Straßenverkehr: Anwohner fordern Durchfahrtsverbot für Lkws auf B96 Bürgerinitiativen und Kommunalpolitiker fordern mehr Schutz die Menschen, die an der B96 wohnen., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Fuerstenberg/Buerger-und-Kommunalpolitiker-fordern-ein-Durchfahrtverbot-fuer-Transit-Lkws-auf-der-B-96

#Bürgerinitiativen und #Kommunalpolitiker fordern mehr Schutz die Menschen, die an der #B96 wohnen. Die Verbindung zwischen Oranienburg und der Landesgrenze zu Mecklenburg soll für #Transit-Lkws gesperrt werden.
Fürstenberg/Havel

Tag und Nacht donnern Transit-Lkws durch #Fürstenberg/Havel und andere Städte und Gemeinden an der B 96. Seit Jahren engagieren sich Bürgerinitiativen und Politiker für ein #Durchfahrtverbot. Diese Forderung haben sie nun erneuert. Anlass dafür ist eine gerichtliche Entscheidung zum Verbot des Lkw-Transitverkehrs auf der #B169 zwischen #Cottbus und #Schwarzheide, auf den die Brandenburgische Landesregierung jetzt reagiert hat.

„Die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für Lkw an Stellen, an denen eine weniger belastende Ausweichmöglichkeit besteht, ist ein Instrument, mit welchem ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Interessen des #Transportgewerbes und den Interessen der Anwohner von stark befahrenen Straßen erreicht werden kann“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung vom Arbeitskreis Lebendiges Fürstenberg, dem Nabu-Regionalverband Gransee, dem BUND Neubrandenburg, dem Aktionsbündnis B96-Ausbau – so nicht, von Bündnis 90/Die Grünen Oberhavel, von der OHV-Kreistagsvorsitzenden Andrea Suhr (SPD) sowie Lothar Kliesch, Vorsitzender der SPD OHV, Stadtverordneter in Fürstenberg und Mitglied des …

Straßenverkehr: Stadtleben Berlins Straßen sind zu dunkel Politiker fordert bessere Gehwegleuchten mit LED-Technik., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215773155/Berlins-Strassen-sind-zu-dunkel.html

Insbesondere #Schulwege und #Parks sollen besser ausgeleuchtet werden.
Berlin. Gassen, einsame Stadtrandstraßen, Unterführungen: In der Hauptstadt gibt es zahlreiche dunkle Ecken, in die sich viele Berliner nachts nicht trauen, weil #Laternen fehlen, die den Weg beleuchten. Gerade im Winter wird das Pro­blem akut, da viele erst nach Einbruch der Dunkelheit von der Arbeit aufbrechen und nach Hause fahren. Selbst große Verkehrswege sind vielerorts nur spärlich beleuchtet, weil die Laternen nicht nah genug beieinanderstehen, weil sie versetzt auf dem linken und dem rechten Gehweg platziert sind oder nur auf einer Seite der Straße stehen.

Beispiel #Onkel-Tom-Straße, Zehlendorf: Wer hier nachts unterwegs ist, stadtauswärts in Richtung U-Bahnhof Onkel Toms Hütte, kann lediglich linksseitig im Hellen laufen, auf der rechten Straßenseite leuchtet keine Lampe.
Es ist auch ein Vorstoß gegen Kriminalität

Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus will das nun ändern. In einem Antrag, den sie kommende Woche ins Plenum einbringen will, fordern die Liberalen eine „höhere #Beleuchtungsstärke und -dichte“ in dicht besiedelten Gebieten innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings. Insbesondere Schulwege, Parks und Gebiete rund um Stationen des öffentlichen Nahverkehrs sollten besser ausgeleuchtet werden – nicht zuletzt um die Kriminalität im Dunkeln einzudämmen.

Es wird Zeit, die Beleuchtung in Berlin ökonomisch wie ökologisch zu erneuern und dem 21. Jahrhundert …

Radverkehr: Berlins erster gepollerter Radweg ist eröffnet Er ist breiter und durch Poller geschützt: Der Radfahrstreifen in der Holzmarkstraße ist ein Modellversuch. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtverkehr-berlins-erster-gepollerter-radweg-ist-eroeffnet/23597138.html

Er hat #Poller, er ist #grün und er ist #breit. In der #Holzmarktstraße hat die Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) am Donnerstag den ersten „geschützten #Radfahrstreifen“ Berlins eröffnet – stilecht mit einem ersten Abradeln. Bei dreieinhalb Metern Breite ist problemloses Überholen möglich. Weiß-rote Poller trennen den #Radverkehr vom #Autoverkehr und verhindern, dass illegale Autoparker ihn blockieren.

Nach Angaben Günthers sind die gepollerten Radfahrstreifen ein Modellversuch und werden nun fünf Jahre lang erprobt. Zuvor hatte sie im Verkehrsausschuss gesagt, dass verschiedene Poller auf ihre Haltbarkeit und Wirksamkeit getestet werden sollen. An der Kolonnenstraße war vor ein paar Tagen an der „Todeskreuzung“ von Schöneberg ein anderes Pollermodell aufgestellt worden, allerdings nur auf wenigen Metern. Nachdem Anfang des Jahres an der Einmündung der Kolonnenstraße in die Hauptstraße eine Radfahrerin von einem rechtsabbiegenden Lastwagen überfahren worden war und dabei zu Tode kam, hatten Fahrradaktivisten massiv geschützte Radwege für ganz Berlin gefordert.
In der Vergangenheit waren Radwege nur mit weißer Farbe auf der Fahrbahn markiert worden – was Missbrauch nicht …

Straßenverkehr: Streit um Ausbau des Stadtrings neu entfacht Ist am Treptower Park Schluss oder soll die A100 länger werden? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/stau-in-berlin-streit-um-ausbau-des-stadtrings-neu-entfacht/23596976.html

Auch nach zwei Jahren Rot-Rot-Grün träumt die Opposition vom #Weiterbau der #A100. Die CDU forderte im #Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses den sofortigen Planungsbeginn für den 17. Abschnitt der Stadtautobahn über die Spree bis zur Frankfurter Allee. Dieser sei „zugegebenermaßen sehr teuer“, wie CDU-Verkehrsexperte Oliver Friederici zugab, aber unabdingbar. Die AfD setzte noch einen Antrag drauf und forderte den kompletten Ringschluss durch Prenzlauer Berg und Wedding. „Wenn schon, denn schon“, begründete dies der verkehrspolitische Sprecher der AfD, Frank Scholtysek.

