Flughäfen: Europäischer Gerichtshof entscheidet über BER-Nachtflugverbot Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat jetzt überraschend eine Klage für ein strikteres Nachtflugverbot zugelassen. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/anwohner-klagen-in-strassburg-europaeischer-gerichtshof-entscheidet-ueber-ber-nachtflugverbot/26741764.html

Am #BER droht neuer Ärger. Der kürzlich eröffnete Berliner #Hauptstadtflughafen wird nun zum Fall für die #EU-Gerichtsbarkeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt überraschend eine Klage von BER-Anwohnern gegen das bisher geltende, aber nach wie vor umstrittene #Nachtflugverbot zugelassen.

Sollte die Klage in #Straßburg Erfolg haben, müsste der BER-Planfeststellungsbeschluss beim von allen deutschen Gerichten bestätigten Nachtflugverbot womöglich doch noch nachgebessert werden. „Ich sehe die Chancen bei Fünfzig zu Fünfzig“, sagte der Berliner Anwalt Stefan von Raumer, der die drei Kläger vertritt, dem Tagesspiegel. Sie werden vom Bürgerverein Berlin-Brandenburg (#BVBB) unterstützt, der größten Bürgerinitiative um den neuen Airport. „Wir hoffen, dass es sich für die Anwohner nun doch noch zum Besseren wendet“, sagte Manfred Kurz vom BVBB. Er sei froh, dass sich das Europagericht mit dem Lärmschutz am BER befasse.

Viele Beschwerden beim Menschenrechtsgerichtshof werden gar nicht erst zugelassen. Das geschehe nur, so Raumer, wenn die Straßburger Richter eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention tatsächlich für möglich halten. Deren Unterzeichnerstaaten, auch Deutschland, haben sich zur Bindung an seine Urteile verpflichtet. In einem Schreiben vom 11. Dezember …

Flughäfen: Flughafengesellschaft baut Fluglärm-Messnetz am BER aus Messstelle in Ragow in Betrieb genommen, aus Berliner Flughäfen

Im Dezember 2020 wurde das Netz der Fluglärmmessstellen rund um den #Flughafen Berlin Brandenburg um vier neue Messstellen erweitert. Heute wurde die #Messstelle Nummer 34 in #Ragow auf dem Grundstück von Bürgermeisterin Maja Buße in Betrieb genommen. Die weiteren neuen Messstellen stehen in #Königs Wusterhausen auf dem Gelände des Museums #Funkerberg, am Müggelsee auf einem Gebäude des Lehrkabinetts #Teufelssee sowie in Boddinsfelde auf dem #Reiterhof. Anfang 2021 kommen vier weitere Messstellen im öffentlichen Straßenland entlang der Flugrouten der südlichen Start- und #Landebahn des #BER hinzu. Insgesamt messen dann 30 stationäre Messstellen den #Fluglärm am BER. Zusätzlich werden durch die #Flughafengesellschaft monatlich wechselnde mobile Fluglärmmessungen mit zwei Messstationen im Umfeld des BER durchgeführt.

Michael Halberstadt, Geschäftsführer Personal der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die #Fluglärmmessung ist ein wichtiger Bestandteil der Flughafengesellschaft im Bemühen um Transparenz sowie bei der Reduzierung von Fluglärm. Wir stellen alle Daten online zur Verfügung, so dass alle Interessierten öffentlich und zu jederzeit nachvollziehen können, welche Belastungen durch den Flughafen eintreten. Bereits seit 2005 erheben wir zudem lärmbezogene Entgelte und werden dieses System weiter verbessern. Wer viel Lärm macht, muss auch deutlich mehr bezahlen.“

Die Messwerte werden jede Sekunde rund um die Uhr erfasst. Daraus wird der Maximalpegel pro Überflug sowie der Dauerschallpegel pro Tag, Nacht, Monat und Jahr ermittelt. Alle Messwerte können online abgerufen werden.

Unter travisber.topsonic.aero werden aktuelle Flugspuren und Messwerte veröffentlicht.

Unter laerm.berlin-airport.de sind Monatsberichte und Jahresbericht zu finden.

Der Bereich Umwelt & #Schallschutz der Flughafengesellschaft übernimmt die tägliche Funktionskontrolle der Messstellen, die manuelle Prüfung aller zugeordneten Messwerte sowie die zweimal jährliche Wartung vor Ort mit Kalibrierung. Zudem erfolgt alle zwei Jahre eine Eichung der Messkette. Die Technik der neuen Messstellen wurde aus Tegel übernommen, so dass die Errichtung nur die Hälfte der sonst anfallenden Kosten erforderte.

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Flughäfen: BER bietet Passagieren Hygiene auf höchstem Niveau Zertifikate bescheinigen Gesundheitsschutz beim Reisen, aus Berliner Flughäfen

Der #Flughafen Berlin Brandenburg #Willy Brandt hat zwei wichtige Zertifikate für die strikte Einhaltung von #Hygiene-Maßnahmen während der #COVID-19-Pandemie erhalten. Als erstem deutschen Flughafen bescheinigte jetzt der internationale Flughafenverband Airports Council International (#ACI) dem #BER die „Airport Health Accreditation“. Im Rahmen dieser Zertifizierung bewertet die ACI Hygienemaßnahmen und –verfahren, die nach der COVID-19-Pandemie an Flughäfen eingeführt wurden. Kurz zuvor hatte der BER ebenfalls als erster deutscher Flughafen das Deutsche #Hygienezertifikat erhalten. Beide Zertifikate garantieren damit ein hohes Maß an Sicherheit für die Passagiere während ihres Aufenthalts in den Terminals 1 und 5 des neuen Flughafens.

Für beide Zertifikate wurden die Ausstattung in den Terminals und die Abläufe vom #Check-in bis zur #Gepäckausgabe nach strengen Vorgaben geprüft. Dazu gehören die Ausstattung der Terminals mit #Plexiglasscheiben, #Abstandsmarkierungen oder #Desinfektionsmittelspendern, die Kommunikation mit den Passagieren sowie #mikrobiologische Abstriche von Oberflächen in den Check-in-Bereichen, in Warteräumen oder Aufzügen durch das Deutsche Hygienezertifikat.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir bedanken uns für die Anerkennung und sind stolz auf die beiden Zertifikate. Wir haben von Anfang an am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um während der Corona-Pandemie das Risiko einer Ansteckung für Passagiere, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Unsere Bemühungen um eine hohe Sicherheit werden durch die beiden Zertifikate bestätigt. Wir werden weiterhin alles tun, um diesen Standard zu halten.“

Luis Felipe de Oliveira, Generaldirektor ACI World: „Ich möchte Ihnen und Ihrem Team am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt zur ‚Airport Health Accreditation‘ des ACI gratulieren. Diese Leistung zeigt Passagieren, Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden und Regierungen, dass der BER allen Reisenden ein sicheres Flughafenerlebnis bietet, das Gesundheitsrisiken reduziert, Vertrauen schafft und somit einen wichtigen Beitrag zur Wiederbelebung des Flugbetriebs leistet. Die Erholung der Branche von den Auswirkungen von COVID-19 erfordert koordinierte, globale Anstrengungen. Die Akkreditierung des BER zeigt, dass die Flughafengesellschaft sich zu hohen Gesundheits- und Hygienestandards verpflichtet fühlt, die den weltweit anerkannten Standards und Protokollen entsprechen.“

Olivier Jankovec, Generaldirektor von ACI Europe: „Angesichts der COVID-19-Krise hat die Branche schnell gehandelt, um neue Standards zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit für Passagiere und Personal zu schaffen. Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg hat die Gesundheits- und Hygienemaßnahmen nach den Richtlinien des ACI am BER sorgfältig umgesetzt. Das ist ein Ergebnis harter Arbeit und großen Engagements.“

Dr. Gerlinde Wagner, Geschäftsführerin Deutsches Hygienezertifikat: „Die Flughafengesellschaft legt großen Wert auf einwandfreie Hygiene und Sauberkeit. Der BER ist dafür optimal ausgestattet und bietet alle Voraussetzungen dafür, dass seine Kunden sich gut aufgehoben fühlen können.“

Im internationalen #Flughafenverband Airports Council International (ACI) sind rund 2.000 Flughäfen in 176 Ländern zusammengeschlossen. Der ACI wurde 1991 gegründet und fördert die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Partnern im Bereich des #Luftverkehrs.

Das Deutsche Hygienezertifikat (DHZ) wurde im Januar 2008 gegründet und ist ein unabhängiges Beratungs- und Prüfungsunternehmen in Deutschland, das Unternehmen für einwandfreie Hygiene und Sauberkeit auszeichnet. Gemessen an staatlich vorgegebenen Anforderungen werden Betriebe von ausgebildeten Fachkräften zertifiziert.

Beide Zertifikate finden Sie online in unserem Pressebereich.

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Taxi + Flughäfen: Laderechte am BER II, aus Senat

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Frage 1:
In der Stellungnahme des Landkreises Dahme-Spreewald (Lkr.) wird auf intensive Verhandlungen
verwiesen. Wie viele Gespräche gab es zwischen dem Senat und den Vertretern des Lkr. über welchen
Zeitraum und was war deren Inhalt?
Antwort zu 1:
Der Senat hat sich seit Kündigung der alten Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme
Spreewald (LDS) wiederholt für den Abschluss einer neuen Vereinbarung im Kontext der
#Eröffnung des #Flughafen #BER (Berlin-Brandenburg) eingesetzt. Der Landkreis hat
erstmals in einem Termin von Herrn Staatssekretär #Streese, mit Herrn Landrat #Loge am
07.10.2019 die Bereitschaft erkennen lassen, zu dieser Fragestellung ins Gespräch zu
kommen. Nach mehreren Kontakten auf Fachebene sowie auf Leitungsebene kam es zu
einem weiteren Termin auf Leitungsebene am 02.07.2020. Anschließend gab es weitere
Kontakte und vor allem diverse Gespräche bzw. Telefonate auf Fachebene. Inhalt der
Gespräche war zunächst die Verständigung mit dem Landkreis, dass es überhaupt zum
Abschluss einer neuen Vereinbarung kommt und Berliner Taxiunternehmen Laderechte
gewährt werden. Daran schloss sich die intensive Abstimmung der zurvor nur dem
Grundsatz nach ausgehandelten Einzelbestimmungen an.
Frage 2:
Aus der Stellungnahme des Lkr. geht hervor, dass er es als Erfolg bewertet, dass das Problem der
#Leerfahrten wechselseitig gelöst und eine umweltpolitische Debatte endlich beendet sei. Welche Gründe
haben den Lkr. bewogen, die gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung im Jahre 2012 einseitig zu
kündigen?
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Antwort zu 2:
In der gegenüber der Senatsverwaltung ausgesprochenen Kündigung berief sich der
Landkreis darauf, dass sich die wirtschaftliche Situation des örtlichen Taxengewerbes
erheblich nachteilig verändert habe: Ein neuer Termin für die #BER-Eröffnung sei nicht in
Sicht, die Zahl der Taxen im Landkreis habe sich erhöht, die Nachfrage am #Flughafen
#Schönefeld (#SXF) sei gesunken und es liege ein Gutachten zum Taxenverkehr des
Landkreises vor. Danach seien die aktuellen Entgelte im Taxenverkehr nicht auskömmlich.
Vor allem sei die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes im Landkreis bedroht – mit der
Folge der Anordnung eines Beobachtungszeitraums.
Frage 3:
Der Lkr. kritisiert in seiner Stellungnahme ferner, dass sich Berliner Taxen für die Ortskundeprüfung nur
spärlich angemeldet hätten. Wie viele der am BER ladeberechtigten Berliner #Taxifahrer haben eine
Ortskundeprüfung für das neue Pflichtfahrgebiet LDS bereits abgelegt? Wie viele müssen insgesamt diese
Prüfung ablegen? Inwieweit wurde eine Frist angesetzt, bis wann die Ortskundeprüfung abgelegt sein muss?
Antwort zu 3:
Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) hatten
ca. 600 Berliner Fahrerinnen/Fahrer schon zu einem vor der Unterzeichnung der Vereinbarung
liegenden Zeitpunkt eine #Ortskundeprüfung im Landkreis Dahme-Spreewald abgelegt. Wie viele
Berliner Fahrerinnen/Fahrer sich nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Ablegung der
Prüfung beim Landkreis Dahme-Spreewald angemeldet haben, kann nur der Landkreis
beantworten. Das LABO erfährt davon erst, wenn Berliner Inhaberinnen und Inhaber einer
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung die Eintragung des zusätzlichen Fahrgebietes LDS nach
dort bestandener Prüfung in den Führerschein zur Fahrgastbeförderung beim LABO beantragen.
In den letzten 4 Wochen hat lediglich eine Person einen Antrag auf Eintragung des Fahrgebietes
LDS beim LABO gestellt. Wie viele Fahrerinnen/Fahrer eine solche Prüfungen jetzt noch ablegen
müssen, hängt von der Personalausstattung und dem Einsatz der konkret am BER
ladeberechtigten Berliner Unternehmen ab. Eine Frist von Seiten der Behörden wurde nicht
gesetzt; die Klärung ihres Bedarfs an qualifizierten Fahrerinnen/Fahrern obliegt den einzelnen
ladeberechtigten Unternehmen.
Frage 4:
Was beinhaltet die Ortskundeprüfung für 30 Kommunen, Ämter und Gemeinden im Lkr. LDS? Welchen
zeitlichen Aufwand umfassen Schulung und Prüfung?
Antwort zu 4:
Nach der unterzeichneten Vereinbarung müssen die Fahrerinnen/Fahrer von Berliner
Taxen mit Laderecht am BER, sofern sie nicht eine Ortskundeprüfung für den Landkreis
abgelegt haben, bei der zuständigen Behörde im Landkreis Dahme-Spreewald eine
Ergänzung der Berliner Ortskundeprüfung abgelegen. Diese erstreckt sich auf Zielfahrten
in die Gebiete, die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am BER als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind; sie umfasst Fahrten zu jedem Fahrziel in die Gebiete der
in dieser Anlage genannten Ämter, Städte und Gemeinden. Erfasst sind Gebiete, die im
Landkreis Dahme-Spreewald in einem Halbkreis von ca. 25 km um den BER liegen. Zum
zeitlichen Aufwand für Schulung und Prüfung ist keine Angabe möglich. Er hängt von den
ggf. bereits bestehenden Ortskenntnissen ab.
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Frage 5:
Der Lkr. weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass die Gespräche zum Flughafentarif im November
2020 beginnen und ein solcher im ersten Quartal 2021 umgesetzt werde. Warum war das Inkrafttreten eines
einheitliche Flughafentarif nicht zum 31. Oktober möglich, wenn doch intensive Verhandlungen dem
vorausgegangen sind?
Antwort zu 5:
Voraussetzung für die Erarbeitung des einheitlichen Flughafentarifs war, dass zunächst
eine Verständigung mit dem Landkreis erzielt werden konnte, dass auch Berliner Taxen
am BER ein Laderecht erhalten. Unterzeichnet werden konnte diese Vereinbarung erst
am 15.09.2020. Diese regelt die Grundsatzfragen des Laderechts. Auf dieser Basis
werden jetzt die Gespräche mit dem Landkreis über die Ausgestaltung des Tarifs geführt.
Frage 6:
Wie werden die Vorgaben aus der Vereinbarung überprüft? Welche Brandenburger und Berliner Behörden
arbeiten hier konkret zusammen? Wie und ab wann erfolgen die Kontrollen am Flughafen bzw. die
Kontrollen im Berliner Stadtgebiet an den Taxihaltestellen? Was wird von wem bzw. welcher Behörde
konkret kontrolliert? Wie werden die entsprechenden Personal-Kapazitäten eingeschätzt, um das zu
kontrollieren?
Antwort zu 6:
Für die Kontrollen gilt das sog. Territorialprinzip: Die Brandenburger Behörden
kontrollieren am BER. Im Berliner Stadtgebiet kontrolliert das LABO. Dabei betrifft der
Kontrollbedarf in Berlin nach der Vereinbarung insbesondere deren Umsetzung in Bezug
auf die Taxen aus dem Landkreis (Nutzung der Berliner Taxistandplätze nur durch
ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis mit Plakette, keine Fahrten mit beleuchteten
Dachzeichen oder Aufnahme herbeiwinkender Fahrgäste, Ausstattung der Taxen mit
einem Taxameter, das auch den Berliner Tarif ausweist). Durchgeführt werden diese
Kontrollen in Berlin im Rahmen der regulären Verkehrskontrollen, die im fließenden
Verkehr der Polizei obliegen. Das LABO überwacht ab sofort auch die Taxen des
Landkreises im Rahmen der regulären Kontrollen an Taxenständen. Da aus dem
Landkreis aktuell nur 300 Taxen in Berlin ladeberechtigt sind und diese nicht alle zeitgleich
in Berlin tätig sein werden, fällt der zusätzliche Kontrollbedarf bei den Personalkapazitäten
des LABO nicht ernsthaft ins Gewicht. In der Zuständigkeit des LABO sind aktuell mehr als
7.000 Berliner Taxen zu überwachen.
Frage 7:
Die Ladeberechtigung am BER wird über eine blaue Plakette kenntlich gemacht. Warum befindet sich diese
bei Berliner Taxen an der Heckscheibe und bei LDS Taxen entsprechend der Stellungnahme des Lkr. an der
Frontscheibe?
Antwort zu 7:
Die Vereinbarung enthält keine explizite Regelung dazu, an welchem Ort des Fahrzeugs
die Plakette anzubringen ist. Sie regelt nur, dass das Laderecht der am BER
ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis und Berlin durch eine äußerlich sichtbare,
dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
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Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen wird. Wichtig ist im Ergebnis nur die eindeutige Art der Kennzeichnung der
Fahrzeuge, die bei beiden in der Frage genannten Kennzeichnungsorten gegeben ist,
sofern die Plakette den genannten Vorgaben der Vereinbarung entspricht.
Frage 8:
Inwieweit wurden das Berliner Taxigewerbe bei der Ausgestaltung des Vereinbarung, im
Interessenbekundungsverfahren eingebunden bzw. inwieweit werden Sie jetzt als Gesprächspartner für die
nunmehr beginnenden Verhandlungen zum Flughafentarif geschätzt? Sofern das Taxigewerbe im Vorfeld
durch die zuständige Senatsverwaltung nicht beteiligt wurde. Warum wurde die Expertise des Taxigewerbes
nicht eingeholt?
Antwort zu 8:
Die Verbände wurden in einem Gespräch mit dem für Verkehr zuständigen Staatssekretär
am 17.09.2020 über die unterzeichnete Vereinbarung sowie über das damals
bevorstehende Interessenbekundungsverfahren für die Auswahl der zunächst am BER
ladeberechtigen 300 Berliner Taxen unterrichtet und in einem weiteren Gespräch am
18.11.2020 über die ersten Erfahrungen am BER.
Zur Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens waren die Verbände befragt
worden, ob sie Vorschläge für weitere objektive Auswahlkriterien hätten; aus Sicht der
Verbände gab es keine solche zusätzlichen Kriterien (weil im Wesentlichen nur auf die
Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers abgestellt werden kann, die bei einem
genehmigten Unternehmen ohnehin vorhanden ist).
Eine Einbindung der Verbände bereits vor Unterzeichnung der Vereinbarung hätte der
Senat in Betracht gezogen, wenn sich in den Abstimmungen mit dem Landkreis
Verhandlungsspielräume ergeben hätten, bei deren Ausgestaltung die unternehmerische
Expertise sinnvoll hätte eingebracht werden können. Für die Ausgangsproblematik des
Berliner Taxigewerbes, dass der Standort BER aufgrund seiner Lage und der guten
Schienenanbindung grundsätzlich ein wesentlich geringeres Marktpotential für Taxikunden
aufweist, lässt sich auch im Wege der Ausgestaltung eines Vertrages mit dem Landkreis
kein adäquater Ausgleich schaffen. Angesicht des knappen Zeitrahmens und unter
Berücksichtigung des engen gewerberechtlichen Handlungsspielraums des Landkreises
bei der Zulassung fremder Taxen (s.o. angeordneter Beobachtungszeitraum im Landkreis)
hätte ein umfassendes Beteiligungsverfahren eine noch rechtzeitige Einigung in Frage
gestellt. Und eine Besserstellung der Berliner Taxiunternehmen wäre auch dann
realistisch nicht verhandelbar gewesen.
Anders sieht es bei der Beteiligung im Hinblick auf den noch zu schaffenden Flughafentarif
aus. Bei Tarifänderungen und damit auch bei dem geplanten gemeinsamen Flughafentarif
ist eine Verbandsanhörung gesetzlich vorgeschrieben und wird auch erfolgen.
Frage 9:
Anhand welcher Kriterien wurde der Bedarf an zunächst 600 (2x je 300) Taxen ermittelt?
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Antwort zu 9:
Den Taxen-Bedarf am BER hat der Landkreis Dahme-Spreewald über ein Gutachten zur
Auskömmlichkeit der Beförderungsentgelte und zur Funktionsfähigkeit des
Taxengewerbes im Landkreis Dahme-Spreewald ermittelt. Nach der Vereinbarung leitet
sich der Taxenbedarf am BER aus der Zahl der Fluggäste und der Nachfrage nach Taxen
am BER ab. Zu berücksichtigen ist, dass der BER – anders als der Flughafen Tegel – über
eine gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Anbindung) verfügt.
Die Zahl der neben dem ÖPNV-Angebot zur individuellen Beförderung von Fahrgästen
benötigten Taxen ist deshalb deutlich geringer als am Flughafen Tegel.
Das Gutachten hat einen Bedarf an 1.100 Taxen am BER ermittelt, der nach der
unterzeichneten Vereinbarung je zur Hälfte (je 550) durch Taxen aus Berlin und aus dem
Landkreis sichergestellt werden soll. Allerdings reduziert sich der so vom Landkreis
ermittelte Bedarf in der Anfangszeit auf sogar nur insgesamt 600 Taxen am BER (je 300
Taxen aus Berlin und dem Landkreis), weil Corona-bedingt die Zahl der Fluggäste stark
zurückgegangen ist.
Frage 10:
Wer entscheidet wann und auf welcher Grundlage über eine Kapazitätserweiterung (bis zu 2x 550 Taxen)?
Wie erfolgt die Abstimmung unter den beteiligten Verwaltungen in Berlin und Brandenburg hierzu?
Antwort zu 10:
In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Zulassung weiterer Taxen entsprechend
dem steigenden Bedarf an Taxen im gleichmäßigen Verhältnis 1:1 von jeweils einer Taxe
aus dem Landkreis und einer Taxe aus Berlin im Wechsel erfolgt. Über die Zahl der im
Verhältnis 1:1 zuzulassenden weiteren Taxen aus dem Landkreis und Berlin stellen die
Vertragsparteien mindestens vierteljährlich auf Grundlage der Prognosen der
Flughafengesellschaft bzw. anhand der aktuellen Fluggastzahlen sowie der Nachfrage
nach Taxen am BER das Einvernehmen her.
Frage 11:
Die Laderechte gelten jeweils für ein Jahr und in der Vereinbarung wird auf ein Rotationsverfahren
hingewiesen. Wie und wann erfolgt die nächste Auslosung?
Antwort zu 11:
Die nächste Auslosung erfolgt im nächsten Jahr zur selben Zeit wie in diesem Jahr. Durch
die Rotation wird sichergestellt, dass nicht einige wenige Berliner Taxiunternehmen den
BER dauerhaft allein bedienen.
Frage 12:
Wie wird verhindert, dass sich am BER illegal operierende Mietwagenunternehmen zur Fahrgastaufnahme
bereithalten? Welche konkreten Maßnahmen haben die Senatsverwaltung und der Lkr. ergriffen, um dem
vorzubeugen?
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Antwort zu 12:
Nach dem Territorialprinzip ist der Landkreis Dahme-Spreewald ggf. in der Pflicht zu
prüfen, ob sich Fahrzeuge entgegen § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) – d.h. ggf. unter Missachtung der den Mietwagen obliegenden Rückkehrpflicht –
unberechtigt zur Fahrgastaufnahme am BER bereithalten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat in weiteren Verhandlungen mit dem Lkr., Verbesserung für das
Berliner Taxigewerbe zu erzielen?
Antwort zu 13:
Es wurde vereinbart, die Vereinbarung regelmäßig zu evaluieren. Für die Frage einer
etwaigen Verbesserung im Interesse des Berliner Taxigewerbes ist zunächst die
Entwicklung der Fluggastzahlen und des tatsächlichen Bedarfs an Taxen am BER
maßgeblich zu beobachten. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung des BER dürfte
allerdings zu erwarten sein, dass die Nachfrage nach Taxen auch dauerhaft geringer sein
wird als am Flughafen Tegel.
Frage 14:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 08.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Flugverkehr im November weiter eingebrochen Pandemie führt zu massivem Rückgang der Passagiere an den deutschen Flughäfen, aus Berliner Flughäfen

Im ersten Monat nach der Eröffnung des #Flughafens Berlin Brandenburg #Willy Brandt sind insgesamt 213.000 Passagiere am #BER gestartet oder gelandet. Rund 4.700 #Flugbewegungen wurden im November 2020 am BER registriert.

Im Vergleich zum Vormonat Oktober sind die #Passagierzahlen am BER im November 2020 noch einmal zurückgegangen. Im Oktober 2020 verzeichneten die beiden Flughäfen #Schönefeld und #Tegel insgesamt 581.322 Passagiere. Ein Grund für das derzeit dramatisch geringe Niveau ist die weltweite Krise des Luftverkehrs auf Grund der Covid-19-Pandemie.

Ein Jahr zuvor, im November 2019, wurden noch 2.544.833 Passagiere an den beiden Flughäfen Schönefeld und Tegel abgefertigt. Im Vergleich dazu ist die Zahl der Fluggäste im November 2020 um 91,6 Prozent zurückgegangen. Bei den Flugbewegungen bedeuten die Zahlen im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Minus von 77,3 Prozent.

Im Zeitraum von Januar bis Oktober wurden bisher insgesamt 8.833.958 Passagiere befördert. Damit liegt das Passagieraufkommen gegenüber dem Vorjahreszeitraum bei nur 26,7 Prozent.

Das #Cargo-Aufkommen hat gegenüber dem Vormonat um 120 Tonnen leicht zugenommen. So wurden im November 2020 am BER insgesamt rund 1.900 Tonnen Luftfracht bewegt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist das Luftfrachtaufkommen um 39,5 Prozent zurückgegangen.

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Situation der #Flughäfen und #Airlines ist dramatisch. Der zweite Lockdown und die massiven Reisebeschränkungen auf Grund der Covid-19-Pandemie haben das Fliegen weiter massiv erschwert, ein Ende der Krise ist nicht absehbar. Selbst für den Weihnachtsverkehr sind die Aussichten eher trübe. Die Menschen wollen reisen, aber sie wollen auch Sicherheit. Erst wenn ein Impfstoff umfassend Wirkung zeigt, wird sich der Luftverkehr erholen.“

Den Verkehrsbericht November mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online:

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Literatur + BVG: Das Dasein hat auch noch gute Seiten Die ganze Stadt und den ganzen Nahverkehr auf rund 280 Seiten zum Mitnehmen – aus BVG

Die ganze Stadt und den ganzen #Nahverkehr auf rund 280 Seiten zum Mitnehmen – das gibt es jetzt wieder im brandneuen #BVG-Atlas 2021. Die frisch gedruckte Auflage des beliebten Nachschlagewerks wurde von Grund auf überarbeitet. Kundenhinweise wurden d…

Die ganze Stadt und den ganzen #Nahverkehr auf rund 280 Seiten zum Mitnehmen – das gibt es jetzt wieder im brandneuen #BVG-Atlas 2021. Die frisch gedruckte Auflage des beliebten Nachschlagewerks wurde von Grund auf überarbeitet. Kundenhinweise wurden dabei berücksichtigt. Natürlich enthält der #Atlas neben den Plänen und Karten in verschiedenen Maßstäben wieder die #Streckeninformationen aller …

Flughäfen + Straßenverkehr: Parkplatzgebühren am BER, aus Senat

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1. Wie gestaltet sich die Erhebung von #Parkgebühren an den #Parkplätzen des #Flughafen #BER für Mitarbeiter der #FBB? Bitte aufschlüsseln nach unterschiedlichen Angeboten von Parkkarten bzw. Parkdauer.
Zu 1.: Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der FBB können die Mitarbeiterparkplätze mit
dem privaten PKW im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit #unentgeltlich nutzen.
2. Gibt es davon Abweichungen bei den Parkgebühren für Mitarbeiter am BER von Fremdfirmen? Wenn
ja, welche?
Zu 2.: Für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von am Flughafen ansässigen Firmen
und Behörden ist das Parken mit dem privaten PKW auf den Mitarbeiterparkplätzen im
Rahmen der dienstlichen Tätigkeit kostenpflichtig, soweit nicht gesetzliche Regelungen Abweichendes vorsehen.
3. Welche Personengruppe kann sog. #Servicekarten beziehen oder erwerben, bei denen die Parkplatzmiete nicht an eine einzelne Person gebunden ist?
Zu 3.: Es gibt keine personenungebundenen Servicekarten. Die Zufahrt zu den Mitarbeiterparkplätzen erfolgt generell über den Flughafenausweis. Lediglich für Crew-Personal von Airlines, welches über keinen Flughafenausweis verfügt, gibt es Servicekarten, die aber ebenfalls personengebunden sind.
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4. Warum müssen Fremdfirmen bei Dauerkarten auch in #Fahrgemeinschaften die volle Gebühr pro Person zahlen? Ist Kunde des Parkplatzmietvertrags nicht nur der jeweilige Fahrzeugführer?
Zu 4.: Fahrgemeinschaften sind möglich. Hierfür benötigt lediglich eine Person der
Fahrgemeinschaft eine gültige #Parkberechtigung auf dem #Flughafenausweis.
5. Aus welchen Gründen erfolgte eine Änderung der bislang in #TXL bestehenden #Preisgestaltung bezüglich dieser Dauerkarten?
Zu 5.: Am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) wurde das gesamte
Parksystem einschließlich der Preisgestaltung unter Berücksichtigung der neuen infrastrukturellen Gegebenheiten und der technologischen Weiterentwicklung neu geplant und implementiert.
Berlin, den 27.11.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Flughäfen vor schwerem Jahr Keine Erholung des Flugverkehrs für 2021 in Sicht, aus Berliner Flughäfen

Die erste #Aufsichtsratssitzung nach der erfolgreichen Inbetriebnahme des #BER stand ganz im Zeichen der massiven Auswirkungen der andauernden #Pandemie auf den #Flugbetrieb der Hauptstadtregion. Die Geschäftsführung berichtete, dass die Passagierzahlen zuletzt dramatisch eingebrochen sind und gegenüber dem Vorjahresmonat bei etwa 10 Prozent liegen.

Vor dem Hintergrund des starken Rückgangs der Passagierzahlen, der aus der europaweit um sich greifenden zweiten Infektionswelle seit Mitte Oktober entstanden ist, passte die Geschäftsführung die für das Jahr 2020 erwartete Passagierzahl von insgesamt 10 Millionen auf 9 Millionen an. Die damit verbundenen Einnahmeausfälle können durch die Corona-Hilfen in Höhe von 300 Millionen Euro für dieses Jahr ausgeglichen werden.

Die zweite #Corona-Welle beeinflusst auch den Blick auf das Jahr 2021. Wie alle anderen deutschen Flughäfen muss die FBB davon ausgehen, dass die Passagierzahlen in 2021 weiter niedrig bleiben. So rechnet der deutsche #Flughafenverband #ADV für 2021 mit einem Verkehrsaufkommen, das gegenüber 2019 nur bei etwa einem Drittel liegt. Auch die #FBB hat ihre Erwartungen nach dem 2. Lockdown angepasst. Die Geschäftsführung berichtete dem Aufsichtsrat, dass nach aktueller Einschätzung nur noch von 30 Prozent der Passagiermenge des Vorkrisenniveaus ausgegangen werden kann. Die #Corona-Pandemie stellt eine so gravierende Zäsur in der #Luftverkehrsbranche dar, dass die mittel- und längerfristige Entwicklung aktuell nicht belastbar vorhersehbar ist und nur in groben Bandbreiten abgeschätzt werden kann. Es wird allerdings allgemein erwartet, dass der #Luftverkehr sich mittelfristig erholt und der Bedarf und Wunsch nach Flugreisen weiter groß ist.

Die Geschäftsführung berichtete dem Ausichtrat außerdem ausführlich über die verschiedenen Maßnahmen der FBB, um die laufenden Kosten des Flughafenbetriebs weiter zu senken. Neben der Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1. Dezember wird die Schließung des Terminal 5 zunächst für ein Jahr ab Frühjahr 2021 erfolgen. Auch wird aufgrund des geringen Verkehrs so schnell wie möglich die südliche Start- und Landebahn vorübergehend vom Netz genommen. Um weitere Einsparungen und Kostensenkungen zu erreichen, wurde darüber hinaus ein gesondertes Ausgabenboard etabliert. Darin werden alle Ausgaben über einem Schwellenwert von 25.000 Euro hinsichtlich ihrer betrieblichen Notwendigkeit streng überprüft.

Sollte sich die Einschätzung der Geschäftsführung bestätigen und der Flugverkehr in 2021 gegenüber 2020 nicht signifikant wachsen, muss trotz der Einsparungen von einem Gesamtfinanzierungsbedarf der FBB von insgesamt bis zu 660 Millionen Euro ausgegangen werden. Dies führt zu einer Zusatzsumme von 552 Millionen Euro, die einen bereits im Jahr 2018 beschlossenen Gesellschafterbeitrag von 108 Millionen Euro aufstockt.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Inbetriebnahme des BER war für den Aufsichtsrat ein Moment der Freude und des Innehaltens. Viele Jahre harter Arbeit – auch des Kontrollorgans – haben sich damit als gut und richtig erwiesen. Doch statt in eine Zukunft blicken zu können, in der der BER die FBB wirtschaftlich voranbringt, müssen wir wegen Corona davon ausgehen, weitere schwere Jahre vor uns zu haben. Bei den eigenen Anstrengungen brauchen wir weiter die Unterstützung der Gesellschafter, um die Krise der Luftverkehrswirtschaft zu überstehen.“

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „2021 wird eines der schwersten Jahre in der Geschichte der FBB. Kein Flughafen in Deutschland wird in der Lage sein, mit den prognostizierten Passagierzahlen seine Betriebskosten zu decken. Die FBB trifft die zweite Corona-Welle in einer Situation, in der wir uns auf den Weg aus dem roten Zahlen hätten machen können. Jetzt helfen nur zwei Dinge: Die Bereitschaft unserer Gesellschafter, in der Krise zu uns zu halten und das Engagement des Unternehmens FBB so effizient und kostengünstig zu arbeiten, wie es irgendwie geht. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es uns gelingen, den BER für die wirtschaftliche Erholung Ostdeutschlands gut aufzustellen.“

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Flughäfen: BER schließt ein Terminal sowie Start- und Landebahn, aus Berlin.de

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Am neuen #Hauptstadtflughafen #BER soll Anfang Dezember wegen der geringen #Passagierzahlen die #südliche #Start- und Landebahn vorübergehend geschlossen werden.

Der Verkehr läuft dann für unbestimmte Zeit allein über die #Nordbahn, wie #Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup am Freitag ankündigte. Zudem solle spätestens Ende März das Terminal 5 zunächst für …

Flughäfen: Projektstand Terminal 3 BER, aus Senat

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1. Wie ist der derzeitige Stand der Planung des Projekts #Terminal 3 ( #T3 ) am #BER ?
2. Welche Projektschritte sind bereits abgeschlossen?
Zu 1. und 2.: Ende 2019 hatte die FBB dem Aufsichtsrat ein Projektkonzept zum Terminal 3 (T3) vorgelegt. Derzeit ruht das Projekt.
3. Wie ist der derzeitige Zeitplan für die Errichtung des T3?
Zu 3.: Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist eine verlässliche Entwicklungsprognose für den Luftverkehr derzeit nicht möglich. Daher hat die FBB beschlossen, die Entwicklung des T3 sowie alle weiteren kapazitätserweiternden Maßnahmen bis auf Weiteres zurückzustellen.
4. Ist für die Planung und den Bau des T3 eine Projektgesellschaft als Tochter der FBB gebildet worden?
5. Wenn zu 4. ja, welche Aufgaben, Befugnisse und über welches Budget verfügt diese Gesellschaft?
Zu 4. und 5.: Es wurde keine Projektgesellschaft gegründet.
6. Wenn zu 4. nein, wer ist für Planung und Bau des T3 verantwortlich?
Zu 6.: Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 3.
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7. Werden vom Betrieb des T3 Auswirkungen auf Dritte ausgehen?
Zu 7.: Der Bau und Betrieb des T3 ist bis auf Weiteres nicht absehbar. Die Planung
sowie der Bau werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sowie in Abstimmung
mit den zuständigen Behörden erfolgen. Hierbei werden auch mögliche Auswirkungen
auf Dritte berücksichtigt.
8. Wenn zu 7. ja, wird es für den T3 ein Planfeststellungsverfahren bzw. Änderungsverfahren zum
bestehenden Planfeststellungsbeschlusses des BER mit Öffentlichkeitsbeteiligung geben?
9. Wenn zu 7. nein, wie können Auswirkungen auf Dritte vermieden werden?
Zu 8. und 9.: Siehe Antwort zu Frage 7.
10. Welche Summen sind für das Projekt T3 bisher ausgegeben worden (bitte nach Projektphasen aufgeschlüsselt)?
Zu 10. Bisher sind Kosten für die Beratung zur Erstellung der Projektkonzeption i. H.
v. ca. 1 Mio. EUR entstanden.
11. Mit welchen weiteren Kosten rechnet die #FBB bis zur Fertigstellung?
Zu 11. Da die FBB die Realisierung des T3 bis auf Weiteres zurückgestellt hat, kann
derzeit keine Aussage zu den Gesamtkosten getroffen werden.
12. Wie schätzt die FBB die Kapazität des BER bis zur Fertigstellung des T3 ein?
Zu 12.: Die FBB verfolgt einen nachfragedeckenden Kapazitätsausbau des Flughafens
Berlin Brandenburg (BER). Mit den bestehenden Terminals stehen für die nächsten
Jahre ausreichende Passagierkapazitäten zur Verfügung. Über eine Kapazitätserweiterung durch das T3, das nach bisherigen Planungen zusätzliche Kapazitäten im Umfang von 15 Mio. Passagieren pro Jahr bereitstellen würde, oder andere Maßnahmen
wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.
Berlin, den 24.11.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen