Eintreiben erhoehten Befoerderungsentgeltes durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Eintreiben erhoehten Befoerderungsentgeltes durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Ereignis

Die Kleine Anfrage untersucht die Praxis der BVG beim Einzug erhöhter Beförderungsentgelte nach Fahrten ohne gültigen Fahrausweis. Der Senat erläutert die Einschaltung eines privaten Inkassounternehmens, die Zusammensetzung der dabei erhobenen Gebühren und die unterschiedliche Rechtsprechung der Berliner Amtsgerichte zu deren Erstattungsfähigkeit.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/236, Kleine Anfrage Nr. 124. 【3-43e5df】

Originaltext

Drucksache 13/236 Nr. 124 des Abgeordneten Norbert Schellberg (Bündnis 90/Die Grünen) über Eintreiben erhöhten Beförderungsentgeltes durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Ich frage den Senat:

  1. Trifft es zu, daß die BVG bei Personen, die in ihren Verkehrsmitteln bei Kontrollen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden und das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 DM nicht sofort entrichten, eine Fremdfirma mit der Eintreibung des erhöhten Beförderungsentgeltes beauftragt? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Beauftragung, und um welche Firma handelt es sich?

  2. Trifft es zu, daß in solchen Fällen über das erhöhte Beförderungsentgelt hinaus weitere Summen (Mahngebühren, Bearbeitungsgebühren o. ä.) geltend gemacht werden? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage?

  3. Trifft es zu, daß gegen diese Praxis bereits mehrfach erfolgreich gerichtlich vorgegangen wurde und daß die BVG und die von ihr beauftragte Firma dennoch weiterhin an dieser Praxis festhalten, offenbar darauf vertrauend, daß nur wenige Betroffene den Klageweg beschreiten? Wenn ja, wie beurteilt der Senat dieses Vorgehen, und sieht der Senat Möglichkeiten, diese Praxis künftig zu unterbinden?

Berlin, den 17. Januar 1996

Eingegangen am 19. Januar 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 124

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Ja, jedem festgestellten Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis wird eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 60,− DM ausgehändigt. Aus dieser ist der Zahlungstermin ersichtlich (14 Tage Frist). Des weiteren wird der Fahrgast über Möglichkeiten des Einspruches bzw. der Vorlage gültiger persönlicher Zeitkarten in den Diensträumen der BVG informiert. Bei Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. Abreden mit der BVG über Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung entstehen dem Fahrgast neben dem erhöhten Beförderungsentgelt keine weiteren Kosten. Erst wenn der Fahrgast trotz Inverzugsetzung das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlt hat, macht D & B S. GmbH den Verzugsschaden gemäß § 286 BGB gegenüber dem Schuldner geltend.

Ausgehend von der Kritik des Rechnungshofes von Berlin in seinem Jahresbericht 1993 hatte die BVG u. a. auch die Fremdvergabe der Inkassotätigkeit geprüft, um die Einnahmeverluste bei der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu senken. Nach Aussage der BVG wurde nach erfolgreichem Testverlauf diese Leistung öffentlich ausgeschrieben. Die Firma D&BS. erhielt den Zuschlag.

Zu 2.: Die berechneten Inkassokosten setzen sich bei einer Forderungshöhe von 60,− DM wie folgt zusammen:

− Grundvergütung 60,00 DM
− Auslagenpauschale 9,00 DM
− Kontoführungsgebühr 3,00 DM (pro Monat ab Anlage des Mandats)

72,00 DM

  • 15 % Mehrwertsteuer 10,80 DM

Gesamt 82,80 DM

Die Vergütung ist damit an eine 15/10 Anwaltsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer angelehnt. Sie beinhaltet keine Erfolgsprovision. Die gesamte Problematik wurde zu Beginn des Jahres 1994 u. a. auf Grund von Hinweisen durch den Verbraucherschutzverein e. V. untersucht und führte zu keiner rechtlichen Beanstandung.

Zu 3.: Es trifft zu, daß mehrere Fahrgäste gegen diese Verfahrensweise gerichtlich vorgegangen sind. Allerdings liegt bisher kein Grundsatzurteil vor. Nach Erkenntnissen der BVG und der Senatsverwaltung für Justiz gibt es bei den Berliner Amtsgerichten keine gefestigte Rechtsprechung zur Ersatzfähigkeit von Inkassokosten. Die Gerichte urteilen vielmehr stark abweichend. So reichen beispielsweise die Ansichten der Gerichte von der völligen Ablehnung eines solchen Anspruchs bis hin zu seiner Billigung in Höhe der entsprechenden Gebühr eines Rechtsanwalts.

Der Senat sieht keinen Anlaß, bei der BVG auf eine Änderung der Verfahrensweise bei der Sicherstellung des erhöhten Beförderungsentgeltes hinzuwirken.

Berlin, den 22. Februar 1996

Jürgen Klemann

Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 29. Februar 1996

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Ueberstunden bei BVG und S-Bahn GmbH

Ueberstunden bei BVG und S-Bahn GmbH

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) thematisiert die Anzahl der geleisteten Überstunden bei der BVG und der S-Bahn GmbH sowie die Frage, ob es wegen Personalmangels zu Einschränkungen im Linienbetrieb kommt und ob bei weiterem Personalabbau ein sicherer Betriebsablauf gewährleistet bleibt. Der Senat verweist auf die Stellungnahmen der Unternehmen: Die S-Bahn GmbH gibt keine innerbetrieblichen Daten preis und plant keine Personalreduzierungen, während die BVG mitteilt, dass Überstunden im üblichen Rahmen lägen, Ausfälle wegen Personalmangels unter 1 % lägen und Umstrukturierungen den sicheren Betriebsablauf nicht beeinträchtigen würden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/304 (Kleine Anfrage Nr. 108)

Nr. 108 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über Überstunden bei BVG und S-Bahn GmbH

Ich frage den Senat:

  1. Welche Angaben sind dem Senat bekannt über die Anzahl der geleisteten Überstunden bei der BVG und der S-Bahn GmbH?

  2. Liegen dem Senat Aussagen der BVG darüber vor, wie viele BVG-Linien wegen Personalmangels zeitweilig oder stundenweise nicht voll gefahren werden konnten oder können?

  3. Inwieweit sind bei weiterem Personalabbau bei BVG oder S-Bahn GmbH zur Zeit oder in Zukunft die notwendigen Maßnahmen für einen sicheren Betriebsablauf garantiert?

Berlin, den 15. Januar 1996

Eingegangen am 18. Januar 1996

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 108

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Der Senat hat die BVG und die S-Bahn GmbH um Stellungnahmen zu den Fragen gebeten. Er hat folgende Auskünfte erhalten:

Die S-Bahn GmbH gibt keinerlei Auskünfte über innerbetriebliche Daten, weist jedoch darauf hin, daß bei ihr kein Personalabbau geplant ist, sondern weitere Einstellungen vorgenommen werden sollen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen mit:

Zu 1.:

Soweit im Verkehrsdienst Überstunden im Jahre 1995 geleistet wurden, liegen diese in einem Bereich, wie sie auch bei anderen Verkehrsbetrieben üblicherweise auftreten.

Zu 2.:

Im Bereich der U-Bahn sind durch Personalmangel auch nicht stundenweise Ausfälle eingetreten. Im Omnibus- und Straßenbahnbereich liegt der Ausfall wegen personeller Ursachen unter 1 %.

Zu 3.:

Umstrukturierungen werden den sicheren Betriebsablauf nicht beeinträchtigen. Soweit personelle Reduzierungen in diesem Zusammenhang den Verkehrsdienst betreffen, wird dies keinen Einfluß auf die Sicherung des Leistungsangebotes haben.

Berlin, den 11. Februar 1996

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 13. Februar 1996

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Erneuerung der Bahnbruecke suedlich des Bahnhofs Lichterfelde-Ost

Erneuerung der Bahnbruecke suedlich des Bahnhofs Lichterfelde-Ost

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 53 thematisiert den Umbau der Bahnbrücke südlich des Bahnhofs Lichterfelde-Ost und die damit verbundene Verbreiterung der darunterliegenden Königsberger Straße. Der Senat legt in seiner Antwort den geplanten Straßenquerschnitt mit zwei bis drei Fahrspuren, einem Bussonderfahrstreifen, einem Radweg und zwei Gehwegen dar, beziffert die Gesamtkosten auf 12,2 Mio. DM und erklärt, dass eine Bürgerbeteiligung nur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Anhalter Bahn erfolgt sei und weitere Beteiligungen nicht vorgesehen seien.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/304 (Kleine Anfrage Nr. 53)

  1. Trifft es zu, daß im Zusammenhang mit der Erneuerung der Bahnbrücke südlich des Bahnhofs Lichterfelde-Ost geplant ist, auch die darunterliegende Straße zu verbreitern? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Planung? 2. Welche Flächenanteile sind dabei für a) allgemeine Fahrspuren, b) Busspuren, c) Radwege bzw. -spuren und d) Gehwege vorgesehen, und welche Veränderung der Aufteilung ergibt sich dadurch gegenüber dem bisherigen Zustand? 3. Trifft es zu, daß zuvor auch Planungen existierten, in denen gesonderte Fahrstreifen für Radfahrer und Busse vorgesehen waren? Wenn ja, warum wurde dies fallengelassen? 4. Wie vereinbart sich das mit dem erklärten Ziel des Senats, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Fahrradverkehr fördern zu wollen? 5. Welche Bürgerbeteiligung hat es in diesem Zusammenhang bisher gegeben, welche ist noch geplant? 6. Welche Veränderungen des Verkehrsverhaltens der Bewohner der Thermometersiedlung erwartet der Senat nach der Verlängerung der S 25 bis Lichterfelde-Süd? 7. Welche Auswirkungen wird dies auf das Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich Morgensternstraße/Königsberger Straße/Kranoldplatz haben? 8. Wie ist vor diesem Hintergrund zu erklären, daß beim Umbau der oben genannten Bahnunterführung der Autoverkehr einseitig und zu Lasten der umweltfreundlichen Verkehrsträger bevorzugt werden soll? 9. Wie teuer wird der Umbau voraussichtlich werden, wie hoch wären die Kosten ohne die Straßenverbreiterung? 10. Aus welchen Töpfen soll die Maßnahme finanziert und wann soll mit ihr begonnen werden? Berlin, den 14. Dezember 1995 Eingegangen am 20. Dezember 1995 Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 53 Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Ja. Der Straßenverantwortung zum Umbau der Königsberger Straße befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmungsphase. Zu 2.: a) 2 ≈ 3 Fahrspuren mit je 3,00 m Breite b) 1 Bussonderfahrstreifen mit 4,50 m Breite c) 1 Radweg mit 1,60 m Breite d) 2 Gehwege mit je > 3,00 m Breite Der vorhandene Straßenquerschnitt im Brückenbereich weist eine Fahrbahnbreite von 11,00 m und ca. 4,00 m breite Gehwege aus. Der geplante Straßenquerschnitt erhält auf Grund der neuen Brückenkonstruktion (Zweifeldträger) einen 3,0 m breiten Mittelstreifen.

Für die nördliche Richtungsfahrbahn ist die Anlage von zwei Fahrspuren geradeaus, einer Linksabbiegespur und einem Bussonderfahrstreifen, der gleichzeitig den Radverkehr aufnehmen soll, geplant. Auf Grund des starken Abbiegeverkehrs in die Morgensternstraße wird gegenwärtig geprüft, ob im Bereich des Knotenpunktes Königsberger Straße/Morgensternstraße/Jungfernstieg die Anlage einer verkürzten zweiten Linksabbiegespur möglich ist. Für die südliche Straßenseite sind zwei Fahrspuren – geradeaus, eine Rechtsabbiegespur, ein Radweg und ein Gehweg geplant.

Zu 3.:

Nein.

Zu 4.:

Der Senat sieht in den vorliegenden Planungen die Belange des ÖPNV berücksichtigt, da hier auf Grund der Spurenanzahl selbst ohne die beabsichtigte Anlage einer Sonderspur für Busse die Option für eine Busbeschleunigungsmaßnahme gegeben wäre. Auch die Belange des Radverkehrs werden ausreichend berücksichtigt.

Zu 5.:

Eine Bürgerbeteiligung ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Wiederaufbau und die Elektrifizierung der Anhalter Bahn durchgeführt worden. Weitere Bürgerbeteiligungen sind nicht vorgesehen. Es wird im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme voraussichtlich eine Bürgerinformation durch das Bezirksamt Steglitz erfolgen.

Zu 6., 7. und 8.:

Für die Dimensionierung der Verkehrsnetze im Bereich Lichterfelde sind die zukünftigen Änderungen, die sich aus den städtebaulichen und verkehrlichen Planungen insgesamt ergeben, entscheidend.

Konkrete Aussagen auf Verlagerungen des Verkehrsaufkommens auf die S-Bahn und Auswirkungen auf den Kreuzungsbereich Morgensternstraße/Königsberger Straße/Kranoldplatz können daher nicht auf Teilbereiche (Thermometersiedlung) beschränkt werden, sondern sind im Hinblick auf die Entwicklung des Gesamtraumes zu sehen.

Der geplante Ausbau der Unterführung berücksichtigt alle Verkehrsteilnehmer und die mögliche Siedlungsentwicklung gemäß Flächennutzungsplan.

Zu 9.:

Für den Umbau ist mit Gesamtkosten in Höhe von 12,2 Mio. DM zu rechnen. Die Kosten für den Brückenbau betragen etwa 7,5 Mio. DM, davon betragen die Kosten der Fernbahn etwa 4,0 Mio. DM und die der S-Bahn etwa 3,5 Mio. DM.

Zu 10.:

Die Kosten für den Brückenbau werden vom Land Berlin jeweils anteilig mit 63,8 % getragen. Die restlichen Anteile werden von der Bahn getragen. Der Straßenumbau wird vom Land Berlin finanziert.

Der Beginn für die Baumaßnahmen der S-Bahn ist für Anfang Februar 1996 vorgesehen, von der Fernbahn liegen uns keine Angaben vor.

Die Straßenbaumaßnahme wurde vom Bezirk Steglitz für die Investitionsplanung 1996 bis 2000 angemeldet. Der Baubeginn ist ab 1997 geplant.

Berlin, den 2. Februar 1996

In Vertretung

Schmitt

Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Eingegangen am 6. Februar 1996

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S-Bahn: Verzoegerungen bei den Baumassnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Strasse

S-Bahn: Verzoegerungen bei den Baumassnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Strasse

Ereignis

Die Fragestellungen zum Zeitplan, den Beendigungsfristen sowie den Ursachen für die Verzögerung der Bauarbeiten im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße betreffen ausschließlich Themenbereiche, die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fallen. Da sich die Deutsche Bahn AG nicht in der Lage sah, kurzfristig eine entsprechende Stellungnahme aufzuliefern, wird diese der Fragestellerin nachgereicht, sobald sie der Senatsverwaltung vorliegt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/654, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 729
Ich frage den Senat:
1. Welches war der Zeitplan für die Wiederinstandsetzung bzw.
den Neubau im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße?
2. Wann werden die Baumaßnahmen im genannten Bereich
beendet sein?
3. Welches sind die Ursachen für die Verzögerung der Bauarbeiten?
4. Gibt es die Möglichkeit, bis zur Fertigstellung des gesamten
Bereichs auf den beiden provisorisch genutzten östlichen
Bahnsteigen Wartehäuschen in ausreichender Zahl aufzustellen?
5. Gibt es die Möglichkeit, die Zugänge zu den beiden östlichen
Bahnsteigen, die bislang lediglich aus schmalen, ausgetretenen Holztreppen bestehen, zu verbreitern und in einen
sicheren Zustand zu versetzen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 729
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Die Fragestellungen betreffen ausschließlich Themenbereiche,
die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fallen.
Wir haben die Fragen an die Deutsche Bahn AG weitergereicht
und um Beantwortung gebeten. Sie sieht sich jedoch nicht in der
Lage, kurzfristig eine Stellungnahme aufzuliefern. Sobald uns die
Stellungnahme vorliegt, wird sie der Fragestellerin zugeleitet.

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S-Bahn: Verschiebung des Lueckenschlusses zwischen Treptower Park und Kiefholzstrasse auf Ende 1997

S-Bahn: Verschiebung des Lueckenschlusses zwischen Treptower Park und Kiefholzstrasse auf Ende 1997

Ereignis

Nach Auskunft der für das S-Bahn-Netz Berlin zuständigen Deutschen Bahn AG kann sie den S-Bahn-Abschnitt Neukölln–Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie bisher geplant zum 1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen. Auf Grund der genannten Terminverschiebung kann das mit der Herstellung dieser S-Bahn-Verbindung angestrebte, deutlich verbesserte Verkehrsangebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Neukölln und Treptow sowie die attraktivere Primärerschließung durch den S-Bahnhof Sonnenallee erst sieben Monate später als geplant wirksam werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4
Ich frage den Senat:
1. Treffen Informationen zu, daß der bisherige Terminplan für
die Planung und die Realisierung des Lückenschlusses nicht
aufrechterhalten wird?
2. Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für die Erschließungsqualität zwischen Neukölln und Treptow?
3. Wenn nein, welcher Zeitrahmen kann für welche Schritte
benannt werden?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Nach Auskunft der für das S-Bahn-Netz Berlin zuständigen
Deutschen Bahn AG kann sie den S-Bahn-Abschnitt Neukölln–
Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie bisher geplant zum
1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen.
Zu 2.:
Auf Grund der oben genannten Terminverschiebung kann das
mit der Herstellung dieser S-Bahn-Verbindung angestrebte, deutlich verbesserte Verkehrsangebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Neukölln und Treptow sowie die attraktivere Primärerschließung durch den S-Bahnhof Sonnenallee erst sieben
Monate später als geplant wirksam werden.
Bis dahin sind die Fahrgäste aus diesem Bereich auf die im
Gebiet verkehrenden Omnibuslinien angewiesen, die zum Teil an
den S-Bahnhöfen Neukölln, Köllnische Heide und Treptower
Park Anschlüsse zum S-Bahn-Verkehr herstellen.
Zu 3.:
Entfällt.

Hinweis

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Planungsstand S-Bahn-Lueckenschluss Treptower Park-Kieflolzstrasse

Planungsstand S-Bahn-Lueckenschluss Treptower Park-Kieflolzstrasse

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Branoner (CDU) befasst sich mit dem Terminplan für die Planung und Realisierung des S-Bahn-Lückenschlusses zwischen Treptower Park und Kieflolzstraße. Der Senat bestätigt, dass die Deutsche Bahn AG den S-Bahn-Abschnitt Neukölln–Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie geplant zum 1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen kann, wodurch sich die verbesserte Erschließung zwischen Neukölln und Treptow sowie die Inbetriebnahme des S-Bahnhofs Sonnenallee um sieben Monate verzögert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/304 (Kleine Anfrage Nr. 4)

Nr. 4
des Abgeordneten Wolfgang Branoner (CDU)
über Planungsstand S-Bahn-Lückenschluß Treptower Park-Kieflolzstraße

Ich frage den Senat:

  1. Treffen Informationen zu, daß der bisherige Terminplan für die Planung und die Realisierung des Lückenschlusses nicht aufrechterhalten wird?
  2. Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für die Erschließungsqualität zwischen Neukölln und Treptow?
  3. Wenn nein, welcher Zeitrahmen kann für welche Schritte benannt werden?

Berlin, den 4. Dezember 1995

Eingegangen am 4. Dezember 1995

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Ja. Nach Auskunft der für das S-Bahn-Netz Berlin zuständigen Deutschen Bahn AG kann sie den S-Bahn-Abschnitt Neukölln-Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie bisher geplant zum 1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen.

Zu 2.:

Auf Grund der oben genannten Terminverschiebung kann das mit der Herstellung dieser S-Bahn-Verbindung angestrebte, deutlich verbesserte Verkehrsangebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Neukölln und Treptow sowie die attraktivere Primärerschließung durch den S-Bahnhof Sonnenallee erst sieben Monate später als geplant wirksam werden.

Bis dahin sind die Fahrgäste aus diesem Bereich auf die im Gebiet verkehrenden Omnibuslinien angewiesen, die zum Teil an den S-Bahnhöfen Neukölln, Köllnische Heide und Treptower Park Anschlüsse zum S-Bahn-Verkehr herstellen.

Zu 3.:

Entfällt.

Berlin, den 22. Dezember 1995

Dr. Hassemer

Senator

mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe beauftragt

Eingegangen am 2. Januar 1996

Hinweis

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