Falkensee. Die Idee lebt. Die Idee ist tot. – So unterschiedlich sind die aktuellen Reaktionen auf das Thema „#S-Bahn ins Havelland“. In #Falkensee hatte #S-Bahn-Chef Peter Buchner die Vision einer #Express-S-Bahn bis #Nauen entworfen. In der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg soll die Variante zumindest geprüft werden.
„Die CDU hat auf’s falsche Pferd gesetzt“, erklärte Wolfgang Jähnichen, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Falkensee, dazu. Für den SPD-Mann ist klar: Die S-Bahn-Idee lebt. Die geplante Verdichtung des Fern- und Güterverkehrs würde nach seiner Auffassung den „schon jetzt erheblich störanfälligen Regionalverkehr noch weiter verschlechtern“.
Die CDU Falkensees sieht dagegen keinen Anlass zum Umsatteln. Die Christdemokraten hatten in Falkensee vehement einen Antrag unterstützt, die S-Bahn-Pläne nicht weiter zu prüfen und komplett auf den Ausbau der Regionalbahn zu setzen. Auch in #Brieselang und Nauen hatten sich die Abgeordneten mehrheitlich gegen die S-Bahn ausgesprochen.„Ich sehe keinen Grund, dass die Kommunen ihre Beschlüsse ändern sollten“, sagte Hans-Peter Pohl (CDU), Vorsitzender des Falkenseer Stadtentwicklungsausschusses. „Im Havelland dürfen die vorhandenen Stärken der Regionalbahn nicht den Schwächen einer S-Bahn geopfert werden“, sagte er. Im neuen Bundesverkehrswegeplan sind in Hinblick auf 2030 keine Mittel für den Ausbau des Nahverkehrsschienennetzes vorgesehen, für das Havelland sieht der Plan nur unter „Weiterer Bedarf“ den sechsstreifigen Ausbau des westlichen Autobahnrings vor.
Bitte umsteigen. Und mehr Zeit für die Reise einplanen!
Fahrgäste in Berlin müssen mit weiteren Baustellen rechnen. Die #S-Bahn-Strecke, die sich von Ost nach West durch die Innenstadt zieht, wird an 82 Abenden sowie an mehreren Wochenenden #unterbrochen.
Inzwischen steht auch fest, was auf die Fahrgäste der U-Bahn-Linie U 5 zukommt. Am Dienstag veröffentlichten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre Pläne für die City Ost.
Was ist schlimmer?
Variante 1: Bahnanlagen werden nicht modernisiert, und irgendwann muss die Trasse gesperrt werden. Variante 2: Bahnanlagen werden modernisiert, doch das führt dazu, dass vorübergehend keine Züge fahren können. In Berlin entscheiden sich die #Schienennetzbetreiber meist für die zweite Variante. Doch das hat Folgen für die Kundschaft – in den beiden aktuellen Fällen von Mai an.
Mit dem Bus quer durch die Stadt
Dass bis in den Herbst hinein auf der #Stadtbahn gebaut wird, hat die Deutsche Bahn (DB) bereits mitgeteilt. Einzelheiten blieb sie zunächst schuldig. Jetzt wurden Details bekannt. So wird die S-Bahn zwischen Friedrichstraße und Charlottenburg bis September 82 Mal jeweils von 21 bis 4 Uhr gesperrt. Auch an zwei Oktober-Wochenenden gibt es …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat das Bezirksamt (BA) Mitte um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Dies betrifft insbesondere die Fragen 1, 3 und 4. Sie wird nachfolgend wiedergegeben:
Frage 1:
a) Wer bzw. welche Behörden sind für die um- fangreichen #Baumfällungen Anfang Februar 2016 am #Schöneberger #Ufer am #Landwehrkanal in Berlin-Mitte verantwortlich?
b) Wie lautet die fachliche Begründung für diesen #Kahlschlag auf einem ca. 70 Meter langem Uferstreifen?
c) Wie ist diese #brachiale#Zerstörung der #Ufervegetation und ökologisch hochwertigen öffentlichen Eigentums vor dem Hintergrund eines jahrelangen Diskussionspro- zesses fachlich zu rechtfertigen, gerade auch im Hinblick auf den U-Plan Landwehrkanal von 2001, der – wie dem Bezirksamt Mitte wohlbekannt – gerade fortgeschrieben und aktualisiert wird?
Antwort zu 1:
a) Das BA Mitte von Berlin vertreten durch das zu- ständige Fachamt (Straßen- und Grünflächenamt, Straßen- und Grünflächenamt Mitte [SGA]) hat die Arbeiten be- auftragt.
b) und c) Aus der Stellungnahme des BA Mitte ergibt sich folgender Sachverhalt: Im Bereich des Schöneberger Ufers fanden über einen längeren Zeitraum keine regel- mäßigen Pflegearbeiten statt. Wurzelschösslinge, Sämlin- ge und Wildwuchs haben sich ausgebreitet und erreichten einen erheblichen Umfang und eine beachtliche Größe. Dieser Zustand ist dem Stellenabbau und dem Rückgang der Unterhaltungsmittel geschuldet. Der seitliche Auf- wuchs der Sämlinge aus Götterbaum (Ailanthus) und
Robinia (Scheinakazie) ragte deutlich in den Gehweg und zum Teil bis in die Fahrbahn. Die Seitenstreifen verengen sich in diesem Abschnitt, so dass im Falle eines Bau- mumsturzes der Sicherheitsabstand (zweifache Baumlän- ge) nicht gegeben ist.
Durch die dornigen Ruten der Akazie konnte der Fußweg nicht mehr genutzt werden. Die Fußgänger wi- chen auf die Fahrbahn in den Fließverkehr aus oder wechselten die Straßenseite!
Während der laufenden Arbeiten hat die beauftragte Firma angezeigt, dass, durch den Sämlingsaufwuchs ver- deckt, erhebliche Schäden an drei Bäumen festgestellt wurden.
Das Pflegerevier hat nach Begutachtung der Bäume entschieden, dass drei Bäume die laut Flächenkataster dem Bestand des SGA zuzuordnen sind, unverzüglich im Sinne der akuten Gefahrenabwehr beseitigt werden müs- sen.
Alle drei Bäume zeigten ein erhebliches Schadbild und wiesen gravierende Mängel auf.
Es handelte sich in allen Fällen um Wildwuchs. Auf- grund ihrer Größe und des erkennbaren Gefahrenpotential wurden sie in den Vorjahren im Baumkataster erfasst.
Gefällt wurden:
• 3 Ailanthus aufgrund wiederholter Astausbrüche
• 18 Pappeln aufgrund ausbruchgefährdeter Druckzwiesel, Rindeninfektionen der Zweige und dadurch erhöhter Astbruchgefahr.
Frage 2: Wie bewertet der Senat die nach sechsein- halbjähriger Mediation und einem weiteren Jahr akribi- scher Ausarbeitung im Dezember 2013 von 25 Interes- sengruppen (Bürgerinitiativen, Berliner Wasserbetriebe, fünf Bezirksämter, Umwelt- u. Naturschutzverbände, WSA, IHK, Reederei-/Schifffahrts-Vertreter, Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt u. a.) unter- zeichnete Mediationsvereinbarung "Zukunft Landwehr- kanal"? Welchen Stellenwert räumt der Senat dieser Ver- einbarung ein?
Antwort zu 2: Der Senat bewertet die Mediationsver- einbarung im Ergebnis grundsätzlich positiv.
Mit der Vereinbarung wurden Eckpunkte der Zusam- menarbeit zwischen den Akteuren am Landwehrkanal für den Zeitraum der Planung und Ausführung der Instand- setzung des Landwehrkanals durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin festgelegt. Dies schließt auch sinn- volle Regelungen zur gegenseitigen Information und zum Dialog zu aktuellen Maßnahmen ein, so insbesondere zum Umgang mit Bäumen am Landwehrkanal und im Umfeld im Rahmen von laufenden Pflege- und Verkehrssiche- rungsmaßnahmen.
Die festgelegten Grundsätze bilden die Basis für einen vertrauensvollen Umgang zwischen Behörden und Bürger und Bürgerinnen in diesem Stadtraum.
Frage 3:
a) Warum gab es – abweichend von den Bestimmun- gen in der Mediationsvereinbarung "Zukunft Landwehr- kanal" (insb. Kap. 4.2.1, S. 22) – im besagten Fall (siehe Frage 1) weder eine Vorabinformation, sei es gegenüber der Öffentlichkeit, des sog. Expertenkreises als Beteili- gungsgremium noch des WSA und seiner Zentralen An- laufstelle Öffentlichkeitsbeteiligung (ZÖB) und auch keine Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte bzw. des Senats?
b) Warum sind die Bestimmungen der Mediations- vereinbarung "Zukunft Landwehrkanal" nicht beachtet und eingehalten worden?
Frage 5: Wie kann und soll unter diesen Umständen eine vertrauensvolle Kooperation mit der Stadtgesell- schaft funktionieren und fortgesetzt werden, zumal es sich nach 2009 schon um den zweiten Fall unangekündigter, erheblicher und fachlich fragwürdiger "Baumarbeiten" am zum Bezirk Mitte gehörigen Landwehrkanalufer handelt (siehe https://baumschutz.wordpress.com/2009/07/09/pappelver krueppelungen/ )?
Antwort zu 3.a), b) und 5: Baumfällungen aus Grün- den der Verkehrssicherheit müssen dann erfolgen, wenn zwingende Gebote der Gefahrenabwehr es erfordern und andere Maßnahmen nicht ausreichen. Sie werden nicht langfristig geplant, sondern vor dem Grundsatz des Er- halts des Straßenbaumbestandes unter allen verantwortba- ren Kriterien auf den spät möglichsten Zeitpunkt festge- legt.
Die erheblichen Schäden an den drei betroffenen Bäumen wurden erst während der laufenden Arbeiten festgestellt. Die durchführende Firma wurde im Zuge der Arbeiten für diese zur akuten Gefahrenabwehr notwendi- ge Maßnahme beauftragt. Dass dabei versäumt wurde, explizit auf die Regelungen der Mediationsvereinbarung (hier 4.2.1) hinzuweisen, ist dem hohen Zeit- und Hand- lungsdruck geschuldet.
Das Bezirksamt bedauert dies nach eigenen Angaben sehr und ist bemüht, die erforderlichen Pflegearbeiteten zu verstetigen, um in Zukunft kurzfristig und sachgerecht solchen Situationen gerecht zu werden.
Frage 4: Warum gab es auch auf Nachfrage von Bür- ger*innen beim Grünflächenamt Mitte, beim WSA und beim ZÖB keinerlei Auskünfte über die Gründe der Baumfällungen, die Zuständigkeiten etc.?
Antwort zu 4: Dazu teilt das BA Mitte mit: Entspre- chende Anfragen aus der Bezirksverordnetenversamm- lung wurden unverzüglich beantwortet. Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen liegen erst seit kurzem beim Grünflächenamt Mitte vor und werden unverzüglich be- antwortet.
Berlin, den 23. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Trifft es zu, dass Veranstalter von Sportver- anstaltungen dazu aufgefordert werden, auf eigene Kosten #Gutachten bezüglich der #Sicherheit und der #Statik von #Brücken erstellen sollen, wie es im Fall der Veranstaltung
„Lauf der Sympathien“ und der Carl-Schurz-Brücke ge- schehen ist, obwohl eine solches Gutachten im Verant- wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung wäre und wenn ja, wie begründet der Senat diese Verfahrensweise?
Frage 2: Aus welchen Gründen ist die genannte Brü- cke nur im Rahmen einer Laufveranstaltung gefährdet, nicht aber im alltäglichen Betrieb und wenn eine Gefähr- dung besteht, warum wird die entsprechende Brücke nicht gesperrt?
Antwort zu 1 und 2: Es gilt das Berliner Straßenge- setz, nachdem der Veranstalter von Sportveranstaltungen die öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen will. Brücken werden auf Grundlage der Regel- werke generell nur für den regulären Verkehr bemessen. Laufveranstaltungen, mit der damit verbundenen dynami- schen Beanspruchung der Brücken, stellen hinsichtlich der Schwingungsanfälligkeit einen Sonderlastfall dar. Dieser ist durch die Regelbemessung nicht abgedeckt. Es können Mehrbelastungen der Brücken bis zum vierfachen gegenüber den üblichen Nutzlasten durch eine dynami- sche Läufermasse auftreten. Insofern stellt die Sondernut- zung durch den Sportveranstalter eine höhere Belastung als der alltägliche Betrieb dar. Betroffen sind insbesonde- re Fußgängerbücken. Durch den Veranstalter als Verursa- cher ist bei vorab als kritisch eingeschätzten Brücken die Unbedenklichkeit zu untersuchen und nachzuweisen, sofern diese nicht bereits vorliegt bzw. auf Grund der zu erwartenden Läufersituation von vornherein ausgeschlos- sen werden kann. „Gutachten“/Nachweise bezüglich der
„alltäglichen“ Verkehrssicherheit für den Gemeinge- brauch von Brücken sind hoheitliche Aufgabe und werden vom Veranstalter ausdrücklich nicht gefordert. „Gutach- ten“/Nachweise von Sonderlastfällen wie zum Beispiel für Laufveranstaltungen liegen dagegen nicht im Verant-
wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt. Eine Sperrung/ Einschränkung eines Bauwerkes für den regulären Betrieb kann nicht mit ei- nem gegebenenfalls nicht nachweisbaren Sonderlastfall begründet werden.
Frage 3: Inwiefern soll das unter 1. genannte Vorge- hen bei zukünftigen Veranstaltungen zum Regelfall wer- den?
Antwort zu 3: Das unter 1. genannte Verfahren ist der Regelfall im Zusammenhang mit Anhörungen zu Veran- staltungen im Zuge von Sondernutzungen. Eine Ausnah- me für Veranstalter von Sportveranstaltungen sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Frage 4: Geht der Senat davon aus, dass alle betroffe- nen Veranstalter von Laufveranstaltungen die Gutachter- kosten aus wirtschaftlichen Gründen selbst erbringen können; wenn nein, welche Unterstützung bezüglich der Kosten könnten die Veranstalter von Sportveranstaltun- gen dann für solche Gutachten seitens des Senats erwar- ten?
Antwort zu 4: Antragsteller für Veranstaltungen sind zumeist eingetragene Vereine sowie Wirtschaftsunter- nehmen, deren finanzielle Möglichkeiten nicht bekannt sind. Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Kostentra- gung für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Laufveranstaltungen oder sonstigen Sportveranstal- tungen sieht das Berliner Straßengesetz einschließlich deren Ausführungsvorschriften nicht vor.
Berlin, den 23. März 2016
In Vertretung Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Stelle/n innerhalb des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) fungierte/fungiert seit dem Jahr 2008 als Ansprechpartner für die #Anbindung des #Flughafens Berlin Brandenburg an den Öffentlichen Per- sonennahverkehr (#ÖPNV)?
Antwort zu 1: Die mit der BER1-Anbindung befassten Bereiche des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) koordinieren seit 2008 die geplanten Angebote des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) zum Flughafen BER. Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist dies das „#Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement“ und für den Busverkehr die Abteilung „Planung“ des Bereichs „Planung und Fahrgastinformation“.
Frage 2: Welche Stelle/n der Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH fungierte/fungierten seit dem Jahr 2008 als Ansprechpartner für die Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg an den Öffentlichen Personennahver- kehr?
Antwort zu 2: Nach Auskunft des VBB wurden sei- tens der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) für die verschiedenen Themen zur BER-Anbindung unter- schiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als An- sprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt.
Frage 3: Wie viele Besprechungen/Sitzungen fanden seit dem Jahr 2008 zu welchen Terminen mit Teilnahme von Vertreter*innen des VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zum Thema Anbindung des Flugha- fens Berlin Brandenburg an den Öffentlichen Personen- nahverkehr statt?
Antwort zu 3: Seit dem Jahr 2008 gab es nach Aus- kunft des VBB eine Vielzahl von Besprechungsterminen zwischen VBB, den betroffenen Verkehrsunternehmen, den zuständigen Aufgabenträgern, der FBB sowie weite- ren Beteiligten.
Frage 4: Durch welche Stellen wurden diese Bespre- chungen/Sitzungen protokolliert?
Antwort zu 4: Für die regelmäßigen Sitzungen der gemeinsamen AG „Anbindung BER“ mit dem Berliner Aufgabenträger und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) wurden vom VBB Protokolle erstellt.
Frage 5: Wie viele Beschlüsse und/oder sonstige Ab- sprachen mit welchem jeweiligen Inhalt wurden seit 2008 zum Thema Anbindung des Flughafens Berlin Branden- burg an den Öffentlichen Personennahverkehr zwischen dem VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH getroffen?
Antwort zu 5: Aufgabenträger für den Schienenperso- nennahverkehr (SPNV) sind die Länder Berlin und Bran- denburg, für den Busverkehr das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald. Der VBB koordiniert den Abstimmungsprozess zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen. Da die FBB nicht Besteller der ÖPNV-Leistungen zum Flughafen ist und dieser diese auch nicht finanziert, sind keine Beschlussfassungen mit der FBB erforderlich.
Frage 6: Mit welchen Verkehrsmitteln des ÖPNV soll laut Beschlüssen und/oder sonstigen Absprachen zwi- schen dem VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH der Flughafen Berlin Brandenburg an welche Regionen im Umland sowie welche Bereiche des Berliner Stadtgebietes angebunden werden?
1 Flughafen Berlin Brandenburg
Frage 7: Mit welchen Verkehrsmitteln des ÖPNV soll laut Beschlüssen und/oder sonstigen Absprachen zwi- schen dem VBB und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH der Flughafen Berlin Brandenburg insbesondere an die süd-westlichen Bezirke Berlins angebunden wer- den?
Antwort zu 6 und 7: Die FBB hat keine Verantwor- tung für die Bestellung von ÖPNV-Leistungen zum Flug- hafen BER (siehe auch Antwort zu Frage 5). Aus diesem Grunde wird das ÖPNV-Anbindungskonzept zum Flugha- fen BER ausschließlich mit den Aufgabenträgern abge- stimmt. Dies sieht folgende Anbindungen vor:
SPNV
• vier Verbindungen pro Stunde und Richtung im Eisenbahn-Regionalverkehr zwischen Berlin Hauptbahn- hof und BER als Airport Express,
• je eine Verbindung pro Stunde im Eisenbahn- Regionalverkehr von und nach Potsdam, Königs Wuster- hausen und Wünsdorf Waldstadt (RB 22 und RE 7),
• sechs S-Bahn-Verbindungen je Stunde und Rich- tung (S9 und S45).
Busverkehr
• Busverbindungen der BVG zwischen Rudow und BER,
• Busverbindungen der BVG und der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (RVS) mit Linien des Umlandverkehrs.
Das Anbindungskonzept befindet sich aktuell in Über- arbeitung, damit die aktuellen Entwicklungen berücksich- tigt werden können (z.B. wegen des neuen FBB- Konzeptes mit den zwei Standorten Schönefeld und BER).
Möglicherweise werden zusätzlich eigenwirtschaftli- che Bus-Linien angeboten werden. Diese Verkehre wer- den daher nicht vom VBB und dem Berliner Aufgaben- träger geplant und organisiert.
Neben der S-Bahn-Linie S 45 (Ringbahn) sind Durch- bindungen von Omnibus-Linien vorgesehen.
Frage 8: Wie viele Unternehmen welcher Art wur- den/werden durch den VBB in Besprechun- gen/Sitzungen/Verhandlungen mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bzgl. der Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg an den ÖPNV vertreten?
Frage 9: Vertrat/vertritt der VBB in den unter 3., 5., 6., 7. und 8. genannten Besprechun- gen/Sitzungen/Verhandlungen auch privatrechtliche Un- ternehmen, die sich nicht im Eigentum der Öffentlichen Hand befinden? Wenn ja, wie viele und welche Unter- nehmen?
Antwort zu 8 und 9: Gesellschafter des VBB sind die ÖPNV-Aufgabenträger in Berlin und Brandenburg. Inso- fern ist der VBB kein Vertreter der Verkehrsunternehmen.
Berlin, den 23. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)
Viele Industriezweige sowie die #Bau- und #Energiewirtschaft sind auf #Transporte von #großen und #schweren #Gütern angewiesen. In kleinen schlagkräftigen Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik werden nun gemeinsam konkrete Lösungen erarbeitet, um solche Transporte sicherzustellen. Denn marode Brücken und kaputte Straßen schränken mögliche Routen zu den für die Wirtschaft wichtigen Orten immer weiter ein.
Eine Umfrage der IHK Berlin im vergangenen Jahr hatte ergeben, dass die Zahl der Großraum- und Schwertransporte bei den Befragten in den letzten drei Jahren um fast 50 Prozent zugenommen hat. 2015 waren es rund 3.000 Transporte insgesamt. Die Umwege bei Transporten werden dabei immer größer. Fahrzeiten und Kosten steigen. Wegen notwendiger Sperrungen aufgrund des Infrastrukturzustands nehmen dann unerlässliche Transportbegleitungen durch die Polizei immer weiter zu. Der weiterhin steigende Aufgabenumfang der Polizei Berlin kann im Einzelfall dazu führen, dass gewünschte Transporttermine nicht immer realisierbar sind. Dazu wurden am Runden Tisch nun zwei Arbeitsgruppen zu den Themen Infrastruktur und Transportbegleitung gebildet. Vertreter der IHK, von Berliner Unternehmen, und der Senatsverwaltungen für Inneres und Sport, Stadtentwicklung und Umwelt sowie Wirtschaft, Technologie und Forschung, und der Polizei analysieren die Prozesse und erarbeiten im Einzelfall gemeinsam konkrete Verbesserungsvorschläge. Melanie Bähr, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Berlin: „Allein bei den großen Berliner Industrieunternehmen sind über 6.000 Arbeitsplätze direkt von hochinnovativen Exportprodukten wie Turbinen oder Transformatoren abhängig. Für den Transport solcher und anderer großer Güter ist die Straße Verkehrsträger Nummer eins. Wir haben uns verabredet, gemeinsam Lösungen zu finden, dass dafür die Rahmenbedingungen stimmen.“ „Bereits heute wird bei Instandhaltungsarbeiten und Neubauten von Brückenbauwerken durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt darauf geachtet, ob diese auf Routen von Großraum- und Schwertransporten liegen. Entsprechend wird auf eine ausreichende Dimensionierung geachtet", erklärt Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler. Mit einem fachlichen Austausch können notwendige Priorisierungen aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten in Zukunft noch besser vorgenommen werden", begrüßt Gaebler den Runden Tisch. „Mit der neu geschaffenen Zentralen Koordinierungsstelle für Großraum- und Schwertransporte wurden die Zuständigkeiten bei der Polizei Berlin gebündelt. Das ermöglicht u. a. bereits eine gute Abstimmung mit der Brandenburger Polizei, um länderübergreifende Transporte reibungsloser zu begleiten", erklärt Staatssekretär für Inneres, Bernd Krömer. Ein Runder Tisch Schwerverkehr mit einer Arbeitsgruppe „Transportbegleitung" ermöglicht mehr Transparenz und einen noch direkteren Informationsaustausch mit den Unternehmen, die auf der Straße unterwegs sind", so Krömer weiter. „Soweit es der Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz dient, können in geeigneten Fällen GRW-Infrastrukturmittel auch für die Errichtung oder den Ausbau von Brücken oder Straßen auf wichtigen Routen des Großraum- und Schwerverkehrs gezielt eingesetzt werden", erklärt der Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Hans Reckers. „Der Austausch am Runden Tisch bietet die Möglichkeit, die für die Wirtschaft vorrangigen Routen besser zu identifizieren“, so Reckers weiter. Bilder:
Schwertransport per Tieflader
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Zum Osterwochenende starten viele Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) mit zusätzlichen Angeboten in die Ausflugssaison 2016. Als neuer Betreiber nimmt die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) den Betrieb der RegionalBahnLinie RB54 nach Rheinsberg auf. Neu im Angebot ist eine zusätzliche Spätverbindung an den Wochenenden auf der RegionalExpressLinie RE2. Auch für die Ausflugslinien der Busse beginnt die Saison zum Beispiel mit der Burgenlinie Hoher Fläming oder dem Bus zum Ziegeleipark Mildenberg.
Über die konkreten Fahrzeiten sollte man sich unbedingt vor Fahrtantritt informieren, da es an einzelnen Stellen immer wieder zu Änderungen kommen kann. Alle Abfahrts- und Ankunftszeiten stehen in der Online-Fahrplanauskunft unter VBB.de sowie in der VBB-App Bus &Bahn für iPhones und Android-Smartphones. An allen Ostertagen von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag gilt die Mitnahmeregelung bei den VBB-Umweltkarten. Inhaber einer VBB-Umweltkarte dürfen den ganzen Tag einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder unentgeltlich mitnehmen.
Brandenburgs Verkehrsministerin Katrin Schneider: „Die ITB hat es gerade wieder eindrucksvoll gezeigt: Reisen und Ausflüge nach und innerhalb von Brandenburg, aber auch in Deutschland insgesamt werden immer beliebter. Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserem Land. Eine nicht zu unterschätzende Voraussetzung für ein nachhaltiges Besucherinteresse ist die gute Erreichbarkeit der Städte und Regionen mit den Öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Hier bieten die Angebote des VBB und ihrer Partner vielfältige Möglichkeiten, das Land mit Bahn, Bus, Fahrrad und zu Fuß zu erleben.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Der spontane Kurzausflug in die Umgebung wird immer beliebter. Die zusätzlichen Bus- und Zugverbindungen in den Frühlings- und Sommermonaten ermöglichen es Wanderern, Naturliebhabern und den zahlreichen Ausflüglern bequem, stressfrei und umweltschonend die Region zu erkunden.“
Bahn-Regionalverkehr
RE2 Spätzug in die Prignitz
Vom 2. April bis zum 25. September 2016 wird in den Nächten von Samstag auf Sonntag ein zusätzliches Zugpaar auf der Linie RE2 zwischen Berlin, dem Havelland und der Prignitz eingesetzt. Diese neue Verbindung ermöglicht Fahrgästen nach dem Besuch von Berliner Kultur- oder Sportveranstaltungen mit dem Zug nach Hause fahren zu können. Die Fahrt nach Wittenberge beginnt sonntags um 0.25 Uhr in Berlin Ostbahnhof und bedient die planmäßigen Halte der Linie RE2 sowie Albrechtshof, Seegefeld, Finkenkrug und Brieselang. In der Gegenrichtung fährt der Zug samstags um 22.06 Uhr in Wittenberge ab und bedient die planmäßigen Halte der Linie RE2.
RE3/ RE5
Ab Karfreitag werden auf einzelnen Linien wieder gesonderte Ausflugszüge eingesetzt. Diese fahren morgens zwischen acht und zehn Uhr ab Berlin, die Rückfahrten nach Berlin erfolgen am Nachmittag. Auf der RE3 verkehren die zusätzlichen Züge zwischen Berlin und Prenzlau, auf der Linie RE5 von Berlin bis Neustrelitz sowie bis Warnemünde.
Die Züge nach Neustrelitz, Warnemünde sowie Prenzlau verkehren bis zum Ende der Herbstferien am 30.10.2016 jeweils an Samstagen, Sonntagen und auch an Feiertagen.
Die regulären Züge der Linien RE3 und RE5 fahren wie bereits im vergangenen Jahr mit einem zusätzlichen Wagen, der zahlreiche zusätzliche Fahrradstellplätze und besondere Plätze für Reisende mit Gepäck bietet.
RB36
Im gleichen Zeitraum fährt die Linie RB36 an Wochenenden auch stündlich zwischen Beeskow und Frankfurt(Oder). Dabei bedient sie zusätzlich den Halt am Helenesee.
RB54
Ebenfalls am 25. März nimmt die RB54 wieder ihren Betrieb nach Rheinsberg auf. In diesem Jahr bedient erstmals die Niederbarnimer Eisenbahn diese Linie. Bis zum 30. Oktober werden täglich sechs Fahrten pro Richtung zwischen Löwenberg und Rheinsberg angeboten. In Löwenberg bestehen neu Anschlüsse zur Linie RB12 von und nach Berlin Ostkreuz sowie teilweise auch zur Linie RE5. Morgens und abends gibt es zudem Direktverbindungen aus und nach Berlin. In Rheinsberg besteht Anschluss zum Busverkehr im Gebiet der Rheinsberger Seen (siehe Busverkehr).
RB60
Bereits seit dem 12. März und noch bis 29. Mai 2016 hält die RB60 für Besucher der Adonisröschenblüte zusätzlich am Bahnhof Schönfließ Dorf im Oderbruch.
Vom 2. April bis zum 3. Oktober werden zudem die Züge an Wochenenden um einen zweiten Zugteil verstärkt, um zusätzliche Kapazitäten im Ausflugsverkehr anbieten zu können.
RB74
Von Karfreitag bis zum 30. Oktober 2016 halten die Züge der RB74 bei Bedarf auch in Pritzwalk Hainholz.
S-Bahn
Auch in diesem Jahr wird wieder ab Karfreitag an Samstagen (8-20 Uhr) sowie Sonn- und Feiertagen (9-20 Uhr) der 10-Minuten-Takt über Friedrichshagen hinaus bis Erkner verlängert. Dieser Sommerfahrplan gilt bis zum 30. Oktober.
Busverkehr (Auswahl)
Potsdam
Ab Ostern verstärkt der ExpressBus X15 die „Schlösser-Linie 695“ zwischen dem Potsdamer Hauptbahnhof und Schloss Sanssouci. Somit wird an Wochenenden und Feiertagen wieder von jeder ankommenden S-Bahn ein Bus zum Schloss Sanssouci angeboten.
Die „Cecilienhof-Linie 603“ fährt an Wochenenden und Feiertagen über ihren bisherigen Endpunkt am Platz der Einheit zum Potsdamer Hauptbahnhof hinaus und ermöglicht so eine attraktive Direktverbindung für Fahrgäste aus Berlin zum Neuen Garten und dem Schloss Cecilienhof. Info: www.swp-potsdam.de.
Cottbus
Die Pücklerlinie Buslinie 10 startet am Cottbus Hauptbahnhof und fährt im Rundkurs über Branitz zahlreiche Sehenswürdigkeiten an. Alle touristisch wichtigen Haltestellen sind eigens mit dem Kopf Pücklers gekennzeichnet, sodass jeder Fahrgast erkennt, wenn er sich „auf den Spuren Pücklers“ befindet. Info: www.cottbusverkehr.de.
Burgenlinie Hoher Fläming
Vom 25.03. -11.12.2016 verbindet die Burgenlinie 572 freitags, an Wochenenden sowie an Feiertagen die Highlights im Hohen Fläming. An Ferientagtagen verkehrt der Bus auch Montag – Freitag. Die Busse warten am Bahnhof Bad Belzig den RE7 aus Berlin ab und verbinden 5-mal am Tag viele Orte entlang des Burgenwanderwegs (südlicher Abschnitt) mit ihren Attraktionen. Dadurch können Etappen des Weges nun als Tageswanderung absolviert werden. Auch der Europäische Fernwanderweg E 11 sowie der Kunstwanderweg zwischen Bad Belzig und Wiesenburg wird jetzt besser "erwanderbar". Info: www.vgbelzig.de, www.burgenlinie.de.
Schnelle Verbindung zum Ziegeleipark Mildenberg
Ab sofort fährt zusätzlich die Linie 854 an Wochenenden, Feiertagen und Ferientagen in Brandenburg vom Bahnhof Gransee zum Ziegeleipark und zurück. In Gransee besteht direkter Anschluss vom RE5 aus/nach Berlin. Der Bus ist nicht anmeldepflichtig. Info: www.ziegeleipark.de/anfahrt.html
Rheinsberger Seenbus
Die Buslinien 785 und 788 verbinden ab Ostern wieder den Bahnhof Rheinsberg mit dem historischen Stadtzentrum sowie den Ferienorten der Seenregion nördlich von Rheinsberg. Die Fahrpläne der Busse sind auf die Ankünfte und Abfahrten der Bahnlinie RB54 abgestimmt. Auf der Linie 785 gibt es bis zum Ende der Sommerferien eine tägliche Verbindung für Tagesausflüge aus dem Rheinsberger Raum nach Mirow und zurück, Darüber hinaus gibt es neu an Wochentagen eine Buslinie 784 von Gransee nach Lindow mit Anschluss nach Rheinsberg, welche das Angebot der RB54 ergänzt. Info: www.orp-busse.de
Ausflugslinie Schlaubetal A400
Vom 1.Mai bis zum 3. Oktober 2016 heißt es an Wochenenden und Feiertagen: Einsteigen, losfahren und ankommen. In ca. einer Stunde erreicht man von Berlin aus mit dem Regionalexpress RE1 den Bahnhof Jacobsdorf (Mark). Dort startet die Ausflugslinie Schlaubetal A400 der Busverkehrsgesellschaft Oder-Spree direkt in die urwüchsige Natur. Der Bus hält an mehreren Ausflugszielen, so dass ganz individuell Ihre Wanderungen und Ausflüge gestalten werden können. Abgestimmte Fahrpläne sorgen für kurze Umsteigezeiten. Info: www.schlaubetal-online.dewww.bos-fw.de
Ausflugslinien Scharmützelsee 430, 431 und 435
Scharmützelsee – das ist der Name eines der schönsten Seen im gewässerreichen Brandenburg. Vom Bahnhof Fürstenwalde (Spree) aus gibt es einen bequemen Umstieg vom Regionalexpress RE1 auf die Ausflugslinien 430, 431 und 435. Der südliche Teil der Scharmützelsee-Region ist am besten mit den Zügen der RB36 erreichbar. Die Ausflugslinien 430, 431 und 435 verkehren täglich: samstags, sonntags und feiertags mit drei (Linien 430 und 431) bzw. vier (Linie 435) Fahrtenpaaren. Werktags gibt es auf den Schüler- und Berufsverkehr abgestimmte zusätzlichen Fahrten und Routen. Info: www.scharmuetzelsee.de
Werbellinseebus 917
Der „Werbellinsee-Bus 917“ umrundet in 90 Minuten den Werbellinsee. Start ist am Bahnhof von Eberswalde an Wochenenden und Feiertagen tagsüber nach jeder Zugankunft des RE3 aus Berlin. Der Bus fährt jeweils alle 2 Stunden abwechselnd zuerst am Ostufer bzw. am Westufer entlang. Info: www.bbg-eberswalde.de
Linie 506 Lübben > Alt-Schadow / Neuendorf am See
Neu verbindet die Buslinie 506 jetzt auch am Wochenende den Bahnhof Lübben mit dem Unteren Spreewald und dem Neuendorfer See. Vier Fahrten pro Richtungen werden seit dem 14. Dezember 2015 jeweils Samstag und Sonntag angeboten. Info: www.rvs-lds.de
Ausflugsbusse nach Gusow und Neuhardenberg
An Wochenenden und Feiertagen vom 1. Mai bis 3. Oktober 2016 verbindet die Linie 958 mit zusätzlichen Fahrten den Bahnhof Seelow-Gusow mit dem Schloss Gusow, dem Schloss Neuhardenberg sowie der Teichlandschaft in Altfriedland mit ausgewiesenem Vogel-schutzgebiet und Refektorium und Kirche der ehemaligen Klosteranlage. Die Abfahrtszeiten sind auf die Bahnen der Linie RB26 von/nach Berlin abgestimmt.
Klaistow, Spargelhof
Pünktlich zum Saisonstart kann man zum Spargelhof wieder mit der Buslinie 643gelangen. Die Busse des öffentlichen Linienverkehrs bedienen vom 23. März bis zum 31. Oktober 2016 an Wochenenden und Feiertagen tagsüber alle zwei Stunden von 09:06 bis 15:06 Uhr die Strecke von Potsdam über Michendorf, Beelitz, Fichtenwalde mit Halt „Klaistow, Spargelhof“ nach Busendorf und zurück von 12:36 bis 18:36 Uhr. Info: www.pm-bus.de
HeideLiner – Ausflugsbus in der Schorfheide
Der Schorfheide-Ausflugsbus gehört zur Buslinie 904 und pendelt als Shuttle ab Bahnhof Groß Schönebeck hinein ins Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Station macht er am Wildpark Schorfheide, am benachbarten Kletterwald Schorfheide und am Feriendorf Groß Väter See.
So können Sie in Berlin-Karow entspannt in die Heidekrautbahn (RB27 der NEB) setzen und in 40 Minuten bis zur Endstation Groß Schönebeck fahren. Dort wartet von Freitagnachmittag bis Sonntagabend der HeideLiner. Und dann geht’s: Rein ins Vergnügen Natur! Info: www.barnim-plus.de/tag/heideliner
BiberBus
In dieser Saison geht der BiberBus Linie 496 vom 27. März bis 31. Oktober auf Entdeckungstour rund um den Wolletzsee. Täglich starten die Busse in Angermünde, Bahnhof und fahren Altkünkendorf als Startpunkt zum UNESCO Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin, das NABU Informationszentrum Blumberger Mühle, den Bauernmarkt auf dem Gut Kerkow an. Auch im Lennè-Park in Görlsdorf können Wanderer die Spuren von fast schon vergessener architektonischer Landschaftsgestaltung entdecken.
Busverbindung zwischen Feldberg und Lychen – ein ÖPNV-Angebot der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft und der Mecklenburgischen Verkehrsgesellschaft über zwei Landkreise und zwei Bundesländer hinweg, verkehrt während der Sommerferien (15.06.-15.09.2016). Auf der Grundlage der beiden Buslinien 615 (Mecklenburger Seenplatte) und 501 (Uckermark) gibt es in der Sommersaison ein gemeinsames Angebot – den NATURPARKBUS. Fahrpläne folgen in Kürze. Info: www.wirbewegensie.de
Uckermark-Shuttle, mit Fahrradanhänger
Am Wochenende und an Feiertagen haben Urlauber, Tagesausflügler und Einheimische die Möglichkeit, auf einer Rundfahrt die Region zu entdecken. Der UckermarkShuttle verbindet die Städte und Dörfer der Uckermark.
Durch die Region fahren, aussteigen, entdecken und besichtigen oder einfach sitzenbleiben und weiterfahren. Der Ringbus fährt in beide Richtungen über Templin, Prenzlau, Schwedt und Angermünde. Ab Templin besteht zusätzlich die Möglichkeit der Weiterfahrt über Lychen nach Fürstenberg/Havel und zurück. Von April bis September ist der UckermarkShuttle zusätzlich mit einem Fahrradträger für die Mitnahme von max. 4 Rädern ausgestattet. Bei Voranmeldung können im Anhänger bis zu 12 Fahrräder transportiert werden. Die neuen Fahrpläne 2016 zum UckermarkShuttle Linien 403, 460, 468, 503 und 504 stehen in Kürze zur Verfügung. Info: www.uvg-online.com/de/angebote/uckermarkshuttle.htmlwww.tourismus-uckermark.de/de/mobil/uckermarkshuttle/
Karls Erlebnisdorf Elstal
Mit der Havelbuslinie 668 ab dem Bahnhof Elstal erreichen Sie Karls Erlebnis-Dorf täglich von Montag bis Samstag stündlich von 8:40 Uhr bis 17:40 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen ab 9:40 Uhr bis 17:40 Uhr. Info: www.havelbus.de
Außerdem fährt die Ausflugslinie A05 täglich regelmäßig direkt ab dem S+U-Bahnhof Zoologischer Garten in Berlin zum Karls Erlebnisdorf, hier ist zum VBB-Tarif noch ein Zuschlag erforderlich. Info: www.erdbeershuttle.de
Noch stehen die Bäume, noch ist der Grünzug unberührt. Kinder spielen, Rentner gehen spazieren, und nachts ist sogar eine Nachtigall zu hören. Von ihrem Balkon hoch oben im elften Stock kann Heidi Dlubek das Grüngebiet entlang der Ringbahn überblicken. „Ich wohne gerne hier“, sagt die 61 Jahre alte Physikerin.
Doch das wird sich ändern. Denn der Grünzug soll einer #Autobahn weichen. Der Entwurf des neuen #Bundesverkehrswegeplans bekräftigt: Die #A100, die derzeit zwischen Neukölln und Treptow verlängert wird, soll bis Lichtenberg weitergeführt werden. „Für uns wird es laut“, klagt Heidi Dlubek. „Und aus unserem Haus wird eine riesige #Lärmschutzwand.“ Sie hat eine #Initiative gegen die geplante Autobahn gegründet.
Unser Haus – das ist die elfstöckige Gebäudeschlange an der Wilhelm-Guddorf-Straße in Lichtenberg. Auch Maritta Kotljarski wohnt in dem lang gestreckten Bauwerk. „1982 kam ich von Stralsund hierher, 1999 zog ich in den siebten Stock um“, erzählt die frühere technische Zeichnerin, die heute 65 Jahre alt ist. „Wir haben die Wohnung renoviert, uns alles schön gemacht. Wir wollen hier bleiben.“
Demo mitten auf der Kreuzung
2022 soll der 16. Bauabschnitt des Stadtrings, der zur Straße Am Treptower Park führen wird, fertig werden. Danach steht der Bau des 17. Abschnitts an. Termine gibt es noch nicht, aber eine Kostenschätzung (531 Millionen Euro). Und die Linienführung steht seit 17 Jahren fest.
Damit die neue Autobahn über die Spree führen kann, werden die östliche Hälfte der Elsenbrücke und die frühere Osthafendirektion abgerissen. In einem Doppelstocktunnel mit je drei Fahrstreifen (jeweils 25 Meter breit) führt sie unter dem Ostkreuz weiter nach Norden. Im Bereich des Wiesenwegs geht es unter der Ringbahn durch, bevor die Trasse erneut ans Tageslicht kommt.
Die Situation hat sich etwas verbessert. Trotzdem verbringen #Autofahrer in Berlin immer noch viel Zeit im #Stau. Sie müssen im Durchschnitt 28 Prozent mehr Fahrzeit einplanen als wenn die Straßen völlig frei wären. Das geht aus dem jüngsten #Verkehrsindex von TomTom hervor. In der Beispielrechnung des Herstellers von Navigationsgeräten summieren sich die Zeitverluste für Pendler, die in den Stoßzeiten unterwegs sind, jährlich auf 13 Arbeitstage und eine Stunde. „Da geht viel Lebenszeit verloren“, sagt Andreas Erwig von TomTom, der die Daten für 2015 vorgestellt hat. Woanders warten Autofahrer allerdings noch länger im Stau.
Daten bleiben anonym
Auf den ersten Platz kam erneut Stuttgart, wo sich die zusätzliche Reisezeit auf 33 Prozent summiert. In der Rangliste von TomTom folgen Hamburg, Köln und München. „Damit kommt Berlin auf Platz 5“, so Erwig. Zuvor stand die Hauptstadt in dem Negativranking schlechter da, auf Platz 4. Dass sich Berlin im neuen Verkehrsindex verbessert hat, habe aber nicht nur damit zu tun, dass es auf den Stadtstraßen etwas schneller vorangeht als 2014. „Sondern vor allem damit, dass die Situation in München schlechter geworden ist“, erklärte Erwig.
Auch er trägt zu dem GPS-Datenpool bei, aus dem das niederländische Unternehmens die Informationen für den Verkehrsindex schöpft. Erwigs Mobiltelefon, das er beim Autofahren immer bei sich hat, speichert alle fünf Sekunden seine Position und teilt sie alle zwei Minuten dem Server mit. Millionen anderer Handys tun es Erwigs Mobilgerät gleich. Eine weitere Quelle sind fest eingebaute Navigationsgeräte, etwa in Fahrzeugen der Marken Mercedes-Benz, VW, Hyundai und Toyota. Für zahlreiche Autos liefert das Unternehmen den Verkehrsinformationsdienst TomTom Traffic.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Das Land Berlin erfüllt seine Ver-pflichtung zur Überwachung der Luftqualität gemäß der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) mit einem Messnetz aus derzeit 16 stationären Containern (BLUME). Die Einhaltung von Grenz-, Richt-, Ziel- und anderen Beurteilungswerten wird ausschließ-lich an Hand von Messungen beurteilt, die mit den in der 39. BImSchV festgelegten Referenzverfahren bzw. zu diesen nachgewiesenermaßen gleichwertigen Verfahren an den BLUME-Messstellen ermittelt wurden.
Bei dem in der Schriftlichen Anfrage mehrfach er-wähnten „Ruß-und-Benzol-Immissionssammler“ (RU-BIS) handelt es sich um ein kleines Probenahmegerät, das meist an Straßenlaternen befestigt betrieben wird. Wäh-rend der Probenahme wird mittels einer Pumpe Außenluft durch einen Filter gesaugt, und dabei werden die im Luft-strom enthaltenen Partikel der Fraktion PM10 abgeschie-den.
Bei den Stickstoffdioxid(NO2)-Passivsammlern han-delt es sich um Diffusionsröhrchen, mit denen eine defi-nierte Anreicherung der Komponente aus der Luft erfolgt.
Die Probenahme mit RUBIS und NO2-Passiv-sammlern erfolgt integrierend über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Proben werden anschließend im chemischen Laboratorium analysiert.
Der Einführung von RUBIS und NO2-Passiv-sammlern erfolgte ab 1996 im Zuge der Umsetzung der 23. BImSchV (gültig von 1997 bis 2004), die der geziel-ten Regulierung der durch den Straßenverkehr verursach-ten Belastung mit Ruß, Benzol und NO2 diente. Da der Straßenverkehr eine wichtige Quelle von Schadstoffen darstellt und die zuständigen Behörden verpflichtet sind, die Angemessenheit von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität nachzuweisen, wurden die Messungen auch nach Aufhebung der 23. BImSchV weitergeführt. Diese Entscheidung hat sich für die Konzeption der Luft-reinhalteplanung und insbesondere auch für den Nachweis der Wirksamkeit der Umweltzone bewährt.
Frage 1: Hat sich die Prognose der Luftschadstoffbe-lastung für das Jahr 2015 bei Stickoxiden und Feinstaub, wie sie im Luftreinhalteplan 2011-2017 aufgestellt wurde (Angaben als Emissionen in t/a und als Jahresmittelwerte im Hauptstraßennetz), bestätigt? Wenn nein, welche Wer-te wurden erreicht und welche Schlüsse zieht der Senat für die Umsetzung weiterer Maßnahmen bis 2017, um den vorgesehenen Pfad bis 2020 zu erreichen?
Antwort zu 1: Hinsichtlich der Entwicklung der Emis-sionen kann keine Aussage getroffen werden, da das #Emissionskataster zuletzt 2009 erhoben wurde. Eine #Aktualisierung ist derzeit in Arbeit.
Hinsichtlich der Luftqualität ergibt sich folgendes:
Für 2015 liegen noch keine abschließend validierten #Messdaten für #Stickoxide und #PM10 vor.
Bei Feinstaub-PM10 hat sich der prognostizierte Rückgang der Schadstoffbelastung bestätigt.
Für Stickstoffdioxid konnte der prognostizierte Rück-gang um 17 % auf Hauptverkehrsstraßen nur teilweise erreicht werden. Gemessen wurde im Mittel ein Rückgang von 8%. Der über alle Messstationen gemittelte NO2-Jahresmittelwert für 2009 betrug 55 μg/m³, für 2014 be-trug er 52 μg/m³. Der über die gleichen Stationen gemit-telte, berechnete Jahresmittelwert für 2009 betrug 45 μg/m³, der dort prognostizierte NO2-Jahresmittelwert für 2015 beträgt 37 μg/m³.
Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2011-2017 werden Schritt für Schritt umgesetzt.
Frage 2: Welche Bedingungen werden für die Aus-wahl bzw. für mögliche Veränderungen von Standorten von automatisierten Blume-Messstationen sowie Probe-nahmegeräten mit Ruß-, Benzol-Immissions-Sammler (RUBIS) sowie einen NO2-Passivsammler zur Einschät-zung der Luftbelastung in der Stadt gestellt?
Antwort zu 2: Die Kriterien zur Auswahl von Standor-ten für automatisch messende Lüftgütemess-stationen sind in der 39. BImschV, § 14, Anlagen 2, 3 und 5 festge-legt und liegen auch der Auswahl der BLUME-Messstellen zugrunde. Die Platzierung von BLUME-Messstellen wird möglichst selten geändert, da bereits geringfügige Ortsveränderungen den Abbruch der Mess-reihen verursachen und damit keine weitere Aussage zur Entwicklung der Luftbelastung an diesem Standort mög-lich ist.
Probenahmeorte für RUBIS und NO2-Passivsammler sind insbesondere dort von Interesse, wo ein Aufstellen eines Luftgütemesscontainers nicht möglich ist oder die Wirkung von Maßnahmen beobachtet werden soll. Die Kriterien der 39. BImSchV sind hier natürlich nicht ver-pflichtend, werden aber soweit möglich sinngemäß ange-wandt.
Frage 3: Wie erfolgt aus den Messungen und Abschät-zungen die Berechnung der von Luftschadstoffen be-troffenen Bevölkerung an den jeweiligen Standorten der Messeinrichtungen sowie an vergleichbaren Standorten?
Antwort zu 3: Die Berechnung der von Luftschadstof-fen betroffenen Bevölkerung erfolgt aufgrund von Schad-stoffmodellrechnungen in Verbindung mit Anwohnerzah-len. Bevölkerungsdaten der Lärmkartierung werden mit modellierten Luftschadstoffkonzentrationen verschnitten. Die Luftschadstoffmessungen dienen hierbei zur Validie-rung der Luftschadstoffberechnungen im gesamten Berli-ner Stadtgebiet.
Frage 4: Nach welchen Kriterien werden die Standorte der automatisierten Blume-Messstationen durch weitere Standorte mit RUBIS-Messstationen ergänzt? Welche Rolle spielen dabei Veränderungen in der Stadtstruktur (Verdichtungen bei Ansiedlungen und Verkehrsströmen)?
Antwort zu 4: Die RUBIS-Messstellen ergänzen das Messnetz der automatisierten BLUME-Messstationen an Hauptverkehrsstraßen, wo das Aufstellen eines Luftgüte-messcontainers wegen der Größe nicht möglich ist. Ver-änderungen in der Stadtstruktur werden in der Auswahl der Standorte berücksichtigt. So wurden beispielsweise ein RUBIS- und ein Passivsammelgerät 2015 von einem schwächer belasteten Straßenabschnitt in einen höher belasteten Straßenabschnitt in der Invalidenstraße umge-setzt.
Frage 5: Welchen Nutzen haben die RUBIS-Mess-stationen für die Bewertung der zulässigen Grenzwerte (täglich, jährlich) der Luftbelastung mit Feinstaub PM10, wenn Rußpartikel „aktiv“ gesammelt werden und nur alle 14 Tage eine Probenahme erfolgt?
Antwort zu 5: Zur Methodik siehe Vorbemerkung des Senats.
In den RUBIS-Proben werden die Konzentrationen von elementarem und organischem Kohlenstoff (EC, OC) bestimmt. Insbesondere die EC-Analysen ermöglichen eine sehr gute Einschätzung der Belastung durch Mo-toremissionen aus dem Straßenverkehr. Die Daten werden vor allem in Form der Jahresmittelwerte zum Vergleich unterschiedlicher Standorte und zur Beurteilung der zeit-lichen Entwicklung der Belastung herangezogen.
Auf der Basis von Jahresmittelwerten der EC-Kon-zentrationen können darüber hinaus mit hinreichend guter Genauigkeit die Jahresmittelwerte von PM10 abgeschätzt werden und daraus wiederum die Überschreitungshäufig-keit des Grenzwertes für den Tagesmittelwert.
Somit ist mittels der Analyse von RUBIS-Proben auch eine indirekte Einschätzung der PM10-Belastungs-situation für hochbelastete Standorten möglich, an denen schon aus Platzgründen kein Messcontainer platziert werden könnte.
Frage 6: Welchen Nutzen haben die NO2-Passiv-sammler für die Bewertung der zulässigen Grenzwerte der Luftbelastung zum Gesundheits- und Ökosystemschutz (stündlich, jährlich) mit Stickstoffdioxid und der Summe der Stickoxide, wenn nur alle 14 Tage eine Probenahme erfolgt?
Antwort zu 6: Zur Methodik siehe Vorbemerkung des Senats.
Die durch Analyse der NO2-Passivsammler ermittel-ten Werte werden ausschließlich in Form der Jahreswerte zum Vergleich mit den auf das Kalenderjahr bezogenen Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit herangezogen. Sie geben, genau wie die Daten der RU-BIS-Proben, wertvolle Zusatzinformationen für stark befahrene Straßen, an denen kein Messcontainer betrieben werden kann.
Frage 7: Warum wurde wann die Probenahme an den RUBIS-Messstationen von der wöchentlichen auf eine 14-tägige Taktung verändert?
Wie lassen sich Aussagen zur zulässigen Anzahl der Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten bei dieser Verfahrensweise dennoch treffen?
Antwort zu 7: Die Änderung erfolgte zum Jahres-wechsel 2004/ 2005 infolge des Außerkrafttretens der 23. BImschV. In Hinblick auf den Gesundheitsschutz insbe-sondere an stark verkehrsbelasteten Standorten wurden die Messungen ab dem 01.01.2005 in wirtschaftlich wie fachlich vertretbarem Umfang weitergeführt.
Aussagen zu Überschreitungen von Immissions-grenzwerten werden nur auf Basis des Einsatzes von Referenz- bzw. Äquivalenzverfahren an Stationen des automatischen Messnetzes (BLUME) getroffen, wie dies die 39. BImschV vorschreibt.
Frage 8: Warum werden die Ergebnisse der Probe-nahmegeäte mit Ruß-, Benzol-Immissions-Sammler (RUBIS) sowie einen NO2-Passivsammler nicht in die regelmäßigen Veröffentlichungen einschließlich in die Monatsberichte aufgenommen?
Antwort zu 8: Die Analyse der mit diesen Verfahren erhaltenen 14-Tages Proben wird im Labor vorgenom-men. Nach Ende eines Kalenderjahres werden aus den Messergebnissen die Jahresmittelwerte berechnet.
Die Messergebnisse bzw. daraus abgeschätzte PM10-Werte werden dementsprechend regelmäßig in Jahresbe-richten veröffentlicht.
Frage 9: Wie haben sich die Werte zur Ermittlung der Luftschadstoffe an der Messstation 514 seit ihrer Einrich-tung entwickelt und welche Schlüsse lassen sich daraus für diesen Standort und vergleichbare Standorte ableiten?
Antwort zu 9: Die NO2-Jahresmittelwerte der Passiv-sammler-Messungen an der Messstelle 514 lagen seit Beginn der Messungen in jedem Jahr zwischen 50 und 60 μg/m³ und zeigten keinen zeitlichen Trend. Dieser Befund entspricht qualitativ und quantitativ dem mittleren Befund aller Rubis-Sammler.
Aussagen für PM10 können für die Messstelle 514 nur aus den EC-Messungen in RUBIS-Proben abgeleitet wer-den (vgl. Antwort zu Frage 5). Hierfür ergibt sich die Abschätzung, dass die PM10-Jahresmittelwerte vom Jahr 2006 zum Jahr 2007 deutlich abnahmen, danach aber keinen eindeutigen Trend mehr zeigten. Der qualitative Verlauf war dabei vergleichbar mit dem mittleren Verlauf aller Rubis-Sammler.
Frage 10: Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in der Straße Alt-Friedrichs-felde sind bisher durchgeführt bzw. werden für die nächsten 5 Jahre ge-plant?
Antwort zu 10: Eine Einzelmaßnahme zur Verbesse-rung der Luftqualität in der Straße Alt-Friedrichsfelde ist nicht vorgesehen. Auch für diesen Straßenabschnitt grei-fen die im Luftreinhalteplan 2011-2017 beschriebenen und derzeit in der Umsetzung befindenden Maßnahmen, vor allem im Bereich „Fahrzeugtechnik“ (Luftreinhalte-plan 2011-2017, Absatz 9.2.1) und „Verkehrslenkung“ (Abs. 9.2.2)
Frage 11: Welche Auswirkungen hätte eine Begrü-nung des Mittelstreifens mit und ohne Bäume ab der Lichtenberger Brücke bis zum Eingang der Straßenunter-tunnelung Rhinstraße/Am Tierpark auf die Luftqualität?
Antwort zu 11:Eine Begrünung des Mittelstreifens zwischen Lichtenberger Brücke bis zum Eingang der Straßenuntertunnelung Rhinstraße/Am Tierpark mit Bäu-men hätte laut Modellrechnungen eine negative Auswir-kung auf die Luftqualität, da Bäume effektiv das verfüg-bare Austauschvolumen für Luftschadstoffe reduzieren. Eine Begrünung ohne Bäume des Mittelstreifens hätte laut Modellrechnungen eine neutrale Auswirkung auf die Luftqualität.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)