Einsatz von behindertengerechten Bussen im Linienverkehr der BVG
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Einsatz barrierefreier Omnibusse im Berliner Linienverkehr und deren Verfügbarkeit für Menschen mit Behinderungen. Der Senat erläutert den Umfang des Fahrzeugbestandes, die auf den einzelnen Linien gewährleisteten Einsatzzeiten sowie die Zusammenarbeit zwischen Senat und BVG zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/386, Kleine Anfrage Nr. 143. 【1-c39e90】
Originaltext
Drucksache 13/386 Nr. 143 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über Einsatz von behindertengerechten Bussen im Linienverkehr der BVG
Ich frage den Senat:
- Auf welchen Linien werden behindertengerechte Busse durch die BVG eingesetzt?
-
Gibt es Linien, die durchgängig mit behindertengerechten Bussen gefahren werden?
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Gehört die Linie 158 dazu? Wenn nein, warum nicht?
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Teilt der Senat die Auffassung, daß ein Linientakt von 20 Minuten für Menschen mit Behinderungen unzureichend ist?
-
Gibt es Auflagen oder Absprachen des Senats mit der BVG zur Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dessen günstige Erreichbarkeit für Menschen mit Behinderungen in Wohngebieten, in denen besonders viele Menschen mit Behinderungen leben?
Berlin, den 25. Januar 1996
Eingegangen am 25. Januar 1996
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 143
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Die BVG setzt auf den Linien X 9, X 11, X 21, X 26, X 76, 109, 111, 112, 114, 122, 123, 124, 128, 129, 132, 142, 144, 149, 158, 165, 167, 169, 170, 171, 175, 180, 183, 187, 188, 194, 197, 204, 211, 219, 228, 240, 241, 248, 249, 250, 255, 257, 259, 265, 270, 271, 277, 280, 283, 294, 296, 322, 328, 340, 341, 348, 359 und 391 behindertengerechte Omnibusse ein.
Zu 2.: Die BVG teilt mit, daß auf allen zu 1. genannten Linien, mit Ausnahme der Linien 112, 123 und 165, von Betriebsbeginn bis Betriebsschluß mit behindertengerechten Omnibussen gefahren wird. Je nach Linie besteht hier mindestens alle zehn Minuten und höchstens alle 20 Minuten für Rollstuhlfahrer eine Fahrtmöglichkeit. Auf den Linien 112, 123 und 165 werden z. Z. nur von Betriebsbeginn bis ca. 20.00 Uhr behindertengerechte Omnibusse eingesetzt.
Zu 3.: Ja.
Zu 4.: Nach Auffassung des Senats ist ein 20-Minuten-Takt auf Linien mit geringerer Nachfrage ein vertretbares Angebot für alle Fahrgäste.
Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und die BVG beraten regelmäßig im Hinblick auf den Ausbau Berlins zur behindertengerechten Stadt über weitere diesbezügliche Verbesserungen der Anlagen, Fahrzeuge und des Fahrzeugeinsatzes. Diese Zusammenarbeit wird weiter intensiviert, so daß die BVG – vor allem in Vorbereitung auf die jeweiligen Fahrplanwechsel – die Einsatzplanung für behindertengerechte Omnibusse optimieren kann. Zur Zeit verfügt die BVG über 545 derartige Fahrzeuge bei einem Gesamtbestand von ca. 1 600 Linienomnibussen. Da die BVG weiter behindertengerechte Neufahrzeuge beschafft, werden sukzessive weitere Linien behindertengerecht bedient werden können.
Berlin, den 19. April 1996
Pieroth
Senator für Wirtschaft und Betriebe
Eingegangen am 24. April 1996