Straßenverkehr + Radverkehr: Wowereit: Hauptstadtregion will bis 2020 Vorbild bei der Elektromobilität sein

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit: Der Regierende Bürgermeister, Klaus Wowereit, hat den Anspruch Berlins hervorgehoben, Vorreiter im Bereich der #Elektromobilität zu sein. „Gemeinsam mit Brandenburg wollen wir die Hauptstadtregion bis zum Jahr 2020 zu einem international anerkannten Vorbild der Elektromobilität entwickeln“, sagte er im Vorfeld zur Eröffnung der 2. Hauptstadtkonferenz Elektromobilität im Berliner Rathaus. Schon jetzt investiere Berlin unter allen Bundesländern am meisten in zukunftsweisende CO2-freie Mobilitätsprojekte. In der Region seien bisher 1.300 elektrische Pkw und Nutzfahrzeuge im Einsatz, zehn Prozent aller #Elektrofahrzeuge in Deutschland. Allerdings, so Wowereit, sei die weitere Entwicklung kein Selbstläufer. Die Industrie müsse ihrer Verantwortung noch besser gerecht werden. Insgesamt sollen im Rahmen der Schaufensterprojekte in der Region bis 2015 etwa 2.500 elektrische Pkw und 250 #Elektrofahrräder (#Pedelecs) in Projekten erprobt werden. Berlin-Brandenburg war im April 2012 von der Bundesregierung unter 23 Bewerbern als eines von vier deutschen „Schaufenstern Elektromobilität“ ausgewählt worden. Die Rolle Berlins als Hauptstadt mit großer internationaler Ausstrahlung hat dabei ebenso wie die hier vorhandene Infrastruktur und die Berliner Wissenschaftslandschaft eine entscheidende Rolle gespielt. Die anderen „Schaufenster“ sind Baden-Württemberg (mit der Region Stuttgart/Karlsruhe), Bayern/Sachsen sowie Niedersachsen (mit der Region Hannover, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg). Rückfragen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Telefon: (030) 9026-2411

VBB + Tarife: 15 Jahre VBB-Tarif: VBB-Regionalkonferenz Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung vom 26.03.2014, 11:10 Uhr Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Mitteilung: Verkehrsbund Berlin-Brandenburg (VBB), Land Brandenburg und Land Berlin Seit Einführung des #VBB-T#arifs am 1. April 1999 sind die Fahrgastzahlen in Berlin und Brandenburg um rund 25 Prozent gestiegen. Durch den einheitlichen Tarif und zielgruppenorientierte Angebote, durch erhöhte Verkehrsleistung und bessere Qualität hat sich der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im VBB zu einem der besten Nahverkehrssysteme in Europa entwickelt. VBB-Chefin: „Steigende Fahrgastzahlen erfordern auskömmliche Finanzierung durch den Bund“ Auf der Auftaktveranstaltung der VBB-Regionalkonferenzen in Potsdam, die erstmals gemeinsam von den Ländern Berlin und Brandenburg veranstaltet wurde, lobten Ministerpräsident Dr. Woidke und Staatssekretär Gaebler den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg als ein Erfolgsmodell. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel mahnte eine ausreichende Finanzierung des Nahverkehrs durch Bundesmittel an. Mehr als 1,3 Milliarden Fahrgäste waren im vergangenen Jahr mit den Bussen und Bahnen in Berlin und Brandenburg unterwegs. Damit stieg die die Zahl der Fahrgäste auf ein neues Rekordhoch und auf ein Plus von rund 262 Million seit Einführung des VBB-Tarifs vor 15 Jahren. Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke sagte: „Der VBB bewegt täglich über 3,5 Millionen Menschen von Bad Belzig bis Schwedt, von Pritzwalk bis Forst und natürlich in und um Berlin. 3,5 Millionen Fahrgäste täglich heißt: Mehr als die Hälfte aller Berliner und Brandenburger nutzen von Montag bis Sonntag die Angebote des VBB. Dessen Verbundgebiet stellt mit 30.000 Quadratkilometern einen bundesweiten Flächenrekord auf. Ein solches Verbundgebiet zu organisieren, ist eine beeindruckende logistische Leistung. Hinzu kommt, der VBB verbindet nicht nur Berlin und Brandenburg, sondern auch die Hauptstadtregion mit unseren Nachbarn in Polen. Wer in Stettin einkaufen oder das Stettiner Schloss besichtigen will, kann mit dem VBB-Tarif auch die dortige Straßenbahn nutzen. Was heute wie selbstverständlich erscheint, wäre noch vor zehn Jahren undenkbar gewesen.“ Jörg Vogelsänger, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg: „Der ÖPNV in Brandenburg und Berlin ist eine Erfolgsgeschichte. Wir haben mit rund 1,3 Milliarden Fahrgästen im vergangenen Jahr Rekorde gebrochen. Seit 15 Jahren gibt es den VBB-Tarif und es gilt: Zwei Länder – ein Fahrschein. Auf dem flachen Land müssen wir bei den Bahnhöfen mit wenigen Fahrgästen neue Potenziale erschließen. Da sind besonders die Landkreise mit ihren Busverkehren gefragt. Damit der Bus ein guter Zubringer zum Schienenverkehr ist, müssen die Fahrzeiten optimal abgestimmt sein.“ Christian Gaebler, Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Aufsichtsratsvorsitzender des VBB: “Gerade für Berlin als Metropolregion mitten in Brandenburg ist der gemeinsame Verbund und die gute Zusammenarbeit im und mit dem VBB die Voraussetzung für den ausgezeichneten öffentlichen Nahverkehr, den wir den Menschen in der Region bieten. Es ist unser Ziel, die stets neuen Rekordfahrgastzahlen auch weiter zu steigern – durch ein günstiges, umfassendes und flexibles Angebot, das neben Bus und Bahn auch schlaue und neue Verknüpfungen mit anderen Verkehrsträgern wie Fahrrad oder CarSharing schafft. Dafür ist der VBB ein wichtiger Partner, gestern, heute und in Zukunft.“ Auch die Kunden sind zufrieden mit der Qualität des Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg. In der VBB-Zufriedenheitsanalyse 2013 zum Regionalverkehr vergaben die Befragten die Note 1,85 bei der Bewertung der Züge und die Note 2,02 für die Qualität der Bahnhöfe (Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend)). Am kritischsten wurde – wie in den vergangenen Jahren auch – die Pünktlichkeit mit der Note 2,3 bewertet. Die Pünktlichkeit im Regional- und S-Bahnverkehr veröffentlicht der VBB monatlich auf seiner Internetseite. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Mit 15 Jahren ist der VBB-Tarif den Kinderschuhen entwachsen. So wie bei anderen Pubertieren-den stehen auch für den VBB-Tarif in Zukunft weitere Entwicklungsstufen an. Die Erfolge bei den Semestertickets und beim VBB-Abo 65plus mit fast 90.000 Abonnenten bestärken uns darin, uns um weitere zielgruppenspezifisch zugeschnittene Angebote zu kümmern. Allerdings müssen wir auch die Verkehrsangebote und Kapazitäten entsprechend der Nachfrage anpassen. Volle Busse und Züge in den Stoßzeiten zeigen, dass der Bedarf zunimmt. Um weiterhin ein gutes Nahverkehrs-Angebot zu leisten, muss die Finanzierung gesichert sein! Die Fahrgäste leisten ihren Beitrag über den Kauf ihrer Tickets, die andere Hälfte zahlt der Bund an die Länder und über diese Summe wird im Sommer auf Bundesebene neu verhandelt. Die Sicherung der für Berlin und Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel wird unsere gemeinsame „Herkulesaufgabe“. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

U-Bahnhof als neuer Kiezmittelpunkt, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/bayerisches-viertel/kaffee-und-kultur-bei-der-bvg-u-bahnhof-als-neuer-kiezmittelpunkt/9654206.html

Im #Bayerischen Viertel soll ein neuer #Bahnhofsbau zum Kiezmittelpunkt werden – mit Kaffee und Kultur. Die #BVG baut auf Anregung des Vereins Quartier Bayerischer Platz. Die gepflegte Kaffeetafel hat bei der BVG durchaus Tradition. Schon 1902, bei der Eröffnung der ersten Strecke der Berliner #U-Bahn zwischen Stralauer Tor und Potsdamer Platz, dachten die Planer an Süßkulinarisches und siedelten im Bahnhof Schlesisches Tor eine Konditorei an – neben einem Restaurant und einem Zigarettenladen. Heute herrscht in hiesigen U-Bahnhöfen eher Fastfood- und Backshop-Unwesen. Das soll am Bayerischen Platz nun anders werden. Mit dem groß angelegten, zweistöckigen Bahnhofsneubau soll Kaffeehauskultur in den gastronomisch durchaus noch entwicklungsfähigen Kiez einziehen. Betreiben soll das Café die Firma …

Regionalverkehr + Flughäfen: Kein Halt des Flughafenexpress in Lichterfelde-Ost?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wird die neue #Regionalbahnlinie #RB19 („#Flughafenexpress“) im Gegensatz zu den RE 3, RE 4 und RE 5 nicht am #Regionalbahnhof #LichterfeldeOst halten und damit eine direkte Anbindung des Berliner Südwesten und des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf durch den Schienenverkehr an den Flughafen BER ermöglichen? Antwort zu 1: Die neue Linie RB 19 Senftenberg – Berlin-Schönefeld Flughafen – Berlin Hbf – BerlinGesundbrunnen ist nicht primär für Verbindungen von und zum Flughafens Berlin-Schönefeld eingerichtet worden. Sie wird zudem zukünftig nicht über den zukünftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) verkehren. Für die BER-Anbindung ist vielmehr, neben den bestehenden Linien RE 7 und RB 14, nach wie vor die eigenständige Flughafenexpress-Linie RE 9 vorgesehen. Die RB 19 mit ihrer heutigen Linienführung im nördlichen Abschnitt Königs Wusterhausen Berlin-Gesundbrunnen ist eine „intelligente“ Zwischenlösung bis zur Inbetriebnahme des Flughafens BER. Mit dieser Linie wird eine schnelle umsteigefreie Verbindung des südlichen Linienabschnittes Königs Wusterhausen – Lübbenau – Senftenberg mit der Berliner Innenstadt hergestellt. Damit erhält die Bedienung dieses vormals von der RB 14 erbrachten südlichen Linienabschnittes eine deutliche verkehrliche Aufwertung. Die Rahmenbedingungen erforderten für die RB 14 bis zum Fahrplan 2013 nicht nur eine fahrzeitverlängernde „Stichfahrt“ (Fahrtrichtungsänderung) zum Flughafen Berlin-Schönefeld sondern auch ein Brechen der Linie mit längeren Übergangszeiten. Das wichtige Ziel kurzer Fahrzeiten auch für die Relation Berlin – Senftenberg mit direkter Führung nach Berlin konnte mit der RB 19 nun umgesetzt werden. Zudem werden damit von und nach Berlin zusätzliche Fahralternativen zur stark nachgefragten Linie RE 2 geschaffen, die hierdurch entlastet wird. Die Linie RB 14 verkehrt weiterhin auf dem nördlichen Linienabschnitt Nauen – Berliner Stadtbahn – BerlinSchönefeld Flughafen. Sie wird auch mit Inbetriebnahme des Flughafens BER zusammen mit der Linie RE 7 die Berliner Stadtbahn mit dem Flughafen verbinden (jetzt: Berlin-Schönefeld Flughafen, zukünftig: Flughafen BER). Der Flughafenexpress RE 9 verkehrt wegen der verschobenen BER-Inbetriebnahme noch nicht. Um das zusätzliche Angebot der RB 19 fahrplantechnisch überhaupt einrichten zu können, werden die für den Flughafenexpress RE 9 reservierten Zeitlagen genutzt (einschließlich der vorgesehenen Halte in den Bahnhöfen Südkreuz und Potsdamer Platz). Die RB 19 hält damit nicht in Lichterfelde Ost. Im Übrigen haben auch die Brandenburger Bahnhöfe Teltow und Großbeeren, die nicht einmal über einen S-Bahn-Anschluss verfügen, keinen Verkehrshalt der RB 19. Frage 2: Um welche Zeitspanne würde sich die Fahrt vom Potsdamer Platz zum neuen Hauptstadtflughafen verlängern, würde ein zusätzlicher Halt am Regionalbahnhof Lichterfelde-Ost ermöglicht? Welche zusätzlichen Kosten würden durch diesen Halt entstehen? Antwort zu 2: Unabhängig von der fahrplantechnischen Machbarkeit für den kapazitätsmäßig stark eingeschränkten Streckenabschnitt Südkreuz – Flughafen kann von einer Fahrzeitverlängerung von mindestens zwei Minuten ausgegangen werden. An zusätzlichen Stationsgebühren (ohne zusätzliche Energiekosten) würden ca. 100.000 €/Jahr entstehen (zwei Züge je Stunde und Richtung). Frage 3: Wie viele Fahrgäste nutzen täglich den Bahnhof Lichterfelde-Ost bzw. steigen hier um? Antwort zu 3: Die Nachfragefrequenz des Regionalbahnhofes Lichterfelde Ost beträgt täglich: 2.800 Fahrgäste (montags bis freitags), 1.700 Fahrgäste (Wochenende) bzw. durchschnittlich 2.500 Fahrgäste. Frage 4: Wie lange wird die durchschnittliche Fahrtzeit des X11 vom Bahnhof Lichterfelde-Ost zum Flughafen BER betragen und wie lange würde eine Fahrt mit dem Flughafenexpress im Vergleich dauern? Antwort zu 4: Für die Buslinie X 11 ist eine Fahrzeit von knapp 50 Minuten geplant, die mit einem 10 Minuten-Takt angeboten werden sollen. Die Fahrzeit mit einem Regionalverkehrszug würde etwa 20 Minuten betragen. Frage 5: Wird der Senat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vom 20.6.2012 (0192/IV (neu)) umsetzen, und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Nein. Mit dem BVV-Beschluss wird gefordert, dass die Flughafenexpress-Linie RE 9 ab dem 03.06.12 auch am Bahnhof Lichterfelde Ost einen Verkehrshalt erhalten soll. Die zukünftig stärkere Belastung der Anhalter Bahn durch zusätzliche Fernzüge (Inbetriebnahme ICE-Strecke Berlin – Erfurt – München, Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8) belastet die Anhalter Bahn, über die auch der RE 9 verkehren soll, zusätzlich. Verkehrshalte für die Linie RE 9 sind nur an den aufkommensstarken Zwischenhalten Potsdamer Platz und Südkreuz vorgesehen. Ein zusätzlicher Halt des RE 9 würde die Situation weiter verschärfen. Zudem sollen möglichst kurze Fahrzeiten (30 Minuten Berlin Hbf – BER) realisiert werden. Weiterhin wird mit dem BVV-Beschluss gefordert, die Fahrpläne der Linien RE 3, 4 und 5 so zu gestalten, dass sich zusammen mit den Zügen der RE 9 ein zeitlich optimal verteiltes und für die Fahrgäste merkbares Angebot (für den Bahnhof Lichterfelde Ost) ergibt. Die RE-Linien 3, 4 und 5 sollen die Ländergrenzen überschreitenden Relationen bedienen. Hierzu müssen sie an sogenannten Anschluss- bzw. Taktknoten im Land Brandenburg fahrplantechnisch ausgerichtet sein. Nur dadurch kann eine umfassende Netzwirksamkeit gewährleistet werden. Neben Direktverbindungen können so auch weiterführende Relationen mit optimierten Umsteigezeiten angeboten werden. Aus diesem Grunde kann die Verteilung der Abfahrtszeiten der Linien eines Bahnhofes nicht auf die kurze innerstädtische Strecke ausgerichtet werden, auf der die RE-Linien parallel fahren. Eine lokale Fahrplanoptimierung für die Relation Lichterfelde Ost – Berliner Innenstadt, die mit dem BVV-Beschluss offensichtlich erzielt werden soll, ist also nicht zielführend. Eine derartige Anpassung würde die verkehrliche Ausrichtung dieser Linien im Gesamtnetz verhindern. Für die innerstädtischen Relationen steht vielmehr das SBahnangebot mit seinen kurzen Taktzeiten zur Verfü- gung. Frage 6: Wird der Senat sich dafür einsetzen, dass der Bahnhof Lichterfelde-Ost als Haltepunkt des Flughafenexpresses RB19 bestimmt wird und wenn nein, wie begründet der Senat seine Haltung? Antwort zu 6: Nein. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 verwiesen. Berlin, den 12. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2014)

Straßenbahn + Obus: Berührungsloses Übertragen von Strom kann den Nahverkehr revolutionieren. Oberleitungen werden verzichtbar., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/themen/emobility-2014/kabellose-stromuebertragung-nichts-stoert-am-boulevard/9665370.html

#Elektrisch unterwegs zu sein ist ein alter Traum. Den weltweit ersten elektrisch angetriebenen #Bus, Elektromote genannt, der Strom aus einer #Oberleitung erhielt, ließ Werner Siemens 1882 in Halensee fahren. 1898 folgte ein elektrischer #Straßenbahn-#Omnibus. Beide Systeme konnten sich aber nicht durchsetzen. Erfolgreicher war in den 1930er Jahren dann der so genannte #O-Bus, der den Strom für seinen Antrieb aus einer speziell für ihn installierten Oberleitung erhielt. Auch in Berlin gab es ein kleines Netz, eine Zukunft hatte der Betrieb aber nicht. Bereits 1965 verschwand der O-Bus aus West-Berlin, im Ostteil der Stadt hatte sich die letzte Linie immerhin bis 1973 halten können. In Potsdam fuhren O-Busse sogar bis 1995. In der Region setzt derzeit nur noch Eberswalde auf traditionelle O-Busse. Eine ganz neue Technik wollen jetzt die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die …

Flughäfen: TEGEL BOOMT Mehr Passagiere, gute Gewinne, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/-hauptstadtflughafen-berliner-flughafen-gesellschaft-zieht-bilan,11546166,26644678.html

Auf seine alten Tage ist der wichtigste Berliner #Flughafen noch ganz schön profitabel. Mehr als 360 Millionen Euro lieferte die #Betreibergesellschaft #BFG allein von 2008 bis 2012 ab. Einige Routen sind bei Passagieren besonders beliebt. Ihn als Gelddruckmaschine zu bezeichnen, wäre übertrieben. Doch klar ist, dass der Flughafen #Tegel seit Anbeginn solide Umsätze erzielt und ordentliche Gewinne abwirft. So war es auch 2012, wie die erst vor etwas mehr als vier Monaten publizierte Bilanz zeigt. In jenem Jahr stieg die Zahl der Fluggäste um 7,4 Prozent auf 18,2 Millionen – eine Wachstumsrate, die fast sieben Mal so hoch wie der Durchschnittswert für alle deutschen Verkehrsflughäfen war. Das machte sich in der BFG-Bilanz bemerkbar. Gern nach München und London Danach stiegen die Umsätze, die mit dem Flugverkehr erzielt wurden, von 139,8 Millionen auf …

Tarife: Semesterticket für Studierende in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil der Studierenden an Berliner Hochschulen, welche in den Semestern seit 2007 das #Semesterticket nutzen (bitte nach Semester und Hochschule aufschlüsseln)? Zu 1.: Diese Daten liegen dem Senat nicht vor. 2. Wie haben sich die Beitragshöhen des Semestertickets der Berliner Hochschulen in den Semestern seit 2007 entwickelt (bitte nach Semester und Hochschule aufschlüsseln)? Zu 2.: Der Preis des Semestertickets ist für die Studierenden aller Berliner Hochschulen, die sich am Semesterticket beteiligen, identisch. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar: SoSe 2007 – WiSe 2007/08 – SoSe 2008 – WiSe 2008/09 – SoSe 2009 – WiSe 2009/10 – SoSe 2010 149,50 € – 149,50 € – 154,00 € – 154,00 € – 158,50 € – 158,50 € – 163,50 € WiSe 2010/11 – SoSe 2011 – WiSe 2011/12 – SoSe 2012 – WiSe 2012/13 – SoSe 2013 – WiSe 2013/14 163,50 € – 168,00 € – 168,00 € – 172,60 € – 172,60 € – 176,00 € – 176,00 € ch welchen Kriterien wird die Beitragshöhe des Semestertickets der Berliner Hochschulen kalkuliert? Zu 3.: Grundprinzip der Kalkulation für Semestertickets ist, dass durch deren Einführung den Verkehrsunternehmen keine Mindereinnahmen entstehen dürfen. Dafür werden das Nutzungsverhalten der entsprechenden Kundengruppe des öffentlichen Personennahverkehrs vor Einführung untersucht und die daraus generierten Einnahmen betrachtet. Für den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) wurde 2003/04 von der Universität Kassel ein unabhängiges Gutachten zu den damals bestehenden Semesterticketpreisen in Berlin gefertigt. Dieses ergab einen erforderlichen Semesterticketpreis von 147,50 Euro für den Tarifbereich Berlin ABC ab dem Wintersemester (WiSe) 2004/05. Dieser Preis lag damit wesentlich über dem bei Einführung festgelegten Preis in Höhe von 115,00 Euro. Als Ergebnis der Abstimmungen mit den Studierendenschaften wurde der Preis des Semester-Tickets für den Tarifbereich Berlin ABC ab dem Sommersemester (SoSe) 2005 auf 141,00 Euro angehoben und in den Folgejahren jährlich um rd. 3 Prozent angepasst. Bei der rückblickenden Beurteilung der Preisanpassungen beim Semesterticket Berlin ABC ist neben der Tatsache, dass der für das Sommersemester 2005 gutachterlich ermittelte Preis in Höhe von 147,50 Euro erst mit der Anpassung zum Sommersemester 2007 auf 149,50 Euro tatsächlich realisiert werden konnte, die Entwicklung der allgemeinen Tarife für Auszubildende zu berücksichtigen. Alle Tarifanpassungen im VBB werden durch die VBB-Gremien einschließlich der Beiräte der Verkehrsunternehmen und der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beurteilt und abschließend durch den VBB-Aufsichtsrat beschlossen. Die VBB-Gremien teilten die Einschätzung, dass bei den Verkehrsunternehmen wichtige Kostenelemente (z.B. Energiekosten wie Strom und Diesel, Personalkosten, Infrastrukturkosten) steigen. … 4. Wie viele Studierende sind in den Semestern seit 2007 von der Beitragspflicht zum Semesterticket ausgenommen und erhalten kein Semesterticket (bitte nach Semester und Befreiungsgrund aufschlüsseln)? 5. Wie viele Anträge auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket sind in den Semestern seit 2007 von Studierenden gestellt und wie viele sind bewilligt/abgelehnt worden (bitte nach Semester und Befreiungsgrund aufschlüsseln)? 6. Wie viele Anträge auf Zuschuss aus dem Sozialfonds zum Semesterticket sind in den Semestern seit 2007 von Studierenden gestellt und wie viele sind bewilligt/abgelehnt worden (bitte nach Semester und Zuschussgrund aufschlüsseln)? Zu 4. bis 6.: Diese Daten liegen dem Senat nicht vor. 7. Welche Einnahmen haben BVG und S-Bahn Berlin in den Jahren seit 2007 durch den Verkauf des Semestertickets erzielt (bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln)? Zu 7.: Dem Senat liegen hierzu lediglich nach Kalenderjahren gestaffelte Daten vor. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und S-Bahn erzielten die folgenden kassentechnischen Einnahmen (in Mio. Euro; ohne Hochschule für Musik „Hanns Eisler“, Kunsthochschule Berlin [Weißensee] und Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, die über die Deutsche Bahn AG abgerechnet werden): … st der Gewinn, welchen BVG und SBahn Berlin in den Jahren seit 2007 durch den Verkauf des Semestertickets erwirtschaftet haben (bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln)? Zu 8.: Semestertickets stellen nur eine von diversen Fahrausweisarten des VBB-Tarifs dar und machen daher nur einen bestimmten Anteil der Fahrgeldeinnahmen der BVG aus. Es wäre nicht sachgerecht, nur einen Teil der Erlöse (hier die Erlöse aus dem Verkauf des Semestertickets) den anfallenden Kosten für den Betrieb von BVG und S-Bahn gegenüberzustellen. Demnach ist es schon prinzipiell nicht möglich, einen aus den Verkäufen von Semestertickets resultierenden Gewinn anzugeben. 9. Welche Verwaltungsausgaben entstehen den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2007 durch die Bereitstellung des Semestertickets (bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln)? Zu 9.: Insgesamt beteiligen sich 46 Hochschulen mit Standort in Berlin oder Brandenburg am Semesterticket. Angesichts der Vielzahl administrativer Aufgaben sowohl für die Verkehrsbetriebe als auch den VBB – angefangen von den Vorabsprachen zum Semester-ticketvertrag über den Vertragsabschluss bis zu permanenter Betreuung der Hochschulen, Bereitstellung der Tickets und laufender Ansprechbarkeit – ist eine genaue Bezifferung der speziell auf die Abwicklung der Semesterticketverträge zurückzuführenden Kosten nicht möglich. 10. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, wie viele Studierende auf das Semesterticket verzichten würden, wenn es nicht verpflichtend wäre? Zu 10.: Die Vereinbarungen über die Teilnahme am Semesterticket beruhen auf von den Studierendenschaften der beteiligten Hochschulen durchgeführten Urabstimmungen, in denen sich die Mehrheit der Teilnehmenden dafür ausgesprochen hat. Darüber hinausgehende Informationen liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 04. März 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2014)

Straßenverkehr + barrierefrei: Lichtsignalanlagen für blinde Menschen noch viele Jahre ein Luxus in Berlin?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Lichtsignalanlagen (LSA) gibt es in Berlin und wie viele sind davon für #blinde Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar? Antwort zu 1: In Berlin gibt es knapp 2100 Lichtsignalanlagen (LSA), von denen etwa zwei Drittel komplett oder teilweise mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet sind. Frage 2: Welche sogenannten Zusatzeinrichtungen für Ampeln sind in Berlin eingesetzt? Antwort zu 2: Die Komplettausstattung einer barrierefreien Lichtsignalanlage (LSA) in Berlin umfasst Rillenoder Rippenplatten mit auf 3 cm abgesenktem Bord, Anforderungstaster für die Zusatzeinrichtung mit Hinweispfeil zur Laufrichtung und Zusatzinformationen, wie z.B. Hinweis auf Mittelinseln oder Gleislagen, sowie Vibration des Anforderungstasters bei Freigabe der Furt, akustische Signale bei Freigabe der Furt in Laufrichtung und akustische Signale zum Auffinden der Maste mit den Anforderungstastern, alle akustischen Signale mit automatischer Lautstärkeregelung bei verändertem Umgebungslärm. Frage 3: Was zeichnet eine LSA nach DIN 32981 aus und wie viele gibt es wo in Berlin? Antwort zu 3: Die DIN 32981 beschreibt lediglich die Anforderungen an die technischen Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte (akustische und taktile Signalgeber). Maßgebend für die Auswahl der Zusatzeinrichtungen zur Ausstattung von LSA sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), die vorgeben, dass eine LSA entweder mit akustischen oder mit taktilen Signalgebern oder mit beiden gleichzeitig ausgestattet werden kann. Gleichwohl erfolgt in Berlin seit über 15 Jahren grundsätzlich eine Komplettausstattung der LSA mit allen möglichen Hilfs- und Zusatzeinrichtungen (vgl. Antwort zu Frage 2). Dadurch sind etwa 53% der Berliner LSA sowohl mit taktilen als auch akustischen Signalgebern ausgestattet (Liste der LSA in der Anlage). Frage 4: Wie viele LSA wurden in den letzten fünf Jahren jährlich gebaut, wie viele jährlich umgerüstet und was ist für 2014 und 2015 geplant? Antwort zu 4: In den letzten fünf Jahren wurden durchschnittlich gut 40 LSA pro Jahr barrierefrei errichtet oder ausgerüstet (2009 – 48 LSA, 2010 – 50 LSA, 2011 – 36 LSA, 2012 – 38 LSA, 2013 – 32 LSA). Eine getrennte Auflistung von Neubauten und Umrüstungen ist mangels vorhandener Statistik im Rahmen der kurzfristigen Beantwortung, die eine Schriftliche Anfrage erfordert, nicht möglich. Aktuell befinden sich 40 Anlagen in der Planung, die aus den jährlichen Sondermitteln von 1 Mio. € für die Ausrüstung von bestehenden LSA finanziert werden und die größtenteils 2014 umgesetzt werden. 45 LSA sind aktuell als Neu- oder Ersatzbauten beauftragt, die sich in verschiedenen Umsetzungsstadien befinden und vorwiegend in 2014 oder 2015 in Betrieb gehen werden. Weitere Bestellungen für 2014 oder 2015 müssen noch abgestimmt werden und können deshalb nicht weiter konkretisiert werden. Frage 5: War und ist gesichert, dass alle neuen LSA barrierefrei sind und wie spiegelt sich dies z.B. in Ausschrei-bungen wider? Antwort zu 5: Ja. Der Generalübernehmer für die Lichtsignalanlageninfrastruktur in Berlin ist vertraglich verpflichtet, bei Beschaffung und Errichtung von LSA alle DIN- und sonstigen baulichen Vorschriften einzuhalten. Frage 6: Gibt es eine Zeitschiene, bis wann alle LSA in Berlin für blinde Menschen barrierefrei nutzbar sein werden und wie sieht diese aus? Antwort zu 6: Geht man bis 2020 von unveränderten Haushaltsansätzen (ca. 1,3 Mio. € für Neu- und Ersatzbaumaßnahmen und 1 Mio. € für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau) aus, wird sich dieser Prozentsatz jährlich um etwa 1,4 % erhöhen. Damit ergibt sich für das Jahr 2015 ein Gesamtprozentsatz von 68,1 % und für 2020 75,1 %. Nicht berücksichtigt wurden bei der Abschätzung eventuelle Preissteigerungen, die nicht durch eine Erhöhung der haushaltsmäßigen Ansätze ausgeglichen werden. Frage 7: Teilt der Senat die Auffassung, dass es für neue LSA unangemessen ist, immer noch von Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen auszugehen und wenn nein, wie begründet er dies angesichts der UN – Behindertenrechtskonvention? Antwort zu 7: Der Senat geht weiterhin davon aus, dass es angemessen ist, alle neuen LSA barrierefrei mit akustischen und taktilen Signalgebern, die sowohl in der DIN 32981 als auch in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) mit „Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte“ bezeichnet werden, auszurüsten. Frage 8: Wie wird der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin mit seiner Fachkompetenz in die Planungen und Umsetzungen der Barrierefreiheit von LSA einschließlich Kreuzungsumfeld einbezogen? Antwort zu 8: Die Auswahl von bestehenden LSA zur nachträglichen Ausrüstung mit Zusatzeinrichtungen unter Verwendung der jährlichen Sondermittel erfolgt regelmä- ßig in Abstimmung mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband (ABSV). Darüber hinaus werden mit dem ABSV ggf. technische Neuerungen oder aus baulichen Zwängen heraus erforderliche Sonderlösungen abgestimmt. Berlin, den 12. März 2014 In Vertretung Christian G a e b l e r ………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)

Neubau U5: Tunnelvortriebsmaschine ist wieder unterwegs

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1806512.html

In der Nacht zu Dienstag hat die #Tunnelvortriebsmaschine (TVM) „#Bärlinde“ wieder Fahrt aufgenommen und wird demnächst den Spreekanal unterqueren. Voraussetzung für die Weiterfahrt der TVM war die planmäßige Herstellung eines sogenannten Aussteifungsrostes in der Baugrube #Museumsinsel Ost des zukünftigen #U-Bahnhofs. Der Aussteifungsrost dient dazu, die Stabilität der Baugrube für den späteren Aushub zu gewährleisten. Die ersten 114 Austauschbohrungen zur Erstellung des Aussteifungsrosts sind nun erstellt worden, sodass die Tunnelvortriebsmaschine weiterfahren kann. Die restlichen 108 Austauschbohrungen werden hergestellt, wenn die TVM die Baugrube Museumsinsel Ost verlassen hat. „Wir sind mit den notendigen Arbeiten an der Baugrube gut vorangekommen, so dass wir nun den Tunnelvortrieb sicher fortsetzen können“, so Udo Kailuweit, Projektleiter des ausführenden Unternehmens Bilfinger Construction. Wenn die TVM demnächst den Spreekanal auf einer Länge von circa 42 Metern unterquert, braucht sie wegen des geringen Abstands des Flussbettes zur Oberkante der künftigen Tunnelröhre (circa 6,3 Meter) ausreichend Gewicht über sich. Um zu verhindern, dass die Maschine durch ihren Anpressdruck die Sohle des Spreekanals anhebt, wird das Flussbett ballastiert. Dazu wurden sogenannte Big Packs – große mit Sand gefüllte Säcke – an der westlichen Ufermauer eingelassen und mit Hilfe eines Tauchers fixiert. Dazu Jörg Seegers, Geschäftsführer Technik der Projektgesellschaft U5: „Die Voraussetzungen für die Weiterfahrt der Tunnelvortriebsmaschine konnten erfolgreich und planmäßig abgeschlossen werden. Wir sind bereit für die Querung des Spreekanals und den weiteren Tunnelvortrieb.“ Nachdem die TVM den Spreekanal unterfahren hat, wird möglicherweise innerhalb der Baugrube Museumsinsel West eine Schneidradkontrolle und gegebenenfalls ein Werkzeugwechsel vorgenommen, bevor sie ihre Fahrt fortsetzt. Solche Routinemaßnahmen sind grundsätzlich vorgesehen und entsprechend geplant. Die Tunnelvortriebsmaschine hat im vergangenen Jahr die Spree und das Humboldtforum unterfahren und bislang 427 Meter Tunnel gebaut. Bis gestern stand sie in einer gesicherten Parkposition unmittelbar vor der künftigen Baugrube Museumsinsel-Ost die sie nun durchfährt um anschließend den Spreekanal zu unterfahren.

Parkeisenbahn: Traditioneller Osterdampf in der Wuhlheide.

Am 20./21. April – zum #Osterfest – fahren die Züge der Berliner #Kindereisenbahn wieder mit #Dampflokomotiven bespannt durch die erblühende #Wuhlheide in Berlin-Köpenick und laden alle Osterspaziergänger zur Mitfahrt ein. Mit dabei ist auch der Osterhase, der mit kleinen Überraschungen für noch mehr Bahnspaß bei den Kindern sorgen wird. Die #Parkbahnzüge fahren an beiden Tagen von 11 bis 13 Uhr und von 14 bis etwa 17 Uhr. Im Bahnhof Eichgestell der Parkeisenbahn lädt zudem das „Parkbahncafé Merapi“ zur Pause im Osterspaziergang ein. Kinder können dort basteln und malen, oder sich in der Spielecke beschäftigen. Nebenbei dreht dort umsere Spielzeug-Gartenbahn ihre Runden. Und – jeweils um 13, 15 und 17 Uhr laden wir alle Kinder, die eine Parkbahn-Fahrkarte des Tages besitzen, zur Ostereiersuche ein. Für Kita- und Feriengruppen fahren vom 22. bis 24. April ParkbahnSonderzüge zur Osterwiese. Dort hilft der Osterhase den Kindern ihre Osterüberraschung zu suchen. Diese Sonderfahrt kostet (inklusive Osterüberraschung) 5 Euro je Kind. Abfahrzeiten für die Gruppenfahrten sind um ca. 9, 10 und 11 Uhr ab Hauptbahnhof der Parkeisenbahn. Anfragen und telefonische Reservierung sind unter der Rufnummer 53 89 26 66 oder per Mail an Osterhase@parkeisenbahn.de möglich und für diese Fahrten notwendig. BPE Berliner #Parkeisenbahn gemeinnützige Gesellschaft mbH An der Wuhlheide 189 12459 Berlin Telefon +49 (30) 53 89 26 – 60 Telefax +49 (30) 53 89 26 – 99 www.parkeisenbahn.de info@parkeisenbahn.de