Pressemitteilung vom 07.03.2014, 09:10 Uhr Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der Bundesautobahn A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel, Tegel Ortskern, Forstamt Tegel und Beyschlagsiedlung Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der BAB A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel (TFT), Tegel Ortskern (TTO), Forstamt Tegel (TFA) und Beyschlagsiedlung (TBS) durch. Die nächtlichen Sperrungen erfolgen im Rahmen der Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten werden folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 111 In der Nacht vom 10.03.2014 zum 11.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung beider Fahrtrichtungen Nord/Süd von Anschlussstelle (AS) Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht von AS Waidmannsluster Damm bis AS Schulzendorfer Str. in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr In der Nacht vom 11.03.2014 zum 12.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm In den Nächten vom 12.03.2014 zum 13.03.2014 und vom 13.03.2014 zum 14.03.2014 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AS Waidmannsluster Damm bis AS Am Festplatz Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der ersten Nacht von AS Schulzendorfer Str. bis AS Am Festplatz in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Kategorie: Straßenverkehr
Straßenverkehr + Bahnverkehr: Der Sterndamm bleibt dicht Deutsche Bahn prüft Sperrung für weitere drei Jahre, aus BerlinerWoche
http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-treptow-koepenick/niederschoeneweide/artikel/37228-deutsche-bahn-prueft-sperrung-fuer-weitere-drei-jahre/
Niederschöneweide. Der Sterndamm bleibt unterhalb der Bahnbrücken am S-Bahnhof Schöneweide vorerst gesperrt. Ursprünglich hätte dieser Zustand nur bis zum 28. Februar dauern sollen. „Die Brückendurchfahrt Sterndamm bleibt weiterhin bis zum 14. März gesperrt. Der Bauablauf musste erheblich verändert werden, da Gas- und Wasserleitungen unter der Straße abweichend von den vorhandenen Plänen aufgefunden worden waren“, teilte Bahnsprecher Gisbert Gahler auf Nachfrage mit. Fast wortgleich war bereits die bis Weihnachten 2013 geplante Sperrung kurz vor Fristablauf begründet worden. Nun kommt es aber noch dicker. Laut Deutscher Bahn droht die Vollsperrung für die nächsten …
Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der Bundesautobahn A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel, Tegel Ortskern, Forstamt Tegel und Beyschlagsiedlung, aus Senat
www.berlin.de Zur #Aufrechterhaltung der #Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt #Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten an der BAB #A111 und in den Tunneln Flughafen Tegel (TFT), Tegel Ortskern (TTO), Forstamt Tegel (TFA) und Beyschlagsiedlung (TBS) durch.
Die nächtlichen Sperrungen erfolgen im Rahmen der Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten werden folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 111 In der Nacht vom 10.03.2014 zum 11.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung beider Fahrtrichtungen Nord/Süd von Anschlussstelle (AS) Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht von AS Waidmannsluster Damm bis AS Schulzendorfer Str. in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr In der Nacht vom 11.03.2014 zum 12.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm In den Nächten vom 12.03.2014 zum 13.03.2014 und vom 13.03.2014 zum 14.03.2014 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AS Waidmannsluster Damm bis AS Am Festplatz Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der ersten Nacht von AS Schulzendorfer Str. bis AS Am Festplatz in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Straßenverkehr: Ökologische Entwicklung der Straßenbeleuchtung, aus Abgeordnetenhaus
www.berlin.de
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit werden beim Neubau oder der Umrüstung von #Straßenbeleuchtung das zunehmende Problem der #Lichtverschmutzung und ökologische Auswirkungen einbezogen und in der Wahl der #Leuchtmittel berücksichtigt? Antwort zu 1: Das Land Berlin hat 2011 ein Lichtkonzept veröffentlicht, welches auch Grundsätze zum Schutz von Umwelt, Menschen und Tieren enthält. Diese sind beim Neubau oder der Umrüstung von Beleuchtungsanlagen zu beachten. Unter anderem ist vorgegeben, dass die Konstruktion der Leuchten eine Abstrahlung des Lichtes in den oberen Halbraum und damit die Lichtverschmutzung so weit wie möglich verhindern muss. Die Leuchten müssen außerdem geschlossen sein, um nachtaktive Insekten nicht zusätzlich anzuziehen und verenden zu lassen. Beides ist heute Stand der Technik bei Straßenleuchten. Die Leuchtmittel sind infolge der Vorgabe des Lichtkonzeptes (warmweißes Licht) begrenzt auf Kompaktleuchtstofflampen, Halogenmetalldampflampen und LED. Die Entscheidung für das Leuchtmittel erfolgt aufgrund der konkreten Rahmenbedingungen des Bauvorhabens. Ziel ist, mit einem möglichst geringen Energieeinsatz eine verkehrssichere Ausleuchtung von Straße und Gehweg zu erreichen. Und dabei eine Leuchte zu verwenden, die wirtschaftlich zu betreiben ist. Frage 2: Inwieweit gibt es Untersuchungen zu Energie- und Kostenersparnissen für das Land durch den Einsatz von LED-Straßenbeleuchtung im Vergleich zu anderen Beleuchtungsarten? Antwort zu 2: Die Energie- und Kostenersparnis ist abhängig von der Art der Beleuchtung, die mit der LEDLeuchte abgelöst wird. ereits elektrisch betriebene Leuchte auf LED umgerüstet wird, sind geringe Einspareffekte zu erwarten. Das Land Berlin hat Ende der 1990er Jahre in allen Leuchten, die bis dahin mit 2 Leuchtmitteln betrieben wurden, ein Leuchtmittel inaktiviert. Daher werden die Leuchten heute bereits mit einem so niedrigen Stromverbrauch betrieben, dass nur geringe Einsparungen bei einer Umrüstung möglich sind. Hingegen ist bei der Umrüstung von Leuchten, die noch mit Quecksilberdampfhochdrucklampen (HQL) betrieben werden, mit Energieeinsparungen in der Grö- ßenordnung von ca. 50 Prozent zu rechnen. Diese Einsparungen können allerdings auch bei konventionellen Leuchtmitteln erzielt werden, nicht nur mit der LED. Die derzeit noch höheren Beschaffungskosten von LEDLeuchten gegenüber konventionellen Leuchten gleichen die Vorteile im Betrieb (lange Lebensdauer der LED, geringe Wartungskosten) bisher noch nicht aus. Wesentlich größere Effekte sind bei der Umrüstung vom Energieträger Gas auf Strom möglich. Während eine Gasaufsatzleuchte im Jahr 4.469 kWh Gas verbraucht, liegt der Stromverbrauch bei einer adäquaten LEDLeuchte bei 100 kWh. Es kann bei diesem Leuchtentyp davon ausgegangen werden, dass die Betriebskosten je Leuchte und Jahr um 300 € sinken (davon 230 € Energiekosten). Bei der Umrüstung der Gasreihenleuchten können Einsparungen von durchschnittlich 500 € je Leuchte und Jahr erzielt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verfolgt die Entwicklung von LED-Straßenleuchten bereits seit 2009. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Lichttechnik an der TU Berlin wurden sowohl technische als auch ökologische und wirtschaftliche Untersuchungen unterstützt. Auch das Forschungsprojekts „Verlust der Nacht“, welches unter der Leitung des Leibniz-Institutes den Einfluss der LED-Straßenbeleuchtung auf Mensch und Tier untersucht, nutzte die in der Leibniz-Straße auf LED umgerüsteten Straßenleuchten für Forschungszwecke. Frage 3: In welchem Umfang ist der Ausbau von ökologisch verträglichen Straßenbeleuchtungen wie LED Beleuchtung geplant oder schon umgesetzt bzw. welche Unternehmen sind an diesem Prozess beteiligt? Antwort zu 3: Aktuell betreibt die Senatsverwaltung 600 LED-Leuchten, vertreten sind alle namhaften Hersteller von Straßenleuchten. Es ist geplant, in 2014 und 2015 weitere 2.000 LEDLeuchten zu beschaffen. Ein Auftrag zur Beschaffung von 700 LED-Leuchten als Ersatz von Gasaufsatzleuchten wurde nach einem EU-weiten Vergabeverfahren im Januar 2014 an eine Arbeitsgemeinschaft aus Berlin-Brandenburger Leuchtenherstellern erteilt. Die Ausschreibung der anderen 1.400 Leuchten steht noch aus. Für diese Vorhaben konnten Fördermittel eingeworben werden, so dass sich finanzielle Vorteile von LED-Leuchten gegenüber konventionellen elektrischen Leuchten ergaben. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)
Straßenverkehr: Ökologische Entwicklung der Straßenbeleuchtung, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Inwieweit werden beim Neubau oder der Umrüstung von #Straßenbeleuchtung das zunehmende Problem der #Lichtverschmutzung und #ökologische Aus-wirkungen einbezogen und in der Wahl der #Leuchtmittel berücksichtigt? Antwort zu 1: Das Land Berlin hat 2011 ein #Lichtkonzept veröffentlicht, welches auch Grundsätze zum Schutz von Umwelt, Menschen und Tieren enthält. Diese sind beim Neubau oder der Umrüstung von Beleuchtungsanla-gen zu beachten. Unter anderem ist vorgegeben, dass die Konstruktion der Leuchten eine Abstrahlung des Lichtes in den oberen Halbraum und damit die Lichtverschmut-zung so weit wie möglich verhindern muss. Die Leuchten müssen außerdem geschlossen sein, um nachtaktive In-sekten nicht zusätzlich anzuziehen und verenden zu las-sen. Beides ist heute Stand der Technik bei Straßenleuch-ten. Die Leuchtmittel sind infolge der Vorgabe des Licht-konzeptes (warmweißes Licht) begrenzt auf Kompakt-leuchtstofflampen, Halogenmetalldampflampen und LED. Die Entscheidung für das Leuchtmittel erfolgt aufgrund der konkreten Rahmenbedingungen des Bauvorhabens. Ziel ist, mit einem möglichst geringen Energieeinsatz eine verkehrssichere Ausleuchtung von Straße und Gehweg zu erreichen. Und dabei eine Leuchte zu verwenden, die wirtschaftlich zu betreiben ist. Frage 2: Inwieweit gibt es Untersuchungen zu Ener-gie- und Kostenersparnissen für das Land durch den Ein-satz von LED-Straßenbeleuchtung im Vergleich zu ande-ren Beleuchtungsarten? Antwort zu 2: Die Energie- und Kostenersparnis ist abhängig von der Art der Beleuchtung, die mit der LED-Leuchte abgelöst wird. Sofern eine bereits elektrisch betriebene Leuchte auf LED umgerüstet wird, sind geringe Einspareffekte zu erwarten. Das Land Berlin hat Ende der 1990er Jahre in allen Leuchten, die bis dahin mit 2 Leuchtmitteln betrie-ben wurden, ein Leuchtmittel inaktiviert. Daher werden die Leuchten heute bereits mit einem so niedrigen Strom-verbrauch betrieben, dass nur geringe Einsparungen bei einer Umrüstung möglich sind. Hingegen ist bei der Umrüstung von Leuchten, die noch mit Quecksilberdampfhochdrucklampen (HQL) betrieben werden, mit Energieeinsparungen in der Grö-ßenordnung von ca. 50 Prozent zu rechnen. Diese Einspa-rungen können allerdings auch bei konventionellen Leuchtmitteln erzielt werden, nicht nur mit der LED. Die derzeit noch höheren Beschaffungskosten von LED-Leuchten gegenüber konventionellen Leuchten gleichen die Vorteile im Betrieb (lange Lebensdauer der LED, geringe Wartungskosten) bisher noch nicht aus. Wesentlich größere Effekte sind bei der Umrüstung vom Energieträger Gas auf Strom möglich. Während eine Gasaufsatzleuchte im Jahr 4.469 kWh Gas verbraucht, liegt der Stromverbrauch bei einer adäquaten LED-Leuchte bei 100 kWh. Es kann bei diesem Leuchtentyp davon ausgegangen werden, dass die Betriebskosten je Leuchte und Jahr um 300 € sinken (davon 230 € Energie-kosten). Bei der Umrüstung der Gasreihenleuchten kön-nen Einsparungen von durchschnittlich 500 € je Leuchte und Jahr erzielt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt verfolgt die Entwicklung von LED-Straßenleuchten bereits seit 2009. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Lichttechnik an der TU Berlin wurden sowohl technische als auch ökologische und wirtschaftliche Untersuchungen unterstützt. Auch das Forschungsprojekts „Verlust der Nacht“, welches unter der Leitung des Leibniz-Institutes den Einfluss der LED-Straßenbeleuchtung auf Mensch und Tier untersucht, nutzte die in der Leibniz-Straße auf LED umgerüsteten Straßenleuchten für Forschungszwe-cke. Frage 3: In welchem Umfang ist der Ausbau von öko-logisch verträglichen Straßenbeleuchtungen wie LED Beleuchtung geplant oder schon umgesetzt bzw. welche Unternehmen sind an diesem Prozess beteiligt? Antwort zu 3: Aktuell betreibt die Senatsverwaltung 600 LED-Leuchten, vertreten sind alle namhaften Herstel-ler von Straßenleuchten. Es ist geplant, in 2014 und 2015 weitere 2.000 LED-Leuchten zu beschaffen. Ein Auftrag zur Beschaffung von 700 LED-Leuchten als Ersatz von Gasaufsatzleuchten wurde nach einem EU-weiten Vergabeverfahren im Janu-ar 2014 an eine Arbeitsgemeinschaft aus Berlin-Branden-burger Leuchtenherstellern erteilt. Die Ausschreibung der anderen 1.400 Leuchten steht noch aus. Für diese Vorha-ben konnten Fördermittel eingeworben werden, so dass sich finanzielle Vorteile von LED-Leuchten gegenüber konventionellen elektrischen Leuchten ergaben. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)
Straßenverkehr + U-Bahn: Teildeckelung der Baustelle am künftigen U-Bahnhof Unter den Linden
http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1801965.html
Auf der Baustelle für den #U-Bahnhof Unter den #Linden wird, ähnlich wie bereits schon am zukünftigen #U-Bahnhof Berliner #Rathaus, ein Teil der #Baustelle in einem konzentrierten Verfahren gedeckelt. Im östlichen Baustellenbereich wird die #Baugrube nach oben hin geschlossen, dadurch reduzieren sich bei den künftigen Bauarbeiten die Belastungen durch Lärm und Staub. Für die Betonage sowie für den Auf- und Abbau der notwendigen Geräte wird die Friedrichstraße zwischen Mittelstraße und Behrenstraße vom 07.03., circa 10:00 Uhr, bis 10.03.2014, circa 12:00 Uhr, gesperrt. Diese Maßnahmen sind mit den zuständigen Stellen des Landes Berlin abgestimmt.
Straßenverkehr: Verkehrslenkung Berlin, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche #Personalausstattung hat derzeit die #VLB zur Bearbeitung wie vieler Anträge pro Jahr über #Baumaßnahmen im übergeordneten #Straßennetz – um wie viele Mitarbeiter ist bzw. soll die Personalausstattung (auf Dauer oder zeitbegrenzt) erhöht werden? Frage 2: Haben alle Mitarbeiter der VLB die Befähigung und die Kompetenz zur Anordnung? Wenn nein, wie viele Mitarbeiter stehen zur Anordnung zur Verfügung, wie viele Mitarbeiter leisten in diesem Zusammenhang Zuarbeit? Antwort zu 1 und 2: Die #Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist nicht nur zentrale #Straßenverkehrsbehörde für temporäre und Daueranordnungen im Hauptverkehrsstraßennetz, sondern erfüllt auch andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, beispielsweise als Träger der Baulast für Lichtsignalanlagen und als Verkehrsregelungszentrale. Der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ der VLB verfügt derzeit über eine Personalausstattung von 13 etatisierten Dienstkräften, davon eine Mitarbeiterin mit einem Jahresarbeitsvertrag. Durchschnittlich werden hier pro Jahr ca. 4.000 verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt. Die Zahl der Anträge wird dabei statistisch nicht erfasst. Neben den 13 etatisierten Dienstkräften wird der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ derzeit durch fünf externe Dienstleister, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, unterstützt. Eine Verstärkung des Arbeitsbereiches soll durch vier befristete Beschäftigungspositionen erfolgen. Das Auswahlverfahren wird zurzeit durchgeführt. Frage 3: Welche Kompetenz und technischen Hilfen haben die jeweiligen Mitarbeiter der VLB zur Koordinierung bzw. zur Beurteilung und Prüfung über die beantragte Baumaßnahme (Dauer, Umfang und Wahl des Bauverfahrens)? Antwort zu 3: Für die Prüfung und Koordinierung einzelner Baustellen sind grundsätzlich gemäß § 11 Absatz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) die Straßenbaubehörden im Rahmen des Sondernutzungserlaubnisverfahrens zuständig. Sofern Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs im übergeordneten Straßennetz zu erwarten sind, wird auch im Rahmen der Einvernehmensherstellung durch die VLB mit dort vorhandenem Ingenieurswissen darauf geachtet, dass die Inanspruchnahme des Straßenlands auf geringstmögliche Dauer und Umfang beschränkt wird. Für diese verkehrliche Koordinierung steht der VLB das Modul Ereignismanagement des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) zur Verfügung. Frage 4: Welche Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung besteht derzeit (bitte um Unterteilung zwischen größeren und kleineren Maßnahmen sowie der Arbeitsschritte für Prüfung im eigenen Bereich, Einvernehmens Herstellung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger)? Antwort zu 4: Statistische Angaben zur Bearbeitungsdauer werden nicht erhoben. Bei Vorlage anordnungsfähiger Unterlagen finden die Anhörungen der Polizei und der Straßenbaulastträger sowie Abstimmungen mit weiteren zu beteiligenden Behörden, Leitungsnetzbetreibern bzw. mit den Unternehmen des ÖPNV zeitnah zum geplanten Baubeginn statt. Komplexe Großbaumaßnahmen wie z. B. der Umbau der Invalidenstraße bedingen eine Vielzahl von Einzelanordnungen. Einen wesentlichen Teil der Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung stellen die Überarbeitungszeiten der Antragsteller dar. Da es kaum Anträge gibt, die sofort anordnungsfähig sind, sind häufig aufwändige Nachforderungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VLB erfor- derlich. Daher ist eine Aussage zur jeweiligen Bearbeitungsdauer der Einzelanordnung nicht möglich. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach Mitarbeiter der VLB eine notwendige Verlängerung von Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger (z.B. Ordensmeister Str.) verweigert haben und damit erhebliche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstanden sind? Wenn ja, mit welcher Begründung ist dies erfolgt und was hat der Senat unternommen, um derartige Missstände in Zukunft auszuschließen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Neustrukturierung und Schaffung der VLB im Vergleich zu den zuvor vorhandenen Strukturen (Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei etc.) insbesondere hinsichtlich einer wirkungsvollen und optimalen Koordinierung von zeitlich beschränkten Verkehrseinschränkungen durch Baumaßnahmen? Antwort zu 6: Vor Gründung der VLB am 1. September 2004 wurden die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben vom Polizeipräsidenten in Berlin wahrgenommen. Neben dem als Straßenverkehrsbehörde zuständigen Landespolizeiverwaltungsamt waren für die Anordnung und Überwachung von Baumaßnahmen dezentral zuletzt sechs Polizeidirektionen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit Unterstützung von Polizeivollzugskräften zuständig, zusätzlich waren die Polizeiabschnitte für bestimmte Anordnungen verantwortlich. Mit Gründung der VLB wurden die Aufgaben der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen bei Einrichtung von Arbeitsstellen im übergeordneten Hauptstraßennetz zentralisiert und der VLB übertragen. Angesichts des Zuwachses an Baumaßnahmen in Berlin stellen die Koordinierung von Sondernutzungen für Baumaßnahmen durch die Straßenbaubehörden und die verkehrliche Koordinierung und Anordnung durch die VLB im Hauptverkehrsstraßennetz sowie die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden im Nebennetz eine dauernde Herausforderung dar. Mit der derzeitigen Initiative des Senats, die Baustellenkoodinierung auch durch die Wiedereinführung des Aufgrabeverbots zu verbessern, wird sich noch deutlicher zeigen, dass sich die Einrichtung einer zentralen Straßenverkehrsbehörde im Land Berlin für die übergeordneten Straßen bewährt hat. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, wie seitens der bezirklichen Stellen die aktuellen Strukturen bewertet werden und werden Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaulastträgern mit der VLB beklagt? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt und was hat der Senat zur nachhaltigen Optimierung wann veranlasst? Antwort zu 7: Die Straßenbaulastträger bemängelten in der Vergangenheit in erster Linie die aus ihrer Sicht zu langen Bearbeitungszeiträume der VLB. Die Abstimmungen mit den Bauherren bzw. ausführenden Firmen zur Beibringung anordnungsfähiger Antragsunterlagen und Verkehrszeichenpläne sind, wie unter den Punkten 4 und 6 ausgeführt, äußerst zeitintensiv. Daher wurden und werden intensive Gespräche mit den Bezirken geführt, um zu Verbesserungen zu gelangen. Die personellen Optimierungen bei der VLB sind in der Antwort zu 1 und 2. ausgeführt. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)
U-Bahn + Straßenverkehr: Unter den Linden, aus FAZ
http://www.faz.net/aktuell/reise/berlin-unter-den-linden-12827342.html
In Berlin fährt die absurdeste, einsamste #U-Bahn der Welt. Sie hat nur drei Stationen, aber das Leben zahlreicher Bäume gefordert. Dafür verursacht sie oberirdisch schöne #Weltstadt-Staus. Der Straßenname Unter den #Linden ist voller grammatischer Mucken, was man schon daran merkt, dass man sich schwertut, den Ort des dazugehörigen unterirdischen Bahnhofs zu beschreiben: Liegt dieser Bahnhof unter Unter den Linden? Und ist, was Unter den Linden liegt, eben so zwingend unter den Linden, dass die Ortsangabe im Zweifelsfall auch für die noch weit unter dem Bahnhof liegende Hölle gilt? Die Berliner Obrigkeit hat das Problem gelöst, indem sie den Bahnhof umbenannt hat. Unter den Linden liegt jetzt die Station Brandenburger Tor, und wenn man dort, unter den Linden und der S-Bahn, nachschaut, ob bald die Hölle anfängt, findet man etwas, das ihr zumindest ähnelt. Es ist die sinnloseste, absurdeste, einsamste U-Bahn …
Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der A 100
Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der #BAB #A100 und im #Tunnel Ortsteil #Britz (TOB) aus. Die nächtlichen Sperrungen erfolgen im Rahmen der Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 100 In der Nacht vom 03.03.2014 zum 04.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung in beiden Fahrtrichtungen (FR) von Anschlussstelle (AS) Gradestraße bis AS Buschkrugallee Zusätzlich gesperrt sind: – AS Buschkrugallee FR Süd (Schönefeld) die BAB-Zufahrt – AS Grenzallee FR Nord (Tempelhof) die BAB-Zufahrt In der Nacht vom 04.03.2014 zum 05.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AS Gradestraße bis AS Buschkrugallee In den Nächten vom 05.03.2014 zum 06.03.2014 und vom 06.03.2014 zum 07.03.2014 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Buschkrugallee bis AS Gradestraße Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Straßenverkehr: Brücke muss erneuert werden Vollsperrung für zwei Jahre wäre eine Katastrophe, aus BerlinerWoche
http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-treptow-koepenick/mueggelheim/artikel/36668-vollsperrung-fuer-zwei-jahre-waere-eine-katastrophe/
#Müggelheim. Von Müggelheim in die brandenburgische Nachbargemeinde #Gosen sind es mit Auto oder Bus vielleicht fünf Minuten. Falls die Neue #Fahlenbergbrücke an der Stadtgrenze komplett gesperrt würde, könnten daraus schnell 60 Minuten werden. Die 1983 errichtete Querung über den #Gosener #Kanal ist baufällig. Eine im August 2010 begonnene Sanierung war im Frühjahr 2011 abgebrochen worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Brücke wegen gravierender Schäden nicht zu reparieren ist. Nun soll ab Frühjahr 2015 eine neue Brücke gebaut werden. Bisher gibt es keine Zusage, dass die kürzeste Verbindung zwischen Berlin und Brandenburg in dieser Zeit durch eine …



