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	Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
	Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener
	Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
	Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
	Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahmen
	gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie
	werden nachfolgend wiedergegeben.
	Frage 1:
	In wie vielen Fällen entstand #Sachschaden an #beschädigten oder #zerstörten #Glasscheiben bei BVGHaltestellen,
	in den U-Bahnhöfen und den Bahnhöfen der S-Bahn in den Jahren 2014, 2015 und 2016
	(differenziert nach Berlin und den Bezirken)?
	Frage 2:
	Welche Kosten entstanden für die Reparatur bzw. den Austausch dieser Glasbruchschäden in den Jahren
	2014, 2015 und 2016 (differenziert nach Berlin und den Bezirken)?
	Frage 3:
	In welchem Zeitraum wird ein solcher Glasbruchschaden – grob betrachtet – erneuert?
	Antwort zu 1. bis 3.:
	Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
	„Folgende Glasschäden an Wartehallen von Straßenbahn- und Omnibushaltestellen
	wurden im angefragten Zeitraum registriert:
	2014 854 Schäden
	2015 936 Schäden
	2016 1.056 Schäden.
	2
	Die ca. 4.600 Wartehallen waren in den genannten Jahren im Wesentlichen im Besitz der
	Firma Wall.
	Die BVG muss lediglich für ca. 140 Wartehallen die Instandsetzungskosten tragen. Die
	Kosten der BVG für die BVG-eigenen Wartehallen liegen bei ca. 18 Tsd. EUR jährlich.
	Die bestehenden Gestattungsverträge in Zusammenhang mit den Werberechten regeln,
	dass Wall sämtliche Instandsetzungsleistungen durchführt und auch deren Kosten trägt.
	Deshalb wird die Zahl der tatsächlichen Schäden die Anzahl der bei der BVG bekannt
	gewordenen Schäden übersteigen. Hierzu liegen der BVG keine Zahlen vor.
	Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden Glasscheiben an Wartehallen in der
	Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen erneuert.
	Folgende Glasschäden im Bereich der U-Bahnanlagen wurden im angefragten Zeitraum
	registriert:
	2014: 267 Schäden Kosten: 219 Tsd. EUR
	2015: 232 Schäden Kosten: 234 Tsd. EUR
	2016: 214 Schäden Kosten: 209 Tsd. EUR
	Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden die Beschädigungen innerhalb von
	zwei Wochen beseitigt.
	Eine Differenzierung auf einzelne Verwaltungsbezirke wird durch die BVG nicht
	vorgenommen.
	Jährlich sind an den Berliner S-Bahnhöfen zwischen 200 und 300 Fälle von beschädigten
	oder zerstörten Glasscheiben zu verzeichnen.
	Durch die Reparatur bzw. den Austausch von Glasbruchschäden sind folgende Kosten
	entstanden:
	2014: rund 92.000 EUR
	2015: rund 132.000 EUR
	2016: rund 87.000 EUR.
	Grundsätzlich wird nach einer Sachbeschädigung geprüft, ob eine Erstsicherung
	vorzunehmen ist und diese unverzüglich veranlasst. Die Instandsetzung erfolgt in recht
	unterschiedlichen Zeiträumen. Sie richtet sich nach der Schadensgröße und dem
	erforderlichen Material. Bei einfachen Schäden und vorhandenem Lagermaterial erfolgt
	die Reparatur innerhalb von zwei Tagen. Muss Material bestellt werden, z. B.
	Spezialgläser, oder sind besondere Größen und Gleissperrungen erforderlich, kann es
	auch vier bis acht Wochen dauern. Das betrifft jedoch lediglich ca. ein Fünftel der Fälle.“
	Berlin, den 23. Mai 2017
	In Vertretung
	J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
	…………………………..
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz