Frage 1: Wie viele #Taxihalteplätze existieren aktuell? Frage 2: Wie verteilen sich die Taxihalteplätze auf die einzelnen Bezirke? Antwort zu 1 und 2: Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/27735 verwiesen. Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Taxihalteplätze in den einzelnen Bezirken in den letzten 5 Jahren entwickelt? Antwort zu 3: Dem Senat liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Eine gesamtstädtische Steuerungskompetenz des Berliner Senats in Bezug auf die #Taxenhalt-Infrastruktur gibt es nicht. Frage 4: Welche Gründe liegen jeweils für den Wegfall von Taxihalteplätzen vor? Antwort zu 4: Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 18/27735 verwiesen. 2
109 Anzeigen zu Sachbeschädigungen seit 2019: Am #U-Bahnhof #Pankow, wo #Sicherheitsdienste und #Polizei-Streifen regelmäßig Trinker zurechtweisen, schlagen sich Sorgen von Pendlern jetzt auch statistisch wieder. Auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Lenz legt die Senatsverkehrsverwaltung erstmals Zahlen vor, die ein ungewöhnlich hohes Maß an #Vandalismus und #Verwahrlosung belegen. Laut dieser Untersuchung ist die Endhaltestelle der BVG-Linie #U2 im eigentlich eher beschaulichen Pankow „überdurchschnittlich belastet“.
Während in Berlin an U-Bahnhöfen im Jahr durchschnittlich 27 Sachbeschädigen gemeldet werden, war dieser Wert in Pankow zuletzt fast doppelt so hoch. Allein im ersten Halbjahr 2021 sind bereits 24 Vorfälle gemeldet. Unauffällig erweist sich die Situation an stark mit feierndem Publikum frequentierten Stationen in Prenzlauer Berg – wie am U-Bahnhof Eberswalder Straße. Dort sind seit 2019 insgesamt nur 25 Sachschäden verzeichnet sind. Ein Bruchteil der 109 Vorkommnisse am Bahnhof Pankow.
Bahnhof Pankow viel stärker belastet als U2-Stationen in Prenzlauer Berg Diese neuen Auskünfte liegen der Morgenpost vorab vor. Tatsächlich gibt es bereits auch erste Konsequenzen. Stephan Lenz kündigt an, den Runden Tisch zum Thema Obdachlosigkeit und Alkoholismus am Bahnhof Pankow nach längerer Pause erneut zu beleben. „Diese Zahlen legen eine starke Belastung nahe und bereiten uns große Sorge. Wir müssen verhindern, dass sich hier ein Brennpunkt bildet“, sagt der Abgeordnete zu den schwierigen Verhältnissen am Pankower Bahnhofsvorplatz.
Die Mitarbeiter des Drogeriemarkts am Kottbusser Damm in Kreuzberg wussten sich nicht anders zu helfen. Sie legten #Gitterwagen, mit denen normalerweise Waren zu den Regalen transportiert werden, auf den Asphalt vor ihrem Geschäft. Sonst wäre die dortige #Ladezone gleich wieder illegal zugeparkt. „Die mangelnde Durchsetzung der #Straßenverkehrsordnung ist eines der größten Probleme in Berlin“, sagte Monika Herrmann (Grüne), Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, am Montag. Doch das #Ordnungsamt und die #Polizei kämen dagegen nicht an – und nicht selten hätten die Mitarbeiter auch zu viel Verständnis für #Falschparker, meinen Kritiker. Um die Behörden zu entlasten, will der Bezirk möglichst bald ein neues Verfahren testen: die #digitale#Parkraumüberwachung mit Kameras. Dazu wird ein #Modellprojekt vorbereitet.
In anderen Ländern, zum Beispiel in den Niederlanden, gibt es das schon, berichtet Herrmann: Mitarbeiter von Ordnungsbehörden fahren an parkenden Fahrzeugen vorbei und #scannen die Kennzeichen. Computersysteme vergleichen sie mit Daten, die darüber Aufschluss geben, ob ordnungsgemäß Parkgebühren gezahlt wurden. Falls dies nicht der Fall ist, wird ein Verfahren in Gang gesetzt – und der Fahrzeughalter muss Strafe zahlen.
Ordnungsamt braucht 130 bis 150 neue Parkraumkontrolleure So viel ist klar: Im grün regierten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wären die Parkraumüberwacher natürlich nicht mit Autos unterwegs. „Sondern mit Lastenrädern oder E-Scootern“, sagt Felix #Weisbrich, Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes. Doch das Prinzip wäre vergleichbar: Kennzeichen parkender Autos werden im Vorüberfahren erfasst – was den Vorteil habe, dass die Mitarbeiter…
Fahrgäste tragen #Mund-Nase-Schutz
– #Polizei und #Verkehrsunternehmen
ziehen positive Bilanz nach Aktionstagen im November Während des gesamten Novembers fanden in Berlin und Brandenburg Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Personennahverkehr statt. Gemeinsam mit den VBB-Verkehrsunternehmen kontrollierten die Landes- und die Bundespolizei in den letzten Wochen die ÖPNV-Fahrgäste im gesamten VBB-Land. Die Bilanz ist durchweg positiv, nur noch sehr wenige halten sich nicht an die sogenannte Maskenpflicht. Die Verkehrsunternehmen und Landespolizeien Berlins und Brandenburgs werden sich auch am 7. Dezember am bundesweiten Aktionstag zur Überprüfung der Regeln im ÖPNV beteiligen.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat zusammen mit den Verkehrsunternehmen sowie der Landes- und Bundespolizei an regionalen Aktionstagen im November verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes im öffentlichen Personennahverkehr durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in den letzten Monaten kontinuierlich gesteigert werden konnte und Uneinsichtige kaum mehr vorhanden sind.
Die Landes- und Bundespolizei und die Verkehrsunternehmen ziehen für den November eine überaus positive Bilanz: Die beteiligten Polizeidirektionen trafen bei ihren Kontrollen überwiegend auf Fahrgäste, die sich vorbildlich an das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hielten. Nur wenige mussten auf die korrekte Trageweise hingewiesen werden. Die Kontrollen wurden von den allermeisten ÖPNV-Nutzer*innen ausdrücklich befürwortet und unterstützt.
Eine weitere gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei, den Verkehrsunternehmen sowie den Gesundheits- und Ordnungsämtern wird dann auch am 7. Dezember, bundesweit, noch einmal für eine weitere Sensibilisierung und Einhaltung der AHA-Regeln im ÖPNV werben und sorgen.
Seit Ende Oktober gilt in Brandenburg eine neue Coronaschutzverordnung. Demnach gilt die sogenannte Maskenpflicht nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern nun auch an allen Haltestellen. In Berlin gilt die Verordnung für Fahrzeuge und Bahnhöfe sowie an Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg:
„Die Schwerpunktkontrollen haben gezeigt, dass wir uns auch in schwierigen Zeiten auf unsere Fahrgäste verlassen können. Ihre Bereitschaft, in Bus und Bahn sowie an Haltestellen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, trägt dazu bei, dass sich alle im ÖPNV sicher fühlen können. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme und Zusammenarbeit können wir die Verbreitung des Virus eindämmen. Ich möchte mich deshalb bei allen Fahrgästen bedanken, die sich und vor allem andere durch das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes schützen. Mein Dank geht auch an die Polizei und Behörden, den mitwirkenden Verkehrsunternehmen und besonders auch an die Landkreise. Sie haben hier optimale Zusammenarbeit bewiesen.“
Frage 1:
Inwiefern werden in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen #Fahrkartenkontrollen durchgeführt?
Antwort zu 1:
Die BVG teil hierzu mit:
„Nachdem zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr zum Schutz der Fahrgäste und des
Personals kurzzeitig keine Fahrkartenkontrollen durchgeführt wurden, werden seit Ende
April die #Fahrausweise wieder regulär kontrolliert. Dies findet in Bussen, Straßenbahnen
und U-Bahnen als Sichtkontrolle statt.“
Frage 2:
Inwiefern wird das Tragen einer #Mund-Nasen-Bedeckung kontrolliert?
Antwort zu 2:
Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen S18/25035 (insbesondere die
Antworten 1, 3 und 6) und S18/24443 (insbesondere Antwort 2 und 3) verwiesen.
2
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrgäste, die ohne Mund-Nase-Bedeckung oder mit nicht richtig sitzenden Masken
angetroffen werden, werden derzeit von den Fahrausweisprüfern zum ordnungsgemäßen
Tragen aufgefordert. Der mobile Sicherheitsdienst setzt die Vertragsstrafe von 50 EUR
durch, wenn sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten.
Die Kontrolle der M[und]-N[asen-]B[edeckung] wird durch die Sicherheitsbeschäftigten der
BVG als auch der beiden #Fremddienstleister im Rahmen ihrer normalen Streifentätigkeit,
die sich auf alle Verkehrsmittel erstreckt, täglich durchgeführt. Zusätzlich finden
Sondereinsätze mit und ohne #Polizei bzw. #Ordnungsamt statt.“
Frage 3:
Inwiefern ist beabsichtigt, diese Kontrollen auszuweiten?
Frage 5:
Wenn in den genannten Verkehrsmitteln keine Kontrollen durchgeführt werden oder eine Ausweitung der
Kontrollen nicht vorgesehen ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 3 und 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrausweiskontrollen wurden auf regelmäßig stattfindende gemeinsame
Sonderkontrollen mit Fahrausweisprüfern, mobilen Sicherheitskräften und Polizei
ausgeweitet. Es handelt sich hierbei um Sonderkontrollen zur Durchsetzung der
Maskenpflicht, bei der auch Fahrausweise kontrolliert werden.“
Frage 4:
Wie viele Kontrolleurinnen und Kontrolleure sind für die BVG tätig?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die BVG sind 39 eigene Fahrausweisprüfer sowie 135 Fahrausweisprüfer von externen
Firmen tätig.“
Berlin, den 30.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie viele #Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 als Einzelrennen und wie viel wurden als „klassische“ Autorennen von der Polizei erfasst?
Wie viele #Mietfahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?
Wie viele #Führerscheine wurden nach Autorennen in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei eingezogen?
Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
Wie viele Verkehrsteilnehmer erlitten durch #Autorennunfälle im Jahr 2018 und 2019 in Berlin Verletzungen?
Zu 1.,2., 4., 5., 6., 7.:
Die Daten zu den Fragen 1., 2., 4., 5., 6. und 7. werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Vorkommnis I Tätigkeit
2018
2019
Polizeilich erfasste Vorgänge zum § 315d Strafgesetzbuch (verbotene Kraftfahrzeuqrennen)
279
360
Rennen mit mindestens zwei Teilnehmenden
101
107
Einzelrennen
148
253
Beteiliqte Mietfahrzeuqe
52
41
Beschlagnahmte Führerscheine
130
197
Rennen mit verursachtem Verkehrsunfall
40
46
dabei
Leichtverletzte Personen
22
22
Schwerverletzte Personen
8
9
Getötete Personen
2
0
(Stand: 9. Januar 2020)
Nach gängiger Rechtsprechung kann die Flucht vor der Polizei im Rahmen von Verfolgungsfahrten auch den Verdacht eines verbotenen #Kraftfahrzeugrennens begründen (Wertung als #Einzelrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Wie viele Fahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?
Zu 3.:
Hierzu liegen keine validen Daten vor.
Welche #Tatörtlichkeiten wurden in Berlin für Autorennen festgestellt?
Zu 8.:
Die Tatörtlichkeiten sind in alphabetischer Reihenfolge der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Straßen, welche in mehreren Bezirken vorkommen, sind zusätzlich gekennzeichnet.
Die Polizei Berlin hat den tödlichen Verkehrsunfall in der Tauentzienstraße am 1. Fe bruar 2016 zum Anlass genommen, stadtweit ihre zielgerichteten #Verkehrsüberwachungsmaßnahmen deutlich zu intensivieren.
Bezug nehmend auf die Beantwortung der Frage 8 ist zu konstatieren, dass Rennen überall im Stadtgebiet zu registrieren sind und ein gezielter örtlicher Brennpunkt nicht gegeben ist. Zielrichtung der mobilen und stationären Maßnahmen unter Einbeziehung von zivilen Streifen und auch Videowagen ist und bleibt es, phänomenbezogene Fahrzeugführende anzuhalten und einer intensiven Verkehrskontrolle zu unterziehen. Einschreitbasis sind hierbei insbesondere der optisch-technische Zustand des Fahrzeugs sowie die Fahrweise. Dabei ist es ohne Belang, ob zuvor ein verkehrswidriges Verhalten beobachtet werden konnte, denn auch verdachtsfreie Verkehrskontrollen potentieller Mitglieder der „Raserszene“ eröffnen vielfältige abschreckende Einwirkungsmöglichkeiten.
Auf Grund des hohen Gefahrenpotentials, das illegalen Straßenrennen innewohnt, werden sämtliche Verstöße in diesem Zusammenhang restriktiv verfolgt. Die seit der Sanktionsverschärfung im Oktober 2017 gesetzlich zugelassenen Maßnahmen der Fahrzeug- und Führerscheinbeschlagnahme werden hierbei konsequent genutzt.
Über die zu diesem Phänomen speziell fortgebildeten und erfahrenen Dienstkräfte des Verkehrsdienstes hinaus sind zwischenzeitlich auch die in den Basisdiensten mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Mitarbeitenden zielgerichtet sensibilisiert worden. Vor allem seit Einführung des § 31Sd StGB sind diese erheblich aufmerk samer und aufgeschlossener im Erkennen von Rennverläufen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedeutend, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen regelmäßig entweder konspirativ oder sehr kurzfristig und auch zufällig an Orten und zu Zeiten verabredet werden, an denen eine geplante polizeiliche Feststellung unwahrscheinlich ist. Insofern bleiben solche Rennen meist Feststellungen der mobilen Streifendienste.
Die Thematik wird zudem von den Dienstkräften der Verkehrssicherheitsberatung bei ihrer Tätigkeit in Oberschulen und Oberstufenzentren angemessen aufbereitet, um potentielle Fahranfänger über die Risiken derartiger gefahrenträchtiger Fahrweisen zu sensibilisieren.
Wer in Berlin gern schneller fährt als erlaubt, sollte sich auf eine Veränderung einstellen. Wie jetzt bekannt geworden ist, hat die Berliner #Polizei mehrere #Blitzer, die sie im Juli nach einer Gerichtsentscheidung abgeschaltet hatte, wieder in Betrieb genommen. Die Messgeräte vom Typ #Jenoptik#Traffistar#S350, die von der Abschaltung betroffen waren, werden bereits seit dem 29. September wieder zur #Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Das teilte ein Polizeisprecher der Berliner Zeitung auf Anfrage mit.
Eine Entscheidung, die der #Verfassungsgerichtshof des Saarlands am 5. Juli gefällt hat, hatte auch die #Polizeibehörde der Hauptstadt verunsichert. Denn der Richterspruch aus Saarbrücken stellte die bisherige Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung infrage.
Die Richter gaben der #Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers statt, der dabei geblitzt worden war, als er eine Ortschaft statt mit 50 mit 77 Kilometern pro Stunde durchfuhr. Der Mann sollte 100 Euro Geldbuße zahlen. Er klagte, verlor aber auch in der zweiten Instanz. Erst das Urteil der Verfassungsrichter brachte ihm die …
#Großeinsatz am #Flughafen#Tegel: Gemeinsam mit #Polizei und #Feuerwehr, #Bundeswehr, #Senatsbehörden und der #Charité hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag (31.8./1.9.2019) eine breit angelegte #Notfallübung durchgeführt. Geprobt wurde der Einsatz von Hilfs- und Rettungskräften im Falle eines #Seuchenverdachts. Dabei musste ein vorgeblich infizierter Patient vom Flughafen Tegel unter Polizeischutz in einem speziellen Rettungswagen zur Behandlung in die Charité transportiert werden. Der Passagier hatte nach der Ankunft in Tegel plötzlich Symptome einer hoch ansteckenden Krankheit gezeigt.
An der Übung waren neben der FBB die Bundespolizeiinspektion Flughafen Berlin-Tegel, die Polizei Berlin (Abschnitt 11, Abschnitt 35), das Bundeswehrkrankenhaus Berlin, die Berliner Feuerwehr, die Charité – Universitätsmedizin Berlin, das Bezirksamt Reinickendorf und die Senatsverwaltung für Gesundheit beteiligt. Insgesamt nahmen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr 110 Einsatzkräfte teil. Der Flugbetrieb in Tegel war nicht beeinträchtigt.
Die regelmäßige Durchführung solcher Notfallübungen ist von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) für alle Verkehrsflughäfen vorgeschrieben. Verkehrsflughäfen werden von der EASA zertifiziert.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Übung hat gezeigt, dass auch die Berliner Flughäfen gut auf den unwahrscheinlichen Fall eines Seuchenalarms vorbereitet sind. Die Zusammenarbeit mit den relevanten Stellen wie der Berliner Feuerwehr, der Landes- und Bundespolizei hat funktioniert. Unsere Notfallprozesse laufen stabil und greifen gut ineinander. Das ist auch für den BER unser Anspruch.“
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Berlin ist für den Notfall gut aufgestellt. Das zeigt diese Notfallübung am Flughafen Tegel einmal mehr. Mein Dank gilt allen beteiligten Einsatzkräften und den Fachleuten hinter den Kulissen, die dafür sorgen, dass die Berlinerinnen und Berliner im Notfall geschützt sind und betroffene Patientinnen und Patienten bestmöglich versorgt werden. Das funktioniert nur, wenn alle an einem Strang ziehen, wie bei dieser Übung: Der Flughafen, die Berliner Feuerwehr, die Berliner Polizei, die Gesundheitsämter der Bezirke und die Kliniken, wie hier die Charité mit der Sonderisolierstation des Landes Berlin.“
Dr. Karsten Homrighausen, Landesbranddirektor der Berliner Feuerwehr: „Das Üben von komplexen und seltenen Einsatzsituationen ist für alle Beteiligten sehr wichtig. Die Besonderheit bei dieser Übung war die Zusammenarbeit mehrerer Partner in der Notfallversorgung. Umso zufriedener sind wir jetzt nach dieser Übung, dass wir auch hier wieder viele wertvolle Erkenntnisse gewinnen konnten.“
PD Dr. Joachim Seybold, stellvertretender Ärztlicher Direktor der Charité: „Die Übung zeigte erneut, dass hochansteckende Patienten optimal versorgt werden können und gleichzeitig die Bevölkerung vor möglichen Gefahren geschützt ist. Die Sonderisolierstation der Charité wird selbst in der Großstadt Berlin nur sehr selten benötigt, ist aber rund um die Uhr betriebsbereit. Dafür braucht es zahlreiche motivierte und geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ich für ihr Engagement herzlich danke.“
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Der #Bus kann nicht an der #Haltestelle halten, weil dort ein Auto steht. Oder man fährt mit seinem #Fahrrad auf dem Radweg und muss plötzlich auf die Autofahrbahn ausweichen, weil ein Pkw auf dem #Radstreifen parkt – wer kennt das nicht?
Genau gegen solche #Falschparker gehen ab diesen Montag die Berliner #Polizei und die Verkehrsbetriebe (#BVG) gemeinsam vor. Auch Zweite-Reihe-Parker sollen in der gemeinsamen Aktion verstärkt überführt werden. Die #Schwerpunktkontrollen werden bis zum Ende der Woche andauern.
2018 wurden 7500 Falschparker bestraft
Laut Polizei soll die Aktion zu einer Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen. Kontrolliert werden Straßen in ganz Berlin, die besonders häufig von Fahrzeugen blockiert werden, teilte die Polizei mit. Und davon gibt es nicht zu wenige. Das belegen Zahlen über Verkehrsverstöße der Polizei aus dem vergangenem Jahr: Insgesamt 43.646 Halt- und Parkverstöße auf Radschutzstreifen und Radwegen wurden 2018 angezeigt. Auf Busspuren waren es 26.569. Für Parken in der zweiten Reihe gab es 60.940 Anzeigen. Bei einer vergleichbaren fünftägigen Verkehrssicherheitsaktion im Oktober vergangenen Jahres wurden 7.515 Falschparker bestraft. Die Polizei ließ 370 Fahrzeuge kostenpflichtig …
Welche Daten werden direkt oder mittelbar durch die von Mitarbeiter*innen des #Ordnungsamtes im Außendienst mitführten Geräten zur Erfassung von #Strafzetteln (Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit für eine #Verfehlung im Verhalten eines Verkehrsteilnehmers) erhoben und gespeichert? Zu 1.: Die Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter erfassen mit ihren mobilen #Datenerfassungsgeräten (#MDE) bei von ihnen festgestellten Verstößen im ruhenden Verkehr nur die für die anschließende #Bußgeldsachbearbeitung notwendigen Daten. Dazu gehören alle Informationen, die die Bußgeldstelle der #Polizei zur Ermittlung des #Fahrzeughalters benötigt und alle Daten und Informationen die zur zweifelsfreien #Beweissicherung des #Tatvorwurfes der in Rede stehenden Ordnungswidrigkeit zwingend notwendig sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende in der Einzelanzeige erfassten Daten: zur Halterermittlung:
KfZ-Kennzeichen
Fahrzeugart
Fabrikat
zur Beweissicherung:
Angabe des Tatorts: Straße, vor Hausnummer, Postleitzahl
Angaben zur Tatzeit: Datum, Uhrzeit
Tatvorwurf (Katalog möglicher Verkehrsordnungswidrigkeiten ist im ITFachverfahren
hinterlegt): Eingabe der Kennnummer der Ordnungswidrigkeit,
ergänzende Angabe zur Konkretisierung des Tatvorwurfs
Ventilstellung der Reifen
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Beweissichernde Fotos bei bestimmten Tatvorwürfen (z.B. behinderndes Parken)
Im Falle des Antreffens des/der Fahrzeugführenden am Tatort durch die im Allgemeinen
Ordnungsdienst (AOD) eingesetzten Außendienstkräfte des Ordnungsamtes
werden im Falle einer nichtgegebenen Personenidentität mit dem Fahrzeughalter
auch dessen/deren Personaldaten (Vorname, Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum,
Geburtsort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) erfasst.
Die von den Außendienstkräften der bezirklichen Ordnungsämter erfassten Daten
werden im zur Zeit noch genutzten IT-Fachverfahren MDE 2.0 nur solange in den
mobilen Datenerfassungsgeräten gespeichert, bis die Daten nach Dienstende der
Außendienstkräfte im Dienstgebäude beim Aufladen der Geräteakkus automatisch in
einen zentralen Server ausgelesen und dann einmal täglich gebündelt vom fachverfahrensverantwortlichen
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
(LABO) zur Bußgeldstelle der Polizei zur weiteren Veranlassung weitergeleitet werden.
Im ab Frühjahr 2019 im Probeechtbetrieb eingesetzten nachfolgenden ITFachverfahren
MDE 3.0 werden die verkehrsrechtlich erfassten Ordnungswidrigkeiten
unmittelbar nach Abschluss des Erfassungsvorgangs im Außendienst online an
einen zentralen Server weitergeleitet. Einmal täglich werden schließlich die gesamten
von den bezirklichen Ordnungsämtern erfassten Datensätze vom für das Fachverfahren
verantwortlichen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
(LABO) zentral an die Bußgeldstelle der Polizei zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.
In welcher Struktur liegen die Daten vor, wer hat darauf Zugriff und in welcher Form werden die
Daten bspw. zur Prävention genutzt?
Zu 2.:
Die Struktur der Daten richtet sich nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges
für Verkehrsordnungswidrigkeiten, um die Datenmigration für die
anschließende automatisierte Bußgeldsachbearbeitung in der Bußgeldstelle der Polizei
medienbruchfrei durchführen zu können.
Solange die Anzeigen-Datensätze noch nicht an die Bußgeldstelle der Polizei weitergeleitet
worden sind, können Datensätze noch storniert werden, eine Löschung ist
nicht möglich.
Da es sich bei dem IT-Fachverfahren MDE 3.0 genau wie bei dem Vorgängermodell
MDE 2.0 um ein automatisiertes IT-Fachverfahren handelt, werden gemäß der datenschutzrechtlichen
Zustimmung die erfassten Daten nur zweckgebunden erhoben
und automatisiert weitergeleitet.
Das IT-Fachverfahren MDE 3.0 sieht genau wie das Vorgängerfachverfahren MDE
2.0 keine darüber hinausgehenden Auswertungsstrukturen vor.
Können aus den gespeicherten Daten regionalisierte Informationen über die Häufigkeit der Ausstellung
von Strafzetteln erzeugt werden?
Wenn ja, werden diese Berichtsformate auch im maschinenlesbaren Format erzeugt?
Zu 3. und 4.:
Da im IT-Fachverfahren MDE 3.0 keine dauerhafte bzw. längerfristige Datenspeicherung
vorgesehen ist, kann auch keine Auswertung zu bestimmten Fragestellungen
erfolgen.
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Welche Pläne hat der Senat, die entsprechenden Daten zur Ausstellung von Strafzetteln von
Ordnungsamt und ggf. auch der Polizei in die Open-Data-Strategie des Landes Berlin (bspw. auf
daten.berlin.de) zu integrieren und damit in Kombination mit modernen Geoinformationssystemen
für Interessierte visuell darzustellen?
Zu 5.:
Die Veröffentlichung von Falldaten der Bußgeldstelle der Polizei als Open-Data wird
derzeit geprüft. Dazu sollen die Datensätze so bereinigt werden, dass auch aus datenschutzrechtlicher
Sicht keine Bedenken bestehen. Der erforderliche Abstimmungs-
und Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 13. Februar 2019
In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport