Künftig soll eine #Tram zwischen #Spandau und dem ehemaligen #Flughafen#Tegel – dem neuen Wohn- und Gewerbegebiet „#Urban Tech Republic“ – verkehren. Interessierte Bürger können die Pläne ab Freitag im Netz einsehen und kommentieren.
Der Senat hat erstmals konkrete Pläne für eine neue #Straßenbahnlinie zwischen Spandau und dem ehemaligen Flughafen Tegel vorgestellt. Die neue #Straßenbahn soll einmal das neue Wohn- und Gewerbegebiet mit dem Namen „Urban Tech Republic“ (#UTR) auf dem früheren Flughafengelände erschließen.
Vorbemerkung der Abgeordneten: Durch Bauarbeiten senkte sich die #Wasserstadtbrücke in #Hakenfelde ab und es wurden 2018 Risse und Verformungen an tragenden Brückenteilen festgestellt. Das Bauvorhaben „Deck One“ ist seitdem pausiert und es wird gewartet, bis der Bauherr ein Instandsetzungsgutachten bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorlegt und dieses dann umgesetzt wird. Grundsätzlich unterliegen die Spandauer Brücken einer regelmäßigen Bauwerksprüfung nach der DIN Norm 1076. Der zuständige Straßenbaulastträger für die Brücken über die Havel ist in der Regel die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Um sicherzustellen, dass weitere Beschädigungen an Spandauer Havelbrücken im Zuge von geplanten Bauarbeiten stattfinden, müssen alle Maßnahmen vorab geprüft werden. Wenn Schäden eingetreten sind, ist es meistens zu spät und die Instandsetzung und die Baustopps binden sowohl bei der öffentlichen Hand als auch bei privaten Bauherren Kapazitäten und können zukünftige verkehrspolitische Risiken darstellen. Frage 1: Wie viele Brücken queren in Spandau die #Havel? Antwort zu 1: Insgesamt queren die Havel in Spandau acht Brücken, die in der Zuständigkeit des Landes Berlin liegen. Frage 2: Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand dieser Brücken? (Bitte die Errichtung, prognostizierte Lebensdauer und Zeiträume für geplante Instandsetzungen aufführen) 2 Frage 3: Wie wird die Grundlage der Bauwerksprüfung gemäß der DIN 1076 an den Spandauer Brücken und Straße sowie Schienentrassen über die Havel derzeit wahrgenommen? (Prüfintervalle, Ergebnisse und bauliche Maßnahmen an den Brücken, und die darüber verlaufenden Straßen und Schienen aufführen) Antwort zu 2 und 3: Der bauliche Zustand der Brücken ist der nachfolgenden Auflistung im Zusammenhang mit Errichtung, Prüfung, Ergebnis, prognostizierter Lebensdauer und baulicher Maßnahmen zu entnehmen. Die Bauwerksprüfung wird gemäß DIN 1076 wahrgenommen. Das heißt, die Bauwerke werden im dreijährlichen Wechsel der einfachen Prüfung und der Hauptprüfung unterzogen und unterliegen der jährlichen Bauwerksüberwachung mit einmaliger Beobachtung und zweimaliger Besichtigung. Die prognostizierte Lebensdauer ist ein theoretischer Wert, der angibt, wann ein Bauwerk zu ersetzen wäre, wenn keine bauwerkserhaltenden Arbeiten mehr ausgeführt werden würden. Es ist häufig so, dass Bauwerke, die noch den heutigen Verkehrsanforderungen genügen, im Zuge von Grundinstandsetzungen deutlich länger ihrer Funktion gerecht werden können. Bauwerksname Errichtung Hauptprüfung/ Ergebnis Einfache Prüfung #Wasserstadtbrücke 1999 2021 Zustandsnote 2,5 #Spandauer See Brücke 1997 2020 Zustandsnote 2,5 #Eiswerder Brücke westl. 1903 2020 Zustandsnote 2,4 Östl. Eiswerderbrücke 1891 2018 Zustandsnote 2,3 #Juliusturmbrücke 1939 2019 Zustandsnote 2,4 #Charlottenbrücke 1928 2020 Zustandsnote 2,9 #Dischinger Brücke 1981 2019 Zustandsnote 2,5 #Schulenburgbrücke 1909 2018 Zustandsnote 3,0 Bauwerksname prognostizierte Lebensdauer bauliche Maßnahmen Wasserstadtbrücke 70 Jahre laufende Unterhaltung Spandauer See Brücke 70 Jahre laufende Unterhaltung Eiswerder Brücke 15 Jahre Lagererneuerung Östl. Eiswerderbrücke 20 Jahre laufende Unterhaltung Juliusturmbrücke 30 Jahre laufende Unterhaltung Charlottenbrücke 15 Jahre laufende Unterhaltung Dischinger Brücke 20 Jahre laufende Unterhaltung Schulenburgbrücke 5 Jahre Beginn Ersatzneubauplanung Frage 4: Welche der Brücken über die Havel wurden in den letzten 10 Jahren in Spandau durch wen auf bauliche Veränderungen, Abnutzungen und Schäden untersucht? (Bitte Art der Untersuchung, Messungen und Ergebnisse darstellen) 3 Antwort zu 4: Über die kontinuierliche #Bauwerksprüfung und -überwachung hinaus wurden nachfolgende Brücken auf Einflüsse durch nachbarschaftliche Bebauung statisch und geotechnisch untersucht. Bauwerksname Auftraggeber und Bauherr Ergebnis Wasserstadtbrücke Silky Management S.A. Lux. geringe Auswirkungen prognostiziert, dennoch Setzungen, Risse am Bauwerk WBM Berlin-Mitte mbH steht aus Gewobag Wohnungsbau-AG geringe Auswirkungen Dischinger Brücke Spandauer Ufer GmbH & Co. KG geringe Auswirkungen Frage 5: An welchen Spandauer Brücken wurden in diesem Zeitraum welche baulichen Veränderungen festgestellt und dokumentiert? Antwort zu 5: Am Rampenbauwerk Wasserstadtbrücke wurden Setzungen mit Rissbildung festgestellt und dokumentiert. Frage 6: Wie bewertet der Senat diese baulichen Veränderungen der Brücken und der auf ihnen verlaufenden Straßen und Schienen und welche Maßnahmen wurden durch wen ergriffen? Antwort zu 6: Eine Gefährdung der Verkehrs- und Standsicherheit besteht aktuell nicht. Verkehrseinschränkungen waren bisher nicht erforderlich. Seitens des Senats besteht die Forderung gegenüber dem Schadensverursacher, dass die eingetretenen Verformungen der Brücke zunächst behoben werden. Ein entsprechendes Hebungskonzept wird durch den Investor derzeit erarbeitet. Frage 7: Welche Maßnahmen und Rahmenbedingungen würden nach Ansicht des Senats zielführend sein, um die bauliche Integrität der Brücken besser als bisher zu überwachen und sicherstellen zu können? Antwort zu 7: Der Einfluss auf Brücken und Ingenieurbauwerke steigt mit zunehmender Annäherung von geplanten Bebauungen. Durch stadtplanerische Festlegung und Einhaltung von definierten Abständen der Bebauungen zu den Bauwerken würde die bauliche Integrität der Brücken verbessert. Bei Baumaßnahmen von Dritten in unmittelbarer Nähe zu Bestandsingenieurbauwerken ist sicherzustellen, dass die zuständige Senatsverwaltung bereits im Rahmen von 4 Planfeststellungs-/Bebauungsplanverfahren, über die Baugenehmigung und sonstiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen bis über die Fertigstellung der Bauvorhaben beteiligt wird. Frage 8: Welche Gutachten und Untersuchungen wurden bisher im Rahmen der Planung des Bauvorhabens Spandauer Ufer: Bebauungsplan VIII 66-2 VE ehemals Postgelände angestrebt, um eine bauliche Beeinträchtigung der Dischinger Brücke und der Havelbrücke (Spandauer Bahnhof) auszuschließen? Antwort zu 8: Der Einfluss der geplanten Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes VIII 66-2 VE auf die Dischinger Brücke wurde durch statische und geotechnische Untersuchungen und Verformungsprognosen ermittelt und durch Anpassungen der geplanten Baumaßnahmen minimiert. Weiterhin wurde ein Beweissicherungskonzept zur Feststellung von Bewegungen und Veränderungen des Bauwerks erarbeitet. Die Inhalte werden während der Bauausführung umgesetzt und die Brücke fortlaufend auf Ihren Zustand hin überprüft. Berlin, den 30.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Straßenbahn rollt mit Tempo Null. Bimmel, Bimmel! Sehen Sie in der Ferne die Straßenbahn im tiefen Berliner Westen? Nö? Dito. Die kommt frühestens 2029. Aber ist das überhaupt noch realistisch?
Von #Siemensstadt soll die Straßenbahn über die #Wasserstadt (dort entstehen tausende Wohnungen, aber es gibt nur einen Bus) zum Rathaus rollen und 2035 schließlich gut ausgeruht ins #Falkenhagener Feld einbiegen. Soweit die Theorie. In der Wasserstadt ist die Trasse an einigen Stellen schon zu erahnen – zum Beispiel auf der extra breiten #Wasserstadtbrücke.
Irritierend ist jetzt hingegen das: „Vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im Bereich Spandau“ wurden in den letzten zwei Jahren gar nicht aufgenommen und Geld wurde auch nicht in die Hand genommen, meldet jetzt das Büro von Berlins Verkehrschefin Regine Günther, Grüne, auf Nachfrage von Bettina Domer, SPD. Und bei einer anderen Strecke ist man noch viel weiter entfernt.
Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues #Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan#5-109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
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Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
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der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien #X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
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Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die #Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
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bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
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Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen