App + Fahrplan: Der VBB führt digitale Innovationen ein – neue „multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de“ ist online, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/neue-multi-mobile-fahrinfo-auf-vbbde-ist-online

Verbesserung der #Barrierefreiheit#Multi-mobiles Routing ∙ neue #Sharing-Anbieter implementiert ∙ Einbindung von eigenem Fahrrad & PKW in die Routenplanung

Die #VBB-Fahrinfo hat ein umfangreiches Update hinter sich und präsentiert sich jetzt als multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de.
In die Routenplanung können nun auch eigene Fahrzeuge sowie Sharing-Dienstleister mit einbezogen werden. Zusätzlich werden dazu auch Parkmöglichkeiten in Berlin und Brandenburg angezeigt. Auch die Livekarte ist nun in die Ansicht (vbb.de/fahrinfo) integriert. Weiterhin wurde die barrierefreie Auskunft für blinde, seh- und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de optimiert.

Der VBB sammelte auf vielen verschiedenen Kommunikationskanälen kontinuierlich die Meinungen und Vorschläge der Nutzer*innen der VBB-Fahrinfo. Im letzten Update wurden die Anregungen aufgenommen und etliche Verbesserungen und Erweiterungen eingeführt. Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist dadurch z.B. nun barrierefreier. Zudem ist das Feld der Routenplanung im Verhältnis zur Karte angepasst. Die neue Livekarte mit den aktuell fahrenden Bussen und Bahnen sowie Bike- und Carsharing-Fahrzeugen, Fahrradvermietern für den Freizeitverkehr, Park&Ride- und Taxistationen ist nun ebenfalls in die multimobile Fahrinfo auf vbb.de integriert.

Multi-mobil auf allen Wegen im VBB-Land unterwegs

Neu ist, dass nun auch Verbindungen unter Berücksichtigung des eigenen Fahrrads und PKWs sowie von Sharing-Fahrzeugen berechnet werden können. Das Routing ist dabei sowohl nur mit dem eigenen Fahrrad bzw. Fahrzeug als auch in Kombination unterschiedlichster Verkehrsmittel möglich. So lassen sich Wege flexibel und in Kombination mit dem ÖPNV umweltfreundlich gestalten. Zusätzlich hat der VBB neue Sharing-Angebote ins multi-mobile Routing aufgenommen. Zum Carsharing-Angebot in Berlin wurde neben DB Flinkster auch SHARE NOW in den Pool aufgenommen. Zum Bikesharing sind neben nextbike und DB Call A Bike weiterhin die Brandenburger Fahrradvermieter für individuelle Radtouren vertreten. Die Integration weiterer Anbieter, z.B. von E-Tretrollern, ist in Planung.

Barrierefreiheit für seheingeschränkte und blinde Fahrgäste optimiert

Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist gemäß der sog. Web Content Accessibility Guidelines (#WCAG) 2.0 in der Konformitätsstufe „AA“ #barrierefrei. Verschiedene Einstellungen, wie die Bedienung der VBB-Fahrinfo über die Tastatur, ermöglichen eine optimierte Nutzung durch blinde und seheingeschränkte Fahrgäste im VBB-Land. Außerdem sind dynamische Inhalte optimiert und die #Screenreader-Funktion liest den Fahrgästen die Texte auf dem Bildschirm vor.

Für alle Fahrgäste, die mit Koffern, Kinderwagen oder Rädern unterwegs oder mobilitätseingeschränkt sind, eine wichtige Verbesserung: Für S- und U-Bahnhöfe werden auch #Aufzugsstörungen angezeigt und alternative Routen mit funktionierenden Aufzügen angeboten. Bei der Routenplanung wird an jedem Abschnitt der Betreiber der Fahrt genannt. So können Fahrgäste leicht Kontakt zum Verkehrsunternehmen aufnehmen, falls sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.

Die multi-mobile Fahrinfo ist über www.vbb.de/fahrinfo erreichbar und nicht Teil der VBB-App Bus&Bahn. Die Routenberechnung selbst ist bei manchen verkehrsmittelübergreifenden Kombinationen noch optimierbar, hier lädt der VBB zum Testen ein. Auch in Zukunft werden Anregungen sowie die barrierefreien Richtlinien bei der Weiterentwicklung der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de berücksichtigt.

App: Berliner Reiseportal startet durch Mit wenigen Klicks zur besten Route Mit der App von Omio lassen sich Reisen per Bahn, Bus und Flug buchen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-reiseportal-startet-durch-mit-wenigen-klicks-zur-besten-route/25605922.html

Mit der #App von #Omio lassen sich #Reisen per #Bahn, #Bus und #Flug #buchen – einfach und unkompliziert, wie die Macher betonen. Ein Besuch in der #Berlin-Zentrale.

Auf den ersten Blick könnte man das Eckhaus in der Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg für ein Hostel halten. Junge Menschen aus aller Welt gehen ein und aus, manche tragen Laptops oder Pads in der Hand.

Auf Englisch sprechen sie über internationale Reiseziele. Wer mit dem Fahrstuhl in die sechste Etage fährt, findet neben der „Rezeption“ einen großzügigen Lounge-Bereich.

Doch hier ist kein Hostel, sondern die Zentrale des #Online-Reisevermittlers Omio, einer der wertvollsten Tech-Firmen Deutschlands.

Omio hat eine Software entwickelt, über die man Reisen mit Flugzeug, Bahn und Bus buchen kann, bequem vom Smartphone aus. Nach Angaben des Unternehmens nutzen etwa 27 Millionen Menschen weltweit dieses Angebot.

Wie die gesamte Reisebranche ist auch Omio nun betroffen vom Ausbruch des Coronavirus. „In Norditalien haben wir viele Stornierungen, die Buchungen in der Region um Venedig sind um etwa 30 Prozent zurückgegangen“, sagt Boris Radke, der die firmeninterne Taskforce zum Thema leitet.

Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, werde aktuell überprüft, …

App + BVG: Appy birthday! Zwei Jahre ist es her, dass die Berliner Verkehrsbetriebe mit der schlanken App „BVG Tickets“ …, aus BVG

Zwei Jahre ist es her, dass die Berliner Verkehrsbetriebe mit der schlanken #App „#BVG Tickets“ den mobilen #Fahrscheinkauf per Smartphone so schnell und komfortabel wie möglich machten. Eine echte Erfolgsgeschichte: Rund eine Million Downloads, 600.000 registrierte Nutzer und sechs Millionen verkaufte Tickets verzeichnet die App zum Jubiläum.

Überhaupt wird der mobile, bargeldlose #Ticketkauf immer beliebter – auch mit der klassischen „BVG #Fahrinfo“-App. Sowohl „BVG Tickets“ als auch „BVG Fahrinfo“ haben inzwischen einen Anteil von jeweils rund zehn Prozent an den Verkäufen aus dem angebotenen #Tarifsortiment, Tendenz steigend.

Die Apps, die kostenfrei für Android und iOS zur Verfügung stehen, erhalten kontinuierliche Updates und Erweiterungen. Schritt für Schritt werden unter anderem weitere Zahl- und Ticketarten integriert.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

App + BVG: Mobilität in Berlin: Jelbi-App bekommt Förderung, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228392547/Mobilitaet-in-Berlin-Jelbi-App-bekommt-Foerderung.html

Ein Projekt mit Berliner Hochschulen soll mehr Echtzeitdaten in die „#Jelbi“-App integrieren. Geld dafür kommt vom Umweltministerium.

Der Bund will die Weiterentwicklung der #Mobilitäts-App „Jelbi“ der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) finanziell unterstützen. Das #Bundesumweltministerium plane „die Förderung eines Projektes in Berlin, bei dem eine bestehende #Mobilitätsplattform um zusätzliche (Echtzeit-)Daten erweitert werden soll“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Steffen Bilger (CDU) auf Anfrage des Pankower Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar (Grüne) im Bundestag. Das Ziel sei, dadurch verschiedene #Mobilitätsangebote besser kombinieren zu können.

Das Umweltministerium und die Berliner Verkehrsbetriebe wollten sich zu dem Projekt auf Anfrage nicht äußern, da eine Bewilligung der Förderung noch ausstehe. Nach Informationen der Berliner Morgenpost sind an dem #Forschungsprojekt neben der BVG auch die #Humboldt-Universität, die #Technische Universität, die #Hochschule für Technik und Wirtschaft in Schöneweide sowie der Softwarekonzern #SAP beteiligt.

Für das Projekt sollen über die Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ des Umweltministeriums Mittel in Höhe …

allg. + App: (Echtzeit-)Mobilitätsdaten und Open Data im Berliner Datenportal aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welche #Datensätze mit #Mobilitätsbezug werden aktuell auf #daten.berlin.de zur Verfügung gestellt?
Zu 1.: In der Kategorie Verkehr werden derzeit auf dem #Datenportal 8 Datensätze
bereitgestellt. Im Themenbereich des öffentlichen #Personennahverkehres handelt es
sich hierbei um Datensätze zu den #Fahrplandaten (im *GTFS-Format sowie via
**API) des VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg), die VBB-Linienfarben und
die Koordinaten der #Zugangsmöglichkeiten zu den Stationen. Im Bereich der
allgemeinen Mobilität gibt es einen Überblick über alle e-mobility-Ladestationen in
Berlin, einen Datensatz zum Verkehrsaufkommen am Ernst-Reuter-Platz sowie eine
Auflistung der allgemeinen Kfz-Kennzeichen in Deutschland und einen Überblick
über die Diplomatenkennzeichen.
2. Welche Strategie verfolgt der Senat bei dem zukünftigen Ausbau von Datenbeständen mit
Mobilitätsbezug auf daten.berlin.de?
Zu 2.: Der Senat verfolgt das Ziel, zukünftig alle öffentlich kommunizierbaren Daten
mit Mobilitätsbezug auch auf der Open Data Plattform des Landes Berlin zur Verfügung
zu stellen
3. Können verfügbare Daten von privaten Mobilitätsdienstleistern (z.B. UBER Movement, Google,
Apple, etc.) auf daten.berlin.de eingetragen oder automatisch und in Echtzeit übermittelt werden bzw.
werden sie in das Datenportal in eigener Verantwortung übernommen? Falls nein, warum nicht?
Zu 3.: Das Berliner Open Data Portal ist ein Metadatenportal und von der Zielrichtung
her ein Open Government Data Metadatenportal. Dies bedeutet, dass darüber fast
ausschließlich Government Data (Daten des öffentlichen Sektors) veröffentlicht
werden. Da es sich um ein Metadatenportal handelt, können (Echtzeit-) Daten externer
Anbieter nicht gespeichert/abgelegt werden, daher erhalten externe Datenbereitsteller
auch keinen Zugriff zur (Meta-)Datenbereitstellung auf daten.berlin.de. Der
2
Senat arbeitet im Projekt Data Hub Berlin derzeit an der Vereinheitlichung der
Dateninfrastruktur.
4. Welche Echtzeitdaten im Mobilitätsbereich werden durch die folgenden Institutionen aktuell in
offenen Schnittstellen zur Verfügung gestellt? Inwieweit setzen diese Institutionen, sofern anwendbar,
den § 5 Nr. 5 des MobG ein?
a) BVG
b) S-Bahn Berlin
c) Deutsche Bahn
d) Nextbike
e) VBB
f) Verkehrslenkung Berlin
g) Verkehrsinformationszentrale Berlin
h) Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
i) CityLab Berlin
5. Ist dem Senat bekannt, wann die nach § 5 Nr. 5 MobG verpflichtende Datenbereitstellung – so sie
bisher nicht erfolgt ist – bei den geeigneten Institutionen aus Frage 5 erfolgen wird?
Zu 4. und 5.:
a) – c) und e): Die Daten aller Verkehrsunternehmen (VU) im Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) werden über die VBB-Datendrehscheibe (DDS)
zusammengeführt und ausgetauscht. Zwischen VBB und Unternehmen und den
Unternehmen untereinander, z.B. für die Anschlusssicherung oder die Versorgung
von Dynamischen Fahrgastinformationen (DFI). Bei der Nutzung durch weitere
Partner muss man unterscheiden zwischen
• der Nutzung der Echtzeitdaten über die VBB-DDS (z. B. DB AG)
• und als Auskunft, also als Dienst über die entsprechende Schnittstelle (die sog.
„VBB-API“), die für die Partner Routingergebnisse mit Echtzeitinformationen bereit
stellt. Ebenfalls ist es möglich über diese API Abfahrtsinformationen für Haltestellen
abzurufen. Das ist der Regelfall bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Ausnahme ist
Google, die auf eigene Kosten die VBB-Echt- und Sollzeitdaten in ein eigenes
Format überführt.
• Echtzeitdaten sind dabei bisher Prognosedaten über Fahrplanabweichungen,
dazu zählen aber auch Störungsinformationen aus den Meldesystemen der VU bzw.
über den „HFAS Informations-Manager“ (HIM) des VBB. Diese Textinformationen
über Störungen ohne konkret bekannte Fahrplanabweichung bzw. zur
Vorankündigung für angekündigte Unterbrechungen (z.B. bei Demonstrationen,
Bombenentschärfungen o.a.) spielen eine zunehmend größere Rolle.
Die Operationalisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes zum § 5 Nr. 5 MobG
BE (Mobilitätsgesetz) ist Bestandteil der aktuellen Verhandlungen mit der BVG zum
Verkehrsvertrag und künftiger Verträge mit anderen Verkehrsunternehmen.
d): Das Unternehmen nextbike GmbH stellt über eine frei zugängliche Schnittstelle
Echtzeitinformationen bzgl. verfügbarer Räder und der Stationen (inklusive
Auslastungsgrad) bereit und erfüllt damit die Anforderungen des Paragraphen 5 Nr. 5
des MobG BE. Dabei werden die marktängigen Standards umgesetzt. Eine
Darstellung der Daten erfolgt beispielweise über die Verkehrsinformationszentrale
des Landes Berlin (VIZ).
3
f): Derzeit werden keine Echtzeitdaten in offenen Schnittstellen durch die
Verkehrslenkung Berlin (VLB) zur Verfügung gestellt.
Auf der Homepage der Verkehrslenkung Berlin
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/karte.shtml werden die Daten
der Dauerzählstellen für den Radverkehr täglich aktualisiert veröffentlicht.
§ 5 Abs. 5 MobG BE ist darauf nicht anwendbar, da es sich um infrastrukturelle
Zähleinrichtungen (Induktionsschleifen) handelt und somit keine Verfügbarkeit von
Verkehrsmitteln erfasst wird.
g): Aufbereitete Echtzeit-Verkehrsdaten werden als aktuelle Verkehrsinformationen
durch die VIZ über deren Kommunikationskanäle der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt, z.B. auf deren Homepage (viz.berlin.de) oder deren Twitter-Dienst
(twitter.com/viz_berlin) sowie über die 33 elektronischen Verkehrsinformationstafeln
(Stauinformationen sowie Reisezeiten auf ausgewählten Achsen) im gesamten
Stadtgebiet.
Darüber hinaus ist vorgesehen, auf der Website der VIZ Informationen auch über
Sperrungen und Behinderungen auf den Wasserstraßen sowie Schleusen in einer
interaktiven Stadtkarte zu veröffentlichen. Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht
benannt werden, gegenwärtig läuft die Testphase.
Echtzeitdaten werden jedoch nicht an offenen Schnittstellen zur Verfügung gestellt.
§ 5 Nr. 5 des MobG BE kommt nicht zur Anwendung, da die VIZ keine
Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsmittel erfasst.
h): Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beteiligt sich an dem
Mobilitätsdaten-Marktplatz (MDM, www.mdm-portal.de) der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur. Die Schnittstelle zwischen den Daten der VIZ und dem MDM steht kurz
vor der Implementierung. Dann können über den MDM ebenfalls Verkehrsdaten
abgerufen werden.
§ 5 Nr. 5 des MobG BE kommt nicht zur Anwendung, da die hier keine
Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsmittel erfasst werden.
i): Das City Lab Berlin veröffentlicht keine Daten nach § 5 Nr.5 MobG BE. Dieser
Paragraf ist für das City Lab auch nicht anwendbar.
6. Werden diese Echtzeitdaten auf einer zentralen Plattform zusammengeführt und dort als
einheitlicher und offener Datensatz zur Verfügung gestellt? Falls nein, warum nicht?
Zu 6.: Es ist perspektivisch das Ziel, alle öffentlich kommunizierbaren Daten als einheitliche
und offene Datensätze zentral zur Verfügung zu stellen.
Berlin, den 14. November 2019
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

APP + VBB: VBB jump: sicher wie die Großen durch den Nahverkehrs-Dschungel, aus VBB

Fahrinfo Kids-App zum neuen Schuljahr aktualisiert

Rechtzeitig zum neuen Schuljahr hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) die #App „#VBB jump“ für Kinder aktualisiert. Die deutschlandweit einzigartige #Fahrinfo #Kids-App wurde gemeinsam mit Kindern für Kinder entwickelt. Zusammen mit dem neuen #Maskottchen, dem Känguru „#Jumpy“, geht’s nun auf Tour durch Berlin und Brandenburg. „VBB jump“ kann kostenlos im #Apple #App-Store und im #Google Play-Store heruntergeladen werden. Weitere Infos unter www.vbb.de/jump.

Mit der Kids-App „VBB jump“ können sich Kinder spielend leicht im öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg bewegen. Bilder und Icons geben Leseanfängern Hilfestellung und Echtzeitdaten zeigen Verspätungen an. „VBB jump“ wurde vor gut einem Jahr aus der Taufe gehoben und wird seitdem sehr positiv aufgenommen und bewertet.

Die Kompetenz, sich sicher im Nahverkehrsnetz bewegen zu können, ist nicht nur im urbanen Umfeld entscheidend für Eltern und Kinder. Dabei ist die Frage: „Kann ich mein Kind alleine mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren lassen?“ essentiell. Genau hier haben sich die Entwickler der App weitreichende Gedanken gemacht. „VBB jump“ ist übersichtlich, selbsterklären, reduzierter als die VBB-App „Bus & Bahn“ für Erwachsene und dadurch sehr viel einfacher zu bedienen. Bilder und hinführende Icons geben beispielsweise gerade den ABC-Schützen spielend immer die richtige Entscheidungshilfe sowie einen klaren aktuellen Überblick.

Auf dem individuell gestaltbaren Jump-Board werden bis zu acht Ziele wie Schule, Tanzunterricht, Fußball, Musikschule oder auch Oma und Opa eingegeben. Diese müssen dann jeweils nur noch verbunden werden, um die Navigation automatisch zu aktivieren. Die Kids erhalten sofort einfach verständliche Anweisungen, sodass sie Schritt für Schritt ihren Weg mit den jeweiligen verschiedenen Verkehrsmitteln erkennen und zurücklegen können.

Allem vorweg, spielt das Thema Sicherheit die größte Rolle. Nicht nur die Kinder bekommen mit „VBB jump“ ein sicheres Gefühl, wenn sie alleine unterwegs sind, sondern auch ihre Eltern. Über den Hilfebutton können Kinder sich immer sofort mit den vorinstallierten Kontakten in Verbindung setzen. Beim Aktivieren des Hilfebuttons wird umgehend eine SMS versendet oder ein Anruf gestartet. Dabei werden der aktuelle Standort und auch der Ladezustand des Handys übermittelt. Bei unvorhersehbaren Ereignissen erhalten Eltern sofort alle wichtigen Infos, damit das Kind unverzüglich telefonische Unterstützung bekommt.

Für VBB-Geschäftsführerin, Susanne Henckel, ist VBB jump eine echte Innovation: „Neben dem spielerischen Ansatz steht vor allem der Sicherheitsgedanke für Kinder und Eltern im Vordergrund. Durch die intuitive und kindgerechte Benutzerführung und besonders durch den Hilfe-Button geben wir der Sicherheit oberste Priorität. Es ist wichtig und richtig, dass Kinder und Jugendliche gemeinsam mit den Eltern eine nachhaltige Verkehrskompetenz entwickeln. Mit dieser App ist es nun möglich, auch die Jüngsten an den ÖPNV heranzuführen und dafür zu interessieren.“

Die Kids-App „VBB jump“ ist ein weiterer Mosaikstein im VBB – (Tarif) Portfolio. Für Berliner Schülerinnen und Schüler beispielsweise, ist die App in Zusammenhang mit dem neuen kostenlosen Schülerticket Berlin AB eine optimale Kombination. Und auch in den Brandenburger Städten oder in der Metropolregion ist die App eine wirkliche Bereicherung in Sachen Schule & Freizeit & ÖPNV.

Eltern und Kinder haben im Herbst die Möglichkeit, sich die App live erklären zu lassen. Das Känguru „Jumpy“ geht in Berlin und Brandenburg auf kleine Entdecker-Tour. Fragen können direkt vor Ort beantwortet werden und alle Interessierten haben Zeit, die App ausgiebig zu testen. Möglichkeiten „Jumpy“ zu treffen sind z.B.:

7. September 2019 – 25 Jahre Landkreis Teltow-Fläming / Tag der offenen Tür in Luckenwalde
21. September 2019 – Autofreier Tag in Frankfurt / Oder
22. September 2019 – Potsdamer Umweltfest (bei der ViP)
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Der VBB gehört zu den größten Verkehrsverbünden in Europa. Die ca. vier Mio. Fahrgäste, die täglich mit den Bussen und Bahnen der rund 40 Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg unterwegs sind, erleben einen einheitlichen, kundenorientierten Nahverkehr mit aufeinander abgestimmten Fahrplänen, vielfältigen Verkehrsverbindungen, einem einheitlichen Tarif und einer umfassenden Fahrgastinformation. Der VBB setzt sich für einen attraktiven ÖPNV mit innovativen Lösungen bei Tarif und Vertrieb ein und treibt zum Beispiel im Projekt i2030 gemeinsam mit Partnern den Ausbau der Schieneninfrastruktur in der wachsenden Metropolregion voran. Damit leistet der VBB einen essentiellen Beitrag zur Mobilität der Bevölkerung, zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Umweltbilanz der Region.

VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter vbb.de/presse.

Mobilität + App: Jelbi und der Datenschutz – an wen verkauft die BVG unsere Daten?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Schlüsse und Konsequenzen hat der Senat bzw. die BVG aus der Anhörung zu #Datenschutz bei der
BVG im Ausschuss KTDat gezogen?
Frage 5:
Wann haben Gespräche mit der Datenschutzbeauftragten stattgefunden, welche Kritikpunkte wurden dabei
geäußert und welche Änderungen an #Jelbi wurde im Anschluss vorgenommen?
Antwort zu 1 und zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am
18.03.2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (#BlnBDI)
der BVG ein Schreiben mit Datenschutzfragestellungen in Aussicht gestellt, welches bei
der BVG auch einging und eingehend beantwortet wurde. Im Nachgang des
Antwortschreibens hat die BVG am 10.04.2019 der BlnBDI Jelbi praktisch und detailliert
vorgestellt (einschl. #Userflow, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen, genauer
#Datenfluss usw.). Anschlussfragen wurden von der BVG schriftlich am 30.04.2019
beantwortet. Hierzu gab es keine weiteren Beanstandungen oder Änderungswünsche
seitens der BlnBDI.“
2
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Zusage der BVG, fehlende Informationen zum Umgang mit den bei Jelbi
entstehenden Daten und zum Zahlungsdienstleister schriftlich nachzureichen?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Ihre Zusage hat die BVG gegenüber der BlnBDI eingehalten.“
Frage 3:
Was hat die BVG bewogen, mit Jelbi zu starten, bevor wesentlichen Fragen des Datenschutzes wenigstens
dem Parlament gegenüber beantwortet wurden?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Am 30.04.2019 hat die BVG alle noch verbliebenen #Datenschutzfragen ausführlich
beantwortet. Der Launch von Jelbi fand am 11.06.2019 statt.“
Frage 4:
Liegt inzwischen eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Jelbi vor und wo lässt sich diese nachlesen /
nachvollziehen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine Datenschutzfolgeabschätzung liegt bei der BVG vor. Anträge auf Einsichtnahme
können direkt bei der BVG gestellt werden.“
Frage 6:
Welche Daten durch die Nutzung von Jelbi werden von wem erhoben und wie lange gespeichert?
Frage 7:
Welche Daten erhält #Deezer #nextbike durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 8:
Welche Daten erhält Emmy durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 9:
Welche Daten erhält MILES durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
3
Frage 10:
Welche Daten erhält Trafi (als Plattform) durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über
verbale Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte
ergänzend um Angabe der entsprechenden Vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten
Möglichkeiten zur Kontrolle)?
Antwort zu 6 bis zu 10:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Bei der Buchung und Inanspruchnahme von Mobilitätsangeboten über die Jelbi-App
kommt es zwischen den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitäts-Anbieter zum
Abschluss eines Mobilitätsvertrages. Die Nutzenden können über die Jelbi-App entweder
Mobilitätsangebote der BVG oder von Drittanbietern in Anspruch nehmen. Die für
Vertragsschluss und -abwicklung erforderlichen Daten werden von der BVG ausschließlich
an den von den Nutzenden ausgewählten Mobilitätsanbieter übermittelt bzw. bei
Inanspruchnahme von BVG-Angeboten von der BVG verarbeitet. Die Übermittlung erfolgt
zum Zweck von Vertragsschluss und -abwicklung. Bei den dafür erforderlichen Daten
handelt es sich um folgende Informationen:
 Name
 Nachname
 E-Mail-Adresse
 Adresse
 Mobilfunknummer
 Informationen zum verwendeten mobilen Endgerät
 Angaben zum gewählten Zahlungsmittel (LogPay, Token oder PayPal)
 Konkrete Buchungs- bzw. Reservierungsanfrage
 Standort- und Positionsdaten (Start- und Zieladresse)
 ggf. Ergebnis der Führerscheinvalidierung, inklusive der jeweiligen
Führerscheindaten (siehe unter 3)
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b
DSGVO, da sie für das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen zwischen
den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitätsanbieter erforderlich ist. Die Daten werden
für die Bearbeitung der Buchungs- und/oder Reservierungsanfrage des Nutzenden von
der BVG an den jeweiligen Mobilitäts-Anbieter übermittelt und ermöglichen das
Zustandekommen und die Durchführung des Vertrages. In diesem Fall dienen sie aber
auch der Abwicklung weitergehender Ansprüche (z.B. Abwicklung entstandener Schäden
oder Bearbeitung von Strafzetteln bei Nutzung eines Carsharing-Angebots). Zur
Abrechnung der in Anspruch genommenen Mobilitätsleistung werden keine vollständigen
Zahlungsinformationen (siehe V.3) übermittelt, sondern lediglich Informationen zum
gewählten Zahlungsdienst. Die für die Abrechnung benötigten Daten werden vom
jeweiligen Mobilitäts-Anbieter im Zuge des Bezahlvorgangs an LogPay oder PayPal (den
von ihnen gewählten Zahlungsdienstleister) übermittelt.
Die BVG und der jeweilige Mobilitäts-Anbieter sind für die Verarbeitung der Daten
gemeinsam verantwortlich und haben eine Vereinbarung im Sinne des Art. 26 DSGVO
geschlossen (siehe dazu unter V.5).
Die Daten werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung von der BVG für eine Dauer
von drei weiteren Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrung der Daten dient dazu, mögliche
Gewährleistungs- oder Regressansprüche erfüllen zu können. Die Frist beginnt mit dem
Ende des Jahres, in dem die Daten verarbeitet wurden. Nach Ablauf dieser Fristen werden
sämtliche Daten des Nutzenden gelöscht, es sei denn, dass dem gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen.
Die Daten der Nutzenden werden insbesondere dann nicht gelöscht, wenn die BVG
gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. handels- oder steuerrechtlicher Natur) erfüllen
4
muss oder die Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist,
z.B., wenn rechtliche Schritte gegen die Nutzenden wegen Fehlverhaltens bei der
Leistungsnutzung oder bei Zahlungsproblemen eingeleitet werden müssen. In einem
solchen Fall wird die BVG die Nutzenden bei der Ausübung des Löschrechts über die
entgegenstehenden Gründe entsprechend informieren.“
Frage 11:
Welche Daten erhält der Zahlungsdienstleister? Aus welchem Grund für Jelbi nicht auf den vorhandenen
Basisdienst E-Payment zurückgegriffen? Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Land ggf. zusätzlich?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die BVG mit:
a) „Datenverarbeitung LogPay Financial Services GmbH im Rahmen von Jelbi
Bei allen Zahlarten außer PayPal (also z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte) werden die
Zahlungsinformationen der Nutzenden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse,
Geschlecht, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, sowie Daten zu ihren
jeweiligen Ticketkäufen) an den externen Finanzdienstleister der BVG (derzeit die LogPay
Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, nachfolgend
„LogPay“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung sowie des Verkaufes und der Abtretung der
durch die Inanspruchnahme von Mobilitätsdiensten entstandenen Forderungen gegen die
Nutzenden übertragen. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
b, f DSGVO. Die BVG hat ein berechtigtes Interesse daran, die Abwicklung von Zahlungen
und die Verwaltung von Forderungen für eine effiziente Rechnungslegung auszulagern, da
die Zahlungsabwicklung durch die Beteiligung einer Vielzahl an Mobilitäts-Anbietern mit
hohem Aufwand verbunden ist.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch LogPay als verantwortliche
Stelle. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch LogPay erhalten Sie
unter: https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/
b) Datenverarbeitung PayPal im Rahmen von Jelbi
Sofern die Nutzenden Zahlungen über den Zahlungsdienstleister PayPal abwickeln
möchten, werden sie auf die Webseite des Anbieters dieses Zahlungsdienstes, der PayPal
(Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend:
„PayPal“) weitergeleitet. Dies ist bei den Zahlungsvarianten Kreditkarte via PayPal,
Lastschrift via PayPal oder „Kauf auf Rechnung“ via PayPal der Fall. Die von den
Nutzenden eingegebenen personenbezogenen Daten werden an PayPal verschlüsselt
übermittelt. Dies umfasst zumeist den Namen, die Adresse, die Telefonnummer, die IPAdresse
und E-Mail-Adresse der Nutzenden oder sonstige zur Zahlungsabwicklung
erforderliche Informationen einschließlich solcher zu den Buchungen der Nutzenden.
Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da
diese Datenverarbeitung zur Zahlungsabwicklung für die in Anspruch genommenen
Leistungen notwendig ist. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch
PayPal als verantwortliche Stelle.
Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch PayPal erhalten Sie unter
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE
5
c) Basisdienst E-Payment
Die BVG ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Berliner Betriebegesetz eine vollrechtsfähige Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR) und somit nicht Teil der Berliner Verwaltung nach § 2
Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG).
Der Basisdienst E-Payment wird jedoch gemäß § 5 i.V.m. § 1 (der auf § 2 Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG verweist) Gesetz zur Förderung des E-Government
(E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) nur der Berliner Verwaltung für Online-
Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt.“
Berlin, den 05.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Speisen, Blumen und Zeitschriften: Per App bestellen und ohne Anstehen abholen Start in den Stationen Berlin Hbf und Friedrichstraße aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Speisen-Blumen-und-Zeitschriften-Per-App-bestellen-und-ohne-Anstehen-abholen-4254250?contentId=1317082

Start in den Stationen #Berlin Hbf und #Friedrichstraße • Partnerschaft der DB mit #Startup „#pickpack“ • Über 30 Anbieter im Bahnhof zur Auswahl
Mit der #pickpack-App können Reisende und Bahnhofsbesucher noch schneller und einfacher das #Einkaufsangebot in den Bahnhöfen nutzen. Egal ob Speisen, Getränke, Blumen oder Zeitschriften: Kunden können Produkte bequem #vorbestellen und zur gewünschten Zeit ohne Anstehen #abholen.

Bislang gibt es das Angebot an den Stationen Berlin Hbf und Friedrichstraße sowie in ausgewählten Läden in der Berliner Innenstadt. Kunden können ihre Abholzeit definieren und individuell an ihre Reise anpassen. Für die Bezahlung ist kein Bargeld notwendig, da diese mobil über die App erfolgt. In den Berliner Bahnhöfen können Kunden bereits aus knapp 30 verschiedenen Anbietern wie Burger King, dean&david oder asiagourmet, der Buchhandlung Ludwig oder Blumen von Green Queen wählen.

„Für unsere Kunden ist der neue Service ein Gewinn: Reisende und Bahnhofsbesucher können ihren Aufenthalt am Bahnhof so besser nutzen. Wir freuen uns, dass die DB als Minderheitsbeteiligter mit pickpack kooperiert, denn Bahnkunden und unsere Partner am Bahnhof profitieren gleichermaßen von diesem digitalen Angebot“, so Horst Mutsch, Leiter Vermietung und Marketing bei DB Station&Service, der DB-Tochter, die Deutschlands Bahnhöfe betreibt und vermietet.

„pickpack verbindet Kunden mit ihren Lieblingsläden im Bahnhof und in den Städten. Unsere Mission: Zeitersparnis und Bequemlichkeit für unterwegs“, so Julian Stützer, Geschäftsführer von pickpack.

Die Deutsche Bahn unterstützt das Startup außerdem mit Arbeitsplätzen in der „Digital Base“ am Potsdamer Platz. In dem Coworking-Space treibt der DB-Konzern auf acht Etagen und über 5.000 Quadratmetern die Digitalisierung des Schienenverkehrs und die Entwicklung neuer Angebote voran. Der Austausch mit Startups ist zentraler Bestandteil des Standortkonzepts, mit dem die DB Ideen ihrer Mitarbeiter mit Innovationen von außen gezielt unter einem Dach vernetzt, um gemeinsam Kundenlösungen zu erarbeiten.

Die pickpack-App kann im Apple Store und Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden. Für zusätzliche Informationen hier https://www.pickpack.de/

Weitere Informationen zum Intrapreneurship Programm der DB finden Sie hier.

App + Fahrplan: GOOGLE MAPS IN BERLIN : Wenn aus Aussetzfahrten eine neue U-Bahn-Linie wird Kartendienste sind für Touristen wie auch Ortskundige längst eine willkommene Hilfe., aus golem.de

https://www.golem.de/news/google-maps-in-berlin-wenn-aus-aussetzfahrten-eine-neue-u-bahn-linie-wird-1907-142415.html

#Kartendienste sind für Touristen wie auch Ortskundige längst eine willkommene Hilfe. Doch manchmal gibt es größere Fehler. In Berlin werden beispielsweise einige #Kleinprofil-Linien falsch gerendert. Dabei werden betriebliche Besonderheiten dargestellt.

Wer in Berlin mit Google #Maps im #ÖPNV navigiert, der bekommt schon seit einer Weile neue #U-Bahn-Linien angezeigt. Doch diese existieren in Teilen gar nicht und bieten einen interessanten Einblick, wie Google den ÖPNV (falsch) interpretiert. Dazu muss man allerdings etwas ausholen und betonen, dass die Anzeige in der Regel zuverlässig ist. Derzeit werden aber U-Bahn-Linien angezeigt, die es so nicht gibt, wenngleich sie betrieblich durchaus vorhanden sind.

Hintergrund ist anscheinend ein recht lange in der Vergangenheit liegender #Fahrplanwechsel in Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG haben sich vom linienreinen Betrieb der U-Bahn verabschiedet und führen zwei Linien zusammen: Die U3 aus Zehlendorf trifft in der West-City auf die U1 vom Ku’damm, sie fahren im Wechselspiel zur Warschauer Straße gen Osten. Dazu fährt auf einem kurzen Abschnitt die U2 parallel zu diesen beiden Linien. Schaut man allerdings genau auf diesen Kartenausschnitt, zeigt sich eine Verästelung der Linien U2 und U3 mit der jeweiligen Nutzung der anderen Linie.

Möglich ist das prinzipiell, denn die Linien U1 bis U4 gehören in Berlin zum Kleinprofil, das sehr viel stärker betrieblich miteinander …

App + ÖPNV: Jelbi Mobilitätsplattform, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Fahrzeug-Sharing- und Mobilitäts-Dienstleister sind schon mit in die #Mobilitätsplattform „#Jelbi“
integriert?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
“Zum Open Beta Launch (11.06.2019) sind #Emmy (#eRollersharing), #Nextbike
(#Bikesharing), #Miles (#Carsharing) und der öffentliche Personennahverkehr (#S-Bahn &
#BVG) in der Jelbi-App tiefenintegriert.“
Frage 2:
Welche werden zukünftig noch mit integriert werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Sommer folgt der #BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot der BVG und
ViaVan. Kurz darauf soll auch #Taxi Berlin in der Jelbi-App voll integriert sein und nach der
2
Zulassung auch die #E-Tretroller von #Tier. Anschließend folgen schrittweise die weiteren
Partner. Rund 25 Mobilitätsanbieter haben schon Interesse bekundet.“
Frage 3:
Gibt es von Seiten des Senats und/oder der BVG besondere Prioritäten, welche Dienstleister zukünftig mit in
Jelbi integriert werden sollen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG bietet allen Mobilitätsanbietern die Möglichkeit, ihre Mobilitätsservices für Berlin
auf der Mobilitätsplattform in einer tiefen Integration (von der Anzeige über die
Reservierung bis zur Bezahlung) anzubieten. Hierzu veröffentlichte die BVG am
04.01.2019 ein Interessenbekundungsverfahren auf BVG.de und Bund.de für sog.
„Mobility Service Provider (MSP)“, d.h. Unternehmen, die ihre Mobilitätsangebote in Berlin
bereitstellen bzw. bereitstellen werden. Inhalt der Bekanntmachung war eine Aufforderung
an die MSPs, Interesse für die Teilnahme an dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt
„Mobilitätsplattform Jelbi“ der BVG zu bekunden, unter Erfüllung von
Mindestanforderungen.“
Frage 4:
Haben sich alle der unter 1. genannten Anbieter gegenüber BVG UND Senat bereit erklärt, die
Bewegungsdaten ihrer Nutzer zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 4:
Nein. Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit. Der BVG stehen nur die über die Jelbi-
App generierten Daten im Rahmen der DSGVO zur Verfügung sowie die anonymisierten
Nutzungsdaten von Verkehrsmitteln auf den Jelbi-Stationen. Dazu gehören auch Daten
über den Abfahrtsort und Zielort sowie die Verkehrsmittelauswahl, die für die
Buchung/Nutzung, Bezahlung und Rechnungstellung erforderlich sind.“
Frage 4a:
Wenn Nein, gibt es darüber weitere Verhandlungen mit den Anbietern, die keine Daten zur Verfügung stellen
wollen oder es bisher noch nicht machen?
Antwort zu 4a:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit, da für den Betrieb von Jelbi nicht
notwendig.“
Frage 4b:
Welche der Dienstleister unter 1. sind bereit, ihre Daten dem Senat UND der BVG zur Verfügung zu stellen?
3
Antwort zu 4b:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kooperationspartner stellen nur die Daten zur Verfügung, die für die Nutzung des
jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig sind (für die Buchung, Bezahlung und
Rechnungstellung, siehe Antwort zu Frage 4)“.
Frage 5:
Werden diese Daten jeweils kostenfrei und auswertbar zur Verfügung gestellt?
a. Wenn NEIN: Was kosten diese Daten bzw. die Auswertung den Senat bzw die BVG?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ja.“
Frage 6:
Besteht von Seiten des Senats überhaupt ein Interesse an den Bewegungsdaten?
a. Wenn JA, von welchen Sharing- und Mobilitätsdienstleistern, unterschieden nach Fahrzeugarten, sind diese
Bewegungsdaten für den Senat ODER BVG von Interesse?
Antwort zu 6:
Bei der Mobilitätsplattform „Jelbi“ handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches,
unternehmerisches Pilotprojekt der BVG, in dem getestet werden soll, ob eine solche App
funktioniert und ob das Konzept der Hubs angenommen wird, so dass es hierzu keine
Vorgaben des Senats gibt.
Frage 7:
Wird die Bereitschaft zur Datenweitergabe an den Senat und/oder BVG künftig ein Kriterium für die
Integration eines Dienstleisters unter 1. sein, um in die Jelbi Mobilitätsplattform integriert zu werden?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nur soweit es für die Nutzung des jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig ist.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz