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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1:
Seit dem 24. April 2017 finden an der #Löffelbrücke in Berlin-Pankow Bauarbeiten statt. Die
Gesamtfertigstellung soll im I. Quartal 2020 erfolgen. Zusätzlich werden ab diesem Jahr die #B2 in Malchow
und die #A114 saniert. Wie stellt der Senat in diesem Zeitabschnitt sicher, dass ein bedarfsgerechter PKWVerkehrsfluss
trotz der #Baustellen gewährleistet wird?
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der #ÖPNV-Nutzung getroffen?
Antwort zu 1 und 2:
Auf der #Pasewalker Straße, der A 114 und der Dorfstraße sind während der dort
stattfindenden Baumaßnahmen folgende Verkehrsführungen geplant:
Der Neubau der Löffelbrücke erfolgt im Wesentlichen in drei Bauabschnitten, um die
Verkehrsführung während der Bauzeit für den KFZ-, Fußgänger-, Rad- und Tramverkehr
grundsätzlich aufrechterhalten zu können. Die alte Brücke wird in drei Teilabschnitten von
Osten nach Westen abgerissen und neu gebaut, wobei der Verkehr auf den jeweiligen
noch vorhandenen oder bereits neuen Bauwerksteilen überführt wird.
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Auf der A 114 wird der Verkehr während der Bauzeit grundsätzlich mit je einer Fahrspur
pro Richtung auf der Autobahn aufrechterhalten. Für die Bucher-Straßen-Brücke wird für
die Dauer der Bauzeit eine zweispurige Behelfsbrücke errichtet, die den Verkehr
aufnehmen kann. Vertiefende Konzepte der Verkehrsführung sowohl für den öffentlichen
Straßenverkehr als auch für den Baustellenverkehr befinden sich gegenwärtig in
Bearbeitung und Abstimmung. Dazu ist eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung zu erstellen,
die u. a. das Ziel hat, ein Vorbehaltsstraßennetz zu definieren, auf dem dann keine
planbaren Baumaßnahmen stattfinden dürfen. Etwaige Anpassungen von
Lichtsignalanlagen zur Erhöhung der Verkehrsqualität werden ebenso untersucht.
Während der Bauzeit der Baumaßnahme B 2 wird der Verkehr in Richtung Süden durch
die Dorfstraße geleitet. Nach Norden muss über die Rennbahnstraße, Romain-RollandStraße,
Blankenburger Straße, Heinersdorfer Straße und zuletzt über den Blankenburger
Pflasterweg zurück zur B 2 gefahren werden. Die BVG fährt jedoch mit ihren Bussen
weiterhin auch in Richtung Norden durch die Dorfstraße.
Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei allen geplanten Maßnahmen, in deren Vorbereitung wir
einbezogen waren und auch sind, achten wir selbstverständlich auf die Befahrbarkeit mit
dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und sorgen ggf. für Bevorrechtigungen an
Ampelanlagen, Busspuren etc.“
Frage 3:
Kann trotz der Bauarbeiten der Deutschen Bahn am #Karower Kreuz ein bedarfsgerechter ÖPNV in
Blankenburg angeboten werden?
Frage 4:
Wie werden die Fahrzeiten der Ersatzbusse minimiert und welche Verbindungen werden angeboten?
Antwort zu 3 und 4:
Baumaßnahmen auf Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gehen nahezu
immer auch mit Einschränkungen des Verkehrsangebotes einher. Die Minimierung dieser
Einschränkungen bzw. die Bereitstellung eines möglichst guten Ersatzangebotes ist Inhalt
von Abstimmungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier der #S-Bahn Berlin
GmbH, und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der im Auftrag der Länder
Berlin und Brandenburg die Angebotsplanung und das Vertragsmanagement für die
Leistungen im SPNV übernimmt.
Darüber hinaus bestehen mit den Buslinien 150, 154 und 158, die während der
Unterbrechungen des S-Bahn-Verkehrs auch mit dem Schienenersatzverkehr durch
Umsteigemöglichkeiten verknüpft werden, die gewohnten Fahrtmöglichkeiten.
