Bahnhöfe: BER-Umbenennung in Sicht: So heißen die Berliner Flughafenbahnhöfe künftig, aus Berliner Zeitung

09.03.2023

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mobilitaet-neue-stationsnamen-flughafen-ber-umbenennung-in-sicht-so-heissen-die-berliner-flughafenbahnhoefe-kuenftig-li.325866

Die beiden #Bahnhofsnamen sind nicht einmal zweieinhalb Jahre alt. Doch ihr Schicksal ist besiegelt. Noch in diesem Jahr werden sie geändert, und die Fluggäste müssen sich an andere Bezeichnungen gewöhnen. Zum #Fahrplanwechsel bekommen die Stationen unter dem #Flughafen #BER und am ehemaligen Flughafen #Schönefeld neue Namen. Das teilte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) der Berliner Zeitung auf Anfrage mit.

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Flughäfen: Winterflugplan 2021/2022 tritt in Kraft Langstrecken in die USA und nach Singapur, aus FBB

Am Sonntag, den 31. Oktober 2021, tritt der #Winterflugplan 2021/2022 in Kraft. Wie in jeder Saison ist die Zeitumstellung der Stichtag für den #Flugplanwechsel. Bis zum 26. März werden voraussichtlich 76 Airlines vom #Flughafen Berlin Brandenburg zu 144 Zielen in 54 Ländern fliegen. Allein für November 2021 sind konkret 132 Ziele avisiert, im Vergleich zu 72 Zielen, die November 2020 angeflogen wurden. 2019 waren es noch 145 Ziele ab #SXF und #TXL. Beliebte Sonnen- und #Winterziele stehen ebenso im #Flugplan wie europäische #Städteziele sowie #Langstrecken in die USA und nach Asien. Das größte Angebot geht zu Städtedestinationen mit und ohne Umsteigeflughäfen wie Frankfurt, München, Amsterdam, Zürich oder Istanbul. Städtereisen – ob privat oder Business – erleben diesen Winter wieder einen Aufschwung.

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Flughäfen: Rechtlicher Status des Flughafen TXL, aus Senat

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Frage 1:
Kann der Senat bestätigen und wie bewertet der Senat die Aussage, dass „schon im Jahr 2004 dem Flughafen
mit Blick auf die #Eröffnung des neuen #BER die #Betriebserlaubnis entzogen [und] 2006 [….] das
Flughafengelände zudem entwidmet [wurde]“?
Frage 2:
Warum wurde die Entziehung der Betriebserlaubnis bereits 2004 und die Entwidmung des Flughafengeländes
schon im Jahr 2006 durchgeführt, obwohl erst im Jahr 2006 Baubeginn für den BER war?
Frage 3:
Wie ist der exakte Fahrplan der rechtlichen Umsetzung der #Schließung des Flughafens #TXL vor dem
Hintergrund der von Wowereit in seinem Buch getroffenen Feststellungen.
Antwort zu 1 bis 3:
Dem Senat ist das oben genannte Buch nicht näher bekannt, sodass keine Bewertungen
dazu vorgenommen werden können.
Bereits mit dem Konsortialvertrag von 1991 haben die Gesellschafter der damaligen Berlin
Brandenburg Flughafenholding GmbH (Bund, Brandenburg und Berlin) die Konzentration
des Flugbetriebes auf einen Standort als Ziel vorgegeben. Mit dem sogenannten
„Konsensbeschluss“ von 1996 hat sich Berlin sodann zur Schließung seiner
innerstädtischen Flughäfen zugunsten des Standortes Schönefeld als gemeinsamer
Flughafen für die Region Berlin/Brandenburg verpflichtet. Die Länder Berlin und
Brandenburg haben im #Landesentwicklungsplan #Flughafenstandortentwicklung des Jahres
2003 festgelegt, dass der Flughafen #Berlin-Schönefeld „zur Deckung des nationalen und
2
internationalen Luftverkehrsbedarfs der Länder Berlin und Brandenburg weiter zu
entwickeln ist. Mit Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld sind
die Flugplätze Berlin-Tegel und #Tempelhof zu schließen.“ In Umsetzung dieser
landesplanerischen Verpflichtung hat die seinerzeitige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung durch Bescheid vom 29. Juli 2004 (Widerruf der Betriebsgenehmigung)
bzw. vom 2. Februar 2006 (Entlassung aus der Planfeststellung) den Widerruf der
Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel aufschiebend befristet verfügt und die
Fachplanung mit selbiger Fristsetzung aufgehoben. Beide Bescheide wurden erlassen, um
die Bedingungen des Konsensbeschlusses von 1996 zu erfüllen, die nur einen
Großflughafen für die Region Berlin-Brandenburg vorsehen.
Um der rechtlichen Begründung der Planrechtfertigung für das Ausbauvorhaben für den
#Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld ein tragfähiges Fundament zu geben, musste zum
Zeitpunkt der Entscheidung der #Planfeststellungsbehörde (damaliges Ministerium für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg) über den
Planfeststellungsantrag der FBS (damalige Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH) zum
Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld rechtlich sichergestellt sein, dass es
spätestens mit Inbetriebnahme des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zu
einer Schließung des Flughafens Berlin-Tegel kommt. Dies machte es erforderlich, den
Antrag bereits zu diesem Zeitpunkt zu stellen, sodass mit Schreiben vom 16. November
2001 ein entsprechender Antrag auf Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung bzw.
Planfeststellung für den Flughafen Berlin-Tegel eingereicht worden ist.
Mit Bescheid vom 29. Juli 2004 wurde die luftrechtliche Genehmigung zum Betrieb des
Flughafens Berlin-Tegel mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Verlängerung der
künftigen Start- und Landebahn 07L/25R (Nord- und heutigen Südbahn) auf 3.600 m Länge
und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn 07R/25L (#Südbahn) des
Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (#SXF) – heute Berlin Brandenburg „Willy Brandt“
(BER) – mit einer Länge von mindestens 4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen
worden sind, widerrufen. Mit Bescheid vom 2. Februar 2006 wurden die Anlagen und
Flächen des Flughafens aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung
(#Planfeststellung) zum selben Zeitpunkt, wie im Bescheid vom 29. Juli 2004, entlassen.
Die Gestattung der Betriebsaufnahme des Flughafens Berlin Brandenburg ist mit Bescheid
der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg am 1. Oktober 2020 gemäß
§ 44 Absatz 1 und 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ab dem 4. November 2020, 05:30
Uhr (Ortszeit) ergangen. Die o.g. Bedingung ist damit eingetreten.
In der Rechtsfolge bedeutet dies, dass der Flughafen Berlin-Tegel ab dem 5. Mai 2021 um
00:00 Uhr aus der luftrechtlichen Genehmigung und die Anlagen und Flächen des
Flughafens aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung (Planfeststellung) entlassen
sind. Ab diesem Zeitpunkt ist der Flughafen Berlin-Tegel auch kein Flughafen mehr.
Berlin, den 11.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Passagieraufkommen im April weiterhin niedrig Erwartungen der Branche zum Osterreiseverkehr haben sich nicht erfüllt, aus FBB

Das #Passagieraufkommen am #Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (#BER) verharrte im April weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Im vergangenen Monat starteten und landeten rund 265.000 #Fluggäste am BER. Das sind zwar rund 44.000 mehr als im Vormonat März. Im April des Vorkrisenjahres 2019 nutzten aber rund 3.100.000 Passagiere die damaligen Flughäfen #Schönefeld und #Tegel.

Hintergrund für den drastischen Rückgang der Zahlen an allen deutschen Flughäfen sind die weiterhin bestehenden weltweiten #Reisebeschränkungen wegen der Coronapandemie. Insgesamt starteten und landeten in den ersten vier Monaten dieses Jahres rund 840.000 Passagiere am BER. Damit wurde noch nicht einmal zehn Prozent des Passagieraufkommens des Vorjahres erreicht. Im gesamten Jahr 2020 nutzen 9,1 Millionen Reisende einen Flughafenstandort der Hauptstadtregion (#TXL, #SXF und BER).

Im vergangenen Monat gab es am BER 4.184 #Flugbewegungen, im April des Vorjahres waren es nur 1.115 in Schönefeld und Tegel. Im April 2019 starteten und landeten noch rund 23.700 Maschinen an den beiden damaligen Flughäfen.

Hingegen ist der Rückgang bei der #Luftfracht im Vergleich zum Vorkrisenmonat 2019 deutlich geringer: Am BER wurden im April 2021 insgesamt rund 2.200 Tonnen Güter umgeschlagen, das sind nur etwa 300 Tonnen weniger als im April 2019.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft rechnet ebenso wie alle anderen deutschen Flughäfen nur mit einer langsamen Erholung des Flugverkehrs. Während der Osterferien kam es zwar zu einer kleinen Belebung im Reiseverkehr insbesondere an den Ferienwochenenden mit bis zu 15.000 Fluggästen pro Tag. Die Hoffnung der Branche auf eine deutliche Belebung des Geschäfts wurde aber nicht erfüllt. In unserer Prognose für das Jahr 2021 gehen wir von 10,7 Mio. Passagieren aus. Diese Zahl ist nur zu erreichen, wenn die Impfstrategie greift, Reisebeschränkungen aufgehoben oder gelockert werden und dadurch der Reiseverkehr im Sommer wieder anzieht.“

Den Verkehrsbericht April 2021 mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online.

https://www.berlin-airport.de/de/presse/presseinformationen/verkehrsstatistik/index.php

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Flughäfen: Flugverkehr am Terminal 1 konzentriert Vorläufig letzter Betriebstag im Terminal 5 (SXF) am 22. Februar 2021, aus Berliner Flughäfen

Das Terminal 5 des #BER (ehemals #Flughafen #Berlin-Schönefeld/ #SXF) ist ab 23. Februar wegen der pandemiebedingt geringen Passagierzahlen für zunächst ein Jahr geschlossen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) konzentriert den #Flugverkehr und die #Fluggastabfertigung am Terminal 1.

ÖPNV-Angebot und Impfzentrum bleiben bestehen

Das aktuelle Angebot des ÖPNV am sowie zum Terminal 5 wird durch die temporäre Schließung nicht beeinträchtigt und bleibt im bisherigen Umfang bestehen. Das Impfzentrum im Gebäude M des Terminal 5 bleibt auch während der Schließung des Terminal 5 in Betrieb. Die Bürgerinnen und Bürgern, die zum Impfzentrum wollen, können den Parkplatz P56 nutzen.

Die Geschäfte sowie die Gastronomie im und am Terminal 5 werden zum 23. Februar schließen. Die Einrichtungen der Ladengeschäfte und Restaurants bleiben erhalten, um bei einer Wiedereröffnung des Terminals Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie anbieten zu können.

25 Millionen Sparbeitrag

Durch den Schlummerbetrieb des Terminal 5 reduzieren sich Kosten für Personal, Gebäudeunterhalt und Flugbetriebsabläufe. Für den Schließungszeitraum von einem Jahr wird durch die Bündelung des Flugverkehrs am Terminal 1 ein Einsparvolumen von 25 Millionen Euro avisiert.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Flughafen SXF hat uns bislang sehr gute Dienste erwiesen. Mit der Eröffnung des BER wurden die Flughafengebäude K, L, M und Q als Terminal 5 voll in den BER-Betrieb integriert. Vor der Inbetriebnahme des BER haben wir in die Modernisierung der Ausstattung des Terminal 5 investiert, weil wir mit den Abfertigungskapazitäten noch für das gesamte Jahrzehnt bis etwa 2030 planen. Den Schlummerbetrieb ab März 2021 haben wir so organisiert, dass wir die Kapazitäten bei Bedarf innerhalb weniger Wochen wieder ans Netz bringen können. Deshalb sagen wir zum Terminal 5 weder Tschüss noch Danke, sondern auf Wiedersehen.“

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Flughäfen: Luftverkehr : Flughafen schließt: Herr Schönfeld nimmt Abschied von Schönefeld, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/abschied-von-schoenefeld-dieser-flughafen-war-meine-heimat-li.140204

Jahrzehntelang hat Lutz #Schönfeld auf dem #Airport bei Berlin gearbeitet. Wegen Corona endet der Betrieb, wohl für immer. Ein letzter Rundgang durch #SXF.

Berlin – Ist da wirklich ein Fluggast mit einem Koffer unterwegs? Nein, doch nicht. War wohl nur eine optische Täuschung. Der #Flughafen #Schönefeld wirkt menschenleer. Niemand eilt durch den überdachten Gang zu den Abfertigungsgebäuden, niemand läuft zu den Parkplätzen oder zum Bahnhof. Laggners Almhütte wirbt unverdrossen für Bier und Leberkäse, doch die Terrasse des rustikalen Holzhauses ist verwaist. Krähen, die sich um ein Stück Brot zanken, sind die letzten sichtbaren Lebewesen, die sich hier noch aufhalten.

Der Flughafen wirkt wie ein Filmset, das nach dem letzten Dreh einfach stehen gelassen wurde. Wie die Kulisse eines Theaters, in dem vor kurzem der letzte Vorhang fiel. Dabei ist im Terminal 5 des #BER, wie die Anlage seit vergangenem Oktober heißt, noch nicht Schluss. Das Finale steht erst für Montag auf dem Programm. Als letzter Start ist für 8.05 Uhr ein #Wizzair-Flug nach Kiew geplant, als letzte Landung #Ryanair um 11.50 Uhr aus Rom. Am 22. Februar endet 75 Jahre nach Aufnahme des Linienverkehrs der Betrieb – vorübergehend für ein Jahr, wie die #Flughafengesellschaft #FBB nicht müde wird zu betonen. Wenn der #Luftverkehr wieder zunehme, werde Schönefeld wieder geöffnet, bekräftigt Flughafenchef …

Flughäfen: Passagierzahlen verharren im Dezember auf niedrigem Niveau Weltweite Kontaktbeschränkungen begrenzen den Flugverkehr auf zehn Prozent des Vorjahresmonats, aus Berliner Flughäfen

Im Dezember wurden am #Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt 264.987 Fluggäste gezählt. Damit ist das #Passagieraufkommen zwar um rund ein Viertel höher als im Vormonat November, es erreicht aber lediglich etwa zehn Prozent des Niveaus vom Dezember 2019. Die Zahl der Flugbewegungen betrug im vergangenen Monat rund 4.600 Starts und Landungen. Im Dezember 2019 konnten, damals noch an den beiden Flughafenstandorten #Tegel und #Schönefeld, mehr als 2,6 Millionen Passagiere abgefertigt werden, die Zahl der Flugbewegungen lag bei knapp 21.200.

Im gesamten Jahr 2020 nutzen 9,1 Millionen Reisende einen Flughafenstandort der Hauptstadtregion (#TXL, #SXF und #BER). Damit wurde im Jahr der Corona-Pandemie noch rund ein Viertel des Reisendenaufkommens des Rekordjahres 2019 verzeichnet. Mit 105.000 Flugbewegungen betrug der Rückgang im Jahr 2020 etwa zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr, als nahezu 289.000 Flugzeuge an den Flughäfen Tegel und Schönefeld starteten oder landeten. Hauptgrund für den Rückgang der Fluggastzahlen sind die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Reisebeschränkungen. Zeitgleich mit der weltweiten Verbreitung des Virus ab März brachen die #Passagierzahlen dramatisch ein.

Das #Luftfrachtaufkommen betrug im Dezember 2020 etwa 1.900 Tonnen und bewegt sich damit auf dem Niveau des Novembers. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist das Volumen um etwa ein Drittel zurückgegangen. Im Gesamtjahr lag das Aufkommen im Bereich Cargo bei gut 22.000 Tonnen nach fast 35.000 Tonnen im Jahr 2019, was einem Rückgang von nur etwas mehr als einem Drittel entspricht.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit dem Jahreswechsel endet ein Jahr der Extreme. Einerseits haben wir den BER endlich erfolgreich eröffnen können, anderseits sind die Fluggastzahlen aufgrund der Pandemie dramatisch eingebrochen. In der weltweit schwierigen Lage hat sich gezeigt, wie wichtig eine gute Fracht-Infrastruktur für die Hauptstadtregion ist. Denn anders als das Passieraufkommen ist die Frachtmenge zwar auch zurückgegangen, aber längst nicht so eingebrochen wie der Personenverkehr.“

Den Verkehrsbericht Dezember 2020 mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online.

> Verkehrsstatistik

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Taxi + Flughäfen: Laderechte am BER II, aus Senat

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Frage 1:
In der Stellungnahme des Landkreises Dahme-Spreewald (Lkr.) wird auf intensive Verhandlungen
verwiesen. Wie viele Gespräche gab es zwischen dem Senat und den Vertretern des Lkr. über welchen
Zeitraum und was war deren Inhalt?
Antwort zu 1:
Der Senat hat sich seit Kündigung der alten Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme
Spreewald (LDS) wiederholt für den Abschluss einer neuen Vereinbarung im Kontext der
#Eröffnung des #Flughafen #BER (Berlin-Brandenburg) eingesetzt. Der Landkreis hat
erstmals in einem Termin von Herrn Staatssekretär #Streese, mit Herrn Landrat #Loge am
07.10.2019 die Bereitschaft erkennen lassen, zu dieser Fragestellung ins Gespräch zu
kommen. Nach mehreren Kontakten auf Fachebene sowie auf Leitungsebene kam es zu
einem weiteren Termin auf Leitungsebene am 02.07.2020. Anschließend gab es weitere
Kontakte und vor allem diverse Gespräche bzw. Telefonate auf Fachebene. Inhalt der
Gespräche war zunächst die Verständigung mit dem Landkreis, dass es überhaupt zum
Abschluss einer neuen Vereinbarung kommt und Berliner Taxiunternehmen Laderechte
gewährt werden. Daran schloss sich die intensive Abstimmung der zurvor nur dem
Grundsatz nach ausgehandelten Einzelbestimmungen an.
Frage 2:
Aus der Stellungnahme des Lkr. geht hervor, dass er es als Erfolg bewertet, dass das Problem der
#Leerfahrten wechselseitig gelöst und eine umweltpolitische Debatte endlich beendet sei. Welche Gründe
haben den Lkr. bewogen, die gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung im Jahre 2012 einseitig zu
kündigen?
2
Antwort zu 2:
In der gegenüber der Senatsverwaltung ausgesprochenen Kündigung berief sich der
Landkreis darauf, dass sich die wirtschaftliche Situation des örtlichen Taxengewerbes
erheblich nachteilig verändert habe: Ein neuer Termin für die #BER-Eröffnung sei nicht in
Sicht, die Zahl der Taxen im Landkreis habe sich erhöht, die Nachfrage am #Flughafen
#Schönefeld (#SXF) sei gesunken und es liege ein Gutachten zum Taxenverkehr des
Landkreises vor. Danach seien die aktuellen Entgelte im Taxenverkehr nicht auskömmlich.
Vor allem sei die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes im Landkreis bedroht – mit der
Folge der Anordnung eines Beobachtungszeitraums.
Frage 3:
Der Lkr. kritisiert in seiner Stellungnahme ferner, dass sich Berliner Taxen für die Ortskundeprüfung nur
spärlich angemeldet hätten. Wie viele der am BER ladeberechtigten Berliner #Taxifahrer haben eine
Ortskundeprüfung für das neue Pflichtfahrgebiet LDS bereits abgelegt? Wie viele müssen insgesamt diese
Prüfung ablegen? Inwieweit wurde eine Frist angesetzt, bis wann die Ortskundeprüfung abgelegt sein muss?
Antwort zu 3:
Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) hatten
ca. 600 Berliner Fahrerinnen/Fahrer schon zu einem vor der Unterzeichnung der Vereinbarung
liegenden Zeitpunkt eine #Ortskundeprüfung im Landkreis Dahme-Spreewald abgelegt. Wie viele
Berliner Fahrerinnen/Fahrer sich nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Ablegung der
Prüfung beim Landkreis Dahme-Spreewald angemeldet haben, kann nur der Landkreis
beantworten. Das LABO erfährt davon erst, wenn Berliner Inhaberinnen und Inhaber einer
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung die Eintragung des zusätzlichen Fahrgebietes LDS nach
dort bestandener Prüfung in den Führerschein zur Fahrgastbeförderung beim LABO beantragen.
In den letzten 4 Wochen hat lediglich eine Person einen Antrag auf Eintragung des Fahrgebietes
LDS beim LABO gestellt. Wie viele Fahrerinnen/Fahrer eine solche Prüfungen jetzt noch ablegen
müssen, hängt von der Personalausstattung und dem Einsatz der konkret am BER
ladeberechtigten Berliner Unternehmen ab. Eine Frist von Seiten der Behörden wurde nicht
gesetzt; die Klärung ihres Bedarfs an qualifizierten Fahrerinnen/Fahrern obliegt den einzelnen
ladeberechtigten Unternehmen.
Frage 4:
Was beinhaltet die Ortskundeprüfung für 30 Kommunen, Ämter und Gemeinden im Lkr. LDS? Welchen
zeitlichen Aufwand umfassen Schulung und Prüfung?
Antwort zu 4:
Nach der unterzeichneten Vereinbarung müssen die Fahrerinnen/Fahrer von Berliner
Taxen mit Laderecht am BER, sofern sie nicht eine Ortskundeprüfung für den Landkreis
abgelegt haben, bei der zuständigen Behörde im Landkreis Dahme-Spreewald eine
Ergänzung der Berliner Ortskundeprüfung abgelegen. Diese erstreckt sich auf Zielfahrten
in die Gebiete, die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am BER als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind; sie umfasst Fahrten zu jedem Fahrziel in die Gebiete der
in dieser Anlage genannten Ämter, Städte und Gemeinden. Erfasst sind Gebiete, die im
Landkreis Dahme-Spreewald in einem Halbkreis von ca. 25 km um den BER liegen. Zum
zeitlichen Aufwand für Schulung und Prüfung ist keine Angabe möglich. Er hängt von den
ggf. bereits bestehenden Ortskenntnissen ab.
3
Frage 5:
Der Lkr. weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass die Gespräche zum Flughafentarif im November
2020 beginnen und ein solcher im ersten Quartal 2021 umgesetzt werde. Warum war das Inkrafttreten eines
einheitliche Flughafentarif nicht zum 31. Oktober möglich, wenn doch intensive Verhandlungen dem
vorausgegangen sind?
Antwort zu 5:
Voraussetzung für die Erarbeitung des einheitlichen Flughafentarifs war, dass zunächst
eine Verständigung mit dem Landkreis erzielt werden konnte, dass auch Berliner Taxen
am BER ein Laderecht erhalten. Unterzeichnet werden konnte diese Vereinbarung erst
am 15.09.2020. Diese regelt die Grundsatzfragen des Laderechts. Auf dieser Basis
werden jetzt die Gespräche mit dem Landkreis über die Ausgestaltung des Tarifs geführt.
Frage 6:
Wie werden die Vorgaben aus der Vereinbarung überprüft? Welche Brandenburger und Berliner Behörden
arbeiten hier konkret zusammen? Wie und ab wann erfolgen die Kontrollen am Flughafen bzw. die
Kontrollen im Berliner Stadtgebiet an den Taxihaltestellen? Was wird von wem bzw. welcher Behörde
konkret kontrolliert? Wie werden die entsprechenden Personal-Kapazitäten eingeschätzt, um das zu
kontrollieren?
Antwort zu 6:
Für die Kontrollen gilt das sog. Territorialprinzip: Die Brandenburger Behörden
kontrollieren am BER. Im Berliner Stadtgebiet kontrolliert das LABO. Dabei betrifft der
Kontrollbedarf in Berlin nach der Vereinbarung insbesondere deren Umsetzung in Bezug
auf die Taxen aus dem Landkreis (Nutzung der Berliner Taxistandplätze nur durch
ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis mit Plakette, keine Fahrten mit beleuchteten
Dachzeichen oder Aufnahme herbeiwinkender Fahrgäste, Ausstattung der Taxen mit
einem Taxameter, das auch den Berliner Tarif ausweist). Durchgeführt werden diese
Kontrollen in Berlin im Rahmen der regulären Verkehrskontrollen, die im fließenden
Verkehr der Polizei obliegen. Das LABO überwacht ab sofort auch die Taxen des
Landkreises im Rahmen der regulären Kontrollen an Taxenständen. Da aus dem
Landkreis aktuell nur 300 Taxen in Berlin ladeberechtigt sind und diese nicht alle zeitgleich
in Berlin tätig sein werden, fällt der zusätzliche Kontrollbedarf bei den Personalkapazitäten
des LABO nicht ernsthaft ins Gewicht. In der Zuständigkeit des LABO sind aktuell mehr als
7.000 Berliner Taxen zu überwachen.
Frage 7:
Die Ladeberechtigung am BER wird über eine blaue Plakette kenntlich gemacht. Warum befindet sich diese
bei Berliner Taxen an der Heckscheibe und bei LDS Taxen entsprechend der Stellungnahme des Lkr. an der
Frontscheibe?
Antwort zu 7:
Die Vereinbarung enthält keine explizite Regelung dazu, an welchem Ort des Fahrzeugs
die Plakette anzubringen ist. Sie regelt nur, dass das Laderecht der am BER
ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis und Berlin durch eine äußerlich sichtbare,
dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
4
Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen wird. Wichtig ist im Ergebnis nur die eindeutige Art der Kennzeichnung der
Fahrzeuge, die bei beiden in der Frage genannten Kennzeichnungsorten gegeben ist,
sofern die Plakette den genannten Vorgaben der Vereinbarung entspricht.
Frage 8:
Inwieweit wurden das Berliner Taxigewerbe bei der Ausgestaltung des Vereinbarung, im
Interessenbekundungsverfahren eingebunden bzw. inwieweit werden Sie jetzt als Gesprächspartner für die
nunmehr beginnenden Verhandlungen zum Flughafentarif geschätzt? Sofern das Taxigewerbe im Vorfeld
durch die zuständige Senatsverwaltung nicht beteiligt wurde. Warum wurde die Expertise des Taxigewerbes
nicht eingeholt?
Antwort zu 8:
Die Verbände wurden in einem Gespräch mit dem für Verkehr zuständigen Staatssekretär
am 17.09.2020 über die unterzeichnete Vereinbarung sowie über das damals
bevorstehende Interessenbekundungsverfahren für die Auswahl der zunächst am BER
ladeberechtigen 300 Berliner Taxen unterrichtet und in einem weiteren Gespräch am
18.11.2020 über die ersten Erfahrungen am BER.
Zur Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens waren die Verbände befragt
worden, ob sie Vorschläge für weitere objektive Auswahlkriterien hätten; aus Sicht der
Verbände gab es keine solche zusätzlichen Kriterien (weil im Wesentlichen nur auf die
Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers abgestellt werden kann, die bei einem
genehmigten Unternehmen ohnehin vorhanden ist).
Eine Einbindung der Verbände bereits vor Unterzeichnung der Vereinbarung hätte der
Senat in Betracht gezogen, wenn sich in den Abstimmungen mit dem Landkreis
Verhandlungsspielräume ergeben hätten, bei deren Ausgestaltung die unternehmerische
Expertise sinnvoll hätte eingebracht werden können. Für die Ausgangsproblematik des
Berliner Taxigewerbes, dass der Standort BER aufgrund seiner Lage und der guten
Schienenanbindung grundsätzlich ein wesentlich geringeres Marktpotential für Taxikunden
aufweist, lässt sich auch im Wege der Ausgestaltung eines Vertrages mit dem Landkreis
kein adäquater Ausgleich schaffen. Angesicht des knappen Zeitrahmens und unter
Berücksichtigung des engen gewerberechtlichen Handlungsspielraums des Landkreises
bei der Zulassung fremder Taxen (s.o. angeordneter Beobachtungszeitraum im Landkreis)
hätte ein umfassendes Beteiligungsverfahren eine noch rechtzeitige Einigung in Frage
gestellt. Und eine Besserstellung der Berliner Taxiunternehmen wäre auch dann
realistisch nicht verhandelbar gewesen.
Anders sieht es bei der Beteiligung im Hinblick auf den noch zu schaffenden Flughafentarif
aus. Bei Tarifänderungen und damit auch bei dem geplanten gemeinsamen Flughafentarif
ist eine Verbandsanhörung gesetzlich vorgeschrieben und wird auch erfolgen.
Frage 9:
Anhand welcher Kriterien wurde der Bedarf an zunächst 600 (2x je 300) Taxen ermittelt?
5
Antwort zu 9:
Den Taxen-Bedarf am BER hat der Landkreis Dahme-Spreewald über ein Gutachten zur
Auskömmlichkeit der Beförderungsentgelte und zur Funktionsfähigkeit des
Taxengewerbes im Landkreis Dahme-Spreewald ermittelt. Nach der Vereinbarung leitet
sich der Taxenbedarf am BER aus der Zahl der Fluggäste und der Nachfrage nach Taxen
am BER ab. Zu berücksichtigen ist, dass der BER – anders als der Flughafen Tegel – über
eine gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Anbindung) verfügt.
Die Zahl der neben dem ÖPNV-Angebot zur individuellen Beförderung von Fahrgästen
benötigten Taxen ist deshalb deutlich geringer als am Flughafen Tegel.
Das Gutachten hat einen Bedarf an 1.100 Taxen am BER ermittelt, der nach der
unterzeichneten Vereinbarung je zur Hälfte (je 550) durch Taxen aus Berlin und aus dem
Landkreis sichergestellt werden soll. Allerdings reduziert sich der so vom Landkreis
ermittelte Bedarf in der Anfangszeit auf sogar nur insgesamt 600 Taxen am BER (je 300
Taxen aus Berlin und dem Landkreis), weil Corona-bedingt die Zahl der Fluggäste stark
zurückgegangen ist.
Frage 10:
Wer entscheidet wann und auf welcher Grundlage über eine Kapazitätserweiterung (bis zu 2x 550 Taxen)?
Wie erfolgt die Abstimmung unter den beteiligten Verwaltungen in Berlin und Brandenburg hierzu?
Antwort zu 10:
In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Zulassung weiterer Taxen entsprechend
dem steigenden Bedarf an Taxen im gleichmäßigen Verhältnis 1:1 von jeweils einer Taxe
aus dem Landkreis und einer Taxe aus Berlin im Wechsel erfolgt. Über die Zahl der im
Verhältnis 1:1 zuzulassenden weiteren Taxen aus dem Landkreis und Berlin stellen die
Vertragsparteien mindestens vierteljährlich auf Grundlage der Prognosen der
Flughafengesellschaft bzw. anhand der aktuellen Fluggastzahlen sowie der Nachfrage
nach Taxen am BER das Einvernehmen her.
Frage 11:
Die Laderechte gelten jeweils für ein Jahr und in der Vereinbarung wird auf ein Rotationsverfahren
hingewiesen. Wie und wann erfolgt die nächste Auslosung?
Antwort zu 11:
Die nächste Auslosung erfolgt im nächsten Jahr zur selben Zeit wie in diesem Jahr. Durch
die Rotation wird sichergestellt, dass nicht einige wenige Berliner Taxiunternehmen den
BER dauerhaft allein bedienen.
Frage 12:
Wie wird verhindert, dass sich am BER illegal operierende Mietwagenunternehmen zur Fahrgastaufnahme
bereithalten? Welche konkreten Maßnahmen haben die Senatsverwaltung und der Lkr. ergriffen, um dem
vorzubeugen?
6
Antwort zu 12:
Nach dem Territorialprinzip ist der Landkreis Dahme-Spreewald ggf. in der Pflicht zu
prüfen, ob sich Fahrzeuge entgegen § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) – d.h. ggf. unter Missachtung der den Mietwagen obliegenden Rückkehrpflicht –
unberechtigt zur Fahrgastaufnahme am BER bereithalten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat in weiteren Verhandlungen mit dem Lkr., Verbesserung für das
Berliner Taxigewerbe zu erzielen?
Antwort zu 13:
Es wurde vereinbart, die Vereinbarung regelmäßig zu evaluieren. Für die Frage einer
etwaigen Verbesserung im Interesse des Berliner Taxigewerbes ist zunächst die
Entwicklung der Fluggastzahlen und des tatsächlichen Bedarfs an Taxen am BER
maßgeblich zu beobachten. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung des BER dürfte
allerdings zu erwarten sein, dass die Nachfrage nach Taxen auch dauerhaft geringer sein
wird als am Flughafen Tegel.
Frage 14:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 08.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flugverkehr im Oktober 80 Prozent unter Vorjahresmonatsniveau Europaweite Lockdowns verstärken Rückgang, aus Berliner Flughäfen

Die Passagierzahlen an den Flughäfen Schönefeld (bis 24.10.) / BER (seit 25.10.) und Tegel gingen auch im Oktober 2020 weiter zurück. Im vergangenen Monat flogen insgesamt 581.322 #Passagiere von beiden Flughäfen. Im Vergleich zum September gingen die Passagierzahlen noch einmal um 16,2 Prozent zurück. Einer der Gründe für den Rückgang sind die europaweit weiter steigenden Infektionszahlen und die daraus resultieren Lockdowns, durch die der #Reiseverkehr weiter eingeschränkt wird. Insgesamt fertigte der Standort #SXF / #BER 181.692 Passagiere ab; in #Tegel waren es 399.630 Passagiere. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war das an beiden Standorten ein Rückgang von fast 82 Prozent.

Für beide Flughäfen wurden 9.011 Flugbewegungen registriert, davon führte Schönefeld 3.428 und Tegel 5.583 Flüge durch. Verglichen zum Vorjahr bedeutet das ein Minus von 64,8 Prozent.

Im Zeitraum von Januar bis Oktober wurden bisher insgesamt 8.619.913 Passagiere befördert. Davon rund 2.782.139 in Schönefeld und 5.837.774 in Tegel. Damit liegt das Passagieraufkommen bis einschließlich Oktober gegenüber dem Vorjahreszeitraum bei nur 28,3 Prozent.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die äußerst schwierige Situation unserer Branche verschärft sich weiter. Angesichts massiver Reisebeschränkungen und der umfassenden Lockdowns in vielen Ländern wird es immer schwieriger, mit dem Flugzeug zu reisen. Flughäfen und Airlines stecken in einer Krise, deren Ende noch nicht abzusehen ist. Dass die Hauptstadtregion mit dem BER jetzt beste Voraussetzungen hat, um die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie optimal zu unterstützen ist zur Zeit nur ein geringer Trost. Um die schwere Krise zu überstehen, sind wir wie alle Flughäfen in Deutschland, auf die Unterstützung der Gesellschafter angewiesen.“

Den Verkehrsbericht Oktober mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online:

> www.berlin-airport.de

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12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
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Flughäfen + Bus: Angebotsänderungen zur BER-Eröffnung, aus BVG

Eröffnung #Flughafen #BER am Samstag, dem 31. Oktober 2020

Am Samstag, dem 31. Oktober 2020 nimmt der Flughafen BER den Betrieb auf. Während einer Übergangsphase bis einschließ- lich 7. November 2020 ist der Flughafen Tegel (#TXL) weiterhin in Betrieb.
Wir bitten folgendes zu beachten:
Neben dem BER mit dem Terminal 1-2 bleiben die Anlagen des bisherigen Flughafens Schönefeld (#SXF) unter der Bezeichnung Terminal 5 weiter in Betrieb. Wir bitten zu beachten, von wel- chem Terminal Sie abfliegen bzw. ankommen, um irrtümliche Wege zu vermeiden. Einige Linien enden am Terminal 5 und bedienen nicht das Terminal 1-2!

Weitere Informationen siehe www.vbb.de/ber

Bitte beachten Sie, dass die Terminals des Flughafens BER sich im Tarifbereich Berlin – Tarifteilbereich Berlin C befinden. Erweitern Sie Ihren #AB-Fahrausweis durch einen #Anschlussfahraus- weis Berlin A/C.

Außerdem können noch folgende Varianten des Anschlussfahrausweises erworben werden:

• Anschlussfahrausweis Berlin Teilbereich A oder C zum Ermäßigungstarif

• Anschlussfahrausweis Berlin Teilbereich A oder C als Tageskarte

 

das „b“ steht nachfolgend für Bus:

b #X7 U Rudow ◂▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Linienverlängerung. Die Linie wird von ihrem jetzigen End- punkt Flughafen Schönefeld (neuer Haltestellenname Flughafen BER – Terminal 5) zum Hauptzugang des neuen Flughafens verlängert (Haltestelle Flughafen BER – Terminal 1-2). Bedient
werden folgende Haltestellen:
• U Rudow
• Flughafen BER – Terminal 5
• Flughafen BER – Terminal 1-2
Die Linie wird verkehrt ganztägig und bietet zunächst von ca. 6:00 bis 21:00 Uhr einen 5/5/10-Minuten-Takt. Ab 8. November 2020 verdichtet die neue ExpressBus-Linie X71 den Abschnitt auf einen 5-Minuten-Takt.

Haltestellenumbenennung. Die Haltestelle Flughafen Schöne- feld wird in Flughafen BER – Terminal 5 umbenannt

b #X71 U Alt-Mariendorf ◂▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Neue Linie ab 8. November 2020 (weil noch bis zum 7. No- vember der Flughafen Tegel (TXL) bedient wird und daher eine größere Anzahl von Bussen noch nicht für den X71 verfügbar

ist). Zwischen U Alt-Mariendorf und dem Flughafen BER wird eine neue ExpressBus-Linie eingeführt. Diese verkehrt mit fol- gendem Fahrplanangebot:

Die Linie verkehrt täglich von ca. 3:30 Uhr bis 0:30 Uhr grund- sätzlich im 20-Minuten-Takt, wobei die letzte Fahrt zum Flugha- fen BER – Terminal 1-2 gegen 23:30 Uhr erfolgt. Lediglich in den frühen Morgenstunden wird ein 30-Minuten-Takt angeboten.

Der Linie führt vom U Alt-Mariendorf kommend über Mari- endorfer Damm, Marienfelder Chaussee, Alt-Buckow, Johan- nisthaler Chaussee, Fritz-Erler-Allee, Neuköllner Straße und weiter wie Linie X7, mit der die Linie vertaktet verkehrt.

Es werden folgende Haltestellen bedient:
• U Alt-Mariendorf
• Tauernallee/Säntisstr.
• Mariendorfer Damm/Buckower Chaussee
• Quarzweg/Marienfelder Chaussee
• Rufacher Weg
• Alt-Buckow
• U Johannisthaler Chaussee
• Lipschitzallee/Fritz-Erler-Allee
• U Rudow
• Flughafen BER – Terminal 5
• Flughafen BER – Terminal 1-2

b #162 (Schloßplatz Köpenick ◂▸) S Adlershof ◂▸ U Rudow
Haltestellenumbenennung. Die Nachtbushaltestelle S Ad- lershof in der Dörpfeldstraße erhält zusammen mit der Halte- stelle Abtstr. den Namen Anna-Seghers-Str.

b #163 S Schöneweide ◂▸ Flughafen BER – Terminal 5
Haltestellenumbenennung. Die Haltestelle S-Bhf Flughafen Schönefeld wird in Flughafen BER – Terminal 5 umbenannt. Mit Inbetriebnahme der neuen Haltestellenanlage (voraussicht-
lich Mitte Dezember) wird die Haltestelle in die neue Haltestel- lenanlage verlegt.

b #164 S Köpenick ◂▸ Flughafen BER – Terminal 5
Taktverdichtung ab 13. Dezember 2020. Montags bis freitags (nicht in den Sommerferien) wird auf dem Streckenabschnitt S Adlershof ◂▸ Siriusstr. in der Zeit von ca. 6:00 bis 18:30 Uhr neu ein 10-Minuten-Takt angeboten (bisher 20-Minuten-Takt).
Haltestellenumbenennung. Die Linie hält nicht mehr vor dem S-Bahnhof, sondern – bis zur Fertigstellung der neuen Haltestellenanlage voraussichtlich im Dezember – zusätzlich zum Halt am Flughafenterminal (neuer Name Flughafen BER
– Terminal 5) an der provisorischen Haltestelle Schönefeld, S-Bahnhof in der Waltersdorfer Chaussee.

Haltestellenumbenennung. Die Nachtbushaltestelle S Ad- lershof in der Dörpfeldstraße erhält zusammen mit der Halte- stelle Abtstr. den Namen Anna-Seghers-Str.

b #171 U Hermannplatz ◂▸ Flughafen BER – Terminal 5
Haltestellenumbenennung. Die Linie hält nicht mehr vor dem S-Bahnhof, sondern – bis zur Fertigstellung der neuen Haltestellenanlage voraussichtlich im Dezember – zusätzlich zum Halt am Flughafenterminal (neuer Name Flughafen BER
– Terminal 5) an der provisorischen Haltestelle Schönefeld, S-Bahnhof in der Waltersdorfer Chaussee.

b #744 Gropiusstadt, Gesundheitszentrum
◂▸ Flughafen BER – Terminal 5
Haltestellenumbenennung. Die Haltestelle S-Bhf Flughafen Schönefeld wird in Flughafen BER – Terminal 5 umbenannt. Mit Inbetriebnahme der neuen Haltestellenanlage (voraussicht-
lich Mitte Dezember) wird die Haltestelle in die neue Haltestel- lenanlage verlegt.

b #N7X S+U Zoolog. Garten ▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Neue Linie. Zur besseren Erreichbarkeit des Flughafens BER vor dem Einsetzen des Tagesverkehrs wird die Linie N7X vom S+U Zoologischer Garten zum Flughafen BER neu eingeführt. Diese Linie weist nur sechs Fahrten im 15-Minuten-Takt zwischen 2:31
und 3:46 Uhr (Abfahrt) auf und wird nur in einer Richtung (zum Flughafen BER) bedient. Sie verkehrt nicht in den Wochenend- nächten, da hier ein durchgehender Betrieb der S-Bahn zum Flughafen BER besteht. Die Buslinie fährt über Hardenberg- platz, Joachimsthaler Straße, Bundesallee, Badensche Straße, Martin-Luther-Straße, Dominicusstraße, Sachsendamm, Schöne- berger Straße, Alt-Tempelhof, Germaniastraße, Oberlandstraße, BAB 100, BAB 113, Am Seegraben, Vorplatz BER Terminal 5, Jürgen-Schumann-Allee, Elly-Beinhorn-Ring, August-Heinrich- Euler-Straße und Melli-Beese-Ring.

Es werden folgende Haltestellen bedient:
• S+U Zoologischer Garten
• U Kurfürstendamm
• Friedrich-Hollaender-Platz
• U Spichernstraße

• U Güntzelstraße
• U Berliner Straße
• Kufsteiner Straße
• Rathaus Schöneberg
• Dominicusstr./Hauptstr.
• S Schöneberg
• Sportzentrum Schöneberg
• Sachsendamm/Gotenstr.
• Reichartstr. (kurzer Fußweg ab S Südkreuz)
• Schöneberger Str.
• Berlinickeplatz
• U Alt-Tempelhof
• Felixstr.
• Oberlandstr./Germaniastr.
• Flughafen BER – Terminal 5
• Flughafen BER – Terminal 1-2

b #N7 (S+U Rathaus Spandau ◂▸) U Rudow
◂▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Linienverlängerung. Die Linie wird von ihrem jetzigen End- punkt Flughafen Schönefeld (zukünftiger Haltestellenname Flughafen BER – Terminal 5) zum Hauptzugang des neuen Flug- hafens verlängert (Haltestelle Flughafen BER – Terminal 1-2).

In den Wochenendnächten wird die Linie ab ca. 3:00 Uhr auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet, so dass zu jeder in Rudow ankommenden U-Bahn ein Anschluss Richtung Flughafen BER besteht.

Haltestellenumbenennung. Die Linie hält nicht mehr vor dem S-Bahnhof, sondern – bis zur Fertigstellung der neuen Haltestellenanlage voraussichtlich im Dezember – zusätzlich zum Halt am Flughafenterminal (neuer Name Flughafen BER
– Terminal 5) an der provisorischen Haltestelle Schönefeld, S-Bahnhof in der Waltersdorfer Chaussee.

Haltestellenaufhebung. Mit der Einstellung der Linie X9 wird die Haltestelle Quedlinburger Str. nicht mehr bedient.

b #N60 S+U Alexanderpl. ◂▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Linienverlängerung. Die Linie wird an beiden Enden verlän- gert. Richtung Norden fährt die Linie ab S Adlershof über das Adlergestell und die Michael-Brückner-Straße zum S Schöne- weide. Ab hier verkehrt die Linie parallel zur Linie N65 bis S+U
Alexanderplatz/Memhardstr.

Die bisher angebotenen Verstärkerfahrten auf der Linie N65 zwischen Alexanderplatz und S Schöneweide gehen in der Linie N60 auf, so dass N60 und N65 zwischen Alexanderplatz und Schöneweide annähernd einen 15-Minuten-Takt herstellen.

Richtung Süden wird die Linie vom heutigen Endpunkt Flugha- fen Schönefeld parallel zur Linie N7 zum Terminal 1-2 des neuen Flughafens geführt.

Der bisher angebotene Haustürservice in Bereich Altglienicke entfällt.

Haltestellenumbenennung. Die Linie hält nicht mehr vor dem S-Bahnhof, sondern – bis zur Fertigstellung der neuen Haltestellenanlage voraussichtlich im Dezember – zusätzlich zum Halt am Flughafenterminal (neuer Name Flughafen BER
– Terminal 5) an der provisorischen Haltestelle Schönefeld, S-Bahnhof in der Waltersdorfer Chaussee.

b #N61 (S Rahnsdorf ◂▸) Rahnsdorf/Waldschänke
◂▸ Hessenwinkel, Dämeritzstr.
Linienverkürzung. Im Zusammenhang mit der neuen Linien- führung der Linie N65 bis Rahnsdorf/Waldschänke, wird die Linie N61 in den Wochenendnächten bis S Rahnsdorf und in den anderen Nächten bis Rahnsdorf/Waldschänke zurückgezogen.

b #N64 S+U Wuhletal ◂▸ S Adlershof
Neue Linie. Die neue Linie N64 verbindet S+U Wuhletal mit S Adlershof über S Köpenick und dem Nachtknoten Schloßplatz Köpenick. Am S Adlershof besteht Anschluss zur Linie N60 vom und zum Flughafen BER. Die Linie verläuft über Alten- treptower Straße, Gülzower Straße, Hellersdorfer Straße, Hein-
rich-Grüber-Straße, Vorplatz S Kaulsdorf, Heinrich-Grüber-Stra- ße, Heinrich-Grüber-Platz, Planitzstraße, Myslowitzer Straße, Alt-Kaulsdorf, Chemnitzer Straße, Kaulsdorfer Straße, Gehsener Straße, Mahlsdorfer Straße, Bahnhofstraße, Friedrichshagener Straße, Salvador-Allende-Straße, Wendenschloßstraße, Müg- gelheimer Straße, Oberspreestraße, Ottomar-Geschke-Straße, Dörpfeldstraße und Rudower Chaussee.

Zwischen S+U Wuhletal und Schloßplatz Köpenick übernimmt die neue Linie N64 teilweise die Aufgaben der bisherigen Li- nie N69, die dort nicht mehr verkehrt. Der Haustürservice im Bereich Kausdorf-Süd und Köpenick-Nord kann mit der neuen Linie nicht mehr angeboten werden.

b #N65 S+U Alexanderplatz ◂▸ Rahnsdorf/Waldschänke
Neue Linienführung. Die Linie erhält östlich des S-Bahnhofs Schöneweide eine neue Linienführung. Ihr neuer Endpunkt ist Rahnsdorf/Waldschänke. Zwischen S Schöneweide und Rahns-
dorf/Waldschänke verkehrt die Linie über Brückenstraße, Edi- sonstraße, Wilhelminenhofstraße, Ostendstraße, Weiskopfstra- ße, An der Wuhlheide, Spindlersfelder Straße, Oberspreestraße,

Müggelheimer Straße, Müggelheimer Damm, Salvador-Allende- Straße, Fürstenwalder Damm, Bölschestraße, Müggelseedamm und Fürstenwalder Damm.

Die entfallene Bedienung im Müggelschlößchenweg übernimmt die Linie N90.

b #N67 S Schöneweide ◂▸ S Friedrichshagen
Linieneinstellung. Die Linie wird eingestellt. Ihre Aufgaben werden komplett von der verlängerten Linie N65 übernommen.
b N68 S Adlershof ◂▸ Alt-Schmöckwitz
Veränderte Endhaltestelle. Die Linie beginnt/endet neu am S Adlershof unter der Bahnbrücke in der Rudower Chaussee.

b #N69 Schloßplatz Köpenick
◂▸ Müggelheim, Odernheimer Str.
Linienverkürzung. Die Linie verkehrt nur noch zwischen Schloßplatz Köpenick und Odernheimer Straße. Die Aufgaben im entfallenden Abschnitt zwischen Schloßplatz Köpenick und S+U Wuhletal übernimmt die neue Linie N64.

b #N90 S+U Wuhletal ◂▸ Köpenick, Müggelschlößchenweg
Linienverlängerung. Die Linie wird von ihrer bisherigen End- haltestelle am Schloßplatz Köpenick weiter über Müggelheimer Straße, Müggelheimer Damm und Salvador-Allende-Straße in den Müggelschlößchenweg geführt.

 

#Schließung Flughafen Tegel (TXL) am Samstag, dem 7. No- vember 2020

Am Samstag, dem 7. November 2020 endet der Flugbetrieb auf dem Flughafen Tegel (TXL). Die nachfolgende Nutzung des
Flughafengeländes als Urban Tech Republic ermöglicht die Linie 109.

Alle nachfolgenden Angebotsänderungen gelten ab Sonn- tag, dem 8. November 2020!

b #TXL Flughafen Tegel (Airport) ◂▸ S+U Hauptbahnhof
Linieneinstellung. Mit der Schließung des Flughafens Tegel wird die Linie eingestellt.

b #X9 Flughafen Tegel (Airport) ◂▸ S+U Zoolog. Garten

Linieneinstellung. Mit der Schließung des Flughafens Tegel wird die Linie eingestellt.

b #109 Tegel, Urban Tech Republic ◂▸ S+U Zoolog. Garten

Linienverkürzung und Angebotsreduzierung. Die Linie wird statt zum geschlossenen Terminal A am Flughafen Tegel (TXL) zur neuen Haltestelle Urban Tech Republic geführt. Diese liegt westlich der Haltestelle Luftfracht an der Einfahrt in das Flugha- fengelände, nördlich der Kleingartenkolonie „Vor den Toren I“.

Zwischen U Jakob-Kaiser-Platz und Urban Tech Republic wird die Linie täglich von ca. 6:00 bis 22:00 Uhr im 20-Minuten-Takt ver- kehren. Der Abschnitt von S+U Zoologischer Garten bis U Jakob- Kaiser-Platz wird weiterhin im 10-Minuten-Takt bedient.
Haltestellenumbenennung. Die Haltestelle Luftfracht wird in
General-Ganeval-Brücke umbenannt.

b #123 S+U Hauptbahnhof
◂▸ Saatwinkler Damm/Mäckeritzwiesen

Taktverdichtung. Um die Angebotsreduzierung durch die Ein- stellung der ExpressBus-Linie TXL im Bereich des Saatwinkler Damms zu kompensieren, wird die Linie 123 montags bis freitags
zwischen U Turmstr. und Stieffring in der Zeit von ca. 6:00 bis 18:00 Uhr auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet (bisher 20-Mi- nuten-Takt).

b #128 U Kurt-Schumacher-Platz ◂▸ U Osloer Str.
Linienverkürzung und Angebotsreduzierung. Die Linie wird vom geschlossenen Flughafen Tegel (TXL) zum U Kurt-Schuma- cher-Platz zurückgezogen. Ein 10-Minuten-Takt wird zukünftig montags bis freitags von ca. 6:00 bis 19:00 Uhr und samstags
von ca. 10:00 bis 18:00 Uhr angeboten.

b #245 S+U Zoolog. Garten ◂▸ S+U Alexanderplatz

Taktverdichtung. Um die Angebotsreduzierung durch die Ein- stellung der ExpressBus-Linie TXL im Bereich der Turmstraße zu kompensieren, wird die Linie 245 montags bis freitags von ca.
7:00 bis 18:00 Uhr auf einen 6/7/7-Minuten-Takt verdichtet.

Der Abschnitt zwischen S+U Hauptbahnhof und S+U Alexander- platz wird im 7/13-Minuten-Takt bedient.

Den Abschnitt zwischen U Turmstr. und S+U Hauptbahnhof be- dient die Linie zukünftig täglich bis ca. 23:00 Uhr mindestens im 10-Minuten-Takt.