Bus: Nach Bauende in der Luisenstraße: Änderun-gen bei den Linien 147 und TXL

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1812

Die Bauarbeiten an der Charité in der Luisenstraße sind beendet. Ab Sonntag, den 1. November 2015, ändert sich daher die #Linienführung der #Buslinien #147 und #TXL.
Der 147 fährt wieder planmäßig von der Reinhardtstraße kommend über Lui-senstraße und Invalidenstraße zum Hauptbahnhof und umgekehrt. Bedient werden die Haltestellen Schumannstraße, Charité-Campus Mitte, Invaliden-park sowie S+U Hauptbahnhof.
Der Flughafenexpress TXL fährt in beiden Richtungen eine veränderte Stre-ckenführung über Luisenstraße und Invalidenstraße. Die Haltestelle Karlplatz entfällt, die Haltestelle Charité-Mitte wird zusätzlich angefahren. Im Bereich des Berliner Hauptbahnhofs wird nicht mehr der südlich gelegene Halt Washingtonplatz/Hauptbahnhof, sondern die nördlich gelegene Haltestelle S+U Hauptbahnhof bedient. Hierdurch wird der direkte Umstieg zwischen dem TXL und den Straßenbahnlinien M5, M8 und M10 ermöglicht.

Bus: Britischer Doppeldecker jetzt im Linieneinsatz im Berliner Nordwesten

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1810

Der #Test-#Doppeldecker des #britischen Herstellers Alexander Dennis Ltd (#ADL) ist seit dem heutigen Freitag im Linieneinsatz für die BVG. Am Starttag ist das Fahrzeug des Typs „Enviro 500 LHD“ zunächst auf der Linie #X34 unterwegs. Geplant ist aber auch der Einsatz auf anderen Strecken im Raum Spandau und Charlottenburg. Die BVG testet den Doppeldecker bis Ende November. Den Probebus stellt ADL für diesen Zeitraum kostenlos zur Verfügung.
Der dreiachsige „#Enviro 500 LHD“ ist 12,93 Meter lang, 2,55 Meter breit und 4,115 Meter hoch. Der Bus hat für den Einsatz eine zeitlich befristete Sonder-genehmigung erhalten, da die Höhe und der äußere Kurvenradius die hiesi-gen Grenzwerte überschreiten.
Ebenfalls auf Spandauer Linien sind weiterhin die beiden anderen Test-Doppeldecker der BVG unterwegs: ein „Citea DLF 114“ des niederländischen Herstellers VDL Bus & Coach sowie ein „Citywide LF“ des schwedischen Her-stellers Scania. Alle drei Test-Fahrzeuge bieten den Berliner Fahrgästen eini-ge Neuerungen. Dazu zählen beispielsweise USB-Anschlüsse zum Laden von Smartphones oder Anzeigesysteme, die über freie Plätze im Oberdeck infor-mieren.

BVG: Zu früh und zu spät in Berlin Die BVG soll pünktlicher werden, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/zu-frueh-und-zu-spaet-in-berlin-die-bvg-soll-puenktlicher-werden/12495830.html

Der Senat fordert von der #BVG, ihre #Fahrpläne besser einzuhalten. Auch zu frühe Bussen und Bahnen ärgern die Passagiere.
Der Senat hat die BVG aufgefordert, ihre Fahrpläne besser einzuhalten. Bahnen und Busse kommen häufig nicht nur zu #spät, sondern oft auch zu #früh. Wer #pünktlich zur Haltestelle eilt, hat dann das Nachsehen. Deutliche „Verfrühungen“ vor allem bei größeren Abständen der Fahrten seien nicht akzeptabel, teilte Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler jetzt auf eine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner mit.
Die BVG unterscheidet in ihrer Pünktlichkeitsstatistik nicht zwischen Verspätungen und Verfrühungen. Da stark verspätete Fahrten oft als verfrühte Fahrt des nachfolgenden Busses wahrgenommen würden, werde lediglich zwischen pünktlich und unpünktlich unterschieden, heißt es. Nach der BVG-Statistik erreichte die Pünktlichkeitsquote im vergangenen Jahr bei der U-Bahn 98,9 Prozent, bei der Straßenbahn waren es 91,7 Prozent und beim Bus nur 87,1 Prozent. Als pünktlich gelten Fahrten, die zwischen 90 Sekunden vor und 210 Sekunden nach der Fahrplanzeit stattfinden.
Fahrabstände werden verkürzt
Der Senat hat im Verkehrsvertrag der BVG Vorgaben zur Pünktlichkeit gemacht: U-Bahnen müssen zu 97 Prozent pünktlich sein, bei Straßenbahnen liegt der Wert bei …

Bus: Buslinie M 29 – Weshalb gibt es einen Fahrplan?, aus Senat

Klicke, um auf S17-17149.pdf zuzugreifen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #Busse der Linie #M29 sind in den vergangenen 12 Monaten #pünktlich von ihren Haltestellen gestartet? Wie viele kamen pünktlich am Zielort an?
Antwort zu 1: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für den Zeitraum der letzten 12 Monate (Oktober 2014 bis Sep-tember 2015) ergibt sich eine #Linienpünktlichkeit von 84,74% ohne Berücksichtigung der Streiktage.“
Frage 2: Aus welchen Gründen verspäten sich die Busse der Linie M 29 so häufig?
Antwort zu 2: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die M29 durchfährt im Linienverlauf mehrere Bereiche, die durch eine hohe #Verkehrsdichte, #Veranstaltungen und #Demonstrationen stark belastet sind. Dazu zählen vor allem die Bereiche: Kurfürstendamm, Tauentzienstraße, Kochstraße, Rudi-Dutschke-Straße, Oranienstraße und Hermannplatz.“
Frage 3: Wie kommt es zu den sogenannten Pulkfahr-ten von mehreren Bussen auf der Linie M 29?
Antwort zu 3: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ursa-che ist einerseits der sehr dichte #Fahrplantakt von fünf Minuten zwischen U Herrmannplatz und U Wittenberg-platz und andererseits die nicht planbaren Beeinträchti-gungen, bei denen nur geringfügige Verspätungen von bis zu zwei Minuten bereits dazu führen, dass sich diese Verspätung weiter aufbaut (mehr Fahrgäste, längere Hal-testellenaufenthalte), so dass der nachfolgende Wagen aufläuft. Weitere Gründe siehe Antwort 2.“
Frage 4: Auf welchen Streckenabschnitten kommt es besonders häufig zu Verspätungen und sogenannten Pulk-fahrten?
Antwort zu 4: Siehe Antwort 2 und 3.
Frage 5: Wie hoch war die Auslastung der Linie M 29 in den vergangenen 12 Monaten im Stunden-, Tages- und Monatsschnitt?
Antwort zu 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Zur Bewertung der Auslastung können die Daten der letzten VBB1-Erhebung (aus dem Jahr 2013) herangezogen wer-den. Sie beziehen sich auf einen durchschnittlichen Werk-tag. Die Auslastung über den gesamten Tag beträgt im Durchschnitt 23,80%. Die stundenbezogenen Auslas-tungswerte sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten:
1 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Der am stärksten ausgelastete Streckenabschnitt auf der Linie M29 liegt zwischen Lindenstr./Oranienstr. und Waldeckpark. Die nachfolgende Tabelle stellt das Stun-denmittel (der Auslastung je Richtung in diesem Stre-ckenabschnitt) eines Betriebstages Montag – Freitag dar.

Ergänzend ist anzumerken, dass die von der BVG AöR benannten Auslastungskennziffern auf dem Sitz-platzangebot der eingesetzten Fahrzeuge sowie einer Stehplatzkapazität von vier Personen pro m² basieren. Gemäß den verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben sind auf dieser Berechnungsbasis bereits Auslastungen von über 65 % als Überfüllung zu werten. Die Linie M29 liegt sowohl mit ihrer generellen Auslastung, als auch mit den Spitzen deutlich über dem Durchschnittswert aller BVG-Linien.
Frage 6: Plant die BVG Maßnahmen, um den Ver-spätungen, Pulkfahrten und der hohen Auslastung der Linie M 29 entgegen zu wirken? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Um ei-nen pünktlichen und zuverlässigen Linienverlauf der M29 zu gewährleisten, hat die BVG folgende Maßnahmen erarbeitet: Ausbau- und Qualitätsoptimierung der Licht-signal-Programmierung, Wiederinbetriebnahme der Vor-rangschaltung, Ausbau von Haltestellenkaps, Einführung weiterer Busspuren und die verstärkte Überwachung von zugeparkten Streckenabschnitten durch das Ordnungs-amt/die Polizei.
Die Umsetzung erfolgt nach Abschluss und Einleitung der erforderlichen Abstimmungsprozesse mit dem Senat, den Bezirken und der Verkehrslenkung Berlin.“
Berlin, den 22. Oktober 2015
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2015)

Bus: Nach Wasserhavarie in Wannsee: Linie 114 wieder mit Zwölf-Meter-Bussen unterwegs, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1788

Nach der #Wasserhavarie in Wannsee sind auf der #Buslinie #114 seit dem
heutigen Mittwoch wieder die regulären, zwölf Meter langen BVG-Busse im
Einsatz. Am Dienstag hatten sich die BVG, die Berliner Wasserbetriebe
(BWB), das Tiefbauamt des Bezirks, die Polizei und die zuständige Baufirma
kurzfristig zu einem Vor-Ort-Termin getroffen und die nötigen Maßnahmen
vereinbart. Damit die regulären BVG-Busse die #Umleitungsstrecken befahren
können, müssen dort vorübergehend Halteverbote eingerichtet und Einbahnstraßenregelungen
geändert werden. Dank der guten und unbürokratischen
Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte dies in weniger als 24 Stunden
umgesetzt werden.
Wegen eines schadhaften Abwasserkanals der BWB ist die Straße „#Am
Großen Wannsee“ gesperrt. Auf einer Fläche von fünf Quadratmetern ist die
Straße, über die unter anderem die Ring-Buslinie 114 der BVG führt, um 20
Zentimeter abgesackt. Der Verkehr wird während der Reparaturarbeiten über
Nebenstraßen umgeleitet. Am gestrigen Dienstag waren deshalb Kleinbusse
auf der Linie 114 im Einsatz.

Bus: Nach Wasserhavarie in Wannsee: KleinbusErsatzverkehr auf der Linie 114

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1786 Durch einen #schadhaften #Abwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist die Straße „Am Großen Wannsee“ #gesperrt. Auf einer Fläche von fünf Quadratmetern ist die Straße, über die unter anderem die #Ring-#Buslinie #114 der BVG führt, um 20 Zentimeter abgesackt. Die inzwischen eingerichteten Umleitungsstrecken für den Individualverkehr sind zu schmal für die regulär eingesetzten 12-Meter-Busse. Kurzfristig musste der Verkehr auf der Linie 114 daher eingestellt werden. Um den Fahrgästen der Linie trotzdem eine Anbindung an den ÖPNV zu ermöglichen, hat die BVG an diesem Montag flexibel und unbürokratisch ein Ersatzkonzept für die Zeit der Reparaturarbeiten entwickelt, das schnellstmöglich greifen soll. Die BVG bemüht sich, dass auf der Linie 114 bereits im Laufe des morgigen Dienstags ein Ersatz-#Kleinbusverkehr (Sprinter) anlaufen kann. Wegen des geringeren Platzangebots sollten Reisende aber vorsorglich mehr Zeit einplanen.
Source: BerlinVerkehr

Regionalverkehr + Bus: Einigung zur Finanzierung des Bahn- und Busverkehrs wird in Brandenburg zu langfristigen Einschnitten führen

Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2015 Es wird also keine Korrekturen geben. Bundesfinanzminister Dr. Schäuble hat sich auf ganzer Linie durchgesetzt. Ausgehend von 2015 werden aus dem Bundeshaushalt 8,0 Milliarden Euro allen Bundesländern zur Verfügung stehen und jährlich um 1,8 Prozent angehoben. Die Bundesländer hatten bisher 8,5 Milliarden als #Sockelbetrag und 2 Prozent #Dynamisierung gefordert. Lediglich die unverbindliche Absichtserklärung „… den #Anstieg der #Stations- und #Trassenpreise im #Schienenpersonennahverkehr […] künftig zu #begrenzen.“ ist neu hinzugekommen. Hierzu gibt es weder einen Terminplan noch die Festlegung konkreter Schritte. Der DBV ist enttäuscht und sieht auf das Bahn- und Busangebot im Land Brandenburg große Probleme zukommen. Denn war bisher die Finanzierung des bestehenden Angebotes immer schon ein Kraftakt, wird es in den kommenden Jahren bis 2030 faktisch fast überhaupt keine nennenswerte Steigerungen beim zur Verfügung stehenden Geld geben. Nach der Lesart der Landespolitik müssen steigende Kosten durch die #Reduzierung des #Angebotes ausgeglichen werden. Der DBV fordert daher das Land Brandenburg auf, alle Gelder, die es vom Bund als #Regionalisierungsmittel erhält, tatsächlich ausschließlich für die Bestellung von #Zugleistungen zu verwenden. Wurde bisher ein Teil dieser Gelder beispielsweise auch für das Sozialticket, den Bau von Parkplätzen, von Bahnsteigen, die vollständige Finanzierung des kommunalen Bus- und Straßenbahnverkehrs und die Neugestaltung von Bahnhofsumfeldern verwendet, müssen sie in Zukunft wieder ausschließlich für ihren ursprünglichen Zweck ausgegeben werden. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Als „Lobby der Bahnkunden“ versteht sich der Deutsche Bahnkunden-Verband. Dabei vertritt der eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Verein sowohl die Interessen von Fahrgästen im Nahverkehr, von Reisenden im Fernverkehr und Kunden im Güterverkehr. 1990 in Berlin gegründet, hat der bundesweit tätige Dachverband heute über 7.500 Mitglieder. Sie sind in Landesverbänden organisiert, die sich wiederum in Regionalverbände, Vereine und Initiativen untergliedern. Parteipolitisch neutral und auch ansonsten unabhängig beschäftigen sich die ehrenamtlichen DBV-Mitglieder mit Themen wie Mobilität auf der Schiene, Infrastruktur, Finanzierung und barrierefreies Reisen. Neben der Interessenvertretung von Bahnkunden erarbeitet der DBV auch alternative Verkehrsmodelle, Verbindungen und gesetzliche Regelungen. Eines der Ziele des Verbraucherschutzvereins ist die Verbesserung des Kundenservices bei der Deutschen Bahn AG. Daneben widmen sich die DBV-Landesverbände der „Bewahrung von eisenbahngeschichtlichen Werten“ und zeichnen Personen bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs aus. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar. Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Source: BerlinVerkehr

Bus + Elektromobilität: Neue Technologie im Elektrobussektor, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Die Buslinie 204 ist auf #elektrisch angetrie-bene Fahrzeuge, die #Batterien als Primärstromquelle be-sitzen, umgestellt worden, inwieweit kann der Senat beur-teilen, dass diese Technologie im Gesamtnetz des VBB praktikabel wäre? Insbesondere dabei zu betrachten die sehr aufwändige Umgestaltung der #Ladehaltestellen.
Antwort zu 1: Der Einsatz von vier elektrisch betrie-benen Bussen mit #Li-Ionen-Energiespeichern und #induktiver Ladetechnik auf der Linie 204 hat das Ziel, auch durch die Technische Universität Berlin zahlreiche For-schungsfragen zu beantworten und erste praxisnahe Er-fahrungen mit einer neuen technischen Entwicklung zu sammeln.
Die Frage nach den Einsatzmöglichkeiten dieser Bus-, Speicher- und Ladetechnik auf anderen, insbesondere längeren Linien des Busnetzes in Berlin stellt sich u.a. erst dann, wenn Speicher mit erheblich höherer Energie-dichte verfügbar sind und eine induktive Ladetechnik und Busse mit deutlich geringeren Investitionskosten am Markt angeboten werden.
Frage 2: Wie viele sogenannte Ladehaltestellen müss-ten errichtet werden, gesetzt den Fall, dass die gesamte BVG Busflotte auf diese Technik umgerüstet wäre?
Antwort zu 2: Der Bedarf an Ladeinfrastruktur hängt entscheidend von den künftig realisierbaren Speicherka-pazitäten, den Linienlängen, dem Energieverbrauch der Busse auf den einzelnen Linien und den Infrastruktur-kosten ab. Ein Zwischenladen der Energiespeicher im Linienverlauf wird dann möglich, wenn die technischen Entwicklungen sehr kurzzeitige Ladevorgänge ermögli-chen, da Verzögerungen und Unterbrechung des Linien-betriebs zum Laden der Energiespeicher ausgeschlossen sind. Über den erforderlichen Entwicklungszeitraum lassen sich heute keine belastbaren Aussagen treffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie die Ant-worten zu den Fragen 3 bis 8 verwiesen.
Frage 3: Weshalb wird nicht auch ein Feldversuch un-ternommen, in welchem Elektrofahrzeuge mit Brenn-stoffzellen als Primärstromquelle, wie es z.B. TOYOTA mit dem Mirai realisiert hat, in Kombination mit High-Performance Kondensatoren zur Rückgewinnung und Speicherung der Bremsenergie verwendet werden?
Frage 4: Ist der Senat hierzu schon mit TOYOTA oder dessen Marktmitbewerbern in Kontakt getreten oder hat wenigstens Sondierungsgespräche aufgenommen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 5: Gibt es seitens der Nutzfahrzeughersteller Angebote, solche Feldversuche zu unternehmen, insbe-sondere für Elektrofahrzeuge deren Primärstromquelle eine Brennstoffzelle ist? Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
Frage 6.: Teilt der Senat die Ansicht, dass die Versor-gung der zukünftigen Busflotte mit Wasserstoffgas, z.B. die Errichtung von H2 Zapfstellen in den Betriebshöfen, wirtschaftlicher zu gestalten wäre als die Sicherstellung der Stromversorgung für elektrisch angetriebene Fahr-zeuge mit Batterien als Primärstromquelle im öffentlichen Straßenland?
Frage 7: Teilt der Senat die Ansicht das Batterien als Primärstromquellen ein falscher Weg sind insbesondere, wenn man beachtet, dass die Rohstoffe, zu deren Her-stellung seltene Erden notwendig sind, deren Gewinnung auch ethisch und umweltpolitisch sehr fragwürdig sind? Wenn nein, warum nicht?
Frage 8: Teilt der Senat die Ansicht, dass Batterien als Energiequelle für Antriebe technisch betrachtet eine Sackgasse sind, da weder die Reichweite, Speicherdichte noch die Ladezeiten wirklich befriedigend gelöst werden können? Wenn nein, warum nicht?
Antworten zu 3 – 8: Das in Frage 3 erwähnte Pkw-Modell ist mit einem Antriebskonzept ausgerüstet, dessen Eignung auch für den Einsatz bei Stadtbussen denkbar sein könnte. Entwicklungsarbeiten zum Einsatz dieser Technik in Stadtbussen sind dem Senat nicht bekannt.
Voraussetzungen für den Einsatz von Wasserstoff sind u.a., dass die Erzeugung und der Transport großer Menge an Wasserstoff mit hoher Effizienz, geringeren Umweltef-fekten und eine Bereitstellung zu wettbewerbsfähigen Kosten sichergestellt sind. Wasserstoff, der unter Nutzung des fluktuierenden Angebots an Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt und in das bestehende Erdgasnetz einge-speist wird, stellt derzeit die effizienteste energietechni-sche Strategie zur Herstellung und Verteilung von Was-serstoff dar. Dieses Methan-Wasserstoff-Gasgemisch ist jedoch für die Umwandlung zu elektrischer Energie in Brennstoffzellen nicht geeignet. Weitaus kostengünstiger und in kürzerer Zeit großmaßstäblich realisierbar ist die Verbrennung dieses Gasgemischs in Verbrennungsmoto-ren. Auch diese Strategie ist derzeit kostenseitig nicht wettbewerbsfähig mit dem Einsatz von Mineralölkraft-stoffen.
Berlin, den 15.Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2015)

Bus: BVG teste neue Busmodelle Testbus der BVG darf nicht abfahren, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bvg-teste-neue-busmodelle-testbus-der-bvg-darf-nicht-abfahren/12451898.html Der heute vorgestellte #britische #Testbus braucht eine #Ausnahmegenehmigung. Die Premierenfahrt vor der englischen Botschaft wurde untersagt. Die Poller blieben oben. Auch der britische Botschafter Sir Sebastian Wood schaffte es am Mittwoch nicht, einen #Doppeldeckerbus mit Fahrgästen vor der Botschaft auf der seit 2003 abgesperrten Wilhelmstraße in Mitte abfahren zu lassen. Aber nicht die Sicherheitsanforderungen bremsten den Bus: Es war die deutsche Genehmigungsbehörde für Busfahrten. Das Fahrzeug ist ein für Nordamerika gebautes Modell des britischen Herstellers Alexander Dennis Ltd. (ADL), das die BVG, wie berichtet, in den nächsten Wochen testen will. Und die vorgesehene Premierenfahrt mit geladenen Gästen sei kurzfristig nicht genehmigt worden, bedauerte der Botschafter, der deshalb nur einen stehenden Bus vorstellen konnte. BVG-Bus-Chef Martin Koller ist aber zuversichtlich, dass die Testfahrten kurzfristig genehmigt werden. Wahrscheinlich mit einer Auflage: Der Bus braucht einen Beifahrer. Er soll dem Fahrer signalisieren, wenn das Heck des 12,93 Meter langen Busses bei #Kurvenfahrten so #auszuschwenken droht, dass es …
Source: BerlinVerkehr

Buslinie M41 (III) – Wann werden geplante Verbesserungen durchgesetzt?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wann wird die neu eingerichtete Busspur auf der Sonnenallee durch die Anbringung der Endbeschilde-rung in Betrieb genommen und durch wen wird diese Maßnahme erfolgen?
Antwort zu 1: Die Gültigkeit ist nach Auskunft der BVG ab dem 12.Oktober 2015 geplant. Die Beschilde-rung wird durch eine von der BVG AöR beauftragte Fir-ma auf Grundlage der straßenverkehrsrechtlichen Anord-nung durch die Verkehrslenkung Berlin vorgenommen werden.
Frage 2: Wann und durch wen wurde die zu begrü-ßende Fortführung der Busspur bis zur Elbestraße anstatt – wie ursprünglich geplant – bis zur Fuldastraße beschlos-sen?
Antwort zu 2: Im Zuge der Abstimmungsgespräche zwischen dem von der BVG AöR beauftragten Planer, der Verkehrslenkung Berlin (VLB), dem Straßenbaulastträger und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt zur verkehrstechnischen Planung der Lichtsignalan-lage (LSA) Sonnenallee / Fuldastr. wurde Anfang 2015 für die ohnehin geplante Verlängerung der Busspur der Beginn auf ca. 130 m vor Fuldastr. festgelegt.
Frage 3: Wie schätzt der Senat die Abstimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirksamt Neukölln über die ausgeführte Form der Busspur ein?
Antwort zu 3: Die Abstimmungsgespräche zur ver-kehrstechnischen Planung waren konstruktiv und einver-nehmlich.
Frage 4: Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit der Busspur in Bezug auf die zu erhöhende Pünktlichkeit der Buslinie M41 sowie auf die Verbesserung der Verkehrssi-cherheit für Radfahrer*innen auf der Sonnenallee ein?
Antwort zu 4: Die genannte Busspur vor der Fulda-straße dient der ungehinderten Einfahrt der Busse in die Haltestelle auch bei einem erwarteten leichten Rückstau an der LSA. Die Wirksamkeit wird – Regeleinhaltungen und Regeldurchsetzung vorausgesetzt – insbesondere für die Stabilität der Linie in diesem Abschnitt als hoch ein-geschätzt. Angesichts des in der Hauptverkehrszeit um 25% verdichteten Angebots auf einen 4-Minuten-Takt ist aus Kundensicht nicht so sehr die Pünktlichkeit relevant als Qualitätsmerkmal, sondern die Vermeidung von Pulk-bildung, was zu einer höheren Regelmäßigkeit und Ver-lässlichkeit führt.
Für den Radverkehr bringt die Busspur Vorteile hin-sichtlich Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität, da die Gefahr, dass der Radverkehr vom Kfz-Verkehr zu dicht an die am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge gedrängt wird und es in der Folge zu den üblicherweise mit schwe-ren Folgen verbundenen Türöffner-Unfällen kommt, bei freier Busspur nicht mehr gegeben ist. Auch außerhalb der Geltungszeiten bzw. im Falle von Halten oder Parken auf der Busspur wird diese Gefahr durch die Busspur-Markierung deutlich reduziert, da die Busspur überwie-gend 4,50 m breit ist und daher ein ca. 2 m breiter Streifen zwischen ruhendem und fließendem Kfz-Verkehr ver-bleibt. Wenn die Spur nicht gerade von einem Bus, einem Taxi, einem Krankenfahrzeug oder verbotswidrig von einem anderen Kraftfahrzeug befahren wird, kann der Radverkehr zudem an einigen lichtsignalgeregelten Kno-tenpunkten durch die Markierung der Busspur eine vom motorisierten Individualverkehr freie Spur nutzen und so zum motorisierten Individualverkehr einen größeren Ab-stand als bisher einhalten, ohne dass es dabei wie bei vielen herkömmlichen baulichen Radwegen zu Sichtbe-hinderungen kommen kann.
Frage 5: Wie soll die Nutzung der Busspur durch par-kende und fahrende PKW verhindert und so die Wirk-samkeit der Busspur sichergestellt werden?
Antwort zu 5: Für die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen sind das Ordnungsamt und die Polizei zu-ständig. Die BVG wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Organisationen mit den Busspurbetreuern unterstüt-zen.
Die Polizei unterstützt die Maßnahmen des Freima-chens des Bussonderfahrstreifens insbesondere bei kon-kreter Anforderung durch die BVG nach Maßgabe freier Ressourcen und überwacht darüber hinaus den Busson-derfahrstreifen auch in eigener Zuständigkeit.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2015)