Neben den Bauarbeiten am Karower Kreuz werden im Jahr 2017 und den Folgejahren
zahlreiche weitere Arbeiten im Verlauf der Bahnstrecke Berlin-Bernau durchgeführt,
insbesondere an Brücken sowie der Aufbau einer Lärmschutzwand zwischen Blankenburg
und Pankow. Hierbei ergeben sich unterschiedliche Sperrzustände, die häufig nur wenige
Stunden in der abendlichen Schwachverkehrszeit, Zeiträume im Tagesverkehr
weitgehend außerhalb der Hauptverkehrszeit, zum Teil aber auch ganze Wochenenden
oder längere Zeiträume an Werktagen umfassen. Abhängig von Dauer und Umfang der
Einschränkungen erfolgen in unterschiedlichem Maße Vorabstimmungen zu den
Ersatzkonzepten. Insbesondere bei mehrwöchigen Sperrungen, wie beispielsweise im
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Herbst 2017, werden neben S-Bahn Berlin GmbH und dem Verkehrsverbund Berlin
Brandenburg (VBB) sowie dem beauftragten Busunternehmen zahlreiche weitere
Institutionen in die Abstimmungen einbezogen, wie beispielsweise die BVG, die
Verkehrslenkung Berlin, das Bezirksamt Pankow und die Berliner Wasserbetriebe.
Die Detailabstimmungen zum Ersatzkonzept während der sechswöchigen Sperrung im
Herbst 2017 sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Kenntnis- und
Abstimmungsstand werden die nachfolgenden Ersatzverkehrslinien für die
unterbrochenen S-Bahn-Abschnitte vorgesehen:
Expressbus S 2 Pankow-Karow ohne Zwischenhalte (über Bundesautobahn [BAB]
114), für durchfahrende Fahrgäste
Lokalbus S 2 Pankow-Karow mit Zwischenhalten, für Fahrgäste mit Start oder Ziel
im Bereich Blankenburg bzw. Pankow-Heinersdorf
Bus S 8 Pankow-Birkenwerder mit Zwischenhalten
Darüber hinaus kann während der ersten und der letzten Woche der insgesamt
sechswöchigen Sperrung die S 2 aus Richtung Innenstadt noch bis/ab Blankenburg
geführt und auf diese Weise die Einschränkungen für die betroffenen Fahrgäste in diesem
Bereich reduziert werden.
Frage 5:
Wer wurde an den Planungen der Bauvorhaben beteiligt?
Antwort zu 5:
In den unterschiedlichen Phasen der Planung erfolgt die Einbeziehung aller
Versorgungsträger, Verkehrsunternehmen, Anlieger, Baulastträger und
Verkehrsbehörden.
Im Planungsprozess wurden Bürgerinformationsveranstaltungen zur Einbeziehung und
Information der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt (B 2 und A 114). Darüber hinaus
sind Informationen über laufende und geplante Baumaßnahmen auf den Internetseiten
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfügbar. Für die laufenden
Baumaßnahmen wird im Rahmen von Pressemitteilungen und
Anwohnerinformationsschreiben aktuell informiert.
Frage 6:
Welche Einschränkungen sind für Notfalldienste in Blankenburg während der Bauzeiten zu erwarten?
Antwort zu 6:
Die Rettungsdienste sind über die genannten Beteiligungs- und Informationsverfahren
über die Baumaßnahmen und die aktuellen Verkehrsführungen informiert und können
diese bei der Einsatzplanung entsprechend berücksichtigen.
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Frage 7:
Wie ist der Zustand der Sellheimbrücke und ist anzunehmen, dass diese bis 2020 ebenfalls saniert werden
muss?
Antwort zu 7:
Die Sellheimbrücke hat gemäß aktuellem Prüfbericht eine Zustandsnote von 3,0 (gemäß
der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von
Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076). Fahrbahn, Schutzbeton und
Abdichtung sind schadhaft, an den Widerlagern und Flügelwänden befinden sich Risse
und Betonabplatzungen mit freiliegender Bewehrung. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke beträgt 30 km/h. Das Bauwerk wird gemäß DIN
1076 weiterhin geprüft und überwacht. Mittelfristig (nach 2020) ist ein Ersatzneubau
geplant.
Berlin, den 29.05.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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