Verkehrliche Erschliessung des Gewerbegebietes Tabbertstrasse und des Sanierungsgebietes Oberschoeneweide

Verkehrliche Erschliessung des Gewerbegebietes Tabbertstrasse und des Sanierungsgebietes Oberschoeneweide

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 216 befasst sich mit den Planungen zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Tabbertstraße und des Sanierungsgebietes Oberschöneweide, den Finanzmitteln für die Sanierung der Industriebahnanlagen sowie der Sicherung des schienengebundenen Wirtschafts- und Personenverkehrs. Der Senat stellt in seiner Antwort die geplanten Straßenverbindungen (SO-Verbindung, Tangentiale Verbindung Ost) und den Ausbau der Wilhelminenhofstraße dar, erklärt, dass eine Sanierung der Industriebahngleisanlagen wegen des guten Zustandes nicht geboten sei, und verweist auf die Zuständigkeit der BEHALA sowie auf die Förderung innovativer Logistiklösungen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasserstraße.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/236 (Kleine Anfrage Nr. 216)

  1. Welche Planungen liegen zur Zeit zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Tabbertstraße und des Sanierungsgebietes Oberschöneweide vor? 2. Welche finanziellen Mittel sind für die Sanierung der Industriebahnanlagen in Oberschöneweide vorgesehen? 3. In welchem zeitlichen Ablauf wird die Sanierung der Industriebahn stattfinden? 4. Wie sichert der Senat eine vorrangige Sicherstellung für den schienengebundenen Wirtschafts- und Personenverkehr gegenüber dem motorisierten Wirtschafts- und Personenverkehr? 5. Welche finanziellen Mittel stehen zur Sanierung der Straßenbahn in diesem Gebiet zur Verfügung? Berlin, den 15. Februar 1996 Eingegangen am 19. Februar 1996 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 216 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Die gegenwärtige äußere straßenseitige Verkehrserschließung Oberschöneweides wird auch künftig beibehalten. Durch einige neue Straßenverbindungen wird diese jedoch weiter verbessert: – Bau der SO-Verbindung zwischen Rummelsburger Straße und Buschkrugallee. In einer 1. Phase ist die Realisierung des Streckenabschnittes zwischen der Rummelsburger Straße und der Schnellerstraße (B 96 a) verbunden mit dem Bau einer neuen Spreebrücke vorgesehen. – Bau der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) zwischen der B 1/5 und dem Adelgerstell (B 96 a) parallel zum Berliner Außenring. In einer 1. Phase ist die Realisierung des Streckenabschnittes zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Adelgerstell (B 96 a) geplant. Bezüglich der inneren Erschließung ist ein Ausbau der Wilhelminenhofstraße geplant, welcher – den Erhalt der Industriebahn, – die Verbesserung der Straßenbahnführung (Neubau und Neuordnung der Straßenbahngleise), – gestalterische Aufwertung u. a. durch Setzen einer Baumreihe auf der Geschäftsseite und – der Neuordnung der Flächen für den ruhenden Verkehr berücksichtigt. Eine wichtige Verbindungsfunktion für Oberschöneweide haben die Spreebrücken zu erfüllen, so die Stubenrauch- und die Treskowbrücke. Darüber hinaus ist der Bau von neuen Spreebrücken im Verlauf der SO-Verbindung und der TVO vorgesehen. Weiterhin beabsichtigt der Bezirk Köpenick die Errichtung einer Fußgängerbrücke zwischen der Lauter- und der Hasselwierderstraße (sog. Kaisersteg) sowie den Bau einer Straßenbrücke in Verlängerung der Wilhelminenhofstraße. Der Bau der Wilhelminenhofstraßeinbrücke ist insofern problematisch, als diese der beabsichtigten Verkehrsberuhigung von Oberschöneweide durch die Zuführung von Durchgangsverkehr entgegenwirkt.

Die gegenwärtige Straßenbahnherrschließung bleibt auch künftig bestehen. Durch die Straßenbahnverlängerung von Johannisthal bis zur U-Bahnlinie 7 (Zwickauer Damm) entsteht eine Direktverbindung von Oberschöneweide nach Rudow/Gropiusstadt. Das Straßenbahnnetz in Oberschöneweide erfährt insofern eine Erweiterung als mit der Realisierung des geplanten Straßenbahnbetriebshofes an der Rummelsburger Straße die Straßenbahn über den jetzigen Endpunkt Nalepastraße hinaus verlängert wird.

Zu 2.:

Eine Sanierung der Industriebahn-Gleisanlagen ist wegen des guten Zustandes nicht geboten. Es werden lediglich auf Grund der Forderungen der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde die erforderlichen Mittel zum Erhalt der Gleisinfrastruktur aufgewendet.

Zu 3.:

Der gute Zustand der Industriebahn-Gleisanlagen bedingt in naher Zukunft keinerlei Sanierungsmaßnahmen; Aussagen über zeitliche Abläufe entfallen insoweit. Gleichwohl ist die zuständige Behörde mit der Untersuchung der gesamten Gleisstruktur beauftragt worden.

Zu 4.:

Die Industriegleisanlagen in Oberschöneweide (Wilhelminenhofstraße) befinden sich im Besitz der BEHALA. Einen direkten Einfluß auf die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs hat der Senat nicht. Durch seine Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Verkehrspolitik ist der Senat jedoch bestrebt, so wie überall in Berlin, auch die im Bereich des Industriegebietes Oberschöneweide ansässigen Unternehmen und die Bahnbetreiber von der Notwendigkeit zu überzeugen, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur (Wasserstraße/Industriegleisanlagen) wieder verstärkt im Sinne einer optimierten und stadtverträglichen Transportabwicklung für den Wirtschaftsverkehr zu nutzen.

So hat die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr gemeinsam mit der BEHALA und der Industriebahngesellschaft Berlin sowie in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin und der Berliner Landesentwicklungsgesellschaft m.b.H. (BLEG) ein Planungsbüro beauftragt, für den Wirtschaftsraum Oberschöneweide innovative Logistiklösungen zu entwickeln, mit dem Ziel, durch neue bzw. verbesserte Leistungsangebote von Bahn und Binnenschiff sowie gegebenenfalls durch koordinierte, nach citylogistischen Gesichtspunkten optimierte Verfahrensabläufe von Verladern und Fuhrgewerbe soweit wie irgend möglich eine Verlagerung der Gütertransporte weg von der Straße zu erreichen.

Gegenwärtig laufen interne Gespräche zwischen den ansässigen Industrieunternehmen, die betriebsinternen Möglichkeiten zu erörtern, um durch gemeinsame Logistiküberlegungen den Wirtschaftsverkehr stärker als bisher über die Schiene bzw. die Wasserstraßen abzuwickeln.

Was den schienengebundenen Personenverkehr angeht, wird auf die Ausführungen zu Ziff. 1 verwiesen.

Zu 5.:

Die Sanierung der Straßenbahn in dem in Rede stehenden Gebiet soll durch Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungsgesetz bzw. dem Investitions-Förderungs-Gesetz erfolgen.

Entsprechende Bewilligungsanträge liegen bei den Genehmigungsbehörden vor.

Berlin, den 10. April 1996

In Vertretung

Ingo Schmidt

Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 15. April 1996

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt