Straßenverkehr: Neue Staufalle: Sanierung der B2 trifft Pankow hart, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article229555466/Neue-Staufalle-Sanierung-der-B2-trifft-Pankow-hart.html

Fünf Jahre verspätet: Stark befahrener Engpass in #Malchow wird voll gesperrt. Umleitung über die ebenso marode #A114 führt zu Staus.

Der Ostseeurlaub vieler Berliner dürfte jetzt noch sicherer als bisher mit einem Stau beginnen – und mit dem Stillstand an der Stadtgrenze wieder enden: Am heutigen Dienstag, 21. Juli, startet mit fünf Jahren Verspätung die Sanierung der #B2 in #Malchow. Es handelt sich hier um einen der wichtigsten Zubringer zum Berliner #Autobahnring – und um den Startpunkt der meisten Reisen aus dem Osten Berlins hinauf an die Urlaubsorte an der Küste. Die schmale, mit rund 25.000 Fahrten am Tag hoch belastete Dorfstraße – so heißt die B2 im Bereich von Malchow – wird ab sofort bis zum 8. August komplett gesperrt. Wer es gewohnt war, aus Pankow oder aus dem Berliner Stadtzentrum über Prenzlauer Berg und Weißensee über die B2 in Richtung Rügen und Usedom zu steuern, wird eine Überraschung erleben.

Denn die #Umleitungsstrecke zum Autobahnring #A10 führt über chronisch verstopfte Straßen in den Pankower Ortsteilen Blankenburg und Heinersdorf. Und dann weiter hinauf zur Autobahn A114, die als noch größerer Sanierungsfall gilt als die B2 – und täglich 45.000 Fahrten verkraften muss. Wegen Vorbereitungen für den kompletten Neubau ist diese vor 30 Jahren nur notdürftig reparierte Zubringer-Strecke zum Autobahnring teilweise nur noch einspurig befahrbar. Selbst mit der geöffneten B2 als Parallelstrecke gab es auf der A114 zuletzt lange Rückstaus bis ins Pankower Zentrum. Nun wird dieses Nadelöhr noch mehr belastet, weil die zweite „Pforte“ nach Nordosten auf der Dorfstraße in Malchow komplett schließt. „Aufgrund der massiven Verkehrsbeeinträchtigungen und der stark begrenzten Kapazitäten auf der Umleitungsstrecke wird empfohlen, den Bereich möglichst weiträumig zu umfahren“, warnt die Verkehrsinformationszentrale Berlin.

B2 wird Ersatzstrecke für #Pankow-Zubringer A114
Noch eine Überraschung: Die B2 wird nicht etwa von Grund auf saniert, wie es ursprünglich schon für 2015 angekündigt war, sondern erhält in diesem Sommer nur im Schnellverfahren eine neue Fahrbahndecke. Denn die Zeit …

Straßenverkehr: Die B2 in Pankow wird saniert – und dann zur A114-Umfahrung, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article229180412/Die-B2-in-Pankow-wird-saniert-und-dann-zur-A114-Umfahrung.html

Zehntausende Fahrzeuge kommen über die #Dorfstraße am Pankower Stadtrand täglich nach Berlin. Nun wird die marode #B2 neu asphaltiert.

Wer an eine Dorfstraße denkt, noch dazu in einem Ort, der sich #Stadtrandsiedlung #Malchow nennt, erwartet ein beschauliches Verkehrsaufkommen. Doch in diesem Fall ist das trügerisch. Denn bei der Dorfstraße am Rand von Pankow handelt es sich um die Bundesstraße 2 – und um eine der wichtigsten Achsen für Pendler zwischen Berlin und dem nördlichen Umland. Ein übler Straßenzustand und notorisch lange Staus künden seit Jahren von der ständigen Überlastung. Zum Start der Sommerferien wird der Stresspegel noch einmal deutlich steigen: Dann lässt die Senatsverwaltung für Verkehr die holprigen Fahrbahnen neu asphaltieren. Die Staus durch Sperrungen auf der B2 sind dann wiederum nur ein Vorgeschmack auf ein noch größeres Projekt, bei dem die Dorfstraße eine zentrale Rolle spielt.

„Die Dorfstraße wird ab Oktober bei der Sperrung der Autobahn #A114 als Umfahrung gebraucht“, erklärte Pankows Verkehrsstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) nun im Rahmen eines Berichts. „Dann geht es dort richtig los.“ Gemeint ist die auf vier Jahre angesetzte Erneuerung des sogenannten #Pankow-Zubringers A114, die also ab Herbst in die heiße Phase eintritt. In den vergangenen Monaten blieb es bei vorübergehenden Sperrungen an Wochenenden im Rahmen von Brückenarbeiten …

Straßenverkehr: Straßensanierung in Malchow und Umleitungsplanung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie gestaltet sich die Planung der temporären #Umleitung in #Malchow hinsichtlich der grundhaften
#Straßensanierung im Dorf Malchow? Bitte detaillierten Zeitplan angeben.
Frage 2.
Wer ist in die Planung der temporären Umleitung einbezogen und welche Verantwortlichkeiten ergeben sich
für das Bezirksamt Lichtenberg und die beteiligten Ämter?
Antwort zu 1 und 2:
Die Planungen der temporären Umleitung für die grundhafte #Erneuerung der #B2 in der
Dorflage Malchow und die vorlaufenden Arbeiten der Berliner #Wasserbetriebe wurden mit
den entsprechenden Ämtern und den jeweiligen Bezirksstadträten der Bezirke Pankow und
Lichtenberg abgestimmt und sind seit Langem abgeschlossen. Auf Grund anderweitiger
Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe im örtlichen Straßennetz konnten die
Baumaßnahmen bisher nicht initiiert werden. Mit der Erneuerung der #A114 bis
voraussichtlich 2023 ist nunmehr eine weitere Verschiebung der Maßnahme verbunden. Zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit werden dem betreffenden Bezirk (Lichtenberg)
jedoch finanzielle Mittel für Maßnahmen der baulichen Unterhaltung zur Verfügung gestellt.
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Frage 3:
Mit welchen konkreten verkehrlichen Auswirkungen rechnet der Senat im Dorf Malchow, nachdem im Oktober
2020 der Autobahnzubringer in Pankow gesperrt werden wird?
Frage 5:
Welche konkreten Umleitungsregelungen sind ab Oktober 2020, nachdem der Autobahnzubringer Pankow
gesperrt sein wird, für das Dorf Malchow geplant?
Antwort zu 3 und 5:
Es wird für die Beantwortung der Frage davon ausgegangen, dass mit dem
“Autobahnzubringer Pankow“ die A 114 gemeint ist. Diese wird im Rahmen der
Erneuerungsmaßnahme nicht gesperrt. Das Baugeschehen wird jeweils auf einer
Richtungsfahrbahn stattfinden. Somit steht für den Verkehr weiterhin jeweils eine Spur je
Richtung zur Verfügung. In den Tagesspitzenstunden wird es auf der A 114 infolgedessen
zu einer erhöhten #Stauanfälligkeit kommen. Der Verkehr wird sich großräumig sowie auch
kleinräumig umverteilen.
Eine großräumige Umverteilung wird sich über die westlich und östlich der A 114
befindlichen Hauptverkehrswege (A 111, B 96, B 96a, B 2, B 158) einstellen.
Eine kleinräumige Umverteilung wird auf dem westlich der A 114 gelegenen Straßenzug
Schönerlinder Straße – Hauptstraße – Berliner Straße – Pasewalker Straße erwartet. Dieser
Straßenzug wurde hinsichtlich seines baulichen Zustandes und der Möglichkeit von
kapazitätserhöhenden Maßnahmen untersucht und als markante Entlastungsstrecke
definiert. In Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkungsbehörde und dem Straßen- und
Grünflächenamt Pankow wurden folgende Maßnahmen im Vorfeld sowie unmittelbar vor
Baubeginn definiert:
Ertüchtigung Hauptstraße (Fahrbahndeckensanierung):
Knotenpunktumbauten zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit (Ergänzung von
Abbiegespuren/Aufweitungen für den Einsatz von provisorischen Lichtsignalanlagen.
Unmittelbar vor Baubeginn auf der A 114 werden weitere Maßnahmen entlang der
Entlastungsstrecke umgesetzt:
Umprogrammierung von vorhandenen Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten entlang der
Entlastungsstrecke sowie im Umfeld der A 114,
Errichtung von provisorischen Lichtsignalanlagen mit zugehörigen Markierungsarbeiten.
Diese vorgenannten Maßnahmen entlang der Entlastungsstrecke sowie im Umfeld der A
114 dienen der Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit. Die Lichtsignalanlagen
werden während des Baugeschehens auf der A 114 in regelmäßigen Abständen kontrolliert
und optimiert.
Für die B 2 in der Ortslage Malchow sind keine Umleitungsregelungen vorgesehen.
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Frage 4:
Wie gedenkt der Senat mit Blick auf die weitere Zunahme des Durchgangsverkehrs ein Verkehrschaos im Dorf
Malchow zu verhindern?
Antwort zu 4:
Neben der geplanten Erneuerungsmaßnahme wurde der Neubau einer Ortsumgehung im
Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans durch das Land Berlin
angemeldet und vom Bund bestätigt.
Berlin, den 27.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verbindungsstraße Karow – B2, Nachfragen zu 18/13783, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Die Straße wird u. a. mit #Fahrzeitverkürzungen für Kfz Richtung stadteinwärts begründet. Welcher Kfz-
Mehrverkehr ist in diesem Zusammenhang auf der weiteren #B2, der #Berliner Allee zwischen
#Rennbahnstraße und #Buschallee zu erwarten durch a) Verlagerung von der #A114#B109, b) Verlagerung
vom #ÖPNV oder #Radverkehr, c) Neuverkehr (induzierter Verkehr)?
Welche Veränderung im Vergleich zu 2015 ist das?
Die bisherige Antwort des Senats „Die Verkehrssituation in diesen weiterführenden Straßen ist nicht
Bestandteil der #Planfeststellung, daher kann in diesem Rahmen keine Aussage getroffen werden.“ ist als
Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nicht akzeptabel.
Zumal der Senat in seiner Antwort auf Frage 11 zu 18/13783 Auswirkungen der geplanten Straße auf die
Berliner Allee durch großräumigen# Pendlerverkehr prognostiziert: „Die Konzentration von Wohnstandorten
und der im Vergleich geringe Besatz an Arbeitsplätzen im Nord-Ost-Raum führt zu Pendlerströmen, so dass
ein Großteil der Fahrten Arbeitswegen zugeordnet wird.“
Antwort zu 1:
Die teilweise Beantwortung dieser Frage kann der Abbildung 29 der verkehrlichen
Begründung (Beigestellte Unterlage Nr. 21.2 – Auszug siehe Anlage) zur Baumaßnahme
vom 19. April 2012 entnommen werden. Danach verteilt sich der prognostizierte Verkehr
der Verbindungsstraße an der B 2 zu etwa 1/3 in Richtung Norden/A 10 und zu über 2/3
des Verkehrs in Richtung Süden mit Quelle oder Ziel in Weißensee (u.a. südliche
Stadträume) und Hohenschönhausen.
Diese südwärts gerichteten Verkehre auf der B 2 teilen sich in Höhe der Ortslage Malchow
zu etwa 40 % nach Hohenschönhausen und ca. 60 % nach Weißensee und anderen
südlichen Stadträumen auf.
2
An der Darßer Straße südlich Malchow erfolgt eine weitere Aufteilung des Verkehrs. Je
weiter in Richtung Berliner Innenstadt, umso mehr verteilt sich der Verkehr im
Straßennetz.
Aus der Unterlage (verkehrliche Begründung) gehen keine weiteren Angaben hervor. Das
ist auch nicht erforderlich, weil die vorhabenbezogene Belastung der einzelnen Straßen im
Raum Weißensee/Am Weißen See sich mit jeder Kreuzung weiter verringert.
Verlagerung A 114:
Eine Verkehrsverlagerung von der A 114/B 109 auf die neue Trasse ist nicht zu erwarten.
Verlagerung Öffentlicher Verkehr/Radverkehr:
Das Vorhaben ist im Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten und damit auch in das
Verkehrsmodell des Landes Berlin aufgenommen. Dadurch sind die möglichen
Verkehrsverlagerungen durch dieses Vorhaben im Berliner Verkehrsmodell berücksichtigt.
Induzierter Verkehr:
Die Größenordnung wurde nicht extra in den Unterlagen ausgewiesen. Das ist hier auch
nicht von entscheidender Größe und wird auch nur in geringem Maße entstehen.
Der Bezug zum Jahr 2015 kann nicht nachvollzogen werden.
Frage 2:
Wie hoch sind a) für den Prognosenullfall (also ohne Verbindungsstraße) und b) nach Eröffnung der
Verbindungsstraße die prognostizierten Immissionswerte für Lärm (LDEN, LN), Feinstaub und
Stickstoffdioxid auf der Berliner Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee?
Welche Veränderungen zu 2015 sind das?
Die bisherige Antwort des Senats „Die Berliner Allee ist kein Bestandteil der Planfeststellung, daher kann in
diesem Rahmen keine Aussage getroffen werden.“ ist als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nicht
akzeptabel. Zumal die verkehrsbedingte Luftschadstoff- und Lärmsituation im genannten Abschnitt der
Berliner Allee bereits ohne die geplante Straße Gegenstand mehrerer Planwerke und Gerichtsverfahren des
Senats ist.
Antwort zu 2:
Für den Prognosenullfall (ohne Verbindungsstraße) liegen Daten zur Luftschadstoff- und
zur Verkehrslärmbelastung vor. Die Ermittlung der Luftschadstoffdaten erfolgte mittels
eines Ausbreitungsprogramms mit den neuen Emissionsfaktoren auf der Basis des
aktuellen Handbuchs (Version 3.3) des Umweltbundesamtes sowie der korrigierten
Emissionsfaktoren für leichte Nutzfahrzeuge auf Basis der Straßenverkehrszählung 2014.
Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde zudem die zukünftige
Luftbelastung für die Jahre 2020 und 2025 unter Berücksichtigung der Entwicklung der
Infrastruktur, der Verkehrsmengen und der Entwicklung der Emissionen der sich stetig
erneuernden Fahrzeugflotte prognostiziert.
Für die Berliner Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee werden folgende
Immissionswerte ausgewiesen:
3
Jahresmittelwerte in μg/m³
2015 / 2020 / 2025
Abschnitt Feinstaub
PM10
Feinstaub
PM2.5
Stickstoffdioxid
Bernkasteler
Straße/Rennbahnstraße
bis ca. Caseler Straße
28/27/26 17/16/15 49/34/22
Caseler Straße bis
Falkenberger Straße
25/24/23 16/15/15 35/25/17
Falkenberger Straße bis
Buschallee
25/24/23 16/15/15 36/26/18
Die Belastungsunterschiede sind durch unterschiedliche Bebauungs- und
Verkehrssituationen bedingt.
Eine Überschreitung verbindlicher Grenzwerte wurde für den Jahresmittelgrenzwert für
Stickstoffdioxid von 40 μg/m³ für das Jahr 2015 im beidseitig bebauten Bereich zwischen
Bernkasteler Straße/Rennbahnstraße bis ca. Caseler Straße berechnet. Hier ergab sich
ein Jahresmittelwert von 49 μg/m³. Aufgrund der Flottenerneuerung, z.B. durch die
Nachrüstung und Modernisierung von Linienbussen und die weitere Erhöhung der
Flottenanteile der sehr sauberen Lkw der Abgasnorm Euro VI, sinken die
Fahrzeugemissionen bis 2020 so stark, dass für alle Abschnitte eine Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte prognostiziert wird. Dieser Trend setzt sich in den Folgejahren fort.
Die strategischen Lärmkarten aus dem Jahr 2017 basieren gleichfalls auf den Daten der
Straßenverkehrszählung 2014. Sie weisen für die Berliner Allee zwischen
Rennbahnstraße und Buschallee sehr hohe Verkehrslärmbelastungen aus. An den zur
Straße gelegenen Fassaden werden dabei Pegel von bis zu 76 dB(A) für den
Ganztagesindex LDEN und von bis zu 68 dB(A) für den Nachtzeitraum ausgewiesen,
verursacht durch Kraftfahrzeuge und Straßenbahn.
Da im Rahmen der Planfeststellung keine Verkehrsprognose für den Abschnitt der Berliner
Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee erforderlich war (siehe Antwort zu Frage
1), können die Fragen nach prognostizierten Immissionswerten für den Zeitpunkt nach
Eröffnung der Verbindungsstraße und den Veränderungen zu 2015 nicht beantwortet
werden.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die bestehenden und die prognostizierten Immissionswerte in Bezug auf den
Gesundheitsschutz der Anwohner der Berliner Allee insbesondere zwischen Rennbahnstraße und
Buschallee?
Antwort zu 3:
Die bestehenden verkehrsverursachten Immissionsbelastungen sind hinsichtlich
Stickstoffdioxid als hoch einzustufen, während die Belastung mit Feinstaub geringer ist
und die Grenzwerte eingehalten werden. Die prognostizierten Luftschadstoffbelastungen
für 2020 und 2025 lassen auch für Stickstoffdioxid eine Einhaltung der Grenzwerte
erwarten. Der Senat wird zudem im Rahmen der derzeitigen Fortschreibung des
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Luftreinhalteplans für Berlin kurzfristig Maßnahmen ergreifen, mit denen eine Einhaltung
des Luftqualitätsgrenzwertes schnellstmöglich erreicht werden soll.
Mit dem Lärmaktionsplan Berlin, der derzeit fortgeschrieben wird, werden zudem
Strategien zur Minderung der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung entwickelt. Derzeit
ist aber noch keine verbindliche Auskunft möglich, ob und welche Maßnahmen in der
Berliner Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee zur Lärmminderung in Betracht
kommen.
Berlin, den 16.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ost-Tangenten verstopft Berliner ächzen unter dem Baustellen-Chaos aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ost-tangenten-verstopft-berliner-aechzen-unter-dem-baustellen-chaos-31598818?dmcid=nl_20181116_31598818

Der Osten steht. #Baustellen auf den wichtigen #Ausfallachsen im Norden und Osten der Stadt sorgen für Unmut bei Pendlern. Mit der Sperrung der Bundesstraße #B2 bei #Malchow Anfang 2019 droht weitere #Staugefahr, schon jetzt sind die Ausweichstraßen von Autos geflutet.

Will man derzeit von Pankow nach Norden fahren, sind Nerven wie Stahlseile gefragt: Die Breite Straße ist in Richtung Autobahn wegen einer Fahrbahnsanierung komplett gesperrt. Auf der Prenzlauer #Promenade ist stellenweise nur eine Fahrbahn frei, ebenso auf der #Grabbeallee. Eine Baustelle mit Ampelschaltung für den Gegenverkehr bremst den Verkehrsfluss auf der #Granitzstraße aus. Die Aufzählung ließe sich fast beliebig fortführen.
Vier Baustellen auf der #Landsberger Allee

Denn nicht nur im nördlichen Pankow reiht sich Baustelle an Baustelle. Der Verkehr stockt auch auf wichtigen Ausfallstraßen im Osten. Auf der #B1/B5 in Biesdorf ist pro Fahrtrichtung nur eine Spur frei. Auf der Landsberger Allee sind vier Baustellen gleichzeitig eingerichtet. Geduld ist auf der #Märkischen Allee in Marzahn gefragt. Die BVG werkelt an den Gleisen der Straßenbahn.

Dass Straßen, Leitungen, Gleise auch repariert werden müssen, ist klar. Aber geht dies nicht koordinierter? „Unaufschiebbare Bauarbeiten, etwa die Reparatur von Versorgungssträngen, führen unvermeidbar …

Straßenverkehr: FNP-Planung Trassenfreihaltung im Berliner Nordosten aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Arbeitsstand zur im Jahr 2003 beschlossenen #Trassenfreihaltung für die tangentialen Verkehrsbeziehungen im Berliner Nordosten, speziell zur zukünftigen Darstellung der Trassierung einer leistungsfähigen #Straßenverbindung zwischen der #B96a ab Rosenthaler Weg Richtung #Wittenau/#Wilhelmsruher Damm?
Antwort zu 1:
Die Tangentiale Verbindung Nord (TVN) ist eine langfristige Planung innerhalb des gesamtstädtischen Straßennetzes. Die im November 2003 wirksam gewordene Flächennutzungsplanänderung (25/95) stellt das Teilstück zwischen der Bundesstraße 96a (Knotenpunkt #Dietzgenstraße/Rosenthaler Weg/Blankenfelder Chaussee) und dem Wilhelmsruher Damm als Trassenfreihaltung dar. Eine genaue Trassierung für dieses neue Netzelement ist noch nicht erfolgt.
Frage 2:
Ist die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung geplant, um die konkrete #Trassierung festzulegen?
Antwort zu 2:
Nein, eine Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) wird erst dann erforderlich, wenn sich die Verkehrsplanung in diesem Bereich konkretisiert.
2
Frage 3:
Gibt es angesichts der Befürchtungen der Anlieger in der #Kastanienallee, durch den Ausbau dieser Straße zu einer „#Umgehungsstraße wider Willen“ zu werden Pläne, für den überörtlichen Wirtschaftsverkehr eine Alternative Route zu entwerfen?
Antwort zu 3:
Die Befürchtungen der Anwohner teilen wir nicht.
Kurz- und mittelfristig ist keine alternative Route durch die Kastanienallee angedacht bzw. auch nicht geplant.
Langfristig kann die Tangentiale Verbindung Nord die Kastanienallee verkehrlich (auch für den Wirtschaftsverkehr) entlasten.
Frage 4:
Mit welchen Kosten rechnet der Senat in Falle der Realisierung einer Umgehungsstraße gemäß der Trassenfreihaltung zwischen Rosenthaler Weg und Wilhelmsruher Damm.
Antwort zu 4:
Aktuell liegen keine belastbaren Angaben zu Kosten der im FNP dargestellten Trasse vor.
Eine erste Kostenschätzung erfolgt im Zuge der #Machbarkeitsuntersuchung für einen Teil dieser Trasse (hier Abschnitt: #Pasewalker Straße – #B2). Die Ausschreibung für diese Untersuchung wird derzeit vorbereitet.
Frage 5:
Gibt es weitere Überlegungen des Senats, den überörtlichen Ost-West-Verkehr im Berliner Norden zu verbessern, um Straßen wie die Kastanienallee von solchem Verkehr zu entlasten?
Antwort zu 5:
Ja, diese Überlegungen gibt es für andere Stadtstraßen.
So sollen im Ortsteil #Heinersdorf heute verkehrlich hochbelastete Straßen durch neue Trassen entlastet werden (sog. Verkehrslösung Heinersdorf), siehe dazu auch http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/.
Im Ortsteil Karow läuft das Planfeststellungsverfahren „Neubau einer Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die Bundesstraße #B2 bis zum Knotenpunkt #Alt-Karow / Bahnhofstraße in Karow im Bezirk Pankow von Berlin“. Die Erörterungsveranstaltung hat im November 2017 stattgefunden.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Planungsstand zum Umbau der Berliner Allee (OT Weißensee), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle #Planungsstand des avisierten Umbaus der #Berliner Allee (OT Weißensee)?
Frage 2:
Wie weit sind die Gespräche mit dem Bund, welcher für die Bundesstraße #B2 zuständig ist, seitens der
Senatsverwaltung?
Frage 3:
Welche baulichen Maßnahmen sind konkret geplant?
Antwort zu 1 – 3:
Die im Ortsteil #Weißensee als Berliner Allee geführte B 2 (d.h. zwischen Lehder Str. /
Gürtelstr. und Nachtalbenweg) ist eine Bundesstraße, für die nach den Regelungen des §
5 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Gemeinde Berlin der Träger der
Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrt ist. Aus diesem Grund liegt die Zuständigkeit für
bauliche Maßnahmen ausschließlich bei der Gemeinde Berlin.
Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im
Abschnitt von #Pistoriusstraße bis #Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften
Sanierung der #Straßenbahngleisanlagen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird
eine Neugestaltung des gesamten Straßenraumes vorgenommen.
2
Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/#Machbarkeitsuntersuchung in der
Vorbereitung. Im Rahmen dieser Untersuchung findet ein Abwägungsprozesses statt. Im
Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die Umgestaltung des
Straßenraumes gefunden werden mit dem Ziel, die bestehenden Defizite weitestgehend
abzubauen.
Frage 4:
Wie werden in den Planungen zum Straßenumbau die Belange von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern
sowie Fußgängerinnen und Fußgänger berücksichtigt?
Frage 5:
Wie wird die neue Aufteilung der Straßenfläche auf die verschiedenen Verkehrsteilnehmer aussehen?
Antwort zu 4 – 5:
Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmer
zu berücksichtigen.
Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehre wird unter
Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche
sorgfältig abgewogen.
Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht gemacht werden.
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Lärmemission an der Berliner Allee zu verringern?
Antwort zu 6:
Die Notwendigkeit von Lärmminderungsmaßnahmen und Schallschutzmaßnahmen sowie
deren Umfang und konkrete Ausbildung wird im Zuge des Planungsprozesses ermittelt.
Die Ergebnisse diesbezüglicher Untersuchungen werden unter Zugrundelegung der
Flächenverfügbarkeit sowie der technischen Machbarkeit vorgeschlagener Maßnahmen in
den weiterführenden Planungen zur Erneuerung der Berliner Allee berücksichtigt.
Konkrete Maßnahmen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.
Frage 7:
Inwiefern wurden die Anwohnerinnen und Anwohner in die Planungen zur Umgestaltung der Berliner Allee
einbezogen?
Antwort zu 7:
Eine Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner der Berliner Allee fand bisher nicht
statt, da noch keine Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und
zu Zwischenergebnissen voraussichtlich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber hinaus beinhaltet der
Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in den einzelnen
Planungsphasen.
3
Frage 8:
Soll das Kopfsteinpflaster auf der Berliner Allee zwischen Gehringstraße und Feldtmannstraße/Nüßlerstraße
durch eine Asphaltfahrbahn ersetzt werden?
Antwort zu 8:
Straßenbaulastträger und damit zuständig für die Straßenunterhaltung ist das Straßenund
Grünflächenamt Pankow. Nach Information des Straßen- und Grünflächenamt liegt für
die Sanierung dieses Straßenabschnittes keine erhöhte technische Notwendigkeit und
damit keine Priorisierung im Straßensanierungsprogramm des Bezirkes vor. Auch im
Rahmen der Planung von Lärmminderungsmaßnahmen besteht aufgrund der kaum
anliegenden Wohnbebauung keine dringende Notwendigkeit zur Veränderung der
Fahrbahndeckschicht in diesem Straßenabschnitt.
Frage 9:
Ab wann ist mit einem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Wann sollen diese abgeschlossen werden?
Antwort zu 9:
Angaben zu Ausführungsterminen der Baumaßnahme können unter Berücksichtigung des
aktuellen Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses
zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
Berlin, den 19.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bus + S-Bahn: Verkehrssituation Pankow-Nord, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1:
Seit dem 24. April 2017 finden an der #Löffelbrücke in Berlin-Pankow Bauarbeiten statt. Die
Gesamtfertigstellung soll im I. Quartal 2020 erfolgen. Zusätzlich werden ab diesem Jahr die #B2 in Malchow
und die #A114 saniert. Wie stellt der Senat in diesem Zeitabschnitt sicher, dass ein bedarfsgerechter PKWVerkehrsfluss
trotz der #Baustellen gewährleistet wird?
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der #ÖPNV-Nutzung getroffen?
Antwort zu 1 und 2:
Auf der #Pasewalker Straße, der A 114 und der Dorfstraße sind während der dort
stattfindenden Baumaßnahmen folgende Verkehrsführungen geplant:
Der Neubau der Löffelbrücke erfolgt im Wesentlichen in drei Bauabschnitten, um die
Verkehrsführung während der Bauzeit für den KFZ-, Fußgänger-, Rad- und Tramverkehr
grundsätzlich aufrechterhalten zu können. Die alte Brücke wird in drei Teilabschnitten von
Osten nach Westen abgerissen und neu gebaut, wobei der Verkehr auf den jeweiligen
noch vorhandenen oder bereits neuen Bauwerksteilen überführt wird.
2
Auf der A 114 wird der Verkehr während der Bauzeit grundsätzlich mit je einer Fahrspur
pro Richtung auf der Autobahn aufrechterhalten. Für die Bucher-Straßen-Brücke wird für
die Dauer der Bauzeit eine zweispurige Behelfsbrücke errichtet, die den Verkehr
aufnehmen kann. Vertiefende Konzepte der Verkehrsführung sowohl für den öffentlichen
Straßenverkehr als auch für den Baustellenverkehr befinden sich gegenwärtig in
Bearbeitung und Abstimmung. Dazu ist eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung zu erstellen,
die u. a. das Ziel hat, ein Vorbehaltsstraßennetz zu definieren, auf dem dann keine
planbaren Baumaßnahmen stattfinden dürfen. Etwaige Anpassungen von
Lichtsignalanlagen zur Erhöhung der Verkehrsqualität werden ebenso untersucht.
Während der Bauzeit der Baumaßnahme B 2 wird der Verkehr in Richtung Süden durch
die Dorfstraße geleitet. Nach Norden muss über die Rennbahnstraße, Romain-RollandStraße,
Blankenburger Straße, Heinersdorfer Straße und zuletzt über den Blankenburger
Pflasterweg zurück zur B 2 gefahren werden. Die BVG fährt jedoch mit ihren Bussen
weiterhin auch in Richtung Norden durch die Dorfstraße.
Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei allen geplanten Maßnahmen, in deren Vorbereitung wir
einbezogen waren und auch sind, achten wir selbstverständlich auf die Befahrbarkeit mit
dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und sorgen ggf. für Bevorrechtigungen an
Ampelanlagen, Busspuren etc.“
Frage 3:
Kann trotz der Bauarbeiten der Deutschen Bahn am #Karower Kreuz ein bedarfsgerechter ÖPNV in
Blankenburg angeboten werden?
Frage 4:
Wie werden die Fahrzeiten der Ersatzbusse minimiert und welche Verbindungen werden angeboten?
Antwort zu 3 und 4:
Baumaßnahmen auf Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gehen nahezu
immer auch mit Einschränkungen des Verkehrsangebotes einher. Die Minimierung dieser
Einschränkungen bzw. die Bereitstellung eines möglichst guten Ersatzangebotes ist Inhalt
von Abstimmungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier der -Bahn Berlin
GmbH, und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der im Auftrag der Länder
Berlin und Brandenburg die Angebotsplanung und das Vertragsmanagement für die
Leistungen im SPNV übernimmt.
Darüber hinaus bestehen mit den Buslinien 150, 154 und 158, die während der
Unterbrechungen des S-Bahn-Verkehrs auch mit dem Schienenersatzverkehr durch
Umsteigemöglichkeiten verknüpft werden, die gewohnten Fahrtmöglichkeiten.
Neben den Bauarbeiten am Karower Kreuz werden im Jahr 2017 und den Folgejahren
zahlreiche weitere Arbeiten im Verlauf der Bahnstrecke Berlin-Bernau durchgeführt,
insbesondere an Brücken sowie der Aufbau einer Lärmschutzwand zwischen Blankenburg
und Pankow. Hierbei ergeben sich unterschiedliche Sperrzustände, die häufig nur wenige
Stunden in der abendlichen Schwachverkehrszeit, Zeiträume im Tagesverkehr
weitgehend außerhalb der Hauptverkehrszeit, zum Teil aber auch ganze Wochenenden
oder längere Zeiträume an Werktagen umfassen. Abhängig von Dauer und Umfang der
Einschränkungen erfolgen in unterschiedlichem Maße Vorabstimmungen zu den
Ersatzkonzepten. Insbesondere bei mehrwöchigen Sperrungen, wie beispielsweise im 
3
Herbst 2017, werden neben S-Bahn Berlin GmbH und dem Verkehrsverbund Berlin
Brandenburg (VBB) sowie dem beauftragten Busunternehmen zahlreiche weitere
Institutionen in die Abstimmungen einbezogen, wie beispielsweise die BVG, die
Verkehrslenkung Berlin, das Bezirksamt Pankow und die Berliner Wasserbetriebe.
Die Detailabstimmungen zum Ersatzkonzept während der sechswöchigen Sperrung im
Herbst 2017 sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Kenntnis- und
Abstimmungsstand werden die nachfolgenden Ersatzverkehrslinien für die
unterbrochenen S-Bahn-Abschnitte vorgesehen:
 Expressbus S 2 Pankow-Karow ohne Zwischenhalte (über Bundesautobahn [BAB]
114), für durchfahrende Fahrgäste
 Lokalbus S 2 Pankow-Karow mit Zwischenhalten, für Fahrgäste mit Start oder Ziel
im Bereich Blankenburg bzw. Pankow-Heinersdorf
 Bus S 8 Pankow-Birkenwerder mit Zwischenhalten
Darüber hinaus kann während der ersten und der letzten Woche der insgesamt
sechswöchigen Sperrung die S 2 aus Richtung Innenstadt noch bis/ab Blankenburg
geführt und auf diese Weise die Einschränkungen für die betroffenen Fahrgäste in diesem
Bereich reduziert werden.
Frage 5:
Wer wurde an den Planungen der Bauvorhaben beteiligt?
Antwort zu 5:
In den unterschiedlichen Phasen der Planung erfolgt die Einbeziehung aller
Versorgungsträger, Verkehrsunternehmen, Anlieger, Baulastträger und
Verkehrsbehörden.
Im Planungsprozess wurden Bürgerinformationsveranstaltungen zur Einbeziehung und
Information der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt (B 2 und A 114). Darüber hinaus
sind Informationen über laufende und geplante Baumaßnahmen auf den Internetseiten
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfügbar. Für die laufenden
Baumaßnahmen wird im Rahmen von Pressemitteilungen und
Anwohnerinformationsschreiben aktuell informiert.
Frage 6:
Welche Einschränkungen sind für Notfalldienste in Blankenburg während der Bauzeiten zu erwarten?
Antwort zu 6:
Die Rettungsdienste sind über die genannten Beteiligungs- und Informationsverfahren
über die Baumaßnahmen und die aktuellen Verkehrsführungen informiert und können
diese bei der Einsatzplanung entsprechend berücksichtigen.
4
Frage 7:
Wie ist der Zustand der Sellheimbrücke und ist anzunehmen, dass diese bis 2020 ebenfalls saniert werden
muss?
Antwort zu 7:
Die Sellheimbrücke hat gemäß aktuellem Prüfbericht eine Zustandsnote von 3,0 (gemäß
der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von
Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076). Fahrbahn, Schutzbeton und
Abdichtung sind schadhaft, an den Widerlagern und Flügelwänden befinden sich Risse
und Betonabplatzungen mit freiliegender Bewehrung. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke beträgt 30 km/h. Das Bauwerk wird gemäß DIN
1076 weiterhin geprüft und überwacht. Mittelfristig (nach 2020) ist ein Ersatzneubau
geplant.
Berlin, den 29.05.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Potsdam + Straßenbahn: Bundestraße B2 von Berlin Neue Tram in Potsdam, neuer Stau in Potsdam, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bundestrasse-b2-von-berlin-neue-tram-in-potsdam-neuer-stau-in-potsdam/19329086.html

Für den #Bau der neuen #Straßenbahnstrecke in den Potsdamer Norden werden #Autos vier Monate lang #umgeleitet. Betroffen sind auch Pendler und die Buslinie von Berlin-Spandau nach Potsdam.
Auch Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) wird sich ab Mai wohl einen neuen Arbeitsweg suchen müssen. Der direkte Weg von seinem Domizil auf dem Plattner-Campus am Jungfernsee zu seinem Amtssitz in der Friedrich- Ebert-Straße dürfte dann nämlich wegen einer #Großbaustelle ungemütlich werden. Jakobs, der die Strecke auch schon mal mit dem Fahrrad zurücklegt, kann aber ausweichen – über den Uferweg am Jungfernsee und am Neuen Garten entlang.

Tausende rollen hier von Spandau nach Potsdam

Diese landschaftlich reizvolle Route wird Autofahrern jedoch verwehrt bleiben. Für sie dürfte es größere Probleme geben. Bereits ab Mai wird die Nedlitzer Straße nämlich stadteinwärts Richtung Potsdam halbseitig gesperrt. Die Verbindung betrifft nicht nur die Anwohner des Potsdamer Nordens; sie dient auch als viel befahrene Bundesstraße #B2 und führt von Berlin-Spandau nach Potsdam. Auch die Buslinie #638 zwischen beiden Städten rollt dort entlang. Der Verkehr soll dann – siehe Grafik – über die Amundsenstraße, die Potsdamer Straße und die Pappelallee umgeleitet werden, teilte die Stadtverwaltung mit.

Schuld ist die neue Tram-Trasse

Mit dem Beginn der Sommerferien am 20. Juli werden die Autofahrer dann vor eine noch größere Herausforderung gestellt: Dann soll die Nedlitzer Straße komplett geschlossen werden. Die 20 000 Fahrzeuge, die täglich die Brücke über den Sacrow-Paretzer-Kanal überqueren, werden sich dann andere Wege suchen müssen. Allerdings geht die Stadtverwaltung üblicherweise davon aus, dass die Verkehrsbelastung in der Zeit der Sommerferien geringer ist – nicht zuletzt, weil weniger Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren.

Hintergrund der Straßensperrung ist der Bau der neuen Straßenbahntrasse von der Viereckremise zum …

Straßenverkehr: Verbindungsstraße Karow – B2, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand im Planfeststellungsverfahren
zur #Verbindungsstraße #Karow
#B2?
Antwort zu 1: Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
hat vom 23. September 2014 bis 23.
Oktober 2014 stattgefunden. Es gingen fristgerecht 565
Einwendungsschreiben von 760 Einwenderinnen und
Einwendern sowie 29 Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange ein.
Frage 2: Sind die Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
2014 ausgewertet und eingearbeitet?
Frage 4: Welche Planänderungen erfolgen aufgrund
der Öffentlichkeitsbeteiligung?
Antwort zu 2 und 4: Die aufgrund der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen und Einwendungen der
beteiligten Behörden und Stellen sowie der Bürgerinnen
und Bürger werden zurzeit aufbereitet. Infolge der Vielzahl
der Einwendungen und Themenbereiche gestaltet
sich der Prozess sehr aufwändig. Sie wurden deshalb
nach Themenkomplexen geordnet und in ein digitales
System eingepflegt. Die Antwortentwürfe für alle Komplexe
liegen nunmehr vor und gegenwärtig erfolgt die
thematische Auseinandersetzung hinsichtlich gegebenenfalls
erforderlichen Änderung-/Ergänzungsbedarfes der
Planungsunterlagen.
Frage 3: Wann wird die Erörterung der Einwendungen
stattfinden?
Antwort zu 3: Der Erörterungstermin wird voraussichtlich
im 4. Quartal 2016 stattfinden.
Frage 5: Inwieweit ist die Verbindungsstraße Karow –
B2 für den prognostizierten Nutzen der westlichen #Ortsumfahrung
#Malchow erforderlich?
Antwort zu 5: Es liegt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
der IVV Aachen aus 2012 im Auftrag des heutigen
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
vor. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Ortsumfahrung
(OU) Malchow ist damit belegt. Das NutzenKosten-Verhältnis
beträgt 4,2 : 1. Die Verbindungsstraße
Karow – B 2 wurde dieser Untersuchung nicht zu Grunde
gelegt.
Beide Vorhaben begründen sich aus unterschiedlichen
verkehrlichen Erfordernissen und bedingen sich gegenseitig
nicht.
Frage 6: Welchen Planungs- bzw. Verfahrensstand hat
die geplante #Verlängerung der #Egon-Erwin-Kisch-Straße
zwischen B2 und Wartenberger Weg?
Antwort zu 6: Bisher gibt es nur eine Machbarkeitsstudie
„Verbindungsstraße zwischen Egon-Erwin-KischStraße
und B 2 in Berlin Lichtenberg“ einschließlich einer
Variantenuntersuchung aus dem Jahr 2006/2007.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Stadtentwicklungsplans
(StEP) Verkehr und im Straßenplan des Landes
Berlin enthalten.
Frage 7: Welche #Abhängigkeiten bestehen zwischen
diesen drei #Straßenprojekten? Könnte die Verlängerung
der Egon-Erwin-Kisch Straße zwischen B2 und Wartenberger
Weg die Ortsumfahrung Malchow ersetzen oder
umgedreht?
Antwort zu 7: Direkte Abhängigkeiten zwischen den
drei Straßenplanungen bestehen nicht. Sie haben jeweils
eigene, voneinander unabhängige verkehrliche Begründungen.
Bei Umsetzung aller drei Maßnahmen könnten
die Verkehrsverteilungen zwischen Wartenberg und
Karow bzw. Blankenburg optimiert werden.
Die Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch-Straße würde
nach Realisierung zu einer weiteren Teilentlastung in
der Ortslage Malchow führen, da sie die in Ost-WestRichtung
verlaufenden Versatzverkehre zwischen Wartenberger
Weg und Blankenburger Pflasterweg aufnehmen
könnte. Diese Verkehre können durch die westliche
Ortsumfahrung Malchow nicht aufgenommen werden und
müssen ohne Verbindungsstraße zwischen Egon-ErwinKisch-Straße
und B 2 weiterhin durch die Ortslage geführt
werden.
Die westliche Ortsumfahrung Malchow dient ausschließlich
der Entlastung der Ortslage Malchow und
übernimmt die Verkehrsbeziehungen in Nord-SüdRichtung
(zwischen den in Richtung Innenstadt befindlichen
Berliner Bezirken entlang der B2 und Brandenburg
einschließlich der A 10).
Frage 8: Welchen zeitlichen Rahmen haben die weiteren
Planungen und Bau dieser drei Straßenprojekte?
Frage 9: Wer ist für die Planung dieser drei Straßenprojekte
zuständig?
Antwort zu 8 und 9: Die Verbindungsstraße zwischen
Karow und B 2 befindet sich im Planfeststellungsverfahren
(s. Antworten 1 bis 4). Vor Umsetzung der Neubaumaßnahme
ist ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss
erforderlich. Ein Baubeginn ist nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht vor 2018 möglich. Vorhabenträger ist
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Die westliche Ortsumfahrung Malchow ist aktuell im
Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlicher Bedarf
aufgenommen worden. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren
nach Bundesfernstraßengesetz müssen erst
die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen
werden. Eine terminliche Einschätzung hinsichtlich
eines Baubeginns ist derzeit nicht möglich. Vorhabenträger
wäre die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt des Landes Berlin als Auftragsverwaltung
des Bundes.
Für die Verbindungsstraße zwischen Egon-ErwinKisch-Straße
und B 2 wird ein Planfeststellungsverfahren
nach Berliner Straßengesetz erforderlich. Gegenwärtig
kann hierfür keine zeitliche Aussage getroffen werden.
Als Vorhabenträger würde nach gegenwärtigem Kenntnisstand
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt fungieren.
Berlin, den 17. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)