Zentraler Omnibusbahnhof ZOB – Optionsrecht und Kaufangebot
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hein-Detlef Ewald (CDU) befasst sich mit der Einräumung eines Optionsrechts an die schwedische Investorengruppe S. für ein Teilgrundstück des ZOB-Areals, möglichen Zweifeln an der Realisierbarkeit einer Gesamtlösung und Spekulationsabsichten bei Vergabe der Option sowie mit der Vorlage realistischer Planungsunterlagen für das Teleport-Center und möglichen Entschädigungsforderungen des Senats. Die Senatorin für Finanzen, Dr. Fugmann-Heesing, erklärt, dass keine Option, sondern mit Schreiben vom 30. November 1995 ein bis zum 30. November 1996 befristetes Kaufangebot für eine 9 700 m² große Teilfläche abgegeben worden sei, die schwedische Investorengruppe mit Schreiben vom 29. August 1996 ihr Desinteresse am Erwerb erklärt habe, bei Abgabe des Kaufangebots keine Zweifel an einer Gesamtlösung bestanden hätten und Entschädigungsansprüche des Landes Berlin entfielen, da die Kosten für Wettbewerb und Architektenplanung von der Investorengruppe übernommen worden seien.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1398 (Kleine Anfrage Nr. 1398)
Kleine Anfrage Nr. 13/1398 des Abgeordneten Hein-Detlef Ewald (CDU) über Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Ich frage den Senat:
- Wer hat der schwedischen Investorengruppe S. für ein Teilgrundstück (Filet-Grundstück) ein Optionsrecht eingeräumt?
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Lagen bei Vergabe der Option nicht bereits Zweifel vor, ob die schwedische Investorengruppe eine Lösung für das Gesamt-Areal realisieren kann bzw. ob das Grundstücksgeschäft den Investoren ausschließlich zu Spekulationszwecken dienen sollte?
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Wann hat die schwedische Investorengruppe dem Senat realistische Planungsunterlagen für das Teleport-Center vorgelegt?
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Wird der Senat von der schwedischen Investorengruppe auf Grund des Geschäftsgebarens eine Entschädigungszahlung für Planungskosten fordern?
Berlin, den 14. November 1996
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1398
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Eine Option an dem Teilgrundstück wurde der schwedischen Investorengruppe nicht eingeräumt. Vielmehr hat die Senatsverwaltung für Finanzen der schwedischen Investorengruppe eine 9 700 m² große Teilfläche mit Schreiben vom 30. November 1995 zum Kauf angeboten. Das Kaufangebot wurde bis zum 30. November 1996 befristet.
Mit Schreiben vom 29. August 1996 hat die schwedische Investorengruppe erklärt, daß kein Interesse mehr am Erwerb der Teilfläche besteht.
Zu 2.:
Bei der Abgabe des Kaufangebotes lagen keine Zweifel vor, daß die schwedische Investorengruppe eine Lösung für das Gesamt-Areal realisieren kann. Es gab auch keine Anhaltspunkte dafür, daß das Grundstücksgeschäft den Investoren zu Spekulationszwecken dienen sollte.
Zu 3.:
Der auf der Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs erarbeitete Entwurf im M 1:100 des Architekten Walter Rolfes wurde SenBauWohnV – III A – am 22. November 1994 von der schwedischen Investorengruppe vorgelegt.
Zu 4.:
Die Kosten für den städtebaulichen Wettbewerb und für die Architektenplanung wurden von der schwedischen Investorengruppe übernommen.
Die Kosten für die bei SenBauWohnV durchgeführten Bebauungsplanverfahren werden grundsätzlich von SenBauWohnV übernommen. Somit entfallen Entschädigungsansprüche des Landes Berlin an die schwedische Investorengruppe.
Berlin, den 13. Januar 1997
Dr. Fugmann-Heesing Senatorin für Finanzen
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt