
Frage 6: Wann ist mit dem Beginn der Erarbeitung eines
Konzeptes für die Instandsetzung oder den Ersatzneubau
der Langen Brücke zu rechnen und wann würde dieses
dann vorliegen?
Frage 7: Steht die hierfür vorgesehene Personalverstärkung
bereits zur Verfügung und ist somit ein Projektleiter
für das Bauvorhaben Lange Brücke ernannt? Wenn
nein, wann ist damit zu rechnen?
Antwort zu 5, 6, 7: Obwohl das Projekt wegen der bestehenden
verkehrlichen Einschränkungen eine hohe
Priorität hat, konnte die Bearbeitung bislang nicht begonnen
werden. Zum einen ist es wegen der angespannten
Situation auf dem Arbeitsmarkt für konstruktive Bauingenieure
nicht in ausreichendem Maß gelungen, Personalverstärkungen
zu realisieren. Zum anderen haben laufende,
im Bau befindliche Projekte eine höhere Priorität und
erforderten zudem einen verstärkten Personaleinsatz. Für
Anfang 2017 ist nunmehr die Übernahme des Projektes in
die Bearbeitung durch den zuständigen Fachbereich und
die Zuordnung einer Projektleitung geplant. Danach können
die ersten Abstimmungsgespräche folgen.
Berlin, den 06. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2016)

Straßenverkehr: A100-Verlängerung ist jetzt im Verkehrswegeplan verankert, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2016/12/bundesverkehrswegeplan-2030-bundestag.html

Der #Bundesverkehrswegeplan bis 2030 ist #verabschiedet. Darin enthalten ist auch die #Verlängerung der #A100, obwohl hier die künftige Berliner Koalition auf die Bremse drückt. Dafür stehen dutzende #Brandenburger Projekte in dem Papier – darunter #Wackelkandidaten.
In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt 270 Milliarden Euro in Straßen, Schienen und Wasserwege investiert werden. Das sieht der neue Bundesverkehrswegeplan bis 2030 vor, den der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition verabschiedet hat.

Die Hälfte der Mittel ist für Bundesstraßen und Autobahnen vorgesehen, 40 Prozent gehen an Bahnprojekte, der Rest soll für Flüsse und Kanäle verwendet werden. Der Erhalt soll generell Vorrang vor neuen Projekten haben: Zwei Drittel der Summe sollen in die Sanierung gehen, ein Drittel in den Neubau. Der Plan bündelt mehr als 1.000 Projekte, die bis 2030 realistisch finanzierbar sein sollen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach in der Debatte von dem größten Investitionsprogramm in die Infrastruktur, das es je gegeben habe. Die Opposition hingegen lehnt den Plan ab. Eine bessere Vernetzung, mehr Öffentlichen Nahverkehr und einen Ausbau des Schienennetzes forderte die Linkspartei. Die Grünen erklärten, der Verkehrswegeplan sei schlecht für die Umwelt und außerdem nicht bezahlbar. Die brandenburgische Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock (Grüne) kritisierte, es fließe "viel Geld in Straßenprojekte in den Wahlkreisen der Koalitionsabgeordneten, auch in Brandenburg".

A100-Verlängerung steht ganz oben

In Berlin gibt es nur ein fest disponiertes Projekt: den Ausbau der Autobahn …

Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Spreebrücke wird später fertig Die neue Spreequerung in Schöneweide wird erst Ende 2017 fertig. Dafür gebe es viele Gründe, erklärte die Bauverwaltung auf Anfrage., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/treptow-koepenick-spreebruecke-wird-spaeter-fertig/14927646.html

Die neue #Spreequerung in Treptow-Köpenick wird ein Jahr #später fertig als geplant. Das bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die 420 Meter lange Stahlbetonbrücke in Schöneweide schwebt zwar schon über dem Fluss, eröffnet wird sie aber frühestens Ende 2017, sagte eine Sprecherin. Schuld an der Verzögerung seien der kontaminierte Baugrund, Munitionsreste aus dem Weltkrieg sowie der Absturz eines Brückenteils im Sommer 2015.

Der Bauablauf sei auch deshalb „störungsanfällig“, weil die beteiligten Spezialfirmen wegen Fachkräftemangels und hoher Auslastung kaum noch freie Termine hätten. „Die aufwändigen und hochkomplexen Bauverfahren zum Brückenverschub können weltweit nur eine Hand voll Unternehmen, welche zum Teil über mehrere Monate ausgebucht sind.“ Die geplanten Kosten von 50 Millionen Euro würden aber nach derzeitigem Stand nicht überschritten.

#Fähre #F11 soll eingestellt werden

Die Brücke verbindet die Rummelsburger Straße in Oberschöneweide mit der Köpenicker Landstraße in Niederschöneweide und soll die Ortslage von Schöneweide vom Durchgangsverkehr …

Straßenverkehr: Bauarbeiten am Kleeblatt Zehlendorf Vollsperrung der A115 für den Abbruch des nördlichen Überbaus der Brücke notwendig, aus Senat

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Im Rahmen der Baumaßnahmen zum Neubau des #Kreuzungsbauwerkes #Kleeblatt #Zehlendorf sind die seit 05.11.2016 begonnenen vorbereitenden Arbeiten zum Abbruch des nördlichen Überbaus der Brücke nun abgeschlossen.

Für den bevorstehenden Abriss der Brücke werden jetzt eine zeitweise #Vollsperrung der #A115 und Verkehrseinschränkungen auf der #B1 / Potsdamer Chaussee notwendig.

Für die Abbrucharbeiten muss die BAB A115 vom Freitag, den 02.12.2016, 22:00 Uhr bis voraussichtlich Montag, den 05.12.2016, 05:00 Uhr für den Verkehr komplett gesperrt werden. Gleichzeitig erfolgt die Vollsperrung der Ab- und Auffahrtsmöglichkeiten über die inneren Rampen ("Ohren") des Kleeblattes Zehlendorf.

Auf den Autobahnen im Land Brandenburg (u.a. A10 – Berliner Ring) und dem Land Berlin sowie im innerstädtischen Bereich Berlins wird großräumig auf die Vollsperrung hingewiesen. Eine weiträumige Umfahrung der A115 wird dringend empfohlen, da auch auf den Alternativrouten mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.

Zusätzlich wird eine ortsnahe Umfahrungsmöglichkeit unmittelbar an der Anschlussstelle Zehlendorf geschaffen. Es kann in beiden Fahrtrichtungen der A115 jeweils mit zwei Fahrstreifen über die äußeren Rampen / Tangenten abgefahren werden. An den Kreuzungen Potsdamer Chaussee / Quantzstraße in nördlicher Fahrtrichtung sowie Potsdamer Chaussee / Isoldestraße in südlicher Fahrtrichtung erfolgen die zweispurigen Wendepunkte für den Verkehr und nachfolgend jeweils die Wiederauffahrt auf die Autobahn.

An den Kreuzungen werden Ampeln zur Sicherstellung des Verkehrsflusses eingerichtet. Dabei wird der ab- und wieder auffahrende zweispurige Verkehr der A115 vorrangig behandelt. An beiden Kreuzungen werden für den Verkehrsfluss außerdem untergeordnete Straßen gesperrt.

Die Durchfahrtsmöglichkeiten über die B1 / Potsdamer Chaussee in Richtung Innenstadt bzw. in Richtung Wannsee bzw. Potsdam sind an der Baustelle weiterhin gegeben.

Bereits an den Tagen vor der Vollsperrung kommt es zur Vorbereitung der Verkehrsumstellung hauptsächlichen in den verkehrsarmen Zeiten zu temporären Verkehrseinschränkungen, wie z.B. zeitweisen Spursperrungen.

Nach der Vollsperrung wird voraussichtlich ab dem 05.12.2016 die Anschlussstelle Zehlendorf wieder komplett frei gegeben und alle Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten stehen wieder zur Verfügung. Weiterhin erfolgt die Verkehrsführung auf der B1 / Potsdamer Chaussee dann wieder entsprechend dem aktuell eingerichteten Zustand.

Zum weiteren Abbruch der Brückenpfeiler und Fundamente des Bestandsbauwerkes werden in beiden Fahrtrichtungen der A115 jeweils im Bereich zwischen der Hauptfahrbahn und den Nebenfahrbahnen der Anschlussstelle Zehlendorf Baustellen eingerichtet. In beiden Fahrtrichtungen der A115 stehen aber weiterhin, in der Breite allerdings eingeschränkte, zwei Fahrstreifen zu Verfügung.

Wir bitten um Verständnis für die anstehenden Arbeiten und die daraus resultierenden Verkehrseinschränkungen.Bilder: 
Kleeblatt Zehlendorf (Blick stadteinwärts)

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: 030 9025-1090

Straßenverkehr: Beleuchtung und Gaslaternen in Reinickendorf, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Maßnahmen sind für die kommenden
zwei Jahre im Bereich #Straßenbeleuchtung und #Gaslaternen-
Netz im Bezirk Reinickendorf geplant?
Antwort zu 1: Aktuell sind für die Jahre 2017 und
2018 folgende Maßnahmen im Bezirk Reinickendorf in
der Vorbereitung:
1. Umrüstung von #Gasleuchten auf LED1-Leuchten
in Straßen, in denen das Landesdenkmalamt eine
Umrüstung mit der baugleichen Leuchtenform einer
LED-Leuchte vorgegeben hat. Im Rahmen des
Vorhabens werden insgesamt rund 1.300 Gasleuchten
umgerüstet, davon 225 Gasaufsatzleuchten
im Bezirk Reinickendorf. Derzeit laufen die
Ausschreibungen zur Beschaffung der Liefer- und
der Bauleistungen.
2. Austausch von technischen Leuchten mit #Quecksilberdampf-
Hochdrucklampen durch LEDLeuchten
gefördert durch das Programm ‚Nationale
Klimaschutzinitiative‘ des Bundesumweltministeriums.
Im Rahmen dieses Vorhabens werden in
Berlin ca. 1.200 Leuchten ersetzt und davon 70
Leuchten im Bezirk Reinickendorf.
3. Austausch von Hängeleuchten mit Quecksilberdampf-
Hochdrucklampen durch LED-Hängeleuchten
gefördert durch das Programm ‚Nationale Klimaschutzinitiative‘
des Bundesumweltministeriums.
Von den 240 Standorten des Projektes sind
120 Standorte im Bezirk Reinickendorf.
1 Leuchtdiode
Darüber hinaus wird das Programm zur Modernisierung
der Elektrobeleuchtung in 2017 und in 2018 fortgesetzt.
Von den ca. 10.000 Elektroleuchten, die jährlich in
ganz Berlin ausgetauscht werden, sind 2017 und 2018 für
den Bezirk Reinickendorf jeweils rund 1.000 Leuchten
vorgesehen.
Berlin, den 28. November 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2016)

S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenverkehr: Der neue Berliner Senat einigt sich auf Bau der TVO-Schiene, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/biesdorf/verkehr/der-neue-berliner-senat-einigt-sich-auf-bau-der-tvo-schiene-d113753.html

Marzahn-Hellersdorf. Der Bau der #Tangentialen Verbindung Ost (#TVO) wurde vom neuen rot-rot-grünen Senat in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Auch auf die #Nahverkehrstangente #Schiene hat sich die Koalition festgelegt.

Neu ist, dass die Vorbereitungen für beide Projekte parallel zueinander laufen sollen. Dies hatte der alte schwarz-rote Senat immer abgelehnt. Er legte die Priorität eindeutig auf den Bau der vierspurigen Schnellstraße zwischen Köpenick und Biesdorf. Bei der Straßen-TVO steht dementsprechend die Finanzierung so gut wie fest. Der Bund wird die Kosten, zwischen 80 und 90 Millionen Euro, zu 90 Prozent tragen. „Die Zusage des Bundes gibt es schon“, sagt der CDU-Abgeordnete und frühere Stadtentwicklungsstadtrat von Marzahn-Hellersdorf, Christian Gräff. Das Land Berlin brauche nicht einmal zehn Millionen beisteuern.

Bei der Nahverkehrstangente, die auch Schienen-TVO genannt wird, ist die Finanzierung unklar. Das Land muss die Kosten selbst tragen. Deshalb geht auch der grüne Abgeordnete Stefan Ziller davon aus, dass die Nahverkehrstangente um Jahre später kommt als die Autostraße. „Wenn alles gut läuft, beginnt in dieser Legislaturperiode der erste Spatenstich für die TVO statt und mit der Aufnahme der Planungen für die Nahverkehrstangente“, erklärt er. 

Die Schienen-TVO soll die Verkehrsverbindung zwischen Marzahn und dem Berliner Südosten, insbesondere zum …

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen auf der Joachim-Tiburtius-Brücke in Steglitz-Zehlendorf aus Senat

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Die #Joachim-Tiburtius-Brücke überquert im Zuge der #Schildhornstraße die #Schloßstraße in Berlin-#Steglitz. Über diese Brücke kann seit 2012 auch das #Parkhaus des Boulevard Berlin (ehemals Wertheim) direkt erreicht werden und führt dadurch zu einer Verkehrsentlastung auf der Schloßstraße.

Für die Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktion an der Rampenbrücke erfolgt in zwei Bauabschnitten die Reduzierung von vier auf zwei Fahrspuren. Somit steht je Richtung eine Spur zur Verfügung. Zunächst erfolgt die Sperrung der jeweils außen liegenden Richtungsfahrbahnen, im Anschluss daran die innen liegenden.

Folgende bauliche Maßnahmen werden in den kommenden 3 Wochen (ab 24.11.2016) durchgeführt:

Demontage der elastischen und teilweise verschlissenen Bauteile
Schlosserarbeiten an der Übergangskonstruktion
Einbau von neuen wasserundurchlässigen Gummiprofilen
Zu diesem Zweck wird auch unterhalb der Brücke im Bereich der Parkplätze ein Gerüst aufgestellt.

Bei guten Einbaubedingungen, insbesondere bei verträglichen Außentemperaturen kann die Bauzeit verkürzt werden. In den nächsten Tagen ist eine Rückstaubildung nicht auszuschließen, wegen der beginnenden Adventszeit auch an den Wochenenden.
Bilder: 
Joachim-Tiburtius-Brücke

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: 030 9025-1090