17.07.2025
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Als Alternative zu neuen #Radwegen auf #Hauptverkehrsstraßen, forderte die CDU immer wieder die Führung des Radverkehrs im #Nebenstraßennetz auf #Fahrradstraßen ein.
Diese werden bereits seit Jahren als Realisierung des vom Senat beschlossenen Radverkehrsnetzes in Nebenstraßen angelegt. Nach Vorgabe §44 Abs. 2 MobG BE soll die Gestaltung vom Fahrradstraßen sicherstellen, dass Durchgangs-Autoverkehr unterbleibt. Auch die StVO sieht vor, dass Fahrradstraßen primär für den Radverkehr vorgesehen sind und andere Fahrzeuge die Fahrradstraße nur dann befahren dürfen, wenn dies durch entsprechende Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist. Diese über Zusatzzeichen geregelte Ausnahme gilt in der Regel jedoch nur für Anlieger-Kfz-Verkehr und nicht für Durchgangs-Autoverkehr.
„Radwege-Stopp(Teil 17) – Finanzierung von Fahrradstraßen ohne Durchgangsverkehr, aus Senat“ weiterlesen