Er wächst rasant, erzielt weltweit Milliardenumsätze und plant auch für Berlin neue Angebote. Der Fahrtenvermittler #Uber aus den USA macht dem #Taxigewerbe in vielen Ländern ernsthaft Konkurrenz. Doch der Kampf lässt sich gewinnen, meint Hermann #Waldner, in Berlin Chef einer der größten #Taxizentralen Europas und Gründer der #Taxiplattform taxi.eu.
„Weltweit hat unsere Branche erkannt, worauf es jetzt ankommt, um Uber und Konsorten Paroli zu bieten“, sagte er der Berliner Zeitung. „Wir haben keine Angst vor Uber. Von Schockstarre kann keine Rede sein.“ Es gebe nur eine Strategie, um im Wettbewerb zu bestehen: mehr Qualität für die Fahrgäste – was allerdings auch zu höheren Fahrpreisen führen müsse.
Einer der härtesten Taxi-Märkte Europas
Waldners Büroräume liegen versteckt in einem kleinen Haus abseits der Persiusstraße in Friedrichshain. In einer großen Vitrine stehen Musikinstrumente. „Die gehören mir“, sagt der 63-Jährige. In seiner Freizeit spielt er Elektrogitarre und Akkordeon. Die Musik gibt ihm die Kraft, sich auf einem der härtesten Taxi-Märkte Europas durchzusetzen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist
nachfolgend eingeflossen.
Frage 1: Welche #Zugänge und welche #zusätzlichen #Bahnhöfe sind bestellt?
Antwort zu 1: Folgende Zugänge und zusätzliche
Bahnhöfe wurden durch das Land Berlin bei der DB AG
bestellt und befinden sich in der #Planungsvorbereitung,
der #Planung selbst oder der #Realisierung:
– Regionalbahnhof Köpenick: Neubau eines Regionalbahnsteigs
incl. Ost- und Westzugang sowie eines
Ostzuganges und eines zusätzlichen Westzuganges
(westlich der Bahnhofstraße gelegen) zur
S-Bahn
– Regionalbahnhof Mahlsdorf: Neubau
– Turmbahnhof Karower Kreuz: Neubau
– S-Bf Borsigwalde: Neubau
– S- und Regionalbahnhof Bahnhof Schöneweide:
zusätzlicher Südwestzugang
– S-Bf Friedrichshagen: zusätzlicher Südostzugang
– S-Bf Westkreuz: zusätzlicher Ostzugang
– S-Bf Westend: zusätzlicher Südzugang
– S-Bf Prenzlauer Allee: zusätzlicher Westzugang
– S-Bf Tempelhof: zusätzlicher Ostzugang
– S-Bf Marzahn: zusätzlicher Zugang (incl. Rampe)
zum Wiesenburger Weg
– S-Bf Alt-Reinickendorf: zusätzlicher Nordzugang
– S-Bf Eichborndamm: zusätzlicher Ostzugang
– S-Bf Zehlendorf: zusätzlicher Westzugang
– S-Bf Heiligensee: zusätzlicher Westzugang
Zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt und der DB AG besteht regelmäßiger Austausch
zu den vorstehend gelisteten Maßnahmen, deren
Entwicklungsständen sowie zu weiteren in Aussicht genommenen
Zugängen bzw. Bahnhöfen. Zur Verbesserung
der Maßnahmenumsetzung sowie zur Optimierung des
Abstimmungsprozesses befindet sich derzeit eine Rahmenvereinbarung
zwischen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt und der DB AG in Verhandlung.
Frage 2: Wann wurden die Bestellungen ausgelöst,
und wann ist mit der Realisierung zu rechnen?
Frage 3: Welchen Umsetzungsstand haben die einzelnen
Bestellungen?
Antwort zu 2 und 3: Die Bestellungen der nachfolgend
genannten Maßnahmen erfolgten zwischen 2002 und
2016.
Regionalbahnhof Köpenick
Ausschreibung der Leistungsphasen (Lph)
3-4 in Vorbereitung
Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit
dem Ausbau des Streckenabschnitts Wuhlheider
Kreuz – Erkner der Fernbahn
Regionalbahnhof Mahlsdorf Lph 4 läuft Vsl. 2017
Bahnhof Schöneweide Lph 3-4 laufen Beginn des Baus nach Bauabschluss der
EÜ Sterndamm
S-Bf Borsigwalde Planung in Vorbereitung (Zusammenhangsmaßnahme)
Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit
dem Ausbau der S25 Schönholz-Tegel
S-Bf Friedrichshagen In Umsetzung Im Bau
S-Bf Westkreuz Lph 3 läuft Vsl. 2018
S-Bf Westend Lph 3 läuft Vsl. 2020
S-Bf Prenzlauer Allee Lph 4 läuft Vsl. 2019
S-Bf Tempelhof Lph 1-2 in Vorbereitung Vsl. 2020
S-Bf Marzahn Lph 5 Vsl. 2019
S-Bf Alt-Reinickendorf Planung in Vorbereitung (Zusammenhangsmaßnahme)
Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit
dem Ausbau der S25 Schönholz-Tegel
S-Bf Eichborndamm Planung in Vorbereitung (Zusammenhangsmaßnahme)
Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit
dem Ausbau der S25 Schönholz-Tegel
S-Bf Zehlendorf Lph 1 und 2 abgeschlossen Vsl. 2022
S-Bf Heiligensee Lph 1 und 2 in Vorbereitung Termine in Abstimmung
Für den Turmbahnhof Karower Kreuz werden im
Rahmen des Ausbaus der Stettiner Bahn – Nordkreuz
(ausschließlich) – Berlin-Karow, der in Kürze beginnt,
Vorleistungen erbracht. Die Vorbereitung der Planung
(incl. Terminplan und Finanzierungssicherung) befindet
sich im Abstimmungsprozess zwischen der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt und der DB AG.
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Maßnahmen
Plangenehmigungs- bzw. in der Regel Planfeststellungsverfahren
erforderlich sind. Wann die Umsetzung der
Maßnahme beginnt, ist stark von der Dauer der Planverfahren
abhängig. Diese kann stark variieren und ist heutzutage
i.d.R. jedoch mit mind. zwei Jahren anzugeben
(Abhängigkeit von Abstimmungsprozessen, Einwendungen,
ggf. erforderliche Anpassung der Unterlagen).
Frage 4: Von welchen Kosten wird bei den einzelnen
Projekten ausgegangen? Mit welchen Kostensteigerungen
wird wegen der Planungszeiten gerechnet?
Antwort zu 4: Für die Maßnahmen, die in der Tabelle
zur Antwort der Fragen 2 und 3 nach derzeitigem Sachstand
zu finden sind, ist von geschätzten Gesamtkosten in
Höhe von vsl. 60 Mio. EUR auszugehen.
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Forderung, den
aktuell gesperrten, südlichen Bahnhofszugang zum SBahnhof
Grunewald wieder zu öffnen? Angesichts des
intakten Tunnels und einer deutlich verbesserten Anbindungen
des Wohngebietes, der Einkaufs- und Sportmöglichkeiten:
Was ist, außer der Öffnung der verschlossenen
Tür, noch zur Öffnung dieses Zugangs zu veranlassen?
Antwort zu 5: Der frühere Südzugang des S-Bahnhof
Berlin-Grunewald war von der Deutschen Reichsbahn vor
1961 geschlossen worden. Seitdem erfolgten keine
grundhaften Sanierungsmaßnahmen, insbesondere die
Gleisbrücken müssten vor Wiedereröffnung des Zugangs
erneuert werden.
Die Wiederherstellung des Südzugangs würde zwar
eine Attraktivitätssteigerung für den Bahnhof Grunewald
darstellen, sie ist jedoch vom Land Berlin aufgrund der zu
erwartenden geringen Nutzerzahlen bei der Deutschen
Bahn AG nicht bestellt worden. Auch gelegentliche Veranstaltungen
mit höherer Besucheranzahl an der Tennisanlage
des LTTC Rot-Weiß am Hundekehlesee ändern
nichts an dieser verkehrlichen Einschätzung. Hinzu
kommt, dass seitens der Deutschen Bahn AG hohe Sanierungskosten
für den Zugangstunnel, der unter insgesamt
acht Gleisen verläuft, ermittelt wurden, die bei einer Bestellung
der Wiedereröffnung vom Land Berlin zu tragen
wären.
Daher hat das Land Berlin der Deutschen Bahn AG im
Jahr 2002 erklärt, dass im Rahmen der Grunderneuerung
der S-Bahnstrecke Westkreuz – Grunewald – Wannsee
auf die Wiederherstellung dieses Zuganges verzichtet
wird.
An dieser Einschätzung zum Südzugang des SBahnhof
Grunewald, relativ geringer Verkehrswert, hohe
Kosten und Konkurrenz zu anderen wichtigen Projekten,
hat sich auch aktuell unter dem Aspekt der Wachsenden
Stadt nichts geändert, da absehbar im unmittelbaren Umfeld
kein neues Wohngebiet und keine mobilen Flüchtlingsunterkünfte
geplant sind.
Berlin, den 10. Juni 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016)
Fahrplanänderungen für die Züge der Linie RB 22 erforderlich
Wegen #Brückenbauarbeiten bei #Saarmund werden weiterhin bis 3. Juli #Fahrplanänderungen für die Züge der Linie #RB22 erforderlich.
Die Züge werden in beiden Richtungen zwischen Golm und Saarmund umgeleitet und fallen zwischen Berlin-Schönefeld Flughafen und #Königs Wusterhausen aus. In Richtung Potsdam/Berlin fahren die Züge von Berlin-Schönefeld Flughafen bis einschließlich Saarmund 16 Minuten #früher ab und kommen in der Gegenrichtung 10 Minuten #später an. Zwischen Berlin-Schönefeld Flughafen und Königs Wusterhausen werden die ausfallenden Züge durch Busse ersetzt.
Die Beförderung von Fahrrädern in den Bussen ist nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich.
Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.
Wenn Union Berlin im August in die neue Saison der 2. Liga startet, können
die Fans sich doppelt freuen. Hoffentlich über neue Erfolge der Eisernen, ganz
sicher über eine umgebaute #Straßenbahnhaltestelle #Alte Försterei. Die BVG
beginnt jetzt mit den Arbeiten in Köpenick. In etwa fünf Wochen wird ein weiterer #Abgang im hinteren Bereich der Haltestelle, in Richtung #Stadion geschaffen.
Außerdem werden die #Bahnsteigkanten erneuert. Dank guter Planung
konnte die BVG-Bauabteilung die Einschränkungen für die Fahrgäste auf ein
Minimum reduzieren. Eine Unterbrechung des Tramverkehrs ist nicht nötig.
Pro Richtung halten die Züge der Linien 27, 63 und 67 nur für jeweils zwei
Tage nicht an der Haltestelle Alte Försterei.
In Richtung Bahnhofstraße fahren die Züge von Dienstag, den 14. Juni 2016,
ca. 04:30 Uhr bis Donnerstag, den 16. Juni 2016, ca. 04:30 Uhr ohne Halt
durch die Haltestelle Alte Försterei. In Richtung Wilhelminenhofstraße/
Edisonstraße gilt das gleiche in der Zeit von Dienstag, 21. Juni 2016, ca.
04:30 Uhr bis Donnerstag, den 23. Juni 2016, ca. 04:30 Uhr.
Der Charlottenburger #S-Bahnhof #Westkreuz ist ein zentraler #Umsteige- und #Verbindungspunkt zwischen der Stadt- und der Ringbahn. Aber wer dort aussteigt, um nach Halensee oder Charlottenburg am Lietzensee zu gelangen, hat es schwer. Das soll sich mit einem #zweiten#Eingang und neuen Wegen ändern.
Bisher ist der S-Bahnhof nur aus westlicher Richtung über die Halenseestraße erreichbar, die vom Internationalen Congress Centrum (ICC bis zum Rathenauplatz und Kurfürstendamm führt.
Der Weg aus Halensee und aus der Charlottenburger Gegend am Lietzensee könnte aber viel kürzer sein. Aus der Heilbronner Straße in Halensee sowie der Dernburgstraße und der Rönnestraße nahe dem Lietzensee kann man bereits in Kleingartenanlagen gelangen, die bis auf wenige Meter an die östlichen Seite an die Bahnsteige heranreichen. Es fehlt dort nur ein Eingang.
Das will die Deutsche Bahn ändern, wie der Charlottenburg-Wilmersdorfer Baustadtrat Marc Schulte (SPD) am Mittwochabend im BVV-Stadtentwicklungsausschuss ankündigte. Unten an den Stadtbahngleisen soll der Bahnsteig mit einer bestehenden Brücke verbunden werden, die derzeit noch wegen Einsturzgefahr gesperrt ist. Die Bauarbeiten sollen 2017 beginnen.
Stadtentwicklungsverwaltung will ungenutzte Bahnflächen begrünen
Das Land Berlin legt nun vor. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) habe soeben Änderungen des Flächennutzungsplans zugestimmt. Die amtliche Veröffentlichung solle in wenigen Tagen folgen, sagte Schulte.
Hellersdorf. Der Bau der #Buswendeschleife am #U-Bahnhof #Kaulsdorf-Nord hat begonnen. Nach Fertigstellung wird das Ein-und Aussteigen leichter sein. Zudem kann man dann mit dem Bus von Kaulsdorf-Nord bis zum Vivantes-Klinikum fahren.
Ein symbolischer erster Spatenstich fand am Mittwoch, 8. Juni, statt. Die Wendeschleife wird für Busse der Linie 164 gebaut. Die Busse fahren ab Ende des Jahres vom Vorplatz des U-Bahnhofes bis zum Vivantes-Klinikum an der Myslowitzer Straße. Außerdem werden die beiden Bushaltestellen auf Höhe des U-Bahnhofs erneuert und behindertengerecht umgebaut. Behinderte werden auch in die Busse der Linien 191, 197, 291 und N5 leichter ein- und aussteigen können. Zudem erhält die Busschleife eine Beleuchtungsanlage.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie hoch ist durchschnittliche Anzahl der #Fahrten pro #Leihfahrrad und Tag, jeweils bezogen auf die
Kalenderjahre 2013, 2014, 2015?
Frage 2: Wie hat sich die Zahl der #Kundinnen und
Kunden, die das Leihfahrradsystem aktiv genutzt haben,
in den Jahren 2013, 2014 und 2015 entwickelt?
Frage 3: Wie viele NutzerInnen haben sich für den
Abschluss des #Pauschaltarifs entschieden, mit dem die
erste halbe Stunde kostenlos ist? Wie viele davon sind
Nutzer*innen eines VBB-Umweltabos?
Antwort zu den 1 bis 3: Nach Angaben des Betreibers
DB Rent GmbH entwickelte sich die Anzahl der registrierten
Kundinnen und Kunden von rund 64.000 im
Januar 2013 auf rund 71.000 im Dezember 2013. Das
öffentliche Leihfahrradsystem in Berlin wurde im Jahr
2013 über 195.000 Mal genutzt, etwa 20.000 Fahrten
mehr als im Vorjahr.
Im Jahr 2013 waren durchschnittlich 1.027 Räder auf
der Straße. Die durchschnittliche tägliche Nutzung lag
damit bei ca. 0,5 Nutzungen pro Tag, wobei es deutliche
Schwankungen im Jahresverlauf gab (deutlich höhere
Nutzungsquote in der Hauptsaison).
Im Jahr 2014 wurde ein weiterer kontinuierlicher Anstieg
der Nutzung verzeichnet. Die Zahl der Nutzungen
der Öffentlichen Leihfahrräder lag bei 339.000 Fahrten
(über 143.000 Fahrten mehr als im Vorjahr). Dies entsprach
einem Anstieg von 73 %. Die Gesamtkundezahlzahl
stieg 2014 auf rund 89.000. Im Jahr 2014 waren
durchschnittlich 1.467 Räder auf der Straße, woraus eine
durchschnittliche tägliche Nutzung von 0,6 Fahrten resultiert.
Auch hier gilt: Das System stand Kundinnen und
Kunden ganzjährig zur Verfügung, was durch traditionell
schwächere Nutzung in den Wintermonaten auch den
Jahresmittelwert der Fahrten pro Tag reduziert. Grundsätzlich
lag die Nutzungsfrequenz der Räder in den aufkommensstarken
Sommermonaten deutlich über dem
Jahresmittelwert.
Ende 2014 nahmen in Berlin 500 Kundinnen und
Kunden den unrabattierten Pauschaltarif in Anspruch.
Bezogen auf den Grundtarif nutzten rund 23.000 Kundinnen
und Kunden Rabatte über die Verfügbarkeit der DB
BahnCard, 6.200 Kundinnen und Kunden die rabattierten
Studententarife bzw. Kombinationen mit CarSharing-
Angeboten. 15.000 Kundinnen und Kunden nahmen andere
Rabattmöglichkeiten in Anspruch. Unter diesen Nutzendenkreis
fallen u. a. auch VBB1-Abo-Kunden. Genauere
Spezifikationen sind nicht möglich.
Für den Zeitraum nach der durch das Land Berlin geförderten,
sogenannten Nachnutzungsphase (2013 und
2014) liegen dem Land keine nutzungsspezifischen Informationen
vor.
Frage 4: Ist der Senat der Meinung, dass der Pauschaltarif
ausreichend in der Bevölkerung bekannt ist? Sieht
der Senat die Höhe des Pauschalpreises als angemessen
an, um für einen breiten Nutzerkreis interessant zu sein?
Antwort zu 4: Die Tarifgestaltung und deren Kommunikation
oblag ausschließlich dem Betreibenden. Der
Senat hat bei der Neuausschreibung des Fahrradleitsystems
entsprechende Vorschläge mit berücksichtigt.
Frage 5: Wie viele Fahrräder des Call-a-bike-Leihfahrradsystems
wurden in den Jahren 2013, 2014 und
2015 beschädigt oder gestohlen?
Antwort zu 5: Entsprechende Informationen liegen
dem Land Berlin nicht vor.
Berlin, den 09. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen sind mit den
Ersatzneubauten der fünf Brückenbauwerke im Zusammenhang
mit dem #Ausbau der #A114 auf sechs Spuren
verbunden und plant der Senat eine Verbreiterung der
Brückenbauwerke?
Antwort zu 1: Bei dem gegenwärtig in Planung befindlichen
Projekt „#Erneuerung der A 114“ handelt es sich
nicht um eine Ausbau-, sondern um eine #Erhaltungsmaßnahme
mit folgendem Inhalt:
Die Fahrbahnen und deren Entwässerungsanlagen
werden grundhaft erneuert. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung,
passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung)
wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt.
Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der
Autobahn) werden ertüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke,
Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu
errichtet (Pankebrücke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-
Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und
bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen
Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen,
insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden.
Frage 2: Ist auch an der Bahnhofstraße in Blankenburg
ein Ersatz des Brückenbauwerkes geplant und wenn ja,
zieht der Senat in diesem Zusammenhang eine Ausweitung
in Betracht, um auf der Straße Platz für die fehlenden
Radverkehrsanlagen zu schaffen?
Antwort zu 2: Die Brücke über die Bahnhofstraße
wird ebenfalls ersetzt. Eine Aufweitung ist nicht vorgesehen.
Frage 3: Welche Breite hat der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der A 114 pro Richtungsfahrbahn und
welchen Querschnitt wird er nach dem Ausbau haben?
Antwort zu 3: Der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der Richtungsfahrbahnen ist durchschnittlich ca. 8,55 m
breit. Die neue Querschnittsbreite wird 9,75 m betragen.
Durch Reduzierung des bestehenden ca. 3 m breiten Mittelstreifens
entsprechend dem aktuellen Regelwerk sowie
eine abschnittweise Änderung der Böschungsneigung
erfolgt insgesamt keine Verbreiterung des bisherigen
Straßenkörpers.
Frage 4: Wie begründet der Senat die Notwendigkeit
der Fällung von 250 Bäumen vor dem seiner Erklärung in
der Drs. 17/18267, das der Ausbau der A 114 innerhalb
der bestehenden Flächen erfolgt?
Antwort zu 4: Die beidseitige, symmetrische Verbreiterung
des Querschnittes findet durch Herstellung einer
steileren Böschungsneigung statt. Der Bewuchs der zum
Straßenkörper gehörenden Böschung muss in Folge dessen
partiell weichen. Sämtliche Eingriffe in Natur und
Landschaft werden entsprechend der aktuellen Gesetzgebung
ausgeglichen bzw. ersetzt.
Frage 5: Wird es Veränderungen an der Pankeböschung
geben und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Im Zusammenhang mit der Erneuerungsmaßnahme
der A 114 wird es neben der Einstellung
einer größeren Neigung keine Veränderungen an der
westlichen, zur Panke ausgerichteten Böschung des
Dammes der A 114 geben. In die Böschungen des Gewässers
erfolgen keine Eingriffe.
Frage 6: Stellt der Neubau von zwei Spuren an der A
114 einen wesentlichen baulichen Eingriff im Sinne der
Bauordnung dar, wenn nein, bitte begründen?
Antwort zu 6: Es erfolgt kein Neubau von zwei Spuren,
sondern die Einrichtung von 2 Standstreifen.
Für Maßnahmen an Verkehrsanlagen ist nicht die jeweilige
(Landes-)Bauordnung- sondern die Fachplanungsgesetzgebung,
hier das Bundesfernstraßengesetz,
einschlägig.
Da es sich bei der Baumaßnahme um einen erheblichen
baulichen Eingriff handelt, werden zur Beurteilung
eines Genehmigungstatbestandes gemäß des oben genannten
Gesetzes aktuell die entsprechenden Untersuchungen
durchgeführt bzw. Unterlagen erstellt. Aus heutiger
Sicht erwartet der Vorhabenträger eine Absehensentscheidung,
also einen Verzicht auf ein Baurecht begründendes
Verfahren durch die Planfeststellungsbehörde
Frage 7: Ist es üblich, dass Lkw 40-50 cm über die
Oberkante von Autobahnlärmschutzwänden hinausragen
und falls nicht, was ist falsch gelaufen bei der Errichtung
der Lärmschutzwand an der A 114 im Bereich der
Flaischlenstraße 58-63?
Antwort zu 7: Gemäß aktuell gültiger Vorschrift
(Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90) ist
der für die Berechnung des Emissionspegels maßgebende
Emissionsort (Schallquelle) in 0,5 m Höhe über der Mitte
der Straße oder des Fahrstreifens anzunehmen. Das Überragen
einer Wand durch bis zu vier Meter hohe Lkw ist
kein Kriterium bei der Bemessung der emissionstechnisch
notwendigen Wandhöhe.
Frage 8: Bietet die Lärmschutzwand ausreichenden
Lärmschutz, wenn künftig in den bestehenden Baulücken
weitere Wohngebäude in zweieinhalbgeschossiger Bauweise
errichtet werden?
Antwort zu 8: Die Verdichtung der Bebauungssituation
hat keinen Einfluss auf die Wirkung der vorhandenen
Lärmschutzwand.
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass
eine Autobahn, entlang von Kleingärten, Wohngebieten
und Naherholungsgebieten, die ganz überwiegend nicht
mit Lärmschutz ausgestattet ist, weder zeitgerecht noch
zumutbar ist?
Antwort zu 9: Der Baulastträger der Autobahnen ist
die Bundesrepublik Deutschland. Die Regularien des
Lärmschutzes sind vorliegend wie folgt zu bewerten:
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz (Lärmvorsorge)
besteht nicht, da die Anspruchsvoraussetzungen in
Folge der geplanten Erneuerungsmaßnahmen an der A
114 nicht gegeben sind. Die abschließende Beurteilung,
ob Randbedingungen für eine Lärmsanierung vorliegen,
steht noch aus. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um
eine freiwillige Leistung des Bundes, welche dem Abwägungsgebot
der Verhältnismäßigkeit und den finanziellen
Möglichkeiten des jeweiligen Haushaltes unterliegen.
Frage 10: Auf welchen Autobahnabschnitten im Land
Berlin fehlen ebenfalls Lärmschutzwände?
Antwort zu 10: Die Möglichkeit der Errichtung von
Lärmschutzwänden auf den in Berlin verlaufenden Autobahnen
im Rahmen von Lärmsanierungsmaßnahmen wird
gegenwärtig geprüft.
Frage 11: Wie bewertet der Senat die Auffassung, das
aktive Lärmschutzmaßnahmen und die Aufnahme dieser
Streckenabschnitte mit konkreten Zielvorgaben (als
Lärmwerte) in den Lärmaktionsplan Vorrang vor dem
Bau neuer Autobahnabschnitte haben müssen?
Antwort zu 11: Der Baulastträger der Autobahn ist die
Bundesrepublik Deutschland. Lärmsanierungsmaßnahmen
erfolgen nach geltender Rechtslage auf freiwilliger
Basis (siehe Frage 9). Der Deutsche Bundestag befindet
im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz (Fernstraßenausbaugesetz)
über den Bau neuer Autobahnen.
Frage 12: Wie hoch ist derzeit die Lärmbelastung in
den benachbarten Grundstücken mit Wohnbebauung
hinter der Lärmschutzwand entlang der Burgwallstraße
und der Flaischlenstraße, in der benachbarten Wohnbebauung
ohne Lärmschutzwand in der Ferdinand-Buisson-
Straße und in den Kleingartenanlagen in den Bereichen
Am Brendegraben, Straße 73 und Rotsperlingsweg?
Antwort zu 12: Im Rahmen der Planung der Erneuerungsmaßnahme
wurden entsprechende Gutachten gefertigt,
welche u.a. auch mittels einzelner Immissionspunkte
in den genannten Straßen die aktuelle sowie die zukünftige
Lärmbelastung darstellen. Die umfangreichen Daten
werden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
dieser Gutachten nach abschließender Bewertung durch
den Vorhabenträger zeitnah auf der Internetseite
www.berlin.de/erneuerung-a114 zur Verfügung stehen.
Berlin, den 09. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016)
Ab dem 11. Juni 2016 fahren die #Straßenbahnen der Linie #M2 samstags zwischen
16 und 20 Uhr wieder im 5- statt wie zuletzt im 7/7/6-Minuten-Takt. Damit
erhöht sich die Anzahl der Fahrten je Stunde und Richtung von neun auf
zwölf. Auch die Linien #18 und #67 nehmen ihren #Samstagsbetrieb wieder auf.
Im Sommer 2015 hatte die Straßenbahn die Kapazität bei der Fahrerausbildung
auf das Dreifache gesteigert. Mit der Ausbildung weiterer Fahrerinnen
und Fahrer stellt sich die BVG jetzt personell auf Mehrleistungen in den kommenden
Jahren und weitere Angebotsverbesserungen für die wachsende
Stadt ein.
Zur #Vermeidung von #Hitzeaufbrüchen führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt #Straßenbauarbeiten auf der Bundesautobahn #A114 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und dem Autobahndreieck Pankow durch.
Die bestehende Betonfahrban wird dabei durch Trennschnitte entspannt um sog. Blow-Ups (aufschieben der Betonplatten) zu vermeiden. Für die geplanten Arbeiten ist der Juni besonders gut geeignet, weil sich der Beton in dieser warmen Jahreszeit bereits ausgedehnt hat und die vorgesehenen Fugenschnitte Hitzeaufbrüche wirksam verhindern. Parallel werden die schwer zugänglichen Schadstellen mittig der Fahrbahn saniert und anschließend wird die Fahrbahnmarkierung erneuert.
Die Ausführungen sind nur unter Vollsperrungen möglich und an den nachfolgend benannten Terminen jeweils von Freitag 21:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr an vier separaten Wochenenden geplant. Die Richtungsfahrbahnen sollen nacheinander bearbeitet werden, d.h. es erfolgen je zwei Vollsperrungen in Fahrtrichtung Süd und danach zwei in Fahrtrichtung Nord:
BAB A 114 Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AD Pankow bis AS Pasewalker Straße
vom 10.06.2016, 21.00 Uhr bis 13.06.2016, 05.00 Uhr und
vom 17.06.2016, 21.00 Uhr bis 20.06.2016, 05.00 Uhr
BAB A 114 Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Pasewalker Straße bis AD Pankow
vom 24.06.2016, 21.00 Uhr bis 27.06.2016, 05.00 Uhr und
vom 01.07.2016, 21.00 Uhr bis 04.07.2016, 05.00 Uhr
Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den Anschlussstellen der jeweils gesperrten Richtungsfahrbahn sind zu den oben genannten Terminen ebenfalls nicht nutzbar.
Wir bitten um Verständnis und weiträumige Umfahrung.Bilder:
Bundesautobahn A 114
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt