Teilgrundstueck des Areals um den ZOB
Ereignis
Die Kleine Anfrage Nr. 88 befasst sich mit der beabsichtigten Veräußerung eines Teilgrundstücks des Areals um den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) an einen schwedischen Investor und den daraus resultierenden Fragen zur ursprünglichen Geschäftsgrundlage sowie zur Neuausschreibung des Restgrundstücks. Der Senat bestätigt die Absicht, nur noch ein Teilgrundstück zu veräußern, räumt ein, dass die ursprüngliche Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben ist, und erklärt, dass das Restgrundstück nach Zustandekommen des Verkaufs an den Markt gebracht werde, da bislang keine weiteren konkreten Erwerbsanträge anderer Investoren vorlägen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/304 (Kleine Anfrage Nr. 88)
- Beabsichtigt der Senat von Berlin, nunmehr nur ein Teilgrundstück des Areals um den ZOB an einen schwedischen Investor zu veräußern? 2. Wenn ja, wird damit nicht die ursprüngliche Geschäftsgrundlage aufgegeben? 3. Muß unter diesen Voraussetzungen nicht das untergenutzte Grundstück insgesamt erneut zum Verkauf ausgeschrieben werden? 4. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, daß andere Investoren bereit sind, das Grundstück zu erwerben und dort auf dem Gesamtgelände ein den Ansprüchen der Bundeshauptstadt gerecht werdendes Gewerbe-, Wohn- und Unterhaltungszentrum zu realisieren? Berlin, den 11. Januar 1996 Eingegangen am 15. Januar 1996 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 88 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Es ist richtig, daß beabsichtigt ist, nur noch ein Teilgrundstück des Areals um den ZOB an einen schwedischen Investor zu veräußern. Zu 2.: Die ursprüngliche Geschäftsgrundlage ist dadurch zwar nicht mehr gegeben; es wurde dem schwedischen Investor gegenüber jedoch ein bis zum 30. November 1996 befristetes und verbindliches Kaufangebot über das Teilgrundstück abgegeben. Zu 3.: Wenn der Verkauf des Teilgrundstückes entsprechend dem Angebot an den schwedischen Investor zustande kommt, wird das Restgrundstück an den Markt gebracht. Zu 4.: Bisher sind dem Senat von Berlin keine weiteren konkreten Erwerbsanträge anderer Investoren bekannt. Sobald diese vorliegen, werden über das Restgrundstück die Vergabeverhandlungen aufgenommen. Berlin, den 18. April 1996 In Vertretung Kurth Senatsverwaltung für Finanzen Eingegangen am 3. Mai 1996
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt