Frage 1:
In welchem Turnus werden die Waggons der Berliner #S-Bahnen regulär #grundgereinigt und #gewartet?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Wartungen werden an den Fahrzeugen spätestens alle ein bzw. zwei Wochen
vorgenommen. #Grundreinigungen finden alle drei Monate regelmäßig statt, darüber hinaus
auch bei besonderem Bedarf. Die Grundreinigung stellt die intensivste #Reinigungsstufe
dar, die von weiteren Reinigungsarbeiten regelmäßig flankiert wird. Die kleinste
Reinigungsstufe ist beispielsweise die #Grobmüllbeseitigung, die an den Wendebahnhöfen
mehrfach am Tag stattfindet.“
Frage 2:
In welchem Zeitfenster werden #Komfortmängel an und in den Waggons der Berliner S-Bahnen, die eine
weitere Nutzung des Waggons im Fahrtbetrieb jedoch zulassen, behoben?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Abhängig vom Umfang der Komforteinschränkung und der mit ihr einhergehenden
Beeinträchtigung für den Fahrgast variieren die daraus abgeleiteten Maßnahmen: Wurde
beispielsweise das Innere eines Fahrzeuges stark verunreinigt und ist eine Nutzung
dadurch unzumutbar geworden, wird dieses Fahrzeug umgehend verschlossen und
ausgetauscht, sobald ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht. An einem weiteren Beispiel
lässt sich der Einfluss weiterer Rahmenbedingungen veranschaulichen: Denn fällt die
Heizung aus, verkehrt das Fahrzeug bei gemäßigten Außentemperaturen weiter und wird
beim nächsten regulären #Werkstatteinsatz dahingehend untersucht; lassen dies die
Außentemperaturen aber nicht zu, wird das Fahrzeug bereits bei nächster Gelegenheit
ausgetauscht.“
Frage 3:
Wie wird mit Waggons verfahren, die durch Graffitis verschmutzt sind? (Aufstellung nach
Verschmutzungsgrad, Dauer bis zur Reinigung und gegebenenfalls Dauer bis zur Wiederinbetriebnahme der
Waggons erbeten.)
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Innen- und #Außengraffitis sind laut Verkehrsvertrag binnen 48 Stunden zu beseitigten.
Das muss für 97 % der Schmierereien fristgerecht erfolgen. Diese Anforderung aus den
Verkehrsverträgen erfüllt die S-Bahn zuverlässig. Bei #Graffitischäden mit besonderer
Aussage z.B. verfassungsfeindliche Symbole wird der Zug bereits beim nächsten
planmäßigen Halt aus dem Betrieb genommen, bei einem Graffiti Schadbild über die
gesamte Wagenfläche wird das Fahrzeug verschlossen und noch am selben Tag
ausgetauscht. Die Dauer des Werkstattaufenthaltes hängt vom Schadbild ab.“
Frage 4:
Nach eigenen Angaben der S-Bahn Berlin wird eine zeitnahe Behebung von Mängeln beispielsweise durch
den Einsatz des mobilen Streckenservice angestrebt. Seit wann sind mobile Reinigungs- und Serviceteams
bei der S-Bahn im Einsatz, um zusätzlich zu den regelmäßigen Reinigungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen auch noch eine unmittelbare Mängelbeseitigung zu gewährleisten?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bereits vor Gründung der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 1995 wurden bereits Störungen
an Fahrzeugen mobil instandgesetzt, wofür Teams von Fahrzeuginstrukteuren und
Fahrmeistern bzw. Zugprüfer im Einsatz waren, die zwischenzeitlich als sog. „Mobiler
Streckenservice“ im Einsatz sind. Weiterhin gibt es seit 2014 im System der Ringbahn
zwischen Westend und Hohenzollerndamm eine Unterwegsreinigung, sowie zusätzliche
mobile Reinigungsteams, die nach Bedarf eingesetzt werden.“
Frage 5:
Welchen Anteil machen die entstehenden Kosten für die mobilen Reinigungsteams und den mobilen
3
Streckenservice im Verhältnis zu den Gesamtkosten für Reinigung, Wartung und Instandhaltung der SBahnwaggons
aus? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Eine Erfassung im Sinne der Abfrage wird bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht geführt.
Nach einer groben Abschätzung entfallen ca. 2 % des jährlichen
Fahrzeugreinigungsbudgets und 2,5 % der anfallenden Fertigungsstunden in der
betriebsnahen Instandhaltung auf die erforderlichen Arbeiten.“
Frage 6:
Wie viele Fälle von Verschmutzungen durch Graffitis an Fahrzeugen der S-Bahn Berlin wurden in den
vergangenen fünf Jahren erfasst? (Aufstellung nach Jahren, Schadenssumme und – wenn bekannt – Tatort
der Verschmutzung erbeten.)
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Es werden jährlich rund 3.000 Fälle von Graffitischäden an den Fahrzeugen der S-Bahn
Berlin GmbH erfasst. Die Kosten zur Beseitigung von Graffitischäden und Vandalismus in
Berlin belaufen sich auf mehr als fünf Mio. Euro im Jahr. Die Schäden entstehen im
gesamten S-Bahn-Netz, die Züge werden sowohl während des Betriebes, als auch in den
Abstellanlagen angegriffen.“
Frage 7:
Wie viele Fälle von Verschmutzungen durch Graffitis an sonstigen Einrichtungen der S-Bahn Berlin, wie
beispielsweise Fahrstühle, Wartebereiche und Aufsichtshäuschen, wurden in den vergangenen fünf Jahren
erfasst? (Aufstellung nach Jahren, Einrichtung, zugehöriger Haltestelle und Schadenssumme erbeten.)
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB führt Nachweise zur Beseitigung von Graffitischäden […], jedoch nicht in der hier
geforderten Struktur. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es sich
hierbei um Einrichtungen des Infrastrukturbetreibers und nicht der S-Bahn Berlin GmbH
handelt.“
Frage 8:
Fallen die Reinigungskosten für Verschmutzungen durch Graffitis unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob
die Reinigung zeitnah erfolgt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt? (Wenn ja, wie kommt dieser
Unterschied zustande?)
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Ja, die Kosten für die Entfernung der Schäden variieren je nach Größe des Schadbilds
und chemischer Zusammensetzung der eingesetzten Lacke, Stifte etc. bzw. Schichtdicke
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ihres Auftrags, Beschaffenheit des Untergrunds etc. Müssen die Arbeiten im
Gefahrenbereich der Gleise durchgeführt werden, fallen hierfür zusätzliche
Sicherungskosten an. Der Zeitpunkt der Entfernung spielt für die Kostenentwicklung keine
Rolle.“
Frage 9:
Wie hat sich das Aufkommen an Graffitis und vergleichbaren Formen der Sachbeschädigungen (z.B.
Scratchings) in und an den Waggons der S-Bahn Berlin innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt?
(Aufstellung nach Art und Grad der Verschmutzung/Beschädigung sowie nach Jahren erbeten.)
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Das Aufkommen an Graffiti und Vandalismus ist in den letzten Jahren zwar gering aber
dennoch stetig gestiegen.“
Frage 10:
Welche Strategien und Maßnahmen hat die S-Bahn Berlin in den vergangenen fünf Jahren ergriffen, um
mutwilliger Sachbeschädigung beizukommen und – insofern eine Evaluation dieser Maßnahmen vorliegt –
mit welchen Ergebnissen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 10:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zur Abwehr bzw. Minimierung von Graffiti- und Vandalismusschäden, setzt die S-Bahn
einerseits auf präventive Maßnahmen, wie vandalismusresistente Bauteile, Schutzlacke
und Schutzfolien und andererseits auf technische und personelle Abwehrmaßnahmen, wie
Zäune oder Bewachungspersonal. Zusätzlich wird durch personelle Maßnahmen versucht,
die Täter gerichtsfest zu überführen. Aufgrund der Größe des S-Bahnsystems und der sich
dadurch ergebenden Tatgelegenheiten begrenzen die Maßnahmen die Straftaten nur
bedingt.“
Frage 11:
Wurde der formelle Umgang seitens der S-Bahn Berlin mit Sachbeschädigung durch Graffitis innerhalb der
vergangenen fünf Jahre geändert? (Wenn ja, wie genau, wann und aus welchen Gründen, bzw. mit welchen
Zielen?)
Antwort zu 11:
Die DB AG teilt hierzu mit: „Nein.“
Frage 12:
In wie weit sind die Gleisanlagen und Züge der S-Bahn Berlin gegen Zugriff oder Einwirkung durch
Unbefugte gesichert und welche Verbesserungen hinsichtlich der Absicherung sind derzeit in Arbeit, bzw. in
Planung?
5
Antwort zu 12:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Betrieb der Berliner S-Bahn macht es erforderlich, die Züge der S-Bahn Berlin GmbH
an mehr als fünfzig Orten im gesamten Netz abzustellen. Ein Teil dieser Fahrzeuge ist
gesichert und bewacht, jedoch kann dies aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und örtlichen
Begebenheiten nicht für alle Orte gleichermaßen gewährleistet werden. Beobachtungen
zeigen auch, dass sich die Szene nicht nur auf die Beschädigung abgestellter Fahrzeuge
konzentriert, sondern auch im Betrieb eingesetzte Fahrzeuge an Haltebahnhöfen besprüht
und neben der Sachbeschädigung so noch die Störung des Betriebsablaufs und ggf. sogar
Bedrohungen zum Nachteil von Personalen und Fahrgästen erschwerend hinzukommen.
Somit verschiebt zusätzlicher Aufwand zur Bewachung abgestellter Fahrzeuge im
Ergebnis die Straftaten nur, kann sie aber nicht verhindern.“
Berlin, den 21.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Größte #Baumaßnahme am #Biesdorfer Kreuz pünktlich beendet ⋅ Dankeschön-Aktion für die Fahrgäste
Diese Bauarbeiten hatten es in sich! Drei Linien und damit fast der gesamte S-Bahnverkehr im Berliner Osten, waren betroffen – 220.000 Fahrgäste täglich. Doch die bislang umfangreichsten Sperrungen am Biesdorfer Kreuz konnten pünktlich beendet werden, und seit 14. November rollt alles wieder nach Plan. Als Dankeschön für die Geduld der Fahrgäste verteilte die #S-Bahn Berlin am gestrigen Donnerstag zu den Hauptverkehrszeiten auf den Linien #S5, #S7 und #S75 insgesamt 33.000 Fünf-Euro-Gutscheine. Diese können bei mehr als 30 Partner-Unternehmen (z.B. Karstadt, Sportcheck, ATU) eingelöst werden.
Welche Leistungen in Sachen Organisation, Logistik, Finanzierung und Fahrgastinformation hier gestemmt wurden, belegen die Zahlen:
Die #DB Netz AG hat rund 60 Millionen Euro investiert.
Das neue #elektronische Stellwerk (#ESTW) Biesdorfer Kreuz mit neuem Bedienplatz in der Betriebszentrale S-Bahn Berlin in Halensee wurde errichtet.
Die Strecken wurden komplett mit dem neuen #Zugbeeinflussungssystem Berliner S-Bahn (#ZBS) ausgerüstet. Dafür waren u.a. umfangreiche Kabeltiefbauarbeiten erforderlich.
Zudem wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen, wie die Erneuerung von Weichen und die Gleiserneuerung im Streckenabschnitt Springpfuhl – Wartenberg (6 km) durchgeführt.
79 SEV-Busse waren täglich im Einsatz – so viele wie nie zuvor.
Mehr als 1000 zusätzliche Fahrten mit Regionalzügen wurden in der Bauzeit angeboten.
Die BVG hat mit zusätzlichen Bussen und U-Bahnen unterstützt.
Auf 20 S-Bahn- und fünf U-Bahnhöfen wurden insgesamt 175 große und 37 kleine Schilder aufgestellt, 3000 Fußtapsen wurden geklebt.
85.000 Bauflyer wurden gedruckt, verteilt und ausgelegt.
Doch ganz überstanden sind die Bauarbeiten noch nicht. In den kommenden Monaten stehen auf der S5 zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf einige Sperrungen, meist an den Wochenenden, bevor. Die nächste ist vom 29.11. (Fr) 22 Uhr bis 2.12. (Mo) 4 Uhr. Grund sind die Vorarbeiten für das nächste neue ESTW „S5 Ost“.
Ein Video zum Resümee der Baustelle am Biesdorfer Kreuz gibt’s auf YouTube hier.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die #S-Bahn haben im Vorjahr mehr als 22 Millionen Euro für die Reinigung ihrer Bahnhöfe ausgegeben. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf hervor. Allein die Beseitigung von Farbschmierereien an den Stationen habe rund zwei Millionen Euro gekostet.
Die BVG gab im Vorjahr 490.000 Euro für das Entfernen von Graffiti in ihren U-Bahnhöfen aus. In den ersten neun Monaten dieses Jahres entstanden bereits Kosten von 323.000 Euro.
Statt immer der #S-Bahn hinterherzurennen, sollten wir vielleicht mal durchleuchten, was zur Thematik #Prignitz-Express zu sagen ist.“ Wenn Marcel Siegert (#Pro Velten) als Vorsitzender des Bauausschusses zudem darauf hinweist, dass Veltens S-Bahn-Anschluss „acht Mal teurer wird“, als in Veltens Kosten-Nutzen-Analyse vor Jahren errechnet, lässt das darauf schließen, dass Pro Velten die Prioritäten von der S-Bahn zum Prignitz-Express verlagert. In der kommenden Woche könnte es dabei zum Schlagabtausch zwischen den Fraktionen kommen. Denn auf Antrag der Linken soll am 25. November (18.30 Uhr, Rathaus) über eine bessere Anbindung der #Ofenstadt ans #Schienennetz diskutiert werden.
So richtig deutlich will sich Siegert am Telefon vom Lieblingsprojekt von Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) nicht distanzieren. Was er allerdings verschweigt: Pro #Velten hatte bereits zur Sitzung des Stadtparlaments am 7. November einen Antrag eingereicht, der Sprengkraft besitzt. Wenige Tage vor der Sitzung zog die Fraktion das Papier aber wieder zurück. In dem „Bahnanbindung der Stadt Velten“ überschriebenen Antrag, der der Redaktion vorliegt, heißt es: „Die weitere Forderung der Verlängerung der S-Bahn nach Velten scheint vor diesen Hintergründen abwegig.“ Begründet wird dies mit den „um mehr als das Achtfache“ gestiegenen Kosten für die S-Bahn-Verlängerung Hennigsdorf-Velten. Statt der 2010 in der von Velten finanzierten Nutzen-Kosten-Analyse errechneten 14 Millionen Euro sollen die …
Um die #S-Bahn pünktlicher zu machen, werden in Hamburg zwei komplette Strecken technisch gesichert. Mit Millionenaufwand sollen bis 2021 etwa 15 Kilometer #Zaun errichtet werden. Zudem werden die #Bahnsteigsenden von unterirdischen Stationen zusätzlich abgesperrt, dass Menschen nicht mehr so leicht in den #Tunnel eindringen können.
„Die Zäune werden helfen, einen stabileren Betrieb anbieten zu können“, teilte die Hamburger S-Bahn mit. Zunehmend hatte es in den vergangenen Monaten und Jahren Streckensperrungen wegen „Personen im Gleis“ gegeben.
Unter dem Problem leidet auch die Berliner S-Bahn. Zäune will man aber weiterhin nicht. Dazu sei man nicht verpflichtet, sagte ein Berliner Bahnsprecher. Es gelte „der Grundsatz, dass #Gleisanlagen nicht betreten werden dürfen“. Doch an diese schöne Theorie halten sich immer weniger …
Für die Angelegenheiten der Bundespolizei ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig. Der Senat nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Sachverhalten, die in die Zuständigkeit einer Bundesbehörde fallen.
Wie schätzt der Senat die Sicherheit in Berlins U-Bahnen, S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen generell ein?
Zu 1.:
Daten zur Kriminalität im ÖPNV lassen sich über die PKS nicht abbilden, sodass die die Beantwortung der Anfrage auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI) erstellt wurde. Im DWH-FI wird stets der tagesaktuelle Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) enthaltenen Daten abgebildet.
Die verlaufsstatistischen Daten zu Straftaten mit dem Verdacht auf Nötigungen, Freiheitsberaubungen, Bedrohungen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen sind im laufenden Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Delikte mit Gewaltcharakter (Raub, Körperverletzung, Sexualdelikte etc.) stagnieren hingegen. Die Anzahl der Eigentumsdelikte konnte durch intensive polizeiliche Maßnahmen und dabei insbesondere durch Präventionsmaßnahmen gesenkt werden. Im aktuellen
Vergleichszeitraum des Jahres 2019 liegt die Gesamtzahl der registrierten Straftaten unter der des Vorjahres.
Wie viele Raub- und Gewaltdelikte sowie andere Straftaten gab es in den U-Bahnlinien im Land Berlin
im Zeitraum 2017 – 2018 Oährliche Auflistung)?
nach U-Bahnlinien?
welche Straftatbestände waren betroffen?
wie hoch war die Aufklärungsrate 2017 – 2018 Oährliche Auflistung)?
Wie viele Raub- und Gewaltdelikte sowie andere Straftaten gab es in den S-Bahnlinien im Land Berlin
im Zeitraum 2017 – 2018 Oährliche Auflistung)?
nach S-Bahnlinien?
welche Straftatbestände waren betroffen?
wie hoch war die Aufklärungsrate 2017 – 2018 Oährliche Auflistung)?
Wie viele Raub- und Gewaltdelikte sowie andere Straftaten gab es in den Straßenbahnen und Linienbussen der BVG
im Zeitraum 2017-2018 Oährliche Auflistung)?
nach Straßenbahnlinien und Buslinien?
welche Straftatbestände waren betroffen?
wie hoch war die Aufklärungsrate 2017-2018 Oährliche Auflistung)?
Zu 2., 3. und 4.:
Die strukturierte Erfassung des Kontextes einer Straftat im ÖPNV zu einer Linie öffentlicher Verkehrsmittel ist im POLIKS weder möglich noch vorgesehen und daher auch nicht recherchierbar. Ursächlich hierfür ist die Komplexität des Verkehrsgeschehens mit Übergangsbahnhöfen zwischen den unterschiedlichen Linien und verschiedenen Verkehrsmitteln.
Eine valide Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann daher nicht erfolgen.
Wie viele Raub- und Gewaltdelikte sowie andere Straftaten gab es in den S-Bahnhöfen , U-
Bahnhöfen und Haltestellen der Straßenbahnen und Busse im Land Berlin
im Zeitraum 2017-2018 Oährliche Auflistung)?
Welche Straftatbestände waren betroffen?
nach S- und U-Bahnhöfen und Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen?
wie hoch war die Aufklärungsrate 2017-2018 Oährliche Auflistung)?
Zu 5. a.- d.:
Die Berliner U-Bahnhöfe sind im Regionalen Bezugssystem (RBS) enthalten. Das Regionale Bezugssystem (RBS) ist eine Geodatenbank mit den Adressen , Straßen, Blöcken und Bezugsräumen von Berlin.1 So lassen sich Daten zu Tatorten in ÖPNV relevanten Vorgängen aus diesen Angaben generieren. Im Zusammenhang mit der S-Bahn wird auf die originäre Zuständigkeit der Bundespolizei verwiesen (siehe Vorbemerkung). Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen sind im RBS nicht enthalten, sie lassen sich daher nicht strukturiert erfassen und sind folglich nicht recherchierbar.
Die Daten zur Kriminalität im ÖPNV lassen sich über die PKS nicht abbilden , sodass die Beantwortung der Anfrage auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI) erstellt wurde (siehe Antwort zu Frage 1). Im DWH-FI
wird stets der tagesaktuelle Stand der im POLIKS enthaltenen Daten abgebildet. Dieser Datenbestand unterliegt fortlaufenden Änderungen , sodass gegebenenfalls vorliegende frühere Erhebungen von der aktuellen Recherche abweichen können.
Darüber hinaus kann eine valide Aufklärungsquote aus der Verlaufsstatistik nicht berechnet werden , weil die bundeseinheitlich verbindlichen Richtlinien der PKS nicht zur Anwendung gebracht werden können. Insofern kann die Unterfrage 5. d. nicht beantwortet werden.
Welche Maßnahmen hat der Senat seit 2017 veranlasst, um die Anzahl der Gewalt- und Raubdelikte sowie der anderen Straftaten zu senken?
Zu 6.:
Entsprechend der im Februar 2017 abgeschlossenen „Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Polizei Berlin und der BVG“ wurde der Arbeitsplatz für die Polizei Berlin in der Sicherheitsleitstelle der BVG organisatorisch und technisch weiter verbessert.
Die Nutzung der Videoüberwachungsanlage der BVG für polizeiliche Zwecke in den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen kann neben der Gefahrenabwehr im Bereich der Strafverfolgung für eine möglichst schnelle Identifizierung von Tatverdächtigen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsmittel und Anlagen der BVG bereits jetzt nahezu vollständig mit Videokameras ausgestattet sind – von Nutzen sein.
Darüber hinaus beinhaltet die Vereinbarung die Bildung gemeinsamer Streifen zwischen der Polizei Berlin und dem BVG – eigenen Sicherheitsdienst. Ziel der gemeinsamen Streifen ist es, durch gefahrenabwehrende Maßnahmen und der Verfolgung von Ordnungsstörungen/-widrigkeiten und Straftaten die Sicherheit im ÖPNV maßgeblich zu steigern.
In diesem Zusammenhang wurde im Zielverfahren ÖPNV der Polizei Berlin der im Jahr 2011 festgeschriebene Wert der zu erbringenden Einsatzkräftestunden von
150.000 Einsatzkräftestunden (EkStd) pro Jahr auf einen Zielwert von 200.000 EkStd erhöht.
Über diese Maßnahmen hinaus werden auf Grundlage der „Einsatzkonzeption für die polizeilichen Maßnahmen im Bereich des Berliner ÖPNV“ durch die Polizei Berlin unter anderem anlassbezogene Einsätze zur Kriminalitätsbekämpfung, Präsenzmaßnahmen sowie Präventionseinsätze (z. B. zur Bekämpfung des Taschendiebstahls) durchgeführt.
Welche zusätzlichen Maßnahmen haben die BVG und die S-Bahn GmbH seit 2017 veranlasst, um die Anzahl der Gewalt- und Raubdelikte, sowie der anderen Straftaten zu senken?
Zu 7.:
Die BVG AöR teilt dazu Folgendes mit:
„Die BVG hat folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Anzahl der Gewalt- und Raubdelikte veranlasst:
Zum einen wurde das Projekt „Videovollausstattung“ aufgelegt, welches Ende 2020 abgeschlossen sein Nach Abschluss werden alle U-Bahnhöfe im Hausrechtsbereich der BVG über eine Videoaufzeichnung mit 48 stündiger Vorhaltezeit der Aufnahmen verfügen.
Zusätzlich werden in der Zeit zwischen 22:00 und Sicherheitsstreifen auf Endbahnhöfen fest
Des Weiteren wird die Zusammenarbeit mit der Berliner ausgebaut, so dass durch die sogenannten GeSiS Sicherheitsstreifen) eine erhöhte Präsenz erzeugt „
06:00 Uhr
Polizei stetig (gemeinsame
Die S-Bahn Berlin GmbH nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Seit Beginn des Verkehrsvertrags in 12/2017 wurde das Sicherheitspersonal massiv aufgestockt, sowohl in den Zügen als auch in den Bahnhöfen.
Waren bisher innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn Bereich unterwegs, sind es nach dem neuen Konzept bis zu 340, wofür die Deutsche Bahn AG im Großraum Berlin nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte vorhält.
An fünf zentralen Kreuzungsbahnhöfen wurden zusätzlich sog. S-Bahnwachen eingerichtet, die rund um die Uhr als ständige Ansprechpartner in Sachen Sicherheit und Service zur Verfügung stehen. Vor Ort kommen Doppelstreifen zum Einsatz, die
u.a. aktive Präventionsarbeit leisten sowie bei Sicherheitsstörungen unmittelbar eingreifen. Aufwachsend werden Sicherheitsmitarbeiter der S-Bahnwachen von Diensthunden bei ihren Streifen begleitet. Die Lage- und Einsatzzentrale, die in der sog. Integrierten Leitstelle der S-Bahn Berlin GmbH angesiedelt ist, koordiniert die Einsätze aller Sicherheitskräfte. Sie arbeitet eng mit den diversen Leitstellen der am S-Bahn Betrieb Beteiligten zusammen, um gezielt und abgestimmt im Bedarfsfall auftreten zu können, aber auch Auswirkungen auf den Zugbetrieb zu minimieren.
Wesentlich ist dabei insbesondere auch eine enge Abstimmung mit der Einsatzleitung der Bundespolizei, die sicherstellt, dass die Sicherheitskräfte bei Bedarf unmittelbar vor Ort Unterstützung von Polizeibeamten bekommen. Gerade für das Thema Sicherheit ist es zwingend, die Bausteine einer Sicherheitsarchitektur gesamthaft zu betrachten, um effizient und effektiv agieren zu können.
Videoaufzeichnung als auch anlassbezogene Videoüberwachung sind dabei wesentlich in einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept, das auch die Belange der Ermittlungsbehörden, das subjektive Sicherheitsgefühl und die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste sowie die generell abschreckende Wirkung der Einrichtung und einzelne Gefährdungslagen berücksichtigt.
Auf den großen Verkehrsstationen und wichtigen Umsteigebahnhöfen sind deswegen Videoüberwachungssysteme im Einsatz. Die aufgezeichneten Videobilder der rein betrieblich genutzten Kameras werden ebenfalls in diesem Kontext durch die Ermittlungsbehörden genutzt. Die Ausweitung der Videoaufzeichnung auf die Fahrzeuge der S-Bahn Berlin GmbH beginnt bereits in diesem Jahr, auf Anforderung des Bestellers mit der Ausrüstung der Baureihe 481 und damit dem größten Teil der Bestandsflotte. Der erste Viertelzug dieser Baureihe mit Videoüberwachung wurde am 22.10.19 in Betrieb genommen und an den Fahrgastverkehr übergeben. Die Umrüstung der 499 Viertelzüge mit viertausend Kameras soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Züge der neuen Baureihe 483/484, die ab 2021 im Fahrgasteinsatz verkehren wird, haben bereits serienmäßig eine Einrichtung zur Videoüberwachung.
Vor dem Hintergrund, dass gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme gesellschaftspolitische Themen sind, die alle Protagonisten im öffentlichen Raum
angeht, hat die S-Bahn Berlin GmbH in Abstimmung mit ihrem Aufgabenträger ergänzend zu den bestehenden Kommunikationsmitteln/-arten wie beispielsweise Piktogramme zu Gestattung und Verboten einen neuen Kommunikationsansatz entwickelt: Es ist eine bunte Reihe von Benimm-Videos mit S-Bahn-Wagen- und Bahnhofsbezug entstanden, deren Ziel es ist, Aufmerksamkeit zu schaffen und für ein rücksichtsvolleres Miteinander auf humoristische Weise zu plädieren und ist seit dem Frühjahr in den sozialen Medien platziert wurde.
Die View-Raten im sechsstelligen Bereich der einzelnen Beiträge zeigen anschaulich, welche Aufmerksamkeit und Stellenwert diese wichtige Thematik einnimmt. Die Kampagne wurde außerdem im Sommer als Printversion weiter in die Öffentlichkeit getragen.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass auch der Service bei der S-Bahn Berlin gestärkt wurde, indem Servicekräfte nun von den Fahrgästen nicht nur an den Stationen angetroffen werden können, sondern zwischenzeitlich regelmäßig in den Zügen für Anfragen zur Verfügung stehen.
Innerhalb von 24 Stunden sind dies rund 80 Servicekräfte im Berliner S-Bahn-Netz. Hinzu kommen Kollegen aus den Bereichen der für die Verkehrsstationen verantwortlichen DB Station & Service AG bzw. den anderen in Berlin verkehrenden Verkehrsgesellschaften, mit denen eng zum Thema Sicherheit und Service zusammengearbeitet wird.“
Werden die Opfer von Raub-, Gewaltdelikten und anderen Straftaten in Bussen, Straßenbahnen und S-Bahnen durch die BVG und die S-Bahn GmbH nach den Vorfällen betreut? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.:
Die BVG AöR teilt dazu Folgendes mit:
„Wir betreuen unsere Fahrerinnen und Fahrer, sobald sie von Raub oder anderen Gewaltdelikten betroffen sind, nach einem dafür entwickelten und mit den Berufsgenossenschaften abgestimmten Konzept. Für die Betreuung von Fahrgästen stehen eine Reihe öffentlicher Ansprechpartner zur Verfügung.“
Die S-Bahn Berlin GmbH nimmt dazu wie folgt Stellung:
„In der der Regel ist die S-Bahn Berlin GmbH bei derartigen Delikten nur indirekt betroffen, weshalb aus Datenschutzgründen eine Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Polizei an die S-Bahn Berlin GmbH nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig ist. Soweit die S-Bahn Berlin GmbH von Opfern oder deren Vertretern eingebunden wird, unterstützt sie die Kontaktaufnahme zu speziellen Hilfsorganisationen wie dem Weißen Ring e.V. u.a., an die sich Betroffene wenden können, um professionelle Unterstützung zu erhalten.“
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Die BVG hat noch 20.000 unbearbeitete Anträge. Deswegen können Kinder weiterhin ihren #Schülerausweis als #Fahrschein nutzen.
Weil die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) noch nicht alle Anträge für das kostenlose Schülerticket bearbeitet haben, können Kinder und Jugendliche auch weiterhin ihren Schülerausweis als Fahrschein nutzen. Die eigentlich am 30. November auslaufende Übergangsfrist wurde von der BVG jetzt bis Ende des Jahres verlängert. Auch die #S-Bahn erkennt diese Regelung an, so eine Sprecherin.
Frage 1:
Wie werden die Interessen der Menschen mit Behinderung beim Ausbau der #Dresdener Bahn, z.B. beim
Umbau der Bahnhofstraße #Lichtenrade, berücksichtigt?
Frage 2:
Wer wurde dazu ab wann in die #Bauvorbereitung einbezogen?
Frage 3:
Welche Personen haben insbesondere bei Bahn, BVG; Land, Bezirk und AZ Lichtenrade die Belange der
Menschen mit Behinderungen in die jeweilige Arbeit eingebracht?
Frage 4:
Wann wurde in welcher Form die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen einbezogen und
welche ihrer Hinweise wurden warum nicht beachtet?
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von Behindertenvertretern während der
Baumaßnahme vorgenommen?
2
Frage 6:
Wie sind insbesondere umfassende Barrierefreiheit und visuelle Kontraste während der Baumaßnahmen
gewährleistet?
Antwort zu 1 bis 6:
Im Rahmen des rd. 20 Jahre andauernden #Planfeststellungsverfahrens wurden die #Träger
öffentlicher Belange mehrfach beteiligt und in den Abwägungsprozess des #Eisenbahn-
Bundesamtes einbezogen. Zudem finden turnusmäßige Besprechungen mit allen
Projektverantwortlichen im Bereich der Bahnhofstraße statt. Ebenso wurden persönliche
Gespräche mit den Interessenvertretern der #mobilitätseingeschränkten Personen u.a. im
Infopunkt auf dem Bahnsteig in Lichtenrade geführt.
Die Maßnahmen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen wurden während der
Planung durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des
Senats und des Bezirks entwickelt und planfestgestellt. Während der Sperrung des
Bahnübergangs Bahnhofstraße für den Kfz-Verkehr wird eine bauzeitliche, barrierefreie #Querungsmöglichkeit durch die Errichtung eines bauzeitlichen Bahnübergangs ermöglicht.
Frage 7:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von #Behindertenvertretern für den künftigen
Zustand ergriffen?
Antwort zu 7:
Alle #Rampenbauwerke werden mit #Ruhepodesten errichtet. Ebenso erfolgt die Erneuerung
der bereits barrierefreien Verkehrsstationen unter Berücksichtigung der spezifischen
Planungsanforderungen zur Herstellung von barrierefreien Infrastrukturlösungen.
Frage 8:
Welche Steigung weist die Unterfahrung der Bahntrasse in der Bahnhofstraße auf und ist sie damit für
Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer bzw. Menschen mit Mobilitätsbehinderung ohne Probleme nutzbar?
Antwort zu 8:
Die Gehwege verlaufen behindertengerecht mit 6 m langen Rampenabschnitten mit
maximaler Steigung von 6 % und Zwischenrampenabschnitten mit maximal 2 % in der –
0,5-Ebene.
Berlin, den 08.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Um zu verstehen, was Berlins rot-rot-grüner Senat am Dienstag beschlossen hat, muss man sich zurückerinnern. 2009 war der Verkehr auf der Berliner #S-Bahn komplett zusammengebrochen. Das #Eisenbahn-Bundesamt zog wegen Sicherheitsmängeln wochen- und monatelang einen großen Teil der #Wagenflotte aus dem Verkehr.
Über Wochen rollten nicht mal auf der #Stadtbahn in Berlins Mitte die Züge. Die Deutsche-Bahn-Tochter, die S-Bahn Berlin GmbH, hatte unter dem Druck des Mutterkonzerns, der für den später abgesagten Börsengang hübsch aussehen sollte, das System auf #Verschleiß gefahren. Der damalige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) konnte nur hilflos erklären, dass man den Vertrag mit der S-Bahn nicht kündigen könne, weil es keine Alternative gebe.
Acht-Milliarden-Auftrag bei der #S-Bahn: Der Berliner Senat schreibt 1300 Wagen aus – und hat neue Pläne für die Zukunft.
Die neuen #S-Bahnwagen in Berlin sollen auch ohne Lokführer fahren können. „Das wird angestrebt“, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) am Dienstag nach der Sitzung des Senats, der die Eckpunkte für die größte #Ausschreibung in der Geschichte der Berliner S-Bahn beschlossen hat. Noch in diesem Jahr will die Senatsverwaltung die Bedingungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.
Das #autonome Fahren soll als Option für die Beschaffung der Wagen und den Betrieb enthalten sein. Dafür gebe es keinen festgelegten Zeitplan, sagte Stephanie Landgraf, Juristin in Günthers Verwaltung. Die Ausschreibung lege aber fest, dass der Verzicht auf einen menschlichen Fahrer „einführbar ist, wenn es zum Thema wird“. Dann sollte man nicht das komplette Fahrzeug auseinandermontieren müssen, um Systeme für das autonome Fahren zu installieren.