S-Bahn: Vorentwurfsplanung und Ausgestaltung der Zugaenge fuer den geplanten S-Bahnhof Kolonnenstrasse

S-Bahn: Vorentwurfsplanung und Ausgestaltung der Zugaenge fuer den geplanten S-Bahnhof Kolonnenstrasse

Ereignis

Die Deutsche Bahn AG hat in Abstimmung mit dem Land Berlin eine Vorentwurfsplanung für den S-Bahnhof Kolonnenstraße erarbeitet, dessen Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nach einer ausstehenden Entscheidung zur Finanzierung aus dem Schienenwegeausbaugesetz erfolgen soll. Der Bahnhof wird mit Seitenbahnsteigen ausgeführt und erstreckt sich von der Julius-Leber-Brücke circa 160 m nach Norden, wobei beidseitige Zugänge mit festen Treppen, einer Fahrtreppe sowie einem behindertengerechten Aufzug vorgesehen sind.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1825
Ich frage den Senat:
1. Kann der Senat sich noch erinnern, daß er mit schöner Regelmäßigkeit in den letzten Jahren immer wieder die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den S-Bahnhof Kolonnenstraße versprochen hat? Wenn ja, was ist aus diesem Versprechen warum geworden?
2. Wie ist der gegenwärtige Sachstand bezüglich der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den S-Bahnhof Kolonnenstraße? Wann wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, und wann kann mit einem Planfeststellungsbeschluß gerechnet werden?
3. In welcher Lage und mit welchen Zugängen soll der S-Bahnhof Kolonnenstraße realisiert werden (bitte Skizze beifügen)?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1825
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Der Senat hat sich wegen der erheblichen verkehrlichen Bedeutung mehrfach gegenüber dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) für die schnelle Realisierung des S-Bahnhof Kolonnenstraße und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens eingesetzt.
Im Jahr 1994 hat der Bund im Zusammenhang mit der Eisenbahnreform auf Forderung der Länder für den schienengebundenen Nahverkehr zusätzliche Mittel gemäß § 8 (2) des Schienenwegeausbaugesetzes zugesagt. Diese Mittel werden der DB AG vom Bundesminister für Verkehr (BMV) zur Verfügung gestellt und die Maßnahmen mit den Ländern abgestimmt. Der Senat sah in diesem Fonds eine günstige Möglichkeit zur Finanzierung des S-Bf Kolonnenstraße und hat der Bahn mit Schreiben vom 7. Juli 1995 vorgeschlagen, diesen Bahnhof beim Bund anzumelden.
Die für die Planung und den Bau des Bahnhofs zuständige Deutsche Bahn AG hat eine Vorentwurfsplanung für den S-Bahnhof Kolonnenstraße erarbeitet und mit Berlin abgestimmt. Die Finanzierung soll aus Mitteln des Schienenwegeausbaugesetzes erfolgen. Zur Klärung, ob und in welcher Höhe sich Berlin an der Finanzierung zu beteiligen hat, ist eine von der DB AB zu veranlassende Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich und durchgeführt worden. Nach einer noch ausstehenden Entscheidung der DB AG zur Finanzierung wird die Planung von der DB AG fortgeführt und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Ein Termin hierfür kann die DB AG, die für die weiteren Planungsarbeiten zuständig ist, dem Senat noch nicht nennen. Der Senat bemüht sich jedoch weiterhin intensiv beim BMV und der DB AG um die schnelle Realisierung des S-Bahnhofes Kolonnenstraße.
Zu 3.:
Gemäß abgestimmter Planung (s. beiliegende Skizze) soll sich der S-Bahnhof etwa von der südlichen Kante der Julius-Leber-Brücke ca. 160 m nach Norden erstrecken. Er soll beidseitige Zu-/Abgänge zu der Julius-Leber-Brücke (Kolonnenstraße) erhalten, die bei den Nordzugängen jeweils eine feste Treppe und eine aufwärts führende Fahrtreppe, bei den Südzugängen einen behindertengerechten Aufzug und eine feste Treppe beinhalten. Eine weiter südlich angeordnete Lage des Bahnhofs als die dargestellte ist wegen der sich anschließenden Gefällestrecke zur Unterquerung der Berlin-Potsdamer Stammbahn nicht möglich. Der Bahnhof erhält Seitenbahnsteige, um eine längere bauzeitliche Unterbrechung des laufenden Betriebs der S-Bahnlinie 1 zu vermeiden.

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Finanzmittel fuer Sanierung und Ausbau des Berliner S-Bahnnetzes 1991 bis 1996

Finanzmittel fuer Sanierung und Ausbau des Berliner S-Bahnnetzes 1991 bis 1996

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 1508 befasst sich mit den in den Jahren 1991 bis 1996 für Sanierung und Ausbau des Berliner S-Bahnnetzes bereitgestellten und ausgegebenen Finanzmitteln, den nicht ausgegebenen Geldern und deren Verbleib sowie dem Stand der Mittelverausgabung im Jahr 1996. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Ingo Schmitt, zitiert in seiner Antwort die Auskunft der DB AG, wonach für die Jahre 1991 bis 1996 Ausgaben von 205, 254, 179, 335, 512 und 520 Mio. DM (1996 vorläufig) getätigt wurden, mit denen die Grunderneuerungen bzw. Wiederinbetriebnahmen der Strecken Wannsee–Potsdam Stadt, Nordbahnhof–Potsdamer Platz, Frohnau–Hohen Neuendorf, Lichtenrade–Blankenfelde, Westend–Baumschulenweg, Priesterweg–Lichterfelde Ost und Zoo–Hauptbahnhof sowie weitere Grunderneuerungen finanziert wurden; 1996 sei das Leistungsziel vollständig erreicht worden, für den nur teilweise beanspruchten GVFG-Anteil sei die DB AG in eine Zwischenfinanzierung eingetreten, so dass der S-Bahn Berlin keine Mittel verloren gegangen seien.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1508 (Kleine Anfrage Nr. 1508)

  1. Wieviel Finanzmittel für welche Maßnahmen sind in den Jahren 1991 bis 1996 für Sanierung und Ausbau des Berliner S-Bahnnetzes zur Verfügung gestellt worden (bitte einzeln für die jeweiligen Jahre auflisten)? 2. Wieviel Gelder sind in den Jahren 1991 bis 1996 für welche Maßnahmen jeweils ausgegeben worden, wieviel Gelder konnten warum nicht ausgegeben werden? 3. Was ist mit den Geldern geschehen, die für die S-Bahn nicht ausgegeben worden sind? 4. Wieviel Gelder sind im Jahr 1996 bisher schon ausgegeben worden, wieviel können noch im Verlauf des Jahres 1996 verbaut werden, und wieviel Gelder werden voraussichtlich in diesem Jahr für die S-Bahn nicht ausgegeben werden? Berlin, den 3. Dezember 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1508

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 4.

Für die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage haben wir zuständigkeitshalber die DB AG um Auskunft gebeten, die wir nachfolgend zitieren:

„Für Sanierung und Ausbau des Berliner S-Bahnnetzes sind ausgegeben worden (in Mio. DM):

199120519922541993179199433519955121996520

wobei die Angaben zu 1996 vorläufige Werte darstellen. Mit den oben genannten Ausgaben wurden die Grunderneuerungen bzw. Wiederinbetriebnahmen der Strecken

Wannsee – Potsdam Stadt Nordbahnhof – Potsdamer Platz Frohnau – Hohen Neuendorf Lichtenrade – Blankenfelde Westend – Baumschulenweg Priesterweg – Lichterfelde Ost Zoo – Hauptbahnhof

und weitere Grunderneuerungen im vorhandenen S-Bahnnetz finanziert.

Insbesondere 1996 wurde das Leistungsziel vollständig erreicht. Für den nur teilweise beanspruchten GVFG-Anteil ist die DB AG in eine Zwischenfinanzierung eingetreten. Sobald die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird diese Zwischenfinanzierung durch GVFG-Mittel abgelöst. Insofern sind der S-Bahn Berlin keine Mittel verloren gegangen.“

Berlin, den 25. März 1997

In Vertretung Ingo Schmitt Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

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S-Bahn: Statistischer Ueberblick und Verzeichnis der Ausgaben fuer Sanierung und Ausbau des Netzes von 1991 bis 1996

S-Bahn: Statistischer Ueberblick und Verzeichnis der Ausgaben fuer Sanierung und Ausbau des Netzes von 1991 bis 1996

Ereignis

Für die Sanierung und den Ausbau des Berliner S-Bahn-Netzes wurden im Zeitraum von 1991 bis 1996 kontinuierlich ansteigende Finanzmittel durch die Deutsche Bahn AG aufgewendet, wobei das jährliche Volumen von 205 Mio. DM im Jahr 1991 auf einen vorläufigen Wert von 520 Mio. DM im Jahr 1996 anstieg. Mit diesen Investitionen wurden wesentliche Grunderneuerungen und Wiederinbetriebnahmen historischer Streckenabschnitte wie Wannsee–Potsdam Stadt und Nordbahnhof–Potsdamer Platz finanziert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1508, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1508
Ich frage den Senat:
1. Wieviel Finanzmittel für welche Maßnahmen sind
in den Jahren 1991 bis 1996 für Sanierung und
Ausbau des Berliner S-Bahnnetzes zur Verfügung
gestellt worden (bitte einzeln für die jeweiligen
Jahre auflisten)?
2. Wieviel Gelder sind in den Jahren 1991 bis 1996
für welche Maßnahmen jeweils ausgegeben worden, wieviel Gelder konnten warum nicht ausgegeben werden?
3. Was ist mit den Geldern geschehen, die für die
S-Bahn nicht ausgegeben worden sind?
4. Wieviel Gelder sind im Jahr 1996 bisher schon
ausgegeben worden, wieviel können noch im Verlauf des Jahres 1996 verbaut werden, und wieviel
Gelder werden voraussichtlich in diesem Jahr für
die S-Bahn nicht ausgegeben werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1508
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 4.:
Für die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage haben
wir zuständigkeitshalber die DB AG um Auskunft
gebeten, die wir nachfolgend zitieren:
„Für Sanierung und Ausbau des Berliner S-Bahnnetzes sind ausgegeben worden (in Mio. DM):
1991 205
1992 254
1993 179
1994 335
1995 512
1996 520
wobei die Angaben zu 1996 vorläufige Werte darstellen. Mit den oben genannten Ausgaben wurden die
Grunderneuerungen bzw. Wiederinbetriebnahmen
der Strecken
− Wannsee – Potsdam Stadt
− Nordbahnhof – Potsdamer Platz
− Frohnau – Hohen Neuendorf
− Lichtenrade – Blankenfelde
− Westend – Baumschulenweg
− Priesterweg – Lichterfelde Ost
− Zoo – Hauptbahnhof
und weitere Grunderneuerungen im vorhandenen
S-Bahnnetz finanziert.
Insbesondere 1996 wurde das Leistungsziel vollständig erreicht. Für den nur teilweise beanspruchten
GVFG-Anteil ist die DB AG in eine Zwischenfinanzierung eingetreten. Sobald die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird diese Zwischenfinanzierung durch GVFG-Mittel abgelöst. Insofern sind der S-Bahn Berlin keine Mittel verloren
gegangen.“

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S-Bahn: Planung von Unterfuehrungen und Rampenanlagen zur Fahrradquerung am S-Bahnhof Lichterfelde-Sued

S-Bahn: Planung von Unterfuehrungen und Rampenanlagen zur Fahrradquerung am S-Bahnhof Lichterfelde-Sued

Ereignis

Im Zuge der Planungen für den S-Bahnhof Lichterfelde-Süd sind Querungsmöglichkeiten unter den Bahnanlagen im Bereich der Müllerstraße und des Holtheimer Weges – Réaumurstraße vorgesehen. Die 6,0 m breite öffentliche Unterführung im Zuge der Müllerstraße wird beiderseits mit fahrradfreundlichen Rampen für den Fußgänger- und Radverkehr ausgestattet, während am südlichen Bahnhofsende vorerst nur ein treppenbasierter Zugang zum Westfalenring realisiert wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1823
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß die Planung für den S-Bahnhof
Lichterfelde Süd Querungsmöglichkeiten in der
Verlängerung der Müllerstraße, des Holtheimer
Wegs und des Westfalenrings vorsehen? Wenn ja,
wie sollen diese Querungsmöglichkeiten gestaltet
werden?
2. Kann der Senat bestätigen, daß die Deutsche Bahn
AG die südliche Querungsmöglichkeit in der Verlängerung des Westfalenrings als Alternative für
die Fahrradroute vorsieht, die im bestehenden
Grenzstreifen durch den Eisenbahndamm unmöglich geworden ist? Welche Position hat der Senat
zu diesem Vorschlag?
3. Wird diese Unterquerung der Gleisanlagen mit
einer fahrradfreundlichen Rampe zu beiden Seiten
ausgestattet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,
in welchen Bauabschnitten soll diese Rampe angelegt werden, und zu welchem Zeitpunkt kann sie
für den Fahrradverkehr benutzt werden?
4. Wie werden die anderen Querungsmöglichkeiten
am S-Bahnhof Lichterfelde-Süd ausgestaltet? Wie
viele Aufzüge sind notwendig, und wo werden sie
plaziert?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1823
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Es trifft zu, daß in Verlängerung der Müllerstraße
und etwa im Zuge des Holtheimer Weges – Re´aumurstraße Querungsmöglichkeiten unter den Bahnanlagen
vorgesehen sind. Eine Querungsmöglichkeit in Verlängerung des Westfalenrings ist örtlich nicht definierbar,
da diese Ringstraße nicht auf das Bahngelände zuläuft.
Allerdings ist ein südlicher Bahnhofszugang geplant,
dessen Zuwegung an den Westfalenring anbindet.
Im Zuge der Müllerstraße ist zwischen Celsiusstraße
und Fürstenstraße eine 6,0 m breite Unterführung als
öffentlicher Durchgang geplant, der beiderseits für den
Fußgänger- und Radfahrerverkehr Rampen und
zusätzlich für Fußgänger auf der Westseite eine Treppenanlage erhält.
Die Unterfühung im Zuge des Holtheimer Weges –
Re´aumurstraße wird in einer Breite von 6,0 m vorgesehen und erhält zur Reaumurstraße hin eine Rampe
während zur Fürstenstraße eine Treppenanlage mit
Aufzug vorgesehen wird. Sie dient vorrangig der
Erschließung des Bahnhofes Lichterfelde-Süd und
kann während der Betriebszeit der S-Bahn auch als
Durchwegung genutzt werden.
Der Senat setzt sich bei der S-Bahn GmbH dafür ein,
die der Zugänglichkeit der Bahnsteige dienende
Unterführung auch über die Betriebszeiten hinaus
offen zu halten.
Zu 2. und 3.:
Nein! Am Südende des Bahnhofes Lichterfelde-Süd
wird es derzeitig nur einen über eine Treppenanlage
führenden Zugang zum Westfalenring auf der Westseite geben. Allerdings wird im Hinblick auf die Entwicklung des Gebietes in Lichterfelde-Süd die Möglichkeit einer späteren Unterführung und damit einer
Verbindung der Bereiche beiderseits der Bahnanlagen
offen gehalten. Über die zukünftige Ausbildung des
Anschlusses auf der Ostseite können noch keine Angaben gemacht werden.
Zur Frage der Alternative einer Rad- und Wanderwegverbindung zum ehemaligen Grenzstreifen wurde
bereits in der Kleinen Anfrage Nr. 1736 sowie in der
Mündlichen Anfrage Nr. 22 berichtet und die Position
des Senats dargelegt.
Zu 4.:
Siehe Antwort zu 1. Zusätzlich ist ein Aufzug zwischen dem nördlichen Bahnsteigende und der Fußgängerunterführung im Zuge des Holtheimer Weges vorgesehen.

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Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald – Pachtvertrag mit Autohaendler

Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald – Pachtvertrag mit Autohaendler

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit einem vor 1991 zwischen der Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens (VdR) und einem Autohändler geschlossenen Vertrag über das Nutzungsrecht für das Gelände zwischen Auerbacher Straße und S-Bahnzugang, dessen Laufzeit und Modifikationen, den Möglichkeiten zur schnellstmöglichen Wiederöffnung des südlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald sowie einem möglichen Kombiticket für das Pfingstturnier im Tennisstadion an der Hundekehle. Der Senator für Bauen, Wohnen

S-Bahn: Vertragliche Mietrechte und Zustaendigkeiten bei der Oeffnung des suedlichen Zugangs am Bahnhof Grunewald

S-Bahn: Vertragliche Mietrechte und Zustaendigkeiten bei der Oeffnung des suedlichen Zugangs am Bahnhof Grunewald

Ereignis

Das an das S-Bahn-Eingangsbauwerk angrenzende Gelände am Bahnhof Grunewald zwischen der Auerbacher Straße und dem Zugang ist vertraglich bis zum 30. April 1998 an einen Autohändler vermietet, wobei eine flächenmäßige Einschränkung im Falle einer Eröffnung zu dulden ist. Aus finanziellen Gründen sieht sich die für die Maßnahme zuständige Deutsche Bahn AG derzeit nicht in der Lage, die Kosten für eine Wiedereröffnung des südlichen Zugangs zu übernehmen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1414, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1414
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß vor 1991 die VdeR (Verwaltung
des ehemaligen Reichsbahnvermögens) einen Vertrag mit einem Autohändler abgeschlossen hat, in
dem das Nutzungsrecht für das Gelände zwischen
Auerbacher Straße und S-Bahnzugang geregelt
wurde?
2. Welche Laufzeit für das Nutzungsrecht hat dieser
Vertrag, und wurde er in der Zwischenzeit gegebenenfalls wie modifiziert?
3. Welche Möglichkeit gibt es, um den südlichen
Zugang am S-Bahnhof Grunewald schnellstmöglich für den Fahrgastbetrieb wieder zu öffnen?
4. Was wird und was will der Senat unternehmen, um
die Öffnung dieses Zugangs schnellstmöglich voranzutreiben?
5. Trifft es zu, daß der Senat beabsichtigt, für das
Pfingstturnier im Tennisstadion an der Hundekehle für die Besucher(innen) ein Kombiticket
anzubieten und bis dahin den südlichen S-Bahnzugang wieder zu öffnen? Wenn ja, mit welchen
Maßnahmen will er dieses Ziel erreichen? Wenn
nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1414
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Antworten zu 1. und 2. hat die hierfür zuständige Deutsche Bahn AG gegeben.
Zu 1. und 2.:
„Nach unseren Kenntnissen ist das Gelände an
einen Autohändler bis 30. April 1998 vermietet.
Im Vertrag ist festgehalten, daß bei einer Absicht,
den Zugang zu eröffnen, eine Flächenänderung bzw.
Flächeneinschränkung zu dulden ist.
Nach Aussagen des Bundeseisenbahnvermögen
(BEV) muß die Zugangsfläche erworben werden.“
Zu 3. und 4.:
Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage
Nr. 287 vom 5. März 1996 über Wiedereröffnung des
Zugangs am S-Bahnhof Grunewald mitgeteilt, liegt die
Zugangsöffnung in der Zuständigkeit der Deutschen
Bahn AG. Aus finanziellen Gründen sieht sich die DB
AG zur Zeit nicht in der Lage, die Kosten hierfür zu
übernehmen. Der Senat wird sich aber weiterhin bei
der DB AG für die Öffnung einsetzen.
Zu 5.:
Nein. Der Senat is nicht der Veranstalter des
genannten Pfingstturniers, kann also auch keine
irgendwie gearteten Tickets hierfür anbieten. Ferner
liegt es – wie bereits ausgeführt – nicht in der Zuständigkeit des Senats, den südlichen Zugang des im
Eigentum der DB AG befindlichen S-Bahnhofs – noch
dazu bis zu einem bestimmten Termin – zu öffnen.

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S-Bahn: Errichtung einer Stuetzwand im Zuge des Bauvorhabens am Bahnhof Berlin-Spandau

S-Bahn: Errichtung einer Stuetzwand im Zuge des Bauvorhabens am Bahnhof Berlin-Spandau

Ereignis

Die von der Deutschen Bahn AG errichtete Stützmauer auf der Nordseite der Bahntrasse im Bereich des S-Bahnhofs Berlin-Spandau nahe der Stadtbücherei berücksichtigt noch nicht die geplante Weiterführung der S-Bahn nach Falkensee, da die hierfür erforderlichen planungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen noch nicht vorlagen. Priorität im aktuellen Bauablauf haben die ICE-Strecke Berlin–Hannover sowie die S-Bahn-Strecke Westkreuz–Spandau, welche beide bis Ende 1998 fertiggestellt werden sollen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1644
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß entgegen der ausgelegten Planfeststellungsunterlagen die Stützmauer
entlang und westlich der Spandauer Stadtbücherei
nicht wie ursprünglich am nördlichen Ende der
S-Bahntrasse, sondern zwischen S-Bahn- und
Fernbahntrasse realisiert worden ist? Wenn ja,
wann wurde die veränderte Planungsentscheidung
warum getroffen?
2. Auf welchen Planfeststellungsbeschluß bezieht
sich überhaupt der Bau dieser Stützmauer, und
wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein,
daß eine massive Stützmauer ohne Planungsrecht
gebaut werden kann? Wie bewertet der Senat
diesen Gesamtvorgang, und wie will er Abhilfe
schaffen?
3. Ist dem Senat bekannt, daß im laufenden Planfeststellungsverfahren Einwendungen gegen die Veränderung der Stützmauer entgegen der ursprünglichen Planung vorgenommen worden sind, wie
bewertet er sie und will er möglicherweise Abhilfe
schaffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie,
wann und in welcher Form?
4. Angenommen die S-Bahn nach Falkensee wird
doch gebaut, wie hoch wären die Kosten für den
Abriß der bestehenden Stützmauer und für den
Wiederaufbau nördlich der S-Bahntrasse?
5. Wie hoch sind die Kosten für die Stützmauer in
der jetzt vorgenommenen Form? Wie hoch wären
sie gewesen, wenn sie sofort nördlich der S-Bahntrasse gebaut worden wäre?
6. Handelt es sich bei dem Bau der Stützmauer um
einen illegalen Akt? Wenn ja, warum, wenn nein,
warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1644
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 6.:
Wie Ihnen bereits mehrfach – zuletzt auf Ihre
Mündliche Anfrage vom 22. Januar 1997 – erläutert
wurde, handelt es sich um ein Bauvorhaben der Deutschen Bahn AG.
In unserer Antwort vom 5. Februar 1997 haben wir
darüber hinaus mitgeteilt:
„Die jetzt errichtete Stützmauer auf der Nordseite
der Bahntrasse im Bereich des S-Bahnhof Berlin-Spandau (S 5) berücksichtigt noch nicht die Weiterführung
der S-Bahn nach Falkensee, da hierfür die planerischen Voraussetzungen (u. a. Entwurfsheft der DB AG
und Bewilligung der S-Bahn-Maßnahme durch das
Eisenbahn-Bundesamt) noch nicht vorlagen.
Der Weiterbau nach Falkensee ist hierdurch aber
keinesfalls „blockiert“, da durch Errichtung einer zweiten Stützwand (nach Vorliegen der planrechtlichen
und finanziellen Voraussetzungen) das S-Bahngleis in
Richtung Falkensee angelegt werden kann.
Priorität haben jetzt die ICE-Strecke Berlin-Hannover (Fertigstellung 1998) und die S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau (Fertigstellung Ende 1998). Die Einweihung des Bahnhofs Spandau (Seegefelder Straße/
Klosterstraße) erfolgt im Sommer 1997.
Die Frage nach dem Verbleib oder Abriß der jetzigen Stützwand stellt sich erst, wenn in der 2. Stufe die
S-Bahn nach Falkensee gebaut wird.
Die jetzige Stützwand läßt sich durch Abriß und Bau
einer neuen Stützwand korrigieren. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind Angelegenheiten der
DB AG.“

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S-Bahn: Zeitnaher Einbau der Aufzugsanlage am grundsaanierten Bahnsteig des S-Bahnhofes Treptower Park

S-Bahn: Zeitnaher Einbau der Aufzugsanlage am grundsaanierten Bahnsteig des S-Bahnhofes Treptower Park

Ereignis

Die Grundinstandsetzung des S-Bahnhofs Treptower Park sowie der dazugehörige Einbau der Aufzugsanlagen fallen in die organisatorische und bauliche Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Inbetriebnahme des Personenaufzugs am bereits grundsanierte Bahnsteig im Zeitraum von März bis April 1997 erfolgen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1629
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß der erste Bahnsteig am
mondernisierten S-Bahnhof Treptower Park entgegen den offiziellen Ankündigungen ohne Aufzug
in Betrieb genommen worden ist? Wenn ja,
warum?
2. An welcher Stelle sollte der Aufzug plaziert werden? Wann ist mit dem Baubeginn und wann mit
der Inbetriebnahme zu rechnen?
3. Kann der Senat bestätigen, daß für den Einbau des
Aufzugs die neu verlegten Wandfliesen wieder
abgeschlagen und die Bodenfliesen wieder aufgerissen werden müssen? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie hoch sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten? Wer muß diese Mehrkosten übernehmen, und welche Personen sind dafür verantwortlich?
5. Denkt der Senat daran, wgen dieser Mißplanung
Regreßansprüche zu stellen? Wenn ja, gegen wen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Wird sich diese dilettantische Fehlplanung beim
zweiten Bahnsteig wiederholen? Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1629
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 6.:
Der Senat ist für die Grundinstandsetzung des
S-Bahnhofs Treptower Park nicht zuständig. Hier handelt es sich um eine Maßnahme der Deutschen Bahn
AG, wobei der Aufzugseinbau Teil davon ist. Insofern
haben wir hier keinen Einfluß auf Bauabläufe, Terminprobleme und -organisation des Bauherrn; anders als
bei durch den Senat geförderten Maßnahmen, die von
uns geprüft und entsprechend beeinflußt werden können.
Es steht im übrigen dem Senat auch nicht zu, sich
über die Arbeitsweise der Deutschen Bahn AG, die
uns im vorliegenden Fall nicht rechenschaftspflichtig
ist, zu äußern.
Der Senat sieht hier vielmehr seine Aufgabe darin,
auf die Umsetzung der Absprachen mit dem Bund zur
Wiederinbetriebnahme von stillgelegten S-Bahnstrekken zu achten.
Generell hat der Senat die Deutsche Bahn AG gebeten, die Aufzüge gleichzeitig oder möglichst zeitnah
mit der Grundinstandsetzung einzubauen.
Nach unserem Kenntnisstand wird der Aufzug am
grundsanierten Bahnsteig S-Bahnhof Treptower Park
im März/April 1997 eingebaut.

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S-Bahn: Neuordnung der Bund-Laender-Finanzierung und Bauablauf beim Wiederaufbau der Strecke Westkreuz-Spandau

S-Bahn: Neuordnung der Bund-Laender-Finanzierung und Bauablauf beim Wiederaufbau der Strecke Westkreuz-Spandau

Ereignis

Infolge der Bahnstrukturreform wird die Grunderneuerung der S-Bahn in Berlin ab 1995 einheitlich nach den Kriterien des Bundesschienenwegeausbaugesetzes gefördert, wodurch bestimmte Infrastrukturkomponenten wie Abfertigungseinrichtungen und Aufsichtsgebäude nicht mehr zuwendungsfähig sind. Der Wiederaufbau der Strecke Westkreuz–Spandau erfolgt in drei Abschnitten, wobei der direkte Abgang vom S-Bahnhof Eichkamp zum neuen Messegelände im Jahr 1997 aus Mitteln der Messe Berlin GmbH realisiert wird und die Fertigstellung der Sonderbahnsteige am S-Bahnhof Olympia-Stadion für Mai 1999 vorgesehen ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1386, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1386
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß die Infrastrukturmaßnahmen der S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau in
bezug auf Funk, Abfertigungseinrichtungen, Aufsicht und Fahrkartenausgabe nach den Richtlinien
zur Vergabe von Geldern nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderungswürdig sind?
Wenn ja, seit wann besteht diese Richtlinie, und
bei welchen Vorhaben ist sie in der Vergangenheit
in dieser Form angewendet worden?
2. Trifft es zu, daß die Interpretation der GVFG-Fördermaßnahmen in der Vergangenheit für die
U-Bahn auch dahingehend gegolten hat, daß Infrastrukturmaßnahmen für Funk, Abfertigungseinrichtungen, Aufsicht und Fahrkartenausgabe nach
den GVFG-Richtlinien als förderungswürdig anerkannt wurden?
Wenn ja, wie bewertet den Senat den Unterschied
zwischen früherer und jetziger Richtlinieninterpretation?
3. Wie viele Zugänge und weitere Gebäude hatte der
S-Bahnhof Pichelsberg vor 1961, und in welcher
Form soll er jetzt wieder aufgebaut werden?
Warum wird bei der Wiederherstellung auf welche
Maßnahme gegebenenfalls verzichtet?
4. Wie viele Zugänge gab es vor 1961 am S-Bahnhof
Eichkamp, und wie viele Gebäude gehörten zu
dem gesamten Bahnhofskomplex? Welche Maßnahmen werden warum bei der Wiederherstellung
nicht realisiert? Wann wird die überflüssige und
sündhaft teure Senatsplanung des zusätzlichen
Messezugangs, einschließlich Tunnel unter der
Neuen Jaffe´straße, realisiert? Wieviel kostet sie,
und wie wird sie finanziert?
5. Trifft es zu, daß die Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion ohne Dächer und ohne Empfangsgebäude wiederhergestellt werden sollen, obwohl
beides vor 1961 dort gegeben war?
Wenn ja, wie verträgt sich das mit der Vereinbarung zwischen Deutscher Bahn AG, Bundesregierung und Berliner Senat, daß das S-Bahnnetz auf
Basis der bestehenden Anlagen von 1961 wiederhergestellt werden soll?
6. Trifft es zu, daß die Baumaßnahme der S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau in drei Bauabschnitte
unterteilt wird, wobei Ende 1997 der Abschnitt
Westkreuz-Pichelsberg, Ende 1998 der Abschnitt
Pichelsberg-Spandau und im Jahr 1999 der Baubeginn der Sonderbahnsteige im Olympia-Stadion
realisiert werden soll?
Wenn ja, warum wurde diese Unterteilung
gewählt?
Wenn nein, wie sieht die Planung dann aus?
7. Trifft es zu, daß die Mittel für die Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion bereits freigegeben
worden sind, mit den Baumaßnahmen aber deshalb erst im Jahre 1999 begonnen wird, weil das
Gelände für die Baulogistik genutzt wird?
Wenn ja, wie rechtfertigt der Senat, daß die
Zuschauer(innen) des DFB-Pokalendspiels und
anderer Großveranstaltungen im Olympia-Stadion
überflüssigerweise weitere fünf Jahre chaotische
Zustände in Kauf nehmen müssen? Wenn nein,
wie sieht die gegenwärtige Planung dann aus?
8. Hält der Senat es für wünschenswert, daß die Bauabschnitte dergestalt verändert werden, daß bis
Ende 1997 nicht nur die S-Bahnstrecke WestkreuzPichelsberg, sondern gleichzeitig auch die Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion hergestellt werden, damit spätestens beim DFB-Pokalfinale 1998
die chaotischen Abfertigungsverhältnisse der Vergangenheit angehören? Wenn nein, warum nicht,
wenn ja, in welcher Weise will der Senat in diesem
Sinne wann aktiv werden?
9. Warum wird das neu aufgebaute, zeitweilig als
Intercity-Umfahrungsgleis genutzte S-Bahngleis z.
Z. teilweise wieder abgebaut?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1386
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Antworten zu 1., 3. bis 7. und 9. sind Aussagen
der für die Wiederherstellung der S-Bahn-Strecke
nach Spandau zuständigen Deutsche Bahn Projekt
GmbH Knoten Berlin.
Zu 1.:
„Mit der Bahnstrukturreform erfolgte eine Neuordnung der finanziellen Beziehungen zwischen dem
Bund und der DB AG, in deren Folge ab 1995 die
Grunderneuerung der S-Bahn in Berlin einheitlich
nach den Zuwendungskriterien für das DB-Gründungsgesetz bzw. Bundesschienenwegeausbaugesetz
gefördert wird.
Abfertigungseinrichtungen, Aufsichtsgebäude und
Abfertigungsfunk sind demzufolge nicht mehr zuwendungsfähig. Fahrkartenausgaben waren auch nach
dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht
zuwendungsfähig. Diese Regeln gelten nicht für einzelne Vorhaben, sondern für alle Vorhaben, die mit
Bundesmitteln gefördert werden sollen.“
Zu 2.:
Ja, die Richtlinien sind nicht geändert worden. Es ist
nicht Aufgabe des Senats zu kommentieren, aus
welchen Quellen der Bund in eigener Zuständigkeit
die Finanzierung des Wiederaufbaus der S-Bahn
speist und welche Richtlinien er anwendet. Wichtig ist
für den Senat die Einhaltung der Zusagen zum
Umfang des wieder auszubauenden Netzes und zu den
Inbetriebnahmeterminen.
Zu 3.:
„Der Bahnhof Pichelsberg hatte zwei Zugänge
(Schirwindter Allee und Sarkauer Allee), Aufsicht und
Nebengebäude. Das Empfangsgebäude war 1961
bereits abgebrochen worden (Standort war Schirwindter Allee/Ecke Tharauer Allee).
Neu errichtet werden:
− Bahnsteig mit Aufsichtsgebäude
− 1 Bahnsteigzugang (feste Treppe sowie behindertengerechter Personenaufzug) von der Schirwindter Allee mit Diensträumen/Technikräumen unter
der Treppe.
Der Zugang zur Sarkauer Allee wird optional berücksichtigt.“
Eine sofortige Wiederherstellung ist nicht möglich,
weil die erforderliche Fläche vermietet ist.
Vom Bezirksamt Charlottenburg wird zur Zeit
geprüft, ob die Zuwegung vom S-Bahn-Abgang zur
Sarkauer Allee kurzfristig wiederhergestellt werden
kann.
Zu 4.:
„Zum S-Bf Eichkamp gab es 1991 zwei Zu-/Abgänge
(Richtung Deutschlandhalle und Richtung Waldschulallee). An Gebäuden waren vorhanden:
− Bahnsteig mit diversen Bahnsteigaufbauten
− Empfangsgebäude auf der Seite der Waldschulallee
− Zugangsgebäude mit Treppen.
Zum Zugang von der Waldschulallee durch das Empfangsgebäude sind Verhandlungen zum Erwerb und
der Instandsetzung zwischen Bund, DB AG und
S-Bahn Berlin GmbH im Gange.“
Der Senat geht davon aus, daß sämtliche vorhandenen Zugänge wiederhergestellt werden.
Der neue direkte Abgang vom S-Bahnsteig zum
neuen Messegelände wird 1997 auf Wunsch und aus
Mitteln der Messe Berlin GmbH realisiert. Er ist mit
rd. 3,08 Mio. DM für das Zugangsbauwerk und rd. 3,59
Mio. DM für die Fußgänger–Unterführung unter der
Straße 240 veranschlagt.
Zu 5.:
„Die Sonderbahnsteige des Bf Olympia-Stadion
hatten im Zustand 1961 keine Bahnsteigdächer. Das
Empfangsgebäude zum Regelbahnsteig und die
Zugangsbauwerke von der Reichssportfeldstraße werden im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
instandgesetzt bzw. saniert. Eine Nutzung der Hochbauten im Zugangsbereich Trakehner Allee ist von der
DB AG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH nicht vorgesehen. Die Gebäude werden durch die DB AG nicht
saniert.“
Zu 6. und 7.:
„Es trifft zu, daß Planung und Finanzierung in drei
Abschnitte unterteilt werden, wobei gegenwärtig die
Fertigstellung der Sonderbahnsteige im S-Bf OlympiaStadion im Mai 1999 vorgesehen ist. Die Unterteilung
erfolgte danach, wie sich für die Abschnitte Planungsund Finanzierungssicherheit herstellen ließen und
abschnittsweise Inbetriebnahmen möglich sind.“
Die Mittel für die Sonderbahnsteige wurden kürzlich freigegeben. Der Baubeginn ist hier für 1997 vorgesehen. Die Baustelleneinrichtung, die bisher überwiegend der Aufarbeitung von Alt-Materialien wie
Schotter u. ä. m. und dem An- und Abtransport von
Baumaterialien auf der Schiene diente, wird schrittweise im notwendigen Umfang rückgebaut.
Zu 8.:
U. a. auf Veranlassung des Senats wird derzeit von
der DB AG geprüft, ob die Eröffnung des Sonderbahnhofs Olympia-Stadion (nach bisheriger Planung für
Mai 1999 vorgesehen) vorgezogen werden kann. Die
DB AG hat aber bereits vorab mitgeteilt, daß u. a.
wegen der Bauablaufplanung ein deutliches Vorziehen
dieses Termins voraussichtlich nicht möglich sein
wird.
Zu 9.:
„Das Intercity-Umfahrungsgleis wird aus folgenden
Gründen teilweise abgebrochen:
− Änderung von Trassierungselementen hinsichtlich
S-Bahn-Betrieb
− Einbau von Weichen
− Freimachen der Trasse für zwei S-Bahngleise
− Rückbau der Anschwenkungen an die Fernbahngleise im Bereich Eichkamp
− noch erforderliche Erneuerung von Eisenbahnbrücken.“

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Foerderfaehigkeit von Infrastrukturmassnahmen der S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau

Foerderfaehigkeit von Infrastrukturmassnahmen der S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 1386 befasst sich mit der Förderfähigkeit von Infrastrukturmaßnahmen der S-Bahnstrecke Westkreuz–Spandau nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), insbesondere Funk, Abfertigungseinrichtungen, Aufsicht und Fahrkartenausgabe, sowie mit der Wiederherstellung der Bahnhöfe Pichelsberg, Eichkamp und Olympia-Stadion, der Unterteilung in drei Bauabschnitte und der Frage nach einer vorgezogenen Fertigstellung der Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, verweist auf die Stellungnahmen der Deutschen Bahn Projekt GmbH Knoten Berlin, wonach mit der Bahnstrukturreform ab 1995 die Grunderneuerung einheitlich nach den Zuwendungskriterien des DB-Gründungsgesetzes bzw. Bundesschienenwegeausbaugesetzes gefördert werde und Abfertigungseinrichtungen, Aufsichtsgebäude und Abfertigungsfunk nicht mehr zuwendungsfähig seien; die drei Bauabschnitte ergäben sich aus der abschnittsweisen Herstellung von Planungs- und Finanzierungssicherheit, eine Vorverlegung der Sonderbahnsteige werde geprüft, sei nach Auskunft der DB AG aber wegen der Bauablaufplanung voraussichtlich nicht möglich.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1386 (Kleine Anfrage Nr. 1386)

  1. Ist dem Senat bekannt, daß die Infrastrukturmaßnahmen der S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau in bezug auf Funk, Abfertigungseinrichtungen, Aufsicht und Fahrkartenausgabe nach den Richtlinien zur Vergabe von Geldern nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderungswürdig sind? Wenn ja, seit wann besteht diese Richtlinie, und bei welchen Vorhaben ist sie in der Vergangenheit in dieser Form angewendet worden? 2. Trifft es zu, daß die Interpretation der GVFG-Fördermaßnahmen in der Vergangenheit für die U-Bahn auch dahingehend gegolten hat, daß Infrastrukturmaßnahmen für Funk, Abfertigungseinrichtungen, Aufsicht und Fahrkartenausgabe nach den GVFG-Richtlinien als förderungswürdig anerkannt wurden? Wenn ja, wie bewertet der Senat den Unterschied zwischen früherer und jetziger Richtlinieninterpretation? 3. Wie viele Zugänge und weitere Gebäude hatte der S-Bahnhof Pichelsberg vor 1961, und in welcher Form soll er jetzt wieder aufgebaut werden? Warum wird bei der Wiederherstellung auf welche Maßnahme gegebenenfalls verzichtet? 4. Wie viele Zugänge gab es vor 1961 am S-Bahnhof Eichkamp, und wie viele Gebäude gehörten zu dem gesamten Bahnhofskomplex? Welche Maßnahmen werden warum bei der Wiederherstellung nicht realisiert? Wann wird die überflüssige und sündhaft teure Senatsplanung des zusätzlichen Messzeugangs, einschließlich Tunnel unter der Neuen Jaffstraße, realisiert? Wieviel kostet sie, und wie wird sie finanziert? 5. Trifft es zu, daß die Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion ohne Dächer und ohne Empfangsgebäude wiederhergestellt werden sollen, obwohl beides vor 1961 dort gegeben war? Wenn ja, wie verträgt sich das mit der Vereinbarung zwischen Deutscher Bahn AG, Bundesregierung und Berliner Senat, daß das S-Bahnnetz auf Basis der bestehenden Anlagen von 1961 wiederhergestellt werden soll? 6. Trifft es zu, daß die Baumaßnahme der S-Bahnstrecke Westkreuz-Spandau in drei Bauabschnitte unterteilt wird, wobei Ende 1997 der Abschnitt Westkreuz-Pichelsberg, Ende 1998 der Abschnitt Pichelsberg-Spandau und im Jahr 1999 der Baubeginn der Sonderbahnsteige im Olympia-Stadion realisiert werden soll? Wenn ja, warum wurde diese Unterteilung gewählt? Wenn nein, wie sieht die Planung dann aus? 7. Trifft es zu, daß die Mittel für die Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion bereits freigegeben worden sind, mit den Baumaßnahmen aber deshalb erst im Jahre 1999 begonnen wird, weil das Gelände für die Baulogistik genutzt wird? Wenn ja, wie rechtfertigt der Senat, daß die Zuschauer(innen) des DFB-Pokalendspiels und anderer Großveranstaltungen im Olympia-Stadion überflüssigerweise weitere fünf Jahre chaotische Zustände in Kauf nehmen müssen? Wenn nein, wie sieht die gegenwärtige Planung dann aus? 8. Hält der Senat es für wünschenswert, daß die Bauabschnitte dergestalt verändert werden, daß bis Ende 1997 nicht nur die S-Bahnstrecke Westkreuz-Pichelsberg, sondern gleichzeitig auch die Sonderbahnsteige am Olympia-Stadion hergestellt werden, damit spätestens beim DFB-Pokalfinale 1998 die chaotischen Abfertigungsverhältnisse der Vergangenheit angehören? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welcher Weise will der Senat in diesem Sinne wann aktiv werden? 9. Warum wird das neu aufgebaut, zeitweilig als Intercity-Umfahrungsgleis genutzte S-Bahngleis z. Z. teilweise wieder abgebaut? Berlin, den 12. November 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1386

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Antworten zu 1., 3. bis 7. und 9. sind Aussagen der für die Wiederherstellung der S-Bahn-Strecke nach Spandau zuständigen Deutsche Bahn Projekt GmbH Knoten Berlin.

Zu 1.:

„Mit der Bahnstrukturreform erfolgte eine Neuordnung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der DB AG, in deren Folge ab 1995 die Grunderneuerung der S-Bahn in Berlin einheitlich nach den Zuwendungskriterien für das DB-Gründungsgesetz bzw. Bundesschienenwegeausbaugesetz gefördert wird.

Abfertigungseinrichtungen, Aufsichtsgebäude und Abfertigungsfunk sind demzufolge nicht mehr zuwendungsfähig. Fahrkartenausgaben waren auch nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht zuwendungsfähig. Diese Regeln gelten nicht für einzelne Vorhaben, sondern für alle Vorhaben, die mit Bundesmitteln gefördert werden sollen.“

Zu 2.:

Ja, die Richtlinien sind nicht geändert worden. Es ist nicht Aufgabe des Senats zu kommentieren, aus welchen Quellen der Bund in eigener Zuständigkeit die Finanzierung des Wiederaufbaus der S-Bahn speist und welche Richtlinien er anwendet. Wichtig ist für den Senat die Einhaltung der Zusagen zum Umfang des wieder auszubauenden Netzes und zu den Inbetriebnahmeterminen.

Zu 3.:

„Der Bahnhof Pichelsberg hatte zwei Zugänge (Schirwindter Allee und Sarkauer Allee), Aufsicht und Nebengebäude. Das Empfangsgebäude war 1961 bereits abgebrochen worden (Standort war Schirwindter Allee/Ecke Tharauer Allee).

Neu errichtet werden:

  • Bahnsteig mit Aufsichtsgebäude – 1 Bahnsteigzugang (feste Treppe sowie behindertengerechter Personenaufzug) von der Schirwindter Allee mit Diensträumen/Technikräumen unter der Treppe.

Der Zugang zur Sarkauer Allee wird optional berücksichtigt.“

Eine sofortige Wiederherstellung ist nicht möglich, weil die erforderliche Fläche vermietet ist.

Vom Bezirksamt Charlottenburg wird zur Zeit geprüft, ob die Zuwegung vom S-Bahn-Abgang zur Sarkauer Allee kurzfristig wiederhergestellt werden kann.

Zu 4.:

„Zum S-Bf Eichkamp gab es 1991 zwei Zu-/Abgänge (Richtung Deutschlandhalle und Richtung Waldschulalle). An Gebäuden waren vorhanden:

  • Bahnsteig mit diversen Bahnsteigaufbauten – Empfangsgebäude auf der Seite der Waldschulalle – Zugangsgebäude mit Treppen.

Zum Zugang von der Waldschulalle durch das Empfangsgebäude sind Verhandlungen zum Erwerb und der Instandsetzung zwischen Bund, DB AG und S-Bahn Berlin GmbH im Gange.“

Der Senat geht davon aus, daß sämtliche vorhandenen Zugänge wiederhergestellt werden.

Der neue direkte Abgang vom S-Bahnsteig zum neuen Messegelände wird 1997 auf Wunsch und aus Mitteln der Messe Berlin GmbH realisiert. Er ist mit rd. 3,08 Mio. DM für das Zugangsbauwerk und rd. 3,59 Mio. DM für die Fußgänger-Unterführung unter der Straße 240 veranschlagt.

Zu 5.:

„Die Sonderbahnsteige des Bf Olympia-Stadion hatten im Zustand 1961 keine Bahnsteigdächer. Das Empfangsgebäude zum Regelbahnsteig und die Zugangsbauwerke von der Reichssportfeldstraße werden im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben instandgesetzt bzw. saniert. Eine Nutzung der Hochbauten im Zugangsbereich Trakehner Allee ist von der DB AG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH nicht vorgesehen. Die Gebäude werden durch die DB AG nicht saniert.“

Zu 6. und 7.:

„Es trifft zu, daß Planung und Finanzierung in drei Abschnitte unterteilt werden, wobei gegenwärtig die Fertigstellung der Sonderbahnsteige im S-Bf Olympia-Stadion im Mai 1999 vorgesehen ist. Die Unterteilung erfolgte danach, wie sich für die Abschnitte Planungs- und Finanzierungssicherheit herstellen ließen und abschnittsweise Inbetriebnahmen möglich sind.“

Die Mittel für die Sonderbahnsteige wurden kürzlich freigegeben. Der Baubeginn ist hier für 1997 vorgesehen. Die Baustelleneinrichtung, die bisher überwiegend der Aufarbeitung von Alt-Materialien wie Schotter u. a. m. und dem An- und Abtransport von Baumaterialien auf der Schiene diente, wird schrittweise im notwendigen Umfang rückgebaut.

Zu 8.:

U. a. auf Veranlassung des Senats wird derzeit von der DB AG geprüft, ob die Eröffnung des Sonderbahnhofs Olympia-Stadion (nach bisheriger Planung für Mai 1999 vorgesehen) vorgezogen werden kann. Die DB AG hat aber bereits vorab mitgeteilt, daß u. a. wegen der Bauablaufplanung ein deutliches Vorziehen dieses Termins voraussichtlich nicht möglich sein wird.

Zu 9.:

„Das Intercity-Umfahrungsgleis wird aus folgenden Gründen teilweise abgebrochen:

  • Änderung von Trassierungselementen hinsichtlich S-Bahn-Betrieb – Einbau von Weichen – Freimachen der Trasse für zwei S-Bahngleise – Rückbau der Anschwenkungen an die Fernbahngleise im Bereich Eichkamp – noch erforderliche Erneuerung von Eisenbahnbrücken.“

Berlin, den 19. Januar 1997

Jürgen Klemann

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt