Straßenbahn: Unvorhergesehene Leitungsmehrarbeiten und betriebliche Finanzierung des Schienenersatzverkehrs auf der Landsberger Allee

Straßenbahn: Unvorhergesehene Leitungsmehrarbeiten und betriebliche Finanzierung des Schienenersatzverkehrs auf der Landsberger Allee

Ereignis

Der umfassende Um- und Ausbau der freien Strecke der Landsberger Allee beinhaltete neben der Errichtung von drei Gleisverbindungen auch den vollständigen Neubau des hochbelasteten Gleiskreuzes Landsberger Allee/Danziger Straße/Petersburger Straße. Aufgrund nicht plangemäß verzeichneter Alt-Kabel und Rohrleitungen im Schienenbett verzögerte sich die veranlagte vierwöchige Bauzeit um circa 14 Tage. Die betrieblichen Aufwendungen für den großflächig eingerichteten Schienenersatzverkehr der BVG, der im Vorfeld mit rund 1,2 Mio. DM pro Monat kalkuliert worden war, unterliegen gemäß § 12 Abs. 7 des Berliner Straßengesetzes der gesetzlichen Kostentragungspflicht des Sondernutzers.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1008, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1008
Ich frage den Senat:
1. Warum wurde der Straßenbahnverkehr im Bereich
der Baustelle Landsberger Allee/Petersburger
Straße/Danziger Straße für 100 000 Fahrgäste/Tag
insgesamt sechs Wochen völlig eingestellt, obwohl
die BVG im Vorfeld der Baumaßnahmen eine so
langfristige Sperrung als völlig inakzeptabel
bezeichnet hat?
2. Warum sprachen die verantwortlichen Behörden vertreter in der mündlichen Verhandlung vor dem
Verwaltungsgericht am 25. Juli 1996 auf Grund
einer Klage der Bürgerinitiative Landsberger Allee
(BILA) von einer Sperrung des Straßenbahnver kehrs von ca. 10 Tagen oder – wie sie gegenüber
der BILA behaupteten – von einer Sperrung für
„wenige Tage“?
3. Wie hoch sind die Kosten für den Schienenersatz verkehr, und wer finanziert ihn?
4. Wer kommt für die zusätzlichen nicht eingeplan ten Kosten des Schienenersatzverkehrs auf, und
wie hoch sind diese?
5. Warum wird ein Großteil des Schienenersatzver verkehrs durch die ohnehin hochbelastete Umlei tungsstrecke geführt, die seit Oktober 1995 eine
nur einspurige Zufahrt in die Landsberger Allee
erlaubt?
6. Wie schätzt der Senat die Wohnbedingungen in
der Berliner Innenstadt ein, und welche Konse quenzen zieht er aus der Tatsache, daß das Justitia riat der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und
Verkehr am 6. Mai 1996 gegenüber dem Ver waltungsgericht in der Streitsache BILA gegen das
Land Berlin ausführte, daß es in vielen Bereichen
der Stadt vergleichbare Situationen bezüglich der
Lärm- und Abgasbelastung gäbe wie in der Umlei tungsstrecke Richard-Sorge-Straße/Hausburg straße, und was gedenkt er gegen diese hohe Bela stung der Bevölkerung zu tun?
7. Wie verhält sich die dauerhafte Belastung der Ber liner Bevölkerung mit Lärm- und Abgaswerten,
die nach Aussagen der Oberverwaltungsrichter
nur ausnahmsweise den Bewohnerinnen und
Bewohnern zugemutet werden kann?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1008
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die Baumaßnahme Landsberger Allee beinhaltet
neben dem Aus- und Umbau der sogenannten freien
Strecke „Landsberger Allee“ zugleich den völligen
Neubau des Gleiskreuzes Landsberger Allee/Danziger
Straße/Petersburger Straße, den Einbau von Gleisbö gen und Weichen u. a. für Bogenfahrten in die Vir chowstraße und aus der Langenbeckstraße sowie 3
Gleisverbindungen zwischen Landsberger Allee, Dan ziger Straße und Petersburger Straße.
Gleisbaumaßnahmen dieser Größenordnung erfor erfahrungsgemäß 4 – 6 Wochen Gleissperrung.
Wegen des besonders großen Fahrgastaufkommens
der die Landsberger Allee befahrenden Straßenbahnli nien wurde die Bauvorbereitung und Baudurchfüh rung auf eine Bauzeit von ca. 4 Wochen orientiert. Da
die Lage und der Zustand einiger Kabel, Rohre und
Kanäle, die zeit- und raumgleich mit den Gleisanlagen
aus- und umgebaut wurden, nicht mit den Planungs vorgaben übereinstimmten, mußten während des Baus
Veränderungen vorgenommen werden, die zu einer
Bauzeitverlängerung von ca. 14 Tagen geführt haben.
Die in der mündlichen Verhandlung vor dem Ver waltungsgericht erläuterten 10 Tage Sraßenbahnsper rung waren für die Anbindung der auf der neuen Süd fahrbahn für den Zwischenzustand zu verlegenden
Gleise an die vorhandene Gleisanlage in Richtung
Zentrum bzw. Richtung S-Bahnhof Landsberger Allee
erforderlich. Diese Zeit wurde eingehalten.
Zu 3. und 4.:
Entsprechend § 12 Abs. 7 des Berliner Straßengeset zes (BerlStrG) vom 28. Februar 1985 (GVBl S. 518),
zuletzt geändert durch Artikel II § 7 des Gesetzes vom
15. April 1996 (GVBl S. 126) sind die Unternehmen
verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Sondernutzung
entstehenden Kosten zu tragen. Im Planungsansatz
waren deshalb für den Schienenersatzverkehr bei der
BVG 1,2 Mio. DM/Monat vorgesehen. Die durch den
Schienenersatzverkehr tatsächlich entstanden Kosten
werden nicht gesondert ausgewiesen, weil der
Schienenersatzverkehr mit den bei der BVG insgesamt
vorhandenen Fahrzeugen und dem Fahrpersonal
geplant, durchgeführt und finanziert wird und eine
objektkonkrete Kostenerfassung einen Aufwand erfor dert, der in keinem Verhältnis zum erreichbaren Nut zen steht.
Zu 5.:
Diese Frage wurde Ihnen bereits beantwortet (vgl.
Kleine Anfrage Nr.513 – veröffentlicht in der Drs Nr. 13/611 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom
23. April 1996). Es gibt zwischenzeitlich keine neuen
Erkenntnisse.
Zu 6. und 7.:
Über die verkehrsverursachte Luftverschmutzung
und Lärmbelästigung in Berlin verweist der Senat auf
die dem Umweltausschuß des Abgeordnetenhauses
zur Verfügung gestellten aktuellen Informationen. Die
ebenfalls vom Kfz-Verkehr verursachten stadtweiten
Hintergrundbelastungen liegen über den von der
Umweltministerkonferenz empfohlenen Vorsorgewer ten für Schadstoffkonzentrationen. Allerdings weisen
auch andere Metropolen mit ihren vielfältigen Anfor derungen an den Verkehr vergleichbare Belastungen
durch den Kfz-Verkehr auf.
Der Senat sieht die Notwendigkeit, die aus dem Stra ßenverkehr entstehenden Belastungen für die Bürge rinnen und Bürger Berlins zu verringern. Er räumt
dabei denjenigen Maßnahmen Priorität ein, die darauf
zielen, Emissionen durch das Kraftfahrzeug selbst zu
reduzieren. Darauf hat der Senat bereits in seiner Kon zeption über straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen
zur Minderung oder Verhütung von Luftverunreini gungen durch Schadstoffe in Berlin hingewiesen (Drs
12/4726). Die Umsetzung der Konzeption kann nun mehr nach der Zustimmung des Bundesrates zur All gemeinen Verwaltungsvorschrift über straßenver kehrsrechtliche Maßnahmen bei Überschreiten von
Konzentrationswerten nach der 23. Bundesimissions schutzverordnung am 18. Oktober 1996 vorbereitet
werden.
Mit einer Kombination planerischer, baulicher, stra ßenverkehrsbehördlicher und sonstiger Maßnahmen
wird der Senat dafür Sorge tragen, daß der für die
Funktionsfähigkeit Berlins notwendige Verkehr auch
langfristig stadtverträglich abgewickelt wird. Hierzu
gehört neben den obengenannten straßenverkehrsbe hördlichen Maßnahmen u. a. auch ein leistungsfähiges
und attraktives ÖPNV-Angebot sowie eine ausrei chend leistungsfähige Straßeninfrastruktur zur Ablei tung des Kfz-Durchgangsverkehrs aus der Innenstadt
bzw. zur Aufnahme des Wirtschaftsverkehrs. In dem
in Arbeit befindlichen Stadtentwicklungsplan Verkehr
wird das entsprechende integrierte Verkehrskonzept
dargestellt und konkretisiert.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Straßenbahn: Technische Baustandards und Netzkosten beim Leitungsbau im Zuge der Streckenverlaengerung der Linie 23

Straßenbahn: Technische Baustandards und Netzkosten beim Leitungsbau im Zuge der Streckenverlaengerung der Linie 23

Ereignis

Die Nettogesamtkosten für den ersten Bauabschnitt zur Streckenverlängerung der Straßenbahnlinie 23 über die Bösebrücke belaufen sich auf rund 56 Mio. DM, wobei der Kostenanteil für notwendige netztechnische Leitungsumlegungen mit circa 10,5 Mio. DM beziffert wird. Die bauliche Vorgehensweise folgt streng den geltenden Sicherheitsstandards zur Leitungsführung unter Schienenkörpern, nach denen bestehende Frischwasser- und Entwässerungsleitungen in Längsrichtung unter den Gleisanlagen entfernt oder über Schachtbauwerke und Einbindungen an die neuen Trassenquerschnitte angeschlossen werden müssen.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/304, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 288
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat die Presseinformation der BVG vom 31. Ja nuar 1995 bekannt, in der mitgeteilt wurde, daß Versorgungs leitungen der Berliner Wasserbetriebe unter die Straßen bahnhaltestellen verlegt werden?
2. Ist dem Senat bekannt, daß für die Verlängerung der Straßen bahnlinie 23 über die Bösebrücke zum Louise-Schroeder Platz die bestehenden Leitungen vorher zu Lasten der Stra ßenbahninvestition verlegt werden mußten, weil es nicht
statthaft sei, Versorgungsleitungen unter Straßenbahngleisen
zu führen? Wie hoch waren die Kosten insgesamt, wie hoch
die für die Versorgungsleitungen, und welcher Beitrag wurde
von welchen Versorgungsbetrieben als Beitrag der Versor gungsunternehmen dem Land Berlin zur Verfügung gestellt?
3. Wie bewertet der Senat die unterschiedliche Vorgehens weise, bzw. auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Leitun gen unter die Straßenbahngleise verlegt, und ist er bereit, in
Zukunft von dem Dogma abzurücken, nach dem unter Stra ßenbahngleisen keine Versorgungsleitungen liegen dürfen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 288
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Dem Senat von Berlin ist die Pressemitteilung der Berliner Ver kehrsbetriebe (BVG) vom 31. Januar 1995 bekannt. Allerdings ist
es ihm nicht möglich, die Interpretation des Fragestellers nachzu vollziehen, sie enthalte die Aussage, daß unter den Gleisen (in
Längsrichtung) Versorgungsleitungen verlegt werden.
Es geschah im übrigen aber auch genau das Gegenteil von dem,
was der Fragesteller unterstellt: Im Rahmen des Umbaus der
Landsberger Allee wurden im angesprochenen Abschnitt die
längs unter den Gleisen liegenden Versorgungsleitungen ent fernt. Der Anschluß an die nicht veränderten Bereiche, bei denen
die Leitungen also weiterhin noch unter den Gleisen verlaufen,
erfolgte bei den Entwässerungsleitungen mittels der genannten
Schachtbauwerke, während bei den Frischwasserleitungen allge mein der Terminus technicus „Einbindungen“ verwendet wird.
Insofern besteht mithin keinerlei Unterschied zu der Vor gehensweise, wie sie beim Neubau der Straßenbahnlinie 23 an gewendet wurde.
Zu 2.:
Ja. Die Gesamtkosten des 1. Bauabschnitts betrugen rd.
56 Mio. DM (netto); der Kostenanteil Leitungsbau lag bei rd.
10,5 Mio. DM (netto). Die Verhandlungen mit den Leitungsbe trieben sind noch nicht abgeschlossen und werden mit dem Ziel
einer angemessen Kostenbeteiligung (Vorteilsausgleich) wei tergeführt.
Zu 3.:
Es ist dem Fragesteller unbenommen, geltende technische
Standards, die in der Regel Sicherheitsaspekte zum Hintergrund
haben, als „Dogma“ abzuqualifizieren. Er muß aber auch zur
Kenntnis nehmen, daß der Senat, da er die Verantwortung trägt,
diese Auffassung nicht teilt.

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