Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen II

Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen II

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Veränderung des Bestands an Umschlagstellen für den Schienengüterverkehr seit 1990 und der weiteren Entwicklung aus der Sicht des Senats, der Umschlagskapazität an den einzelnen Stellen und ihrer jeweiligen Auslastung, der Entwicklung des über diese Umschlagstellen abgewickelten Güterverkehrs seit 1990 (bitte einzeln nach Umschlagstellen und abgewickelten Gütern differenzieren), den Möglichkeiten des Senats bzw. der Bezirke, die Kapazitätsentwicklung und -auslastung der Umschlagstellen zu beeinflussen, den rechtlichen Grundlagen, die der Schließung und Entwidmung solcher Umschlagstellen zugrunde liegen, und den Umschlagstellen, die nach Kenntnis des Senats von alsbaldiger Schließung bedroht sind. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt in der Vorbemerkung, dass auf die auch hier gültige Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1622 verwiesen werde, dass bei Industriebahnen es keine ausdrücklich gewidmeten Umschlagstellen im Sinne etwa der Güterbahnhöfe der Bahnen des öffentlichen Verkehrs gebe, das Be- und Entladen der Waggons auf den von einer Industriebahn bedienten Gewerbe- und Industriegrundstücken erfolge ohne besondere bahnrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen an beliebigen, gegebenenfalls wechselnden, nur durch die innerbetrieblichen Transportforderungen des jeweiligen Unternehmens bestimmten Stellen, es gebe daher hierfür auch kein rechtlich normiertes Schließungs- oder Entwidmungsverfahren, dass Kapazitätsangaben z. B. in Tonnen je Stunde oder Waggons je Tag sind nicht möglich, da dies von verschiedenen Faktoren, insbesondere der Gutart, der Waggonart, den verwendeten Lade- und Fördermitteln u. ä. abhänge, generell sei aber festzustellen, dass auf allen vorhandenen Industriebahnen zum Teil erheblich mehr umgeschlagen werden kann, als dies zur Zeit der Fall sei, eine gezielte Einflussnahme bezüglich einzelner Umschlagstellen sei für den Senat wegen des oben geschilderten Sachverhalts nicht relevant, dass statistische Angaben zu den von den Industriebahnen bedienten einzelnen Be- und Entladestellen sind dem Senat nicht bekannt, die nachfolgenden, in Tonnen (t) angegebenen Werte enthalten daher jeweils das Gesamtaufkommen einer Industriebahn, von einer Aufschlüsselung nach Gütern bitte der Senat abzusehen, da sie den Rahmen dieser Kleinen Anfrage sprengen würde, und legt die Tabellen für die BEHALA (Westhafen, Südhafen, Osthafen, Summe) für die Jahre 1990 bis 2000 und für die IGB (1990 bis 1995 alle Ladestellen zusammen; ab 1996 Neukölln-Lahnstraße, Neukölln-Gradestraße, Reinickendorf, Spandau-Ruhleben, Spandau-Hakenfelde, Summe) für die Jahre 1996 bis 2000 dar.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1623 (Kleine Anfrage Nr. 1623)

Kleine Anfrage Nr. 14/1623 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen (II)

Ich frage den Senat:

  1. Wie hat sich der Bestand an Umschlagstellen für den Schienengüterverkehr seit 1990 verändert, und welche weitere Entwicklung ist aus der Sicht des Senates zu erwarten?

  2. Welche Umschlagskapazität ist an den einzelnen Stellen vorhanden, und wie ist jeweils deren Auslastung?

  3. Wie hat sich der über diese Umschlagstellen abgewickelte Güterverkehr seit 1990 entwickelt (bitte einzeln nach Umschlagstellen und abgewickelten Gütern differenzieren)?

  4. Welche Möglichkeiten haben der Senat bzw. die Bezirke, die Kapazitätsentwicklung und -auslastung der Umschlagstellen zu beeinflussen?

  5. Welche rechtlichen Grundlagen liegen der Schließung und Entwidmung solcher Umschlagstellen zu Grunde?

  6. Welche Umschlagstellen sind nach Kenntnis des Senats von alsbaldiger Schließung bedroht?

Berlin, den 13. März 2001

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1623

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Auf die auch hier gültige Vorbemerkung in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1622 wird verwiesen.

Zu 1., 5. und 6.:

Bei Industriebahnen gibt es keine ausdrücklich gewidmeten Umschlagstellen im Sinne etwa der Güterbahnhöfe der Bahnen des öffentlichen Verkehrs. Das Be- und Entladen der Waggons auf den von einer Industriebahn bedienten Gewerbe- und Industriegrundstücken erfolgt ohne besondere bahnrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen an beliebigen, gegebenenfalls wechselnden, nur durch die innerbetrieblichen Transportforderungen des jeweiligen Unternehmens bestimmten Stellen. Es gibt daher hierfür auch kein rechtlich normiertes Schließungs- oder Entwidmungsverfahren.

Zu 2. und 4.:

Kapazitätsangaben z. B. in Tonnen je Stunde oder Waggons je Tag sind nicht möglich, da dies von verschiedenen Faktoren, insbesondere der Gutart, der Waggonart, den verwendeten Lade- und Fördermitteln u. ä. abhängt. Generell ist aber festzustellen, dass auf allen vorhandenen Industriebahnen zum Teil erheblich mehr umgeschlagen werden kann, als dies zur Zeit der Fall ist. Eine gezielte Einflussnahme bezüglich einzelner Umschlagstellen ist für den Senat wegen des oben geschilderten Sachverhalts nicht relevant.

Zu 3.:

Statistische Angaben zu den von den Industriebahnen bedienten einzelnen Be- und Entladestellen sind dem Senat nicht bekannt. Die nachfolgenden, in Tonnen (t) angegebenen Werte enthalten daher jeweils das Gesamtaufkommen einer Industriebahn. Von einer Aufschlüsselung nach Gütern bittet der Senat abzusehen, da sie den Rahmen dieser Kleinen Anfrage sprengen würde.

BEHALA:

Bereiche19901991199219931994199519961997199819992000West-hafen621.336609.521326.395288.351233.933209.488651.505531.769556.007316.289367.274Südhafen366.698377.564578.047633.406647.448505.999836.241795.205838.249708.303685.518Osthafen801.618691.744140.398110.727108.296195.25361.487116.208100.893118.10855.139Summe1.789.6521.678.8291.044.8401.032.484989.677910.7401.549.2331.443.1821.495.1491.142.7001.107.931

IGB: Für 1990 bis 1995 alle Ladestellen zusammen:

1990: 468 000 t

1991: 507 000 t

1992: 483 000 t

1993: 628 000 t

1994: 640 000 t

1995: 1 010.000 t

Ab 1996:

Bereiche19961997199819992000Neukölln-Lahnstrasse237.545304.456262.201248.203225.482Neukölln-Gradestrasse213.889158.174114.80097.31777.863Reinickendorf8762.11280800Spandau-Ruhleben759.848593.207605.739514.424481.888Spandau-Hakenfelde23.61023.68022.265——Summe1.235.7681.081.6291.005.813859.944785.233

Berlin, den 11. Juni 2001

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

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Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen I

Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen I

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Veränderung des Bestands an Industriebahnanlagen seit 1990 und der weiteren Entwicklung aus der Sicht des Senats, der Zahl der Industriebahnanlagen auf Grundstücken, die in der Verfügung des Landes Berlin bzw. von Gesellschaften mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin sind, den Möglichkeiten des Senats bzw. der Bezirke, den Abbau und/oder die Überplanung von derzeit ungenutzten Industriebahnanlagen zu unterbinden, den Gründen, aus denen der Stadtentwicklungsplan (StEP) Gewerbe keine vertiefenden Aussagen zur künftigen Entwicklung der Industriebahnanlagen enthält, dem gesamtstädtischen Planungsdokument, in dem die Vorstellungen des Senats zur Industriebahnentwicklung dargelegt werden sollen, der Begleitung der Planungen der DB Cargo, Industriebahn-Gesellschaft Berlin mbH, der BEHALA und gegebenenfalls anderer Anbieter für Schienengüterverkehr zur Entwicklung der Industriebahnanlagen durch den Senat, der Bewertung der Planungen der DB AG zur Entwicklung des Eisenbahn-Güterverkehrs in Berlin und den Fällen, in denen zwischen Senat und DB AG Dissens besteht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt in der Vorbemerkung, dass es sich bei den Industriebahnanlagen in der Regel um Gleisanlagen privater Industrie- und Gewerbebetriebe handele, sie seien Bahnen des nicht-öffentlichen Verkehrs (im Gegensatz zu den – früher als „Kleinbahnen“ bezeichneten Berlin – privaten Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs), der Senat habe hier weder Zugriff noch Einfluss noch erhalte er Kenntnis von deren Kapazität, Verkehrsaufkommen, Auslastung usw., da es sich hierbei um nicht veröffentlichte Betriebsdaten dieser Unternehmen handele, gleiches gelte für Aussagen zur zukünftigen Entwicklung dieser Bahnen, die gewünschten Angaben könnten daher nur bezüglich der Industriebahnanlagen gemacht werden, an denen das Land Berlin beteiligt sei, im konkreten Fall seien das die Hafenbahnen der Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe (BEHALA) sowie die Industriebahngesellschaft Berlin (IGB), auf dem Bezirksamt Lichtenberg-Hohenschönhausen gehörenden Gleisanschluss „Röder“ fanden die letzten Bedienungen 1997 statt, die Bahn sei seither aus Sicherheitsgründen vom Gleisnetz der DB AG durch die Errichtung eines Prellbocks abgebunden, dieser Gleisanschluss wird aus diesem Grunde im weiteren nicht betrachtet, dass im Jahr 1990 gab es in Berlin-Ost 128 und in Berlin-West 120, zusammen also 248 Industriegleisanschlüsse, im Jahr 2000 waren in Berlin noch 63 aktive Industriegleisanschlüsse vorhanden, davon seien 8 während des genannten 10-Jahreszeitraums neu errichtet worden (bei einem weiteren Gleisanschluss laufe derzeit das Planfeststellungsverfahren), neben diesen aktiven Anlagen bestehe eine Vielzahl von Industriegleisanschlüssen weiter, die aber zurzeit nicht betrieben würden und gesperrt seien, soweit es sich bei den genannten Bahnen um solche handele, an denen das Land Berlin nicht beteiligt sei, liege deren Bestandsentwicklung aus dem in der Vorbemerkung erläuterten Grund außerhalb der Beurteilungsmöglichkeiten des Senats, von der BEHALA wurden die Industriebahn Oberschöneweide und von der IGB in Tegel das Industriegleis der ehemaligen Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft Tegel-Borsigwalde – EBG – sowie die Industriebahn Spandau (Hakenfelde) mit ihren jeweils betroffenen Gleisanschlüssen stillgelegt, die eisenbahnrechtliche Widmung dieser Gleisanlagen bestehe fort, die BEHALA verfüge derzeit über die Industriebahnen Westhafen, Südhafen und Osthafen, die IGB über die Industriebahnen Neukölln (Lahnstraße), Neukölln (Gradestraße), Spandau (Ruhleben) und Reinickendorf, neue Anlagen seien bei den Bahnen, an denen das Land Berlin beteiligt sei, nicht hinzugekommen, dass die Hafenbahnen der BEHALA im Westhafen, Osthafen und Südhafen lägen, außerdem werde von den Industriebahnen oftmals öffentliches Straßenland genutzt, dass Industriebahnen keiner Beförderungspflicht unterlägen, der Eigentümer könne daher seine Bahn, wenn er sie nicht mehr nutze und auch nicht auf privatrechtlicher Basis einem Dritten die Nutzung gestatten wolle, jederzeit stilllegen, die Flächen nicht mehr genutzter planfestgestellter Eisenbahnanlagen müssten, wenn der Eigentümer diese Nutzung endgültig aufgegeben habe, aus der Fachplanungsbefangenheit entlassen – das heißt entwidmet – werden, damit diese Flächen wieder in die Planungshoheit der Kommune fallen könnten (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1988 – 4 C 48/86, veröffentlicht u. a. in NVwZ 1989, Seite 655 ff.), innerhalb dieser Planungshoheit könne die Kommune im Rahmen übergeordneter Planungen zwar versuchen, solche Trassen auch nach deren Entwidmung freizuhalten, in der Regel werde dem jedoch das berechtigte Interesse des Eigentümers der ehemaligen Bahnflächen an einer wirtschaftlichen anderweitigen Nutzung entgegenstehen, dem könne dann allenfalls durch Aufkauf begegnet werden, dass der Stadtentwicklungsplan Gewerbe (StEP Gewerbe) das vorhandene Netz der Berliner Industriebahnstrassen als positiven Standortfaktor herausstelle und deshalb neben Güterverkehrssubzentren auch Bahntrassen und wichtige Industriegleise nachrichtlich in den Maßnahmenplan übernommen habe, vertiefende Aussagen zu Industriebahnanlagen seien abhängig von den konkreten Nutzern dieser Anlagen, da der StEP Gewerbe als Angebotsplanung keine Nutzervorgaben machen könne, seien konkrete Aussagen zu (einzelnen) Industriebahnanlagen weder möglich noch sinnvoll, dass der Senat bei der Formulierung des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr) auch Aussagen zur Thematik der Industriebahnanlagen aufnehmen werde, dass dem Senat aus Gründen der Stadtverträglichkeit und der Umweltentlastung sehr an einer Steigerung des Anteils von Schiene und Wasserstraße am gesamten Güterverkehrsaufkommen gelegen sei, aus diesem Grund stand der Senat bereits in der Vergangenheit im Dialog mit den in Berlin tätigen Eisenbahngüterverkehrsunternehmen und hat diverse Projekte zur Intensivierung des Schienengüterverkehrs initiiert und (mit-)finanziert (z. B. Güterverkehrssubzentrum Neukölln/Treptow, Baulogistik Zentraler Bereich), dieser Dialog werde im genannten Sinne fortgeführt, so würden noch in diesem Jahr in einer gemeinsamen Untersuchung mit den in Berlin tätigen Eisenbahnunternehmen der Bestand und die Entwicklungsperspektiven dieser Gleisanschlüsse betrachtet werden, und dass die neuen Planungen der DB AG zum Eisenbahngüterverkehr (MORA-C = Marktorientiertes Angebot Cargo) sind Anfang März 2001 dem Senat in ersten Grundzügen vorgestellt worden, eine endgültige Einschätzung hierzu könne daher noch nicht gegeben werden, hinsichtlich der Standorte, die bislang in den Planungen des Senats zum Güterverkehr eine Rolle gespielt hätten, sehe der Senat Gesprächsbedarf mit der DB AG und werde den Dialog dazu fortführen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1622 (Kleine Anfrage Nr. 1622)

Kleine Anfrage Nr. 14/1622 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen (I)

Ich frage den Senat:

  1. Wie hat sich der Bestand an Industriebahnanlagen seit 1990 verändert, und welche weitere Entwicklung ist aus der Sicht des Senates zu erwarten?

  2. Wie viele Industriebahnanlagen befinden sich auf Grundstücken, die in der Verfügung des Landes Berlin bzw. von Gesellschaften mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin sind?

  3. Welche Möglichkeiten haben der Senat bzw. die Bezirke, den Abbau und/oder die Überplanung von derzeit ungenutzten Industriebahnanlagen zu unterbinden?

  4. Aus welchen Gründen enthält der Stadtentwicklungsplan (StEP) Gewerbe keine vertiefenden Aussagen zur künftigen Entwicklung der Industriebahnanlagen?

  5. In welchem gesamtstädtischen Planungsdokument sollen die Vorstellungen des Senats zur Industriebahnentwicklung dargelegt werden?

  6. Wie begleitet der Senat die Planungen der DB Cargo, Industriebahn-Gesellschaft Berlin mbH, der BEHALA und gegebenenfalls anderer Anbieter für Schienengüterverkehr zur Entwicklung der Industriebahnanlagen?

  7. Wie begleitet der Senat die Planungen der DB AG zur Entwicklung des Eisenbahn-Güterverkehrs in Berlin, und in welchen Fällen besteht zwischen Senat und DB AG Dissens?

Berlin, den 13. März 2001

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1622

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Bei den Industriebahnanlagen handelt es sich in der Regel um Gleisanlagen privater Industrie- und Gewerbebetriebe. Sie sind Bahnen des nicht-öffentlichen Verkehrs (im Gegensatz zu den – früher als „Kleinbahnen“ bezeichneten Berlin – privaten Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs). Der Senat hat hier weder Zugriff noch Einfluss noch erhält er Kenntnis von deren Kapazität, Verkehrsaufkommen, Auslastung usw., da es sich hierbei um nicht veröffentlichte Betriebsdaten dieser Unternehmen handelt. Gleiches gilt für Aussagen zur zukünftigen Entwicklung dieser Bahnen.

Die gewünschten Angaben können daher nur bezüglich der Industriebahnanlagen gemacht werden, an denen das Land Berlin beteiligt ist. Im konkreten Fall sind das die Hafenbahnen der Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe (BEHALA) sowie die Industriebahngesellschaft Berlin (IGB).

Auf dem Bezirksamt Lichtenberg-Hohenschönhausen gehörenden Gleisanschluss „Röder“ fanden die letzten Bedienungen 1997 statt. Die Bahn ist seither aus Sicherheitsgründen vom Gleisnetz der DB AG durch die Errichtung eines Prellbocks abgebunden. Dieser Gleisanschluss wird aus diesem Grunde im weiteren nicht betrachtet.

Zu 1.:

Im Jahr 1990 gab es in Berlin-Ost 128 und in Berlin-West 120, zusammen also 248 Industriegleisanschlüsse. Im Jahr 2000 waren in Berlin noch 63 aktive Industriegleisanschlüsse vorhanden, davon waren 8 während des genannten 10-Jahreszeitraums neu errichtet worden (bei einem weiteren Gleisanschluss läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren). Neben diesen aktiven Anlagen besteht eine Vielzahl von Industriegleisanschlüssen weiter, die aber zurzeit nicht betrieben werden und gesperrt sind.

Soweit es sich bei den genannten Bahnen um solche handelt, an denen das Land Berlin nicht beteiligt ist, liegt deren Bestandsentwicklung aus dem in der Vorbemerkung erläuterten Grund außerhalb der Beurteilungsmöglichkeiten des Senats.

Von der BEHALA wurden die Industriebahn Oberschöneweide und von der IGB in Tegel das Industriegleis der ehem. Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft Tegel-Borsigwalde – EBG – sowie die Industriebahn Spandau (Hakenfelde) mit ihren jeweils betroffenen Gleisanschlüssen stillgelegt. Die eisenbahnrechtliche Widmung dieser Gleisanlagen besteht fort.

Die BEHALA verfügt derzeit über die Industriebahnen Westhafen, Südhafen und Osthafen; die IGB über die Industriebahnen Neukölln (Lahnstraße), Neukölln (Gradestraße), Spandau (Ruhleben) und Reinickendorf.

Neue Anlagen sind bei den Bahnen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, nicht hinzugekommen.

Zu 2.:

Die Hafenbahnen der BEHALA im Westhafen, Osthafen und Südhafen. Außerdem wird von den Industriebahnen oftmals öffentliches Straßenland genutzt.

Zu 3.:

Industriebahnen unterliegen keiner Beförderungspflicht. Der Eigentümer kann daher seine Bahn, wenn er sie nicht mehr nutze und auch nicht auf privatrechtlicher Basis einem Dritten die Nutzung gestatten wolle, jederzeit stilllegen.

Die Flächen nicht mehr genutzter planfestgestellter Eisenbahnanlagen müssen, wenn der Eigentümer diese Nutzung endgültig aufgeben will, aus der Fachplanungsbefangenheit entlassen – das heißt entwidmet – werden, damit diese Flächen wieder in die Planungshoheit der Kommune fallen können (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Wirtschaftsverkehr: Beauftragung einer Infrastrukturstudie zur Umsetzung stadtvertraeglicher Logistikloesungen in Oberschoeneweide

Wirtschaftsverkehr: Beauftragung einer Infrastrukturstudie zur Umsetzung stadtvertraeglicher Logistikloesungen in Oberschoeneweide

Ereignis

Die Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe hat am 7. November 1995 das Zentrum für Logistik und Unternehmensplanung (ZLU) mit einer umfassenden Untersuchung für den Wirtschaftsraum Oberschöneweide beauftragt. Das gemeinschaftlich mit der Industriebahngesellschaft Berlin und der BEHALA finanzierte Vorhaben zielt auf die Erarbeitung komplexer Logistikkonzepte ab, um den regionalen Gütertransport verstärkt von der Straße auf die vorhandene, umweltfreundliche Schienen- und Wasserstraßeninfrastruktur zu verlagern.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/622, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 678
Ich frage den Senat:
1. Wann und durch wen, mit welchem Inhalt wurde wer mit der
Erarbeitung von innovativen Logistiklösungen für den Raum
Oberschöneweide beauftragt?
2. Wie lautete die konkrete Aufgabenstellung?
3. Wer trägt welche Kosten?
4. Wann ist mit der Vorlage der gutachterlichen Ergebnisse zu
rechnen?
5. Wie unterstützt der Senat von Berlin die gegenwärtig laufen den internen Gespräche zwischen den in Oberschöneweide
ansässigen Industrieunternehmen zur Verbesserung des
schienengebundenen bzw. wasserstraßenseitigen Güterver kehrs?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 678
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Auftrag einer Untersuchung zur „Umsetzung innovativer,
wirtschaftlicher und stadtverträglicher Logistiklösungen für den
Wirtschaftsraum Oberschöneweide“ wurde am 7. November 1995
von der damaligen Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe
dem Zentrum für Logistik und Unternehmensplanung (ZLU)
erteilt.
Zu 2.:
Ziel der Studie ist es, die vorhandene, derzeitig aber nur wenig
genutzte bahn- und wasserseitige Infrastruktur zur Umsetzung
eines stadtverträglichen Wirtschaftsverkehrs zu nutzen und die
Bedingungen für komplexe Logistiklösungen zu erarbeiten.
Zu 3.:
Die Kosten der umsetzungsbezogenen Studie wurden von der
damaligen Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe, der Indu striebahngesellschaft Berlin m. b. H. und der BEHALA gemein sam getragen.
Zu 4. und 5.:
Die Studie ist im wesentlichen abgeschlossen, der Schlußbe richt wird derzeit erstellt. Auf der Grundlage der Untersuchungen
finden gegenwärtig Gespräche der Bahnbetreiber mit den ansässi gen Industrieunternehmen zur Umsetzung der Ergebnisse statt.
Der Senat von Berlin wird diese Gespräche dadurch unterstützen,
daß er auch weiterhin gegenüber allen beteiligten Unternehmen,
Verbänden und Kammern die hohe verkehrspolitische Bedeutung
einer möglichst umfassenden Verlagerung des Wirtschaftsver kehrs von der Straße auf die Schiene bzw. den Wasserweg dar stellt. Die wirtschaftliche Entscheidung über eine entsprechende
Verlagerung des Güterverkehrs auf die umweltfreundlicheren
Verkehrsträger Eisenbahn und Binnenschiff liegt jedoch bei den
Betreibern der Bahn und den Industrieunternehmen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Verkehrliche Erschliessung des Gewerbegebietes Tabbertstrasse und des Sanierungsgebietes Oberschoeneweide

Verkehrliche Erschliessung des Gewerbegebietes Tabbertstrasse und des Sanierungsgebietes Oberschoeneweide

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 216 befasst sich mit den Planungen zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Tabbertstraße und des Sanierungsgebietes Oberschöneweide, den Finanzmitteln für die Sanierung der Industriebahnanlagen sowie der Sicherung des schienengebundenen Wirtschafts- und Personenverkehrs. Der Senat stellt in seiner Antwort die geplanten Straßenverbindungen (SO-Verbindung, Tangentiale Verbindung Ost) und den Ausbau der Wilhelminenhofstraße dar, erklärt, dass eine Sanierung der Industriebahngleisanlagen wegen des guten Zustandes nicht geboten sei, und verweist auf die Zuständigkeit der BEHALA sowie auf die Förderung innovativer Logistiklösungen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasserstraße.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/236 (Kleine Anfrage Nr. 216)

  1. Welche Planungen liegen zur Zeit zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Tabbertstraße und des Sanierungsgebietes Oberschöneweide vor? 2. Welche finanziellen Mittel sind für die Sanierung der Industriebahnanlagen in Oberschöneweide vorgesehen? 3. In welchem zeitlichen Ablauf wird die Sanierung der Industriebahn stattfinden? 4. Wie sichert der Senat eine vorrangige Sicherstellung für den schienengebundenen Wirtschafts- und Personenverkehr gegenüber dem motorisierten Wirtschafts- und Personenverkehr? 5. Welche finanziellen Mittel stehen zur Sanierung der Straßenbahn in diesem Gebiet zur Verfügung? Berlin, den 15. Februar 1996 Eingegangen am 19. Februar 1996 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 216 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Die gegenwärtige äußere straßenseitige Verkehrserschließung Oberschöneweides wird auch künftig beibehalten. Durch einige neue Straßenverbindungen wird diese jedoch weiter verbessert: – Bau der SO-Verbindung zwischen Rummelsburger Straße und Buschkrugallee. In einer 1. Phase ist die Realisierung des Streckenabschnittes zwischen der Rummelsburger Straße und der Schnellerstraße (B 96 a) verbunden mit dem Bau einer neuen Spreebrücke vorgesehen. – Bau der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) zwischen der B 1/5 und dem Adelgerstell (B 96 a) parallel zum Berliner Außenring. In einer 1. Phase ist die Realisierung des Streckenabschnittes zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Adelgerstell (B 96 a) geplant. Bezüglich der inneren Erschließung ist ein Ausbau der Wilhelminenhofstraße geplant, welcher – den Erhalt der Industriebahn, – die Verbesserung der Straßenbahnführung (Neubau und Neuordnung der Straßenbahngleise), – gestalterische Aufwertung u. a. durch Setzen einer Baumreihe auf der Geschäftsseite und – der Neuordnung der Flächen für den ruhenden Verkehr berücksichtigt. Eine wichtige Verbindungsfunktion für Oberschöneweide haben die Spreebrücken zu erfüllen, so die Stubenrauch- und die Treskowbrücke. Darüber hinaus ist der Bau von neuen Spreebrücken im Verlauf der SO-Verbindung und der TVO vorgesehen. Weiterhin beabsichtigt der Bezirk Köpenick die Errichtung einer Fußgängerbrücke zwischen der Lauter- und der Hasselwierderstraße (sog. Kaisersteg) sowie den Bau einer Straßenbrücke in Verlängerung der Wilhelminenhofstraße. Der Bau der Wilhelminenhofstraßeinbrücke ist insofern problematisch, als diese der beabsichtigten Verkehrsberuhigung von Oberschöneweide durch die Zuführung von Durchgangsverkehr entgegenwirkt.

Die gegenwärtige Straßenbahnherrschließung bleibt auch künftig bestehen. Durch die Straßenbahnverlängerung von Johannisthal bis zur U-Bahnlinie 7 (Zwickauer Damm) entsteht eine Direktverbindung von Oberschöneweide nach Rudow/Gropiusstadt. Das Straßenbahnnetz in Oberschöneweide erfährt insofern eine Erweiterung als mit der Realisierung des geplanten Straßenbahnbetriebshofes an der Rummelsburger Straße die Straßenbahn über den jetzigen Endpunkt Nalepastraße hinaus verlängert wird.

Zu 2.:

Eine Sanierung der Industriebahn-Gleisanlagen ist wegen des guten Zustandes nicht geboten. Es werden lediglich auf Grund der Forderungen der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde die erforderlichen Mittel zum Erhalt der Gleisinfrastruktur aufgewendet.

Zu 3.:

Der gute Zustand der Industriebahn-Gleisanlagen bedingt in naher Zukunft keinerlei Sanierungsmaßnahmen; Aussagen über zeitliche Abläufe entfallen insoweit. Gleichwohl ist die zuständige Behörde mit der Untersuchung der gesamten Gleisstruktur beauftragt worden.

Zu 4.:

Die Industriegleisanlagen in Oberschöneweide (Wilhelminenhofstraße) befinden sich im Besitz der BEHALA. Einen direkten Einfluß auf die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs hat der Senat nicht. Durch seine Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Verkehrspolitik ist der Senat jedoch bestrebt, so wie überall in Berlin, auch die im Bereich des Industriegebietes Oberschöneweide ansässigen Unternehmen und die Bahnbetreiber von der Notwendigkeit zu überzeugen, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur (Wasserstraße/Industriegleisanlagen) wieder verstärkt im Sinne einer optimierten und stadtverträglichen Transportabwicklung für den Wirtschaftsverkehr zu nutzen.

So hat die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr gemeinsam mit der BEHALA und der Industriebahngesellschaft Berlin sowie in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin und der Berliner Landesentwicklungsgesellschaft m.b.H. (BLEG) ein Planungsbüro beauftragt, für den Wirtschaftsraum Oberschöneweide innovative Logistiklösungen zu entwickeln, mit dem Ziel, durch neue bzw. verbesserte Leistungsangebote von Bahn und Binnenschiff sowie gegebenenfalls durch koordinierte, nach citylogistischen Gesichtspunkten optimierte Verfahrensabläufe von Verladern und Fuhrgewerbe soweit wie irgend möglich eine Verlagerung der Gütertransporte weg von der Straße zu erreichen.

Gegenwärtig laufen interne Gespräche zwischen den ansässigen Industrieunternehmen, die betriebsinternen Möglichkeiten zu erörtern, um durch gemeinsame Logistiküberlegungen den Wirtschaftsverkehr stärker als bisher über die Schiene bzw. die Wasserstraßen abzuwickeln.

Was den schienengebundenen Personenverkehr angeht, wird auf die Ausführungen zu Ziff. 1 verwiesen.

Zu 5.:

Die Sanierung der Straßenbahn in dem in Rede stehenden Gebiet soll durch Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungsgesetz bzw. dem Investitions-Förderungs-Gesetz erfolgen.

Entsprechende Bewilligungsanträge liegen bei den Genehmigungsbehörden vor.

Berlin, den 10. April 1996

In Vertretung

Ingo Schmidt

Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 15. April 1996

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