BVG + Fahrdiensz + allg.: Für die Zukunft sehen wir Jelbi Jelbi-App, die neue Plattform für die umweltfreundliche Berliner Mobilität, ist ab sofort online – BVG und APCOA eröffnen Jelbi-Station am Bahnhof Schönhauser Allee, aus BVG

Geteilt, #vernetzt, #smart – die Zukunft der Berliner Mobilität beginnt jetzt. Am heutigen Dienstag, 11. Juni 2019, haben die #BVG und ihre Partner im #Mobilitätsbündnis für Berlin gleich zwei große Schritte unternommen. Am Bahnhof #Schönhauser Allee eröffnete die zweite #Jelbi-Station. Hier können Sharing-Fahrzeuge verschiedener Anbieter bequem ausgeliehen werden. Zugleich stellte das Bündnis eine Pilotversion der #Jelbi-App vor.

„Berlin hat sicher die größte Vielfalt an innovativen und umweltfreundlichen #Mobilitätsanbietern in Deutschland“, sagte Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Gemeinsam haben wir die Chance und die Verantwortung, eine lebenswerte Zukunft für unsere Stadt zu gestalten. Mit Jelbi sind wir ein zentraler Teil der #Mobilitätswende, indem wir unseren herausragenden Nahverkehr mit Bussen und Bahnen um ein weiteres Element ergänzen.“

#APCOA-Parkplatz wird zur Jelbi-Station

Neuer Partner im Bündnis ist #APCOA, Europas führender #Parkraummanager. Auf einer Parkfläche an der Greifenhagener Straße in Prenzlauer Berg ist ab sofort Berlins neueste Jelbi-Station in Betrieb. In unmittelbarer Nähe zum U- und S-Bahnhof Schönhauser Allee wird der Umstieg vom Nahverkehr in die geteilte individuelle Mobilität (und umgekehrt) ganz bequem.

„Die Kooperation mit der BVG passt zur Strategie von APCOA, Parkraum mit urbaner Mobilität intelligent und praktisch zu verbinden“, sagte Philippe Op De Beeck, CEO der APCOA PARKING Group. „Durch die Transformation unseres Parkplatzes zum intermodalen Mobilitätshub schaffen wir eine zentrale Plattform für zukünftige Mobilitätsangebote.“

An diesem Ort finden Nutzer Carsharing-Autos von DB Flinkster, Miles, Mobileeee und Oply, Leihräder von Nextbike, Elektromotorroller von Emmy und in Zukunft, sobald sie offiziell für den Straßenverkehr zugelassen sind, auch Elektro-Tretroller von Tier, samt einer neuartigen Ladestation des Herstellers Swiftmile, die beim heutigen Pressetermin ihre Europapremiere feierte.

Premiere feierte heute auch die Jelbi-App. Die digitale Plattform, die den Nahverkehr mit zahlreichen Mobilitätspartnern vernetzt und per Smartphone buchstäblich Verkehr aus einer Hand bietet, war für den Sommer 2019 angekündigt. Doch die Entwickler des BVG-Kooperationspartners Trafi waren schneller. Eine erste Version der App ist ab sofort verfügbar, soll nun kontinuierlich wachsen und gemeinsam mit den Nutzern weiterentwickelt werden.

Jetzt geht’s App

„Wir sind sehr stolz, dass wir diese Pilotversion in Rekordzeit realisieren konnten“, sagte Christof Schminke, Managing Director Trafi Commercial. „Unser gemeinsames Entwicklungsprojekt zeigt eindrucksvoll, wie schnell eine Millionenmetropole wie Berlin mit unserer Plattform die Mobilität der Menschen von heute und morgen positiv verändern kann.“

„Wir laden alle, die die Zukunft der Mobilität schon heute erleben wollen, herzlich zum Mittesten ein“, sagte Dr. Henrik Haenecke, BVG-Vorstand Finanzen, Digitalisierung und Vertrieb. „Wir möchten den Berlinern Jelbi so schnell wie möglich zur Verfügung stellen und sukzessive viele weitere unserer Mobilitätspartner integrieren und weitere Funktionalitäten aufschalten. Wir freuen uns über viele zufriedene Nutzer. Wir freuen uns aber auch über jeden Hinweis, wie wir die App noch besser machen können. Denn nur so kann Jelbi die App werden, die ganz Berlin bewegt.“

Platz auf dem Smartphone-Display

Der Clou bei Jelbi: Wer den Nahverkehr und verschiedene Sharing-Dienste, aber auch digitale Ridesharingsysteme oder Taxis nutzten möchte, braucht dafür nur eine App. Das macht die Mobilität in Berlin so smart und so bequem wie nie zuvor und schafft Platz auf dem Smartphone-Display. Das Zauberwort dabei heißt Tiefenintegration. Erstmals ist es nämlich möglich, von der Routenplanung über die Buchung bis zur Bezahlung und Abrechnung alles in einer App und mit nur einer Registrierung zu erledigen.

Schon mit der Pilotversion können die Nutzerinnen und Nutzer neben dem öffentlichen Nahverkehr die Carsharing-Autos von Miles, die Leihräder von Nextbike und die Elektromotorroller von Emmy nutzen. Im Sommer folgt der BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot der BVG und ViaVan. Kurz darauf soll auch Taxi Berlin in der Jelbi-App voll integriert sein und nach der Zulassung auch die E-Tretroller von Tier. Anschließend folgen schrittweise die weiteren Partner. Und deren Liste ist lang. Rund 25 Mobilitätsanbieter haben schon Interesse bekundet.

Pressekontakt APCOA:
Sebastian Merkle, +49 151 46556524, Sebastian.Merkle@apcoa.eu

Pressekontakt Trafi:
Sigrid Dalberg-Krajewski, +49 174 9466742, sigrid@trafi.com

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Taxi + Fahrdienst: Demonstration in Berlin Taxifahrer fordern Kontrollen der Konkurrenz, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/06/berliner-taxifahrer-streik-verkehrsbehoerde.html

Mehrere Hundert #Taxifahrer haben vor der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin demonstriert. Sie warfen Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos/für Grüne) am Donnerstag vor, nichts gegen „massive Rechtsbrüche“ zu unternehmen. Kontrollen seien nötig.

In vielen Fällen hielten sich die Fahrer von #Mietwagenangeboten nicht an die sogenannte #Rückkehrpflicht, sagte ein Sprecher des Bundesverbands #Taxi und #Mietwagen. Sie warteten vielmehr gut sichtbar an #Taxiständen oder am #Flughafen auf Kunden. Bislang müssten sie laut Gesetz – im Gegensatz zu Taxifahrern – nach jeder Fahrt an den Hauptstandort zurückkehren, wenn sie keinen neuen Auftrag haben.

Senat überarbeitet Verordnung über #Taxigebühren
Vor dem Verwaltungsgebäude am Köllnischen Park trugen die Taxifahrer Schilder mit Aufschriften wie „Recht muss …

Fahrdienst UBER in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, wie viele Fahrer und Fahrzeuge in Berlin aktuell für #UBER Fahrgäste befördern?
a. Wenn JA, wie viele?
b. Wenn Nein, warum ist das nicht bekannt?
Antwort zu 1:
Nein.
Uber vermittelt in Berlin #Fahraufträge im #Taxen- und #Mietwagenverkehr. Mit jedem für
diese Verkehrsform konzessionierten Fahrzeug könnten daher entsprechende Aufträge
ausgeführt werden. Es besteht weder für eine Vermittlung der Fahraufträge eine
Genehmigungspflicht noch für die Beförderungsunternehmen eine Meldepflicht, durch wen
sie in welcher Form Fahraufträge entgegennehmen.
2
Frage 2:
Welche Anforderungen muss ein Fahrer und das Fahrzeug erfüllen, wenn für UBER gefahren wird?
Antwort zu 2:
Aus genehmigungsrechtlicher Sicht lässt sich sagen, dass zur Ausführung von Taxen- und
Mietwagenverkehr sämtliche Anforderungen erfüllt sein müssen, die sich aus dem
Personenbeförderungsgesetz (z.B. Genehmigungsvoraussetzungen wie Zuverlässigkeit,
Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung) sowie allen einschlägigen Rechtsvorschriften, wie
z.B. der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft) (z.B. Anforderungen an das Fahrzeug), ergeben. Für die Fahrerinnen und
Fahrer besteht das Erfordernis, im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
sein zu müssen.
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, wie hoch der Umsatz ist, der durch UBER-Fahrdienstleister in Berlin erwirtschaftet
wird?
a. Wenn Nein, auf wie hoch schätzt der Senat derzeit den Umsatz, der durch UBER-Fahrer in Berlin
erwirtschaftet wird?
Antwort zu 3:
Die Höhe der durch Uber-Fahrdienstleister erwirtschafteten Umsätze kann nicht beziffert
werden. Seriöse Schätzungen sind nicht möglich.
Frage 4:
Wie hoch ist das Steueraufkommen für das Land Berlin , dass durch diese UBER-Fahrdienstleister in Berlin
erwirtschaftet wird?
Antwort zu 4:
Seriöse Angaben über die Höhe des erwirtschafteten Steueraufkommens aus der Tätigkeit
als Uber-Fahrdienstleister sind nicht möglich.
Frage 5:
Wie wird bei UBER-Fahrern das tatsächliche Fahrt- und Umsatzaufkommen ermittelt?
Antwort zu 5:
Unternehmen, die Taxen- bzw. Mietwagenverkehr durchführen, sind aus steuerrechtlichen
Gründen zur Einzelaufzeichnung ihrer Fahrten einschließlich des hierbei erzielten
Umsatzes verpflichtet.
3
Frage 6:
Ist bekannt, wie viele UBER-Fahrer Transferleistungsbezieher sind?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn Nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Die Geschäftsstatistik der Bundesagentur für Arbeit lässt im Zusammenhang mit dem
Leistungsbezug nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) keine Rückschlüsse auf
Beschäftigungsverhältnisse einzelner Betriebe zu.
Frage 7:
Wie bewertet es der Senat, wenn Mietwagen über den Anbieter UBER Fahrgäste aufnehmen und dies
gegen die Vorgaben an den Betrieb von Mietwagen verstößt? Was unternimmt der Senat dagegen?
Antwort zu 7:
Die Vorgaben sind dann verletzt, wenn sich Mietwagen im Stadtgebiet für eventuelle
Fahraufträge bereithalten und damit das Gebot der Rückkehr an den Betriebssitz
verletzen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist auch als solche von der
Verfolgungsbehörde zu ahnden. Hierbei finden jedoch die Verfahrensgrundsätze des
Ordnungswidrigkeitenrechts Anwendung. So hat der Betroffene z.B. das Recht, sich zu
dem Vorwurf äußern zu dürfen und es gilt vorerst die Unschuldsvermutung.
Im Rahmen seiner personellen Ressourcen führt das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten (LABO) bei verwertbaren Hinweisen von Dritten und aus
eigenen Feststellungen durch Kontrollen im Außendienst bei gegebener Zuständigkeit
Betriebsprüfungen durch, um die Einhaltung der sogenannten Rückkehrpflicht zu
überprüfen.
Etwaige Feststellungen können sich nachteilig auf die Bewertung der Zuverlässigkeit des
Unternehmenden auswirken.
Zudem hat das LABO im Mietwagenverkehr die Buchführungspflichten insofern verschärft,
dass bei einer App-Vermittlung oder sonstiger fernmündlicher Auftragsweiterleitung an den
Fahrenden der Standort des Fahrzeugs mit aufgezeichnet werden muss, um eine bessere
Überprüfungsmöglichkeit hinsichtlich der Rückkehrpflicht zu gewährleisten.
Frage 8:
Wieviel Mietwagenunternehmen bzw. Betriebssitze hat das Land Berlin hinsichtlich der
Betriebsstättenverordnung kontrolliert, insbesondere hinsichtlich Stellplätzen für die dort
betriebenen Fahrzeuge?
Antwort zu 8:
Das LABO führt keine Kontrollen nach der Betriebsstättenverordnung durch, überprüft
jedoch auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes bei Mietwagenunternehmen,
die einen größeren Umfang an Konzessionen beantragen, oder auch anlassbezogen (z.B.
Verdacht auf sogenannte „Briefkastenunternehmen“) die Betriebssitze. Hierbei sind von
4
den Unternehmen regelmäßig Stellplätze nachzuweisen, wenn vor Ort nicht genügend
Parkraum im öffentlichen Straßenland festgestellt werden kann.
Diese Betriebssitzkontrollen werden nicht statistisch erfasst.
Berlin, den 27.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität + barrierefrei + Fahrdienst: Sonderfahrdienst Teil IV, aus Senat

www.berlin.de

1. Seit 2015 hat die Wirtschaftsgemeinschaft Berliner #Taxibesitzer e.G. (#WBT) einen
Qualitätsbeauftragten benannt. Welche konkreten Verbesserungen beim #Sonderfahrdienst (#SFD) hat er
bisher erreichen können?
Zu 1.: Die Wirtschaftsgemeinschaft Berliner Taxibesitzer e.G. (WBT e.G.) verfügt
bereits seit 2006 über ein #Qualitätsmanagement, welches im Laufe der Zeit die Anzahl
der Beschwerden bemessen an den Fahrten kontinuierlich hat sinken lassen. Im Jahr
2015 kam ein weiterer Mitarbeiter hinzu. Sein überdurchschnittliches Engagement hat
seitdem zu einer weiteren Qualitätsverbesserung bei Anfragen und Beschwerden
geführt.
Darüber hinaus setzt er sich durch persönlichen Einsatz bei Vor-Ort-Lösungen ein, um
individuelle Lösungen für Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen. Das gleiche gilt für den
täglichen Einsatz bspw. bei Haltemöglichkeiten für Busse (Flughafen Schönefeld).
2. Wie viele Fahrten hat der SFD während der Weihnachtstage 2018 durchgeführt und wie viele
Fahrzeuge sind dabei eingesetzt worden?
3. Wie viele Berechtigten konnten während der Weihnachtstage 2018 ihre Fahrt nicht oder nur verspätet
antreten? Was waren die Gründe?
2
Zu 2. und 3.: #Beförderungsleistungen Weihnachten 2018
24.12.2018 25.12.2018 26.12.2018
Fahrzeuge 83 80 55
durchgeführte
Fahrten
931 846 530
damit erfolgte
Beförderungen
948 851 548
Alle angenommenen Bestellungen konnten durchgeführt werden. Die Anzahl der nicht
unerheblichen Verspätungen lag bei 5.
Sollten nicht berücksichtigte Fahrtwünsche gemeint sein, sind diese statistisch nicht
erfasst worden.
Insbesondere für das Zeitfenster zwischen 14:00 und 20:00 Uhr am 24. Dezember 2018
konnten Fahrtwünsche nicht angenommen werden, weil die zur Verfügung stehenden
Fahrzeugkapazitäten sehr schnell ausgebucht waren.
4. Gemäß entsprechenden Veröffentlichungen wurden 2018 nur noch 152.00 Fahrten beim SFD
durchgeführt. Führten die „fehlenden“ 8.000 Fahrten zu einer Kürzung der Zahlungen an die WBT und
wenn nicht, warum nicht?
Zu 4.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zahlt für jede abgerufene
und vertragsgemäß durchgeführte Fahrt entsprechend der von der WBT e.G.
vorgelegten Abrechnung. Für die hier aufgeführten „fehlenden“ Fahrten erfolgten somit
keine Zahlungen.
5. Die Rechtslage lässt derzeit die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die stimmberechtigten
Mitglieder des Fahrgastbeirats nicht zu. Will der Senat dies ändern und ggf. wie?
6. Wenn er dies nicht ändern will, warum nicht?
Zu 5. und 6.: Grundsätzlich besteht die Absicht des Senats bei der ohnehin
anstehenden Neustrukturierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) auch
die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Mitglieder des
Fahrgastbeirats rechtsverbindlich zu regeln.
7. Warum erhalten die Mitglieder des Fahrgastbeirats, trotz entsprechender Anträge, keine Darstellung
zur Mittelverwendung aufgeteilt nach Kostenbereichen?
Zu 7.: Dem Senat sind diesbezüglich keine Anträge bekannt. Bisher sind lediglich in den
Fahrgastbeirat eingebrachte Fragestellungen, z. B. zur „…Aufschlüsselung des für den
Sonderfahrdienst (SFD) bereitgestellten Geldes“ erfolgt, wie dies auch aus den
Protokollen des Fahrgastbeirates ersichtlich ist.
3
8. Gibt es einen Abschlussbericht durch Mitarbeiter von SenIntArbSoz zu den zehn Sondersitzungen
zum Thema der Verbesserung des Sonderfahrdienstes aus dem Jahr 2018? Trotz entsprechender Bitten
steht dieser bisher weder der Landesbehindertenbeauftragten noch den übrigen Mitgliedern des
Fahrgastbeirats des SFD zur Verfügung. Warum nicht und wann wird hier Transparenz hergestellt?
10. Seit 2011 soll die Eigenbeteiligung sozialverträglich und ohne Staffelung erfolgen. Wann ist damit in
der Praxis zu rechnen?
11. Auch seit 2011 soll der Betrag für Taxifahrten ohne Eigenbeteiligung und ohne Vorauszahlung
erfolgen. Wann ist endlich mit der Umsetzung zu rechnen?
Zu 8., 10. und 11.: In insgesamt neun Sitzungen im Zeitraum von Mitte April 2018 bis
Anfang Dezember 2018 wurde auf Initiative der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales in der Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung SFD“ – u. a. unter Einbeziehung
von drei Nutzerinnen und Nutzern des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit
Behinderung (Sonderfahrdienst) sowie Vertreterinnen und Vertretern des Büros der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung – die Weiterentwicklung des
Sonderfahrdienstes erörtert.
Ein in dieser Arbeitsgruppe abschließend abgestimmtes Arbeitsergebnis im Sinne eines
Abschlussberichtes liegt allen Mitgliedern seit Januar 2019 vor.
Aspekte, wie z. B. die Auswirkungen des „Inklusionstaxis“ auf den SFD, die Auswirkung
des Mobilitätsgesetzes auf den SFD oder auch die Sozialverträglichkeit der
Eigenbeteiligung des SFD und die Anpassung der Eigenbeteiligung des Taxikontos an
die des SFD wurden erörtert.
Angesichts der „…Komplexität der Herausforderungen für eine Sicherstellung von
Mobilität für Menschen mit Behinderungen…“ wurde von den Mitgliedern der
Arbeitsgruppe deutlich herausgestellt, „…dass die Weiterentwicklung des
Sonderfahrdienstes nur im Kontext eines Gesamtkonzepts für die Mobilitätssicherung
von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im öffentlichen Verkehr erfolgen kann.
Vorhandene, unterstützende Angebote zur Gewährleistung von Mobilität für Menschen,
die in ihrer Mobilität dauerhaft oder zeitweilig aufgrund einer motorischen, sensorischen,
geistigen oder seelischen Behinderung oder wegen sonstiger Behinderungen und
Einschränkungen oder aufgrund ihres Alters beeinträchtigt sind, wie z. B. der besondere
Fahrdienst, der VBB – Begleitservice, die bezirklichen Mobilitätshilfedienste oder das in
der Einführung befindliche sog. Inklusionstaxi, sind dabei miteinander zu verzahnen und
insbesondere dem individuellen Bedarf entsprechend und flexibel einzusetzen.“
Das abgestimmte Arbeitsergebnis der AG „Weiterentwicklung SFD“ wird einfließen in
die Erarbeitung des „Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung“. Dessen Erarbeitung ist ebenso, wie die Überprüfung der
„Eigenbeteiligung der Nutzer/innen des Sonderfahrdienstes… auf Sozialverträglichkeit“
in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 – 2021 festgelegt.
Der Senat geht davon aus, dass diese Festlegungen noch im o. a. Zeitraum zur
Umsetzung gelangen wird.
9. Warum werden die Fahrtkosten beim SFD, die monatlich anfallen, nicht per Einzugsermächtigung
abgebucht? So ließe sich verhindern, dass Berechtigte vom SFD ausgeschlossen werden, da Klärungen
beim LaGeSo bis zu einem Jahr dauern können.
4
Zu 9.: Die Möglichkeit der Einzugsermächtigung (Lastschrifteinzug) ist gemeinsam mit
der Landeshauptkasse (LHK) geprüft worden. Im Ergebnis wurde gegen den
Lastschrifteinzug entschieden.
Die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes gehören in der Regel nicht zur
Gruppe der einkommensstarken Bevölkerung. Mit dem Lastschrifteinzug würde ihnen
die Möglichkeit, den Zahlungszeitpunkt eigenständig zu bestimmen, entzogen. Sollte
z. B. das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs nicht ausreichend gedeckt sein, entsteht
eine Rücklastschrift. Rücklastschriften verursachen Gebühren. Diese Gebühren werden
dem veranlassenden Konto, also schlussendlich dem Land Berlin auferlegt. Für
Rücklastschriften stellt die Postbank der veranlassenden Behörde (LAGeSo) und damit
dem Land 5,50 € zuzüglich der jeweiligen Gebühren der Bank der Kontoinhaberin/des
Kontoinhabers in Rechnung. Das bedeutet für eine mögliche Einnahme von z. B. 4,50 €
würden Mehrkosten entstehen, die höher sind als die mögliche Einnahme. Das wäre
weder ein angemessenes noch ein zumutbares, geschweige denn ein betriebswirtschaftlich
sinnvolles Verwaltungshandeln. Nachträgliche Änderungen/Stornos an
den in der Lastschriftdatei übermittelten Lastschriftbeträgen zu einzelnen Kundinnen
und Kunden wären ebenfalls nicht möglich.
Lastschrifteinzugsverfahren verhindern auch nicht den Ausschluss von der
Nutzungsberechtigung des Sonderfahrdienstes.
Ein Ausschluss von der Nutzung erfolgt nur dann, wenn die Eigenbeteiligung nach zwei
Mahnungen nicht bezahlt wird. Der Ausschluss gilt so lange, bis alle offenen Beträge
vollständig gezahlt wurden.
Folgendes Verwaltungsverfahren ist einem Ausschluss vorgelagert:
1. Automatisierter Versand der monatlichen Abrechnung der Eigenbeteiligung mit
einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
2. Liegt bis zu diesem Termin weder ein Zahlungseingang noch eine Rückmeldung
oder Widerspruch vor, erfolgt die 1. Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14
Tagen.
3. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt weder ein Zahlungseingang noch eine
Rückmeldung oder Widerspruch vor, erfolgt die 2. Mahnung mit einer
Zahlungsfrist von 7 Tagen.
4. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt weder ein Zahlungseingang noch eine
Rückmeldung oder Widerspruch vor, erfolgt der Bescheid über den Entzug der
Berechtigung zur Nutzung des besonderen Fahrdienstes.
In allen Schreiben wird sowohl über die Folgen der Nichtzahlung, als auch über die
Möglichkeiten, Einwände zu erheben, informiert.
Eingegangene Reklamationen werden innerhalb der jeweiligen Zahlungsfristen geprüft.
Wird die Reklamation anerkannt, erfolgt eine neue Abrechnung mit einer neuen
Zahlungsfrist. Wird die Reklamation nicht anerkannt, wird mit der Ablehnung die
geltende Zahlungsfrist mitgeteilt.
Geht ein Widerspruch ein, wird dieser durch das Rechtsreferat des LAGeSo bearbeitet.
5
12. Die letzten Kundenbefragungen zum SFD datieren von 2010 und 2014. Wann liegen die Ergebnisse
einer aktuellen Befragung vor?
Zu 12.: Das LAGeSO hat nach 2014 bisher keine weitere Kundenbefragung
durchgeführt.
Berlin, den 16. April 2019
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Fahrdienst: Berlkönig und Co.: Sammeltaxis fehlt rechtliche Grundlage Neue und digital gesteuerte Sammeltaxis sollen den Verkehr in Innenstädten entlasten., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article216856623/Berlkoenig-und-Co-Sammeltaxis-fehlt-rechtliche-Grundlage.html

Das Smartphone von Gerd klingelt. Er drückt auf das Symbol „Auftrag annehmen“, dann geht es los. Das Gerät, das am Armaturenbrett des #Kleinbusses klemmt, weist ihm den Weg vom Potsdamer Platz nach Berlin-Schöneberg. Dort wartet ein Fahrgast, der eine Tour nach Kreuzberg gebucht hat.

Um 19.45 Uhr wird Gerd ihn mit seinem #Minibus einsammeln können, auch das zeigt das Smartphone an. Den Fahrpreis hat es mit 6,49 Euro für die kürzeste Strecke berechnet – egal, wie lange die Fahrt dauern und welche Strecke Gerd später nehmen wird. 6,49 Euro – das ist etwa die Hälfte des regulären #Taxi­preises.

Der 56-Jährige ist Fahrer bei ­„#Clevershuttle“, einem Fahrdienst, den es in Berlin und in sechs anderen deutschen Städten gibt. Die Autos können fast rund um die Uhr über eine #Handy-App gebucht werden. Sie fahren elek­trisch und basieren auf der Idee, dass sich mehrere Menschen ein Fahrzeug teilen, um ihr individuelles Ziel …

Fahrdienst: Berlkönig BVG will Shuttleservice auf gesamten S-Bahn-Ring ausweiten, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berlkoenig–bvg-will-shuttleservice-auf-gesamten-s-bahn-ring-ausweiten-32318810?dmcid=nl_20190403_32318810

Die BVG hat vor, ihr erfolgreiches #Sammeltaxi #Berlkönig im gesamten S-Bahn-Ring fahren zu lassen. Dazu in Weißensee und in Lichtenberg. Die Pläne hat der BVG-Finanzvorstand der Regierungskoalition während eines Treffens unterbreitet. Der Vorstoß erntet Kritik.

Das Treffen hat am Donnerstag stattgefunden, wie Abgeordnete von Rot-Rot-Grün der Berliner Zeitung übereinstimmend bestätigen.

#BVG-Shuttle Berlkönig: Aktuell sind 134 Fahrzeuge in Berlin im Einsatz
Von der BVG wird das nicht dementiert. Pressesprecherin Petra Nelken : „Wir wollen den Einzugsgebiet des Berlkönig ausweiten, müssen aber noch Testergebnisse abwarten.“ Seit September 2018 fährt der BVG-Fahrservice im östlichen S-Bahn-Ring – mit riesigem Erfolg. 132 Fahrzeuge hat die BVG nach Senatsangaben aktuell im Einsatz. 300 sollen es einmal werden. 145.000 mal wurde die …

Fahrdienst: BerlKönig, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #BerlKönig-Fahrzeuge sind derzeit in Berlin im Einsatz? Welche Fahrzeuge sind dies im Einzelnen?
(Bitte Auflistung wie viele Großraum- und wie viele kleinere Fahrzeuge inkl. Antriebsart)
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum Stand 28.02.2019 waren insgesamt 132 Fahrzeuge konzessioniert. 83 der
Fahrzeuge sind 8-Sitzer (V-Klasse / Vito), 49 Fahrzeuge sind 5-Sitzer (B-Klasse). Mehr als
die Hälfte der Fahrzeuge fahren vollelektrisch. In Spitzenzeiten sind aber in der Regel
maximal 70 % der Fahrzeuge im Einsatz. Dies erklärt sich durch verschiedene Faktoren
wie Ladezeiten, Nachfrage, Reparaturen, Reinigung, Wartung und Instandhaltung.“
Frage 2:
Was genau sind die sogenannten virtuellen Haltepunkte des BerlKönig? Sind diese festgelegt, oder ist im
Grunde jede Parklücke und jede Straßenecke ein virtueller Haltepunkt?
2
Frage 3:
Falls diese konkret festgelegt sind, wie viele dieser virtuellen #Haltepunkte fährt #BerlKönig dann an?
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig fährt keinen Tür-zu-Tür Service, sondern immer von Haltepunkt-zu-
Haltepunkt. Es gibt im Bediengebiet rund 650 physische BVG Bushaltestellen und 4.350
virtuelle Haltepunkte. Dies sind vorab geprüfte Orte, an denen ein sicheres Aufnehmen
und Absetzen von Fahrgästen möglich ist.“
Frage 4:
Wie viele #Fahrer beschäftigt BerlKönig?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig sind aktuell über 300 Fahrer beschäftigt.“
Frage 5:
Erhalten diese Fahrer einen festen Stundenlohn, oder werden Sie, wie Taxifahrer, mit einen geringen Fixum
und darüber hinaus nach Umsatz bezahlt?
Frage 6:
Wenn es einen festen Stundenlohn gibt, wie hoch ist dieser?
Frage 7:
Gibt es auch Fahrer auf selbstständiger Basis?
Antwort zu 5 bis 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrer werden von der #ViaVan GmbH bereitgestellt. Die Gehälter liegen über dem
Mindestlohn und werden nach Dienststunden bezahlt.“
Frage 8:
Wie hoch ist die durchschnittliche #Auslastung der Passagierplätze?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die für die Erprobung relevante Kennzahl der geteilten Fahrten entwickelt sich seit der
Inbetriebnahme des BerlKönig am 7. September 2018 sehr positiv. So waren bspw. im
Januar 2019 bereits 69 % der Fahrten geteilt und zu Spitzenzeiten sogar 95 %.“
3
Frage 9:
Wie viele #Fahrten hat es seit dem Start des BerlKönig in Berlin gegeben?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bisher wurden rund 350.000 Personenfahrten durch den BerlKönig realisiert.“
Frage 10:
Wie lang ist die durchschnittliche #Fahrtstrecke in Km und in Minuten?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die durchschnittliche Fahrtstrecke liegt bei 4-5 km und dauert ungefähr 15 Minuten.“
Frage 11:
Müssen die Fahrer über einen #Taxischein verfügen, also auch die Ortskunde nachgewiesen haben?
Antwort zu 11:
Nein. Eine #Ortskundeprüfung ist derzeit nur für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung in Taxen erforderlich.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Fahrer verfügen über den kleinen Personenbeförderungsschein.“
Frage 12:
Zu welchen Zeiten und an welchen Tagen werden BerlKönig Fahrzeuge am häufigsten nachgefragt? (Bitte
eine Übersicht mit Tagen, Tageszeitenverlauf und tageszeitbezogenem Passagieraufkommen)
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
„An den Tagen Montag bis Freitag ist die Nachfrage früh morgens gering, morgens hoch
und tagsüber mittel, abends und nachts ist sie hoch. Samstag ist sie morgens, abends und
nachts hoch – tagsüber mittel. An Sonntag ist sie früh morgens hoch, tagsüber und abends
mittel, nachts aber gering.“
Frage 13:
Konnten seit Start des Angebotes Erkenntnisse gewonnen werden, welche Strecken und Stadtbereiche
typische und wiederholt #nachgefragte Strecken, Ruf- und Zielorte sind? Wenn ja, welche sind dies?
4
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die am häufigsten nachgefragten Strecken liegen innerhalb und zwischen den Bezirken
Friedrichshain, Kreuzberg und Neukölln.“
Frage 14:
Wie viele Stunden sind die einzelnen Fahrzeuge täglich im Stadtgebiet unterwegs?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Dies variiert von wenigen Stunden bis zur Vollzeitnutzung: Unterschiede sind bedingt
durch die Auslastung (Nachfrageseite) an verschiedenen Wochentagen und Tageszeiten
sowie auf der Angebotsseite (z.B. Ladezeiten für Elektrofahrzeuge).“
Berlin, den 25.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fernbus + Fahrdienst + Taxi: Flixbus und Uber starten in Berlin Kooperation Reisende sollen es leichter haben, ohne Auto von Tür zu Tür zu fahren. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216717893/Flixbus-und-Uber-starten-in-Berlin-Kooperation.html

Reisende sollen es leichter haben, ohne Auto von Tür zu Tür zu fahren. Der neue Service startet in Berlin und drei anderen Städten.

Der Fernbusanbieter #Flixbus und der Fahrdienstleister #Uber wollen künftig zusammenarbeiten. Eine entsprechende Partnerschaft haben beiden Unternehmen am Donnerstag in Berlin bekannt gegeben. Den Reisenden soll es damit erleichtert werden, die „erste und letzte Meile“ von oder zu einem #Fernbus-Halt zurückzulegen. Der Service wird zunächst in #Berlin sowie in München, Frankfurt am Main und Düsseldorf angeboten. Weitere Städte sollen folgen.

Fernbusreisende können ab sofort über die #Uber-App Fahrten buchen, mit denen sie zu einem #Flixtrain-Bahnhof oder einer #Flixbus-Haltestation gebracht oder von dort abgeholt werden. Dafür werden ihnen auf dem Smartphone an zunächst 25 Haltepunkten „virtuelle #Abholstellen“ …

Fahrdienst: Moia, Uber, Lift Das sind die Car-Sharing-Dienste in Berlin und anderswo, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/moia–uber–lift-das-sind-die-car-sharing-dienste-in-berlin-und-anderswo-32012774

#Clever Shuttle: Neben dem #Berlkönig ist in Berlin Clever Shuttle mit 30 Fahrzeugen und derselben Sharing-Strategie unterwegs. Die Wagen besitzen Elektro- oder Brennstoffzellen-Antrieb. Das Unternehmen wurde von drei Berlinern gegründet, inzwischen ist die #Deutsche Bahn mehrheitlich daran beteiligt, auch die Bus-Sparte von #Daimler hat investiert. Clever Shuttle hat vom Senat eine Ausnahmegenehmigung für eine Testphase erhalten, darf bislang aber nur mit 30 Fahrzeugen in der Hauptstadt fahren. Die grünen Wagen steuern auch Lichtenberg und Spandau an.

#Moia: Auch die #VW-Tochter Moia wollte mit bis zu 1000 Fahrzeugen in Berlin starten. Das Ansinnen allerdings wird wohl in Kürze abgelehnt – wegen Berlkönig und Clever Shuttle sei das Angebot „kontraproduktiv“, heißt es aus der Senatsverwaltung für Verkehr. In Hannover aber ist Moia bereits seit Mitte 2018 unterwegs, ab April 2019 startet der Dienst in Hamburg, mit vorerst 100 Fahrzeugen. Innerhalb von einem Jahr soll die Flotte dort auf 500 Kleinbusse anwachsen. Auf Wunsch der Hansestadt hat VW eigens einen Bulli mit …

Fahrdienst: Absage für VW-Fahrdienst: Berlin lehnt Moia ab Berlin entscheidet sich anders als Hannover und Hamburg, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Berlin/Absage-fuer-VW-Fahrdienst-Berlin-lehnt-Moia-ab

Die Hauptstadt befürchtet Nachteile für öffentlichen Nahverkehr und verweigert dem #VW-Fahrdienst #Moia eine Genehmigung.
Hannover

Rückschlag für die VW-Tochter Moia: Sie darf ihre #Sammeltaxis in Berlin nicht auf die Straße schicken. Die zuständige Behörde werde den von Moia gestellten Antrag in Kürze ablehnen, sagte ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Zuerst hatte „heise online“ darüber berichtet.

Moia ist einer der ersten Anbieter des sogenannten „#Ridepoolings“ in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine moderne Form des Sammeltaxis: Fahrgäste bestellen die Fahrzeuge per App, ein Algorithmus berechnet die Routen automatisch. Die VW-Tochter ist zurzeit mit rund 80 Fahrzeugen in Hannover aktiv. Ab April kommt Hamburg als zweite Stadt dazu, dort könnte die Zahl der Fahrzeuge schrittweise auf 1000 steigen. In Berlin wollte Moia ebenfalls starten. Doch die Verantwortlichen in der Hauptstadt sehen den Fahrdienst kritisch: Sie befürchten Nachteile für die Umwelt und …