Zentraler Omnibusbahnhof ZOB – Optionsrecht und Kaufangebot

Zentraler Omnibusbahnhof ZOB – Optionsrecht und Kaufangebot

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hein-Detlef Ewald (CDU) befasst sich mit der Einräumung eines Optionsrechts an die schwedische Investorengruppe S. für ein Teilgrundstück des ZOB-Areals, möglichen Zweifeln an der Realisierbarkeit einer Gesamtlösung und Spekulationsabsichten bei Vergabe der Option sowie mit der Vorlage realistischer Planungsunterlagen für das Teleport-Center und möglichen Entschädigungsforderungen des Senats. Die Senatorin für Finanzen, Dr. Fugmann-Heesing, erklärt, dass keine Option, sondern mit Schreiben vom 30. November 1995 ein bis zum 30. November 1996 befristetes Kaufangebot für eine 9 700 m² große Teilfläche abgegeben worden sei, die schwedische Investorengruppe mit Schreiben vom 29. August 1996 ihr Desinteresse am Erwerb erklärt habe, bei Abgabe des Kaufangebots keine Zweifel an einer Gesamtlösung bestanden hätten und Entschädigungsansprüche des Landes Berlin entfielen, da die Kosten für Wettbewerb und Architektenplanung von der Investorengruppe übernommen worden seien.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1398 (Kleine Anfrage Nr. 1398)

Kleine Anfrage Nr. 13/1398 des Abgeordneten Hein-Detlef Ewald (CDU) über Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)

Ich frage den Senat:

  1. Wer hat der schwedischen Investorengruppe S. für ein Teilgrundstück (Filet-Grundstück) ein Optionsrecht eingeräumt?

  2. Lagen bei Vergabe der Option nicht bereits Zweifel vor, ob die schwedische Investorengruppe eine Lösung für das Gesamt-Areal realisieren kann bzw. ob das Grundstücksgeschäft den Investoren ausschließlich zu Spekulationszwecken dienen sollte?

  3. Wann hat die schwedische Investorengruppe dem Senat realistische Planungsunterlagen für das Teleport-Center vorgelegt?

  4. Wird der Senat von der schwedischen Investorengruppe auf Grund des Geschäftsgebarens eine Entschädigungszahlung für Planungskosten fordern?

Berlin, den 14. November 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1398

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Eine Option an dem Teilgrundstück wurde der schwedischen Investorengruppe nicht eingeräumt. Vielmehr hat die Senatsverwaltung für Finanzen der schwedischen Investorengruppe eine 9 700 m² große Teilfläche mit Schreiben vom 30. November 1995 zum Kauf angeboten. Das Kaufangebot wurde bis zum 30. November 1996 befristet.

Mit Schreiben vom 29. August 1996 hat die schwedische Investorengruppe erklärt, daß kein Interesse mehr am Erwerb der Teilfläche besteht.

Zu 2.:

Bei der Abgabe des Kaufangebotes lagen keine Zweifel vor, daß die schwedische Investorengruppe eine Lösung für das Gesamt-Areal realisieren kann. Es gab auch keine Anhaltspunkte dafür, daß das Grundstücksgeschäft den Investoren zu Spekulationszwecken dienen sollte.

Zu 3.:

Der auf der Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs erarbeitete Entwurf im M 1:100 des Architekten Walter Rolfes wurde SenBauWohnV – III A – am 22. November 1994 von der schwedischen Investorengruppe vorgelegt.

Zu 4.:

Die Kosten für den städtebaulichen Wettbewerb und für die Architektenplanung wurden von der schwedischen Investorengruppe übernommen.

Die Kosten für die bei SenBauWohnV durchgeführten Bebauungsplanverfahren werden grundsätzlich von SenBauWohnV übernommen. Somit entfallen Entschädigungsansprüche des Landes Berlin an die schwedische Investorengruppe.

Berlin, den 13. Januar 1997

Dr. Fugmann-Heesing Senatorin für Finanzen

Hinweis

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Teilgrundstueck des Areals um den ZOB

Teilgrundstueck des Areals um den ZOB

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 88 befasst sich mit der beabsichtigten Veräußerung eines Teilgrundstücks des Areals um den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) an einen schwedischen Investor und den daraus resultierenden Fragen zur ursprünglichen Geschäftsgrundlage sowie zur Neuausschreibung des Restgrundstücks. Der Senat bestätigt die Absicht, nur noch ein Teilgrundstück zu veräußern, räumt ein, dass die ursprüngliche Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben ist, und erklärt, dass das Restgrundstück nach Zustandekommen des Verkaufs an den Markt gebracht werde, da bislang keine weiteren konkreten Erwerbsanträge anderer Investoren vorlägen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/304 (Kleine Anfrage Nr. 88)

  1. Beabsichtigt der Senat von Berlin, nunmehr nur ein Teilgrundstück des Areals um den ZOB an einen schwedischen Investor zu veräußern? 2. Wenn ja, wird damit nicht die ursprüngliche Geschäftsgrundlage aufgegeben? 3. Muß unter diesen Voraussetzungen nicht das untergenutzte Grundstück insgesamt erneut zum Verkauf ausgeschrieben werden? 4. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, daß andere Investoren bereit sind, das Grundstück zu erwerben und dort auf dem Gesamtgelände ein den Ansprüchen der Bundeshauptstadt gerecht werdendes Gewerbe-, Wohn- und Unterhaltungszentrum zu realisieren? Berlin, den 11. Januar 1996 Eingegangen am 15. Januar 1996 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 88 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Es ist richtig, daß beabsichtigt ist, nur noch ein Teilgrundstück des Areals um den ZOB an einen schwedischen Investor zu veräußern. Zu 2.: Die ursprüngliche Geschäftsgrundlage ist dadurch zwar nicht mehr gegeben; es wurde dem schwedischen Investor gegenüber jedoch ein bis zum 30. November 1996 befristetes und verbindliches Kaufangebot über das Teilgrundstück abgegeben. Zu 3.: Wenn der Verkauf des Teilgrundstückes entsprechend dem Angebot an den schwedischen Investor zustande kommt, wird das Restgrundstück an den Markt gebracht. Zu 4.: Bisher sind dem Senat von Berlin keine weiteren konkreten Erwerbsanträge anderer Investoren bekannt. Sobald diese vorliegen, werden über das Restgrundstück die Vergabeverhandlungen aufgenommen. Berlin, den 18. April 1996 In Vertretung Kurth Senatsverwaltung für Finanzen Eingegangen am 3. Mai 1996

Hinweis

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