Tarife: Zukunft des Semestertickets, aus Senat

13.12.2022

Frage 1:

Wurde seitens der Berliner #Hochschulen inzwischen die Zahl der Studentinnen und Studenten ermittelt, die von der #Rückerstattung des Differenzbetrags zum #Semesterticket aufgrund des 9-Euro-Tickets profitieren? Wie viele Studentinnen und Studenten sind betroffen?

Antwort zu 1:

Seitens der staatlichen Berliner Hochschulen wurde die Zahl der Studierenden, die von einer Rückerstattung des Differenzbetrages zum Preis des Semestertickets aufgrund der Preisabsen- kung auf 9 Euro/Monat in den Aktionsmonaten Juni bis August 2022 betroffen sind, wie folgt ermittelt:

HochschuleZahl der Studierenden
Alice #Salomon Hochschule Berlin (#ASH)3.377
Berliner  Hochschule für Technik (#BHT)11.529
#Freie Universität Berlin (FU)32.794
Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin (#HfM)539
Hochschule für Schauspiel¬kunst Ernst Busch (#HfS)203
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (#HTW)13.399
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (#HWR)ca. 8.000
#Humboldt-Universität zu Berlin (HU)31.997
Kunsthochschule Berlin-Weißensee (#KHB)720
#Technische Universität Berlin (TU)32.224
Universität der Künste Berlin (#UdK)3.813
Summeca. 130.600

Neben den staatlichen Hochschulen gibt es in Berlin auch konfessionelle und staatlich anerkannte Hochschulen, von denen keine diesbezüglichen Informationen vorliegen.

Im Jahr 2021 haben rund 171.400 Studierende von 35 der 38 staatlichen, konfessionellen und staatlich anerkannten Berliner Hochschulen den Zuschuss des Landes Berlin zum Semester- ticket erhalten. Seitens der beiden Berliner Verkehrsunternehmen mit Semesterticketverträgen wurde mitgeteilt, dass bei der BVG im Jahr 2022 rund 108.000 Studierende von den Erstattun- gen im Rahmen des 9-Euro-Tickets profitieren. Bei der S-Bahn-Berlin haben 16 von 19 Hoch- schulen die Anzahl der betroffenen Studierenden ermittelt und an die S-Bahn Berlin zur Erstat- tung gemeldet. Hier sind es in den drei Aktionsmonaten im Mittel je rund 53.200 Studierende.

Frage 2:

Wurde seitens der Berliner Hochschulen inzwischen der jeweilige Betrag ermittelt und an den VBB gemeldet, der sich aufgrund der Rückerstattung des Differenzbetrags zum Semesterticket aufgrund des 9-Euro-Tickets ergibt? Wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die erforderlichen Rückerstattungen?

Antwort zu 2:

Ein Rückerstattungsanspruch aufgrund der Absenkung des Preises des Semestertickets in den Monaten Juni bis August 2022 auf 9 Euro/Monat ergibt sich für die Studierendenschaften gegenüber den jeweiligen, vertragshaltenden Verkehrsunternehmen. Alle staatlichen Hochschulen haben den Erstattungsbetrag ermittelt und an den Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB) bzw. ihr jeweiliges vertragshaltendes Unternehmen übermittelt. Die staatlichen Hochschulen haben folgende Beträge gemeldet:

HochschuleSumme in Euro
ASH236.052,30
BHT804.921,80
FU2.282.491,30
HfM37.676,10
HfS14.187,70
HTW933.584,40
HWR554.726,40
HU2.219.185,20
KHB50.328,00
TU2.245.560,80
UdK266.202,50
Summe9.644.916,50

Die BVG hat mitgeteilt, dass im Rahmen dieser Erstattungen an die bei ihr unter Vertrag stehe- nden Hochschulen knapp 7,6 Mio. Euro ausgezahlt wurden. Bei der S-Bahn Berlin beläuft sich die Summe der bisher von den Hochschulen angemeldeten Rückerstattungsforderungen auf

3.718.447 Euro. Von drei Hochschulen steht die entsprechende Ermittlung und Meldung der Forderung an die S-Bahn Berlin noch aus.

Frage 3:

Wurde der entsprechende Betrag von den Verkehrsunternehmen inzwischen an die Hochschulen ausgezahlt?

Antwort zu 3:

Bei der BVG sind die Auszahlungen an die Studierendenschaften bzw. Hochschulen mittlerweile abgeschlossen. Seitens der S-Bahn Berlin sind die Auszahlungen für elf der 16 Hochschulen

bereits erfolgt. Bei fünf weiteren Hochschulen haben sich auf Grundlage der Rückerstattungs-

forderungen weitere Klärungsbedarfe ergeben. Diese konnten für eine Hochschule abgeschlos- sen werden, so dass die Auszahlung kurzfristig erfolgt. Alle weiteren Auszahlungen erfolgen ebenfalls umgehend nach Abschluss der notwendigen Klärungen.

Die folgenden staatlichen Hochschulen haben den Betrag zum Zeitpunkt der Abfrage erhalten: BHT, HfM, HfS, HWR, HU, JHB und TU. Die folgenden staatlichen Hochschulen haben den Betrag noch nicht erhalten: ASH, FU, HTW und UdK.

Frage 4:

Sind die Rückerstattungen der Hochschulen an die Berliner Studentinnen und Studenten mittlerweile abgeschlossen? Wenn nein, wie ist der aktuelle Stand?

Antwort zu 4:

An den staatlichen Hochschulen sind die Rückerstattungen seitens der Hochschulen an die Studierenden noch nicht abgeschlossen. Folgende Bearbeitungsstände wurden von den Hochschulen übermittelt:

HochschuleStand
ASHAlle zum Wintersemester 2022/23 immatrikulierten Studierenden die Kosten mit der Rückmeldung erstattet. Zum dem Zeitpunkt Exmatrikulierte müssen gesonderte Anträge stellen.
BHTNoch offene Rückerstattungen: 982
FUDie Bearbeitung wurde pausiert, bis der Rückerstattungsbetrag überwiesen wurde.
HfMErfolgte Rückerstattungen: 304
HfSErfolgte Rückerstattungen: 80 %
HTWErfolgte Rückerstattungen: 9.376 In Bearbeitung: 791
HWRDie Rückerstattung erfolgt Anfang 2023.
HUErfolgte Rückerstattungen: ca. 1/3
KHBErfolgte Rückerstattungen: 492
TUErfolgte Rückerstattungen: 22.959 In Bearbeitung: 747
UdKNoch offene Rückerstattungen: 172

Frage 5:

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zur Verlängerung des Semestertickets ab April 2023 (ggf. unter Angabe von Fristsetzungen)?

Zuletzt fand am 6. Dezember 2022 ein Gesprächstermin statt, bei der neben Vertretenden der Studierenden auch die Staatssekretärin für Mobilität, Frau Dr. Niedbal, die Staatssekretärin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Frau Naghipour sowie Vertretende der Senats- verwaltung für Integration, Soziales und Arbeit und des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) teilnahmen. Die Vertreterinnen des Landes Berlin haben darin angekündigt, dass das Land beabsichtigt, den Studierenden im Sommersemester 2023 einen einmaligen Zuschuss von 75 Euro je Studierenden zu zahlen. Der Preis des Semestertickets ändert sich nicht. Die Studie- rendenschaften werden das Angebot prüfen und bei ihren Entscheidungen zum weiteren Um- gang mit den Semesterticketverträgen berücksichtigen.

Frage 6:

Welches #Preisangebot hat der Verkehrsverbund VBB den Studentinnen und Studenten in den Verhandlungen zur Verlängerung des Semestertickets ab April 2023 unterbreitet (unter Angabe der Konditionen) und wie haben diese auf das Angebot reagiert?

Antwort zu 6:

Den Studierenden wurde ein Angebot zu gleichbleibenden finanziellen Konditionen unter- breitet. Für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 beträgt der Preis für das Semesterticket Berlin ABC jeweils 210,30 Euro. Das Land Berlin leistet auch im kommenden Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von dann 16,50 Euro/Semester je Semesterticket. Studie- rende zahlen damit für das Semesterticket Berlin ABC seit Sommersemester 2017 weiterhin unverändert 193,80 Euro/Semester.

Für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24 wird neu im Vertrag ein Sonder- kündigungsrecht eingeräumt, welches – im Falle einer Einführung eines Deutschlandtickets – eine Kündbarkeit des Semesterticketvertrages ermöglicht.

Für das Sommersemester 2023 hat das Land Berlin die Zahlung eines einmaligen Zuschusses von 75 Euro je Studierendem zugesagt. Dieses Angebot wurde von den Vertretenden der Studierendenschaften positiv aufgenommen und wird von diesen geprüft und bei den Entscheidungen zum weiteren Umgang mit den Semesterticketverträgen berücksichtigt werden.

Frage 7:

Plant der Senat, den Berliner Studentinnen und Studenten im Falle eines Scheiterns des Semestertickets ab April 2023 ein günstiges #Alternativangebot zu unterbreiten? Welche finanzielle Vorsorge wurde hierfür getroffen? Bitte begründen.

Mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom 06.12.2022 kann das Semesterticket fortgeführt werden.

Das Land Berlin hat Im Doppelhaushalt 2022/2023 eine haushalterische Vorsorge für den Zu- schuss des Landes zum bestehenden Semesterticket i.H.v. 4,0 Mio. Euro in 2022 und 5,9 Mio. Euro in 2023 getroffen. Darüber hinaus wurde im Nachtragshaushalt 2022/2023 im Rahmen des ÖPNV-Pakets ein Betrag von 110 Mio. Euro einer Rücklage für weitere Tarifmaßnahmen im ÖPNV zugeführt.

Frage 8:

Gibt es Pläne, die Studentinnen und Studenten für das #Sozialticket des VBB zu berechtigen? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

Antwort zu 8:

Berliner Studierende sind bereits heute berechtigt, das Berlin-Ticket S zu nutzen, wenn sie Anspruch auf den „#Berechtigungsnachweis Berlin Ticket S“ haben (bis 31.12.2022 „#BerlinPass“). Voraussetzung dafür ist ein Hauptwohnsitz in Berlin und der Bezug einer der folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen
  • Wohngeld

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht bei Studierenden allerdings nur dann, wenn nicht auch ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht. Das ist derzeit bei folgenden Konstellationen der Fall:

  • Teilzeitstudium oder Zweitstudium
  • Urlaubssemester
  • BAföG nur als Bankdarlehen ohne Förderanteil ausgezahlt
  • Förderhöchstdauer überschritten
  • Altersgrenze überschritten
  • Fachrichtungswechsel nach dem 4. Semester ohne wichtigen Grund
  • Leistungsnachweise nicht rechtzeitig erbracht
  • Hochschule nicht nach BAföG anerkannt.

Frage 9:

Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Aufnahme der Studentinnen und Studenten in den Berechtigtenkreis für das Sozialticket?

Antwort zu 9:

In Berlin gibt es zum Wintersemester 2022/2023 rund 198.400 Studierende. Nicht alle haben ihren Erstwohnsitz in Berlin, was voraussichtlich Voraussetzung für eine Berechtigung zur Nutzung des Berlin Ticket S wäre. Aktuell beziehen rund 190.000 Studierende das Semester- ticket.

Würden die Berliner Studierenden berechtigt, das Berlin Ticket S zu nutzen, würde je Studieren- den der Betrag für das bisherige Semesterticket entfallen und der Kostenbeitrag für das Ticket S hinzukommen. Darüber hinaus würde der Zuschussbedarf für das Berlin Ticket S deutlich steigen. Alleine der Erlösrückgang würde – ausgehend von der aktuell das Semesterticket nutzenden Zahl der Studierenden – ab 01.01.2023 vsl. rund 53 Mio. Euro ausmachen.

Wie hoch der dadurch zusätzliche #Finanzierungsbedarf für das Ticket S unter Einbeziehung der Studierenden ist, hängt u.a. davon ab, wie viele Studierende diese Möglichkeit in Anspruch nehmen und wie häufig sie sich ein Ticket S (Monatskarte) kaufen. In erster Abschätzung der zusätzliche Zuschussbedarf durch eine Freigabe des Berlin-Ticket S für die bisher das Semesterticket nutzendenden Studierenden in einer Größenordnung von 40-50 Mio. Euro liegen. In welchem Umfang potentielle Einnahmen für Fahrtberechtigungen Berlin ABC und die Fahrradmitnahme zu erwarten und gegenzurechnen wären, lässt sich nicht belastbar prognostizieren und wird sich auch auf die o.g. grundsätzliche Größenordnung des Subventionsbedarfs nicht auswirken.

Berlin, den 13.12.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de