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Frage 1:
Welche Argumente sprechen für eine Führung der #TRAM auf der #Hönower Straße in Westlage bis zum S
Mahlsdorf?
Frage 2:
Welche Argumente sprechen für eine Führung der TRAM auf der Hönower Straße in Mittellage bis zum S
Mahlsdorf?
Antwort zu 1 und 2:
Die Neuanlage einer Straßenbahnführung in Seitenlage ist technisch nur in einem
besonderen Bahnkörper sowie an weitgehend anbaufreien Strecken zielführend. Die
Erschließung von Grundstücken ist bei Straßenbahnstrecken in Seitenlagen eine
besondere Herausforderung und nur eingeschränkt möglich.
Der Querschnitt der Hönower Straße zwischen B1/B5 und Pestalozzistraße ist zu eng für
die Errichtung eines besonderen Bahnkörpers. Zwischen Pestalozzistraße und S-Bahnhof
Mahlsdorf ist der Straßenquerschnitt breiter. Eine Führung der Straßenbahn in Seitenlage
ist aber auf Grund der kleinteiligen Anliegerstruktur nicht zielführend.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten gibt es nach Umsetzung der #Verkehrslösung #Mahlsdorf den Verkehr aus dem
westlichen Mahlsdorf über den #Wilhelmsmühlenweg zusätzlich zur TRAM durch die Hönower Straße zum S
Mahlsdorf bzw. zur Straße Alt-Mahlsdorf zu führen?
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Antwort zu 3:
Entsprechend der vertiefenden Untersuchungen zur Verkehrsorganisation im Rahmen der
Machbarkeitsstudien kann folgende Aussage getroffen werden: Es gibt die Möglichkeit,
vom Wilhelmsmühlenweg in Richtung Norden über die Hönower Straße zu fahren. In
südliche bzw. stadteinwärtige Richtung wird der direkte Weg von der Hönower Straße am
Bahnhof Mahlsdorf über Treskowstraße oder Hönower Straße erschwert bzw.
unterbunden, um Schleichverkehre durch die Wohngebietsstraßen zu vermeiden. Der
Hauptverkehr wird über die Umfahrung Straße An der Schule und Alt-Mahlsdorf geführt.
Berlin, den 11.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie oft müssten Autos, die auf der Trasse #Hultschiner Damm – Hönower Straße fahren, die Gleise der
TRAM kreuzen, wenn diese auf der Hönower Straße in Mittellage zum S Mahlsdorf geführt wird?
Frage 2:
Wie oft müssten Autos, die auf der Trasse Hultschiner Damm – Hönower Straße fahren, die Gleise der
TRAM kreuzen, wenn diese auf der Hönower Straße in Westlage zum S Mahlsdorf geführt wird?
Antwort zu 1 und 2:
Die Straßenbahn entlang der Hönower Straße zwischen Bahnhof Mahlsdorf und
Pestalozzistraße wird wegen des geplanten #abmarkierten Bahnkörpers nur an den
Kreuzungspunkten mit der Treskowstraße, der Fritz-Reuter-Straße und der
Pestalozzistraße gequert werden; die Häufigkeit kann nicht exakt ermittelt werden. Diese
ist abhängig von den Planfällen und der verkehrstechnischen Steuerung an den zu
planenden Lichtzeichenanlagen für die Kreuzungen mit der Treskowstraße und der
Pestalozzistraße.
Bei einer westlichen Seitenlage der Straßenbahngleise in der Hönower Straße ist eine
Abmarkierung des Gleiskörpers wegen der zur Verfügung stehenden Flächen nur für das
nordwärts gerichtete Gleis denkbar, das südwärts gerichtete würde im Mischverkehr
befahren werden. Hier sind auch Anliegerverkehre der angrenzenden Grundstücke als
Ein- und Ausbiegevorgänge zusätzlich zu berücksichtigen.
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Frage 3:
Wie viele Grundstücke auf der möglichen Trasse sind aktuell noch nicht in öffentlichem Eigentum und viele
Gebäude stehen auf den benötigten Flächen und müssen für eine Realisierung abgerissen werden?
Antwort zu 3:
Die Beantwortung über genaue Angaben zum Grunderwerb bedürfen einer aktuellen
Vermessungsgrundlage und einer planerischen Bearbeitung. Dies ist im Rahmen des
weiteren Planrechtsverfahrens zu leisten. Beim Vergleich dieser Verkehrsführung mit der
durch Machbarkeitsstudien untersuchten und ermittelten bevorzugten Verkehrsführung
(siehe hier auch Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/14872) ergaben sich
flächenseitig Mehrbedarfe in der Straße An der Schule im Bereich des neu geplanten
Schulstandortes und der Kreuzung mit der B1/B5. Bei der verkehrsplanerischen
Betrachtung zur Gestaltung der Kreuzungspunkte der Hönower Straße mit der
Pestalozzistraße und mit der B1/B5 wären Eingriffe in Grundstücke und mindestens zwei
bestehende Gebäude der Hönower Straße notwendig.
Frage 4:
Welche Gebäude nördlich des im #B-Plan XXIII-3 vorgesehen Grünzuges (Öffentliche Parkanlage) benötigen
zwingend eine Erschließung über die Straße an der Schule?
Frage 5:
Welche Gebäude südlich des im B-Plan XXIII-3 vorgesehen Grünzuges (Öffentliche Parkanlage) aber
nördlich des ausgewiesenen Mischgebietes benötigen zwingend eine Erschließung über die Straße an der
Schule?
Antwort zu 4 und 5:
Der B-Plan XXIII-3 wurde im Norden durch den Vorhaben- und Erschließungsplan XXIII-3-
2VE überplant. Insofern erstreckt sich der Geltungsbereich des B-Planes XXIII-3 noch
über die Fritz-Reuter-Straße hinaus. Damit sind alle Grundstücke ab Straße An der Schule
Nr. 10 Richtung Süden bis zum Grundstück Nr. 42 direkt anliegend und müssen durch die
Straße An der Schule erschlossen werden.
Dies gilt auch für die Grundstücke insbesondere des neu entstandenen Wohngebietes
südlich der grünen Durchwegung ab An der Schule Nr. 46.
Es wird darauf hingewiesen, dass der B-Plan XXIII-3 nur den westlichen Teil der Straße
An der Schule sichert. Auch Grundstücke östlich der Straße An der Schule (BPlanbereiche
XXIII-4a, b und c) sowie nördlich der Pestalozzistraße müssen durch die
Straße An der Schule erschlossen werden.
Frage 6:
Wie viel Verkehr der heute über die Pestalozzistraße in Richtung Hönower Staße läuft, wird
vermutlich später (wenn die TRAM die Pestalozzistraße nutzen würde) über die Straße an der
Schule – Fritz-Reuter-Straße in Richtung Hönower Straße laufen?
Antwort zu 6:
Die Pestalozzistraße ist gegenwärtig in einem Abschnitt zwischen Hönower Straße und
Kuhnaustraße als Einbahnstraße Fahrtrichtung West ausgewiesen. Auch Anliegerverkehre
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und möglicher Durchgangsverkehr von der Landsberger Straße benutzen diese
Verbindung, wobei der Richtung Norden zum Bahnhof Fahrende schon heute die
Verbindung über die Fritz-Reuter-Straße nutzen könnte.
In der Planung gibt es die Überlegung, die Einbahnstraßenregelung ab Straße An der
Schule für einen Teilabschnitt Richtung Osten zu verändern bzw. die Pestalozzistraße
östlich der Straße An der Schule gar nicht oder nur für den von Norden kommenden
Verkehr anzubinden. In jedem Fall muss die Erschließung des Gebietes östlich der Straße
An der Schule erfolgen und unnötiger Durchgangsverkehr vermieden werden. Deshalb
wird die Verkehrsmenge sich gegenüber dem Bestand aller Voraussicht nach deutlich
reduzieren.
Berlin, den 11.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz