allg.: Corona-Krise in Berlin – In welchem Umfang sind landeseigene Unternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts betroffen? – Verkehr -, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Das Land Berlin ist gegenwärtig an 56 Gesellschaften oder bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts aus
verschiedenen Branchen direkt beteiligt; hinzu kommen rund 140 Tochterunternehmen.

Der Presse ist zu entnehmen, dass diverse Beteiligungen des Landes Berlin durch #Umsatzeinbußen, #Mehraufwand etc. erheblich von der #Corona-Krise betroffen sind.2
1. Welche Gesellschaften und/oder Anstalten im Bereich #Verkehr gehören zum Land Berlin?
Zu 1.: In der Branche Verkehr hält das Land Berlin die Mehrheit der Anteile an den folgenden
Unternehmen und Anstalten (Landeseigene Unternehmen):
Unternehmen Anteil Land
Berlin
#BEHALA – Berliner #Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 100,00 %
Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 %
#DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
#Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
#VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
Ferner hält das Land Berlin einen Anteil von bis zu 50 % an den folgenden Minderheitsbeteiligungen der Branche Verkehr:
Unternehmen Anteil Land
Berlin
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
2. Gehören diese zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Bundesrisikoberichtes 2012 oder der Bewertung des
Senats? Wenn ja, in welcher Form??
Bitte Frage 1-2 in Form einer Tabelle zusammen beantworten (Spalten: Gesellschaft/Anstalt, kritische Infrastruktr ja/nein, in welcher Hinsicht?)!

Zu 2: Über die Einrichtungen, die gemäß der Sektoren- und Brancheneinteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer Institutionen zu den kritischen
Infrastrukturen zählen, wird im Land Berlin keine Übersicht veröffentlicht. Dies ist insofern
auch unerheblich, als für die derzeitige Ausübung des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung
eines Betriebes als sog. Kritis-Betrieb nicht von Belang ist. In der aktuell geltenden Fassung
der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) sind die Gewerbebetriebe, die von einer Schließung betroffen sind, benannt. Gesonderter Bescheinigungen zur Feststellung der Systemrelevanz oder zur Anerkennung als KritisBetrieb bedarf es daher nicht.
3. Welche personellen Auswirkungen sind zu beklagen?
a) Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz gibt es?
b) Gibt es personelle Probleme hinsichtlich der Aufrechterhaltung der jeweiligen Funktionen der kritischen
Infrastruktur? Wenn ja, welche und wie wird diesen begegnet?
c) Wie viele Beschäftige gibt es?
d) Wie viele befinden sich im Homeoffice?
e) Wie hat sich der Krankenstand im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?
f) Wie viele Mitarbeiter wurden auf Covid-19 getestet?
g) Wie viele Mitarbeiter haben ein positives Testergebnis?
Bitte in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt und einmal Gesamt beantworten!
Zu 3.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz. Aufgrund der dynamischen Entwicklung sind zum aktuellen Zeitpunkt zunächst nur
Tendenzen erkennbar. Teils kommt es zu erheblicher Mehrauslastung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils ist aufgrund von COVID-19-Pandemie-bedingten #Schließungen der #Personalbedarf erheblich verringert. Im Falle erheblicher Unterauslastung wird Kurzarbeit geprüft und ggf. angemeldet. Von den Unternehmen der Branche
Verkehr hat bereits die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Kurzarbeit eingeführt.
Die Beschäftigtenzahl der einzelnen Landesunternehmen (Stand 31.12.2018) ist dem Bericht
2019 über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und an
bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr 2018
(https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/bb-2019-gesamt_
20191024_1044_web.pdf) zu entnehmen. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen
oder kurzfristig geschaffen werden können, findet Homeoffice aufgrund der COVID-19-Pandemie insbesondere in den Verwaltungsbereichen der Unternehmen Anwendung. Informationen zur Entwicklung des Krankenstandes bei Landesunternehmen liegen dem Senat aktuell
nicht vor. Covid-19-Tests von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden nicht auf Veranlassung der Landesunternehmen statt (Ausnahme: Medizinische Einrichtungen), daher liegen
den Unternehmen dazu keine systematischen Informationen vor.
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4. Welche Auswirkungen auf den Umsatz sind zu verzeichnen? Mit welchen Auswirkungen wird zukünftig gerechnet?
5. Welche Auswirkungen auf die Kosten bzw. den Aufwand sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
6. Welche Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig gerechnet?
7. Welche Auswirkungen auf die Liquidität bzw. Finanzierung sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
Zu 4.-7.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf Umsatz, Aufwand, Investitionstätigkeit und Liquidität. Teils kommt es zu einer Leistungsausweitung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils bestehen aktuell aufgrund von COVID-19-
Pandemie-bedingter Leistungsreduzierung bis hin zur Schließung der Einrichtungen erhebliche Umsatzeinbußen und negative Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen. Einnahmeseitig sehr stark betroffen ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Zu einem relevanten Rückgang des Cash Flows kommt es bei der BVG, hier werden die Mindereinnahmen
nur zu einem Drittel durch Minderausgaben gedeckt.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der COVID-19-bedingten Einschränkungen
sind belastbare Prognosen zukünftiger Auswirkungen derzeit überwiegend nicht möglich.
8. Welche Auswirkungen haben die oben erfragten Umstände auf den Landeshaushalt von Berlin oder anderweitige #Extrahaushalte wie z.B. das #SIWA?
Zu 8.: Die aktuell bereits bekannten Auswirkungen auf den #Landeshaushalt sind dem Entwurf
des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020
– NHG 20), Drucksache Nr. 18/2609, zu entnehmen:
EPl 29 Allgemeine Finanz und Personalangelegenheiten
Kapitel 2990 Vermögen
Titel Bezeichnung 2020
bisher
Euro
hinzu treten
Euro
2020 neu
Euro
83149 Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH
0 111.000.000 111.000.000
Die Corona-Krise hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zuführung an das Sondervermögen im kommenden Jahr – wenn überhaupt – geringer als in den vergangenen Jahren ausfallen wird. Das bedeutet, dass bereits bestehende Maßnahmen, die durch
das SIWA finanziert werden, grundsätzlich weiterlaufen und ausfinanziert werden. Perspektivisch ist aber damit zu rechnen, dass sich die Anzahl von neu aufgenommenen Maßnahmen
reduzieren wird.
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9. Welche #Hilfsmaßnahmen des Landes, Bundes oder anderer Ebenen (EU, EZB, etc.) kommen in Frage oder
wurden bereits beantragt bzw. in Anspruch genommen?
Bitte Frage 4 bis 9 in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt beantworten und darüber hinaus bitte eine zusammenfassende Darstellung für den gesamten Sektor! Dazu bitte die Ist-Absolutzahlen aus 2019 und Plan-Absolutzahlen 2020 für Einzel- und Bereichsebene als Referenzwerte mit angeben.
Zu 9.: Die Landesunternehmen sind aufgefordert, zunächst eigene #Einsparpotentiale bei den
Fixkosten zu identifizieren. Sofern es zu erheblichen Tätigkeitseinschränkungen des Unternehmens kommt, ist die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
(BA) zu prüfen und ggf. zu beantragen. Steuerliche Liquiditätshilfen wie Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen sind in Anspruch zu nehmen. Der Abruf von Mitteln aus Programmen des Bundes hat Vorrang vor dem Einsatz von Landesmitteln. Kapitalmaßnahmen
des Gesellschafters Land Berlin, z.B. in Form von #Gesellschafterdarlehen oder #Eigenkapitalzuführungen sowie Landesbürgschaften kommen nur dann in Frage, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die diesbezüglichen Prüfungen bei den Unternehmen sind aktuell
überwiegend noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 27.04.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: BER-Chef Lütke Daldrup: „Wir machen jeden Tag eine Million Euro Verlust“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article228986343/Wir-machen-jeden-Tag-eine-Million-Euro-Verlust.html

#Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup über die #Corona-Krise, den #BER, die Schließung von #Tegel und die Zukunft der #Luftfahrt.

Die Flieger stehen am Boden, die Passagiere bleiben zu Hause. In einem Videochat erklärte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup, was die Krise für die Flughafengesellschaft und die Airports Tegel und Schönefeld bedeutet.

Berliner Morgenpost: Herr Lütke Daldrup, hätten Sie sich träumen lassen, dass Sie den BER nach acht Jahren Verzug eröffnen und keinen interessiert es so richtig?

Engelbert Lütke Daldrup: Niemand hat Corona kommen sehen. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass wir in ganz Europa seit Wochen nur noch zwei Prozent des Flugverkehrs haben würden. Auch /11, die beiden Finanzkrisen oder #Sars haben den #Flugverkehr durchgeschüttelt – aber nicht in diesem Maß. Wir haben eine längere #Durststrecke vor uns und richten uns darauf ein, auch im Sommer sehr wenig Verkehr zu haben.

Am BER geht es voran. Der #TÜV hat die Kabelgewerke abgenommen. Ist das der endgültige Durchbruch für die Eröffnung?

Für die Fertigstellung des Terminalgebäudes ist das so. Wir haben der #Bauaufsichtsbehörde in den letzten Monaten schon viele Dokumente …

BVG + S-Bahn + Regionalverkehr: Ansteckungsgefahr in Bus und Bahn Wie sieht die Zukunft des ÖPNV in der Pandemie aus?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ansteckungsgefahr-in-bus-und-bahn-wie-sieht-die-zukunft-des-oepnv-in-der-pandemie-aus/25764194.html

56 Prozent der Europäer betrachten den #Nahverkehr als riskantesten Ort in der Corona-Zeit. Doch es gibt erste Ideen, wie man Bus und Bahn sicherer machen kann.

Die ersten Läden öffnen wieder, die ersten Schüler gehen wieder zum Unterricht, die ersten Arbeiter kehren in die Fabriken zurück. Auch wenn noch über Tempo und Ausmaß der Lockerungen im #Corona-Lockdown in den kommenden Wochen gestritten wird, ist klar: Es werden wieder mehr Menschen von A nach B fahren, und sie müssen sich entscheiden: Auto oder U-Bahn? Laufen oder den Bus nehmen?

In der zweiten Jahreshälfte – in der Zeit des Übergangs mit womöglich schwankenden Infektionszahlen und neuerlichen Einschränkungen – könnten sich zudem durch Corona beschleunigte oder verursachte Entwicklungen auf den Nahverkehr auswirken. Wie lange dauert die Wirtschaftskrise? Kehren die Menschen in Massen zurück ins Büro oder setzt sich ortsunabhängiges Arbeiten flächendeckend durch?

„Es wird immer klarer, dass Sars-CoV-2 auch mittel- und langfristig enorme Auswirkungen haben wird“, heißt es in einer neuen Studie des Mobility Institute Berlin (MIB) über den städtischen Nahverkehr. Die Autoren warnen ÖPNV-Anbieter davor, auf ein einfaches Weiter-so wie vor der Krise zu setzen, wenn sie weiterhin ihre angedachte Funktion erfüllen wollen. Das MIB hat deshalb Strategien für Mobilitätsanbieter entwickelt.

Mehr Fußgänger, Autofahrer und Radfahrer
Die wichtigsten Punkte: In den letzten Wochen fuhren in deutschen und …

Flughäfen: Brandschutz- und Räumungsübung am BER auf Sommer verschoben Keine Auswirkung auf Inbetriebnahme, aus Berliner Flughäfen

Aufgrund der Hygiene- und Versammlungsvorschriften im Zusammenhang mit der weltweiten #Corona-Pandemie wird eine #Brandschutz- und Räumungsübung, die am 29. April im Terminal #T1 und im Bahnhof des #BER stattfinden sollte, auf den Sommer dieses Jahres verschoben. Darauf haben sich die #FBB und alle beteiligten Partner vom #Eisenbahn-Bundesamt, der DB AG und dem #Bauordnungsamt geeinigt. Die Verschiebung auf den Sommer hat keine Auswirkungen auf die #Nutzungsfreigabe des Terminals T1.

Die Flughafengesellschaft hat die freiwilligen Tester per E-Mail informiert. Sobald der neue Termin feststeht, werden freie Plätze über die Webseite ber-testen.de veröffentlicht.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Verschiebung der Übung vom 29. April auf den Sommer ist für die #Inbetriebnahmevorbereitungen kein Problem. Die Sicherheit und Gesundheit der freiwilligen Tester und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an erster Stelle. Trotz der gegenwärtigen Einschränkungen werden wir den BER ausreichend testen können und eine sichere #Inbetriebnahme gewährleisten. Da wir im Herbst 2020 deutlich weniger Verkehr als ursprünglich angenommen erwarten, wird die #Eröffnung des BER einfacher, da sie nicht mehr unter Volllast stattfindet.“

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