Straßenverkehr: Sperrung von Autobahntunneln in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten die Berliner #Autobahntunnel wegen a) #Unfällen, b) hohem #Verkehrsaufkommen und c) aus anderen #Gründen in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 #gesperrt werden bzw. wie oft wur-den einzelne #Fahrstreifen und #Zufahrten #beschränkt? Frage 2: Welche Fahrtrichtung in den jeweiligen Tun-neln war davon in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 wie oft betroffen und wie lange dauerten diese Sperrungen? Antwort zu 1 und 2: Anzahl und Art der Sperrungen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Dauer der Sperrungen wird in der Verkehrsrege-lungszentrale nicht erfasst. Frage 3: Gibt es bestimmte Wochentage und Tages-zeiten, in denen sich die Sperrungen oder Zufahrtsbe-schränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten sind dies in welcher Fahrtrichtung? Antwort zu 3: Sperrungen und Zufahrtsbeschränkun-gen werden überwiegend an den Werktagen Montag bis Freitag geschaltet. Die Sperrung der beiden Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Alt-Glienicke (TAG) auf der Bundesautobahn (BAB) A 113 weisen keine signifikante tageszeitliche Ausprägung auf. Die einzelnen Sperrungen der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee und des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) in Fahrtrichtung West mussten mehrheitlich in den Morgenspitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonsti-gen Spursperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitliche Ausprägung erkennbar. Die Sperrung der beiden Tunnel Tegel Ortskern (TTO) und Flughafen Tegel (TFT) auf der BAB A 111 und der Zufahrten Antonienstraße und Siemensdamm in Fahrtrichtung Süd mussten mehrheitlich in den Morgen-spitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Spur-sperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitli-che Ausprägung erkennbar. Frage 4: Welche Auswirkungen haben diese Sperrun-gen auf das umliegende Straßennetz? Welche Straßen sind davon besonders betroffen? Antwort zu 4: Das Verkehrsaufkommen der Berliner Stadtautobahn kann bei einer Sperrung einer oder beider Fahrtrichtungen nicht vollständig durch das umliegende Stadtstraßennetz aufgenommen werden. Obwohl die Ver-kehrsregelungszentrale bei Ableitungen und Umleitungen extra dafür konzipierte Signalpläne an den Lichtsignalan-lagen schaltet und Verkehrsinformationen per TMC1- 1 Traffic Message Channel Verfahren (für Radiosender/Navigationsgeräte) über die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sowie über die Verkehrsinformationszentrale (Informationsta-feln, Internet) veröffentlicht, sind die Straßen-abschnitte überdurchschnittlich stark belastet, so dass sich der Ver-kehrsfluss deutlich schlechter darstellt als an Tagen ohne Autobahnsperrung. Bei einer Sperrung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an den ent-sprechenden Anschlussstellen Späthstraße bei Sperrung Fahrtrichtung Nord bzw. an der der Anschlussstelle Gra-destraße bei Sperrung Fahrtrichtung Süd abgeleitet. Die Umleitungstrecke verläuft südlich des TOB über Grade-straße – Blaschkowallee – Späthstraße. Die Lichtsignalan-lagen sind mit Umleitungsprogrammen ausgestattet, die eine etwa 20% höhere Leistungsfähigkeit zu Lasten des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) und der Abbiegerinnen und Abbieger aufweisen. Bei einer Sperrung des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm (ehemalige BAB A 105) abgeleitet und über den Kurt-Schumacher-Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Lichtsig-nalanlagen sind dafür mit einem gesonderten Signal-zeitenplan versorgt. Bei einer Sperrung des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) wird der Verkehr in Fahrtrichtung Nord durch Wechsel-wegweisung an der Anschlussstelle Holzhauser Straße abgeleitet und über die Holzhauser Straße – Berliner Straße – Waidmannsluster Damm – Autobahn-Schnitt-stelle (AS) Waidmannsluster Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Umleitung in Fahrtrichtung Süd er-folgt auf der gleichen Strecke in gegenläufiger Richtung. Auch hier sind die Lichtsignalanlagen mit einem geson-derten Signalzeitenplan versorgt. Frage 5: Werden Umleitungsstrecken ausgewiesen? Wenn ja, über welche Straßen verlaufen die Umleitungs-strecken? Antwort zu 5: Ja, und zwar wie folgt: Umleitung Tunnel Tegel Ortskern (TTO): Bedarfsumleitung U1/2 über AS Waidmannsluster Damm – Waidmannsluster Damm – Berliner Str. – Holzhauser Str. – AS Holzhauser Str. Umleitung Tunnel Flughafen Tegel (TFT): Bedarfsumleitung U 10/11 über ehemalige BAB A 105 – Kurt-Schumacher-Damm Umleitung Tunnel Ortsteil Britz (TOB): Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr. Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Tunnel Alt-Glinicke (TAG): Bedarfsumleitung U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117 Frage 6: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/ 10920 hatte der Senat auf Gespräche mit dem Bundesver-kehrsministerium über die Aufnahme von „stadtverkehrs-relevante Anforderungen und Regelungen“ in die Richtli-nie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentun-neln (RABT 2006) hingewiesen. Welche konkreten „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ sind dabei angesprochen worden und welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Welche Veränderungen an der RABT sind erzielt worden und welche Auswirkungen haben diese auf die Regulierung des Verkehrs in den Berliner Straßentunneln? Antwort zu 6: Die Verkehrssituation in Berlin ist in der Arbeitsgruppe für die Fortschreibung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ausführlich diskutiert worden, sie wird in den Abwägungsprozess für verkehrliche und sicherheitstech-nische Maßnahmen einfließen. Die Arbeitsgruppe hat zurzeit noch keinen Bericht vorgelegt, sodass Auswirkun-gen einer neuen RABT noch nicht abgeschätzt werden können. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

Straßenverkehr + BVG + S-Bahn: Individualverkehr und ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es konkrete #Konzepte, wie der Anteil der #Berufspendler mit attraktiven und akzeptierten Alter-nativen vom #Individualverkehr auf den #ÖPNV gelenkt werden kann? Antwort zu 1: Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Ver-kehr formuliert grundsätzlich das Ziel einer Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds. In der entsprechen-den Teilstrategie ist das Ziel formuliert, die Anteile der Verkehrsträger des Umweltverbunds insgesamt sowie speziell auch die Anteile des ÖPNV am Verkehrsauf-kommen zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, sieht der StEP Verkehr eine Reihe von Maßnahmen vor:  Maßnahmen, die die Attraktivität des ÖPNV stei-gern, wie bspw. die Ausrichtung der Siedlungs-entwicklung an bestehenden und hochwertigen ÖPNV-Anbindungen, eine Anpassung der ÖPNV-Angebote an veränderte Nachfrage, stärkere In-tegration der Angebote der Verkehrsträger des Umweltverbundes, Erhalt und Weiterentwicklung der ÖPNV-Infrastruktur und  Maßnahmen, die hinsichtlich der Nutzung des ÖPNV befördernd wirken, hierzu zählen z.B. Park-raumbewirtschaftung und Umgestaltungen von ge-eigneten Straßenräumen zugunsten der Verkehrs-mittel des Umweltverbunds Frage 2: Inwieweit erfolgt hierbei eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg? Frage 3: Gibt es konkrete Vorstellungen zur gemein-samen Finanzierung von notwendigen Ausbaumaßnah-men in der Infrastruktur (z.B. P+R sowie B+R-Anlagen; Erhöhung des ÖPNV-Angebots; Verbesserte Tarifangebo-te für Umlandpendler)? Antwort zu 2 und 3: Die Fragen werden aufgrund ih-res Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Länder Berlin und Brandenburg stimmen sich hinsichtlich bestimmter Fragestellungen bspw. in Zu-sammenhang mit der Erarbeitung strategischer Planwerke ab. Es gibt auf der Verwaltungsebene regelmäßige Ab-stimmungen zu verkehrspolitisch relevanten Themen. Mit dem Land Brandenburg gibt es darüber hinaus, teilweise gemeinsam mit dem VBB1, sowohl hinsichtlich der Angebotsgestaltung im SPNV2, des Infrastrukturaus-baus wie auch der Weiterentwicklung des Verbundtarifs eine kontinuierliche Zusammenarbeit. Die Finanzierung von Ausbaumaßnahmen der Infra-struktur beziehungsweise einer Erhöhung des ÖPNV-Angebots erfolgt dabei grundsätzlich nach der territoria-len Zuständigkeit. In Bezug auf die Stadt-Umland-Verkehre des ÖPNV ist grundsätzlich anzumerken, dass die Angebote im Bus- und S-Bahn-Verkehr auf Berliner Gebiet oftmals bereits eine höhere, nachfragegerechte Angebotsdichte im Ver-gleich zum Angebot im Umland aufweisen. Bei steigen-der Verkehrsnachfrage zwischen Berlin und den berlinna-hen Gebieten in Brandenburg wäre daher je nach Relation zu prüfen, ob dichte ÖPNV-Angebote über die Landes-grenze hinaus nach Brandenburg verlängert werden kön-nen. Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten für die Stadt-Umland-Verkehre wären die Angebotsausweitungen auf Brandenburger Gebiet dabei durch den jeweiligen Um-land-Landkreis (zuständig für Bus- und Straßenbahnver-kehre) bzw. das Land Brandenburg (zuständig für den Schienenpersonennahverkehr) zu prüfen und zu finanzie-ren. Entsprechende Planungen für Angebotsverbesserun-gen im Stadt-Umland-Verkehr erfolgen unter Koordinati-on des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg zurzeit beispielsweise für den Busverkehr zwischen Potsdam und Berlin-Spandau sowie die Busverkehre zwischen Berlin und dem Landkreis Oberhavel. Im August 2014 wurde zudem ein verbessertes und verdichtetes Busangebot zwischen Berlin-Buch bzw. Berlin-Hohenschönhausen und dem Landkreis Barnim (Gemeinden Panketal und Ahrensfelde) in Betrieb genommen. Frage 4: Wie werden diese Themen im Masterplan Parken berücksichtigt? Antwort zu 4: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass mit einem „Masterplan Parken Berlin“ eine Strategie für die Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin erarbeitet werden soll. Über die Parkraumbewirt-schaftung hinaus sollen weitere Themen wie die Integra-tion neuer Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Straßenraum (z.B. Carsharing, Ladezonen für den Wirt-schaftsverkehr, Fahrradabstellplätze) und die Erprobung innovativer Verfahren zur Bürgerbeteiligung im Rahmen von Modellprojekten aufgegriffen werden. Die Arbeiten an einer entsprechenden „Strategie Parken in Berlin“ laufen. In Zusammenhang mit oben stehender Thematik wird überlegt, ob ein Pilotprojekt „P+R und B+R entlang an einer ausgewählten ÖV3-Trasse“ durchgeführt werden sollte. Unter Einbeziehung des Umlands könnte dabei insbesondere das Zusammenspiel von attraktiven P+R-Angeboten, hoher ÖPNV-Qualität und Parkraumbewirt-schaftung untersucht und bewertet werden. Frage 5: Wie erfolgt die länderübergreifende Abstim-mung und Regelung der Zuständigkeiten auf Landesebene und auf Landkreis- bzw. Stadtbezirksebene? Antwort zu 5: Hier ist zwischen den verschiedenen Themen, Fragestellungen und Zuständigkeiten zu unter-scheiden (s. hierzu auch Antwort zu Frage 2 und 3). Ne-ben fachlichen Austauschen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, gibt es Abstimmungen zwischen den Umlandkommunen und der Berlin im Rahmen der Kom-munalen Nachbarschaftsforen. 3 Öffentlicher Verkehr Die Zuständigkeit des Landes Berlin als Aufgaben-träger sowohl für den SPNV als auch für den übrigen ÖPNV ist über das Berliner ÖPNV-Gesetz geregelt. Die Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Personen-nahverkehrs ist somit Aufgabe Berlins. Die Durchführung dieses Gesetzes liegt bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Das Brandenburger ÖPNVG regelt die Zuständigkeit des Landes als Aufgabenträger nur für den SPNV, für den übrigen ÖPNV stehen die Landkreise und kreisfreien Städte in der Aufgabenträgerschaft. Die Gesetze sehen dabei vor, dass zur Wahrung der verkehrlichen Verflechtungen, die sich über die Gebiets-grenzen eines Aufgabenträgers hinaus erstrecken, das Nahverkehrsangebot möglichst lückenlos und einheitlich gestaltet werden soll. Dies ist daher auch Inhalt in den Nachbarschaftsforen und in bilateralen Gesprächen der beteiligten Verwaltungen. Darüber hinaus wird über den VBB der Nachsteuerungsbedarf in der jährlichen Fahr-plangestaltung koordiniert und entsprechende Tarifange-bote abgestimmt. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

S-Bahn: Kontrolle der S-Bahn in Berlin Erneut Fehler auf frisch sanierten Schienen entdeckt, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/kontrolle-der-s-bahn-in-berlin-erneut-fehler-auf-frisch-sanierten-schienen-entdeckt/11040196.html Nachdem bereits in der vergangenen Woche drei #Schienenbrüche auf der frisch sanierten #Stadtbahn den Verkehr lahm legten, haben Inspekteure nun erneut zwei #Fehler an der Bahn festgestellt. Diese sollen den Betrieb aber nicht beeinträchtigen.

Auf der frisch sanierten Berliner #S-Bahn haben Inspekteure erneut vier schadhafte Stellen entdeckt. In der Nacht zum Dienstag wurden bei zwei Schweißungen Fehler festgestellt, wie die Deutsche Bahn bestätigte, in der Nacht zu Donnerstag zwei weitere. Diese befinden sich im Abschnitt zwischen Ostbahnhof und Alexanderplatz. Nach Angaben der Deutschen Bahn hätten diese nicht sofort eine Handlung erfordert. Doch auf Grund der bereits aufgetretenen Schienenbrüche wurden diese auffälligen Stellen sofort „gelascht“ und werden in den nächsten zwei Wochen präventiv ausgebaut. Eine Befahrung ist mit 60 Stundenkilometern ohne Einschränkungen möglich. Am 19. November waren auf der wichtigen Ost-West-Verbindung drei Schienen gebrochen. Auch im Oktober war die Schiene an der …

Bahnverkehr: Ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße: Eigentumsverhältnisse und Planungsstand, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist derzeit und seit wann #Eigentümer der #Bahnflächen an der #Greifswalder Straße im Bezirk Pan-kow, die sich auf den nachfolgend aufgeführten Flurstü-cken befinden: – Flur 216: Flurstücke 116 bis 124, 128 bis 135; – Flur 217: Flurstücke 223 bis 241; – Flur 317: Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191? Antwort zu 1: Nachfolgende Grundstücke waren zu keiner Zeit Bahnflächen an der Greifswalder Straße und werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 122 (nördlich von Flurstück 123) Flurstück 123 (Straßenfläche „Storkower Straße“). Nachfolgende Grundstücke sind sogenannte „histori-sche Flurstücke“ und nicht mehr existent. Sie werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 117 und 119. Für die verbleibenden Grundstücke ergeben sich nach-folgende Eigentumsverhältnisse gemäß Liegenschaftska-taster-Auskunft (LIKA-Auskunft). Der Zeitpunkt des Eigentumüberganges konnte nur für die Flächen gemäß Buchstabe d) ermittelt werden. a) Flur 216, Flurstück 116 Eigentümer/Berechtigte: privat b) Flur 216, Flurstück 118 Eigentümer/Berechtigte: 1. privat 2. DB Mobility Logistics AG c) Flur 216, Flurstück 120 Eigentümer/Berechtigte: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG d) Flur 216, Flurstück 121 und 124 Eigentümer/Berechtigte: privat, seit Oktober 2009 e) alle verbleibenden Grundstücke: Flur 216, Flurstücke128 bis 135, Flur 217, Flurstücke 223 bis 241 sowie Flur 317, Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191 Eigentümer/Berechtigte: privat Frage 2: Welchen eisenbahnrechtlichen und planungs-rechtlichen Status wiesen die o.g. Flächen zum Zeitpunkt des Verkaufs auf und wie ist der Status aktuell? Frage 3: Wann erfolgte ggf. die Entwidmung bzw. Freistellung von Eisenbahnzwecken, wann und durch wen sind die entsprechenden Anträge gestellt worden und welche Berliner Stellen waren in die Prüfung einbezogen, welche Stellungnahmen haben sie abgegeben und durch wen sind die Anträge wie beschieden worden? Antwort zu 2 und 3: Flächen zu Buchstabe a), b) und c): Die Flächen sind durch Grundstücksteilung einer plan-festgestellten Eisenbahnverkehrsfläche entstanden. Dem Land Berlin liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Flächen durch Entwidmung bzw. durch Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisen-bahngesetz (AEG) aus der eisenbahnrechtlichen Fachpla-nungshoheit entlassen wurden. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe d): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer (seit Okt. 2009) verkauft. Das Unternehmen betreibt die auf den Flächen befindlichen Bahnanlagen als nichtöffentliche Eisen-bahninfrastruktur (Anschlussbahn) unter der Aufsicht der Landeseisenbahnbehörde Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. VII). Aktueller Status: #Planfestgestellte #Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe e): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer verkauft. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen wurde der Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG von der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH, mit Schreiben vom 14.01.2011 gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit Schreiben 511pf/130/352 vom 22.06.2011 die Frei-stellung beschieden. Die freigestellte Fläche entspricht nach Vermessung und Grundstücksteilung nachfolgende Flächen: Flur 216, Flurstück 131 (teilw.), 133 (teilw.), 135 (teilw.), Flur 217, Flurstück 239 (teilw.), 241 (teilw.), Flur 317, Flurstück 177 (teilw.), 186 und 188 (teilw.), Gesamtgröße ca. 13.886 m². Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die aus der Planfeststellung entlassenen Flächen sind planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten.“ Grundsätzlich sind in einem Freistellungsverfahren nach § 23 AEG die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisie-rungsgesetzes bestimmte Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und der Regionalplanung sowie die betroffenen Gemeinden (hier: Bezirke) zur Stellungnahme aufzufordern. Für dieses Freistellungsverfahren sind dem Senat keine Einwände von seinen Dienststellen bekannt. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen hat das EBA auf Antrag der DB Netz AG, gemäß § 23 Abs. 2 AEG, am 27.05.2014 im Bundesanzeiger durch öffentli-che Bekanntmachung zur Stellungnahme aufgefordert: Flur 216, Flurstücke 128, 130, 131 (teilw.), 133 (teilw.) Flur 217, Flurstücke 223, 229, 232, 234, 235, 238, 239 (teilw.), 241 Flur 317, Flurstücke 177 (teilw.), 178, 180, 182, 183, 184, 188 (teilw.) und 189. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat hierzu sinngemäß wie folgt Stellung genommen: – Seitens der Stadt- und Freiraumplanung bestehen keine Bedenken. – Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen keine Be-denken. – Aus kreuzungsrechtlicher Sicht sowie seitens des Straßenbaulastträgers bestehen im Bereich der Straßenüberführung „Prenzlauer Allee Brücke“ Bedenken gegen die beantragte Freistellung. Das Freistellungsverfahren ist derzeit nicht abge-schlossen, ein Freistellungsbescheid liegt nicht vor. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrsflä-chen. Nachfolgende Flächen werden weiterhin als planfest-gestellte Eisenbahnverkehrsflächen, z. B. für bahnbe-triebsnotwendige Kabeltrassen und Zufahrt für die DB AG zu den Bahnanlagen benötigt: Flur 216, Flurstücke 129, 132, 134, Flur 217, Flurstücke 224, 225, 226, 227, 228, 230, 231, 233, 236, 237, 240, Flur 317, Flurstücke 179, 181, 185, 190 und 191. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage bestand ein kommunales Vorkaufsrecht und wie ist der zuständige Bezirk damit umgegangen, z.B. durch Verzicht und Erteilung eines Negativattestes? Antwort zu 4: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin beim Kauf von Grundstücken auf Grundlage des Baugesetzbuches sind die §§ 24 und 25. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch das Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt. Nach dieser Rechtsgrundlage bestanden und bestehen keine Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Grundstücken im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes Greifswalder Straße durch das Land Berlin.“ Berlin, den 26. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

Regionalverkehr: Berlin-Hamburg: Ab 14. Dezember zwei Züge täglich pro Richtung Angebot des IRE Berlin-Hamburg von DB Regio Nordost wird gut angenommen, aus Punkt 3

http://punkt3.de/index.php?go=lesen&read=3763

Am 14. April ging der #IRE Berlin-#Hamburg erstmals auf Fahrt. Dank der großen #Nachfrage wird das Zugangebot nun #verdoppelt: Ab dem #Fahrplanwechsel am 14. Dezember fahren täglich zwei Züge pro Richtung.

Laut den Projektleitern Carsten Moll und Mario Redel von DB Regio konnten seit der Einführung des neuen IRE Berlin-Hamburg zahlreiche Fahrgäste für eine Reise mit der Bahn gewonnen werden, die ihre Reise sonst nicht angetreten hätten.

Eine Umfrage ergab, dass die Fahrgäste besonders den günstigen Fahrpreis, die umsteigefreie Verbindung und den bequemen Komfort an Bord des IRE schätzen. Beliebt sind auch die Sitzplatzreservierung und der Service mit Getränken und Snacks direkt am Platz.

Mit diesen Vorzügen hat sich der IRE Berlin-Hamburg mittlerweile als ideale Ergänzung zum schnelleren Fernverkehr auf der Strecke Hamburg – Berlin etabliert. Im Vergleich zur Straße überzeugt die Kombination von Bahnreisekomfort und günstigem Preis.

Jedes neue Angebot, so die Projektleiter, stärkt das System Eisenbahn mit all seinen Vorteilen – gerade in Deutschland mit seiner hervorragenden Eisenbahninfrastruktur. Und das kommt wiederum der Volkswirtschaft sowie der Umwelt zugute.

Auf dieser und den folgenden Seiten stellt punkt 3 die Neuheiten ab 14. Dezember und Serviceinfos rund um den IRE Berlin-Hamburg vor und verrät, zu welchen besonderen Veranstaltungen die Orte auf der Strecke in der Vorweihnachtszeit einladen.

Alle Neuheiten ab 14. Dezember im Überblick:

Verdoppeltes Angebot – für Frühaufsteher und Langschläfer

Aufgrund des guten Starts hat sich DB Regio Nordost entschieden, das Angebot des IRE Berlin-Hamburg ab Dezember 2014 auszuweiten. Es fährt dann morgens zusätzlich ein Zug von Hamburg nach Berlin und nachmittags von Berlin nach Hamburg. Somit haben auch alle diejenigen, die nicht früh aufstehen mögen, täglich eine Verbindung mit dem IRE von Berlin nach Hamburg und von Hamburg nach Berlin, sonntags fahren nachmittags sogar zwei je Richtung. Die günstigen Zustiegsmöglichkeiten in den Zentren von Hamburg und Berlin sowie die zahlreichen Unterwegshalte runden das Angebot ab.

Mehr Sitzplätze, speziell am Wochenende
Der neue Fahrplan ermöglicht es, bei hoher Nachfrage mehr Wagen mitzuführen. Damit gibt es mehr Platz für Reisende und Gepäck – auch an den stark nachgefragten Wochenenden.

Deutlich verkürzte Fahrzeiten
Der IRE wird ab Dezember deutlich schneller. So verkürzt sich die Reisezeit bei den bereits bestehenden Fahrten von Hamburg nach Berlin um mehr als 20 Minuten. Die neuen Verbindungen, insbesondere von Hamburg nach Berlin, sind mit deutlich unter drei Stunden besonders schnell. Damit liegt die Fahrzeit zwischen ICE und Fernbus und macht die Reise im IRE noch attraktiver.

Gewohnt hoher Komfort und Service
Die bei vielen Fahrgästen beliebte Sitzplatzreservierung bleibt weiter für einen Zugteil möglich und kostet nur 4,50 Euro. So ist der Wunschplatz gesichert – ob im gemütlichen Abteil oder im geselligen Großraum, in Reihe oder mit Tisch. Im zweiten Zugteil besteht auch weiterhin die Möglichkeit zur freien Platzwahl. Spontanes Reisen ist im IRE Berlin-Hamburg erwünscht! In jedem IRE ist wie gewohnt reichlich Platz auch für sperriges Gepäck, ohne Begrenzung. Der freundliche IRE-Service am Platz mit frischem Kaffee, gekühlten Getränken und kleinen Snacks sowie für Familien der Kleinkindbereich mit Kinderwagenstellfläche sorgen für eine rundum entspannte Reise.

Und das Beste: der Preisvorteil
Der niedrige Festpreis ohne wenn und aber – ob bei der Buchung vorab im Kundenzentrum, online oder bei spontanem Reiseantritt – bleibt gleich: 19,90 Euro für eine Fahrt bzw. 29,90 Euro für die Hin- und Rückfahrt innerhalb von 15 Tagen. Gute Fahrt!

Regionalverkehr: Berlin-Hamburg: Ab 14. Dezember zwei Züge täglich pro Richtung Angebot des IRE Berlin-Hamburg von DB Regio Nordost wird gut angenommen, aus Punkt 3

http://punkt3.de/index.php?go=lesen&read=3763 Am 14. April ging der #IRE Berlin-#Hamburg erstmals auf Fahrt. Dank der großen #Nachfrage wird das Zugangebot nun #verdoppelt: Ab dem #Fahrplanwechsel am 14. Dezember fahren täglich zwei Züge pro Richtung.

Laut den Projektleitern Carsten Moll und Mario Redel von DB Regio konnten seit der Einführung des neuen IRE Berlin-Hamburg zahlreiche Fahrgäste für eine Reise mit der Bahn gewonnen werden, die ihre Reise sonst nicht angetreten hätten. Eine Umfrage ergab, dass die Fahrgäste besonders den günstigen Fahrpreis, die umsteigefreie Verbindung und den bequemen Komfort an Bord des IRE schätzen. Beliebt sind auch die Sitzplatzreservierung und der Service mit Getränken und Snacks direkt am Platz. Mit diesen Vorzügen hat sich der IRE Berlin-Hamburg mittlerweile als ideale Ergänzung zum schnelleren Fernverkehr auf der Strecke Hamburg – Berlin etabliert. Im Vergleich zur Straße überzeugt die Kombination von Bahnreisekomfort und günstigem Preis. Jedes neue Angebot, so die Projektleiter, stärkt das System Eisenbahn mit all seinen Vorteilen – gerade in Deutschland mit seiner hervorragenden Eisenbahninfrastruktur. Und das kommt wiederum der Volkswirtschaft sowie der Umwelt zugute. Auf dieser und den folgenden Seiten stellt punkt 3 die Neuheiten ab 14. Dezember und Serviceinfos rund um den IRE Berlin-Hamburg vor und verrät, zu welchen besonderen Veranstaltungen die Orte auf der Strecke in der Vorweihnachtszeit einladen. Alle Neuheiten ab 14. Dezember im Überblick: Verdoppeltes Angebot – für Frühaufsteher und Langschläfer Aufgrund des guten Starts hat sich DB Regio Nordost entschieden, das Angebot des IRE Berlin-Hamburg ab Dezember 2014 auszuweiten. Es fährt dann morgens zusätzlich ein Zug von Hamburg nach Berlin und nachmittags von Berlin nach Hamburg. Somit haben auch alle diejenigen, die nicht früh aufstehen mögen, täglich eine Verbindung mit dem IRE von Berlin nach Hamburg und von Hamburg nach Berlin, sonntags fahren nachmittags sogar zwei je Richtung. Die günstigen Zustiegsmöglichkeiten in den Zentren von Hamburg und Berlin sowie die zahlreichen Unterwegshalte runden das Angebot ab. Mehr Sitzplätze, speziell am Wochenende Der neue Fahrplan ermöglicht es, bei hoher Nachfrage mehr Wagen mitzuführen. Damit gibt es mehr Platz für Reisende und Gepäck – auch an den stark nachgefragten Wochenenden. Deutlich verkürzte Fahrzeiten Der IRE wird ab Dezember deutlich schneller. So verkürzt sich die Reisezeit bei den bereits bestehenden Fahrten von Hamburg nach Berlin um mehr als 20 Minuten. Die neuen Verbindungen, insbesondere von Hamburg nach Berlin, sind mit deutlich unter drei Stunden besonders schnell. Damit liegt die Fahrzeit zwischen ICE und Fernbus und macht die Reise im IRE noch attraktiver. Gewohnt hoher Komfort und Service Die bei vielen Fahrgästen beliebte Sitzplatzreservierung bleibt weiter für einen Zugteil möglich und kostet nur 4,50 Euro. So ist der Wunschplatz gesichert – ob im gemütlichen Abteil oder im geselligen Großraum, in Reihe oder mit Tisch. Im zweiten Zugteil besteht auch weiterhin die Möglichkeit zur freien Platzwahl. Spontanes Reisen ist im IRE Berlin-Hamburg erwünscht! In jedem IRE ist wie gewohnt reichlich Platz auch für sperriges Gepäck, ohne Begrenzung. Der freundliche IRE-Service am Platz mit frischem Kaffee, gekühlten Getränken und kleinen Snacks sowie für Familien der Kleinkindbereich mit Kinderwagenstellfläche sorgen für eine rundum entspannte Reise. Und das Beste: der Preisvorteil Der niedrige Festpreis ohne wenn und aber – ob bei der Buchung vorab im Kundenzentrum, online oder bei spontanem Reiseantritt – bleibt gleich: 19,90 Euro für eine Fahrt bzw. 29,90 Euro für die Hin- und Rückfahrt innerhalb von 15 Tagen. Gute Fahrt!

Regionalverkehr: Was bringt der Fahrplanwechsel bei DB Regio Nordost Renado Kropp, Regionalleiter Marketing, über die wichtigsten Fahrplanänderungen, aus Punkt 3

http://punkt3.de/index.php?go=lesen&read=3749

Im Dezember tritt der neue #Fahrplan in Kraft. Welches sind die wichtigsten #Neuerungen zum #Fahrplanwechsel 2014/2015 und was bedeutet das für die Fahrgäste?

Renado Kropp: Im Fahrplan 2015 wird es keine strukturellen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr geben, sondern eher geringfügige #Anpassungen bei Zugfahrten in #Tagesrandlagen und am Wochenende. Nach zehn Jahren werden wir wieder die RB 24 betreiben. Wir freuen uns, unsere Fahrgäste auf der Relation Eberswalde – Berlin-Lichtenberg im Stunden-Takt künftig mit einem fünfteiligen Talent-Fahrzeug befördern zu dürfen. Damit besteht auf der nachfragestarken Relation Eberswalde – Berlin eine alternative Fahrtmöglichkeit zur RE 3 und das Platzangebot erhöht sich deutlich.

In Berlin und Brandenburg hält der Trend zur Schiene bei Pendlern und im Freizeitverkehr an, die Nachfrage steigt. Wie fließen diese Entwicklungen in die Gestaltung des neuen Fahrplans ein?

Renado Kropp: Die Nachfrage entwickelte sich im letzten Jahr positiv. Daher werden beispielsweise die Züge der RE 3 und RE 5 während der Saison regulär mit einem zusätz­lichen Wagen gefahren. Diese Lösung funktioniert leider nicht überall, wie z. B. auf der RE 1. Hier können wir aber auf die Verdichter-Züge während der Berufspendlerzeiten verweisen und auf die zwischen Berlin Friedrichstraße und Potsdam parallel verkehrende RB 21/22. Grundsätzlich bieten wir die gemäß Verkehrsvertrag geforderten Platz­kapazitäten und Fahrthäufigkeiten zuverlässig an. Unser Fokus liegt daher auf der Gewährleistung sicherer Anschlüsse und Bau-Ersatzverkehre.

Apropos Bau: Langfristig geplante Baumaßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil bei der Erstellung neuer Fahrpläne, worauf müssen sich die Fahrgäste 2015 einstellen?

Renado Kropp: Besonders die Stadtbahnsanierung wird eine Herausforderung: Aufgrund einer Totalsperrung der Strecke Berlin Friedrichstraße (einschließlich) – Berlin Zoo (ausschließlich) vom 29. August bis 22. November 2015 verkehren die Züge der Linien RE 1, RE 7, RB 14 und RB 21/22 aus Richtung Westen bis/ab Berlin Zoo, aus Richtung Osten verkehren Züge der RE 1 bis/ab Berlin Alexanderplatz, RE 7 und RB 14 bis/ab Berlin Ostbahnhof.

Zur Überbrückung werden die Fahrgäste auf S-Bahn und BVG umsteigen müssen, ähnlich wie dieses Jahr während der Stadtbahnsanierung der S-Bahn-Gleise unsere Züge zur Umfahrung genutzt wurden. Neben dieser großen Baumaßnahme werden sich die Reisenden auch weiterhin auf vielfältige baubedingte Änderungen im gesamten Netz Berlin/Brandenburg einstellen müssen. Wir hoffen dabei auf das Verständnis der Kunden, denn solche Baumaßnahmen sind die Voraussetzung für dauerhafte Qualität im Bahnverkehr.

Beim letzten Fahrplanwechsel wurde das Betriebssystem der Linien RB 21 und RB 22 erfolgreich verändert, um mehr Pünktlichkeit zu erreichen. Gibt es solche Konzepte zur Stabilisierung diesmal an anderer Stelle im Netz?

Renado Kropp: Im letzten Fahrplanjahr haben wir das Betriebskonzept der RB 21/22 angepasst. So haben sich die Stabilität der Kernlinien auf der sogenannten Stadtbahn und damit die Pünktlichkeit der Züge wesentlich verbessert. Daneben wurden positive Effekte durch die Verlängerung von Haltezeiten erzielt, um die Aus- und Einsteigezeiten an stark frequentierten Bahnhöfen zu verlängern. Dies ist durch das komplexe Fahrplangefüge nicht überall und systematisch möglich. Daher arbeiten wir bei der Planung eines jeden neuen Fahrplans an diesem Thema. Größere Änderungen wird es voraussichtlich zum Jahresfahrplan 2016 wieder geben.

Der Fahrplanwechsel ist auch der Startschuss für die Betriebsaufnahme des Verkehrsvertrags Nord-Süd, den DB Regio Nordost in der Ausschreibung für sich gewinnen konnte. Die Linien RE 3 und RE 5 wurden bereits von Ihnen betrieben, gibt es trotzdem Neuerungen?

Renado Kropp: Der Fahrplan wird sich vorerst nur in geringem Umfang ändern. Es gibt Anpassungen von Einzellagen und zusätzliche Züge in Tagesrandlage. Gemäß Verkehrsvertrag Netz Nord-Süd werden wir auf den beiden Linien mit modernisierten und klimatisierten Fahrzeugen fahren, aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie jedoch nicht in allen Zügen gleich ab Fahrplanwechsel Mitte Dezember. Wir bemühen uns, diese fehlenden Fahrzeuge mit modernisierten Doppelstockwagen zu ersetzen. Die Umstellung erfolgt sukzessive bis zum Frühjahr, so dass wir zum Beginn der Ausflugssaison auf beiden Linien größtenteils Neubau-Doppelstockwagen im Einsatz haben werden.

Der Verdichter-Takt Angermünde – Schwedt(Oder) sowie einzelne Leistungen Angermünde – Prenzlau werden neu von der Niederbarnimer Eisenbahn gefahren.

Regionalverkehr: Was bringt der Fahrplanwechsel bei DB Regio Nordost Renado Kropp, Regionalleiter Marketing, über die wichtigsten Fahrplanänderungen, aus Punkt 3

http://punkt3.de/index.php?go=lesen&read=3749 Im Dezember tritt der neue #Fahrplan in Kraft. Welches sind die wichtigsten #Neuerungen zum #Fahrplanwechsel 2014/2015 und was bedeutet das für die Fahrgäste?

Renado Kropp: Im Fahrplan 2015 wird es keine strukturellen Änderungen im Vergleich zum Vorjahr geben, sondern eher geringfügige #Anpassungen bei Zugfahrten in #Tagesrandlagen und am Wochenende. Nach zehn Jahren werden wir wieder die RB 24 betreiben. Wir freuen uns, unsere Fahrgäste auf der Relation Eberswalde – Berlin-Lichtenberg im Stunden-Takt künftig mit einem fünfteiligen Talent-Fahrzeug befördern zu dürfen. Damit besteht auf der nachfragestarken Relation Eberswalde – Berlin eine alternative Fahrtmöglichkeit zur RE 3 und das Platzangebot erhöht sich deutlich. In Berlin und Brandenburg hält der Trend zur Schiene bei Pendlern und im Freizeitverkehr an, die Nachfrage steigt. Wie fließen diese Entwicklungen in die Gestaltung des neuen Fahrplans ein? Renado Kropp: Die Nachfrage entwickelte sich im letzten Jahr positiv. Daher werden beispielsweise die Züge der RE 3 und RE 5 während der Saison regulär mit einem zusätz­lichen Wagen gefahren. Diese Lösung funktioniert leider nicht überall, wie z. B. auf der RE 1. Hier können wir aber auf die Verdichter-Züge während der Berufspendlerzeiten verweisen und auf die zwischen Berlin Friedrichstraße und Potsdam parallel verkehrende RB 21/22. Grundsätzlich bieten wir die gemäß Verkehrsvertrag geforderten Platz­kapazitäten und Fahrthäufigkeiten zuverlässig an. Unser Fokus liegt daher auf der Gewährleistung sicherer Anschlüsse und Bau-Ersatzverkehre. Apropos Bau: Langfristig geplante Baumaßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil bei der Erstellung neuer Fahrpläne, worauf müssen sich die Fahrgäste 2015 einstellen? Renado Kropp: Besonders die Stadtbahnsanierung wird eine Herausforderung: Aufgrund einer Totalsperrung der Strecke Berlin Friedrichstraße (einschließlich) – Berlin Zoo (ausschließlich) vom 29. August bis 22. November 2015 verkehren die Züge der Linien RE 1, RE 7, RB 14 und RB 21/22 aus Richtung Westen bis/ab Berlin Zoo, aus Richtung Osten verkehren Züge der RE 1 bis/ab Berlin Alexanderplatz, RE 7 und RB 14 bis/ab Berlin Ostbahnhof. Zur Überbrückung werden die Fahrgäste auf S-Bahn und BVG umsteigen müssen, ähnlich wie dieses Jahr während der Stadtbahnsanierung der S-Bahn-Gleise unsere Züge zur Umfahrung genutzt wurden. Neben dieser großen Baumaßnahme werden sich die Reisenden auch weiterhin auf vielfältige baubedingte Änderungen im gesamten Netz Berlin/Brandenburg einstellen müssen. Wir hoffen dabei auf das Verständnis der Kunden, denn solche Baumaßnahmen sind die Voraussetzung für dauerhafte Qualität im Bahnverkehr. Beim letzten Fahrplanwechsel wurde das Betriebssystem der Linien RB 21 und RB 22 erfolgreich verändert, um mehr Pünktlichkeit zu erreichen. Gibt es solche Konzepte zur Stabilisierung diesmal an anderer Stelle im Netz? Renado Kropp: Im letzten Fahrplanjahr haben wir das Betriebskonzept der RB 21/22 angepasst. So haben sich die Stabilität der Kernlinien auf der sogenannten Stadtbahn und damit die Pünktlichkeit der Züge wesentlich verbessert. Daneben wurden positive Effekte durch die Verlängerung von Haltezeiten erzielt, um die Aus- und Einsteigezeiten an stark frequentierten Bahnhöfen zu verlängern. Dies ist durch das komplexe Fahrplangefüge nicht überall und systematisch möglich. Daher arbeiten wir bei der Planung eines jeden neuen Fahrplans an diesem Thema. Größere Änderungen wird es voraussichtlich zum Jahresfahrplan 2016 wieder geben. Der Fahrplanwechsel ist auch der Startschuss für die Betriebsaufnahme des Verkehrsvertrags Nord-Süd, den DB Regio Nordost in der Ausschreibung für sich gewinnen konnte. Die Linien RE 3 und RE 5 wurden bereits von Ihnen betrieben, gibt es trotzdem Neuerungen? Renado Kropp: Der Fahrplan wird sich vorerst nur in geringem Umfang ändern. Es gibt Anpassungen von Einzellagen und zusätzliche Züge in Tagesrandlage. Gemäß Verkehrsvertrag Netz Nord-Süd werden wir auf den beiden Linien mit modernisierten und klimatisierten Fahrzeugen fahren, aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie jedoch nicht in allen Zügen gleich ab Fahrplanwechsel Mitte Dezember. Wir bemühen uns, diese fehlenden Fahrzeuge mit modernisierten Doppelstockwagen zu ersetzen. Die Umstellung erfolgt sukzessive bis zum Frühjahr, so dass wir zum Beginn der Ausflugssaison auf beiden Linien größtenteils Neubau-Doppelstockwagen im Einsatz haben werden. Der Verdichter-Takt Angermünde – Schwedt(Oder) sowie einzelne Leistungen Angermünde – Prenzlau werden neu von der Niederbarnimer Eisenbahn gefahren.

Flughafen BER Berlin Brandenburg Mehr als 50.000 Baupläne für den BER, aber kein Termin, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/flughafen-ber-berlin-brandenburg-mehr-als-50-000-bauplaene-fuer-den-ber–aber-kein-termin,11546166,29150178.html Wann wird der #Hauptstadtflughafen endlich fertig? Eine Bestandsaufnahme zeigt, was noch zu tun ist – und dass die Eröffnung in weiter Ferne liegt Übernächstes Jahr. 2017. Nie. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht öffentlich gerätselt wird, wann der #BER in Betrieb gehen könnte – was der #Flughafen dann als „wirre Spekulation“ abtut. Mehr als 900 Tage sind vergangen, seitdem die für den 3. Juni 2012 geplante Flughafen-#Eröffnung abgesagt wurde. Wie sieht die Lage heute aus?

Ist eine Eröffnung 2016 noch möglich? Wohl kaum. Zu viel ist noch zu tun, und auf den wesentlichen Problemfeldern haben BER-Technikchef Jörg Marks und seine Leute noch viel Arbeit vor sich. Intern geht man beim Flughafen davon aus, dass der BER frühestens 2017 ans Netz geht. Wie sieht die Bilanz aus? Auf den ersten Blick gut: Von den 40 Gebäuden sind 39 fertig und freigegeben, von 52 übergeordneten Systemen sind 51 in Betrieb. Doch das zentrale Fluggastterminal ist und bleibt ein einziger Problembereich. Im Herbst waren von den 16 900 festgestellten Mängeln an der Brandschutzanlage erst 23 Prozent behoben. In 21 der 29 Baufelder müssen Hohlräume in der Decke saniert werden, 65 Prozent der Arbeiten stehen noch an. Für viele nötige Umbauten und für die Umgestaltung der Entrauchungsanlage, die bei Feuer …

Flughäfen: Startbahn-Sanierung Neuer Stress am Flughafen BER, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/startbahn-sanierung-neuer-stress-am-flughafen-ber,11546166,29141950.html Die #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg will die #Startbahn-Sanierung in #Schönefeld grundsätzlich genehmigen, obwohl dann noch nicht alle Anwohner #Lärmschutz haben werden. Von Hartmut Mehdorn kommt trotzdem Kritik.

Im Streit um ein Bauprojekt, das Flughafen-Chef Hartmut Mehdorn für besonders dringlich hält, wird die Stimmung immer gereizter. Am Montag teilte Mehdorn verärgert mit, dass die Sanierung der nördlichen Startbahn in Schönefeld, die am 29. März 2015 starten sollte, jetzt erst vier Wochen später beginnen dürfe. Schuld sei die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. „Eine mit Augenmaß urteilende Behörde würde eine derart sachfremde Entscheidung niemals treffen“, grollte der Flughafen-Chef. Dabei geriet aber aus dem Blickfeld, dass er auch einen Erfolg verbuchen konnte. Denn am Montag wurde klar, dass die Behörde keine prinzipiellen Einwände gegen die für 2015 geplante Sanierung hat – obwohl dann anders als versprochen noch nicht alle Betroffenen vor Fluglärm geschützt sind. Die nördliche Piste in Schönefeld muss erneuert werden. Während der Bauarbeiten, die sechs Monate dauern sollen, können dort keine Flugzeuge starten oder landen. Darum will der Flughafen die BER-Südbahn, die gesperrt ist, vorübergehend in …