U-Bahn: Neue Sohlen für die U2 Neuer Untergrund im Untergrund, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2494

Neuer Untergrund im Untergrund: Die Berliner Verkehrsbetriebe sanieren von
Dienstag, den 18. April, bis Donnerstag, den 20. Juli 2017, die Tunnelsohle
der U-Bahnlinie U2 im Bereich Alexanderplatz bis Spittelmarkt. Um die Einschränkungen
für die Fahrgäste zu minimieren, finden die Arbeiten jeweils nur
sonntags bis donnerstags von ca. 23 Uhr bis Betriebsschluss statt. Die Tage
23. und 30. April, 1., 24. und 25. Mai, 4. bis 8. Juni sowie 22. Juni 2017 sind
davon ausgenommen. Statt Bahnen fahren in den betroffenen Nächten Busse.
Die barrierefreien Ersatzbusse sind zwischen S+U-Bahnhof Alexanderplatz/
Grunerstraße und U-Bahnhof Spittelmarkt unterwegs, parallel zur Linie
248. Dabei bieten der Ersatzverkehr und die Linie 248 zusammen einen 10-
Minuten-Takt an. Die U-Bahnhöfe Klosterstraße und Märkisches Museum
können nicht direkt angefahren werden. Stattdessen bedienen die Ersatzbusse
die regulären Haltestellen „Berliner Rathaus“ (für U-Bahnhof Klosterstraße)
und „Fischerinsel“ (für U-Bahnhof Märkisches Museum). Alternativ können
Fahrgäste zwischen Alexanderplatz und Spittelmarkt die Linie M48 sowie zwischen
Alexanderplatz und Mohrenstraße die Linie 200 nutzen.
Alle Informationen sowie Karten zu den Standorten der Ersatzhaltestellen finden
sich in der BVG App FahrInfo Plus, auf BVG.de sowie im BVG Navi.

S-Bahn: Deutsche Bahn treibt über Ostern wichtige Bauprojekte im S-Bahn-Netz voran aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/13828922/Bauprojekte_Ostern_S_Bahn.html?start=0&itemsPerPage=10

Einschränkungen auf der nördlichen #S2, dem #S-Bahn-Nordring und der östlichen #S5 • Ausführliches Informationsangebot unter s-bahn-berlin.de

Der Ausbau und die #Modernisierung der #Schieneninfrastruktur erfordert zeitweise die Komplettsperrung wichtiger Streckenabschnitte im Berliner S-Bahn-Netz. Rund um das Osterfest legen sich die Bauexperten der Deutschen Bahn kräftig ins Zeug, um wichtige Projekte voran zu treiben und damit Einschränkungen für Berufspendler so gering wie möglich zu halten.

Auf der Linie S2 (Bernau -/Karow – Blankenburg), den Ringbahnlinien S41/S42 (Gesundbrunnen – Westend) und der Linie S5 (Strausberg Nord – Fredersdorf) fahren ersatzweise Busse. Die S-Bahn Berlin hat ein umfangreiches Informationspaket geschnürt, mit dessen Hilfe sich Fahrgäste im Internet unter www.s-bahn-berlin.de, auf den Bahnhöfen, in der Kundenzeitung „punkt3“ und in Infobroschüren auf veränderte Wege und längere Fahrzeiten einstellen können.

Gründonnerstag, 13. April, 22 Uhr, bis Donnerstag, 20. April, 1.30 Uhr         

Bernau- /Karow – Blankenburg (#S2)

Die komplexen Baumaßnahmen am Karower Kreuz starten in eine heiße Phase. Der Einbau von Hilfsbrücken ermöglicht, dass danach unter rollendem Rad weitergebaut werden kann. Dazu sind umfangreiche Rammarbeiten erforderlich. Diese betreffen den Abschnitt Blankenburg – Karow und dauern bis einschließlich Mittwoch nach Ostern. Parallel finden von Ostersamstag bis einschließlich Ostermontag Arbeiten am künftigen Elektronischen Stellwerk Zepernick statt. Dazu wird die bestehende Sperrung auf den Abschnitt Bernau – Karow ausgedehnt.

Erster Bauabschnitt: Donnerstag 13. April, 22 Uhr, bis Samstag 15. April, 8 Uhr: Sperrung zwischen Karow und Blankenburg. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet. Die Fahrzeit verlängert sich um rund 20 Minuten.

Zweiter Bauabschnitt: Samstag 15. April, 8 Uhr, bis Dienstag 18.April, 1.30 Uhr: Sperrung zwischen Bernau und Blankenburg. Es fahren ersatzweise Busse. Für den gesamten Abschnitt sollte mindestens 30 Minuten zusätzliche Fahrtzeit eingeplant werden. Zwischen Bernau und Berlin Gesundbrunnen können auch die Regionalzüge der Linie RE 3 genutzt werden.

Dritter Bauabschnitt: Dienstag 18. April,4 Uhr, bis Donnerstag 20. April, 1.30 Uhr: Die Sperrung wird auf den Abschnitt zwischen Blankenburg und Karow begrenzt. Es kommen weiterhin Busse zum Einsatz.

Gründonnerstag, 13. April, 22 Uhr, bis Dienstag, 18. April, 1.30 Uhr           

Gesundbrunnen – Westend (#S41, #S42)

Wegen vorbereitender Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der künftigen Linie S21 fahren keine Züge zwischen Gesundbrunnen – Wedding – Westhafen – Beusselstraße – Jungfernheide und Westend.

Es bestehen zahlreiche Umfahrungsmöglichkeiten mit anderen S- und U-Bahn-Linien, die von der individuellen Start-Ziel-Kombination abhängig sind. Konkrete Fahrtempfehlungen gibt es über die Fahrinfoprogramme unter www.s-bahn-berlin.de und www.vbb.de und die jeweiligen Apps.

Zur weiträumigen Umfahrung werden die Stadtbahn, die Nord-Süd-Bahn sowie die U-Bahn-Linien U2, U6, U7 und U9 empfohlen. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, das gewünschte Reiseziel über den Ostring zu erreichen.

Zusätzlich wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, der abhängig von der allgemeinen Verkehrslage mindestens 20 Minuten zusätzliche Fahrzeit erfordert. Der S-Bahnhof Beusselstraße kann vom Schienenersatzverkehr nicht direkt angefahren werden. Die Ersatzhaltestelle befindet sich an der Kreuzung Sickingenstraße/Beusselstraße.

Seit Anfang April bis Freitag, 12. Mai, 22 Uhr

Strausberg Nord – Fredersdorf (#S5)

Die Arbeiten zur Trennung der Regional- und S-Bahn-Gleise im Bereich des Bahnhofs Strausberg werden fortgesetzt. Zwischen Strausberg Nord und Fredersdorf fahren Ersatzbusse. Es sind etwa 20 Minuten zusätzliche Fahrzeit einzuplanen. Zwischen Strausberg und Berlin Lichtenberg können auch die Regionalzüge der Linie RB 26 genutzt werden.

Straßenverkehr:Auftragsverwaltung der Bundesstraßen und Autobahnen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche konkreten #Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der #Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) verwaltet?

Antwort zu 1: Folgende Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) verwaltet:

 

von

bis

 

B 1

Königstr.  /  Berliner  Str.(Landesgrenze  Mitte GlienickerBrücke)

Königstr.              (Friedenstr.              westl.             Straßen- fluchtlinie)

 

B 2

Dorfstraße           Malchow          /         Blankenburger Pflasterweg

 

Dorfstraße (Landesgrenze)

B 2

Potsdamer Ch. (Landesgrenze)

Wilhelmstr. (Ecke Gut Karolinenhöhe)

 

B 2/5

Baulastgrenze              östlich             Alt-Pichelsdorf., Mahnkopfweg / Heerstr.

Baulastgrenze               östlich              Am             Postfenn, Schirwindter Allee / Heerstr.

B 5

Hamburger Ch. / Heerstr. (Landesgrenze)

Nennhauser D./ Heerstr.

B 96

Oranienburger Ch. / Schwarzkittelweg

Oranienburger Ch. / Berliner Str. (Landesgrenze)

B 96a

Grünbergallee

Schnellstraße, Knoten in Aufweitung Richtung Nor- den

B 109

Schönerlinder Straße / Straße 180

Schönerlinder Str. / Berliner Str. (LG)

 

Frage 2: Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell an den in 1. genannten Bundesstraßen und den Berliner Au- tobahnabschnitten, inklusive von Ingenieurbauwerken? (Bitte getrennt nach Bundesstraßen- und Autobahnab- schnitten, Sanierungsgrund und aktuellem Verfahrens- stand, Zeitplan und Kosten benennen).

Antwort zu 2: In der beiliegenden Anlage sind die lau- fenden bzw. die in diesem und nächsten Jahr beginnenden Maßnahmen mit einem höheren Sanierungsbedarf aufge- listet. Bei allen Bundesautobahnen und Bundestraßen laufen ständig sowohl auf den Brücken als auch auf der Strecke kleinere Instandhaltungsmaßnahmen.

Frage 3: Welche dieser Sanierungs- oder Neubaumaß- nahmen werden direkt und ausschließlich durch die Sen- UVK durchgeführt und welche sind an Dritte vergeben worden oder sollen an Dritte vergeben werden? (Bitte um Erläuterung zur Vergabe an Dritte).

Antwort zu 3: Die SenUVK führt bei den Baumaß- nahmen nur nicht delegierbare Kernaufgaben des öffentli- chen Bauherrn durch und überträgt sämtliche „delegierba- ren Bauherrenaufgaben“ im Rahmen der Bauvorberei- tung, Planung und – Ausführung unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften vollständig an Dritte.

Frage 4: Gibt es eine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen zu Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wie viele Maßnahmen oder welches Auftragsvolumen betreut ein Mitarbeiter?

Antwort zu 4: Zwecks Erzielung von Synergieeffekten gibt es in der Regel keine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen entweder zu Sanierungsmaßnahmen oder ausschließlich für Bundesbauten.

Berlin, den 06. April 2017

 

 

In Vertretung

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r…………………………..

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)

Bahnhöfe + U-Bahn + Bus: Mit den Gelben ins Grüne In zwei Tagen öffnet die Internationale Gartenausstellung IGA Berlin 2017 ihre Tore., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2492

In zwei Tagen öffnet die Internationale #Gartenausstellung #IGA Berlin 2017 ihre
Tore. Bis zum Herbst erwarten die Veranstalter mehr als zwei Millionen Besucher
– und am bequemsten erreichen die Gartenfans das Ausstellungsgelände
mit der #U-Bahn. Rund 90 Prozent der Menschen, die mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln zur IGA anreisen, werden nach Prognosen die #U5 nutzen.
Seit Februar 2016 hat die BVG deshalb den Bahnhof #Kienberg – Gärten der
Welt umgebaut. Wie versprochen ist der Bahnhof nun pünktlich fertiggestellt.
Freundlich, hell, modern – so empfängt die Station jetzt die Fahrgäste. Die
Zugangsgebäude wurden durch eine geschwungene Glas-Stahl-Konstruktion
offen und transparent gestaltet und nehmen optisch Bezug auf die Talstation
der IGA-Seilbahn. Durch den Einbau eines hellen, aber vandalismusresistenten
keramischen Belags in Natursteinoptik an den Wänden wurde das äußere
Erscheinungsbild in den Treppenhäusern weitergeführt. Die Verkleidung des
bestehenden Bahnsteigdachs mit hellen Metallpaneelen setzt das neue Gestaltungskonzept
auf dem Bahnsteig fort. Abgerundet wird das freundliche
Ambiente durch den Einbau eines Bodenbelags in Granitsteinoptik.
Wesentlicher Bestandteil war der barrierefreie Ausbau. Neben einem taktilen
Leitsystem für Blinde hat der Bahnhof nun auch einen Aufzug. Er ging bereits
im Dezember 2016 in Betrieb. Außerdem wurde die gesamte Bahnhofstechnik
von der Beleuchtung über die Kommunikationstechnik bis zur Videoausstattung
auf den neuesten Stand gebracht. Die Gesamtkosten für den Umbau
beliefen sich auf rund sieben Millionen Euro. Das Bauvorhaben wurde kofinanziert
vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Mehr Züge auf der U5
Pünktlich zur IGA-Eröffnung verstärkt die BVG auch das Angebot auf der U5.
Zu den Hauptanreise- und Abreisezeiten der IGA-Besucher fahren die Züge
im #5-Minuten-Takt zwischen Alexanderplatz und Hönow. Der dichte Takt gilt
montags bis donnerstags von 5.30 bis 12 Uhr (in den Schulferien erst ab 9
Uhr) und von 15 bis 18.30 Uhr. Freitags fahren die Züge ebenfalls von 5.30
bis 12 Uhr, dann aber bereits von 14 bis 18.30 Uhr alle fünf Minuten. Samstags
und sonntags gilt der 5-Minuten-Takt von 9 bis 12 und von 15 bis 18 Uhr.
Angepasst wird auch das Angebot der #Buslinien #X69 und #195. Auf der Linie
X69 fahren die Busse sonntags von 9 bis 20 Uhr alle 20 Minuten (normalerweise
von 10 bis 19 Uhr). Auf der Linie 195 gilt der 10-Minuten-Takt während
der IGA samstags und sonntags von 9 bis 19.30 Uhr (statt 10 bis 18.30 Uhr
bzw. 11 bis 19.30 Uhr).
Zur besseren Orientierung findet sich das IGA-Logo bereits auf vielen BVGInfoprodukten
wie etwa dem großen Netzplan. In den Zügen der U5 wird es
eine zusätzliche Ansage geben. Zum Bahnhofsnamen erhalten Fahrgäste ab
Donnerstag die Information: „Zur Internationalen Gartenschau – For the International
Garden Exhibition“.
Haltestellensysteme im Test
Rund um das IGA-Gelände können Fahrgäste außerdem neue Informationssysteme
an Haltestellen testen. Die BVG hat bereits 2016 das Projekt „Grüne
Haltestelle“ ins Leben gerufen. Die Hauptphase des Projekts läuft zeitgleich
mit der Gartenschau. Die BVG schafft dafür ein Experimentierfeld, das bewusst
vielen Innovationen Raum bietet. Der Name des Projektes verrät es
schon: Neben zeitgemäßer Information steht der Umweltaspekt im Vordergrund
des Pilotversuchs. Egal ob mit E-Paper-Lösungen, energiesparenden
Displays oder Solarzellen zur „Selbstversorgung“ – die Systeme sollen Papieraushänge
ersetzen und/oder Echtzeitinformationen anzeigen sowie deutlich
weniger Strom verbrauchen als bisherige elektronische Anzeiger.
Im Test sind insgesamt 24 Anlagen. Neun Hersteller aus fünf Ländern hatten
sich in einem EU-weiten Verfahren gemeldet und stellen ihre Systeme für den
Testlauf kostenlos zur Verfügung. Zu finden sind die Anlagen an den Bushaltestellen
im Umfeld des IGA-Ausstellungsgeländes, aber auch im weiteren
Stadtgebiet sowie bei der Straßenbahn und bei der U-Bahn.
Zahlen und Fakten zum Bahnhofsumbau:
800 Quadratmeter keramische Wandverkleidung
2.000 Quadratmeter Bodenbelag in Granitoptik
2.500 Quadratmeter Dachverkleidung
128 Quadratmeter Glas für Fensterflächen
200 Meter taktiles Leitsystem
22.000 Meter neu verlegte Kabel

Bahnhöfe: Umbau S-Bahnstation Warschauer Straße, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme
gebeten, die dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand zum #Umbau
an der #S-Bahnstation #Warschauer Straße?
Antwort zu 1.: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Umbau des #S-Bahnhofes Warschauer Straße erfolgt
derzeit mit hoher Intensität. Parallel zum zeitnahen
Abschluss der Rohbauarbeiten am #Zugangsbauwerk starten
hier in Kürze die Ausbaugewerke. Für den südlichen
#Bahnsteig A, dessen Inbetriebnahme im August 2017
geplant ist, beginnen in den nächsten Tagen die Belagsarbeiten
und die Aufstellung des Bahnsteigdaches.“
Frage 2: Wann ist der Umbau abgeschlossen?
Antwort zu 2.: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Nutzungsaufnahme des Bahnhofes erfolgt in
mehreren Stufen und Ausbauzuständen. Mit geplanter
Inbetriebnahme des südlichen Bahnsteigs A im August
2017 geht der nördliche Bahnsteig B sowie die derzeitige
Fußgängerbrücke außer Betrieb. Die Reisenden und Kunden
werden den Weg zum Bahnsteig A dann bereits durch
das noch im Ausbau befindliche Zugangsbauwerk finden.
Dieser Zugang wird bis zur Inbetriebnahme des Bahnsteigs
B (Ende 2018) ein Provisorium sein.
Zu Ende 2018 ist dann nach Umbau des Bahnsteigs B
die Wiederinbetriebnahme dieses Bahnsteigs geplant. Mit
einem Abschluss aller baulichen Aktivitäten vor Ort wird
aktuell Anfang 2019 gerechnet.“
Frage 3: Wann wird es Zugänge zum Bahnsteig für
mobilitätseingeschränkte Menschen geben?
Antwort zu 3.: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die stufenfreie Erreichbarkeit des Bahnsteigs A per
Aufzug wird als weitere Ausbaustufe aktuell im 4. Quartal
2017 möglich sein. Der nördliche Bahnsteig B wird
zum Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme Ende 2018 mit
einem Aufzug ausgestattet sein.“
Frage 4: Gibt es ein Sicherheitskonzept für den Haltepunkt
Warschauer Straße, da dieser ja in einem prekären
Umfeld liegt (Diskotheken, Alkohol- und Drogenkonsum
und Verkauf, Häufung von Taschendiebstählen)? Falls
nicht, wann wird ein Sicherheitskonzept erstellt? Falls ja,
welches Konzept gibt es?
Antwort zu 4.: Seit Anfang 2016 setzt die Polizei Berlin
eine ganzheitliche Kriminalitätsbekämpfungsstrategie
(in Form polizeilicher Einsatzkonzeptionen) um, welche
verschiedenen Kriminalitätsphänomenen, u.a. Taschendiebstahl,
Raub- und Körperverletzungsdelikten, entgegenwirken
soll. Ziel ist es, fortan durch polizeiliche Präsenz
und Prävention das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung
positiv zu beeinflussen, indem die örtlich gegebenen
günstigen Tatgelegenheiten minimiert werden, und
somit auch das Entdeckungsrisiko für die Täter*innen
gesteigert wird. In diesem Zusammenhang arbeitet die
Polizei Berlin im Bereich des Bahnhofs an der Warschauer
Straße strategisch und operativ mit der für den SBahnhof
zuständigen Bundespolizeiinspektion Berlin
zusammen.
Darüber hinaus teilt die DB AG hierzu folgendes mit:
„Ein spezielles Sicherheitskonzept ist nicht erforderlich,
da der Bahnhof wie andere Stationen bedarfsgerecht
durch unsere Sicherheitskräfte betreut wird.
Der Bahnhof Warschauer Straße wird überdurchschnittlich
häufig von Personal der DB Sicherheit bestreift.

In unregelmäßigen Abständen finden abgestimmte
Verbundeinsätze der Bundespolizei, Landespolizei, der
BVG und der DB Sicherheit statt.“
Frage 5: Wird der Haltepunkt nach Abschluss der
Umbauarbeiten mit Abfertigungshelfern und/oder Sicherheitspersonal
besetzt werden?
Antwort zu 5.: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abfertigung an der Station Warschauer Straße
wird mit dem bewährten System „ZAT-FM“ erfolgen, bei
dem Triebfahrzeugführer die Bilder von Bahnsteigkameras
auf einen Bildschirm im Führerstand übertragen werden.
So kann sich der Triebfahrzeugführer selbst abfertigen,
da er zuverlässig feststellen kann, dass niemand
eingeklemmt wird. Der Einsatz der 120 Mobilen Aufsichten
der S-Bahn und der Sicherheitspersonale erfolgt bedarfsgesteuert
und nicht fix auf Stationen. Die Mobilen
Aufsichten sind vor allem dort im Einsatz, wo es erhöhten
Informationsbedarf der Fahrgäste gibt, z. B. wegen Schienenersatzverkehr.“
Berlin, den 04. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2017)

S-Bahn: Von Charlottenburg mit der S-Bahn ins westliche Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: In welchen zeitlichen Abständen fährt die
Berliner #S-Bahn von #Charlottenburg bis wohin ins westliche
#Brandenburg?
Antwort zu 1: Die S7 verkehrt vom S-Bahnhof Charlottenburg
im 10-Minuten-Takt in die südwestlich gelegene
Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam.
Frage 2: Welche Pendlerzahlen von Personen aus dem
westlichen Brandenburg nach Berlin z.B. über die B5
liegen nach Erkenntnissen des Berliner Senats vor?
Antwort zu 2: Spezielle Kenntnisse zu Pendlerzahlen
auf der Bundesstraße B 5 liegen dem Berliner Senat nicht
vor.
Die nachfolgenden Angaben wurden dem „Monitoring
von raumstrukturellen Entwicklungstrends in der Hauptstadtregion
2016“ vom Landesamt für Bauen und Verkehr
des Landes Brandenburg entnommen und basieren auf
Grundlagendaten der Bundesagentur für Arbeit und dem
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.
Es wurden zur Abbildung der Pendlerbewegungen
zwischen dem westlichen Brandenburg und Berlin beispielhaft
jene Raumeinheiten aufbereitet, die sich im
Einzugsbereich der Bundesstraße B5 befinden (Stand
30.06.2014). Zu beachten ist, dass die in der nachfolgenden
Tabelle aufgeführten Pendlerzahlen keinen Rückschluss
auf die Verkehrsmittelwahl zulassen.

Anteil Pendler gegenüber
Berlin
an allen Pendlern
Einpendler aus Berlin Auspendler nach Berlin
Raumeinheit (Zentrale Orte) in Prozent [%] je 1.000 Einwohner
(mittlere Bevölkerung)
je 1.000 Einwohner
(mittlere Bevölkerung)
Mittelbereich Brandenburg an
der Havel
10,2 8 26
Mittelbereich Falkensee 49,1 56 202
Mittelbereich Nauen 17,8 19 72
Mittelbereich Potsdam 36,2 75 94
Werder (Havel) 18,1 14 68

Frage 3: Bis wohin fuhr die S-Bahn bis 1945 von
Charlottenburg ins westliche Brandenburg bzw. bis wohin
ist verkehrstechnisch die Weiterführung der S-Bahn aus
Berliner Sicht wünschenswert und grundsätzlich möglich?
Antwort zu 3: Bis 1945 fuhr die mit Gleichstrom betriebene
S-Bahn von Charlottenburg ins westliche Brandenburg
bis nach Potsdam. Weitere S-Bahnstrecken ins
westliche Brandenburg wurden nach Nauen und Wustermark
mit Dampf betrieben.
Eine Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus
ins westliche Brandenburg ist grundsätzlich möglich. Der
Abschnitt der "Hamburger Bahn: Spandau – Albrechtshof"
ist als S-Bahn-Trasse im Flächennutzungsplan (FNP)
freigehalten.
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 nennt als eine
erste weitere Streckenerweiterung den Wiederaufbau
der S-Bahn-Strecke Spandau – #Hackbuschstraße. Die
zeitliche Einordnung dieser Maßnahme ist bisher offen.
Berlin befürwortet grundsätzlich entsprechende Netzerweiterungen,
soweit sie in Folge ihrer verkehrlichen
Wirkungen zu den gewünschten Umweltentlastungen
führen sowie finanzierbar und wirtschaftlich sind.
Frage 4: Mit welchen Kosten wäre der weitere Ausbau
verbunden und inwieweit und ggf. in welchem Umfang
wären Mittel des Bundes dabei auch zu beantragen?
Antwort zu 4: Für eine Weiterführung der S-Bahn aus
dem Raum Charlottenburg über Spandau hinaus gibt es
mehrere Varianten. Abhängig von der Höhe der Kosten
gibt es unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Bei Kosten
über 50 Mio. € bestünde für das Land bei Weiterführung
des Programms über 2019 hinaus die Möglichkeit,
Förderungen von bis zu 60 % der Gesamtkosten nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) – Bundesprogramm
zu beantragen. Voraussetzung dafür ist der
Nachweis eines positiven gesamtwirtschaftlichen Nutzen-
Kosten-Verhältnisses.
Die Kosten für die Verlängerung bis zur Landesgrenze
lägen nach der Untersuchung aus 2014 bei 70 Mio. €
netto.
Frage 5: Woran scheitert der Ausbau der S-Bahn ins
westliche Brandenburg und mit welchen Kosten hätte das
Land Brandenburg nach Erkenntnissen des Landes Berlin
zu rechnen?
Antwort zu 5: Von einem „Scheitern“ ist zum derzeitigen
Zeitpunkt nicht auszugehen. Der Ansatz einer Weiterführung
nach Falkensee ist im Jahr 2008 an den Förderbedingungen
des Bundes gescheitert. Der #Landesnahverkehrsplan
(LNVP) Brandenburgs sah keine S-Bahn-
Verlängerung auf Brandenburger Gebiet vor, weshalb das
Land Berlin zunächst über eine Weiterführung innerhalb
der Landesgrenzen nachgedacht hat.
Für Verlängerungen von S-Bahn-Strecken in das Berliner
Umland ist das Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg zuständig.
Im fortgeschriebenen LNVP für die Jahre 2013 bis
2017 des Landes Brandenburg ist der Wiederaufbau ehemaliger
S-Bahn-Strecken, etwa nach Falkensee, Velten
oder Rangsdorf, nicht vorgesehen. „Netzerweiterungen
sind unter gegebenen Finanzperspektiven nicht möglich
aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Vielmehr
setzt Brandenburg auf den schnelleren Regionalverkehr.
Eine Entscheidung der Frage Regionalverkehr versus
S-Bahn ins westliche Brandenburg steht noch aus.
Frage 6: Inwieweit und ggf. wann wäre der Berliner
Senat bereit, den möglichen Ausbau der S-Bahn in den
Gesprächen mit dem Land Brandenburg zu thematisieren?
Antwort zu 6: Der Senat ist in regelmäßigen Gesprächen
mit dem Land Brandenburg. Das Thema #Regionalverkehr
oder S-Bahn wurde zuletzt in begleitenden Terminen
zur Untersuchung der Verkehre auf den #Stadtumlandkorridoren
des VBB betrachtet.
Die abschließenden Bewertung und Verabredungen
zum weiteren Vorgehen stehen aus, werden aber erfolgen.
Berlin, den 07. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)

Radverkehr + Straßenverkehr: 20 Millionen € zur Verbesserung der Radinfrastruktur: Sagt mal, wo kommt Ihr denn her?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen in welchen
Bezirken sieht das angekündigte Maßnahmenpaket der für
Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur #Verbesserung
der #Radinfrastruktur in Berlin mit einer Gesamtförderung
von 20 Millionen Euro vor?
Frage 2: Wann werden diese einzelnen Maßnahmen
jeweils im laufenden Jahr 2017 umgesetzt?
Antwort zu 1 und 2: Welche Vorhaben in welchem
Haushaltsjahr umgesetzt werden können, lässt sich aufgrund
vielfältiger nur wenig beeinflussbarer Begleitumstände
(Leitungsarbeiten, Personallage in den beteiligten
Behörden, naturschutz- oder wasserrechtliche Genehmigungen
usw.) im Vorhinein nicht angeben. Die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat
aber dem Hauptausschuss eine Liste mit Maßnahmen, die
ab 2017 geplant sind, vorgelegt (vgl. Berichte der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den
Haushaltstiteln 0730/72016 und 0730/52108 für den
Hauptausschuss).
Frage 3: Auf Grundlage welcher Kriterien wurden diese
Maßnahmen festgelegt und wer hat diese Kriterien
erarbeitet?
Antwort zu 3: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung
der #Verkehrssicherheit, der Herstellung weiterer
Abschnitte des #Fahrradroutennetzes, der #Lückenschließung
des Radverkehrsnetzes an Hauptverkehrsstraßen
durch Anlage von #Radwegen, #Radfahrstreifen und
#Schutzstreifen und der dringlichen #Sanierung von Radwegen.
Auch Maßnahmen zur Realisierung bezirklicher
Fahrradrouten werden gefördert. Maßgebliche technische
Regelwerke sind die Ausführungsvorschrift zu § 7 des
Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV
Geh- und Radwege) sowie die Empfehlungen und Richtlinien
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) bzw. insbesondere die „Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA) Ausgabe 2010“ entsprechend
dem Einführungs-Rundschreiben der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung vom 17.10.2011.
Die Schwerpunktsetzung bzw. die Kriterien für den
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind im Rahmen der
Erarbeitung der Radverkehrsstrategie des Senats von der
zuständigen Senatsverwaltung und den im FahrRat vereinigten
Verbands- und Behördenvertretern über viele
Jahre hinweg entwickelt und fortgeschrieben und 2013
vom Senat mit der Radverkehrsstrategie beschlossen
worden. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Ausgabe 2010“ sind von den zuständigen Gremien der
FGSV erarbeitet worden, die AV Geh- und Radwege von
der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
als Konkretisierung der FGSV-Regelwerke unter Berücksichtigung
der besonderen Verhältnisse in Berlin.
Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel des laufenden
Haushalts für das Jahr 2017 finanziert die für Verkehr
zuständige Senatsverwaltung diese angekündigten Maßnahmen
i.H.v. 20 Millionen Euro?
Frage 5: Wenn diese 20 Millionen Euro nicht im laufenden
Haushalt etatisiert sind, auf welcher vom Landeshaushaltsgesetzgeber
beschlossenen Finanzierungsgrundlage
erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen?
Antwort zu 4 und 5: Für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben
stehen insbesondere die Titel 0730/72016,
0730/52108, 0730/89116, 0730/68229, 0730/68228 und
2920/72016 zur Verfügung. Der im Rahmen dieser Titel
verfügbare Finanzrahmen beläuft sich entsprechend
Nachtragshaushalt 2017 auf 15,99 Millionen Euro. Dazu
kommen weitere noch nicht quantifizierbare Mittel im
Rahmen von Förderprogrammen wie z. B. der Gemein-
schaftsaufgabe Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur
sowie aus der bezirklichen Investitionsplanung,
so dass man insgesamt von einem Gesamtvolumen von
rund 20 Mio. € ausgehen kann.
Berlin, den 07. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)

U-Bahn: Ungenutzte U Bahnhöfe und Strecken (ggf. im Rohbau) aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Der Senat verweist auf seine Antwort zur Schriftlichen Anfrage zur Drucksache 17 / 13 421; die ergänzenden Informationen bzw. zwischenzeitlich einge-tretenen Veränderungen wurden durch die BVG ermittelt und in die seinerzeitige Anlage eingefügt. Die neuen bzw. geänderten Teile der Anlage sind kenntlich grau unterlegt; die Anlage ist dieser Antwort beigefügt.
Frage 1: Gibt es noch #U Bahn #Bahnhöfe, auch #Bahn-hofsteile, (ggf. im #Rohbau) und #Strecken bzw. Strecken-abschnitte (ggf. im Rohbau), die #ungenutzt sind? Wenn ja, welche Bahnhöfe, welche Bahnhofsteile bzw. welche Strecken genau? Wie werden diese derzeit genutzt? Sind diese im Eigentum der BVG, oder in wessen Eigentum?
Antwort zu 1: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Frage 2: Seit wann sind welche Strecken bzw. Bahn-höfe ungenutzt? Warum werden diese nicht genutzt?
Antwort zu 2: Es wird bezüglich der ersten Frage auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Zur zweiten Frage ist darauf hinzuweisen, dass seit Beginn des U-Bahnbaus in Berlin mehrfach Vorleistun-gen für spätere U-Bahnplanungen erbracht wurden. Auf-grund sich über Jahrzehnte entwickelnder stadt- und ver-kehrsplanerischer Zielsetzungen ist die Nachnutzung einiger Vorleistungen derzeit nicht aktuell. Einzelne Tun-nelabschnitte haben zudem keine physische Verbindung zu bestehenden und verkehrlich genutzten Tunneln der damals jeweils geplanten Linie oder Linienverlängerung. Insofern ist auch eine (Teil-) Nutzung momentan nicht möglich. Andere Tunnelstrecken/-bahnhöfe wiederum könnten zwar mit zusätzlichem, teilweise hohem finanzi-ellen Aufwand an das bestehende Netz angeschlossen und betrieblich, z. B. zum Abstellen von Zügen, genutzt wer-den; dafür hat die BVG jedoch zurzeit keinen betriebli-chen Bedarf.
Frage 3: Falls diese im Rohbau sind, wie weit ist der Bauzustand genau? Sind bereits Gleise verlegt?
Antwort 3: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.
Der Senat ergänzt, dass die Gleise zu den lfd. Num-mern 9 und 12 bis 14 der Anlage für einen U-Bahnbetrieb nicht betriebsfähig sind.
Frage 4: Welche Kosten entstehen dadurch jährlich (aufgeteilt nach den einzelnen ungenutzten Bahnhöfen, Bahnhofsteilen bzw. Streckenteilen)? Wer trägt diese Kosten?
Antwort 4: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen.


Berlin, den 24. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)

 

lfd. Nr.

Tunnel / Station Baujahr außer Betrieb seit Bauzustand Nutzung durch … seit Eigentümer Ausbaustand für die BVG jährliche Kosten (in TEUR)
1 Abzweigbauwerk nördlich des U-Bahnhofs Klosterstraße vor 1913 seit Bauerstellung 2,5 keine BVG Rohbau 2,0
2 Eingleisige Tunnelunterfahrung östlich des U-Bahnhofs Wittenbergplatz vor 1913 seit Bauerstellung 3,3 keine BVG Rohbau 1,0
3 Resttunnel der heutigen U4 zwischen Eisack- und Otzenstraße vor 1926 1971 keine nicht BVG
4 Bahnhof für die geplante U3 unterhalb des U-Bahnhofs Adenauerplatz vor 1978 seit Bauerstellung 2,6 keine BVG Rohbau 2,0
5 Verbindungstunnel zwischen der U5 und U8 unterhalb der Littenstraße vor 1918 teilweise seit Anfang 1940er wegen des Einbaus einer Bunkeranlage 3,9 halbseitiger Bahnbetrieb seit Anfang der 1930er BVG Ausbau für Bahnbetrieb 9,0
6 Abzweigender Streckentunnel südlich des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße vor 1918 seit Bauerstellung keine nicht BVG
7 Teil eines geplanten U-Bahnhofs unterhalb des U-Bahnhofs Moritzplatz vor 1928 seit Bauerstellung 2,9 keine BVG Rohbau 1,0
8 Teil eines geplanten Bahnhofs für die U5 oberhalb des U-Bahnhofs Turmstraße vor 1961 teilweise seit Bauerstellung 2,7 teilweise Nutzung durch BVG für einen Ausgang seit den 1980ern BVG Rohbau im nicht genutzten Bereich 0,5
9 Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Jungfernheide und Westhafenkanal für die geplante U5 vor 1980 seit Bauerstellung 3,2 teilweise Nutzung für Feuerwehrübungsanlage seit den 1990ern BVG Gleise verlegt 0,5
10 Teil eines geplanten Bahnhofs für die U10 unterhalb des U-Bahnhofs Kleistpark vor 1971 seit Bauerstellung 2,7 keine BVG Rohbau 1,0
11 Teil der geplanten U10 im Bereich des Innsbrucker Platzes Mitte 1970er seit Bauerstellung 3,0 Nutzung der Verteilerebene durch die BVG und Supermarkt seit Mitte der 1970er; restliches Bauwerk keine Nutzung BVG Rohbau 2,0
12 Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Walther-Schreiber-Platz und Schlossstraße für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10 vor 1974 seit Bauerstellung 2,3 "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 BVG Gleise verlegt 5,0
13 Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Schlossstraße und Rathaus Steglitz für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10 vor 1974 seit Bauerstellung 1,7 – 2,7 "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 BVG Gleise verlegt 5,0
14 Zwei Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Schlossstraße vor 1974 seit Bauerstellung 2,7 "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 BVG Gleise verlegt 2,5
15 Bahnhof für die geplante Streckenführung der U9 im Bereich des U-Bahnhofs Rathaus Steglitz vor 1974 seit Bauerstellung 2,7 teilweise Nutzung seit 1974 BVG Rohbau im nicht genutzten Bereich 1,0
16 Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Rathaus Spandau für die U2 vor 1984 seit Bauerstellung 2,7 keine BVG Bahnhofsausbau 2,5
17 Streckentunnel unterhalb des S-Bahnhofs Rathaus Steglitz für die U9 vor 1994 seit Bauerstellung 2,7 keine BVG Rohbau 1,0
18 Streckentunnel und Bahnhof im Bereich des Potsdamer Platzes Mitte 1990er seit Bauerstellung 2,2 Vermarktung durch die BVG seit Inbetriebnahme BVG Ausbau für Vermarktung 4,0
19 Ehemalige Zivilschutzanlage Pankstraße vor 1977 seit Bauerstellung 2,5 teilweise Nutzung durch Berliner Unterwelten BVG Ausbau für ehem.
Zivilschutz
2,0
20 Ehemalige Zivilschutzanlage Siemensdamm vor 1980 seit Bauerstellung 2,5 keine BVG Ausbau für ehem.
Zivilschutz
2,0
21 Vorbereiteter U-Bahntunnel am Messedamm Mitte 1970er seit Bauerstellung keine nicht BVG
                 

Erläuterung der Zustandsnoten:
4
Das Bauwerk weist Schäden auf, die einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit herabsetzen und/oder zu einer akuten Einschränkung der Betriebssicherheit führen. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes ist nicht mehr gegeben. Eine sofortige Einschränkung der Nutzung und/oder umgehende Gefahrenbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit ist erforderlich.
lfd. Nr.
1,0 – 1,9
Das Bauwerk weist keine oder nur geringfügige Schäden auf, die weder einzeln noch in ihrer Summe die Standsicherheit, Betriebssicherheit oder Dauerhaftigkeit des Bauwerkes einschränken. Laufende Unterhaltung ist e
2,0 – 2,9
Das Bauwerk weist Schäden auf, die keine Beeinträchtigung der Standsicherheit oder akute Beeinträchtigung der Betriebssicherheit verursachen. Die Dauerhaftigkeit ist auf längere Sicht nicht gegeben. Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten sind erforderlich
3,0 – 3,9
Das Bauwerk weist Schäden auf, die in absehbarer Zeit einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit beeinträchtigen können und/oder zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen können. Die Schadenseinflüsse führen zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes. Eine Einschränkung der Nutzung (Beschilderung, bereichsweise Absperrung) zur Wiederherstellung der

Straßenverkehr: Sperrungen von Berliner Autobahntunneln 2016, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Wie oft mussten 2016 die Berliner #Autobahntunnel #gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder #Zufahrten #beschränkt werden? Bitte die Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem Ver- kehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.

 

Frage 1.1: Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?

 

Antwort zu 1 und 1.1: Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nach- stehenden Tabellen entnommen werden:

 

 

 

Anzahl Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB)

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

 

 

 

 

 

 

 

wg. Unfalls

 

 

 

 

 

wg. hohen Ver- kehrsauf- kommens

 

 

 

 

 

 

 

aus sonstigen Gründen

 

 

 

 

 

 

Sperrung einzelner Fahrstreifen

kurzzeitige Sper- rung eines Fahr- streifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Busch- krugallee und Brit- zer Damm (Zufluss- steuerung)

2016

11 Nord, 7 Süd

13 Nord, 1 Süd

12 Nord, 17 Süd, 2 Voll

185 Nord, 195 Süd

559 Nord, 11 Süd

z. Vgl. 2015

8 Nord, 5 Süd

18 Nord, 8 Süd

13 Nord, 15 Süd, 1 Voll

280 Nord, 176 Süd

464 Nord, 18 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

+ 3           + 2

 

– 5           – 7

 

– 1            + 2        + 1

 

– 95            + 19

 

+ 95           – 7

(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg,  Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)

 

 

 

Anzahl Sperrungen der (technisch miteinander gekoppelten) Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH)

 

Jahr

 

wg. Unfalls

wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens

 

aus sonstigen Gründen

Sperrung einzelner Fahrstreifen

2016

5 Nord, 2 Süd

0 Nord, 0 Süd

85 Nord, 53 Süd, 0 Voll

262 Nord, 236 Süd

z. Vgl. 2015

5 Nord, 1 Süd

0 Nord, 0 Süd

83 Nord,  16 Süd, 0 Voll

212 Nord, 198 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

+- 0        + 1

 

+- 0        +- 0

 

+ 2           + 37       +- 0

 

+ 50           + 38

(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg,  Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)

 

 

 

 

 

 

 

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.

Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Textfeld: Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.



 

 

Anzahl Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel (TFT)

 

Jahr

 

wg. Unfalls

wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens

 

aus sonstigen Gründen

Sperrung einzelner Fahrstreifen

2016

6 Nord,

8 Süd

13 Nord,

47 Süd

52 Nord,

31 Süd

157 Nord,

154 Süd

z. Vgl. 2015

15 Nord,

8 Süd

17 Nord,

105 Süd

46 Nord,

24 Süd

100 Nord,

123 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

– 9

 

+- 0

 

– 4

 

– 58

 

+ 6

 

+ 7

 

+ 57

 

+ 29

(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg,  Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)

 

 

Anzahl Sperrungen des Tunnels Tegel Ortskern (TTO)

 

Jahr

 

wg. Unfalls

wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens

 

aus sonstigen Gründen

Sperrung einzelner Fahrstreifen

2016

0 Nord,

2 Süd

0 Nord,

0 Süd

4 Nord,

13 Süd

98 Nord,   95 Süd

z. Vgl. 2015

1 Nord,

1 Süd

0 Nord,

1 Süd

15 Nord,

21 Süd

108 Nord, 117 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

– 1

 

+ 1

 

+- 0

 

– 1

 

– 11

 

– 8

 

– 10            – 22

(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg,  Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)

 

 

Anzahl Sperrungen der Zufahrten Siemensdamm und Antonienstraße

wegen hohen Verkehrsaufkommens

Jahr

Siemensdamm

Antonienstraße

2015

554

452

z. Vgl. 2015

468

403

Veränderung von 2015 nach

2016

 

+ 86

 

+ 49

 

 

 

Frage 2: Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszei- ten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkun- gen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?

 

Antwort zu 2: Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich. der Zufahrt Antonienst- raße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.

 

 

Frage 3: Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen beson- ders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Stra- ßennetz aus?

 

Antwort zu 3: Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschrän- kungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungs- strecken zum Tragen. Diese sind:

 

Tunnel Tegel Ortskern (TTO):

Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holz- hauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – Autobahnschnittstelle (AS) Waidmannsluster Damm

 

Tunnel Flughafen Tegel (TFT):

Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm

– ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105

 

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.

 

Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117

 

In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungs- trecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausge- lastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterfüh- rende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Ver- kehrsteilnehmer und Staus können nicht vermieden wer- den.

 

In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautob- ahnen in dieser Zeit durchgeführt.

 

 

Frage 4: Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?

 

Antwort zu 4: Nein, es wurden keine neuen oder ver- änderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrs- behördlich angeordnet.

 

 

Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tun- nelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern?

 

Antwort zu 5: Die zuständige Verkehrslenkung Berlin als nachgeordnete Senatsbehörde hat bezüglich Tunnel- sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.

 

 

Berlin, den 31. März 2017

 

 

In Vertretung

 

S t e f a n  T i d o w

…………………………..

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)

S-Bahn: Einschränkungen für S2 und S8 am Karower Kreuz Drei Bauabschnitte über Ostern vom 13. bis 20. April, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/13780634/Einschraenkungen_fuer_S2_und_S8_am_Karower_Kreuz.html?start=0&itemsPerPage=10

Rammarbeiten und Hilfsbrückeneinbau bei schwierigem Baugrund

Im Norden Berlins müssen sich #S-Bahn-Reisende über Ostern auf verlängerte Fahrzeiten durch #Ersatzverkehr mit Bussen einstellen:

Bauabschnitt 1
13. April, 22 Uhr, bis 15. April, 8 Uhr: Busse zwischen #Blankenburg und #Karow

Bauabschnitt 2
15. April, 8 Uhr, bis 18. April, 1.30 Uhr: Busse zwischen Blankenburg und #Bernau.

Bauabschnitt 3
18. April, 4 Uhr, bis 20. April, 1.30 Uhr: Busse zwischen Blankenburg und Karow.

Zwischen Berlin und Bernau können auch die Regionalzüge der Linien RE 3, RB 24 und RE 66 genutzt werden.

Informationen für Reisende unter www.s-bahn-berlin.de, mit der S-Bahn-App oder beim Kundentelefon 030 297-43333.

Über Ostern werden am Karower Kreuz zunächst Hilfsbrücken eingebaut. So können dann unter dem „rollenden Rad“ die Eisenbahnbrücken erneuert werden. Die verhältnismäßig lange Sperrzeit für den Einbau der Hilfsbrücken ist den Rammarbeiten bei schwierigem Baugrund geschuldet.