Ganz schön beeindruckend sind jedenfalls die #Zahlen der Berliner #Verkehrsbetriebe. Wie in jedem Jahr wurden sie nun für den #BVG-Zahlenspiegel aktualisiert und zusammengefasst. Wer wissen möchte, wie viele Fahrgäste Deutschlands größtes #Nahverkehrsunternehmen im Vorjahr befördert hat, wie lang die Gleisanlagen von #U-Bahn und #Tram sind oder wie groß die #Fangemeinde der BVG in den Sozialen Medien inzwischen ist, der findet diese und viele weitere Informationen ab sofort ganz übersichtlich im brandneuen #Zahlenspiegel 2019.
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben.Vorbemerkung des Abgeordneten:Laut Presseberichten gab die BVG am 18.03.19 anlässlich des „Equal Pay Day“ verbilligte Fahrscheine für Frauen ab. https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/bvg-gibt-frauen-heute-160-euro-rabatt
Frage 1:Wie hoch waren die Kosten dieser Maßnahme?
Frage 2:Wie, bzw. aus welchem Budget wurde diese Maßnahme konkret finanziert?
Antwort zu 1und 2:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Das ́Frauenticket ́am Equal Pay Day war eine PR-Aktion der BVG, die (a)die BVG als attraktiven Arbeitgeber präsentiert hat,(b)im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung der BVG als öffentlichem Unternehmen ein gesellschaftliches Thema aufgegriffen hat, und
2(c) durch ein weltweites Medienecho eine positive Aufmerksamkeit für die BVG und das Land Berlin als innovative und lebenswerte Stadt erzeugt hat.Da es sich um eine PR-Aktion handelt, wurden die Kosten aus dem Marketingbudget der BVG getragen. Bei den Kosten handelt sich um Mindereinnahmen aus der Rabattierung der Tickets, die teilweise jedoch durch Mehrverkäufe ausgeglichen werden. So lag allein der Abverkauf der Umweltkarte (Jahreskarte) des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) bei mehr als dem Dreizehnfachen eines durchschnittlichen Tages. Die Detailanalysen sind noch nicht abgeschlossen, so dass aktuell die Kosten der Rabattierung ohne Berücksichtigung der Mehreinnahmen mit insgesamt ca. 65.000 Euro anzugeben sind. In die Einnahmenaufteilung mit den anderen Verkehrsunternehmen wird die BVG die Einnahmen entsprechend dem regulären, nicht rabattierten Preis einbringen, so dass den anderen Verkehrsunternehmen kein Nachteil entsteht.“
Frage 3:Wie war angesichts der Tatsache, dass es für diese Aktion nur einen einzigen Automaten gab, gewährleistet, dass alle in Berlin interessierten Frauen an die verbilligten Tickets kamen?
Antwort zu 3:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Das ́Frauenticket ́ galt im VBB-Tarifbereich Berlin AB. Es handelte sich um einenSonderfahrausweis mit Gültigkeit ausschließlich am 18.03.2019 (bis 03:00 Uhr des Folgetages) im Tarifbereich Berlin AB, unter Bezugnahme auf den VBB-Tarif Teil C Nummer 1.1. Der Verkauf erfolgte als Tageskarte an allen stationären Automaten und in den Kundenzentren der BVG und war somit in ganz Berlin verfügbar. Lediglich das erweiterte Angebot an rabattierten Fahrscheinen (Einzelfahrschein, Monatskarten und Jahreskarte) war an einem speziell ausgerüsteten Automaten verfügbar. An diesem Automat war für alle Interessierten ein Ticketkauf von 07:30 Uhr bis 21:30 Uhr des 18.03.2019 möglich.“
Frage 4:Wie war angesichts der eingebauten „Gesichtserkennungssoftware“ gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten wurden?
Antwort zu 4:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die Gesichtserkennung war nur ein Marketinginstrument und nicht aktiv. Der Automat wurde immer von einer Person vor Ort gesteuert.“
Frage 5:Wie war angesichts der Tatsache, dass nur unbare Bezahlung möglich war, gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten wurden?
3
Antwort zu 5:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die bargeldlose Bezahlung wurde wie an allen stationären Automaten der BVG abgewickelt und ist datenschutzkonform.“
Frage 6:Wie war konkretgewährleistet, dass auch „diverse“ Menschen, oder Menschen, die sich nur gelegentlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, an ein verbilligtes Ticket kamen?
Frage 7:Wie wird bei Kontrollen gewährleistet sein, dass „diverse“ Menschen, oder Menschen, die sich nur gelegentlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, sich bei der Nutzung des Tickets auch tatsächlich und während der gesamten Gültigkeitsdauer dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen?
Frage 8:Wird im Nachgang zu einer Fahrscheinkontrolle, die Zweifel an der Echtheit der Angaben zum tatsächlichen oder angenommenen (temporären) Geschlecht aufkommen lässt, eine ärztliche Untersuchung oder ein psychologisches Kontrollgespräch angesetzt?
Frage 9:Wie wird gewährleistet sein, dass weibliche Menschen, die sich in ein anderes Geschlecht umoperieren lassen, dieses verbilligte Ticket nach einer erfolgten Operation nicht mehr nutzen? Wie sind die Rückgabemodalitäten? Erfolgt eine ärztliche Untersuchung?
Frage 11:Wie wird gewährleistet,dass vermeintliche Transsexuelle männlichen Geschlechts, die nur aus beruflichen Gründen in die weibliche Geschlechtsrolle wechseln (sog. „Draq-Queens“) das verbilligte Ticket nicht für Privat-sondern nur für Dienstfahrten nutzen?
Frage 12:Wie beurteilt die BVG die hier offensichtliche Benachteiligung „diverser“ und männlicher Menschen?
Antwort zu 6 bis 9, 11 und 12:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die BVG urteilt nicht über die Geschlechteridentität ihrer Kunden.Der Erwerb des Sonderfahrscheins ́Frauenticket ́ war für jeden zugänglich und an den stationären Automaten möglich. Das Ticket war nur am 18.03.2019 gültig (bis 3 Uhr des Folgetages). Während der Gültigkeitsdauer konnte kein Missbrauch festgestellt werden und es gab keine Kundenbeschwerden, dass eine ungerechtfertigte Feststellung eines erhöhten Beförderungsentgelts stattgefunden hätte. Bei den weiteren rabattierten Fahrscheinen (Einzelfahrschein, Monatskarten und Jahreskarte) geht die BVG daher ebenfalls von einer tarifkonformen Nutzung aus.“
Frage 10:Wie ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber männlichen Menschen, die eine geringere Bezahlung als ihre weiblichen oder „diversen“ Kollegen erhalten, gewährleistet?
4
Antwort zu 10:Die BVG hat hierzu übermittelt:„Der Equal Pay Day ist ein internationaler Aktionstag, der auf das Thema geschlechterspezifischer Lohnungleichheit hinweist. Dabei handelt es sich nicht um Einkommensunterschiede einzelner Vergleichsfälle, sondern um die allgemeine Lohnlücke, die das Statistische Bundesamt als Gender Pay Gap ausweist. Der 18. März symbolisiert dabei den Tag, an dem sich die geschlechterspezifische Lohnlücke zum Vorjahr schließt.Die BVG steht für Gleichberechtigung und Diversität. Mit der Aktion zum EqualPay Day hat sich die BVG als attraktiver Arbeitgeber mit gleicher Bezahlung unabhängig vom Geschlecht positioniert.“
Frage 13:Wie beurteilt der Senat die hier offensichtliche Benachteiligung „diverser“ und männlicher Menschen?
Antwort zu 13:Chancen-und Geschlechtergerechtigkeit sindeine Grundlage für den sozialen Zusammenhalt, siesind gesellschaftliche Wertvorstellungen, die vom Berliner Senat geteilt werden. Auf ihreVerwirklichung wird im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik konsequent hingearbeitet.Vor diesem Hintergrund sieht der BerlinerSenat die Marketingaktion der BVG als interessantenAnsatz, auf die bis heute existierenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen hinzuweisen.
Berlin, den 03.04.2019In VertretungStefan TidowSenatsverwaltung fürUmwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie hoch war die #Pünktlichkeit der Linien der BVG im Jahr 2018 aufgeschlüsselt nach einzelnen U-Bahn-,Metrotram-,Tram- und Buslinien?
Antwort zu 1:
Zur Beantwortung der Frage 1 wird als Anlage 1 eine Übersicht der Pünktlichkeit einzelner Linien der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR für das Jahr 2018 übermittelt. Dabei gilt für die Pünktlichkeit folgende Definition: Eine im Fahrplan veröffentlichte Soll-Abfahrt gilt als pünktlich erbracht, wenn zwischen 90 Sekunden vor und 210 Sekunden nach der Soll- Abfahrtszeit tatsächlich eine Abfahrt stattfindet. Als unpünktlich gilt sie, wenn keine tatsächliche Fahrt im pünktlichen Toleranzbereich liegt und wenn eine zwischen
211 Sekunden Verspätung und der Zeit bis zur nächsten Soll-Fahrt (bei Takten bis einschließlich 10 Minuten) bzw. 10 Minuten Verspätung (bei Takten über 10 Minuten) erfolgt.
Frage 2:
Wie viele #ausgefallene Nutzkilometer gab es bei der BVG im Jahr 2018 nach Linien und Monaten aufgeschlüsselt?
Antwort zu 2:
Zur Beantwortung der Frage 2 wird als Anlage 2 eine Übersicht der ausgefallenen Nutz- kilometer einzelner Linien der BVG nach Monaten für das Jahr 2018 übermittelt. Nach
Angaben der BVG sind bei den #Fährlinien von den im Jahr 2018 fahrplanmäßig vorgesehenen 18.045 Betriebsstunden insgesamt 12 Betriebsstunden ausgefallen.
Frage 3:
Wie viele Zugausfälle gab es bei der S-Bahn Berlin im Jahr 2018, nach Monaten aufgeschlüsselt? Was waren die Gründe?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) übermittelte dazu die nachfolgenden Werte*. Darin enthalten sind auch Züge, die nicht ausgefallen sind, deren Abfahrt jedoch verfrüht erfolgte oder deren Verspätung über der Taktzeit der jeweiligen Linie lag. (Diese Aspekte werden gemäß den Regelungen der S-Bahn-Verkehrsverträge als Ausfälle abgerechnet.)
Monat
ausgefallene
Zugkm
Jan. 2018
172.400
Feb. 2018
204.500
Mrz. 2018
203.400
Apr. 2018
176.800
Mai. 2018
182.500
Jun. 2018
178.300
Jul. 2018
137.000
Aug. 2018
141.600
Sep. 2018
123.000
Okt. 2018
127.300
Nov. 2018
123.900
Dez. 2018
123.200
* Die dargestellten Werte sind noch nicht mit dem VBB final abgestimmt. Dies erfolgt im Rahmen der Abstimmung zu den Schlussabrechnungen für das Vertragsjahr 2018.
Frage 4:
Was sind aktuell die häufigsten Ursachen für Verspätungen und Zugausfälle bei BVG und S-Bahn?
Antwort zu 4:
Bus und Straßenbahn
Negative Einflüsse auf die Pünktlichkeit bei Bus und Straßenbahn ergeben sich durch die in den letzten Jahren gestiegenen Beeinträchtigungen des Oberflächenverkehrs durch Bauarbeiten, Veranstaltungen, Demonstrationen, nicht optimierte Lichtsignalanlagen und eine unzureichende Qualitätssicherung der Beschleunigung. Beim Bus beeinflussen zusätzlich der gestiegene Rad-, Liefer- und Freizeitverkehr sowie zeitweise gesperrte Autobahnabschnitte mit ihren Verdrängungseffekten die Pünktlichkeit. Bei der unabhängig vom Oberflächenverkehr fahrenden U-Bahn wird die Pünktlichkeit maßgeblich von der schlechteren Betriebsstabilität durch die gestiegenen Ausfälle beeinflusst. Größere
Taktlücken erhöhen den Fahrgastandrang und führen zu längeren Fahrgastwechselzeiten an den Bahnhöfen. Ähnliche Auswirkungen sind auch bei den Verkehrsmitteln Bus und Straßenbahn zu beobachten.
Nach den Angaben der BVG zur Erfüllung des Verkehrsvertrages sind im Jahr 2018 insbesondere in den letzten Monaten in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Bus personelle Gründe zum weit überwiegenden Teil die Hauptursache für Ausfälle. Hinzu kommen im Straßenbahn- und v.a. im Busverkehr Störungen durch Verkehrsbehinderun- gen, Notfalleinsätze und Großereignisse, die zu Sperrungen führen. Eine detaillierte Übersicht der Anteile personell bedingter Ausfälle ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
AnteilAusfällepersonellbedingt
1/2018
2/2018
3/2018
4/2018
5/2018
6/2018
7/2018
8/2018
9/2018
10/2018
11/2018
12/2018
U-Bahn
1 %
2 %
6%
12 %
3 %
13 %
29 %
26 %
42 %
20 %
23 %
29 %
Straßenbahn
k. A.
80 %
wesentl.
wesentl.
wesentl.
wesentl.
wesentl.
wesentl.
80 %
90 %
87 %
89 %
Bus
k. A.
k. A.
85%*
k. A.
k. A.
85 %*
55 %
63 %
79 %
68 %
77 %
74 %
* personell bedingt und fahrzeugbedingt; „wesentlich“ wird als >50 % interpretiert
U-Bahn
Auch bei der U-Bahn haben personelle Gründe insbesondere in der zweiten Jahreshälfte einen wesentlichen Anteil, hier dominieren aber fahrzeugbedingte Ausfälle (siehe nachfol- gende Tabelle). Hintergrund bei der U-Bahn sind hohe Werkstattstandzeiten (aufgrund des hohen Flottenalters und der Nutzungsintensität der Bestandsfahrzeuge, der Werkstattor- ganisation sowie von Vandalismus/Graffitibeseitigung) und die steigende Zahl der dauer- haft aufgrund von Rissbildungen abgestellten Fahrzeuge der Baureihe F79 – seit Mitte Juni 2018 mussten 59 von 70 Wagen abgestellt werden (Stand 22.03.2018).
AnteilAusfällewg.Fahrzeugmangel*
1/2018
2/2018
3/2018
4/2018
5/2018
6/2018
7/2018
8/2018
9/2018
10/2018
11/2018
12/2018
U-Bahn
88 %
87 %
86 %
80 %
88 %
81 %
61 %
65 %
53 %
65 %
72 %
66 %
* inkl. Ausfälle durch Taktreduzierung auf der U7 wegen Fahrzeugmangel
S-Bahn
Die Ursachen für Störungen im S-Bahn-Betrieb sind in drei Kategorien zu untergliedern: Mehr als die Hälfte aller Störungen wurden durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen S-Bahn Berlin GmbH selbst verursacht. Hierzu gehörten vor allem Fahrzeugstörungen oder eine unzureichende Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder Personal (Triebfahrzeug- führerinnen und -führer). Unbesetzte Schichten infolge fehlender oder ihren Dienst ver- spätet antretender Personale, die nicht rechtzeitig kompensiert werden konnten, verur- sachten allein rund ein Viertel aller Zugausfälle. Gut ein weiteres Fünftel war auf Fahr- zeugstörungen zurückzuführen.
Die zweite Kategorie (mit rund 15 Prozent der Zugausfälle) bildeten Störungen an der Infrastruktur, die fast ausschließlich durch die DB Netz AG und nur zu einem sehr gerin- gen Anteil durch die Unternehmen DB Energie GmbH und DB Station & Service AG zu verantworten waren. Der überwiegende Teil hiervon entfiel mit rund zehn Prozent aller Zugausfälle auf Störungen der Leit- und Sicherungstechnik, also beispielsweise Signal- oder Stellwerksstörungen.
Externe Ursachen als dritter Kategorie war das übrige Fünftel der Zugausfälle zuzuordnen. Diese umfasste Polizei- und Notarzteinsätze in Zügen oder im Bahnsteig- bzw.
Gleisbereich (beispielsweise infolge unbefugten Betretens von Bahnanlagen) ebenso wie die Folgen extremer Witterung.
Sekundäre Störungsursachen (insbesondere Übertragung von Verspätungen auf nachfol- gende Fahrten am Wendebahnhof) blieben hierbei außer Betracht, so dass nur die pri- mären Ursachen einbezogen wurden.
Frage 5:
Welchen monetären Wert haben die im 2018 nicht erbrachten Leistungen? Um welche Summe wurde der finanzielle Beitrag des Landes Berlin gekürzt?
Antwort zu 5:
Die nicht erbrachten Leistungen bei der BVG umfassen im Jahr 2018 insgesamt
2,64 Mio. Nutzkilometer, welche nach den Ausgleichsparametern des Verkehrsvertrages einen Wert in Höhe von 8,28 Mio. Euro ergeben. Da die ausgefallenen Leistungen gemäß Verkehrsvertrag nicht vergütet werden, erfolgt ein entsprechender Abzug von der Regel- fahrplanleistung. Dabei ist zu beachten, dass der tatsächliche Ausgleichsanspruch der BVG neben dem Abzug der nicht erbrachten Leistung auch weitere Korrekturen, Zahlungsansprüche oder Verrechnungen umfasst. Der tatsächliche Ausgleichsanspruch für das Jahr 2018 liegt derzeit noch nicht vor und kann erst nach Prüfung der Schlussrech- nung der BVG ermittelt werden.
Der monetäre Wert der Minderleistungen der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2018 entspricht nach aktuellem Stand der an die VBB GmbH übergebenen Berichte mindestens
17,2 Mio. Euro. Aufgrund von weiteren Vergütungs- bzw. Minderungsansprüchen, die für den tatsächlichen Finanzierungsanspruch maßgeblich sind, ist eine isolierte Betrachtung der Minderungsbeträge nicht sinnvoll. Entsprechend der Regularien der Verkehrsverträge erfolgt die endgültige Feststellung der finanziellen Beiträge und damit die Bemessung der tatsächlichen Höhe der Kürzungen für das Jahr 2018 im Rahmen der Schlussabrechnungen.
Gemäß den Verkehrsverträgen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH ist bei der Bemessung der monatlichen Abschlagszahlung ein Einbehalt von 2,5 % über die Grundvergütung für die Betriebsleistung sowie die zu leistenden Infrastrukturentgelte vereinbart. Somit wurden im Jahr 2018 über die Abschlagszahlungen bereits 15,4 Mio. Euro gekürzt.
Berlin, den 04.04.2019 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Linie
2018
M1
91,3%
M2
95,8%
M4
94,0%
M5
87,6%
M6
86,1%
M8
87,3%
M10
94,3%
M13
90,9%
M17
89,9%
12
79,8%
16
94,6%
18
96,3%
21
75,8%
27
87,0%
37
89,1%
50
92,1%
60
83,4%
61
89,0%
62
94,2%
63
92,5%
67
94,4%
68
92,1%
Tram
90,0%
Linie
2018
100
82,7%
101
83,0%
104
80,6%
106
79,5%
107
87,4%
108
92,0%
109
84,9%
110
87,3%
112
87,9%
114
91,8%
Linie
2018
U1
97,3%
U2
98,7%
U3
97,7%
U4
99,8%
U5
99,1%
U6
97,3%
U7
98,1%
U8
99,1%
U9
98,9%
U55
99,9%
U-Bahn
98,3%
Pünktlichkeit der Linien der BVG im Jahr 2018 (Angaben aus den Monatsberichten der BVG zur Erbringung der Verkehrsleistung gemäß Verkehrsvertrag)
Ausfälle der BVG 2018 nach Linien und Monaten (Angaben aus den Monatsberichten der BVG zur Erbringung der Verkehrsleistung gemäß Verkehrsvertrag)
Nach zum Teil sehr schwierigen #Tarifverhandlungen für die rund 14.400 Beschäftigten der #BVG AöR und der #BT Berlin Transport GmbH ist am heutigen Freitag der Durchbruch gelungen. Mit dem Abschluss wird die Bezahlung der unter den Geltungsbereich des #TV-N Berlin fallenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verbessert.
Der Abschluss ist ein Gesamtpaket aus #Manteltarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen regelt, #Entgeltordnung, die die Einordnung der Tätigkeiten in die einzelnen #Entgeltgruppen umfasst, und #Entgelttarifvertrag, der die Bezahlung selbst regelt. Das Gesamtvolumen mit rund 50 Einzelpositionen beläuft sich auf 102 Millionen Euro pro Jahr ab Januar 2019.
Dirk Schulte, Vorstandsmitglied des #KAV Berlin und BVG-Vorstand Personal/Soziales: „Dieser Abschluss ist einmalig. Mit diesem Paket würdigen wir das vorbildliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Mobilität in unserer Stadt. Damit senden wir zudem eine positive Botschaft an zukünftige Bewerberinnen und Bewerber.“
Jeremy Arndt, #ver.di-Verhandlungsführer: „Es ist jetzt gelungen, die Beschäftigten aller Berufsgruppen zu berücksichtigen. Der Abschluss kann sich sehen lassen, da der neue Tarifvertrag einen deutlichen Schritt im bundesweiten Vergleich nach vorne macht.“
Der heutige Abschluss sieht u. a. Folgendes vor:
– Rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVG-Konzerns Einkommenssteigerungen von 8 %, mindestens aber 350 Euro pro Monat.
– Die Weihnachtszuwendung wird für alle Beschäftigten um 200 Euro auf 1.600 Euro erhöht und auch schon im ersten Jahr der Beschäftigung, dann entsprechend anteilig, gewährt.
– Weitere Verbesserungen umfassen beispielsweise die Einordnung zahlreicher Tätigkeiten in höhere Entgeltgruppen und die Einführung bzw. Anhebung von Zulagen, was in vielen Fällen zu weiteren Entgeltsteigerungen führt.
– Der Manteltarifvertrag läuft bis zum 30. Juni 2020.
– Für die Entgeltordnung, die die Einordnung der Tätigkeiten in die Entgeltgruppen regelt, wurde eine lange Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 vereinbart.
Beide Seiten zeigten sich froh darüber, nach intensiven Verhandlungen diesen Abschluss erreicht zu haben. Damit seien Streiks abgewendet und weitere Einschränkungen für die Fahrgäste vermieden worden. Mit diesem Gesamtpaket können die aktuellen sowie die zukünftigen Beschäftigten langfristig an die BVG gebunden werden.
Die #BVG bleibt wirtschaftlich auf #Erfolgskurs. Zum fünften Mal in Folge hat Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen das Geschäftsjahr mit einem positiven #Jahresergebnis abgeschlossen. Grundlagen für diesen Erfolg waren erneut die stetig steigenden #Fahrgastzahlen sowie weiter wachsende #Abonnementverkäufe. Der Aufsichtsrat billigte den vorgelegten #Jahresabschluss in heutiger Sitzung.
Das Jahr 2018 endete für die BVG mit einem Plus von 13,2 Millionen Euro im handelsrechtlichen Jahresergebnis. Eine Steigerung um 300.000 Euro gegenüber 2017. Gleichzeitig investierte die BVG im abgelaufenen Geschäftsjahr kräftig in die Zukunft. Die Investitionen stiegen auf 447,2 Millionen Euro und lagen damit rund 65 Millionen Euro höher als im Jahr 2017.
„Die BVG ist und bleibt das Rückgrat des Berliner Nahverkehrs. Von den getätigten Investitionen in neue Fahrzeuge, leistungsfähige Gleisanlagen sowie barrierefreie und moderne Bahnhöfe werden die Fahrgäste in den kommenden Jahren profitieren“, sagte die BVG-Aufsichtsratsvorsitzende und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop.
Neue Rekordzahlen konnte die BVG bei Fahrgästen und Abonnements präsentieren. So wurden im vergangenen Jahr 1,102 Milliarden Fahrgastfahrten gezählt. Das waren 38 Millionen oder rund 3,6 Prozent mehr als 2017.
„Besonders erfreulich ist für uns, dass dabei auch die Zahl der #Stammkunden, die regelmäßig auf umweltfreundliche Mobilität mit Bus und Bahn setzen, noch einmal deutlich gestiegen ist“, sagte Dr. Sigrid #Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG. Die Zahl der Abonnenten wuchs überproportional von rund 484 Tsd. im Jahr 2017 auf 525 Tsd. Ende 2018. Das entspricht einem Plus von mehr als 8 Prozent.
Die BVG hat vor, ihr erfolgreiches #Sammeltaxi#Berlkönig im gesamten S-Bahn-Ring fahren zu lassen. Dazu in Weißensee und in Lichtenberg. Die Pläne hat der BVG-Finanzvorstand der Regierungskoalition während eines Treffens unterbreitet. Der Vorstoß erntet Kritik.
Das Treffen hat am Donnerstag stattgefunden, wie Abgeordnete von Rot-Rot-Grün der Berliner Zeitung übereinstimmend bestätigen.
#BVG-Shuttle Berlkönig: Aktuell sind 134 Fahrzeuge in Berlin im Einsatz Von der BVG wird das nicht dementiert. Pressesprecherin Petra Nelken : „Wir wollen den Einzugsgebiet des Berlkönig ausweiten, müssen aber noch Testergebnisse abwarten.“ Seit September 2018 fährt der BVG-Fahrservice im östlichen S-Bahn-Ring – mit riesigem Erfolg. 132 Fahrzeuge hat die BVG nach Senatsangaben aktuell im Einsatz. 300 sollen es einmal werden. 145.000 mal wurde die …
Nach dem 24-stündigen Streik der Gewerkschaft Verdi sind #U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse der BVG seit dem frühen Dienstagmorgen, ca. 3:30 Uhr, wieder in Betrieb. Die ersten Straßenbahnen und Busse verließen gegen 3:00 Uhr die Betriebshöfe, rechtzeitig zu Beginn des morgendlichen Berufsverkehrs waren alle Linien bei Tram und Bus wieder im regulären Takt. Die von Subunternehmern betriebenen Buslinien sowie die Fähren der BVG waren vom Streik nicht betroffen.
Auch bei der #U-Bahn lief der Betrieb zum regulären Betriebsbeginn gegen 3:30 Uhr wieder an. Bedingt durch den außergewöhnlich langen Stillstand des U-Bahnbetriebs und trotz aller Sicherheitsvorkehrungen waren allerdings massive #Graffitischäden an den in den Kehr- und Aufstellanlagen abgestellten Zügen zu beklagen. Insgesamt wurden während der 24 Stunden des Streiks 140 Wagen, d.h. rund ein Zehntel der U-Bahnflotte, mit Graffiti besprüht. Festgestellt wurden rund 2.000 Quadratmeter Graffiti.
Entgegen dem Anspruch der BVG, Züge mit Graffiti wenn möglich nicht in den Einsatz zu schicken, wurden 65 der besprühten Wagen zu Betriebsbeginn eingesetzt, um einen möglichst dichten Takt anzubieten. Bei den restlichen 75 Wagen ist ein Einsatz aus Gründen der #Betriebssicherheit nicht möglich, weil z.B. Signalanlagen übersprüht wurden. Diese Wagen müssen in den kommenden Tagen mit hohem logistischem Aufwand den #Betriebswerkstätten zugeführt werden. Nur dort können die Schäden auf speziellen #Reinigungsgleisen behoben werden.
Aufgrund der hohen Anzahl nicht einsetzbarer Fahrzeuge kommt es aktuell vor allem auf den Linien U2, U3, U6, U7, U8 und U9 zu längeren Wartezeiten und verkürzten Zügen. Da die Kapazitäten zur Graffitireinigung in den Betriebswerkstätten begrenzt sind, werden die Folgen voraussichtlich noch einige Tage zu spüren sein.
So viel #Stau gab es selten in Berlin. Wohin das Auge blickte, auf der Lagekarte der #Verkehrsinformationszentrale dominierte Montagmorgen die Farbe Rot – das steht für Stillstand. Der dritte und längste #Warnstreik für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) hat die Stadt am Montag härter getroffen als die vorangegangenen Arbeitsniederlegungen. Und er hat gezeigt, wie sehr Berlin auf einen gut funktionierenden #Nahverkehr angewiesen ist. Berlin ohne BVG – undenkbar.
Wir schaffen das schon! Berlin kommt zurecht, auch ohne# U-Bahnen, ohne #Straßenbahnen und ohne #Busse! Das sind Durchhalteparolen, die bei solchen Gelegenheiten laut werden. Natürlich: Die meisten Berliner kamen irgendwie ans Ziel. #S-Bahnen und #Regionalzüge fuhren, sie werden nicht von der landeseigenen BVG betrieben. Das sonnige Wetter regte viele Berliner dazu an, ihr #Fahrrad aus dem Keller zu holen.
Alle zur Verfügung stehenden #Betriebsreserven werden eingesetzt ⋅ rund 80 zusätzliche Zugfahrten auf der Linie #S5
Am Montag, 1. April wollen die Beschäftigen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ein weiteres Mal in den #Warnstreik treten. Busse, U- und Straßenbahnen werden ganztägig nicht fahren.
Wie schon am BVG-Streiktag im Februar wird die S-Bahn Berlin ihr volles Programm fahren und alle einsetzbaren Betriebsreserven mobilisieren. Außerdem wird es von ca. 5 bis ca. 18 Uhr rund 80 zusätzliche Fahrten auf der S5 zwischen Mahlsdorf <> Warschauer Straße geben.
Wegen der Kurzfristigkeit können die Verstärkerfahrten auf der S5 in der elektronischen Fahrplanauskunft nicht angezeigt werden.
Aufgrund der Ankündigung des Streiks kurz vor einem Wochenende mit vielen Baustellen, z. B. in der Werkstatt in Wannsee, ist die Fahrzeug- und Personalbereitstellung für den kommenden Montag eine besondere Herausforderung für die S-Bahner.
Die DB-Regionalzüge werden am Montag nach Fahrplan verkehren.
Fahrgäste müssen dennoch mit sehr vollen Zügen rechnen.
Der #KAV und die #BVG dementieren entschieden die Darstellung der #Gewerkschaft#Verdi, die Arbeitgeberseite habe die heutige Verhandlungsrunde abgebrochen. Sie halten den aktuellen #Streikaufruf von Verdi deshalb für völlig unangemessen.
Die Arbeitgeberseite hat in den heutigen Gesprächen ein Angebot vorgelegt, das vergleichbare Abschlüsse um ein Vielfaches übersteigt. In Summe bieten die Arbeitgeber ein Plus von 90 Millionen Euro pro Jahr. Rückwirkend zum 1. Januar geht es damit um Einkommenssteigerungen von 17 Prozent für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVG-Konzerns. Rechnerisch bedeutet das für die BVGer, dass sie im Schnitt monatlich rund 450 Euro brutto mehr Gehalt hätten.
Die Arbeitgeberseite ist sogar der Forderung der Gewerkschaft entgegengekommen und hat die unteren Entgeltgruppen stärker an den Steigerungen teilhaben lassen. Für Berufsgruppen, in denen die BVG in besonderer Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern steht, z.B. bei Fahrerinnen und Fahrern, würde das Einkommen nach dem bevorzugen Modell der Arbeitgeber zudem prozentual sogar noch deutlich stärker steigen.
„Dass die Gewerkschaft dieses mehr als gute Angebot ablehnt und ihre Taktik nun wieder zu Lasten der Fahrgäste geht, statt am Verhandlungstisch nach einer Lösung zu suchen, ist nicht nachvollziehbar“, sagte am Abend KAV-Verhandlungsführerin Claudia Pfeiffer.