Straßenbahn-Neubaustrecken Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente) II, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26538.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Trassenführung – durch welche Straßen, in welcher Gleislage, wo auf unabhängigem bzw.
besonderen #Bahnkörper und wo im #Mischverkehr – ist die Vorzugsvariante?
Antwort zu 1:
Die fachplanerisch zu bevorzugende #Trassenvariante verläuft entlang folgender Straßen:
#Pasedagplatz#Rennbahnstraße#Romain-Rolland-Straße – nördlich der #Sleipnerstraße –
#S-Bahnhof #Pankow-Heinersdorf – Unterquerung des Brückenbauwerks der Prenzlauer
#Promenade und weiter parallel zur #Granitzstraße bis zum S- und #U-Bahnhof #Pankow mit
einer Einbindung in die Bestandsstrecke. Die konkrete Ausgestaltung des Straßenraums
inklusive der konkreten Gleislage ist Bestandteil der nachfolgenden Planungsphasen
(Vorplanung).
Frage 2:
Wie lang ist sie?
Antwort zu 2:
Die Länge der fachplanerisch zu bevorzugenden Trassenvariante beträgt ca. 5 Kilometer.
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Frage 3:
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 5. November 2018 (siehe Bildauszug), jeweils
Erläuterungen und Begründungen dazu sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 3:
Die ermittelten Trassenvarianten wurden nach den dargestellten Zielgruppen mit Punkten
fachplanerisch bewertet. Je Kriterium innerhalb der Zielgruppen waren dabei maximal 5
Punkte (0= nicht umsetzbar, 1= sehr kritisch bis 5= sehr gut) erreichbar. Folgender
Abbildung können die Bezeichnungen und Führungen der einzelnen Varianten
entnommen werden:
3
Nachstehender Tabelle sind die Bewertungen der 1. Stufe inkl. Rangfolge zu entnehmen.
Die angegebenen Zielgruppen-Bewertungen geben die Summe der Punkte der einzelnen
Kriterien (siehe obige Tabelle) wieder:
Die Trassenvarianten 4A und 5A schneiden nach der Punktesumme am besten ab.
Die später in den Planungsprozess eingebrachte Variante 4C ist der Variante 4A ähnlich
bzw. wurde in Erwartung eines noch besseren Ergebnisses als Alternative zu dieser
entwickelt. Daher erfolgte die nachträgliche Setzung der Variante 4C (nördlich der
Bebauung der Sleipnerstraße) für die Bewertung der Stufe 2.
Frage 4:
Welche Verlagerungseffekte und wie viele Umsteigende vom Kfz-Verkehr auf die Straßenbahn pro Tag
werden in den Grundlagenuntersuchungen prognostiziert (vgl. S18 / 25 004, Frage 9)?
Antwort zu 4:
Auf dem am stärksten belasteten Streckenabschnitt des Planungskorridors zwischen
Heinersdorf Nord (Wendeschleife) und der Haltestelle S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf
wird eine Nachfrage von ca. 10.200 Personenfahrten/Tag prognostiziert. Dieser
Nachfragezuwachs setzt sich aus Verlagerungen vom motorisierten Individualverkehr
(MIV), sonstigen Neuverkehren und internen Verlagerungen des öffentlichen Verkehrs
(ÖV) zusammen.
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Frage 5:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug aus der
Präsentation vom 5. November 2018, Seite 26 (siehe Bildauszug):
Antwort zu 5:
Die fachplanerisch zu bevorzugende Variante 4C schneidet in der Gesamtbewertung über
alle Zielgruppen besser als oder gleich gut wie die zweitplatzierte Variante 4A ab (siehe
Tabelle in Antwort zu 3.). Sowohl in Bezug auf die Gesamtpunktzahl als auch im
paarweisen Vergleich erweist sich die Variante 4C als vorteilhafteste Trassenvariante und
ist damit die fachplanerisch zu bevorzugende Variante.
Frage 6:
Für welche Varianten erfolgte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung?
Antwort zu 6:
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde für die fachplanerisch zu bevorzugende Variante
vorgenommen.
Frage 7:
Nach welchem Verfahren erfolgte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung?
Antwort zu 7:
Für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde das bundesweit eingeführte Verfahren der
Standardisierten Bewertung zur Anwendung gebracht, das die Voraussetzung für eine
Finanzierung von ÖV-Maßnahmen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) ist.
Frage 8:
Welche Ergebnisse wurden dabei ermittelt?
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Frage 9:
Welche Kosten-Nutzen-Verhältnisse wurden dabei ermittelt?
Antwort zu 8 und 9:
Das Verhältnis von Nutzen zu Kosten beläuft sich für die fachplanerisch zu bevorzugende
Variante auf 1,15. Für die Maßnahme ist damit der volkswirtschaftliche Nutzen
nachgewiesen.
In der Antwort auf S18/25004 heißt es: „In der ersten Stufe der Variantenbetrachtung wurden die
verschiedenen Varianten einer qualitativen Bewertung unterzogen und entsprechende Bepunktungen
vorgenommen. Die Varianten mit den meisten Punkten wurden in einer zweiten Stufe vertiefend beurteilt,
indem eine quantitative Beurteilung durchgeführt wurde. Die Details können nach der Veröffentlichung dem
Kurzbericht entnommen werden.“
Frage 10:
Wann und wo wird dieser „Kurzbericht“ veröffentlicht?
Antwort zu 10:
Die zusammenfassende Darstellung aller Ergebnisse wird nach erfolgter
Beschlussfassung im Senat auf der Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz bereitgestellt.
Frage 11:
Warum soll lediglich ein „Kurzbericht“ veröffentlicht werden und nicht die vollständigen Untersuchungen?
Antwort zu 11:
Der Arbeitsprozess wird über technische Berichte dokumentiert. Alle wesentlichen
Sachverhalte aus dem Arbeitsprozess – dies umfasst die Begründung der Trassenverläufe
und die Bewertungen der Varianten – werden für bessere Lesbarkeit und höhere
Verständlichkeit in einem Bericht zusammengefasst. Dieser hat den internen Arbeitsbegriff
‚Kurzbericht‘.
Frage 12:
Wo im Streckenverlauf sind – entsprechend den in S18 / 25 004 genannten Vorüberlegungen – in welcher
Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen vorgesehen?
Antwort zu 12:
Die genaue Ausgestaltung der Haltestellen und ihrer Lagen an den Knotenpunkten ist
Bestandteil der weiteren Planungsschritte. Hierzu können im gegenwärtigen
Planungsstadium noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Folgende
Haltestellen sind nach derzeitigem Planungsstand vorgesehen:
· Pasedagplatz
· Rennbahnstraße/ Gustav-Adolf-Straße
· Romain-Rolland-Straße/ Verbrauchermarkt
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· Heinersdorf Kirche im Zentrum der Ortslage Heinersdorf
· Heinersdorf Wendeschleife
· S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf
· Retzbacher Weg
· Granitzstraße/ Neumannstraße
· S-Bahnhof Pankow
In der Antwort auf S18/21857 von 19. Dezember 2019 heißt es: „Aufgrund der erforderlichen
Planungsschritte und der vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat sich die Verkehrsverwaltung auf
einen mehrstufigen Beteiligungsprozess für die laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In
diesen verschiedenen Schritten wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen
abschließenden (politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller
Interessierten einzusammeln und in das Verfahren einspeisen zu können.“ Gemäß S18 / 25 004 „bildet diese
[gem. unter 1 genannter Präsentation inzwischen abgeschlossene, Anm. d. Verf.] Untersuchung die
Grundlage für eine Senatsbefassung über eine weitere Konkretisierung der Planungen.[…] Der Senat
beschließt auf Grundlage dieser Untersuchungen, ob weitere detaillierte Planungsschritte eingeleitet
werden.“
Frage 13:
Gemäß unter Punkt 1 genannter Präsentation wird ein „Senatsbeschluss im 2. Halbjahr 2020 angestrebt“.
Welche Arten und Formate der Beteiligung sollen vorher in welchem Zeitraum und mit welchen Mitwirkungsund Einflussmöglichkeiten durchgeführt werden?
Frage 14:
Falls vor dem Senatsbeschluss keinerlei Beteiligung vorgesehen ist, warum nicht?
Antwort zu 13 und 14:
Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Grundlagenuntersuchung ins Verfahren
einbezogen. Während der Durchführung der Grundlagenuntersuchungen haben eine
Akteursrunde und ein BürgerInnen-Dialog stattgefunden (Akteursrunde, am 8. Oktober
2018, bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen
Park 3, 10179 Berlin, und BürgerInnen-Dialog, am 7. November 2018, in der Max-BillSchule (OSZ), Gustav-Adolf-Str. 66, 13086 Berlin). Die Hinweise aus dem
Teilnehmendenkreis beider Veranstaltungen sind in die Grundlagenuntersuchung
eingeflossen.
Mit einem Senatsbeschluss würde über eine Aufnahme der Maßnahme in die
Investitionsplanung beschlossen und die weitere Beteiligung gemäß der folgenden
Planungsschritte erfolgen – d.h. die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz sowie gesetzliche Beteiligung in der
Planfeststellung. Konkrete Termine können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt
werden.
Nach einem positiven Senatsbeschluss erfolgt die Vorplanung. Auch dies gemäß oben zitierter Aussage ein
Anlass für „Beteiligungen“.
Frage 15:
Welche Arten und Formate der Beteiligung sollen wann und mit welchen Mitwirkungs- und
Einflussmöglichkeiten durchgeführt werden?
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Frage 16:
Welche Arten und Formate der Beteiligung sollen nach Abschluss der Vorplanung mit welchen Mitwirkungsund Einflussmöglichkeiten durchgeführt werden?
Frage 17:
Falls nach Abschluss der Vorplanung keinerlei Beteiligung vorgesehen sein sollte, warum nicht?
Antwort zu 15, 16 und 17:
Die Informationen zur Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im weiteren Prozess
finden sich im Foliensatz zur Informationsveranstaltung vom 07.11.2018 auf den Folien 13
und 14. Dieser Foliensatz ist abrufbar unter:
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/projekte-in-planung/2018-11-05_strassenbahn_pankow.pdf.
Eine Vorplanung untersucht i. d. R. mehrere Varianten. Hier sollen die in S18 / 21 857 angekündigten
„zeitgemäßen, attraktiven Verkehrsanlagen mit dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung“ geplant werden:
„Die Ausgestaltung der Trassen und der Straßenraumgestaltung sowie -aufteilung sind Bestandteile der Vorund Entwurfsplanung“.
In der Antwort zu S18/13783 heißt es, als „allgemeingültige Aussagen“ zu Neubaugebieten, u. a.: „Die
Rahmenbedingungen bei Gebietsentwicklungen sind so zu gestalten, dass sie eine nachhaltige und
stadtverträgliche Mobilität der zukünftigen Bewohner und Bewohnerinnen begünstigen. […] Dafür braucht
jedes Quartier […] ein lokales Mobilitätskonzept, welches eine integrierte Planung zwischen Städtebau und
Verkehrsplanung beinhaltet. […] Als Rückgrat der Anbindung neuer Wohnbaugebiete an die Gesamtstadt ist
ein leistungsfähiger ÖPNV unabdingbar. […] Die Erfahrung zeigt, dass Entscheidungen zur
Verkehrsmitteländerung vor allem bei Umzug oder der Geburt von Kindern getroffen werden.“
Frage 18:
Ist es Ziel des Senats, die Straßenbahn-Nordtangente vor oder mit Bezug der ersten Wohnungen und
Eröffnung der ersten Läden in Betrieb zu nehmen?
Frage 20:
Falls nein: Wie sollen die neuen Bewohner*innen und Kund*innen für den ÖPNV gewonnen werden?
Antwort zu 18 und 20:
Der Senat ist bestrebt, Straßenbahnneubaumaßnahmen parallel zu
Wohnungsbauvorhaben und städtebaulichen Entwicklungen zu entwickeln und
umzusetzen.
Frage 19:
Falls ja: Wann und mit welchen Mitteln soll angesichts der bisherigen Verzögerung um ca. anderthalb Jahre
dieses Ziel erreicht werden?
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Antwort zu 19:
Der Planungsprozess der Straßenbahn entspricht den planungsrechtlichen Vorgaben und
wird durch den Senat auch weiterhin mit Nachdruck vorangetrieben.
In o.g. Präsentation vom 17. November 2020 heißt es lediglich: „Abstimmungen mit Investor Krieger bzgl.
Vorplatz, Panke-Trail und Umweltschutz laufen“.
Frage 21:
Bis wann und durch wen soll das lokale Mobilitätskonzept für das Krieger-Gelände erstellt werden?
Antwort zu 21:
Das Mobilitätskonzept wird durch das Bezirksamt Pankow in Abstimmung mit dem Senat
und dem Investor ein erstellt und wird im 1. Quartal 2021 fertiggestellt werden.
Frage 22:
Ist den Antworten aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 22:
Nein.
Berlin, den 24.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Moderne Konzepte für den ÖPNV – Woran hakt es beim Kiezbus für Blankenburg? aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26422.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Der Ortsteil #Blankenburg verfügt über zahlreiche Lagen, aus denen der nächstgelegene Anschluss an den
#ÖPNV, vor allem an den #Linienbus, einen Kilometer und mehr entfernt liegt.
Seit Langem wird aus dem Ortsteil die Idee eines Kiezbusses verfolgt, der vor allem älteren und
gehbehinderten Menschen mindestens einen Anschluss an das #ÖPNV-Netz, idealerweise bis zur #S-Bahn,
ermöglichen soll. Teilt der Senat die Einschätzung, dass das Teil eines leistungsfähigen und modernen
Konzepts für den ÖPNV sein sollte?
Frage 7:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass nach mehr als einer Dekade Diskussion um den #Kiezbus endlich eine
pragmatische und kinderfreundliche Lösung her muss, erst recht, weil es auch in den Außenbezirken
attraktiver werden muss, auf das Auto zu verzichten und öffentliche Verkehre in Anspruch zu nehmen.
Antwort zu 1 und 7:
Die Senatsverwaltung ist bereit , die verbesserte ÖPNV-Erschließung von Blankenburg
durch eine neue Kiezbuslinie mit direkter Anbindung an den S-Bahnhof Blankenburg im
Rahmen eines Probebetriebs zu testen. Die zurückliegenden Prüfungen und
2
Abstimmungen zu #Trassenführung, #Mindestaustattung der Infrastruktur und Finanzierung
zwischen Bezirk, BVG und Aufgabenträger aus den Jahren 2008-2009 bieten hierfür eine
gute Grundlage. Im Rahmen der vorgenommenen gemeinsamen Bedarfsabschätzungen
war der 12-m-Bus als geeigneter Fahrzeugtyp für den Einsatz als Kiezbuslinie abgestimmt
worden. Die Umsetzung dieser #Kiezbus-Planung ist an die Herstellung der #Befahrbarkeit
der Straßen für Standard-Busse im #Linienverkehr in Verantwortlichkeit durch den Bezirk
geknüpft.
Frage 2:
Der Bezirk Pankow hat in seiner Investitionsplanung dafür Mittel ab 2021 bereitgestellt, um den Kiezbus
mindestens zu erproben. Welche Schritte hat der Bezirk dazu mit der Verwaltung und den Berliner
Verkehrsbetrieben bisher unternommen?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Rahmen der Bauvorbereitung und Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU) für
einen 1-jährigen Probebetrieb der Kiezbuslinie wurde die beabsichtigte Trassenführung,
die provisorische Mindestausstattung der verkehrlichen Infrastruktur sowie die
Finanzierung des Probebetriebs mit der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz abgestimmt.
Des Weiteren wurden umfangreiche #Baugrunduntersuchungen in den betreffenden
Straßenabschnitten der geplanten Kiez-Buslinie für einen beabsichtigten Dauerbetrieb mit
einem 12m-Linienbus im Einrichtungsverkehr zur Klärung der erforderlichen Tragfähigkeit
beauftragt. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die überwiegenden
Straßenabschnitte einer Kiez-Buslinie unterdimensioniert sind und erhebliche
Folgeschäden im Bereich der Fahrbahnen zu erwarten sind. Daher sind umfangreiche
Fahrbahnertüchtigungen, in Form z.B. bituminöser Deckschichtverstärkungen, erforderlich,
um einen Dauerbetrieb der Kiezbuslinie einrichten zu können. Da bisher die Finanzierung
für diese erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen für einen Dauerbetrieb ungeklärt ist,
kann auch der beabsichtigte Probebetrieb in diesem Jahr nicht beginnen.“
Frage 3:
Welche Fahrzeuge jenseits der normalen Linienbusse mit oder ohne Gelenk stehen den Berliner
Verkehrsbetrieben zur Verfügung, um solche kleineren Verkehre abzuwickeln?
Antwort zu 3:
Die BVG geht grundsätzlich bei solchen Erschließungsaufgaben im Tagesverkehr von
einem Standardbus mit 12 m Länge und 70 Plätzen, davon 33 Sitzplätze aus. Im Auftrag
der BVG werden sogenannte City-Kleinbusse (CKB, 22 Plätze, davon 10 Sitzplätze) von
Subunternehmern nur auf Linien oder Fahrten mit geringer Nachfrage eingesetzt.
Grundsätzlich ist beim Fahrzeugeinsatz aber die erwartbare Nachfrage zu beachten, der
die Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge gerecht werden müssen. Buslinien mit dem
Kiezbus in Blankenburg vergleichbaren Erschließungsaufgaben und Siedlungsstrukturen,
wie z. B. die Ringlinie 326 in Hermsdorf, erreichen insbesondere im Berufs- und
Schülerverkehr Auslastungen, die merkbar über der Kapazität eines CKB liegen und daher
den Einsatz von 12-m-Bussen erfordern. Für Blankenburg ist zudem auch die weitere
3
bauliche Entwicklung zu beachten. Neben den reinen Fahrgastzahlen gilt es auch die
besonderen Platzbedarfe bestimmter Nutzungsgruppen (z. B. Personen mit Rollstuhl,
Rollator, Kinderwagen) zu berücksichtigen, denen mit den größeren Kapazitäten eines 12-
m-Busses deutlich besser entsprochen werden kann. Der ÖPNV-Aufgabenträger und die
BVG sehen vor diesem Hintergrund für Blankenburg weiterhin 12-m-Busse als den
geeigneten Fahrzeugtyp an.
Frage 4:
Während den Blankenburgerinnen und Blankenburgern schon planbare Zubringerfahrten genügen würden,
geht die BVG offensichtlich von über 60 Busfahrten täglich durch die Siedlung aus. Wie ist das zu erklären?
Antwort zu 4:
Für den Probebetrieb der Kiezbuslinie ist gemäß bisheriger Planung ein Angebot im 20-
bzw. 30-Minuten-Takt werktags ca. von 6 Uhr bis 20 Uhr vorgesehen. Somit ergäben sich
täglich bis zu ca. 42 Fahrten. Ein deutlich eingeschränkteres Angebot mit nur wenigen
Einzelfahrten pro Tag würde der verkehrlichen Nachfrage sowie den im Nahverkehrsplan
für 2019-2023 festgelegten Zugangsstandards nicht gerecht werden.
Frage 5:
Wie ist zu erklären, dass in Blankenburg etwa die Versorgung mit normalen Fahrzeugen durchgeführt
werden kann, die Straßen aber für 12-Meter-Busse offenbar nicht ausgelegt sind?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Für den vorhandenen Zustand des Fahrbahnaufbaus in den betreffenden
Straßenabschnitten wird lt. Baugrunduntersuchung festgestellt, dass in Anlehnung an die
RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen,
Ausgabe 2012) die Dicke des Fahrbahnoberbaus überwiegend mit keiner
Belastungsklasse (Bk) vergleichbar ist, lokal in Anlehnung an einen vollgebundenen
Oberbau etwa vergleichbar mit Bk 0,3 bis 1,0. Die Aufnahme von Belastungen durch
gelegentlich fahrende Sonderfahrzeuge (Müll-, Feuerwehr- u.a. Sonderfahrzeuge) ist bei
dieser Belastungsklasse lt. RStO 12 gewährleistet.
Für einen dauerhaften Busverkehr hingegen mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 65
Bussen/Tag ist nach RStO 12 eine Belastungsklasse Bk 1,8 erforderlich.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass der vorhandene Fahrbahnzustand nach Mitteilung des
Bezirksamtes Pankow einen dauerhaften Linienbetrieb sowohl mit Standardbussen (18
Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) als auch mit CKB (5 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht) ohne Ertüchtigung der Straßeninfrastruktur nicht zulassen würde.
Frage 6:
Wie steht der Senat zu dem Vorschlag, zumindest mit Kleinbussen, etwa den Fahrzeugen des Berlkönig, ein
Angebot zu machen?
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Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, wie sie aktuell bei dem
eigenwirtschaftlichen Projekt „Berlkönig“ eingesetzt werden, sind im Bestand des BVGBus-Bereiches nicht verfügbar und für Erschließungsaufgaben im Linienverkehr mit nur 8
Plätzen zu klein. Das Produkt „Berlkönig“ ist derzeit tariflich wie genehmigungsrechtlich
kein ÖPNV-Angebot und kann auf absehbare Zeit im betreffenden Gebiet nicht zum
Einsatz kommen.“
Der Senat teilt die Einschätzung der BVG. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 sieht
ebenfalls keine Erprobung von Pkw-Rufbussen im Bereich Blankenburg vor.
Berlin, den 11.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Straßenbahn-Neubaustrecken Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente) – Nachfragen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Trassenführung ist die #Vorzugsvariante?
Frage 2:
Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Untersuchungen zur #Straßenbahnstrecke #Tangente #Pankow#Weißensee konnten
entgegen den Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen werden, so dass noch
keine verbindlichen Aussagen möglich sind. Durch die Covid-19-Pandemie sind sowohl
bei den verwaltungsseitig als auch den dienstleistend beteiligten Akteuren Verzögerungen
aufgetreten, die bis heute nachwirken. Diese Verzögerungen entstehen durch die in der
2
Pandemie-Phase ausgefallenen gewohnten Präsenztermine und den dementsprechend
erschwerten Abstimmungsbedarf über andere Formate und Kanäle. Zudem sind die
Verzögerungen durch personelle Engpässe entstanden. Gegenwärtig stehen die
Grundlagenuntersuchungen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen dieser Untersuchung
werden ein planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel ermittelt, die planerisch zu
bevorzugende Trassenvariante identifiziert und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Diese
Untersuchung bildet die Grundlage für eine Senatsbefassung über eine weitere
Konkretisierung der Planungen. Konkrete Aussagen zu Haltestellenlagen nach
Fahrtrichtung ergeben sich erst in den späteren Planungsschritten (Vor- bzw.
Entwurfsplanung), die nach einem Senatsbeschluss erarbeitet werden. Die
Grundlagenuntersuchungen werden Vorüberlegungen dazu beinhalten.
Frage 4:
Mit welchen Beförderungsgeschwindigkeiten je Variante im Hinblick auf § 26, Abs. 5 MobG1
wurde die
Variantenuntersuchung durchgeführt?
Frage 18:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eingeflossen?
Antwort zu 4 und 18:
Um attraktive Reisezeiten zu gewährleisten, werden die Straßenraumaufteilungen und die
Beeinflussungen der Lichtsignalanlagen (LSA) auf die Anforderungen der
Straßenbahnerfordernisse angepasst, sodass die jeweils geltenden Geschwindigkeiten
des Straßenraumes oder der Trasse genutzt werden können. Konkrete Aussagen sind mit
den Planungsunterlagen aus der Planfeststellung möglich.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die zu berücksichtigenden Geschwindigkeiten
der einzelnen Streckenabschnitte der unterschiedlichen Varianten aufgezeigt. Die
Unterlagen zu dieser Veranstaltung sind in folgendem Dokument unter dem Link:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018-
11-05_Strassenbahn_Pankow.pdf, auf Folie 31 abrufbar und ersichtlich.
Frage 5:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug aus der
Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
1
„Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver Reisezeiten wird
dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor dem motorisierten
Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere bei der
Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
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Antwort zu 5:
Die Begründung der Auswahl und die anschließende Bewertung beziehen sich auf den
vorangegangenen Trassenvergleich und auf die Auswahl der planerisch zu
bevorzugenden Variante. Hierbei wird die anhand der beiden, aber vor allem der 2.
quantitativen Bewertungsstufe ermittelte Bepunktung überprüft und bewertend
beschrieben. Die planerisch zu bevorzugende Variante wird danach auf ihren Nutzen und
die Kosten und damit die Wirtschaftlichkeit untersucht.
Frage 6
Ist die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung inzwischen abgeschlossen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann wird sie fertig sein?
c. Wenn nein, welchen Stand hat sie?
d. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Frage 7
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Teil der Grundlagenuntersuchungen ist noch nicht
abgeschlossen. Entgegen dem ursprünglichen Zeitplan ergaben sich Verzögerungen, die
bis heute nachwirken (siehe Antwort zu 1 bis 3)
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der weiteren
Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020 herbeizuführen. Erst nachdem die
Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen weitere Planungsschritte (Vorplanung,
Entwurfsplanung, etc.) und das Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend
bestimmt wird.“
Frage 8
Wer soll worüber beschließen?
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Frage 9
Ist der für Frühjahr 2020 angekündigte Beschluss inzwischen erfolgt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann wird er erfolgen?
c. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 8 und 9:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen werden diese dem Senat in Form einer
Senatsvorlage vorgelegt. Der Senat beschließt auf Grundlage dieser Untersuchungen, ob
weitere detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden.
Der für Frühjahr 2020 angekündigte Senatsbeschluss ist noch nicht erfolgt, da es auf
Grund der Covid-19-Pandemie zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess kam. Es wird
angestrebt zeitnah die Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu
erwirken.
Frage 10
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der Straßenbahn-Tangentialstrecke
Pankow-Heinersdorf-Weißensee?
Antwort zu 10:
Derzeit werden die Grundlagenuntersuchungen für diese Straßenbahnstrecke
durchgeführt.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat
sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen
Beteiligungsprozess für die laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen
verschiedenen Schritten wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller Interessierten einzusammeln
und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden jeweils vor den großen, öffentlichen
Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt,
bevor die Informationen über die Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.“
Frage 11
Welche Akteursrunden, Bürger- und/oder Verbandsbeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind wann vor Fertigstellung der Entwurfsplanung
und vor dem Planfeststellungsverfahren vorgesehen?
Frage 12
Wenn keine oder noch nicht bekannt, warum nicht?
Antwort zu 11 und 12:
In der Phase der Grundlagenuntersuchungen haben Beteiligungsveranstaltungen
(Akteursrunde, am 8. Oktober 2018, bei SenUVK, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin,
5
und Bürgerdialog, am 7. November 2018, in der Max-Bill-Schule (OSZ), Gustav-Adolf-Str.
66, 13086 Berlin) stattgefunden. Im Rahmen der folgenden Planungsphasen sind weitere
Veranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern und Beteiligungsverfahren vorgesehen.
Zum Ablauf des Planungsprozesses und der Öffentlichkeitsbeteiligungen besteht im
Foliensatz zur Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger vom 07.11.2018 eine
Übersicht auf den Folien 13 und 14. Dieser Foliensatz ist abrufbar unter:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018-
11-05_Strassenbahn_Pankow.pdf.
Frage 13
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 13:
In der ersten Stufe der Variantenbetrachtung wurden die verschiedenen Varianten einer
qualitativen Bewertung unterzogen und entsprechende Bepunktungen vorgenommen. Die
Varianten mit den meisten Punkten wurde in einer zweiten Stufe vertiefend beurteilt,
indem eine quantitative Beurteilung durchgeführt wurde. Die Details können nach der
Veröffentlichung dem Kurzbericht entnommen werden (siehe Antwort zu 1). Zum jetzigen
Zeitpunkt sind die Untersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen und geprüft.
Frage 14
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 14:
Derartige Detailfragen sind den folgenden vertiefenden Planungen vorbehalten.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit dem Ziel einer
städtebaulichen Aufwertung angelegt.“
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Frage 15
In welchen Abschnitten der Straßenbahnstrecke wird das Ziel der städtebaulichen Aufwertung durch
Umgestaltung des Straßenraums in seiner vollen Breite umgesetzt?
Frage 16
Wenn gar nicht: Warum nicht?
Frage 17
Worin besteht die städtebauliche Aufwertung in den Abschnitten, in denen lediglich eine Gleistrasse in der
vorhandenen Straße eingebaut wird?
Antwort zu 15, 16 und 17:
Die Ausgestaltung der Trassen und der Straßenraumgestaltung sowie -aufteilung sind
Bestandteile der Vor- und Entwurfsplanung, die sich bei positiver Beschlussfassung des
Senats an die Voruntersuchung anschließen.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr sich aufgrund der Verbesserung des
ÖPNV-Angebots einstellen könnten.“
Frage 19
Wie viele Umsteiger vom MIV auf die Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Antwort zu 19:
Die Grundlagenuntersuchungen sind noch in Arbeit. Somit können noch keine konkreten
Angaben zu Verlagerungseffekten gemacht werden.
Berlin, den 08.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: S-Bahn S21 in Berlin: Bahn verlegt Tunnel wegen Sinti-und-Roma-Denkmal, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article229413524/Bahn-verlegt-S21-Tunnel-wegen-Sinti-und-Roma-Denkmal.html

Um das #Sinti-und-Roma-Denkmal im Regierungsviertel zu schützen, prüft der Konzern für den #S-Bahntunnel am Reichstag andere Strecken.

Die Diskussion um die Auswirkung der #S21-Baustelle auf das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma führt wohl zur Änderung der Trassenpläne bei dem Megaprojekt. Darauf sollen sich die Deutsche Bahn und Vertreter von Bund und Land Berlin mit dem Zentralrat der Sinti und Roma nach Informationen der Berliner Morgenpost bei einem Treffen verständigt haben.

„Es gab am Freitag erneut ein intensives und konstruktives Gespräch zum Thema“, erklärte ein Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage. „Dabei haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass noch einmal genau überprüft wird, welche Implikationen die wichtigsten technisch möglichen Varianten einer #Trassenführung haben – und wie die jeweils auftauchenden Probleme überwunden werden können.“ Ziel bleibe es, die Lösung zu finden, die das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas maximal schütze, so der Sprecher. Ein Folgetreffen sei nach der Sommerpause geplant.

#S21 in Berlin: Deutsche Bahn prüft alternative Routen für S-Bahn-Tunnel
Die Deutsche Bahn geht nun in die Prüfung alternativer Routen für den S-Bahn-Tunnel unter dem Regierungsviertel. Jedoch soll es bereits einen klaren Favoriten für die künftige Strecke geben: Statt eine #Röhre westlich am Reichstagsgebäude vorbei in direkter Nähe des Mahnmals zu führen, könnten nun beide Tunnel weiter östlich unter dem Friedrich-Ebert-Platz zwischen Reichstag und dem Jakob-Kaiser-Haus …

S-Bahn: Klarheit über Verlauf des S-Bahn-Tunnels am Reichstag Ältestenrat stimmt Plänen der DB zu, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Klarheit-ueber-Verlauf-des-S-Bahn-Tunnels-am-Reichstag-4848228

Erste Planung für zusätzliche Station in der Europacity beauftragt

Die Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten des Deutschen Bundestages, das Land Berlin und die Deutsche Bahn haben sich gestern Abend über den Verlauf des neuen S-Bahn-Tunnels im #Regierungsviertel geeinigt. Die DB plant, die #Tunnel für die neue #S-Bahn-Strecke ab dem Hauptbahnhof in zwei Röhren östlich und westlich am Reichstagsgebäude vorbeizuführen. Die #Trassenführung wurde dabei angepasst. Die Standsicherheit der Parlamentsgebäude während der Bauarbeiten ist somit gewährleistet und der  parlamentarische Betrieb kann ohne wesentliche Einschränkungen fortgesetzt werden.

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Ich freue mich, dass die DB Netz AG und der Deutsche Bundestag, vertreten durch den Parlamentsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki MdB, unter meiner Vermittlung zu einer Lösung für den #S-Bahntunnel am Reichstagsgebäude gelangt sind. Die Lösung ist hervorragend für das Besucherzentrum des Bundestages und die Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse in der Hauptstadt. Mein Dank gilt allen Beteiligten für die Kompromissbereitschaft.“

„Die Bedenken des Bundestages hinsichtlich der Statik des Reichstagsgebäudes konnten endlich ausgeräumt werden“, freut sich der Vorsitzende der Baukommission des Bundestages, Vizepräsident Wolfgang Kubicki. „Der Weg für die Fortsetzung der S 21 ist damit frei. Wir erwarten nun auch die Zustimmung der Deutschen Bahn zum Bauvorhaben des Besucherinformationszentrums.“

Ingmar Streese, Staatssekretär für Verkehr in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit der einvernehmlichen Lösung zum Streckenverlauf des zweiten Bauabschnitts hat die neue Nord-Süd-Verbindung der S-Bahn eine wesentliche Hürde genommen. Die #S21 ist für Berlin ein sehr wichtiges Projekt, das die innerstädtischen Verkehrsadern spürbar entlasten wird.“

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der DB für das Land Berlin: „Mit der Zustimmung der Baukommission des Ältestenrates haben wir jetzt die Möglichkeit, zügig weiter zu planen und zukünftig die baulichen Vorleistungen zwischen Potsdamer Platz und Brandenburger Tor aus den dreißiger Jahren zu nutzen.“

Im nördlichen Bauabschnitt soll die erste S-Bahn im Sommer 2021 am #Interimsbahnsteig Hauptbahnhof halten. Nach der Bewertung auf Basis einer Nutzen-Kosten-Analyse soll  ein zusätzlicher Halt an der #Perleberger Brücke bestellt werden. Damit kein Verzug im Gesamtprojekt auftritt, hat sich die Senatsverwaltung dafür entschieden, bereits jetzt gemeinsam mit der Deutschen Bahn Vorsorgemaßnahmen für diese neue Station in der #Europacity einzuleiten.

Informationen und Grafiken zum Gesamtvorhaben:

https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-s21

S-Bahn: Siemensbahn in Berlin-Spandau: Erste Arbeiten sollen Anfang 2020 starten aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article227633081/Siemensbahn-in-Berlin-Spandau-Erste-Arbeiten-sollen-Anfang-2020-starten.html

Die Vorbereitungen für den #Siemens-Innovationscampus und die #Siemensbahn laufen. Nun gibt es Infos zum aktuellen Stand.

Noch sieht die Siemensbahn in Spandau verwildert aus, Bahnhöfe sind verfallen und Gleise zum Teil gar nicht mehr vorhanden. Doch es soll nicht mehr lange dauern, bis die ersten Schritte in Richtung #Reaktivierung sichtbar werden.

„Erste Änderungen werden sicherlich schon Anfang nächsten Jahres passieren“, sagte Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn (DB) für Berlin, kürzlich bei einer Kiezveranstaltung der Berliner CDU-Fraktion. Die Reaktivierung der Siemensbahn hatten Deutsche Bahn und das Land Berlin im Sommer offiziell besiegelt.

Konkret geht es im ersten Schritt um einen #Freischnitt der teils stark bewachsenen Strecke, auch um die #Trassenführung genauer nachvollziehen zu können. Zudem ist laut Kaczmarek zurzeit eine Spezialfirma damit beschäftigt, das #Viadukt der Siemensbahn zu untersuchen. Noch ist nicht endgültig klar, ob das Bauwerk auch in Zukunft genutzt werden kann oder ob die Bausubstanz zu …

U-Bahn: Verlängerung der U-Bahn in Berlin Senator will U1 zum Ostkreuz, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verlaengerung-der-u-bahn-in-berlin-senator-will-u1-zum-ostkreuz,10809148,29518290.html Der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel findet die #Verlängerung der #U-Bahn-Trasse sinnvoll. Es gibt auch schon erste Ideen für die #Trassenführung.

Der Senat hält es für sinnvoll, die Strecke der U-Bahn-Linie U 1 über die heutige Endstation #Warschauer Straße hinaus bis zum Bahnhof #Ostkreuz zu verlängern. Das hat der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel bekräftigt. „Wir haben große Sympathien für diesen Vorschlag, die Verlängerung wäre ein Bereicherung“, sagte der SPD-Politiker im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. Berlin wächst, „das zieht den Ausbau des Nahverkehrs nach sich“. Wie berichtet sprechen der Senat, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn (DB) über das Projekt. Das Ostkreuz, künftig auch ein wichtiger Regionalbahnhof, werde …