Elektromobilität + Güterverkehr + Straßenverkehr: Transporter mit Geweih auf dem Führerhaus Strom-Lkw vor Praxiseinführung in Deutschland / Teststrecke bei Templin in der Uckermark für mehr Umweltfreundlichkeit, aus Lausitzer Rundschau

http://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/Transporter-mit-Geweih-auf-dem-Fuehrerhaus;art25,5236990

#TEMPLIN/BERLIN Der #Güterverkehr in Deutschland wächst. Doch nur einen Teil dieses #Zuwachses kann die Schiene übernehmen. Lkw-Strecken unter Strom könnten helfen, mehr Transporte ohne zusätzlichen CO2-Ausstoß zu bewältigen. Bald wird das in der Praxis getestet.
Es ist ein seltsamer Anblick. Ein Stück Autobahn in der Uckermark, zwei Spuren, kein Verkehr. Rechts am Fahrbahnrand, direkt neben der Leitplanke, säumen #Strommasten die Strecke. Im November-Nieselregen nähern sich zwei Lastwagen. Sie sehen aus, als trügen sie Geweihe auf dem Führerhaus. Es sind Stromabnehmer, die sich an eine Oberleitung drücken.
Was hier auf einer 2,2 Kilometer langen Teststrecke des #Siemens-Konzerns in Templin- #Groß Dölln – 60 Kilometer nördlich von Berlin – zu beobachten ist, könnte schon bald Realität auf einem echten Autobahn-Abschnitt werden. Nach Tausenden Probefahrten mit mehreren Lkw-Prototypen seit …

Straßenverkehr: MÄNGELLISTE DES SENATS Berlins Brücken sind baufällig und kaputt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/maengelliste-des-senats-berlins-bruecken-sind-baufaellig-und-kaputt,10809148,32410576.html

In Berlin gelten 83 #Brücken als #marode, 40 müssen #abgerissen und #ersetzt werden. Auf der #Mängelliste des Senats kommt vor allem ein Bezirk häufig vor: Treptow-Köpenick. Allein sechs marode Brücken stehen hier.
Vor einem Jahr stürzte ein Auto von der Langen Brücke in Köpenick ins Wasser. Zwei der vier Insassen starben. Laut Polizeibericht fuhr der Pkw zu schnell, aber ein Gutachter empfahl auch dringende Nachbesserungen am Unfallort. Die Bordsteinkante der Brücke sei zu erhöhen und ein zusätzliches Geländer anzubringen. Erst jetzt, ein Jahr danach, wird dies getan.
Die Lange Brücke, die zwischen Spindlersfeld und Schlossplatz Köpenick über die Dahme führt, ist über 100 Jahre alt und denkmalgeschützt. In den 1990er-Jahren, während ihrer Sanierung, wurde daneben die Behelfsbrücke errichtet, an der der Unfall geschah. Beide Bauwerke zählen zu jenen 83 Brücken in Berlin, die offiziell als Sanierungsfall gelten.
Auf der Mängelliste des Senats kommt Treptow-Köpenick besonders oft vor. Von den 40 Brücken, die so kaputt sind, dass sie abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden müssen, stehen …

Straßenbahn: Gleis- und Fahrbahnarbeiten am S+U Friedrichstraße

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1818

Die BVG führt dringend erforderliche #Gleisbauarbeiten in der #Dorotheenstraße
zwischen Universitätsstraße und Am Kupfergraben durch. Hier müssen #Fahrbahnschäden
behoben werden und das Gleis muss neu verankert werden.
Des Weiteren wird die BVG gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt, Schäden an der #Übergangskonstruktion zur #Weidendammer
Brücke beheben.
Um die Arbeiten durchführen zu können, wird der Streckenabschnitt von Oranienburger
Straße bis Am Kupfergraben von Montag, den 09. November
2015, 04:30 Uhr bis Montag, den 30. November 2015, 04:30 Uhr gesperrt.
Die Straßenbahnlinie #M1 fährt in dieser Zeit nur zwischen Rosenthal Nord
bzw. Niederschönhausen, Schillerstr. und S Hackescher Markt. Ein Ersatzverkehr
mit Bussen für die Linie M1 wird eingerichtet und fährt zwischen S Hackescher
Markt und Mitte, Am Kupfergraben.
Die Linie #12 fährt vom 09. November 2015, 04:30 Uhr bis 14. November 2015,
08:00 Uhr zwischen Weißensee, Pasedagplatz und Prenzlauer Berg, Björnsonstr.
Vom 14. November 2015, 08:00 Uhr bis 15. November 2015, 07:00
entfällt die Linie 12 wegen Bauarbeiten in der Berliner Allee komplett und wird
dafür auf der ganzen Linie mit Bussen ersetzt. Im Anschluss fährt die Linie 12
bis 30. November 2015, 04:30 Uhr wieder von Weißensee, Pasedagplatz
nach Prenzlauer Berg, Björnsonstr. Auch in der ersten und dritten Bauphase
ist ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Prenzlauer Allee/Ostseestr. und
Mitte, Am Kupfergraben eingerichtet.
Im Bereich Hackescher Markt, Oranienburger Straße und Friedrichstraße finden
Fahrgäste zahlreiche Umfahrungsmöglichkeiten. Mit den S-Bahnlinien S1,
S2, S25 sowie den Ost-West-Verbindungen der S-Bahn und der U-Bahnlinie 6
erreicht der Großteil der Fahrgäste schnell und komfortabel sein Ziel.

Radverkehr + Straßenverkehr: Fahrradfreundlicher Umbau der Pappelallee/ Stahlheimer Straße, aus Senat

www.berlin.de

Im Zusammenhang mit dem #fahrradfreundlichen Umbau der #Pappelallee / #Stahlheimer Straße werden notwendige Baumfällungen schrittweise Ende dieses Jahres bzw. Anfang 2016 durchgeführt. Ab der 46. Kalenderwoche werden vier Bäume vor den Grundstücken Pappelallee 37, 38 und 44 sowie Stahlheimer Straße 3 gefällt. Ende des Jahres bzw. Anfang 2016 werden die Fällungen dann auf der westlichen Gehwegseite fortgesetzt. Neue Bäume werden dann im kommenden Jahr gesetzt.
„Zwischen Politik, Verwaltung und den Bürgern wurde in den Jahren 2013 und 2014 in drei Informationsveranstaltungen und verschiedenen Ortsbesichtigungen über den Zustand des vorhandenen Baumbestands und Folgen für die Umbaumaßnahme debattiert. Für jeden einzelnen Baum wurde detailliert der Zustand und das Schadensbild anhand des öffentlich vorgestellten Baumgutachtens erläutert. Im Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurde der vielfach geäußerte Wunsch nach einer Vielfalt neu zu pflanzender Bäume aufgenommen. Die Pappelallee / Stahlheimer Straße wird mit Kirsch- und Amberbäumen und einer Rosskastanie markant gestaltet“, erklärt Jens-Holger Kirchner (Bü90/Grünen), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung.

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Straßenbahn: Neue Gleise für die Riesaer Straße

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1808

Die BVG erneuert in der Zeit von Montag, 02. November 2015, 04:30 Uhr bis
Montag, den 09. November 2015, 04:30 Uhr #Gleise und #Weichen auf der #Riesaer
Straße. Der #Straßenbahnverkehr wird deshalb zwischen den Haltestellen
Betriebshof Marzahn und Riesaer Straße unterbrochen. Die Linie #M6 fährt
während dieser Zeit nur zwischen den Haltestellen S Hackescher Markt und
Betriebshof Marzahn, die Linie #18 fährt nur zwischen S Springpfuhl und Betriebshof
Marzahn.
Die BVG richtet einen barrierefreien #Ersatzverkehr mit Bussen zwischen den
Haltestellen Betriebshof Marzahn und Hellersdorf, Riesaer Straße ein.

Straßenverkehr: Umbau des Fraenkelufers, städtebaulicher Denkmalschutz und Umgang mit den IBA-Bauten, aus Senat

Klicke, um auf S17-17172.pdf zuzugreifen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Stellen des Landes Berlin und ggf. des Bundes sind am geplanten #Umbau des #Fraenkelufers zwischen #Admiralbrücke und #Böcklerpark im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beteiligt und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirk?
Antwort zu 1: Der Umbau des Fraenkelufers ist ein Projekt, das im Rahmen des Förderprogramms Städtebau-licher Denkmalschutz für das Gebiet Urbanstraße finan-ziert wird.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt Berlin ist Förderstelle und prüft das vom Bezirk, Abteilung Planen, Bauen und Umwelt – zur Förderung beantragte Projekt dahingehend, ob es grundsätzlich aus dem Programm förderfähig ist und ob die Kosten sachge-recht ermittelt wurden. Es obliegt der Entscheidung des Bezirks, für welche Projekte er eine Förderung aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz beantragt. Dem Bezirk obliegt die Durchführung der Bürgerbeteili-gung, die Entscheidung über die Inhalte des Planungskon-zeptes nach Abwägung der Interessenlagen und somit auch die Bewertung und Auswahl von Planungsvarianten.
Der Bund ist in die Durchführung des Verfahrens nicht einbezogen.
Frage 2: Welche konkreten #Maßnahmen umfasst der geplante Umbau des Fraenkelufers zwischen Admiralbrü-cke und Böcklerpark?
Antwort zu 2: Der Uferbereich des Fraenkelufers wur-de 1987 gestaltet. Die Doppelfunktion als Naherholungs-raum und wichtige Rad- und Fußwegeverbindung führt in den schmaleren Uferbereichen der öffentlichen Grünanla-ge mittlerweile oft zu Nutzungskonflikten und Übernut-zungserscheinungen. Zudem haben sich die Anforderun-gen an den öffentlichen Raum stark verändert. Mobilitäts-eingeschränkte Menschen, z.B. mit Kinderwagen oder Rollatoren und Rollstühlen können den vorhandenen Uferweg nur sehr eingeschränkt nutzen.
Dieses hat den Bezirk veranlasst, eine Erneuerung zu planen.
Die wesentlichen Maßnahmen betreffen:
 Verbreiterung des Uferwegs in der öffentlichen Grünanlage auf 6-8 Meter mit Zonen für Fußgän-ger/innen und Radfahrer/innen
 Verbesserung der Barriefreiheit
 Bodenverbessernde Maßnahmen und Baumschutz am Uferweg
 Schaffung von Sitzmöglichkeiten für ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen
 Sanierung des historischen Geländers am Uferweg mit teilweiser Anpassung an die Bäume
 Neuordnung der Stellplätze von Quer- in Längs-parken wegen Verbreiterung des Uferweges
 Aufpflasterungen im Straßenraum als Querungs-hilfe.
Frage 3: Auf welcher Grundlage wurde der Umbau am Fraenkelufer geplant und welche #Gutachten wurden hier-zu erstellt?
Antwort zu 3: Das in 2011 – unter Beteiligung der Öf-fentlichkeit – vom Bezirk beauftragte Integrierte Stadt-entwicklungskonzept für das Fördergebiet Urbanstraße beinhaltet die Maßnahme „Schaffung einer funktionsfähi-gen Fuß- und Radwegeverbindung am Landwehrkanal“ zwischen Baerwaldbrücke und Kottbusser Brücke.
Um hierfür eine qualitätsvolle gestalterische Lösung zu finden, hat der Bezirk im Oktober 2012 ein land-schaftsplanerisches Entwurfsverfahren mit fünf Gut-achterbüros für die Bereiche Böcklerpark und Fraenke-lufer durchgeführt.
Der ausgewählte Vorentwurf des Planungsbüros Han-ke + Partner Landschaftsarchitekten war die Grundlage für die weitere Planung.
Gutachterlich untersucht wurden die Bäume (auf Vita-lität) und das historische Geländer am Uferweg.
Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass nach Be-zirksverwaltungsgesetz die Planung für ein solches Vor-haben der BVV zur Zustimmung vorzulegen ist, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Die Zuständigkeiten der Bezirksverord-netenversammlung sind in § 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) geregelt. § 12 Absatz 2 Nummer 5, 6 und 7 BezVG führt die Vorgänge auf, bei denen die Bezirksver-ordnetenversammlung über eine Zustimmung entscheidet. Eine Umgestaltungsmaßnahme, wie die vorliegende, ist davon nicht erfasst.
Frage 5: Welche Bürgerbeteiligungsverfahren wurden während der Planungsvorbereitungsphase durchgeführt und wie war die Resonanz seitens der Anwohnenden?
Antwort zu 5: Die durch den Bezirk durchgeführte Se-rie von Veranstaltungen und Beteiligungsangeboten um-fasst folgende Schritte:
09.03.2013 Vor-Ort-Begehung mit Bezirksamtsver-
treterinnen und Bezirksamtsvertretern
13.03.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 20.08.2013 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 13./14.11.2013 Passantenbefragung vor Ort am
Fraenkelufer 16.11.2013 Planungswerkstatt
05.06.2014 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung Sept./Okt. 2014 Ausstellung der Pläne an zwei Orten im
Bezirk 15.01.2015 Öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltung 14.03.2015 Planungswerkstatt
Die Veranstaltungen mit in der Regel zwischen 30 und 60 Teilnehmenden richteten sich an die Anwohner/innen, aber auch an die weiteren Nutzer/innen des öffentlichen Uferwegs, d.h. an Fußgänger/innen, Radfahrer/innen und sonstige Bewohner/innen des Stadtteils. Ziel war, deren Interessen ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Anwohner/innen des Fraenkelufers brachten sich mit einem hohen Engagement ein. Die Planung, den öf-fentlichen Uferweg den neuen Nutzungsanforderungen anzupassen, wurde von vielen Anwohnerinnen und An-wohnern abgelehnt. Eine zunehmende Besucherfrequenz wurde wegen der Erfahrungen mit der Admiralbrücke befürchtet. Einige plädierten dafür, den Ist-Zustand ledig-lich zu erneuern.
Hingegen gab es von einigen Anwohnerinnen und Anwohnern und anderen Nutzerinnen und Nutzern auch eine sehr positive Bewertung hinsichtlich der Verbesse-rungen für den Stadtteil.
Aufgrund einer Unterschriftenaktion der Nachbar-schaftlichen Gruppe Fraenkelufer wurden die Planungen am 15.1.2015 im BVV-Saal erneut der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf der mit ca. 100 Personen sehr gut besuch-ten Veranstaltung befürworteten verschiedene Vertre-ter/innen von Naturschutzverbänden, Fahrrad- und Fuß-gängerinitiativen die Planung. Die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen konstatierte für die Neu-planung eine deutliche Verbesserung für mobilitätseinge-schränkte Menschen. Die Nachbarschaftliche Gruppe Fraenkelufer konnte nicht überzeugt werden.
Frage 6: Wurden grundlegende Einwände und Wider-sprüche zu den Planungsvorhaben vorgetragen und wenn ja, welche und wie wurden diese behandelt bzw. abgewo-gen?
Antwort zu 6: Hinweise und Bedenken der unmittel-baren Anwohner/innen wurden vom Bezirksamt ernst genommen und, soweit sie umsetzbar und mit den über-geordneten Zielen vereinbar waren, in die Planung mit aufgenommen.
In der Veranstaltung am 13.3.2013 wurde seitens der Bürgerinnen und Bürger die Forderung gestellt, im Ab-schnitt Fraenkelufer den gesamten Straßenraum inklusive der Fahrbahn in die Planung einzubeziehen, um so zu besseren Lösungsmöglichkeiten auch für die Verkehrsbe-ruhigung der Straße zu kommen. Dieser Forderung hat sich der Bezirk gestellt und den Planungsbereich um die Fahrbahn und nördlichen Gehweg erweitert.
Die Resonanz auf die geplante Änderung der Stell-platzanordnung war unterschiedlich. Um das Ziel der konfliktfreieren Rad- und Fußwegeverbindung am Ufer zu realisieren, ist eine Änderung von Quer- auf Längspar-ken unerlässlich und wurde durch den Bezirk auf den Veranstaltungen vermittelt.
Durch die Anwohner/innen wurden im Laufe des Ver-fahrens wichtige Hinweise zum Brandschutz vorgetragen. Unter Einbezug der Berliner Feuerwehr wurden diese geprüft und die Planung dahingehend verändert. In der Konsequenz musste damit die Planung einiger Stellplätze entfallen, die nun an andere Stelle im unmittelbaren Um-feld ersetzt werden.
Ebenfalls einer Bürgerversammlung entstammt die Planänderung, die Uferpromenade nicht in zwei Streifen optisch zu unterteilen.
Frage 7: Wie hoch sind die beantragten Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz und wie hoch ist die vom Senat bewilligte Summe?
Antwort zu 7: Die beantragten Mittel aus dem Förder-programm Städtebaulicher Denkmalschutz belaufen sich auf 800.000 Euro. Aufgrund der Kostenprüfung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Bezirk 785.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.
Frage 8: Wie beurteilen die beteiligten Denkmal-schutzbehörden die Planungsvorhaben und wie wurden diese beteiligt?
Antwort zu 8: Das Ergebnis des Planungsverfahrens ist aus denkmalfachlicher Sicht zu begrüßen. Die Garten-denkmalpflege des Landesdenkmalamtes war sowohl am Wettbewerbsverfahren als auch zeitweise am Planungs-verfahren zur Umgestaltung des Nordufers des Land-wehrkanals einschließlich Fraenkelufer beteiligt.
Frage 9: Welche Strategie verfolgen Senat und Bezirk für den hier lokalisierten Bestand der Internationalen Bauausstellung 1987 (IBA)?
Antwort zu 9: Die Bauten der Internationalen Bauaus-stellung 1987 in Kreuzberg wurden im Zuge der Erstel-lung der Denkmaltopographie Kreuzberg 2014-2015 erfasst und denkmalwerte Objekte als Baudenkmale, Denkmalbereiche und Gartendenkmale in die Denkmallis-te Berlin eingetragen. Die Denkmale unterliegen dem Denkmalschutzgesetz Berlin.
Zudem wurde im Jahr 2012 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Verbindung mit den betroffenen Bezirken eine Faltmappe „IBA ’87 – Südliche Friedrichstadt und Tegel“ herausgegeben, um eine breite-re Öffentlichkeit über die Bauten der Internationalen Bauausstellung 1987 zu informieren.
Frage 10: Welche Vorstellungen für die denkmalrecht-liche Unterschutzstellung von Gebäuden und Ensembles der IBA 1987 existieren derzeit und wie weit sind diese vorbereitet?
Antwort zu 10: Die Bauten der Internationalen Bau-ausstellung 1987 außerhalb des Ortsteils Kreuzberg (Rei-nickendorf-Tegel, Tiergarten, Wilmersdorf-Prager Platz) werden bis zum Jahr 2017 erfasst und eine denkmalwür-dige Auswahl von Bauten, Ensembles und Gärten in die Denkmalliste eingetragen.
Frage 11: Wie werden die denkmalschutzwürdige Ar-chitektur und der denkmalschutzwürdige Städtebau der IBA 1987 bisher vor Überformung geschützt und in ihrer Einmaligkeit gesichert?
Antwort zu 11: Alle Berliner Denkmale werden nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes Berlin gleichermaßen behandelt. Veränderungen an Denkmalen sind genehmigungspflichtig. Alle Bauanfragen, Bauanträ-ge usw. werden der zuständigen Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bezirks zugeleitet, die im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Denkmale betreut, Geneh-migungen erteilt oder verweigert.
Zudem besteht ein enger Austausch zwischen der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Bezirken, um Bauvorhaben auch bei den nicht denk-malgeschützten Bauten der Internationalen Bauausstel-lung 1987 positiv zu beeinflussen. Im Rahmen des formal Möglichen sind sowohl der Senat als auch die Bezirke bestrebt, schwerwiegende Eingriffe oder Überformungen zu verhindern, da ihnen die besonderen Werte dieser Bauten bewusst sind.
Berlin, den 23. Oktober 201
In Vertretung
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)

Radverkehr: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer im Straßenverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Hat der Senat, vor dem Hintergrund des stetig wachsenden #Fahrradverkehrs in Berlin, ein Konzept, wie die Vermittlung entsprechender Straßen verkehrlicher Vorschriften für die genannten Nutzer verbindlich vermit-telt werden können?
Antwort zu 1: Der Senat verfolgt verschiedene Strate-gien und Kommunikationswege. So wurde in der 2013 durch den Senat beschlossenen #Radverkehrsstrategie darauf verwiesen, dass nur gegenseitige Rücksichtnahme und ein regelkonformes Verhalten zu einem guten Ver-kehrsklima beitragen kann. Viele Unfälle könnten bei größerer Rücksichtnahme zwischen Autofahrenden, Rad-fahrenden und zu Fuß gehenden vermieden werden. Bei allen Verkehrsteilnehmenden müssen daher korrekte Verhaltensnormen immer wieder kommuniziert werden. Aus diesem Grund führt die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit anderen Akteurinnen und Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit auch seit mehreren Jahren die Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“, in der auf das Regelwerk der Straßenver-kehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen und zur gegenseiti-gen Rücksichtnahme zwischen Autofahrenden und Rad-fahrenden, aber auch zwischen Radfahrenden und zu Fuß gehenden aufgerufen wird. Die ebenfalls seit vielen Jah-ren laufende „Aktion toter Winkel“ der Aktionsgemein-schaft Verkehrssicherheit für Schulkinder, der auch die Polizei angehört, wird unter Federführung der Senatsver-waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit dem Schwerpunkt der Sensibilisierung der Fahrzeugführerin-nen und Fahrzeugführer für den parallelen Rad- und Fuß-verkehr fortgesetzt. Außerdem wird über einzelne Regeln via Verkehrsinformationstafeln (z.B. zum Mindestabstand zu Fahrradfahrenden) informiert.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von je-der/jedem Einzelnen die Kenntnis über die geltenden Verkehrsregeln, insofern besteht nicht nur durch den Verordnungsgeber, in diesem Fall also den Bund, sondern auch von Seiten der Bürgerinnen und Bürger eine indivi-duelle Informationspflicht.
Frage 2: Wie bewertet der Senat die Einführung einer #Kennzeichen-Pflicht für #Fahrradfahrer, um insbesondere Haftungsrechtliche Belange konkret regeln zu können?
Antwort zu 2: Die Einführung einer Kennzeichen-pflicht für Fahrräder ist in der Vergangenheit wiederholt gefordert worden. Dem Senat ist bewusst, dass dieser Wunsch von vielen Bürgerinnen und Bürgern geteilt wird. Er hat sich aus diesem Grund in den vergangenen Jahren bereits eingehend mit dieser Thematik befasst. Bei Abwä-gung aller Argumente ist die Einführung einer Kennzei-chenpflicht für Fahrräder nach wie vor jedoch nicht ver-tretbar.
Nach der repräsentativen Erhebung 2008 durch „Mo-bilität in Deutschland“ (MiD) gab es insgesamt 78,36 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wollte man alle Fahrräder der Kennzeichenpflicht unterwerfen, würde dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit entspre-chend hohen Kosten nach sich ziehen. Hinzu kämen die zeitliche und finanzielle Belastung der Fahrradhaltenden. Zwingend mit einer Kennzeichenpflicht verbunden wäre eine Registrierungspflicht (Zulassung). Dieser Verwal-tungsaufwand und die Belastung der Fahrradhaltenden stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum ange-strebten Nutzen.
Zur Regelung haftungsrechtlicher Belange wäre zu-dem die Einführung einer Versicherungspflicht für Fahr-räder erforderlich. Auch der daraus resultierende verwal-tungsmäßige Aufwand und die Belastung der Haltenden von Fahrrädern wären unverhältnismäßig.
Im Übrigen wäre mit der Identifizierung der/des ent-sprechenden Halterin/Halters des Fahrrades über das Kennzeichen nicht ohne Weiteres die Ermittlung der/des betreffenden Fahrerin/Fahrers sichergestellt.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Senat keine er-folgversprechende Möglichkeit besitzt, sich für eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder einzusetzen, denn die Zulassung von Straßenfahrzeugen ist ausschließlich bundesrechtlich geregelt. Auch in den anderen Bundes-ländern und beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist die Kennzeichnung von Fahrrädern hinreichend erörtert und stets abgelehnt wor-den.
Frage 3: Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Kennzeichen-Pflicht für Fahrräder auch die gegenwärtig hohe Diebstahlquote senken und die Aufklärungsquote erhöhen könnte, wenn nein warum nicht?
Antwort zu 3: Gesicherte Erkenntnisse zu den Aus-wirkungen einer verpflichtenden Kennzeichnung von Fahrrädern auf die Diebstahls- und die Aufklärungsquote (AQ) liegen dem Senat nicht vor.
Es ist jedoch zu vermuten, dass -unabhängig von einer Realisierbarkeit- mit einer verpflichtenden Kennzeich-nung grundsätzlich positive Effekte, wie die Senkung der Diebstahlsquote oder die Erhöhung der AQ, erzielt wer-den könnten. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Frage 4: Welche Überlegungen bzw. konkrete Ansätze verfolgt der Senat um auch den Fahrradverkehr stärker zu strukturieren, und damit im Allgemeinen für alle Ver-kehrsteilnehmer im Straßenverkehr mehr Sicherheit zu erreichen?
Antwort zu 4: Der Senat strebt bereits seit vielen Jah-ren an, in möglichst vielen Hauptverkehrsstraßen getrenn-te Radverkehrsanlagen in Form von Schutzstreifen für den Radverkehr, Radfahrstreifen oder Radwegen anzule-gen. Näheres dazu regeln die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege, aktuell in der Fassung vom 16.05.2013) und die in Berlin eingeführten Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-sen (FGSV). Ergänzend wird nach und nach ein berlin-weites Fahrradroutennetz hergestellt, durch das wichtige Quellen und Ziele des Radverkehrs miteinander verknüpft werden. Der Ausbau dieses teilweise über Haupt- und teilweise über Nebenstraßen verlaufenden Radverkehrs-netzes kann allerdings wegen der dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen nur allmählich erfolgen. Er hat jedoch an vielen Stellen bereits für alle Verkehrsteilneh-menden Verbesserungen bezüglich der Verkehrssicherheit gebracht und wird, wenn die Realisierung dieses Netzes in den kommenden Jahren weitergeführt wird, weitere diesbezügliche Fortschritte ermöglichen.
Berlin, den 22. Oktober 2015
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2015)

Straßenverkehr: Stau: Baustellen am Flughafen Tegel und an der Grunerstraße, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206311527/Stau-Baustellen-am-Flughafen-Tegel-und-an-der-Grunerstrasse.html

Baustellen sorgen für Staus rund um den Flughafen Tegel. Fluggäste sollten mehr Zeit einplanen. Auch in Mitte wird es eng.
Der Flughafen Tegel platzt aus allen Nähten. Immer mehr Fluggäste verlassen von hier aus die Stadt oder landen im Norden Berlins. Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres waren es 15.891.301 Passagiere, 1,8 Prozent mehr, als im Vorjahreszeitraum. Und bis auf einige Ausnahmen wird das steigende Aufkommen auch bewältigt. Aber ausgerechnet mehrere kleine Baustellen auf dem Flughafen und an der Zubringerstrecke bringen den Verkehr am Boden mehrmals täglich nahezu zum Erliegen. Und die Nerven bei ankommenden Passagieren sowie bei den Auto- und Taxifahrern liegen blank. Auf der dringenden Suche nach freien Taxen sind Geschäftsleute unter Termindruck bereits handgreiflich geworden. „Die schubsen sich gegenseitig weg und rennen sich über den Haufen, um einen freien Wagen zu bekommen“, berichtete ein Taxifahrer von seinen morgendlichen Erfahrungen.
Hintergrund dafür sind Bauarbeiten auf dem oberen Innenring am Terminal A. Derzeit wird im Bereich der so genannten überdachten Ladeleiste saniert. Der Teil also, an dem die …

Straßenverkehr: Ende Oktober beginnt der 2. Bauabschnitt in der Pappelallee und Stahlheimer Straße, aus Senat

www.berlin.de Bei dem seit Juli 2015 laufendem #Umbau der #Pappelallee / #Stahlheimer Straße beginnt ab Ende Oktober 2015 der 2. #Bauabschnitt zwischen #Stargarder Straße und #Wichertstraße (Pappelallee 36 bis 44 / Stahlheimer Straße 1 bis 3A). Gebaut wird auf der #östlichen Straßenseite bis ca. Ende August 2016. Der Abschnitt zwischen Danziger Straße und Wichertstraße wird mit rund 3,9 Mio. EUR aus Ausgleichsbeträgen der Sanierungsgebiete finanziert. Der Abschnitt von der Wichertstraße bis zur Wisbyer Straße wird aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz finanziert und kostet rund 1,7 Mio. EUR. Während der Arbeiten kann es abschnittsweise zu Sperrungen mit Umleitung für den Individualverkehr kommen, der Anliegerverkehr ist gewährleistet. Die Straßenbahn wird weiter uneingeschränkt verkehren. Der gesamte Straßenzug von der Danziger Straße bis zur Wisbyer Straße soll bis 2017 fertig gestellt werden. Informationen über das laufende Baugeschehen gibt es im Internet unter http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/planung/artikel.205751.php Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306
Source: BerlinVerkehr

Buslinie M41 (III) – Wann werden geplante Verbesserungen durchgesetzt?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wann wird die neu eingerichtete Busspur auf der Sonnenallee durch die Anbringung der Endbeschilde-rung in Betrieb genommen und durch wen wird diese Maßnahme erfolgen?
Antwort zu 1: Die Gültigkeit ist nach Auskunft der BVG ab dem 12.Oktober 2015 geplant. Die Beschilde-rung wird durch eine von der BVG AöR beauftragte Fir-ma auf Grundlage der straßenverkehrsrechtlichen Anord-nung durch die Verkehrslenkung Berlin vorgenommen werden.
Frage 2: Wann und durch wen wurde die zu begrü-ßende Fortführung der Busspur bis zur Elbestraße anstatt – wie ursprünglich geplant – bis zur Fuldastraße beschlos-sen?
Antwort zu 2: Im Zuge der Abstimmungsgespräche zwischen dem von der BVG AöR beauftragten Planer, der Verkehrslenkung Berlin (VLB), dem Straßenbaulastträger und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt zur verkehrstechnischen Planung der Lichtsignalan-lage (LSA) Sonnenallee / Fuldastr. wurde Anfang 2015 für die ohnehin geplante Verlängerung der Busspur der Beginn auf ca. 130 m vor Fuldastr. festgelegt.
Frage 3: Wie schätzt der Senat die Abstimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirksamt Neukölln über die ausgeführte Form der Busspur ein?
Antwort zu 3: Die Abstimmungsgespräche zur ver-kehrstechnischen Planung waren konstruktiv und einver-nehmlich.
Frage 4: Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit der Busspur in Bezug auf die zu erhöhende Pünktlichkeit der Buslinie M41 sowie auf die Verbesserung der Verkehrssi-cherheit für Radfahrer*innen auf der Sonnenallee ein?
Antwort zu 4: Die genannte Busspur vor der Fulda-straße dient der ungehinderten Einfahrt der Busse in die Haltestelle auch bei einem erwarteten leichten Rückstau an der LSA. Die Wirksamkeit wird – Regeleinhaltungen und Regeldurchsetzung vorausgesetzt – insbesondere für die Stabilität der Linie in diesem Abschnitt als hoch ein-geschätzt. Angesichts des in der Hauptverkehrszeit um 25% verdichteten Angebots auf einen 4-Minuten-Takt ist aus Kundensicht nicht so sehr die Pünktlichkeit relevant als Qualitätsmerkmal, sondern die Vermeidung von Pulk-bildung, was zu einer höheren Regelmäßigkeit und Ver-lässlichkeit führt.
Für den Radverkehr bringt die Busspur Vorteile hin-sichtlich Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität, da die Gefahr, dass der Radverkehr vom Kfz-Verkehr zu dicht an die am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge gedrängt wird und es in der Folge zu den üblicherweise mit schwe-ren Folgen verbundenen Türöffner-Unfällen kommt, bei freier Busspur nicht mehr gegeben ist. Auch außerhalb der Geltungszeiten bzw. im Falle von Halten oder Parken auf der Busspur wird diese Gefahr durch die Busspur-Markierung deutlich reduziert, da die Busspur überwie-gend 4,50 m breit ist und daher ein ca. 2 m breiter Streifen zwischen ruhendem und fließendem Kfz-Verkehr ver-bleibt. Wenn die Spur nicht gerade von einem Bus, einem Taxi, einem Krankenfahrzeug oder verbotswidrig von einem anderen Kraftfahrzeug befahren wird, kann der Radverkehr zudem an einigen lichtsignalgeregelten Kno-tenpunkten durch die Markierung der Busspur eine vom motorisierten Individualverkehr freie Spur nutzen und so zum motorisierten Individualverkehr einen größeren Ab-stand als bisher einhalten, ohne dass es dabei wie bei vielen herkömmlichen baulichen Radwegen zu Sichtbe-hinderungen kommen kann.
Frage 5: Wie soll die Nutzung der Busspur durch par-kende und fahrende PKW verhindert und so die Wirk-samkeit der Busspur sichergestellt werden?
Antwort zu 5: Für die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen sind das Ordnungsamt und die Polizei zu-ständig. Die BVG wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Organisationen mit den Busspurbetreuern unterstüt-zen.
Die Polizei unterstützt die Maßnahmen des Freima-chens des Bussonderfahrstreifens insbesondere bei kon-kreter Anforderung durch die BVG nach Maßgabe freier Ressourcen und überwacht darüber hinaus den Busson-derfahrstreifen auch in eigener Zuständigkeit.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2015)