Natürlich lehnte die Mehrheit aus SPD, Grünen und Linkspartei die Anträge ab. Henner Schmidt von der FDP ärgerte sich: „Sie sind für den Stau verantwortlich, weil sie keine #Autobahn bauen.“
#Eröffnung des Abschnitts bis #Treptower Park bis 2022/2023

Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) sagte, dass der 16. Bauabschnitt bis Treptower Park „Ende 2022, Anfang 2023“ eröffnet werde. Die Kosten bezifferte sie auf 417 Millionen Euro für den Bau und 56 Millionen Euro für den Grunderwerb. Der Tiefbauamtschef aus ihrem Hause, Lutz Adam, ergänzte später mit einem Halbsatz, dies setze natürlich eine „funktionierende Elsenbrücke“ voraus. Bekanntlich ist diese wichtige Spreequerung seit Wochen halbseitig gesperrt, da sich im Beton Risse gebildet haben. Neuigkeiten von der Elsenbrücke nannten Adam und Günther nicht. Wie berichtet, hatte die Verkehrsverwaltung angekündigt, dass die Untersuchungen zur Standfestigkeit des DDR-Bauwerks bis Ende Oktober abgeschlossen sein sollen. Anschließend solle entschieden werden, ob die Brücke abgerissen …

Straßenverkehr: Spannstähle in der Elsenbrücke und in anderen Berliner Brücken, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche Diagnose gibt es aktuell zu dem rund 28 Meter langen Riss in der #Elsenbrücke? Frage 2:

Was ist nach jetzigem Kenntnisstand die Ursache und ist dieser #Riss reparabel, so dass die Brücke wieder uneingeschränkt genutzt werden kann?

Antwort zu 1 und zu 2:

Die Untersuchungen dauern noch an, daher liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse vor.

Frage 3:

Ist dem Senat bekannt, dass bereits im Jahr 1998 bei Untersuchungen von insgesamt 14 je etwa 1m langen Abschnitten von #Spannstählen aus der #Quervorspannung der Elsenbrücke (Bundesanstalt für #Materialforschung) in diesen Anrisse diagnostiziert wurden, die eindeutig auf wasserstoffinduzierte Spannungsrisskorrision zurückzuführen waren?

Frage 4:

Wenn diese Schäden dem Senat nicht bekannt sind, wie kann das sein?

Antwort zu 3 und zu 4:

Das „Gutachten zu Spannstählen der Elsenbrücke“ der Bundesanstalt für Materialforschung vom 02.10.1997 wurde durch die damalige Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen beauftragt und ist daher bekannt.

Frage 5:

 

Wenn dem Senat diese Schäden, die in der unter Fußnote 2 zitierten Fachzeitschrift ausgiebig dokumentiert sind, bereits bekannt waren, wie kann es dann sein, dass die Berliner Zeitung in ihrer Meldung vom 08.10.2018 folgendes schreibt?:

Zitat: „Eine von der Berliner Zeitung beantragte Akteneinsicht in der Senatsverkehrsverwaltung zeigt: Bisher war das Bauwerk Nummer 05002 nicht auffällig geworden. Seit Jahren hatte die von 1965 bis 1968 errichtete Brücke die Note 2,3 erhalten. 2,3 heißt: befriedigender Zustand – es gibt Bauwerke, die viel schlechter abschneiden. Die Note wurde auch vergeben, nachdem Mitarbeiter des Büros IGS Ingenieure Berlin die Brücke im August 2015 während einer dreitägigen Hauptprüfung untersucht hatten.“

 

Antwort zu 5:

 

Die Elsenbrücke wurde und wird der regelmäßigen Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unterzogen. Die Prüfung dient dazu, sichtbare Mängel und Schäden zu erkennen. Bislang war die Brücke nicht auffällig.

 

Frage 6:

 

Ist das Untersuchungsgutachten der #BAM nicht Bestandteil der unter 5. zitierten und von der Berliner Zeitung eingesehenen Akte? Gibt es keinen Hinweis in der Akte auf dieses Gutachten?

  • warum nicht?
  • wird sichergestellt, dass spätere Erkenntnisse zu einzelnen Brückenbauwerken dauerhaft in den

Bauunterlagen bzw. der „Bauakte“ nachvollziehbar sind?

 

Antwort zu 6:

 

Das Gutachten ist Bestandteil der Bauwerksakte der Elsenbrücke. Gutachten zu Ingenieurbauwerken werden grundsätzlich der jeweiligen Bauwerksakte zugeordnet.

 

Frage 7:

 

Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die im Artikel nachlesbaren Erkenntnise in der Fachzeitschrift Beton- und Stahlbetonbau zudem die Autoren zu dem Schluss kommen lassen, dass nicht nur die Stähle der Quervorspannung betroffen waren bzw. weiterhin sind, sondern auch die Stähle der Längsvorspannung? So dokumentieren lt. Artikel die Bauwerksunterlagen, dass sowohl in der Quer- als auch der Längsvorspannung der Brücke identische Stähle mit der Bezeichnung St 140/160 des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf verbaut wurden und bereits bei der Errichtung der Brücke erste Schäden dieser Art an den Spannstählen aufgetreten sind. Diese Stähle gelten lt. o.g. Artikel, aber auch anderer wissenschaftlicher Arbeiten und der Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion des BMVI als „stark gefährdet“ für Schäden bedingt durch Spannungsrisskorrosion.

 

Antwort zu 7:

 

Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens wurde die rechnerische Untersuchung des Ankündigungsverhaltens für ein Versagen des Bauwerks in Längs- und Querrichtung beauftragt. Danach hat die Brücke ein ausreichendes Ankündigungs- und Umlagerungsverhalten. Vor einem Versagen zeigen sich zuerst Risse oder Verformungen.

 

Frage 8:

 

Wenn die unter 3. genannten Schäden dem Senat bislang schon bekannt waren, wie und in welchen Zeitabschnitten wurde seit dieser Diagnose in 1998 die Brücke auf ihre weitere Verkehrstauglichkeit geprüft?

 

 

Die Brücke wurde in regelmäßigen Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 sowie mittels Sonderprüfungen untersucht.

 

 

Frage 9:

 

Wurden seit 1998 die Prüfzeiträume verkürzt? Wurden die Prüfzeiträume und Prüfverfahren nach der Untersuchung der BAM und der Feststellung vorhandener Spannungsrisskorrosion verändert?

  •  
  •  

 

Antwort zu 9:

 

Ja, es wurden zusätzliche Sonderprüfungen durchgeführt.

 

 

Frage 10:

 

Entsprachen diese Prüfungen seit 1998 durchgehend den vom BMVI veröffentlichen Handlungsempfehlungen? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort zu 10:

 

Die Ergebnisse der Untersuchung des Ankündigungsverhaltens lagen seit 2003 vor. Seitdem wurden Sonderprüfungen gemäß den vom BMVI veröffentlichten Handlungs- empfehlungen durchgeführt.

 

 

Frage 11:

 

In welchen zeitlichen Abständen wurde seit 1998 geprüft und welche Untersuchungs- / Prüfmethoden wurden angewandt?

 

Frage 12:

 

Welche Ergebnisse lieferten diese Prüfungen? (Bitte für alle Prüfungen mit Prüfdatum auflisten). Frage 13:

Wer hat diese Prüfungen vorgenommen?

 

Antwort zu 11, zu 12 und zu 13:

 

Es wurden Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 und regelmäßige Sonderprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Abbildung 1 zu entnehmen. Die Prüfungen wurden von Mitarbeitern der Senatsverwaltung und beauftragten Ingenieurbüros durchgeführt.

 

 

 

Abb 1: Bauwerksprüfung und Sonderprüfungen der Elsenbrücke, Teilbauwerke 1 und 2

 

 

Frage 14:

 

Welche Erkenntnisse hat der Senat über weitere Brücken, in denen diese oder weitere, für gleichartige Schäden als stark gefärdet geltende Spannstähle folgender Typen verbaut wurden?

  • Spannstahl St 145/160, Querschnitt rund oder oval, Hersteller Felten & Guilleaume Carlswerke AG
  • Spannstahl St 145/160, Querschnitt rund oder oval, Hersteller Hütten- und Bergwerke Rheinhausen AG
  • Hennigsdorfer Spannstahl St 140/160, Querschnitt rund oder oval, Hersteller VEB Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf bzw. Hennigsdorfer Stahl GmbH.

 

Antwort zu 14:

 

Hersteller und Typ des verbauten Spannstahls sind in der Bauwerksdatenbank erfasst. Bauwerksbezogen wurden und werden einmalige bzw. jährliche Sonderprüfungen durchgeführt.

 

 

Frage 15:

 

Für welche Brücken (auch die in der Berliner Auftragsverwaltung befindlichen) ist bekannt, dass entsprechende Spannstähle verbaut wurden? (Bitte auflisten)

 

 

Die Liste der Brücken ist der Anlage „Liste Bauwerke – Spannungsrisskorrosion“ zu entnehmen. Die Konstruktion der Elsenbrücke stellt im Zusammenhang aus Spannverfahren und verwendetem Spannstahl eine Ausnahme dar.

 

 

Frage 16:

 

Gibt es Brücken, bei denen diesbezüglich Unklarheit herrscht? Welche sind dies?

 

Antwort zu 16: Nein.

 

Frage 17:

 

Gibt es für weitere Brücken konkrete Erkenntnisse oder zumindest Verdachtsmomente über aufgetretene Schäden verursacht durch Spannungsrisskorrosion? (Bitte auflisten).

 

Antwort zu 17:

 

Erkenntnisse über durch Spannungsrisskorrosion hervorgerufene Schäden an Brücken liegen nicht vor.

 

 

Frage 18:

 

Konnten im Zuge des Rückbaus der Salvador-Allende-Brücke (Köpenick) Erkenntnisse über eingetretene Spannstahlschäden gewonnen werden? Werden/wurden Spannstähle aus dem Rückbau auf Schäden durch Spannungsrisskorrosion untersucht?

 

Antwort zu 18:

 

Nein, da die Salvador-Allende-Brücke aufgrund von Schäden durch Alkali-Kieselsäure- Reaktion und Schäden an Koppelfugen ersetzt werden muss und nicht aufgrund von eventuell schadhaften Spannbetonstählen.

 

 

Frage 19:

 

Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um bei weiteren mit diesen Stählen vorgespannte Brücken Schäden und insbesondere daraus resultierende Personenschäden möglichst auszuschließen?

 

Antwort zu 19:

 

Der Senat orientiert sich an die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (ehem. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), eingeführte „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“.

 

Frage 20:

 

Lt. dem Eintrag zum Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf in der Online-Enzyklopädie Wikipedia belieferte der spätere Eigentümer des Stahl-und Walzwerkes Hennigsdorf, die italienische Stahlgruppe Riva, die Großbaustelle Potsdamer Platz mit Baustählen. Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob auch hier Stähle zum Einsatz kamen, die durch Spannungsrisskorrosion gefährdet sind? Wenn ja, welche Erkenntnisse gibt es hier?

 

Antwort zu 20:

 

Die oben genannte Handlungsanweisung schätzt Stähle des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf bis zum Produktionsende 1993 als stark gefährdet ein. Die Großbaustelle Potsdamer Platz begann später. Genauere Erkenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor.

 

 

Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

id_nr

ibwnr

Bauwerksname

3446015 0

01019

Friedrichsbrücke

3446018 1

01025

Mühlendammbrücke/Mühlendammbrücke, Überbau Südost

3446018 2

01025

Mühlendammbrücke/Mühlendammbrücke, Überbau Nordwest

3446032 0

01042

Spittelmarktbrücke

3446050A

02008

Hansabrücke

3446173 0

04006

Pappelalleebrücke

3446174 0

04007

Dunckerbrücke

3446176 1

04009

Kniprodestraßenbrücke/Kniprodestraßenbrücke, nordwestlicher Überbau

3446176 2

04009

Kniprodestraßenbrücke/Kniprodestraßenbrücke, südöstlicher Überbau

3446180A2

04032b

Landsberger-Allee-Brücke/Landsberg.-All.-Br.(nördl.Str)

3446180A4

04032d

Landsberger-Allee-Brücke/Landsberg.-All.-Br.(südl.Str)

3446286B

04032e

Landsberger-Allee-Brücke Fußgängerzwischengeschoß/Kinderwagen- und Behindertenrampe

3546241B1

05002

Elsenbrücke und Stützwände/Elsenbrücke, Überbau nordwest

3546241B2

05002

Elsenbrücke und Stützwände/Elsenbrücke, Überbau südost

3446126 2

06017

Schöneberger Brücke/Schöneberger Brücke – Fahrbahngewölbe

3446127 0

06020

Möckernbrücke

3445024 0

07015

Caprivibrücke

3445028A

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (westl. Teil über BAB A 100)

3445028C

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (östl. Teil über BAB A 100)

3445031 0

07025

Ostpreußenbrücke

3445039B2

07035b

Spundwand Rognitzstraße II/Wendeplatte

3445050 1

07044b

Brücke West über die Halenseestr.Ost (07044 b-d)/Brücke Ost ü. Halenseestraße Ost, FR Nord (07044b)

3445050 2

07044c

Brücke West über die Halenseestr.Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR Süd (07044c)

3445050 3

07044d

Brücke West über die Halenseestr.Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR A115(07044d)

3445051 1

07044h

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke/Ringbahnbrücke  (07044h)

3445076 0

07077

Messedammbrücke II

3445082 1

07088a

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Westliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher Damm

3445082 2

07088b

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Östliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm

3445083 0

07089

Östliche Brücke über den Siemensdamm

3445084 0

07090

Westliche Brücke über den Siemensdamm

3445103 0

07121

Brücke zum Parkhaus ICC – Halenseestraße West

3445135 0

08019

Karl-Heinrich-Brücke

3545001 0

09002

Kurfürstendammbrücke

3545012 1

09020

Tunnel Rathenauplatz/Tunnel Rathenauplatz-Weströhre, FR Süd

3545012 2

09020

Tunnel Rathenauplatz/Tunnel Rathenauplatz-Oströhre, FR Nord

3545015 0

09024

Schwarzbacher Brücke

3445171 0

09042d

Halenseestraßenbrücke Ost

3545031 1

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 1 (Östl.)

3545031 2

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 2 (Westl.)

3545032 0

09056

Brücke über die Rudolstädter Straße

3545033 0

09057

Brücke am S-Bhf Schmargendorf (Heidelberger Platz)

3545036 0

09061

Brücke Abfahrt BAB A 100 Stadtring/Brücke Abfahrt BAB Stadtring

3545037 0

09062

Brücke Einfahrt zum AK Wilmersdorf

3545038 0

09074

Rampenbrücke Dillenburger Straße

3545094 1

09075

Brücke über den Breitenbachplatz/Brücke über den Breitenbachplatz, östlicher Übb.

3545094 2

09075

Brücke über den Breitenbachplatz/Brücke über den Breitenbachplatz, westlicher Übb.

3545048 0

10024

Stützbauwerk am Nikolassee

3546052 0

11022

Friedenauer Brücke

3546260C1

11040

Tunnel Innsbrucker Platz mit Trogstrecken/Tunnel Innsbrucker Platz (11040), T-Röhre FR Nord

3546260C2

11040

Tunnel Innsbrucker Platz mit Trogstrecken/Tunnel Innsbrucker Platz (11040), T-Röhre, FR Süd

3545084A

12028a

Br.üb.Albrecht-,Kieler Str,Düppelmarkt u.2 Trhs/Brücke über Albrechtstraße  (12028a)

3545091 0

12056

Rampenbrücke Ausfahrt Breitenbachplatz

3545092 0

12057

Rampenbrücke Einfahrt Breitenbachplatz

3546080 0

13051

Rampenbrücke Alboinstraße

3546013A

14027

Grenzalleebrücke

3547004A

15024

Teltowkanalbrücke und Stützwand/Teltowkanalbrücke

3547006 0

15048

Nördl. Germanenstraßenbrücke

3547008 1

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 1 (West)

3547008 2

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 2 (Ost)

3547010 2

15063a

Brücken Ausf.n.Schönefeld u.Einf.n.Dresden/Brücke Ausfahrt nach Schönefeld

3547021 0

15088

Fußgängerbrücke im Zuge des Rebenweges

3547022 0

15089

Fußgängerbrücke Brigittensteg/Brigittensteg

3547023A

15090

Brigittenbrücke und Stützwand/Brigittenbrücke

3547039 0

16010

Straßenbrücke am Bahndamm

3547049 0

16021

Nördl. Freiarmbrücke

3547053A

16028

Dammbrücke und Stützwand/Dammbrücke

3547058A1

16034

Salvador-Allende-Brücke und Stützwände/Salvador-Allende-Brücke, östl.Übb.

3547058A2

16034

Salvador-Allende-Brücke und Stützwände/Salvador-Allende-Brücke, westl.Übb.

3548013 0

16052

Fahlenbergbrücke

3648001 0

16053

Gosener Brücke

3548015 0

16057

Brücke am neuen Krug

 

 

 

3547065B

16071

Brücke an der Wuhlheide und Stützwand/Brücke an der Wuhlheide

3446259 0

17001

Seebrücke

3446252A

17003

U-Bahnüberbauung Lichtenberg

3447052A1

17005

Skandinavische Brücke, südl. Überbau

3447052A2

17005

Skandinavische Brücke, nördl. Überbau

3447053 0

17007

FGB Alt-Friedrichsfelde West

3447054A

17009

Gensinger Brücke mit Treppenanlage/Gensinger Brücke

3447065 0

17013

Nördl. Grenzgrabenbrücke

3447056 C

17048

Straßentunnel Alt-Friedrichsfelde

3446206 0

18001

Darßer Brücke

3446208 0

18025

Lindenberger-Weg-Brücke

3446217 0

19011

Schlossparkbrücke

3346065 0

19069

Feldwegbrücke Pankow

3446235 0

19094

Westlicher Parksteg

3446237 0

19096

Östl. Parksteg/Östlicher Parksteg

3346030 0

19141

Pankebrücke (Weg z. S-Bahn)

3346031 0

19142

Pankebrücke (Kinderspielpl.)

3446242 0

19204

Bahnhofstraßenbrücke Blankenburg

3346044 0

19205

Hebammensteigbrücke

3346045 0

19206

Königsteinbrücke

3346046 1

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 1 (Ost)

3346046 2

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 2 (West)

3346047A

19208

westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114) u.Stützwände/westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114)

3346050 0

19209

Östl. Bucher-Straßenbrücke

3445151 0

20018

Borsigdammbrücke

3447034 0

21015

Frankfurter Brücke

3447038 0

21017

Cecilienbrücke

3447032 0

21018

Mosbacher Brücke

3447005 1

21020

Marzahner Brücke (BW 10)/Marzahner Brücke (BW 10), nördl. Übb, stadteinwärts

3447005 2

21020

Marzahner Brücke (BW 10)/Marzahner Brücke (BW 10), südl. Übb, stadtauswärts

3447006 0

21022

Marzahner Brücke (BW12)

3447008 0

21025

Marzahner Brücke (BW15)

3447009 0

21026

Marzahner Brücke (Bw.16)

3447011 1

21030

Märkische-Allee-Brücke (BW 1)/Märkische-Allee-Brücke (BW 1), Übb 1/ Ri. Marzahn

3447011 2

21030

Märkische-Allee-Brücke (BW 1)/Märkische-Allee-Brücke (BW 1), Übb 2/ Ri. B1

3447073A1

21031

Märkische-Allee-Brücke (BW 2)/Märkische-Allee-Brücke (BW 2), Übb 1/Ri. B1

3447073A2

21031

Märkische-Allee-Brücke (BW 2)/Märkische-Allee-Brücke (BW 2), Übb 2/ Ri. Marzahn

3447074 1

21032

Märkische-Allee-Brücke (BW 3)/Märkische-Allee-Brücke (BW 3), Übb 1 / Ri. B1

3447074 2

21032

Märkische-Allee-Brücke (BW 3)/Märkische-Allee-Brücke (BW 3), Übb 2 / Ri. Marzahn

3447012 1

21040

Br. Allee d. Kosmonauten,Bw.5a+c/Br. Allee d. Kosmonauten,Bw.5a

3447012 2

21042

Br. Allee d. Kosmonauten,Bw.5a+c/Br. Allee d. Kosmonauten,Bw.5c

3447013 1

21043

Br. Allee d. Kosmonauten,BW 6a+c/Br. Allee d. Kosmonauten,BW 6a

3447014D1

21046

Brücke Allee der Kosmonauten und Stützwände/Brücke, Allee der Kosmonauten, Bw.7c (21046)

3447014D3

21048

Brücke Allee der Kosmonauten und Stützwände/Brücke, Allee der Kosmonauten, Bw.7a (21048)

3447033 0

21049

FGB Grabensprung

3547086 0

21052

Honsfelder Brücke

3447035 0

21053

Wasserwegbrücke

3447015A1

21054

Südl.Blumenberger-Damm-Brücke u. Treppenanlage/Südl.Blumberger-Damm-Brücke, ÜBB Ost

3447015A2

21054

Südl.Blumenberger-Damm-Brücke u. Treppenanlage/Südl.Blumberger-Damm-Brücke, ÜBB West

3447019 0

21082

Südliche Nikolai-E.-Bersarin-Brücke

3447042A1

21085

Bitterfelder Brücke und Treppe/Bitterfelder Brücke, südlicher Überbau

3447046 1

21092

Wuhletalbrücke/Wuhletalbrücke, Übb 1 – RF Stadteinwärts

3447046 2

21092

Wuhletalbrücke/Wuhletalbrücke, Übb 2 – RF Stadtauswärts

3447049 0

21093

Nördliche Blumenberger-Damm-Brücke

3447047 0

21096

Köthener Brücke

3447020A

22003

Nördl. Falkenberger Brücke/Nördliche Falkenberger Brücke

3447021A

22005

Südliche Falkenberger Brücke

3447051A

22018

Gehrenseebrücke

3447022A

22020

Hohenschönhausener Rhinstraßenbrücke u.Treppenanl./Hohenschönhausener-Rhinstraßenbrücke

3447026 1

23030

Cecilienstraßenbrücke/Cecilienstraßenbr., nördl.Gehb.- u. Rohrleitungsbr

3447026 2

23030

Cecilienstraßenbrücke/Cecilienstraßenbrücke, Straßenbrücke

3447026 3

23030

Cecilienstraßenbrücke/Cecilienstraßenbr., südl.Gehb.- u. Rohrleitungsbr.

3447027 0

23031

Grottkauer Brücke

3447028 0

23032

FGB Kastanienalleebrücke

3447029 0

23033

Stendaler Brücke West/Stendaler Brücke (West)

3447030 0

23034

Louis-Lewin-Brücke

3447031 0

23036

Stendaler Brücke Ost

 

Straßenverkehr: Das Ende einer Stau-Behörde Verkehrslenkung Berlin wird aufgelöst, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/das-ende-einer-stau-behoerde-verkehrslenkung-berlin-wird-aufgeloest-31556872

Berlin – Die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) wird aufgelöst und voraussichtlich bis Ende kommenden Jahres als #Abteilung VI in die #Senatsverkehrsverwaltung eingegliedert. Mit diesem Schritt will Senatorin Regine Günther (für Grüne) das seit Jahren herrschende Chaos in und um die Behörde beenden. Zuvor hatte ein Gutachten genau diese Neustrukturierung empfohlen. Eine Beibehaltung der jetzigen Organisation sei nicht ratsam.
Die VLB mit knapp 130 Mitarbeitern ist unter anderem für die Ampel-Einrichtung und -Steuerung, die Verkehrsführung an Baustellen, die Einrichtung von Busspuren oder Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie die Beseitigung potenziell gefährlicher Stellen auf den Straßen verantwortlich. Diesen Aufgaben wurde die Behörde mit Sitz am Flughafen Tempelhof zuletzt jedoch immer weniger gerecht. Klagen häuften sich, dass die VLB Bauarbeiten teils um ein Jahr verzögerte. Dazu kam, dass die Behörde seit April 2018 keine Führung mehr hat. Ihr letzter Leiter, Axel Koller, war nach einem guten halben Jahr zur BSR gewechselt. 2015 war Jörg Lange entlassen worden, anschließend wurde der pensionierte Leiter der Stadtgüter, Peter Hecktor, kommissarisch an die Spitze gesetzt, bis Koller kam.
Zahl der Schnittstellen soll verringert werden

Mit der Überführung der VLB in die Verwaltung soll die Zahl der Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehrslenkern verringert werden, sagte …

Straßenverkehr: Vorrang für den Umweltverbund bei Baustellen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie definiert der Senat die in § 25 Abs. 2 Nr. 2 #Mobilitätsgesetz (#MobiG) genannte „Leistungsfähigkeit des
Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“ vor dem Hintergrund der in der Präambel des MobiG genannten
Sicherung des Vorrangs für den #Umweltverbund?
Antwort zu 1:
Für Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von
Maßnahmen sind nach § 25 Abs. 1 Mobilitätsgesetz (MobG) planerische
Abwägungsentscheidungen zu treffen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte sind in
§ 25 Abs. 2 MobG genannt. An erster Stelle steht dabei die „Überprüfung der Konvergenz
mit den Zielen dieses Gesetzes“, an zweiter Stelle folgt der Aspekt „Auswirkungen der
#Leistungsfähigkeit des #Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“. Damit hat in der
Abwägungsentscheidung der Vorrang des Umweltverbundes als Ziel des MobG
gegenüber der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Priorität.
Die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit umfasst alle
Mobilitätsgruppen, wie sie in der Präambel des MobG genannt worden sind und nicht nur
den motorisierten Individualverkehr. Für die Gesamtleistungsfähigkeit spielen daher auch
die Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Radverkehrs eine
große Rolle. Die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrssystems ergibt sich aus verschiedenen
Faktoren wie z.B. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch Punkten wie der
Zuverlässigkeit des ÖPNV oder der Barrierefreiheit für den Fußverkehr.
Frage 2:
Wie viele Baustellenanordnungen wurden seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes durch die
Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin erlassen (bitte nach Verkehrslenkung Berlin und
Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bezirke aufschlüsseln)?
2
Antwort zu 2:
Die jeweilige Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen ist in der nachfolgenden
Tabelle auf der Datengrundlage des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Stichtag: 18.10.2018) dargestellt.
Behörde Anzahl
Verkehrslenkung Berlin (VLB) 582
Straßenverkehrsbehörde Mitte 508
Straßenverkehrsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg 621
Straßenverkehrsbehörde Pankow 301
Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf 253
Straßenverkehrsbehörde Spandau 225
Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf 283
Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg 405
Straßenverkehrsbehörde Neukölln 216
Straßenverkehrsbehörde Treptow-Köpenick 462
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf 262
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg 457
Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf 224
Frage 3:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde keine sichere Radverkehrsführung nach § 39 Abs. 1 Satz 1
MobiG eingerichtet bzw. angeordnet, die den Maßgaben der §§ 43 und 44 MobiG entspricht? Mit welcher
Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Frage 4:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde der verfügbare Straßenraum für den Umweltverbund entgegen §
39 Abs. 1 Satz 3 beschränkt? Mit welcher Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort zu 3 und zu 4:
Eine Statistik über die getroffenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen in diesem
Zusammenhang wird nicht geführt.
Berlin, den 31.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Beginn des Planfeststellungsverfahrens und Bau der TVO aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Zeitplan hat der Senat für die Erarbeitung der #Planungsunterlagen, die Durchführung des
#Planfeststellungsverfahrens und den Bau der #TVO?
Frage 2:
Wann, bitte Monat und Jahr angeben, beginnt das Planfeststellungsverfahren? Wann, bitte Monat und Jahr
angeben, ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Hierzu wird auf die regelmäßige Berichterstattung an den Hauptausschuss, zuletzt der
Bericht vom 20.07.2018 rote Nummer 0434 D, verwiesen (Berichtsauftrag Drucksache
18/0700).
Frage 3:
Welche persönlichen Gespräche wurden wann durch Mitarbeiter und die politische Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn AG zum Abschluss einer #Kreuzungsvereinbarung geführt (bitte
Datum angeben)?
Antwort zu 3:
Es wurden keine persönlichen Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer
Kreuzungsvereinbarung geführt.
Frage 4:
Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zu rechnen?
2
Antwort zu 4:
Es wurden etliche Gespräche geführt, in deren Ergebnis die Unterzeichnung einer
Rahmenvereinbarung für die Planung von 4 #Brückenbauwerken
(#Eisenbahnüberführungen) der DB Netz AG am 28.06.2018 erfolgte.
Frage 5:
Welche Kosten würden durch Grünbrücken, für den gesamten Teil im Bereich des sog. Biesenhorster
Sands, entstehen, die Tiere zur Überquerung nutzen könnten?
Frage 6:
Ist die Variante des Baus von Grünbrücken bisher geprüft worden, oder wird dies noch geprüft werden?
Antwort zu 5 und zu 6:
Da die Varianten der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) in enger Bündelung mit der
Bahntrasse im Bereich des Biesenhorster Sandes verlaufen, sind Grünbrücken, die der
Verbindung von Freiflächen dienen, im Biesenhorster Sand nicht zielführend.
Die Linienführung der Trasse im Biesenhorster Sand löst keine Konflikte in Folge einer
Zerschneidung von Freiflächen aus, sondern die Konflikte bestehen in der Zerstörung von
Lebensräumen. Diese können durch Grünbrücken nicht kompensiert oder beseitigt
werden.
Berlin, den 02.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Beanstandungen von Baustellen im Straßenland wurden durch die Straßenverkehrsbehörden Berlins seit dem 1.1.2017 ausgesprochen wegen (bitte einzeln mit Datum unter Angabe der beanstandenden Gliederung der Verwaltung aufführen):

  • gegen § 11 Absatz 11 BerlStrG,
  • der Anordnung bei Einrichtung der Baustelle,
  • der Baustelle nach Einrichtung?

Antwort zu 1:

  • Straßenverkehrsbehörden sind für Anordnungen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig. § 11 Abs. 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) fordert vom Erlaubnisnehmer der Straßenlandsondernutzung eine deutliche Kennzeichnung an der Baustelle. Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Vorschriften des BerlStrG liegt bei den Straßenbau- und nicht bei den Straßenverkehrsbehörden. Beanstandungen werden nach Auskunft der bezirklichen Straßenbauämter statistisch nicht gesondert erfasst.
  • und Inbetriebnahmen finden im Rahmen der Bestimmungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) statt. Statistiken über dabei getroffene Beanstandungen von Baustellenabsicherungen oder Verstößen gegen die

verkehrsrechtliche Anordnung werden bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und den meisten bezirklichen Straßenverkehrsbehörden nicht geführt. Nur die Straßenverkehrsbehörde Neukölln hat 70 Fälle gemeldet.

 

Der Polizeipräsident in Berlin erfasst jedoch in Zusammenhang mit der Nichteinholung bzw. Nichteinhaltung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen durchgeführte Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Die von dort übermittelten Daten sind dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) entnommen und nach den entsprechenden Tatbeständen des Bußgeldkatalogs gegliedert aufgeführt (s. anliegende Tabelle).

  • tätig, wenn die originär zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Die Anzahl solcher Einsätze ist durch die Polizei Berlin nicht automatisiert recherchierbar.

Bei der VLB und in den meisten Bezirksämtern von Berlin werden entsprechende Erhebungen nicht geführt; lediglich die Straßenverkehrsbehörde Neukölln Berlin hat 20 veränderte Baustellen gemeldet.

Frage 2:

Wie wurde jeweils die Beseitigung des beanstandeten Sachverhalts überprüft (bitte einzeln analog zu 1. aufführen)?

Antwort zu 2:

Nachkontrollen von beanstandeten Baustellenabsicherungen finden in Abwägung von der Schwere des Verstoßes gegen die verkehrsrechtliche Anordnung statt. Eine Statistik über stattgefundene Nachkontrollen wird bei den Straßenverkehrsbehörden nicht geführt.

Auch diesbezügliche Einsätze durch die Polizei Berlin sind nicht detailliert recherchierbar.

 

 

Frage 3:

 

Wie viele Bußgelder wurden seit dem 1.1.2017 durch wen und in welcher Höhe gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 verhängt (bitte tabellarisch aufführen)?

 

Antwort zu 3:

 

Bezirksamt

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2017

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2018

Charlottenburg-Wilmersdorf

Keine Angaben

Keine Angaben

Friedrichshain-Kreuzberg

Keine Angaben

Keine Angaben

Lichtenberg

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Marzahn-Hellersdorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

 

 

Mitte

Keine Angaben

Keine Angaben

Neukölln

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Pankow

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

Reinickendorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Spandau

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Steglitz-Zehlendorf

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Tempelhof-Schöneberg

a) § 28 Abs. 1 Nr. 2:

 

8 Bußgeldbescheide seit

1.1.2017

(150 €, 200 €, 300 €,

200 €, 150 €, 80 €,

500 €, 250 €);

b) § 28 Abs. 1 Nr. 3 oder 4:

Fehlanzeige

Treptow-Köpenick

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

 

 

Frage 4:

 

Welche Baustellen sind dem Senat bekannt, bei denen seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes der nach

§ 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG vorgeschriebene barrierefreie Aushang des Verkehrszeichenplans vorgenommen wurde (bitte nach zuständiger Straßenverkehrsbehörde auflisten)?

 

Antwort zu 4:

 

Die Straßenverkehrsbehörden haben bislang keine entsprechenden Meldungen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.

 

 

Frage 5:

 

Wie werden die Bauherren oder beauftragten Unternehmer seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes über ihre Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG informiert?

 

Antwort zu 5:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Neukölln von Berlin aktualisiert die Nebenbestimmungen der Anordnung für die Baustelleneinrichtung nach § 45 StVO. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin beabsichtigt, für eigene Baumaßnahmen, die der Fachbereich „Straßen“ veranlasst, in zukünftigen Ausschreibungen entsprechende Anforderungen aufzunehmen.

Von den übrigen Bezirksämtern erfolgt keine gesonderte Information an die Bauherren. Es wird auf die fachliche und sachliche Informationspflicht des Unternehmers

 

hingewiesen. Bei Bedarf werden auf Nachfrage entsprechende Informationen vom Bezirksamt Spandau von Berlin zur Verfügung gestellt.

 

 

Frage 6:

 

Wie überprüfen die Straßenverkehrsbehörden die Erfüllung der Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1? Wie viele Beanstandungen wurden durch wen ausgesprochen? Wie wurde die Beseitigung des Mangels jeweils überprüft?

 

Antwort zu 6:

 

Die Kontrolle und Überwachung dieser Vorschrift ist bislang nicht einheitlich geregelt.

 

 

Frage 7:

 

Wo finden sich die Informationen über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 im Internet?

 

Antwort zu 7:

 

Die „GB infraVelo GmbH“ ist nach Beschluss des MobG mit der Konzeption einer Webseite, auf der die aktuellen Radverkehrsprojekte vorgestellt werden sollen, beauftragt worden. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist mittelfristig vorgesehen, dass Informationen über die Infrastrukturmaßnahmen aller Berliner Akteure (Senat, Bezirke und GB infraVelo) auf einer Website nutzerorientiert gebündelt werden sollen.

 

Die Verkehrsinformationszentrale meldet Mitteilungen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden über größere Baumaßnahmen. Auf den Internetseiten  https://viz.berlin.de/ und https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/4289917-4289888-  baustellen-sperrungen.html sind Baustellen mit umfangreicheren Verkehrsbeeinträchtigungen aufgeführt.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg informiert über selbst beauftragte Bauvorhaben im eigenen Internetauftritt und führt eine entsprechende Liste.

Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland werden durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf der eigenen Internetplattform veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt im Vorfeld einer jeden Baumaßnahme eine Presse- und Anliegerinformation.

 

 

Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung

 

 

 

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Schriftliche Anfrage Nr. 18/16738 vom 16. Oktober 2018

über Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen

 

Anlage zu Frage 1 b:

 

Nachfolgend werden die im POLIKS erfassten Zahlen von Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1. Januar 2017 dargestellt:

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

Datum

Anzahl

Datum

Anzahl

03.01.2017

1

09.01.2017

3

09.01.2017

1

10.01.2017

1

10.01.2017

1

13.01.2017

2

11.01.2017

1

14.01.2017

1

25.01.2017

1

17.01.2017

1

26.01.2017

1

21.01.2017

1

31.01.2017

1

23.01.2017

1

06.02.2017

1

26.01.2017

1

12.02.2017

1

01.02.2017

1

17.02.2017

1

02.02.2017

1

20.02.2017

1

06.02.2017

2

22.02.2017

1

09.02.2017

1

24.02.2017

2

10.02.2017

1

06.03.2017

2

20.02.2017

1

07.03.2017

4

21.02.2017

1

08.03.2017

5

27.02.2017

4

12.03.2017

1

28.02.2017

1

13.03.2017

3

01.03.2017

1

14.03.2017

2

02.03.2017

4

15.03.2017

1

08.03.2017

1

16.03.2017

2

09.03.2017

1

21.03.2017

1

13.03.2017

1

22.03.2017

1

16.03.2017

1

23.03.2017

3

20.03.2017

2

27.03.2017

1

21.03.2017

2

28.03.2017

1

27.03.2017

6

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.03.2017

1

31.03.2017

1

01.04.2017

1

03.04.2017

1

03.04.2017

1

10.04.2017

1

06.04.2017

1

11.04.2017

1

07.04.2017

1

20.04.2017

1

12.04.2017

1

24.04.2017

1

13.04.2017

2

26.04.2017

1

16.04.2017

1

28.04.2017

1

19.04.2017

1

01.05.2017

1

21.04.2017

1

05.05.2017

1

25.04.2017

2

10.05.2017

1

26.04.2017

1

16.05.2017

2

04.05.2017

1

17.05.2017

1

05.05.2017

2

31.05.2017

1

10.05.2017

1

09.06.2017

1

11.05.2017

1

10.06.2017

1

12.05.2017

3

13.06.2017

1

16.05.2017

1

14.06.2017

5

26.05.2017

1

23.06.2017

1

30.05.2017

1

26.06.2017

1

31.05.2017

3

30.06.2017

1

01.06.2017

1

03.07.2017

2

07.06.2017

1

12.07.2017

1

14.06.2017

1

13.07.2017

1

15.06.2017

3

15.07.2017

1

19.06.2017

1

17.07.2017

1

21.06.2017

1

18.07.2017

1

26.06.2017

2

19.07.2017

1

27.06.2017

2

24.07.2017

2

02.07.2017

1

31.07.2017

3

05.07.2017

2

02.08.2017

1

11.07.2017

2

03.08.2017

2

14.07.2017

1

07.08.2017

2

17.07.2017

1

09.08.2017

1

18.07.2017

3

10.08.2017

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.07.2017

2

22.08.2017

1

01.08.2017

1

25.08.2017

1

03.08.2017

1

28.08.2017

1

14.08.2017

1

07.09.2017

1

15.08.2017

3

21.09.2017

1

16.08.2017

2

22.09.2017

1

22.08.2017

1

04.10.2017

3

25.08.2017

1

09.10.2017

1

30.08.2017

1

11.10.2017

1

05.09.2017

2

12.10.2017

2

07.09.2017

1

13.10.2017

2

09.09.2017

1

25.10.2017

2

14.09.2017

3

06.11.2017

1

19.09.2017

1

09.11.2017

3

21.09.2017

1

13.11.2017

5

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22.11.2017

1

26.02.2018

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23.11.2017

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12.03.2018

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

28.11.2017

1

19.03.2018

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01.12.2017

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13.01.2018

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06.06.2018

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1

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1

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1

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Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

24.03.2018

1

 

 

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2

 

 

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1

 

 

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Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

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145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

12.07.2018

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Gesamt

292

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(Stand: 19. Oktober 2018)

Straßenverkehr + Radverkehr: Modell des “geschützten Kreuzungs-Designs“ auch für Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit ist der Senatsverwaltung das Modell des „#geschützten Kreuzungs-Designs“ (#protected intersection,
Niederlande) bekannt?
Antwort zu 1:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vorschläge für ein
sogenanntes „geschütztes Kreuzungs-Design“ bzw. für „protected intersections“ nach
niederländischem Vorbild aus dem Internet und den internationalen Fachdebatten
bekannt. Unter diesen Bezeichnungen werden unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der
Signalisierung und der Designelemente subsumiert.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile des Modells sieht der Senat in Bezug auf die #Verkehrssicherheit?
Antwort zu 2:
Die unter dem Begriff „protected intersection“ verstandenen #Kreuzungsdesigns werden in
Berlin bisher nicht angewendet und sind auch international noch kein Standard. Der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen bisher keine eigenen
Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und die Wirksamkeit dieser Art der
Kreuzungsgestaltung vor. Auch fehlt es an belastbaren Untersuchungen zur objektiven
und subjektiven Sicherheit, die eine abschließende Beurteilung zuließen.
Vorteilhaft bei den Kreuzungsgestaltungen wirken die großzügigen #Dimensionierungen
von #Radverkehrsanlagen und Aufstellflächen für den #Radverkehr sowie die
2
entsprechenden Furtbreiten. Dies ermöglicht eine Absicherung des Radverkehrs gegen
den Kraftfahrzeug-Verkehr. Kleine „Schutzinseln“ im Kreuzungsbereich, vorgezogene
Haltelinien und „Aufstellzonen“ für die Verkehrsteilnehmenden ändern das
Abbiegeverhalten von Kraftfahrzeugfahrenden, verbessern die Sichtbeziehung im
Abbiegevorgang sowie die Abbiegegeschwindigkeit und sollen damit positiv zur
Verkehrssicherheit beitragen.
Nachteilig ist, dass sich die vorgeschlagene „Rund-um-Grün-Signalisierung“ für den
Radverkehr in Deutschland nur schwer rechtssicher realisieren lässt. Eine alternative
Trennung der Signalisierung führt zu längeren Wartezeiten und wirkt sich somit unter
Umständen negativ auf die Regeleinhaltung der Verkehrsteilnehmenden aus. Zudem
benötigt die vorgeschlagene konsequente Trennung der Verkehrsströme mehr Platz, der
insbesondere in den dichten Berliner Quartieren mit Blockrandbebauung oft nicht zur
Verfügung steht.
Frage 3:
Welche Bestrebungen seitens des Senats gibt es zur Anwendung des Modells im Berliner Straßenverkehr?
Sofern diese nicht existieren, wieso wurden keine Überlegungen zur Übertragung des Modells auf Berlin
unternommen?
Antwort zu 3:
Zu den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 gehört es, gefährliche
Kreuzungen für den Radverkehr sicherer zu gestalten. Im Rahmen dessen wird auch
geprüft, ob und wo sich Signalisierungs- und Knotenpunktformen, die dem „geschützten
Kreuzungs-Design“ ähnlich sind, realisieren lassen. Die Übertragung aus dem Ausland
entlehnter Formen der Verkehrsregelung muss in Anbetracht der unterschiedlichen
baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen aber stets ohne Vorfestlegung auf ein
bestimmtes Modell erfolgen. In Zuge der Erstellung des Radverkehrsplans wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen und gegebenenfalls
festlegen, ob und in welcher Weise solche Führungsformen in Berlin Anwendung finden
können.
Frage 4:
Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage (18/16197) des Abgeordneten Herrn Friederici vom 31. August
2018 (Antwort vom 14. September 2018) ergeben sich die zwanzig unfallträchtigsten Kreuzungen in Berlin.
Inwieweit ist das o.g. Modell auf diese 20 Kreuzungen anwendbar? Wenn nicht, bei welchen dieser
Kreuzungen ist eine Anwendung ausgeschlossen und warum? Bei welchen dieser Kreuzungen ist konkret
eine Anwendung denkbar und warum ist diese möglich?
Antwort zu 4:
Ob sich die Örtlichkeiten für den Einsatz von „geschütztem Kreuzungsdesign“ eignen oder
einzelne Designelemente die Sicherheit an diesen Kreuzungen verbessern können, lässt
sich nach einer ersten überschlägigen Prüfung nicht abschließend feststellen.
3
Frage 5:
Für welche Kreuzungen käme aus Sicht des Senats in Berlin eine Anwendung des Modells tatsächlich in
Betracht?
Antwort zu 5:
Die zurzeit geplante Umgestaltung an der Nauener Straße/Brunsbütteler Damm in
Spandau wird einige Elemente des Modells enthalten. Ob weitere geeignete Örtlichkeiten
in Berlin gegeben sind, ist noch nicht abschließend geprüft.
Berlin, den 24.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz