Straßenbahn + Straßenverkehr: Blankenburger Süden – Weitere aktuelle Fragen, aus Senat

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Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
#Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚#Erholungsanlage Blankenburg‘
als #Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass es nach der Wende durch das
Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu einer „heterogenen Privatisierung von Parzellen“ gekommen sei, auf
denen „faktisch gewohnt wird, obwohl das baurechtlich nicht erlaubt ist.“ Wie gestaltet sich aus Sicht der
Senatsverwaltung die Rechtslage bei denjenigen Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem
3. Oktober 1990 in der DDR genutzt haben?
Antwort zu 1:
In dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert
wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung wird die komplexe Rechtslage in der
Erholungsanlage Blankenburg gekürzt dargestellt. Auch die Rechtslage bei den
Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem 3. Oktober 1990 genutzt
haben, ist komplex und bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung. Allgemein gestaltet sich
die Rechtslage wie folgt:
Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden ist, bleibt
nach Artikel 232 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das
bisherige im Beitrittsgebiet geltende Recht maßgeblich. Auf ein am Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts bestehendes Besitzverhältnis finden gemäß Artikel 233 § 1
von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. In diesem
Rahmen gelten grundsätzlich die jeweiligen Vertragsbestimmungen über die
Nutzungsüberlassung. Soweit die Verträge vor dem 3. Oktober 1990 wirksam waren, ist
auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz zu beachten, z.B. hinsichtlich der gegenüber
dem Bürgerlichen Gesetzbuch abweichenden Kündigungs- und Investitionsschutzfristen.
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Auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes konnten Besitzer von
Grundstücksflächen, deren bauliche Investition nach dem Boden- und Wirtschaftsrecht der
DDR mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe durch Verleihung eines
Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, ihre Parzellen als Erbbauberechtigte
oder Eigentümer erwerben, wenn die formelle Umsetzung versäumt worden war. Die
Baugrundstücke sind den Besitzern von Eigenheimen auf der Grundlage eines
entsprechenden Bescheides auch übertragen worden. Dies führte vor allem in
sogenannten Erholungsanlagen, in Wochenendhausgebieten und ehemaligen
Gartenanlagen mit Eigenheimen zur Herauslösung und Entstehung von einzelnen
Baugrundstücken.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sorgte dafür, dass für Nutzungsrechte aufgrund
„sonstiger Nutzungsverträge“, die nicht durch dingliche Positionen abgesichert werden
konnten, Einengungen aufgrund von BGB-Bestimmungen vermieden wurden.
Weder aus einer Anspruchsbegründung aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes,
noch auf der Grundlage schuldrechtlicher Bestimmungen, für die das
Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt und die z.B. eine Überlassung zur Wochenendnutzung
oder zu Wohnzwecken beinhalten können, kann ein Rechtsanspruch auf nachträgliche
baurechtliche Sanktionierung einer faktischen Wohnnutzung hergeleitet werden. Das
öffentliche Baurecht wird durch die genannten Rechtsvorschriften, die sich lediglich
privatrechtlich auswirken, nicht geändert. Aus der fortbestehenden Wohnnutzung auf
Grundstücken, die ihren Besitzern nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz übertragen
wurden oder auf Flächen, deren (schuldrechtliche) Überlassung eine Wohnnutzung
einschließt, folgt keine baurechtliche Zulässigkeit des Wohnens. Insoweit besteht lediglich
Bestandsschutz für eine Wohnnutzung, die vor dem 3. Oktober 1990 ausdrücklich gebilligt
worden war. Im Übrigen richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach
dem für die Flächen bestehenden Bauplanungsrecht. Die Erholungsanlage Blankenburg
ist planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen.
Frage 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚Erholungsanlage Blankenburg‘
als Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass der Bezirk Pankow im „bezirklichen Wohnbaukonzept
Pankow“ selbst die Erholungsanlage als Ergänzungsstandort für 1500 neue Wohneinheiten dargestellt habe.
Wo findet sich diese Information im auf den Internetseiten des Bezirks unter https://www.berlin.de/bapankow/
politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.528193.php publizierten
„Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow“, welches 213 Seiten umfasst?
Antwort zu 2:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Das Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss zur Kenntnisnahme
vom 21. Juni 2016, BA- Nr. VII-1590, BVV-Drs. Nr. VII-1188 vom 13. Juli 2016) benennt
auf S. 156 die Erholungsanlage Blankenburg als ergänzenden Nachverdichtungsstandort
mit bis zu 1.500 Wohneinheiten mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit „perspektivisch
2025 bis 2030“. Die Erholungsanlage gehört damit nicht zu den im Wohnbaukonzept 2016
dargestellten künftigen Entwicklungsschwerpunkten und prioritären Wohnbaustandorten
(siehe Karte S. 153).
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In der BVV-Drucksache VII-1188 (vgl. https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/
bezirksverordnetenversammlung/online/tmp/tmp/45-181-
136274760333/274760333/00128090/90-
Anlagen/02/BezirklichesWohnbaukonzept_AnlageVzK_15.pdf) ist auf den S. 417 und 418
des PDF-Dokumentes (entspricht den S. 242 und 243 des Anhanges „Standortsteckbriefe“
– vgl. dazu S. 176 des PDF-Dokumentes) der entsprechende „Standortsteckbrief“ für die
„Erholungsanlage Blankenburg“ enthalten.
Frage 3:
Im selben Absatz verweist die Senatsverwaltung darauf, dass die Bezirksverordnetenversammlung Pankow
am 13. Juli 2016 die weitere planerische Qualifizierung der Anlage Blankenburg beauftragt habe,
einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen. Ich bitte um Nennung der entsprechenden
Drucksachennummer. Sollte es sich dabei um die Drucksache VII-1188 handeln: trifft es zu, dass die
Bezirksverordnetenversammlung dazu dezidiert eine Beschlussfassung abgelehnt hat und den Bericht
lediglich zur Kenntnis genommen hat? Wenn ja, wann werden diese Informationen in der Veröffentlichung
„Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden“ korrigiert?
Antwort zu 3:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Mit der Drucksache VII-1188 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den
Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016 über das Wohnungsbaukonzept
einschließlich des Abschlussberichtes, wie vom Bezirksamt eingebracht, mit Aussprache
zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016
wurde die Abt. Stadtentwicklung mit der weiteren planerischen Qualifizierung der
Wohnbaupotenziale, einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend
der Schwerpunktbereiche beauftragt. Schwerpunktbereiche sind dabei Buch, Französisch
Buchholz, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Pankow Süd und Prenzlauer Berg.
Die bisherige Darstellung in dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die
besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung, dass „am
13.07.2016 […] die Bezirksverordnetenversammlung Pankow die weitere planerische
Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von
Bebauungsplänen“ beauftragt hätte, war somit nicht richtig und wurde inzwischen
korrigiert.
Inwieweit es zutrifft, dass „die Bezirksverordnetenversammlung dezidiert eine
Beschlussfassung zur BVV-Drucksache VII-1188 abgelehnt hat und den Bericht lediglich
zur Kenntnis genommen hat“, ist den auf der BVV-Seite eingestellten Dokumenten nicht
zu entnehmen. Diesen Dokumenten ist aber zu entnehmen, dass die BVV-Drucksache VII-
1188 als „Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG“ durch das Bezirksamt
eingereicht wurde.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die BVV Pankow in ihrer beschlossenen Stellungnahme zum Wohnbaukonzept Pankow
(Drucksache VII-1203) beim Blankenburger Süden ausdrücklich auf die Zuständigkeit des Senats
hingewiesen hat?
Antwort zu 4:
nein
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Frage 5:
In wie vielen Fällen hat das Land Berlin inzwischen Vorkaufsrechte in der Anlage wahrgenommen und in wie
vielen Fällen hat es auf die Nutzung eines Vorkaufsrechts verzichtet?
Antwort zu 5:
Auf Basis der Vorkaufsrechtsverordnung des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb
des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger
Pflasterweg/ Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile
Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow wurde in zwei
Fällen das Vorkaufsrecht durch das Land Berlin in der Erholungsanlage Blankenburg
ausgeübt. Ein weiterer Fall befindet sich noch im Verfahren. In drei Fällen wurde das
Vorkaufsrecht in der Erholungsanlage Blankenburg nicht ausgeübt.
Frage 6:
Wann sind die nächsten Beteiligungsformate vor Ort geplant?
Antwort zu 6:
Am 16. November 2018 wurde die Vor-Ort-Sprechstunde für das Stadtentwicklungsprojekt
„Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“ in der Bahnhofstr. 32 eröffnet.
Dieses neue Informationsangebot vor Ort soll die Möglichkeit bieten, mit den Planerinnen
und Planern ins Gespräch zu kommen, Informationen auszutauschen, Fragen zu
beantworten und in Ruhe die komplexe Problemlage zu erörtern.
In der Regel wird jeden Dienstag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr ein offener
Gesprächsabend mit Planerinnen und Planern des Projektes auch zu speziellen Themen –
wie z.B. zu den Ergebnissen der ökologischen Grundlagenermittlung oder zu den
bisherigen Erkenntnissen zum Thema Regenwassermanagement – angeboten.
Donnerstags besteht die Möglichkeit, Fragen der einzelnen, potentiell betroffenen Mieter,
Pächter oder Eigentümer zu beantworten. Nach telefonischer Terminvergabe können
Einzelfragen gemeinsam mit den Planern und Planerinnen in den Blick genommen
werden.
Die Beteiligungsformate für das Jahr 2019 stehen noch nicht fest, werden aber am 18.
Dezember 2018 dem Projektbeirat vorgestellt.
Frage 7:
Wann ist mit einer Vorlage zur Beschlussfassung im Berliner Abgeordnetenhaus zu rechnen?
Antwort zu 7:
Ein Beschluss über die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird
nach § 27 Absatz 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) durch den Senat
gefasst. Aus heutiger Sicht ist dafür Anfang 2021 avisiert. Da ein solcher Beschluss
politische wie auch fiskalische Grundfragen berührt, ist eine vorherige Einbindung des
Berliner Abgeordnetenhauses vorgesehen.
Frage 8:
Vor dem Hintergrund von deutlichen Verzögerungen in der Projektplanung ist bereits angedeutet worden,
auch für die Anlage Blankenburg – wie bei anderen Erholungsanlagen und Kleingartenanlagen – die
Schutzfrist bis 2030 zu verlängern. Wie schnell ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, die
die weitere Diskussion in Blankenburg erheblich erleichtern würde?
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Antwort zu 8:
Im Unterschied zu anderen sogenannten Erholungsanlagen im Bezirk Pankow, für die
durch Bezirksamts-Beschluss Nr. VII-1623/2016 vom 27. September 2016 ein Verzicht auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung der Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge bis 2030
beschlossen wurde, ist die Erholungsanlage Blankenburg Teil eines Gebietes, für das
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt werden.
Diese vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen
dafür bereitstellen, welche einzelne Maßnahmen für die Errichtung eines neuen
Stadtquartiers mit ca. 5.000 – 6.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Rieselfeld zwischen
Blankenburg und Heinersdorf erforderlich sind und inwieweit für die Errichtung des neuen
Stadtquartiers die Durchführung einer städtebaulichen #Entwicklungsmaßnahme
erforderlich ist. Die Erholungsanlage Blankenburg ist Teil des Gebietes der vorbereitenden
Untersuchungen, da davon auszugehen ist, dass für die Errichtung des neuen
#Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ die #Straßeninfrastruktur vor Ort ausgebaut und die
#Tramlinie #M2 durch das neue Stadtquartier bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg verlängert
werden muss und für beide Maßnahmen Flächen der Erholungsanlage Blankenburg in
Anspruch genommen werden müssen.
Die voraussichtliche Trassenführung der Tramlinie M 2 war Gegenstand einer seitens
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten
Machbarkeitsuntersuchung und wurde in ihrem groben Verlauf am 3. März 2018 im
Rahmen der Auftaktarena der Öffentlichkeit vorgestellt. Der konkrete Bedarf an
Straßennetzausbaumaßnahmen ist Gegenstand einer weiteren
Machbarkeitsuntersuchung dieser Senatsverwaltung. Die Vergabe soll noch 2018
erfolgen.
Sobald belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, wird eine Bilanzierung der
erforderlichen Eingriffe in vorhandene Nutzungen und Rechte im Zuge der Verlängerung
der Tramlinie M 2 zum S-Bahnhof und der erforderlichen Straßennetzausbaumaßnahmen
für die Erholungsanlage angestrebt. Eine Verlängerung einer solchen „Schutzfrist“ –
gemeint ist der Beschluss des Bezirksamtes Pankow, bis zu einer bestimmten Frist auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung zu verzichten – wird in diesem Zusammenhang
eingeordnet.
Berlin, den 27.11.2018
In Vertretung
Sebastian Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr: Baufällige Brücken in Berlin Auch die Mühlendammbrücke wird zur Großbaustelle Neben der Elsenbrücke soll die Spreequerung am Mühlendamm abgerissen und neu gebaut werden., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baufaellige-bruecken-in-berlin-auch-die-muehlendammbruecke-wird-zur-grossbaustelle/23679174.html

Die Nachricht war fast untergegangen im Schrecken um die #Elsenbrücke: Auch die #Mühlendammbrücke wurde für nicht sanierungsfähig befunden und muss neu gebaut werden. Damit droht eine weitere #Spreequerung zur vieljährigen Großbaustelle zu werden – massive Staus inklusive.

Als ostwärtige Verlängerung der chronisch verstopften Leipziger Straße trägt die achtspurige Mühlendammbrücke pro Tag mehr als 72.000 Fahrzeuge. Damit ist sie eine der meistbefahrenen Stadtstraßen überhaupt. Sie ist Ende der 1960er-Jahre in der DDR zur selben Zeit und nach demselben Verfahren wie die Elsenbrücke errichtet worden. Der Unterschied, zumindest momentan: Bei Untersuchungen erwies sie sich zwar als marode, aber nicht als einsturzgefährdet angesichts der über die Jahre stark gewachsenen Verkehrslast.
Besondere Lage am historischen Stadtzentrum

Ein Sprecher von Verkehrssenatorin Regine Günther (für Grüne) teilte auf Anfrage mit, dass wegen der besonderen Lage der Brücke am historischen Zentrum der Stadt zurzeit gemeinsam mit der Stadtentwicklungsverwaltung und der Baukammer ein Realisierungs- und Gestaltungswettbewerb vorbereitet werde. Anfang 2019 solle das #Wettbewerbsverfahren beginnen, das als Bedingung "eine Realisierung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs" …

Straßenbahn: Fürsorge für Gleise aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2925

Da auch #Gleise Pflege benötigen, arbeitet die BVG am S-Bahnhof #Marzahn. Ab Montag, dem 19. November 2018, ist die Überfahrt #Märkische Allee gesperrt. Am Sonntag, dem 9. Dezember 2018, gegen 4:30 Uhr, sind die Arbeiten beendet.

Aus diesem Grund setzen jeweils die Linien #M6 und #16 zwischen den Haltestellen S #Marzahn und #Hohenschönhauser Straße/#Weißenseer Weg aus. Anstelle dessen gibt es zwischen diesen Haltestellen einen #Ersatzverkehr mit Bussen. Nachts wird der Ersatzverkehr für die Linie M6 bis Landsberger Allee/Petersburger Straße fahren.

Straßenbahn: Frische Gleise für die Prenzlauer Promenade, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2921

Damit die Züge im Norden der Stadt weiter wie gewohnt rollen können, arbeitet die BVG an den #Gleisen in der #Prenzlauer Promenade. Deshalb kommt es in der Woche vom Montag, dem 19. November, circa 4:30 Uhr bis zum Montag, dem 26. November, circa 4:30 Uhr, zu einer veränderten Verkehrsführung auf den Linien #M2, #M13 und #12.

Auf den gesperrten Abschnitten der Linien sind als #Ersatz barrierefreie Buses unterwegs. Alle Informationen zu den veränderten Linienführungen gibt es wie immer auf BVG.de sowie im BVG navi.

Straßenbahn: Straßenbahn im Görli: Um diese 7 Trassen geht es Der Senat treibt die Pläne für den Straßenbahn-Bau voran., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-kreuzberg-strassenbahn-im-goerli-um-diese-7-trassen-geht-es/23638160.html

Es geht um die Strecke von der #Oberbaumbrücke zum #Hermannplatz. Jetzt die Grafiken.
Rollt die #Straßenbahn bald durch den #Görlitzer Park? Der Senat treibt die Pläne für den #BVG-Streckenausbau voran und informiert jetzt Anwohner entlang der möglichen Strecke. Am Donnerstagabend gab es eine Info-Veranstaltung im "Motion Lab" in Kreuzberg (Infos hier). Die Online-Beteiligung läuft vom 15. bis 29. November unter diesem Link.

Es geht um die Verlängerung der Straßenbahn, die derzeit am S- und U-Bahnhof #Warschauer Straße in Friedrichshain endet. Die Linie #M10 soll von dort aber weiter gen Südwesten rollen, durch den Kreuzberger Kiez #SO36, durch Nord-Neukölln bis zur Endhaltestelle: U-Bahnhof Hermannplatz, wo Fahrgäste einen Anschluss hätten an die U-Bahnlinien #U7 und #U8.
Der genaue #Routenverlauf ist noch unklar, es gebe aber "erste Überlegungen" und "aktuell verschiedene Varianten". Bei der #Info-Veranstaltung zeigten die Planer erste #Tram-Pläne nach Neukölln: Sieben Trassen wurden aufgemalt und mal grob durchgespielt – wo stehen Bäume, wo wäre es laut, wo wird‘s eng?
Nicht alle Trassen führen durch den Park, ja, nicht mal alle führen über die Oberbaumbrücke. Aber alle führen zum Hermannplatz. Zwei Wochen werden nun Bürgerkommentare gesammelt, ein Jahr wird verfeinert. Dann erst beginnt die nächste Phase – allerdings kann das ganze Projekt auch wieder gestoppt werden.
Die Bürgerversammlung war gut besucht

Über die Strecke wird schon lange diskutiert – und das Interesse ist groß. Die gesamte Präsentation der …

Cottbus: Moderne Straßenbahn Zwei Wege durch die Stadt, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/moderne-strassenbahn-zwei-linienfuehrungen-in-der-debatte_aid-34479669

#Cottbus . Länger oder kürzer, über den Bahnhof oder direkt in die City? Der Nahverkehr ändert sich.

Die Rathausspitze hat schnell reagiert: Kaum war die Diskussion um eine Verkürzung der #Straßenbahnlinie 1 hochgekocht, wurde das Thema des anstehenden Bürgerdialogs geändert: Statt über den #Strukturwandel wurde am Dienstagabend im Stadthaus über den  Nahverkehr in Cottbus diskutiert. Ralf Thalmann, Chef von #Cottbusverkehr, hatte dazu brandaktuelle Neuigkeiten mitgebracht: Aus zehn verschiedenen Varianten, wie die #Straßenbahn künftig durch Cottbus fahren könnte, haben sich letztlich zwei Möglichkeiten herauskristallisiert, die in puncto Wirtschaftlichkeit und Effizienz fast gleichauf liegen.

Variante 1: Die Linie 1 führt von #Schmellwitz/Anger bis zum Bahnhof, die 2 von  #Madlow über den Bahnhof nach #Sandow und die 3 von #Ströbitz zur #Jessener Straße. Die Linie 4 fährt von #Sachsendorf über den #Hauptbahnhof nach Neu #Schmellwitz statt wie bisher alle 15 künftig alle zehn Minuten. Vorteil: Höchste Nutzung des neuen Verkehrsknotens am Bahnhof. Nachteil: großer Aufwand, hoher Fahrzeugbedarf und längere Fahrzeit von Madlow ins Stadtzentrum.

Variante 2: Die Linie 1 bleibt wie oben. Die 2 führt von Sandow über den Bahnhof zur Jessener Straße. Die 3 von Madlow übers Stadtzentrum nach Ströbitz, die 4 bleibt. Vorteil: Keine längeren Reisezeiten, gute Umsteigebeziehungen für Fahrgäste zum Bahnhof aus Groß Gaglow und Kiekebusch, Stärkung der Umsteigeanlage Madlow durch Busanbindung zum Hauptbahnhof. Nachteil: Keine direkte Bahnhofsanbindung für die Madlower. Ralf Thalmann: „75 bis 80 Prozent aller …

Straßenbahn + Bus: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vergeben Vertrag für Fahrgastunterstände exklusiv an die Wall GmbH aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2918

Die Entscheidung ist gefallen: Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) teilen mit, dass der Zuschlag im #Ausschreibungsverfahren zur #Bewirtschaftung der #Fahrgastunterstände in beiden Losen an die #Wall GmbH erteilt wurde. Das Los 1 umfasst dabei das Recht zur exklusiven #Vermarktung von 6.200 #Werbevitrinen im Format 4/1 an rund 4.600 #Fahrgastunterständen in der deutschen Hauptstadt. Auch für das Los 2 des Verfahrens, das die #Reinigungsleistungen an diesen Fahrgastunterständen umfasste, erhielt Wall den Zuschlag. Die beiden neuen Verträge haben eine Laufzeit von sechs Jahren, vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2024, mit einer Verlängerungsoption für die BVG um maximal weitere drei Jahre.

Die Berliner Verkehrsbetriebe und Wall setzen somit ihre inzwischen 34 Jahre andauernde und erfolgreiche Zusammenarbeit fort.

Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „Nach einem anspruchsvollem Wettbewerb hat sich die Firma WALL erfolgreich durchgesetzt. Die BVG freut sich auf die weitere zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Patrick Möller, Geschäftsführer Wall GmbH: „Der Zuschlag für unser Unternehmen bei der Ausschreibung der Berliner Verkehrsbetriebe freut uns sehr. Der Gewinn des größten Wartehallenvertrags in Deutschland gibt uns die Möglichkeit, die Modernisierung des Portfolios voranzutreiben und weiterhin für exzellente Qualität zu sorgen. Wir danken den Berliner Verkehrsbetrieben für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.“

Straßenbahn: Auf die Gleise, fertig, los… aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2910

Pressemitteilung, 02. Oktober 2018. Die Berliner Verkehrsbetriebe werden auch zum Jahresende nicht müde und so beginnen in den frühen Morgenstunden am kommenden Montag, den 05. November 2018 schon um 4:30 Uhr die Arbeiten in der #Regattastraße. Hier werden die #Gleise und #Weichen erneuert, damit auch weiterhin der #Straßenbahnverkehr in Grünau zuverlässig rollen kann. Die Arbeiten werden voraussichtlich am Montag, den 3. Dezember 2018, zirka 4:30 Uhr beendet.

Für die Erneuerung muss die Regattastraße und #Wassersportallee gesperrt werden, wodurch die Straßenbahnlinie #68 nicht fahren kann. Hierfür kommen #Ersatzbusse in Einsatz, die vom #S-Bahnhof Köpenick nach #Alt Schmöckwitz fahren. Zusätzlich wird noch ein Shuttlebus vom S-Bahnhof Grünau zum Strandbad Grünau zum Einsatz kommen. Die Nachtbuslinien 62 und 68 werden ebenfalls während der Sperrung umgeleitet und bei der Nachtbuslinie 68 entfällt in Richtung Schmöckwitz der Haustürservice.

Straßenbahn: Der Betriebsbahnhof Nordend könnte in Zukunft reaktiviert werden Welche Zukunft hat der Straßenbahnbetriebshof Nordend?, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/niederschoenhausen/c-verkehr/der-betriebsbahnhof-nordend-koennte-in-zukunft-reaktiviert-werden_a186593

Welche Zukunft hat der #Straßenbahnbetriebshof #Nordend? Seit einigen Jahren ist er offenbar nicht mehr richtig in Betrieb. Nur hin und wieder sind dort ein paar Straßenbahnzüge abgestellt. Ansonsten sind die Tore zugesperrt.

Man sieht auf dem Hof keine BVG-Mitarbeiter. Eigentlich schade, dass diese Fläche brach liegt. Was hat die #BVG damit vor? Markus Falkner, Pressesprecher der BVG, bestätigt auf Anfrage der Berliner Woche, dass der #Betriebshof zurzeit nicht genutzt wird. Allerdings wird er von Straßenbahnen immer wieder mal angefahren, wenn dies wegen Bauarbeiten im Pankower Streckennetz nötig ist. „Über die weitere Nutzung wird im Zusammenhang mit dem Streckenausbau der Straßenbahn im Norden der Stadt entschieden“, so Falkner weiter. „Die Nutzung als Bahnanlage wird aus heutiger Sicht nicht infrage gestellt.“

Den Betriebshof in der Dietzgenstraße 100 gibt es seit mehr als hundert Jahren. Errichtet 1901, wurde er 1924 auf seine heutige Größe erweitert. Seit 25 Jahren steht alles unter Denkmalschutz. Aber seit etwa 20 Jahren setzen Straßenbahnzüge nicht mehr regelmäßig in Nordend ein oder aus. Zwischenzeitlich nutzte der Denkmalpflegeverein Nahverkehr Berlin die Hallen als Depot für historische Straßenbahnen und Busse. Dieser zog allerdings 2015 nach Köpenick um. Vor drei Jahren fragte die BVG beim Deutschen Technikmuseum an, ob man Interesse habe, dort eine Ausstellung zur Straßenbahngeschichte in Berlin einzurichten. Die denkmalgeschützten Hallen würden sicher den passenden Rahmen bieten. Aber an einer abgelegenen Außenstelle im Norden Berlins ist das Museum …

Straßenbahn: Sie ist eine der Lebensadern Pankows: die Tramlinie M1, aus Der Tagesspiegel

Pankow 1-11-2018

Sie verbindet die beiden Bäche aus #Rosenthal und #Niederschönhausen, nimmt in ihrem Hauptstrom Anwohner und Gäste aus #Pankow und #Prenzlauer Berg mit nach #Mitte zur Spree. In Zukunft soll der Fluss geteilt werden. Der nördliche Bereich bis zum Bahnhof Pankow soll verdichtet, der südliche in der Innenstadt ausgedünnt werden.

Aktuell fährt die #M1 alle 7,5 Minuten auf der Hauptlinie zwischen Kupfergraben und #Pastor-Niemöller-Platz. Dort biegt sie wechselweise nach #Rosenthal Nord oder zur #Schillerstraße ab, auf diesen Abschnitten fährt also alle 15 Minuten eine Tram. Diese Taktverdichtung wurde erst im Dezember 2017 eingeführt, vorher fuhren die M1-Bahnen alle zehn bzw. 20 Minuten.

Künftig soll auf den beiden nördlichen Ästen alle zehn Minuten gefahren werden. Also gute Nachrichten für Rosenthal und Niederschönhausen. Der laut BVG besonders nachfragestarke Abschnitt zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Bahnhof Pankow soll dadurch sogar einen 5-Minuten-Takt erhalten. So sollen Pendler aus dem Norden besser zum Bahnhof Pankow kommen, wo sie in S- oder U-Bahn umsteigen können.

Zwischen Bahnhof Pankow und Kupfergraben müssen sich die Anrainer dagegen offenbar wieder auf eine Verschlechterung einrichten. Laut der Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin an die Pankower BVV soll die M1 nicht im Fünf-Minuten-Takt zum Kupfergraben weiterfahren, „sondern der Bau einer Kehranlage in Höhe der Haltestelle Masurenstraße sieht …