Flughäfen: Rechtlicher Status des Flughafen TXL, aus Senat

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Frage 1:
Kann der Senat bestätigen und wie bewertet der Senat die Aussage, dass „schon im Jahr 2004 dem Flughafen
mit Blick auf die #Eröffnung des neuen #BER die #Betriebserlaubnis entzogen [und] 2006 [….] das
Flughafengelände zudem entwidmet [wurde]“?
Frage 2:
Warum wurde die Entziehung der Betriebserlaubnis bereits 2004 und die Entwidmung des Flughafengeländes
schon im Jahr 2006 durchgeführt, obwohl erst im Jahr 2006 Baubeginn für den BER war?
Frage 3:
Wie ist der exakte Fahrplan der rechtlichen Umsetzung der #Schließung des Flughafens #TXL vor dem
Hintergrund der von Wowereit in seinem Buch getroffenen Feststellungen.
Antwort zu 1 bis 3:
Dem Senat ist das oben genannte Buch nicht näher bekannt, sodass keine Bewertungen
dazu vorgenommen werden können.
Bereits mit dem Konsortialvertrag von 1991 haben die Gesellschafter der damaligen Berlin
Brandenburg Flughafenholding GmbH (Bund, Brandenburg und Berlin) die Konzentration
des Flugbetriebes auf einen Standort als Ziel vorgegeben. Mit dem sogenannten
„Konsensbeschluss“ von 1996 hat sich Berlin sodann zur Schließung seiner
innerstädtischen Flughäfen zugunsten des Standortes Schönefeld als gemeinsamer
Flughafen für die Region Berlin/Brandenburg verpflichtet. Die Länder Berlin und
Brandenburg haben im #Landesentwicklungsplan #Flughafenstandortentwicklung des Jahres
2003 festgelegt, dass der Flughafen #Berlin-Schönefeld „zur Deckung des nationalen und
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internationalen Luftverkehrsbedarfs der Länder Berlin und Brandenburg weiter zu
entwickeln ist. Mit Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld sind
die Flugplätze Berlin-Tegel und #Tempelhof zu schließen.“ In Umsetzung dieser
landesplanerischen Verpflichtung hat die seinerzeitige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung durch Bescheid vom 29. Juli 2004 (Widerruf der Betriebsgenehmigung)
bzw. vom 2. Februar 2006 (Entlassung aus der Planfeststellung) den Widerruf der
Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel aufschiebend befristet verfügt und die
Fachplanung mit selbiger Fristsetzung aufgehoben. Beide Bescheide wurden erlassen, um
die Bedingungen des Konsensbeschlusses von 1996 zu erfüllen, die nur einen
Großflughafen für die Region Berlin-Brandenburg vorsehen.
Um der rechtlichen Begründung der Planrechtfertigung für das Ausbauvorhaben für den
#Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld ein tragfähiges Fundament zu geben, musste zum
Zeitpunkt der Entscheidung der #Planfeststellungsbehörde (damaliges Ministerium für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg) über den
Planfeststellungsantrag der FBS (damalige Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH) zum
Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld rechtlich sichergestellt sein, dass es
spätestens mit Inbetriebnahme des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zu
einer Schließung des Flughafens Berlin-Tegel kommt. Dies machte es erforderlich, den
Antrag bereits zu diesem Zeitpunkt zu stellen, sodass mit Schreiben vom 16. November
2001 ein entsprechender Antrag auf Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung bzw.
Planfeststellung für den Flughafen Berlin-Tegel eingereicht worden ist.
Mit Bescheid vom 29. Juli 2004 wurde die luftrechtliche Genehmigung zum Betrieb des
Flughafens Berlin-Tegel mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Verlängerung der
künftigen Start- und Landebahn 07L/25R (Nord- und heutigen Südbahn) auf 3.600 m Länge
und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn 07R/25L (#Südbahn) des
Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (#SXF) – heute Berlin Brandenburg „Willy Brandt“
(BER) – mit einer Länge von mindestens 4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen
worden sind, widerrufen. Mit Bescheid vom 2. Februar 2006 wurden die Anlagen und
Flächen des Flughafens aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung
(#Planfeststellung) zum selben Zeitpunkt, wie im Bescheid vom 29. Juli 2004, entlassen.
Die Gestattung der Betriebsaufnahme des Flughafens Berlin Brandenburg ist mit Bescheid
der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg am 1. Oktober 2020 gemäß
§ 44 Absatz 1 und 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ab dem 4. November 2020, 05:30
Uhr (Ortszeit) ergangen. Die o.g. Bedingung ist damit eingetreten.
In der Rechtsfolge bedeutet dies, dass der Flughafen Berlin-Tegel ab dem 5. Mai 2021 um
00:00 Uhr aus der luftrechtlichen Genehmigung und die Anlagen und Flächen des
Flughafens aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung (Planfeststellung) entlassen
sind. Ab diesem Zeitpunkt ist der Flughafen Berlin-Tegel auch kein Flughafen mehr.
Berlin, den 11.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz