Stadtautobahn in Berlin Keine Auffahrt für die A 100 in Friedrichshain, aus Der Tagesspiegel

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Mal schnell mit dem Auto über die #A100 nach Friedrichshain? Die CDU versucht die SPD vom Weiterbau der #Stadtautobahn zur Frankfurter Allee zu überzeugen – bisher allerdings ohne Erfolg. Die CDU schwenkt auf die Überholspur. „Für uns ist klar, dass der 17. Bauabschnitt der A 100 gebaut wird“, sagt der CDU-Fraktionschef Florian Graf. Das ist die Verlängerung der Stadtautobahn über den Treptower Park hinaus bis zur Frankfurter Allee. Die SPD hat sich dazu bisher nicht positioniert. Doch beide Regierungsfraktionen werden am heutigen Donnerstag im Abgeordnetenhaus einen Antrag der Grünen ablehnen, der seit einem Jahr in den Fachausschüssen des Parlaments schmorte. Darin wird der Senat aufgefordert, die Anmeldung der Trasse zum Bundesverkehrswegeplan zurückzunehmen. Der Bund ist zuständig für den Bau und die Finanzierung von …

Radverkehrsprojekte in Berlin Endlich Geld für Berlins Radwege, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/radverkehrsprojekte-in-berlin-endlich-geld-fuer-berlins-radwege,10809148,26600672.html

Seit vier Monaten liegen wegen einer Haushaltssperre alle Radverkehrsprojekte in Berlin auf Eis. Nun könnte es voran gehen: In diesem und im nächsten Jahr will der Senat insgesamt 55 Radfahrstreifen und Radwege bauen. Mehr als 55 Meter Autobahn ließen sich mit dem Geld nicht bauen, wenn man von den aktuellen Baukosten der A 100 nach Treptow ausgeht. Doch für Radfahrer lässt sich mit 8,26 Millionen Euro schon eine Menge bewirken. Die Liste der Radfahrstreifen und Radwege, die der Senat in diesem und im nächsten Jahr für dieses Geld bauen will, umfasst 55 Projekte in allen Bezirken. Wegen einer Haushaltssperre lagen alle Vorhaben bislang auf Eis. Doch am Mittwoch hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses die Sperre aufgehoben. Jetzt können die Planer endlich loslegen – …

Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schäden bestehen an der Neuen #Fahlenbergbrücke die dazu führen, dass die Brücke durch einen #Neubau ersetzt werden muss? Antwort zu 1: Im Jahr 2010 wurden im Zuge der #Grundinstandsetzung Schäden in den Unterbauten festgestellt, welche am geschlossenen Bauwerk nicht erkennbar waren. Beim Freilegen der Betonkonstruktionen wurden große Risse festgestellt. Weiterhin zeigte sich, dass die Alkali-#Kieselsäure-Reaktion in den Betonunterbauten massivere Zerstörungen verursacht hatte. Eine wirtschaftliche Instandsetzung der Unterbauten war nicht mehr möglich. Frage 2: Bestehen für diese Brücke zurzeit #Nutzungseinschränkungen? Wenn ja, welche? Antwort zu 2: Es musste eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Brücke durch Beschilderungen beidseitig unmittelbar vor dem Bauwerk auf 30 km/h angeordnet werden. Frage 3: Wann ist der Neubau dieser Brücke geplant? Antwort zu 3: Die Planungen zum Brückenneubau werden ab 2014 mit dem Ziel eines Baubeginns zum Jahreswechsel 2015/2016 durchgeführt. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Frage 4: Wie wird gewährleistet, dass die Brücke bis zum geplanten Neubau nutzbar bleibt? Antwort zu 4: Nach Feststellung der unter 1 genannten Schäden wurden die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen geplant und statisch dimensioniert. Diese Planung wurde nach Prüfung durch einen Prüfingenieur in vollem Umfang ausgeführt und danach der Verkehr in beide Fahrtrichtungen, jedoch mit der unter 2 beschriebenen Geschwindigkeitsreduzierung, freigegeben. Frage 5: Ist für die Zeit des Neubaus der Brücke die Errichtung einer Behelfsbrücke geplant bzw. erfolgt der Neubau der Brücke neben der alten, so dass die Straßenverbindung zwischen Berlin-Müggelheim und Gosen ohne weitere Einschränkungen auch in der Zeit der Brü- ckenerneuerung bestehen bleibt? Antwort zu 5: Die Planungen zum Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke sollen im Jahr 2014 aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden natürlich auch Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. Behelfsbrücke) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Frage 6: Wenn zu 4. nein, warum nicht und wie soll die Verkehrsverbindung inklusive der Busverbindung (Linie 369) alternativ hergestellt werden? Antwort zu 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)

Bahnhöfe + Radverkehr: Bahnhöfe in Berlin Kein Platz für Fahrräder, aus Der Tagesspiegel

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Von Nordrhein-Westfalen bis Brandenburg werden #Fahrradstationen an #Bahnhöfen gebaut. In Berlin aber herrscht Chaos mit hunderten wild angeketteten Rädern. An etwa 100 Bahnhöfen gibt es in Deutschland eine #Fahrradstation – also eine überdachte und bewachte Abstellfläche. In Bernau existiert seit einem knappen Jahr ein erstes #Parkhaus, das zweite in Potsdam ist zumindest in Planung. An Berlins großen Bahnhöfen gibt es – nicht eine. An vielen großen Umsteigestationen wie am Zoo, in Steglitz oder Gesundbrunnen gibt es nicht einmal offizielle Stellflächen. Dafür Chaos durch hunderte wild angekettete Räder. Mit einer Fahrradstation lässt sich dieses Chaos beenden, Bernau hat es vorgemacht. Die kleine Stadt hat sich den Bau des im August 2013 eröffneten Parkhauses mit knapp 600 Plätzen 800.000 Euro kosten lassen, eine knappe Million gab das Land hinzu. Nach Angaben eines Senatsplaners ist in Berlin keine Besserung in Sicht. Denn es fehle beim Senat schlicht die …

Straßenverkehr: Leiten oder leiden durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB)?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mitarbeiter arbeiten aktuell in der Verkehrslenkung Berlin (VLB)? Antwort zu 1: Aktuell arbeiten 118 Mitarbeitende, inklusive 9 Personalüberhangskräfte in der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Frage 2: Wurden wie geplant vier neue Mitarbeiter angestellt? Wenn ja, für welche Aufgaben werden sie eingesetzt? Antwort zu 2: Die Auswahlverfahren für vier befristete Beschäftigungspositionen laufen derzeit. Sie sollen im Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ eingesetzt werden. Frage 3: Ist es richtig, dass die BVG zwei Mitarbeiter zur Unterstützung der VLB zur Verfügung stellen wollte? Wenn ja, seit wann unterstützen sie die VLB bei welchen Aufgaben? Wenn nein, weshalb wurde das Angebot der BVG nicht angenommen? Antwort zu 3: Die BVG hat sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, für die Dauer von zwei Jahren die Finanzmittel für eine personelle Unterstützung der Projektstruktur „Beschleunigungskoordination in der Abteilung VII“ zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um eine zu finanzierende Beschäftigungsposition in der Verkehrslenkung Berlin (Referat B, LichtsignalanlagenQualitätsmanagement) und um einen direkt von der BVG finanzierten Verkehrsingenieur, der der Projektleitung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zugeordnet werden soll. Dafür ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der BVG geplant, die derzeit abgestimmt wird. Frage 4: Gab es weitere interne Umstrukturierungen in der VLB? Wenn ja, mit welchem Ziel und wie sehen diese aus? Frage 5: Inwiefern haben die Veränderungen der Struktur der VLB eine Verbesserung der Arbeit ermöglicht? Welche Aufgaben können in Zukunft verstärkt in Angriff genommen bzw. schneller erledigt werden? Antwort zu 4. und 5.: Nein. Die nächsten Umstrukturierungen werden im Rahmen der Umsetzung des Prozesses „Arbeitsstruktur 2016“ in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorgenommen. Frage 6: Wie plant der Senat die im Steuerungskreis zur besseren Verkehrskoordinierung beschlossene Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu verkehrsrechtlichen Anordnungen umzusetzen? Welche personellen Veränderungen werden dazu vorgenommen? Antwort zu 6: Im Steuerungskreis wurde kein Beschluss zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens zur verkehrsrechtlichen Anordnungen gefasst. Das im Fachausschuss „Antrags- und Genehmigungsprozessoptimierung für straßenverkehrsbehördliche Genehmigungen“ vereinbarte beschleunigte Genehmigungsverfahren wurde mit den zuständigen Bezirksamtsmitgliedern abgestimmt und vom Steuerungskreis zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung erfolgt durch die beteiligten Bauherren im Zusammenspiel mit der VLB und wird vom Fachausschuss evaluiert. Für diesen Prozess sind keine personellen Veränderungen bei der VLB erforderlich. Beabsichtigt ist, dass die Bauherren im Vorfeld umfassendere Vorabstimmungen zu den Bauvorhaben gemäß Berliner Straßengesetz durchführen. Dies führt dann zu einem geringeren Aufwand beim Erteilen von verkehrsrechtlichen Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen und somit zu einer beschleunigten Bescheidung. Frage 7: Ermöglichen die vorgenommenen und geplanten Veränderungen eine bessere Koordination der Baustellen? Wenn ja, inwiefern? Antwort zu 7: Die Koordination von Baustellen hängt nicht vom Genehmigungsverfahren, sondern von einer kompetenten Bewertung der Verkehrsverträglichkeit, den baulichen Zwängen, vom Ausbleiben unerwarteter Ereignisse, wie Havarien, und vor allen Dingen von einer optimalen Vorabstimmung der Bauherren ab. Gleichwohl unterstützt ein effizientes Genehmigungsverfahren dieses Ziel. Das Aufgrabeverbot von fünf Jahren für neu hergestellte Fahrbahnen und Seitenstreifen und von drei Jahren für neu hergestellte Geh- und baulich angelegte Radwege bedeutet, dass während der vorgenannten Zeiträume keine Erlaubnisse für Sondernutzungen, die mit Aufgrabungen verbunden sind, erteilt werden dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass anfallende Baumaßnahmen verschiedener Versorgungsunternehmen bereits im Vorfeld besser koordiniert und dadurch die verkehrlichen Auswirkungen der Baumaßnahmen möglichst gering gehalten werden. Zudem soll dadurch der gute Zustand neu hergestellter Fahrbahnflächen länger erhalten werden. Ausnahmen vom Aufgrabeverbot sind in begründeten Einzelfällen jedoch möglich. Frage 8: Durch welche Stellen und mit welchen Maß- nahmen soll das Aufgabeverbot überwacht werden? Antwort zu 8: Aufgrabungen werden durch die Stra- ßenbaubehörden erfasst, die das Aufgrabeverbot im Rahmen der Bearbeitung der Sondernutzungsanträge der Versorgungsunternehmen bzw. entsprechender Vorabstimmungen zu beachten haben. Berlin, den 04. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2014)

Radverkehr + Straßenverkehr: Berlin Stadtentwicklung Der holprige Weg zur Fahrradstadt, aus Berliner Zeitung

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Ein Praxistest zeigt, was #Fahrradfahren in Berlin so großartig macht – allerdings oft auch unbequem und gefährlich. Doch der Chef-#Verkehrsplaner des Senats sagt: Wir können nicht alle Wünsche erfüllen. Wie weit muss man fahren, um ein realistisches Bild von Berlin als #Fahrradstadt zu erhalten? Antwort: fünf Kilometer. Wenn man die Frankfurter und die Karl-Marx-Allee vom S-Bahnring bis zum Alexanderplatz fährt, dann erlebt man alles, was das Fahrradfahren in dieser Stadt so großartig macht – und so unbequem und gefährlich. Abfahrt am Bahnhof Frankfurter Allee. Der #Radweg zwischen Gehweg und Fahrbahn ist so schmal, dass Überholen kaum möglich ist. Immer wieder laufen Fußgänger auf den Streifen aus …

Straßenverkehr: Entwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2013 in Berlin festgestellt? Zu 1.: Im Jahr 2013 wurden in Berlin 3.838.081 Verkehrsordnungswidrigkeiten registriert. 2. Wie erfolgte 2013 die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten, untergliedert nach: a) Mündlicher Verwarnung / Belehrung b) Verwarnungsgeld c) Bußgeld d) Fahrverbote? Zu 2.: a) Statistische Angaben über die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten erteilten mündlichen Verwarnungen und die dabei geführten verkehrsaufklä- renden Gespräche mit den Betroffenen werden nicht erfasst. b) Es wurden in 3.550.962 Fällen Verwarnungsgelder erhoben. c) Es wurden 287.119 Bußgeldbescheide erlassen. d) Es wurden 12.656 Fahrverbote verhängt. 3. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2013 durch die Bußgeldstelle bearbeitet und wie hoch war die eingenommene Verwarnungsgeldsumme einschließ- lich der eingenommenen Bußgelder insgesamt? Zu 3.: Im Jahr 2013 wurden bei der Bußgeldstelle 2.807.784 Verkehrsordnungswidrigkeiten im automatischen Verfahren (Sofortzahler) abgearbeitet, im Weiteren verblieben 1.030.297 Bearbeitungsvorgänge für die Buß- geldstelle, die nicht durch sofortige Zahlung beendet waren. Insgesamt wurden 2013 Einnahmen in Höhe von 70.343.639 € erzielt. 4. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt? Zu 4.: Von der Bußgeldstelle mussten im Jahr 2013 insgesamt 17.695 Verfahren wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt werden. Berlin, den 20. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)

Straßenverkehr: Stationäre Geräte zur Geschwindigkeitsmessung – Datenlage für das Jahr 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele fest installierte Geräte zur #Geschwindigkeitsmessung („#Blitzer“) gab es in Berlin zum Stichtag 31. Dezember 2013? Zu 1.: Im Land Berlin waren am 31. Dezember 2013 an 12 Standorten stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung installiert. 2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten? Zu 2.: Die stationären Überwachungsanlagen sind an folgenden Standorten installiert: – Scharnweberstraße/Antonienstraße, 13405 Berlin – Seestraße 91 – 93, 13347 Berlin – Schildhornstraße/Gritznerstraße, 12163 Berlin – Bundesautobahn (BAB) 100, Tunnel Ortsteil Britz, 12347 Berlin – Frankfurter Allee 169, 10365 Berlin – Bundesallee/Güntzelstraße, 10717 Berlin – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee, 10439 Berlin – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße, 10963 Berlin – Schloßstraße/Wolfensteindamm, 12165 Berlin, – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm, 13507 Berlin – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg, 13627 Berlin – Bundesallee/Nachodstraße, 10719 Berlin. 3. Wurden im Jahr 2013 neue „Blitzer“ installiert und falls ja, wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden? Zu 3.: Im Jahr 2013 wurden drei digitale stationäre Anlagen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung als Ersatz für drei analoge Rotlicht- überwachungsanlagen beschafft. Für den jeweiligen Standort wurden folgende Kosten (inkl. Mwst.) entrichtet: – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm: 115.615,94 Euro – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg: 115,615,94 Euro – Bundesallee/Nachodstraße: 117.168,89 Euro 4. Wie hoch waren 2013 die Kosten für den Betrieb eines „Blitzers“ (bitte Gesamtsumme und durchschnittliche Kosten pro Gerät)? Zu 4.: Für den Betrieb der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mussten im Haushaltsjahr 2013 durch die Polizei Berlin Mittel in Höhe von insgesamt 110.705,13 Euro aufgebracht werden. Hierbei entfallen auf – den Stromverbrauch 1.091,63 Euro, – die Wartung 102.609,80 Euro und – die Reparatur 7.003,70 Euro. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für die im Jahr 2013 neu errichteten Anlagen noch keine Betriebskosten entstanden sind, betrugen die Durchschnittskosten pro Anlage ca. 9.226 Euro. 5. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2013 durch stationäre Geschwindigkeitsmessungsgeräte erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassungen pro Gerät)? Zu 5.: Im Land Berlin wurden 2013 insgesamt 209.585 Geschwindigkeitsüberschreitungen durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: – Scharnweberstraße/Antonienstraße 4.641 Überschreitungen – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 1.222 Überschreitungen – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 9.344 Überschreitungen – Bundesallee/Güntzelstraße 19.361 Überschreitungen – Seestraße 91 – 93 15.787 Überschreitungen – Schloßstraße/Wolfensteindamm 1.712 Überschreitungen – Schildhornstraße/Gritznerstraße 31.880 Überschreitungen – Tunnel Ortsteil Britz 97.894 Überschreitungen – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 19.076 Überschreitungen – Frankfurter Allee 169 8.668 Überschreitungen Die Überwachungsanlagen an den Standorten – Bundesallee/Nachodstraße und – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm wurden der Polizei Berlin erst Mitte Dezember 2013 übergeben. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 wurden dort noch keine ahndungsfähigen Messungen durchgeführt. 6. Wie hoch war 2013 die Gesamtsumme der aufgrund der von stationären Blitzern festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen vereinnahmten Bußgelder? Zu 6.: Im Jahr 2013 wurden im Land Berlin durch die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.316.536,14 Euro vereinnahmt. Berlin, den 21. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)

Straßenverkehr + Straßenbahn: Wohnungsbau und Verkehrsplanung im Berliner Südosten

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Wohnungsbaupotenziale weist der #Stadtentwicklungsplan (#StEP) #Wohnen für den Bezirk Treptow-Köpenick mit welchen konkreten Standorten und wie vielen Wohneinheiten aus und mit welchem Bevölkerungsanstieg rechnet der Senat in diesem Bezirk in den nächsten Jahren? Antwort zu 1: Für den Bezirk Treptow-Köpenick wurden als langfristige Wohnungsbau-Potenziale, die zum Teil erst nach dem stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen Ziel-Jahr 2025 in Anspruch genommen werden sollen, ca. 36.000 Wohneinheiten (WE) ermittelt. Folgende größere Standorte sind im Entwurf des StEP Wohnen mit Realisierungsziel 2025 dargestellt: Wohnungsneubaubereich S-Bhf Altglienicke: 1.100 WE Wohnungsneubaubereich Köpenick-Zentrum 2.700 WE Wohnungsneubaubereich Dahmestadt 2.350 WE Wohnungsneubaubereich Johannisthal/ Adlershof 1.800 WE Folgende weitere Neubaustandorte mit Realisierungsziel 2025 sind im Entwurf des StEP Wohnen dargestellt: Tabbertstraße 6 300 WE Südostallee 132-134 250 WE Kleingartenanlage nördl. S-Bhf. Plänterwald 300 WE Eichbuschallee 51 300 WE Flutstraße / Fließstraße 600 WE Brunolfweg260 WE Altglienicker Höhe, 3. Bauabschnitt 250 WE Kleingartenanlage westl. S-Bhf. Plänterwald 700 WE Kleingartenanlage Zur Linde 450 WE Der Senat rechnet gemäß „Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 – 2030“ in seiner mittleren Variante bis zum Jahre 2025 für den Bezirk TreptowKöpenick mit ca. 263.700 Einwohnerinnen und Einwohnern. Frage 2: Auf welcher Grundlage und aufgrund welcher Bevölkerungsprognosen findet die #Verkehrsplanung der nächsten Jahre statt? Wie und mit welchen konkreten Projekten wird der StEP Verkehr an den StEP Wohnen angepasst? Antwort zu 2: Die Planungen des Landes Berlin beruhen jeweils auf den im Land vorliegenden, aktuellen Erkenntnissen; herbei werden auch die Erkenntnisse der Bevölkerungsprognose 2011-2030 berücksichtigt. Der verabschiedete Stadtentwicklungsplan Verkehr gibt genügend Spielräume, auf die derzeit absehbaren Entwicklungen reagieren zu können. Das Thema Wohnen alleine ist noch kein zwingender Auslöser für eine kurzfristige Anpassung des StEP Verkehr. Bis 2015 werden weitergehende Erkenntnisse, bspw. aus dem Zensus 2011, der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2013“ und der flächendeckenden Verkehrserhebungen im Straßenhauptnetz vorliegen, die eine valide Abschätzung zu Anpassungsbedarfen des StEP Verkehr erlauben werden. Neben diesen gesamtstädtischen Überlegungen und Betrachtungen sind die detaillierten Untersuchungen bspw. zu den Entwicklungsvorhaben und BebauungsplanVerfahren dazu da, die klein- als auch großräumigen Entwicklungen im Detail zu berücksichtigen und zu betrachten. Frage 3: Auf welcher Entwicklungsgrundlage wird die Kreuzung Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße umgebaut? Antwort zu 3: Der Knotenpunkt Wendenschloß- straße/Müggelheimer Straße ist in seiner Leistungsfähigkeit aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten mit langen Räumungszeiten und fehlenden Aufstellflächen als Trennung zwischen der einen Richtungsfahrbahn und den Straßenbahngleisen in Form einer Mittelinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer stark eingeschränkt. Die langen Räumzeiten bieten keinen Spielraum für die Optimierung der Signalsteuerung. Im Zuge des Knotenpunktumbaus wird aus der gegenwärtig versetzt angeordneten Haltestelle eine paarige Haltestelle. Die zusätzliche Aufstellfläche hat die gleiche Breite wie die Haltestelle. Ziel des Knotenpunktumbaus ist es, die verkehrsabhängige Steuerung flexibler zu machen und dadurch die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Dazu kommen die Vorteile der verbesserten Umsteigebeziehungen und kürzeren Furten für den Fußgängerverkehr sowie der barrierefreie Ausbau der Anlage. Bei der Planung des Umbaus des o. g. Knotenpunktes wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 9-57 VE „Marienhain“ berücksichtigt, der eine Bebauung mit 1.000 Wohneinheiten vorsieht. Es wurde durch entsprechende Untersuchungen der Nachweis erbracht, dass das zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen auch nach dem Umbau des Knotenpunktes abgewickelt werden kann. Frage 4: Für welchen Zeitraum ist die Sanierung der Salvador-Allende-Brücke vorgesehen und für welche Verkehrsbelastung wird die Brücke künftig ausgelegt? Antwort zu 4: Es ist vorgesehen, den Neubau der Salvador-Allende-Brücke ab dem Herbst 2015 durchzuführen. Hierbei handelt es sich um den Ersatz der bestehenden Brücke in vorhandener Trasse mit unveränderter Gradiente und Querschnittsaufteilung auf der Brücke. Frage 5: Ist die Lange Brücke am Schloss Köpenick dem aus den Wohnungsbauflächen resultierenden Verkehrszuwachs gewachsen und wann wird die Behelfsbrü- cke mit welchen Einschränkungen während des Ersatzneubaus ersetzt? Antwort zu 5: Die Lange Brücke ist bedingt durch den Bauwerkszustand den verkehrlichen Belastungen schon heute nicht gewachsen. Aus diesem Grund ist die Vorhaltung der Behelfsbrücke erforderlich. Die grundhafte Erneuerung bis hin zum Ersatzneubau der Langen Brücke ist in der Investitionsplanung 2013 bis 2017 des Landes Berlin mit einem Baubeginn im Jahr 2017 angemeldet. Vor Beginn der Maßnahme ist eine umfassende Instandsetzung der Behelfsbrücke durchzuführen, damit der ÖPNV- und Individualverkehr während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden kann. Nach Verkehrsfreigabe einer neuen Brücke, die auch die derzeitig bekannten Entwicklungen im Raum Köpenick berücksichtigt, kann die Behelfsbrücke ersatzlos zurückgebaut werden. Frage 6: Wer ist für die oben genannten Kreuzungsbereiche und Brückenbauten hinsichtlich Finanzierung und Organisation zuständig und inwieweit kann von einer kurzfristig gesicherten Finanzierung ausgegangen werden? Antwort zu 6: Da der Umbau des Knotenpunktes Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße einschließlich der Verlegung der Straßenbahnhaltestelle der Verbesserung der Barrierefreiheit von Verkehrsanlagen dient und somit vor allem von Seiten des ÖPNV bedingt ist, erfolgt die Finanzierung aus den aufgrund von Minderleistungen im Jahr 2008 einbehaltenen S-Bahn-Mitteln. Die BVG und die Verkehrslenkung Berlin (VLB) werden die Maß- nahme umsetzen. Für die Instandsetzung bzw. den Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken (hier Brücken) ist die Abteilung X der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln. Frage 7: Zu welcher Zeit fanden die Erhebungen zu den Fahrgastzahlen für die #Straßenbahnlinie #61 statt und wie gedenkt der Senat, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl im Südosten zu erwartende ansteigende Fahrgastzahl insbesondere im Sommer zum Strandbad Müggelsee und zu weiteren Erholungsorten entlang der Linie 61 mit dieser Straßenbahnlinie auch künftig ohne Emissionen im Umweltverbund bewältigen zu können? Antwort zu 7: Die BVG AöR führt – wie im restlichen Liniennetz – regelmäßige Erhebungen der Fahrgastzahlen auch auf der Linie 61 durch. Die letzten Erhebungen auf der Linie 61 erfolgten nach Angabe der BVG AöR im Juni und Oktober 2013. Darüber hinaus wurde durch die BVG AöR während der Sommerferien 2013 durch eine gesonderte Fahrgastzählung gezielt die Nachfrage an mehreren „Schönwetter-Wochenenden“ überprüft. Grundsätzlich wird die Nachfrageentwicklung auf jeder Linie beobachtet. Bei erkennbarem Handlungsbedarf (z.B. kapazitativen Problemen) werden mögliche Angebotsanpassungen geprüft. Aufgrund der stadtweit bestehenden steigenden Nachfrageentwicklung und den begrenzt verfügbaren finanziellen Mitteln zur Bestellung von ÖPNV-Leistungen muss jedoch stets eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Die Nachfrage auf der Linie 61 im Abschnitt vom SBahnhof Friedrichshagen nach Rahns-dorf/Waldschänke unterliegt aufgrund der An- und Abreise zum Strandbad Müggelsee starken saisonalen Schwankungen, die zudem sehr stark von der konkreten Wettersituation abhängig sind. Eine durchgängige Angebotsausweitung ist demnach nicht zu rechtfertigen. Die künftige Nachfrageentwicklung wird jedoch weiterhin beobachtet und bei Bedarf die Umsetzung kleinteiliger saisonaler Verbesserungen des Verkehrsangebotes geprüft. Frage 8: Plant der Senat – wie vor dem Hintergrund der Überlegungen, die Straßenbahnlinie 61 nach Rahnsdorf einzustellen, zu befürchten ist – eine Ausdünnung des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten oder welche konkreten ÖPNV-Ausbaumaßnahmen sind in den nächsten Jahren vom Senat vorgesehen? Antwort zu 8: Hinsichtlich der Zukunft der Straßenbahnlinie 61 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 17/12689 verwiesen. Diesbezüglich besteht kein ver- änderter Sachstand. Eine Ausdünnung des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten ist durch den Senat nicht geplant. Grundsätzlich muss das ÖPNV-Angebot der vorhandenen Fahrgastnachfrage im Hinblick auf einen effektiven Mitteleinsatz jedoch möglichst gut entsprechen. Bei merkbaren Nachfrageveränderungen wird daher nach Möglichkeit das ÖPNV-Angebot entsprechend angepasst. Hinsichtlich der infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen im ÖPNV im Südosten Berlins erfolgte im Jahr 2011 mit der Inbetriebnahme der Straßenbahnneubaustrecke vom S-Bahnhof Adlershof zum Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof (#WISTA) eine qualitativ hochwertige Erschließung des sich dynamisch entwickelnden Gebietes. Gemäß StEP Verkehr soll die #Straßenbahnstrecke von der WISTA bis Schöneweide, #Sterndamm verlängert werden und so der besseren Erschließung und Anbindung der Bereiche der WISTA um den Groß-Berliner Damm und als Verknüpfung zwischen den Stadtteilen Adlershof und Schöneweide dienen. Die entsprechenden Planungen sind bereits in Bearbeitung, so dass das #Planfeststellungsverfahren für diese #Straßenbahnneubaustrecke voraussichtlich noch 2014 eingeleitet werden könnte. Eine weitere Verbesserung des Straßenbahnangebotes im Berliner Südosten erfolgt mit der Inbetriebnahme des #Kehrgleises An der #Wuhlheide voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Hierdurch kann die ÖPNV-Bedienung des Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (#HTW) an der Wilhelminenhofstraße verbessert werden. Nach Baufertigstellung wird die Linie 67 zwischen Schö- neweide und der HTW verdichtet. Aus Richtung Norden erfolgen auf der Linie 27 weiterhin gezielte Verstärkerfahrten bis zur neuen Zwischenendstelle. Darüber hinaus sind in den nächsten Jahren keine weiteren Neubaumaß- nahmen für Straßenbahn und S-Bahn im Berliner Südosten geplant. Ergänzend dazu weist der StEP Verkehr mittelfristig Verbesserungen im Regionalverkehr durch den Bau des Regionalbahnhofes Köpenick aus. Berlin, den 24. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)

Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Ersatzloser Rückbau des Notsteges an der Lohmühlenbrücke in Berlin – Neukölln

www.berlin.de Aufgrund der Errichtung der Berliner Mauer am 13.08.1961, die die beiden Stadthälften Berlins voneinander trennte, war es nicht mehr möglich, die #Lohmühlenbrücke über den #Neuköllner #Schifffahrtskanals zu betreten. Der #Lohmühlenplatz nördlich der Brücke befand sich in Ost-Berlin und war abgesperrter Grenzbereich. Das Bauwerk hatte seine Funktion verloren. Um den Neuköllnern beidseits des Kanals erhebliche Umwege über die rd. 600 m entfernte #Wildenbruchbrücke zu ersparen, wurde im Jahr 1962 im Abstand von 60 m zur Lohmühlenbrücke ein 33 m langer #Notsteg für Fußgänger errichtet. Nunmehr bestand wieder eine Fußgängerverbindung zwischen Kielufer und Weichselplatz in Berlin-Neukölln. Dieser Notsteg hat mit dem Fall der Mauer seine eigentliche Funktion verloren. Für den weiteren Erhalt des Notsteges wäre nunmehr eine umfassende Instandsetzung durchzuführen. Die dafür erforderliche Erneuerung des Bohlenbelages, der Ersatz der Holzgeländer durch ein den heutigen Anforderungen gerechtes Stahlgeländer und des Korrosionsschutzes der Stahlkonstruktion einschließlich Einhausung würden erhebliche Kosten verursachen. Mit dem Bezirksamt Neukölln wurde Einvernehmen hergestellt, dieses aufgrund der besonderen politischen Situation Berlins hergestellte Bauwerk wieder zu entfernen. Die Demontagearbeiten erfolgen im Zeitraum vom 17. bis 21.03.2014. Das Kielufer wird aufgrund der Bautätigkeiten und zwecks Kranaufstellung für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Fuß- und Radfahrerverkehr ist – von kurzzeitigen Unterbrechungen während der Kranverschwenkungen einmal abgesehen – sichergestellt. Am 17.03.14 werden die bauvorbereitenden Arbeiten durchgeführt einschl. Entfernung des Bohlenbelages. Ab dem späten Vormittag des 18.3.2014 wird das stählerne Mittelfeld des dreiteiligen Überbaus demontiert und abtransportiert. Am folgenden Mittwoch werden mit einem kleineren Mobilkran beide Außenfelder entfernt. An den Folgetagen erfolgt die Demontage der Postamente, die Böschungsbereiche werden profiliert und die Böschungsgeländer als Absturzsicherung eingebaut. Die Kosten für die Demontagearbeiten und die Wiederherstellung der Uferbereiche betragen rund 42.000,00 €.Bilder: Luftbild Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt