S-Bahn: Zustand der Bausubstanz und planfestgestellte Erneuerungsmassnahmen am Ensemble der Yorckbruecken

S-Bahn: Zustand der Bausubstanz und planfestgestellte Erneuerungsmassnahmen am Ensemble der Yorckbruecken

Ereignis

Das im Jahr 1883 vom Architekten Franz Schwechten errichtete und denkmalgeschützte Schöneberger Eisenbahnbrückenensemble der Yorckbrücken besitzt aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung einen herausragenden Zeugniswert. Im Zuge des übergeordneten Großprojekts „Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich“ wird ein stillgelegter, vom aktuellen Schienenbetrieb nicht mehr genutzter Überbau zurückgebaut und durch zwei zweigleisige, einfeldrige Brücken neubaugleich ersetzt. Die bauliche Maßnahme ist über den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 12. September 1995 legitimiert, während die verkehrsrechtliche Baubelastung und Sanierungsverantwortung für das Gesamtensemble bei der Deutsche Bahn AG liegt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1200, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1200
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß in Schöneberg ein ein maliges Eisenbahndenkmal – das Ensemble der
Yorckbrücken, 1883 erbaut von dem Architekten
Franz Schwechten – dem Verfall preisgegeben ist,
weil keinerlei Maßnahmen gegen Rost und andere
Verrottungserscheinungen der schmiedeeisernen
Säulen unternommen werden?
2. Welchen Wert mißt der Senat dem denkmal geschützten Brückenensemble zu?
3. Trifft es zu, daß es keine Sanierungsplänen für die
Brücken gibt?
4. Wer ist für die notwendige Sanierung der Brücken
zuständig?
5. Wird sich der Senat für eine Sanierung der
Brücken einsetzen und wenn ja, welche Maßnah men hat der Senat bisher ergriffen bzw. sind vorge sehen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1200
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Das denkmalgeschützte Brückenensemble besitzt
wegen seiner geschichtlichen und wissenschaftlichen
Bedeutung und wegen seiner Bedeutung für das Stadt bild einen herausragenden Zeugniswert.
Zu 3. und 4.:
Für die Verkehrssicherungspflicht und den Erhalt
der Bausubstanz ist der Eigentümer, die Deutsche
Bahn AG – NRT 2, zuständig. Neben dem Eigentümer
trägt für 3 Behelfsbrücken zur Zeit die baulog Pots damer Platz die Verantwortung. Im Zusammenhang
mit dem Projekt Verkehrsanlagen im Zentralen Be reich wird un vorhandener, vom Bahnbetrieb nicht
genutzter Überbau rückgebaut und zwei zweigleisige
einfeldrige Brücken neu gebaut. Diese Lösung ist
durch den Planfeststellungsbeschluß vom 12. Septem ber 1995 mit Zustimmung der zuständigen Senats verwaltung untersetzt. Ein Sanierungs- und Restau rierungskonzept der denkmalgeschützten Brücken
besteht bei der DB AG derzeit noch nicht.
Zu 5.:
Der Senat wird sich an den Beauftragten der Kon zernleitung der Deutschen Bahn AG für das Land Ber lin wenden, um einen denkmalgerechten Umgang mit
dem Brückenensemble einzuleiten.

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S-Bahn: Beendigung der Planungen und geplanter Baubeginn zur Oeffnung des Zuganges Unter den Linden

S-Bahn: Beendigung der Planungen und geplanter Baubeginn zur Oeffnung des Zuganges Unter den Linden

Ereignis

Die Bestandsaufnahme und bauliche Planung zur Wiedereröffnung des denkmalgeschützten, ehemals zubetonierten S-Bahn-Eingangsbauwerkes an der Station „Unter den Linden“ vor der Russischen Botschaft ist abgeschlossen und liegt dem Eisenbahn-Bundesamt zur Prüfung vor. Nach der Erteilung der Baugenehmigung sowie erfolgter Ausschreibung und Vergabe ist der offizielle Baubeginn für das erste Quartal 1997 anvisiert, wobei eine Fertigstellung des Zugangs bis zum August 1997 angestrebt wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1239, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1239
Ich frage den Senat:
1. In welcher Weise plant der Senat die angekündigte
Gestaltungssatzung für die Straße Unter den Linden hinsichtlich der Oberflächengestaltung und dem Anteil der Fassadenöffnungen von Gebäuden auf die Holzverschalung über dem geschlossenen S-Bahn-Eingang vor der Russischen Botschaft anzuwenden?
2. Oder strebt der Senat zur Vermeidung von Konflikten im Hinblick auf die Fassadengestaltung die Entfernung dieser Bahnhofseingangsüberbauung und die Öffnung des S-Bahn-Eingangs an?
3. Falls ja: Wann wird die Verbretterung entfernt und der S-Bahn-Eingang zugänglich werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1239
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Deutsche Bahn AG hat Ihre Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
„Die Holzeinhausung des ehemaligen Eingangs zur S-Bahnstation „Unter den Linden“ stellt einen vorübergehenden Unfall- und Bestandsschutz des denkmalgeschützten Eingangsbauwerkes dar.
Zu 2.:
Im Einvernehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde wurde eine Bestandsaufnahme des ehemals zubetonierten Bauwerks vorgenommen. Dies war notwendig, da es für diesen Ausgang keine Bestandsunterlagen gibt.
Die Planung ist abgeschlossen und liegt dem Eisenbahn-Bundesamt zur Prüfung vor.
Zu 3.:
Nach Erteilung der Baugenehmigung wird nach Ausschreibung und Vergabe der Baubeginn im ersten Quartal 1997 sein. Zielstellung der Fertigstellung ist August 1997.“
Der Senat von Berlin hat u. a. auf Grund der absehbaren Wiedereröffnung des S-Bahnzuganges nicht vor, die von Ihnen unter 1. erwähnte Gestaltungssatzung auf die Holzverschalung anzuwenden.

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S-Bahn: Verzicht auf die Darstellung des geplanten S-Bahnhofs Werftstrasse beziehungsweise Spreeufer im Flaechennutzungsplan

S-Bahn: Verzicht auf die Darstellung des geplanten S-Bahnhofs Werftstrasse beziehungsweise Spreeufer im Flaechennutzungsplan

Ereignis

Der Senat von Berlin hat beschlossen, auf die Darstellung des S-Bahnhofs Werftstraße / Spreeufer im Flächennutzungsplan (FNP) zu verzichten, da einer Realisierung erhebliche Kosten und die laufende Sanierung der Stadtbahn entgegenstehen, wodurch ein Bau frühestens in 20 bis 30 Jahren denkbar wäre. Die verkehrliche Erschließung des Bereiches Moabiter Werder wird stattdessen durch die bestehenden Bahnhöfe Bellevue und Lehrter Bahnhof gewährleistet.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1135, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1135
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß in Teilen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie
erhebliche Bedenken gegen den im gegenwärtigen
Bebauungsplanverfahren für den Bereich Moabiter Werder dargestellten Verzicht auf den S-Bahnhof Spreeufer bestehen und welche sind es?
2. Trifft es zu, daß diese Bedenken im Rahmen der
Trägerbeteiligung mitgeteilt wurden? Wenn ja,
warum wurden sie nicht in der Darstellung vom
3. September 1996 (Besprechungsvorlage für den
Bauausschuß am 11. September 1996) an das
Abgeordnetenhaus aufgeführt?
4. Wurden diese Bedenken seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und
Technologie zwischenzeitlich zurückgenommen,
wenn ja, warum?
5. Welche neuen und inhaltlichen Gründe gibt es,
nunmehr auf den S-Bahnhof Spreeufer zu verzichten, im Vergleich zu den Gründen, die zur Ausweisung dieses Plans im Flächennutzungsplan
geführt haben, vor allem vor dem Hintergrund,
daß das Bezirksamt Tiergarten und auch die Stadtteilinitiativen nach wie vor die Realisierung dieses
S-Bahnhofs fordern?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1135
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. , 3. und 4.:
Der Senat hat die Notwendigkeit, Bedeutung sowie
die Realisierungschancen des geplanten S-Bahnhofs
Werftstraße/Spreeufer eingehend geprüft.
Der durch die beabsichtigten Baumaßnahmen im
Umfeld steigenden verkehrlichen Bedeutung des
geplanten S-Bahnhofs stehen erhebliche Kosten für
seine Realisierung und die zur Zeit laufende Sanierung
der Stadtbahn gegenüber.
Vor diesem Hintergrund und wegen der angespanten Finanzlage der Stadt wäre an eine Realisierung des
S-Bahnhofs Werftstraße frühestens in 20 bis 30 Jahren
zu denken.
Die S-Bahn-Erschließung wird durch die Bahnhöfe
Bellevue und Lehrter Bahnhof gewährleistet.
Es soll daher auf die Darstellung des S-Bahnhofs
Werftstraße im FNP verzichtet werden. Der FNP wird
nach Festsetzung des Bebauungsplanes II–145 b im
Teilbereich S-Bahnhof Werftstraße im Bezirk Tiergarten gemäß § 246 Abs. 3 BauGB nach Maßgabe des
§ 8 Abs. 4 BauGB im Wege der Berichtigung angepaßt.
Diese Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung
wird dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.
Zu 2.:
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wurden vom Bezirk Tiergarten, Stadtplanungsamt, Bedenken gegen den Verzicht der Darstellung des S-Bahnhofs Werftstraße im FNP vorgebracht.
In der Vorlage zum Bauausschuß am 11. September
1996 ist auf den Seiten 6 und 7 hierauf ausführlich eingegangen worden. Weitere Erläuterungen wurden von
dem Vertreter der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr im Bauausschuß gegeben.

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Verzicht auf den S-Bahnhof Spreeufer im Bereich Moabiter Werder

Verzicht auf den S-Bahnhof Spreeufer im Bereich Moabiter Werder

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ida Schillen (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit den Bedenken in Teilen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie gegen den Verzicht auf den S-Bahnhof Spreeufer im Bebauungsplanverfahren für den Bereich Moabiter Werder, deren Behandlung im Rahmen der Trägerbeteiligung sowie den Gründen für den Verzicht. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass der Senat die Notwendigkeit und Realisierungschancen des geplanten S-Bahnhofs Werftstraße/Spreeufer eingehend geprüft habe, dass der verkehrlichen Bedeutung erhebliche Kosten für die Realisierung und die laufende Sanierung der Stadtbahn gegenüberstünden und eine Realisierung wegen der angespannten Finanzlage frühestens in 20 bis 30 Jahren zu denken wäre; die S-Bahn-Erschließung werde durch die Bahnhöfe Bellevue und Lehrter Bahnhof gewährleistet, die Bedenken des Bezirks Tiergarten seien in der Vorlage zum Bauausschuss am 11. September 1996 auf den Seiten 6 und 7 ausführlich behandelt worden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1135 (Kleine Anfrage Nr. 1135)

Nr. 13/1135 der Abgeordneten Ida Schillen (Bündnis90/Die Grünen) über Verzicht auf den S-Bahnhof Spreeufer im Bereich Moabiter Werder

Ich frage den Senat:

  1. Trifft es zu, daß in Teilen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie erhebliche Bedenken gegen den im gegenwärtigen Bebauungsplanverfahren für den Bereich Moabiter Werder dargestellten Verzicht auf den S-Bahnhof Spreeufer bestehen und welche sind es?

  2. Trifft es zu, daß diese Bedenken im Rahmen der Trägerbeteiligung mitgeteilt wurden? Wenn ja, warum wurden sie nicht in der Darstellung vom 3. September 1996 (Besprechungsvorlage für den Bauausschuß am 11. September 1996) an das Abgeordnetenhaus aufgeführt?

  3. Wurden diese Bedenken seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie zwischenzeitlich zurückgenommen, wenn ja, warum?

  4. Welche neuen und inhaltlichen Gründe gibt es, nunmehr auf den S-Bahnhof Spreeufer zu verzichten, im Vergleich zu den Gründen, die zur Ausweisung dieses Plans im Flächennutzungsplan geführt haben, vor allem vor dem Hintergrund, daß das Bezirksamt Tiergarten und auch die Stadtteilinitiativen nach wie vor die Realisierung dieses S-Bahnhofs fordern?

Berlin, den 11. September 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1135

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1., 3. und 4.

Der Senat hat die Notwendigkeit, Bedeutung sowie die Realisierungschancen des geplanten S-Bahnhofs Werftstraße/Spreeufer eingehend geprüft.

Der durch die beabsichtigten Baumaßnahmen im Umfeld steigenden verkehrlichen Bedeutung des geplanten S-Bahnhofs stehen erhebliche Kosten für seine Realisierung und die zur Zeit laufende Sanierung der Stadtbahn gegenüber.

Vor diesem Hintergrund und wegen der angespannten Finanzlage der Stadt wäre an eine Realisierung des S-Bahnhofs Werftstraße frühestens in 20 bis 30 Jahren zu denken.

Die S-Bahn-Erschließung wird durch die Bahnhöfe Bellevue und Lehrter Bahnhof gewährleistet.

Es soll daher auf die Darstellung des S-Bahnhofs Werftstraße im FNP verzichtet werden. Der FNP wird nach Festsetzung des Bebauungsplanes II-145 b im Teilbereich S-Bahnhof Werftstraße im Bezirk Tiergarten gemäß § 246 Abs. 3 BauGB nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 BauGB im Wege der Berichtigung angepaßt. Diese Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung wird dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.

Zu 2.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden vom Bezirk Tiergarten, Stadtplanungsamt, Bedenken gegen den Verzicht der Darstellung des S-Bahnhofs Werftstraße im FNP vorgebracht.

In der Vorlage zum Bauausschuß am 11. September 1996 ist auf den Seiten 6 und 7 hierauf ausführlich eingegangen worden. Weitere Erläuterungen wurden von dem Vertreter der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr im Bauausschuß gegeben.

Berlin, den 2. Dezember 1996

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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S-Bahn: Umgang mit Fahrgastbeschwerden und Vereinbarungen zum Qualitaetsstandard im Verkehrsvertrag 1996

S-Bahn: Umgang mit Fahrgastbeschwerden und Vereinbarungen zum Qualitaetsstandard im Verkehrsvertrag 1996

Ereignis

Der Senat von Berlin hat am 21. Mai 1996 mit der S-Bahn Berlin GmbH einen Verkehrsvertrag für die Jahre 1996 und 1997 geschlossen, in dem hohe Qualitätsstandards zur Pünktlichkeit, Sauberkeit und Sicherheit festgeschrieben wurden. Zudem wurde die baldige Bildung eines Fahrgastbeirates unter Mitwirkung der Senatsverkehrsverwaltung vereinbart, um die S-Bahn Berlin GmbH durch die Vermittlung von Erfahrungen und Alltagssorgen bei der Angebotsverbesserung zu unterstützen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1272, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1272
Ich frage den Senat:
1. Welches waren die 10 wichtigsten Fahrgastbeschwerden in den letzten 12 Monaten?
2. Welche Maßnahmen wurden von der S-Bahn zur
Behebung dieser Mängel eingeleitet?
3. Welche Maßnahmen hat der Senat zur Behebung
dieser Mängel getroffen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1272
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die S-Bahn Berlin GmbH hält es nicht für sachgerecht, eine Classification der Fahrgastbeschwerden bei der S-Bahn in bezug auf ihre Wichtigkeit vorzunehmen. Zudem richteten Fahrgäste der S-Bahn ihre Beschwerden und Petitionen nicht nur an die S-Bahn Berlin GmbH, sondern auch an andere Einrichtungen, wie an die Deutsche Bahn AG oder an verschiedene Senatsverwaltungen. Insofern liegt nach Aussagen der S-Bahn Berlin GmbH keine lückenlose Dokumentation dieser Fahrgastäußerungen vor.
Zu 2.:
Um das Ziel der weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen zu erreichen, orientiert sich die S-Bahn Berlin GmbH am Kunden und mißt somit den Fahrgastbeschwerden einen besonderen Stellenwert bei. Nach Auskunft der S-Bahn Berlin GmbH werden Fahrgastbeschwerden zu Verkehrsangeboten bzw. zum Verhalten von Mitarbeitern der S-Bahn Berlin GmbH umgehend den zuständigen Verantwortungsträgern zur Einleitung entsprechender Maßnahmen übergeben.
Zu 3.:
Der Senat hat am 21. Mai 1996 mit der S-Bahn Berlin GmbH einen Verkehrsvertrag für die Jahre 1996 und 1997 geschlossen, in dem hohe Qualitätsstandards zur Pünktlichkeit, Sauberkeit und Sicherheit der zu erbringenden S-Bahnleistungen festgeschrieben wurden.
Hervorzuheben ist dabei, daß die S-Bahn Berlin GmbH einen Pünktlichkeitsgrad von 94 % garantiert. Zudem ist die Bildung eines Fahrgastbeirates vereinbart worden, der in Kürze durch die S-Bahn Berlin GmbH und unter Mitwirkung der Senatsverkehrsverwaltung eingerichtet werden wird. Darin sollen verschiedene, am S-Bahnverkehr interessierte Institutionen und Vereine durch die Vermittlung von Erfahrungen, Wünschen und Alltagssorgen die S-Bahn Berlin GmbH bei der Verbesserung ihres Angebotes unterstützen.

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Fahrgastbeschwerden bei der S-Bahn

Fahrgastbeschwerden bei der S-Bahn

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit den zehn wichtigsten Fahrgastbeschwerden bei der S-Bahn in den letzten zwölf Monaten, den von der S-Bahn zur Behebung eingeleiteten Maßnahmen und den vom Senat getroffenen Maßnahmen. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass die S-Bahn Berlin GmbH eine Klassifizierung der Beschwerden nach Wichtigkeit nicht für sachgerecht halte und keine lückenlose Dokumentation vorliege, dass Beschwerden umgehend den zuständigen Verantwortungsträgern übergeben würden und dass der Senat am 21. Mai 1996 mit der S-Bahn Berlin GmbH einen Verkehrsvertrag für 1996 und 1997 geschlossen habe, der hohe Qualitätsstandards zur Pünktlichkeit, Sauberkeit und Sicherheit festschreibe, einen Pünktlichkeitsgrad von 94 % garantiere und die Bildung eines Fahrgastbeirats vereinbare.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1272 (Kleine Anfrage Nr. 1272)

Nr. 13/1272 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis90/Die Grünen) über Fahrgastbeschwerden bei der S-Bahn

Ich frage den Senat:

  1. Welches waren die 10 wichtigsten Fahrgastbeschwerden in den letzten 12 Monaten?
  2. Welche Maßnahmen wurden von der S-Bahn zur Behebung dieser Mängel eingeleitet?
  3. Welche Maßnahmen hat der Senat zur Behebung dieser Mängel getroffen?

Berlin, den 11. Oktober 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1272

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die S-Bahn Berlin GmbH hält es nicht für sachgerecht, eine Klassifizierung der Fahrgastbeschwerden bei der S-Bahn in bezug auf ihre Wichtigkeit vorzunehmen. Zudem richteten Fahrgäste der S-Bahn ihre Beschwerden und Petitionen nicht nur an die S-Bahn Berlin GmbH, sondern auch an andere Einrichtungen, wie an die Deutsche Bahn AG oder an verschiedene Senatsverwaltungen. Insofern liegt nach Aussagen der S-Bahn Berlin GmbH keine lückenlose Dokumentation dieser Fahrgastäußerungen vor.

Zu 2.:

Um das Ziel der weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen zu erreichen, orientiert sich die S-Bahn Berlin GmbH am Kunden und mißt somit den Fahrgastbeschwerden einen besonderen Stellenwert bei. Nach Auskunft der S-Bahn Berlin GmbH werden Fahrgastbeschwerden zu Verkehrsangeboten bzw. zum Verhalten von Mitarbeitern der S-Bahn Berlin GmbH umgehend den zuständigen Verantwortungsträgern zur Einleitung entsprechender Maßnahmen übergeben.

Zu 3.:

Der Senat hat am 21. Mai 1996 mit der S-Bahn Berlin GmbH einen Verkehrsvertrag für die Jahre 1996 und 1997 geschlossen, in dem hohe Qualitätsstandards zur Pünktlichkeit, Sauberkeit und Sicherheit der zu erbringenden S-Bahnleistungen festgeschrieben wurden. Hervorzuheben ist dabei, daß die S-Bahn Berlin GmbH einen Pünktlichkeitsgrad von 94 % garantiert. Zudem ist die Bildung eines Fahrgastbeirates vereinbart worden, der in Kürze durch die S-Bahn Berlin GmbH und unter Mitwirkung der Senatsverkehrsverwaltung eingerichtet werden wird. Darin sollen verschiedene, am S-Bahnverkehr interessierte Institutionen und Vereine durch die Vermittlung von Erfahrungen, Wünschen und Alltagssorgen die S-Bahn Berlin GmbH bei der Verbesserung ihres Angebotes unterstützen.

Berlin, den 30. November 1996

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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S-Bahn: Technische Vorplanung und zeitlicher Rahmen fuer den umfassenden Umbau des S-Bahnhofes Ostkreuz

S-Bahn: Technische Vorplanung und zeitlicher Rahmen fuer den umfassenden Umbau des S-Bahnhofes Ostkreuz

Ereignis

Gegenwärtig wird die technische Vorplanung für den Gesamtkomplex Umbau Bf Ostkreuz (Fernbahn, Regionalbahn, S-Bahnrichtungsbetrieb) mit dem Ziel der Bestätigung Ende 1996 erarbeitet. Die Planungen laufen gegenwärtig auf einen Baubeginn 1999 hin, wobei aus technischer und baubetriebstechnologischer Sicht nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Mindestbauzeit von 7 Jahren geschätzt wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 959
Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Stand der Umbauplanungen für den S-Bahnhof
Ostkreuz? Wann wird voraussichtlich mit dem Umbau
begonnen? Wann soll der Umbau beendet sein?
2. Inwieweit wird der Umbau durch laufende Planungen für die
Verlängerung der A 100 beeinflußt oder in seiner Realisierung in Frage gestellt?
3. Ist dem Senat bekannt, daß zur Zeit erhebliche Umwege zum
Erreichen der Wohn- und Dienstleistungsstandorte nordöstlich des Bahnhofes in Kauf zu nehmen sind? Wie ist dies vor
dem Hintergrund vertretbar, daß für das Dienstleistungszentrum Ostkreuz wegen der guten Anbindung des öffentlichen
Personennahverkehrs auf die Erstellung von Stellplätzen
größtenteils verzichtet wurde? Bestehen Planungen für eine
direkte Anbindung des Bereiches Hirschberger Straße/
Hauptstraße an den Standort der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) durch einen Ausgang zur Kynaststraße?
4. Kann ein solcher Ausgang nicht auch vorläufig mit geringem
Aufwand durch Einbeziehung eines nicht mehr genutzten
Gleises, welches die Trasse der Ringbahn unterquert, realisiert werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 959
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Deutsche Bahn AG hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu
Ihren Fragen wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Gegenwärtig wird die technische Vorplanung für den Gesamtkomplex Umbau Bf Ostkreuz (Fernbahn, Regionalbahn, S-Bahnrichtungsbetrieb) mit dem Ziel der Bestätigung Ende 1996 erarbeitet. Die Planungen laufen gegenwertig auf einen Baubeginn
1999 hin, entscheidend sind letztendlich das abgeschlossene Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung angemessener
Forderungen des Denkmalschutzes und die entsprechenden Mittelfreigaben aus den Finanzierungsquellen Bund (für Bahn und
Autobahn) und Land Berlin (für Straßenzuwegungen sowie gegebenenfalls Straßenbahntrassen). Aus technischer und baubetriebstechnologischer Sicht wird nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Mindestbauzeit von 7 Jahren geschätzt.
Zu 2.:
Die Linienbestimmung des BMV sieht für die Bundesautobahn
A 100 eine Kreuzung des Bahnhofes Ostkreuz im Bereich der
denkmalgeschützten Fußgängerbrücke vor.
Die DB-AG-Planungen können technisch so ausgerichtet werden, daß bauliche Vorleistungen für den Tunnelabschnitt im
Bereich des Bahnhofs Ostkreuz berücksichtigt werden. Dazu liegt
jedoch derzeit noch keine Bestellung des Straßenbaulastträgers
vor. Es ist davon auszugehen, daß der Autobahntunnel im Bahnhofsbereich ebenfalls planfeststellungspflichtig ist. Eine dem
Straßenbaulastträger vorliegende Machbarkeitsstudie aus dem
Jahre 1992 weist erhebliche Vorteile einer gemeinsamen Baudurchführung von Umbau der Bahnanlagen und Tunnelrohbau
für die Bundesautobahn aus.
Zu 3.:
Die derzeitige Bahnplanung sieht für den Bahnhof Ostkreuz
jeweils einen Ausgang in nördlicher und südlicher Richtung vor.
Damit besteht grundsätzlich eine Zugangsmöglichkeit in alle
4 Quadranten.
Der Senat von Berlin geht jedoch davon aus, daß ein direkter
Zugang von den Bahnsteigen auf die Kynaststraße erforderlich
ist. Dieser war bisher in der von anderen Investoren vorgesehenen Überbauung der Bahnanlagen vorgesehen. Da damit auf
absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, wird im Zusammenhang mit
der gegenwärtigen Überarbeitung des Projektes dafür die geeignetste Lösung gesucht.
Zu 4.:
Das von Ihnen zur Herstellung einer vereinfachten Zuwegung
in Betracht gezogene Areal wird gegenwertig durch Bereiche der
Deutschen Bahn AG genutzt. Über die Realisierungsmöglichkeit
des Ausganges kann erst nach Vorliegen von Detailplanungen,
die auch das Erfordernis der vorhabenbedingten Flächenvorhaltungen für Bauzustände u. a. beinhalten, entschieden werden.

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S-Bahn: Planungsrechtliche Sicherung und Trassenfreihaltung fuer die kuenftige Linie S 21

S-Bahn: Planungsrechtliche Sicherung und Trassenfreihaltung fuer die kuenftige Linie S 21

Ereignis

Der Senat von Berlin hält an der Option für den Bau der S-Bahn-Linie S 21 fest, deren Trasse von den Bahnhöfen Yorckstraße über Gleisdreieck, Reichstag und Lehrter Bahnhof zum Nordring im laufenden Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan festgeschrieben wird. Im Bereich des Lehrter Bahnhofs wird ein unterirdischer Korridor für einen nachträglichen Bau des S21-Tunnelbahnhofs freigehalten, während am nördlichen Ringbahnabschnitt die Flächen für die Abzweigtrassen bereits als Bahnflächen gesichert sind.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1377, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1377
Ich frage den Senat:
1. Hält der Senat an der Option für die S-Bahn-Linie
S 21 fest?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, welche Trassenführung mit welchen Haltepunkten ist vorgesehen, und wie ist bzw. wird
diese planungsrechtlich abgesichert? Werden in
den laufenden Vorhaben der Deutschen Bahn AG
am Nordring und am Lehrter Bahnhof die entsprechenden Trassen freigehalten?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1377
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Entfällt.
Zu 3.:
Zur Zeit wird in einem Änderungsverfahren zum
Flächennutzungsplan die Trasse der S-Bahn-Strecke
von den S-Bahnhöfen Yorckstraße (Großgörschenstraße) bzw. Yorckstraße über Gleisdreieck, Reichstag
(in der Trassenführung unter der Ebertstraße) und
Lehrter Bahnhof zum Nordring (Arbeitstitel „S 21“)
festgeschrieben. Auch in den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen der betroffenen Geltungsbereiche wird die S 21 jeweils planrechtlich abgesichert.
Geplant sind für die S 21 die künftigen S-Bahnhöfe
Gleisdreieck (der S-Bf Potsdamer Platz mit zwei
zusätzlichen Bahnsteigkanten ist bereits vorhanden),
Reichstag, Lehrter Bahnhof und Perleberger Brücke.
Im Bereich des Lehrter Bahnhofs einschließlich
Mantelgebäuden wird un unterirdischer Korridor freigehalten, so daß ein nachträglicher Bau des S21-Tunnelbahnhofs hier möglich bleibt.
Im Bereich des nördlichen Abschnitts der S-Bahn-Ringbahn zwischen S-Bf Westhafen und S-Bf Wedding
werden für die Abzweigtrassen „Westkurve“ und „Ostkurve“ der S 21 die Flächen bereits gemäß Ausweisung
als Bahnflächen im Flächennutzungsplan Berlin –
FNP 94 vom 1. Juli 1994 (Amtsblatt S. 1972) freigehalten.

Hinweis

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S-Bahn: Bewertung von Wohnungsbaukonzepten in Hobrechtsfelde im Einzugsbereich der S-Bahnstrecke Berlin bis Bernau

S-Bahn: Bewertung von Wohnungsbaukonzepten in Hobrechtsfelde im Einzugsbereich der S-Bahnstrecke Berlin bis Bernau

Ereignis

Im Rahmen einer Entwicklungskonzeption zur dringenden Sanierung der Stadtgutsiedlung Hobrechtsfelde wurden im Jahr 1994 Wohnanteile im Umfang von 20 bis 40 zusätzlichen Wohneinheiten geprüft, konkrete Bauabsichten bestehen derzeit jedoch nicht. Der Senat und die Landesplanung bewerten einen großflächigen Wohnungsbau an diesem Standort als ungünstig, da die Siedlungsentwicklung im Einzugsbereich der Haltepunkte des schienengebundenen Verkehrs an der S-Bahn-Strecke Berlin–Bernau (Röntgental und Zepernick) konzentriert werden soll.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/654, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 433
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft
plant, auf dem Gelände des Gutshofs Hobrechtsfelde Wohnungen zu bauen?
2. Um welche Wohnungsbaugesellschaft handelt es sich dabei,
und wieviel Häuser bzw. Wohnungen sind auf dem Gelände
geplant?
3. Stimmt mir der Senat in der Auffassung zu, daß der Standort
Hobrechtsfelde für Wohnungsbau ungünstig ist, da er fast
drei km von den nächsten S-Bahnstationen (Röntgental und
Zepernick) entfernt liegt, und da er den motorisierten Verkehr über die Hobrechtsfelder Chaussee mitten durch den
Bucher Forst deutlich erhöhen würde?
4. Wird der Senat, dieses in Rechnung stellend, das Ansinnen
der Wohnungsbaugesellschaft, auf dem Berlin gehörenden
Gutshof zu bauen, ablehnen?
5. Ist das ehemalige Mühlengebäude auf dem Gutshof Hobrechtsfelde unter Denkmalschutz gestellt worden, und
welche Vorstellungen bestehen über die zukünftige Nutzung
dieses Gebäudes?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 433
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Jahre 1994 im Rahmen einer Entwicklungskonzeption zur
dringend notwendigen Sanierung der Stadtgutsiedlung Hobrechtsfelde auch Wohnanteile geprüft, konkrete Bauabsichten
bestehen derzeit jedoch nicht.
Zu 2.:
Seit 1993 ist die Wohnungsbaugesellschaft Weissensee mit der
Verwaltung des Wohnungsbestandes von 73 Wohnungen in der
Stadtgutsiedlung Hobrechtsfelde beauftragt. In diesem Zusammenhang war die Wohnungsbaugesellschaft Weissensee an obengenannter Entwicklungsstudie beteiligt. In Abhängigkeit von
Nutzungsvarianten wurden zusätzlich 20 bis 40 Wohneinheiten
für möglich gehalten.
Zu 3.:
Wir teilen Ihre Auffassung, daß ein Wohnungsbau an diesem
Standort, der wesentlich über den Eigenbedarf hinausgeht,
ungünstig is, da er nicht den Zielen der Landesplanung entspricht. Ziel des LEBeV ist es, Verfestigung, Erweiterung und
Entstehung von Splittersiedlungen zu vermeiden. Die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Zepernick soll sich deshalb insbesondere im Einzugsbereich der Haltepunkte des schienengebundenen Verkehrs (S-Bahnstrecke Berlin-Bernau) konzentrieren.
Einen Wohnungsbau im geringen Umfang in Hobrechtsfelde,
der auch der Erhaltung der Gebäude des Stadtgutes dient, ist
durchaus mit den Zielen der Landesplanung vereinbar.
Sowohl vom Erscheinungsbild (Denkmalschutz) als auch von
der dortigen Wohn- und Lebenssituation besteht die dringende
Notwendigkeit einer baulichen und strukturellen Verbesserung
mit erheblichen Sanierungskosten. Zur Vorklärung künftiger
Nutzungsmöglichkeit (denkbar sind z. B. Erholung, Kultur, Bildung, Handwerk sowie landschaftspflegerische Nutzungen) bietet
sich ein diskursives Wettbewerbsverfahren als mögliches Pilotprojekt grenzübergreifender Zusammenarbeit an.
Zu 4.:
Nein, jedoch ist die Zustimmung zu Wohnanteilen ist abhängig
von einem abgestimmten, raumverträglichen Konzept, das die
landschaftliche Lage berücksichtigen und eine ortsgerechte, den
Gutssiedlungscharakter erhaltende Sanierung und Entwicklung
gewährleisten muß.
Zu 5.:
Bei dem genannten Mühlengebäude handelt es sich um ein
ehemaliges Speichergebäude, das unter Denkmalschutz steht und
vorerst baulich gesichert wurde. Das heutige Erscheinungsbild
von Hobrechtsfelde wird maßgeblich geprägt durch die mit dem
Stadtgut planmäßig errichtete Bebauung entlang der Hobrechtsfelder Chaussee einschließlich der Gestaltung von Freiflächen
und des vorhandenen Baumbestandes. Dieses für die Entstehungszeit charakteristische Ortsbild soll im Rahmen einer Entwicklungskonzeption erhalten werden. Dabei sollen auch Vorstellungen für die zukünftige Nutzung des Mühlengebäudes entwickelt werden.

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„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Bauarbeiten am S-Bahnhof Bornholmer Strasse

Bauarbeiten am S-Bahnhof Bornholmer Strasse

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 729 befasst sich mit dem Zeitplan für die Wiederinstandsetzung bzw. den Neubau im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße, dem Ende der Baumaßnahmen, den Ursachen für die Verzögerungen sowie der Möglichkeit, bis zur Fertigstellung Wartehäuschen aufzustellen und die Zugänge zu den östlichen Bahnsteigen zu verbreitern und in einen sicheren Zustand zu versetzen. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Ingo Schmitt, erklärt, dass die Fragestellungen ausschließlich in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fielen, die sich jedoch nicht in der Lage sehe, kurzfristig eine Stellungnahme abzuliefern; sobald diese vorliege, werde sie der Fragestellerin zugeleitet.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/598 (Kleine Anfrage Nr. 729)

  1. Welches war der Zeitplan für die Wiederinstandsetzung bzw. den Neubau im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße? 2. Wann werden die Baumaßnahmen im genannten Bereich beendet sein? 3. Welches sind die Ursachen für die Verzögerung der Bauarbeiten? 4. Gibt es die Möglichkeit, bis zur Fertigstellung des gesamten Bereichs auf den beiden provisorisch genutzten östlichen Bahnsteigen Wartehäuschen in ausreichender Zahl aufzustellen? 5. Gibt es die Möglichkeit, die Zugänge zu den beiden östlichen Bahnsteigen, die bislang lediglich aus schmalen, ausgetretenen Holztreppen bestehen, zu verbreitern und in einen sicheren Zustand zu versetzen? Berlin, den 14. Juni 1996 Eingegangen am 18. Juni 1996 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 729 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1. bis 5.: Die Fragestellungen betreffen ausschließlich Themenbereiche, die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fallen. Wir haben die Fragen an die Deutsche Bahn AG weitergereicht und um Beantwortung gebeten. Sie sieht sich jedoch nicht in der Lage, kurzfristig eine Stellungnahme aufzuliefern. Sobald uns die Stellungnahme vorliegt, wird sie der Fragestellerin zugeleitet. Berlin, den 29. Juli 1996 In Vertretung Ingo Schmitt Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr Eingegangen am 2. August 1996

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dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt