S-Bahn: Staedtebauliche Planungsverfahren und Gelaendeverhaeltnisse fuer einen moeglichen Nordzugang am Bahnhof Karow
Ereignis
Die Erschließung des Wohnungsbaustandortes Karow Nord wird übergeordnet durch den bestehenden S-Bahnhof Karow und den von der Deutschen Bahn AG neu in die Planungen aufgenommenen Haltepunkt Buch Süd gewährleistet. Die Realisierung eines zusätzlichen nördlichen S-Bahn-Zugangs zum Hubertusdamm ist planungsrechtlich und zeitlich an die zukünftige städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs gebunden und erfordert im Zuge der laufenden Bebauungsplanverfahren des Bezirks Weißensee eine vorherige Klärung der Zuwegungsrechte über die betroffenen Privatgrundstücke.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2143
Ich frage den Senat:
1. Wann soll der nördliche Zugang zum S-Bahnhof Karow hergestellt werden?
2. Ist zugleich mit der Herstellung dieses Zuganges die Errichtung einer Fahrradabstellanlage beabsichtigt?
3. Wann sollen diese Arbeiten abgeschlossen sein?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2143
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Der Senat geht in seiner Planung für die übergeordnete ÖPNV-Anbindung des Wohnungsbaustandortes Karow Nord neben dem bestehenden S-Bf Karow (S 8) mit seinem bestehenden Ausgang zur Bahnhofstraße von einem neuen Haltepunkt Buch Süd aus, den die dafür zuständige Deutsche Bahn AG auf Bitte des Senats in ihre Planung aufgenommen hat.
Ein nördlicher Zugang zum S-Bf Karow wäre deshalb nicht zwangsläufig erforderlich, zumal zwischen dem Bahnhof und dem Hubertusdamm in dem betreffenden Bereich keine Zuwegung vorhanden ist (privates Grundstück). Mit dem Bezirk Weißensee besteht Einvernehmen darüber, daß un nördlicher Zugang zum S-Bf Karow nur zusätzlich zum geplanten S-Bahnhof Buch-Süd und dabei erst im Zusammenhang mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Hubertusdammes in Angriff zu nehmen wäre. Wegen des städtebaulichen Hintergrunds laufen zwischen dem Bezirk und dem für das Entwicklungsgebiet zuständigen Investor auch Gespräche, u. a. auch zur Ermöglichung der Zuwegung über die bisher privaten Grundstücke.
Der Bezirk Weißensee bereitet zur Zeit die Bebauungspläne für die Umgebung des Bahnhofs einschließlich einer Zuwegung zu einem möglichen nördlichen Zugang vor. Die Grundstücksfrage ist als Voraussetzung für eine nähere Planung des Zugangs erst in diesem Zusammenhang zu klären. Insofern lassen sich für die Realisierung des Nordzugangs keine verbindlichen Termine nennen.
Hinweis