S-Bahn: Planungen der Deutschen Bahn AG zur Erschliessung im Bereich Karow und Buch Sued
Ereignis
Für das Wohngebiet Karow-Nord ist kein eigener S-Bahnhof Karow Nord geplant, jedoch sind seitens der Deutschen Bahn AG verschiedene andere Vorhaben zur Verkehrserschließung vorgesehen. Hierzu zählen der Ausbau und die Grundinstandsetzung des S-Bahnhofs Karow mit behindertengerechter Zugangsgestaltung sowie der von der ehemaligen Senatsverwaltung veranlasste Neubau des S-Bahnhofes Buch Süd.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/340, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 306
Ich frage den Senat:
1. Welchen aktuellen Planungsstand gibt es derzeit für den
geplanten S-Bahnhof Karow-Nord?
2. Besteht die Möglichkeit, dieses Bauvorhaben als „Schubladenprojekt“ schon vor dem geplanten Termin zur Planreife
zu führen, um gegebenenfalls in anderen Projekten nicht
umgesetzte Bundesmittel kurzfristig anderweitig verbauen
zu können?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 306
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für das Wohngebiet Karow-Nord ist kein S-Bahnhof Karow
Nord geplant. Für die Verkehrserschließung mit dem Schienenpersonennahverkehr sind seitens der Deutschen Bahn AG verschiedene Vorhaben geplant. Zu diesen Vorhaben gehören u. a.:
a) der Ausbau des S-Bahnhofs Karow, verbunden mit einer
Grundinstandsetzung des Bahnhofs, der behindertengerechten Zugangsgestaltung und einer Verbesserung der Zuwegung im Bereich der Bahnhofstraße,
b) der Neubau des S-Bahnhofes Buch Süd. Der S-Bahnhof
Buch Süd wurde durch die ehemalige Senatsverwaltung für
Verkehr und Betriebe bei der Deutschen Bahn AG veranlaßt.
Zu 2.:
Die Bauvorhaben liegen in der Zuständigkeit der DB AG, die
auch als Aufgabenträger das Planungsrecht bzw. die „Planreife“
schaffen muß.
Die Grundinstandsetzung des S-Bahnhofes Karow erfolgt aus
Bundesmitteln zur Beseitigung von Altlasten.
Die Finanzierung des Neubaus des S-Bahnhofes Buch Süd
erfolgt aus Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes.
Auf die Verwendung der genannten Mittel hat der Senat keinen
unmittelbaren Einfluß. Dessenungeachtet wird er auf die DB AG
einwirken, daß diese Vorhaben frühestmöglich fertiggestellt werden.
Hinweis