Straßenverkehr: Abschleppgebühren gelten nicht mehr, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-verordnung-abschleppgebuehren-gelten-nicht-mehr,10809148,23899016.html

Berlin – Das #Verwaltungsgericht Berlin hat eine aktuelle Verordnung zu den geltenden #Abschleppgebühren außer Kraft gesetzt. Doch was das Urteil für die Autofahrer bedeutet, bleibt unklar, denn die Polizei rechnet erst mal weiter ab wie bisher. #PolBenGebO, so heißt die in Behördendeutsch verfasste Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen in Berlin, oder auch #Polizeibenutzungsgebührenordnung. Seit 33 Jahren legt diese Verordnung fest, wie viel Geld etwa ein Autobesitzer zahlen muss, wenn die #Polizei sein falsch geparktes Auto #abschleppen lässt. 33 Jahre hat kein Richter die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung angezweifelt, obwohl etliche Autofahrer gegen die Gebührenbescheide aus dem Hause des Polizeipräsidenten geklagt hatten. Allerdings ohne Erfolg. Erstmals hat nun das Verwaltungsgericht Berlin grundsätzlich anders entscheiden als alle anderen Richter zuvor. Wie berichtet, hat die 14. Kammer der Klage einer Autofahrerin aus Pankow stattgegeben. Sie sollte 138 Euro bezahlen, weil sie im September 2010 ihr Auto auf einer kurzzeitig eingerichteten Baustelle geparkt hatte, auf der Halteverbot galt. Mobile Schilder hatten auf das …

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