Straßenverkehr: Sanierungsbedarf Diese Berliner Brücken bröckeln – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/sanierungsbedarf-diese-berliner-bruecken-broeckeln-26135780?dmcid=nl_20170304_26135780

Berlin hat seine #Brücken zu lange #vernachlässigt. Viele sind so marode, dass sie nicht mehr uneingeschränkt befahren werden dürfen. Der Senat musste bereits verschärfte #Tempolimits und #Lastbeschränkungen verhängen, damit die Bauwerke nicht noch größeren Schaden nehmen.
Von den 827 Brücken, für die das Land verantwortlich ist, ist mehr als ein Viertel in einem bedenklichen Zustand. Die Zahl der als ausreichend oder schlechter bewerteten Brücken liegt bei 225. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU hervor.  
Schlaglöcher und Risse
#Schlaglöcher, #Betonrisse, rostige Brüstungen: Viele Schäden sind schon mit dem bloßen Auge erkennbar. Etwa bei der „Sichtprüfung“, zu der regelmäßig Ingenieure  anrücken, um den Zustand der Brücken  für die offizielle Statistik zu protokollieren.  Diese Fachleute erteilen Noten –  vergleichbar mit dem Schulnotensystem. 
In Berlin  bekamen  jüngst 115 Brücken die Note sehr gut, 115 weitere die Note gut. Mit befriedigend wurden 372 Bauwerke bewertet.   Als Sorgenkinder gelten demgegenüber 181 Brücken mit der Note ausreichend, 42 mit der Note nicht ausreichend und zwei mit der Note ungenügend.
Ab der Note „ausreichend“  besteht dringender Handlungsbedarf, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. In diese Kategorie fallen  etwa die #Dunckerbrücke in Prenzlauer Berg, die #Moltkebrücke in Lichterfelde, die #Salvador-Allende-Brücke in Köpenick und die Brücke an Wuhlheide.  Die ebenfalls schlecht bewertete #Bösebrücke zwischen Prenzlauer Berg und Wedding wird bereits saniert.
Zwischen der Feststellung eines Schadens und seiner Beseitigung können Jahre vergehen. Die #Eiswerderbrücke in Spandau zum Beispiel  ist so marode, dass schon vor vier Jahren ein Tempolimit von …

Straßenverkehr: Verkehrsunfalltote infolge von Rotlichtverstößen im Jahr 2016 aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr
jeweils im Jahr 2016 und wie viele davon waren
auf #Rotlichtverstöße von Autofahrern zurückzuführen?
Zu 1.: Im Jahr 2016 verstarben 56 Personen bei Verkehrsunfällen
im Berliner Straßenverkehr. Der Tod von
zwei Verkehrsteilnehmern wurde durch Rotlichtmissachtung
von PKW-Führern verursacht.
2. Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es im
Straßenverkehr jeweils im Jahr 2016 und wie viele davon
waren auf Rotlichtverstöße zurückzuführen?
Zu 2.: Von den 14.687 Verkehrsunfällen mit Personenschaden
des Jahres 2016 wurden 731 durch Rotlichtmissachtung
verursacht.
Berlin, den 02. März 2017
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2017)

Radverkehr: Hier könnte Berlin endlich Radschnellwege bekommen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/karte-hier-koennte-berlin-endlich-radschnellwege-bekommen-25938520?dmcid=nl_20170301_25938520

Über #Radschnellwege wird in Berlin schon länger diskutiert. Sie sollen Anreize schaffen, häufiger das Fahrrad zu benutzen – vor allem auf Wegstrecken, die länger als fünf Kilometer sind. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat deshalb eine Arbeitsgemeinschaft mit einer umfassenden Studie zu #Radschnellverbindungen in der Hauptstadt beauftragt. Im ersten Teil der Studie wurden insgesamt 30 geeignete Trassenkorridore gesucht. Unter anderem der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (#ADFC) hatte mit einem Ideenwettbewerb Vorschläge dafür geliefert. Sein Favorit: Der knapp 13 Kilometer lange "Panke-Trail" zwischen Buch und Pankow auf der Ostseite der Stettiner Bahn. Diese Route ist nun auch eine von zwölf am besten bewerteten Strecken, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Montag ins Netz gestellt hat. In unserer Grafik sind sie blau gekennzeichnet. Bewertet wurden verschiedene Kriterien wie Reisezeit, eine möglichst schnelle Umsetzbarkeit, die Einwohnerdichte im Umfeld der Trasse sowie die Anbindung an S- oder U-Bahnstationen. Das beste Ergebnis erzielte dabei der "Betriebsweg A 113" vom Ernst-Ruska-Ufer in Adlershof bis zum …

zu Fuß mobil: Fußgängertunnel ohne Fußgänger, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welches #Schadensbild existiert beim #Fuß-
gängertunnel unter der #Schnellerstraße am Bahnhof #Schö-
neweide nach dem #Brand im Dezember 2016, der zu
dessen Sperrung führte?
Antwort zu 1: Der Brand führte zur Zerstörung der
abgehängten Tunneldecke einschließlich der Tunnelbeleuchtung
und aller Türen zu den Betriebsräumen im
Bereich des Ausganges am Bahnhof Schöneweide. Ferner
wurde der Aufzug erheblich beschädigt. Die Wände und
übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark
verrußt.
Frage 2: Gibt es einen Zeitplan für den Baubeginn zur
Beseitigung der Schäden und der #Wiederinbetriebnahme
des Tunnels, der eine stark frequentierte Zuwegung vom
und zum Bahnhof Schöneweide darstellt?
Frage 3: Welche Kosten werden durch die Reparatur
des Tunnels entstehen?
Antwort zu 2 und 3: Nach Entscheidung über Art und
Umfang der Instandsetzung erfolgt die Vorbereitung und
Vergabe der erforderlichen Bauleistungen. Eine Vergabe
der Bauleistungen wird im Herbst 2017 angestrebt. Die
Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht abgeschätzt
werden.
Frage 4: Soll der Tunnel zukünftig – auch nach dem
Umbau des Bahnhofsumfeldes – in Betrieb bleiben oder
wird eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
favorisiert?
Antwort zu 4: Eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
wird grundsätzlich favorisiert. Hierfür bedarf
es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher
und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten,
die im Rahmen der neuen Verkehrslösung
Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
der Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide
und der damit verbundenen Umgestaltungen der neuen
Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der Brü-
ckenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der
neuen Planungen der Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht
werden. Eine Entscheidung zur Schließung des
Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung
dieser beschriebenen Maßnahmen möglich.
Frage 5: Welche Kosten sind in den letzten zehn Jahren
durch Reparatur und Erhalt des Tunnels entstanden?
Antwort zu 5: In den letzten zehn Jahren sind für Instandsetzungen
und Erhalt der Tunnelanlage einschließ-
lich deren Fahrtreppen und Aufzüge Kosten in Höhe von
877.000 € entstanden.
Berlin, den 28. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2017)

Fahrradfahren in der Hauptstadt Gleich zwei neue Leihfahrradanbieter in Berlin, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrradfahren-in-der-hauptstadt-gleich-zwei-neue-leihfahrradanbieter-in-berlin/19436562.html

Nutzer von #Leihrädern haben jetzt die #Auswahl: „#Lidl-Bike“ startet im März mit 3500 Fahrrädern. Konkurrent „#Nextbike“ bietet ab April weitere 2000 an.

Das gibt es auch nicht alle Tage: Ein Unternehmen der öffentlichen Hand verbündet sich mit einem privaten Unternehmen, um einen Kampf mit einem privaten Unternehmen aufzunehmen, das mit Geld aus der öffentlichen Kasse unterstützt wird. So zumindest zeigt sich in diesem Jahr das Berliner Fahrradverleihgeschäft. Es treten an: Erstens die Deutsche Bahn, die mit dem Discounter Lidl kooperiert und das System Lidl-Bike anbietet. Zum zweiten die Leipziger Firma Nextbike, die sich in einer Ausschreibung des Senats durchgesetzt hat und vom Land mit 1,5 Millionen Euro im Jahr unterstützt wird.

Beim Start liegt Lidl-Bike vorne. Los geht es dort am 5. März. Nextbike will Mitte April folgen. Bei Lidl-Bike beginnt die Saison mit einem Fest am Hauptbahnhof. Mehrere hundert Räder können am 5. März gratis getestet werden, kündigte Sylvia Lier, die Vorsitzende der Geschäftsführung DB Rent, am Donnerstag an. Danach werden die 3500 Räder nach und nach innerhalb des S-Bahn-Rings aufgestellt. Feste Stationen wie in der Vergangenheit gibt es nicht – außer an zunächst neun Lidl-Märken.

Für Smartphone-Nutzer ist die Sache einfach. Das Ausleihen und Zurückgeben erfolgt nach einer Anmeldung per App. Sie zeigt auch an, wo Räder zum Ausleihen stehen. Grundsätzlich kann man das Rad nach Ende der Fahrt an jeder Straßenkreuzung im Nutzungsgebiet abstellen. Wer es zu einer der 350 vorgegebenen Rückgabezonen bringt, die die App ebenfalls anzeigt, erhält einen Rabatt in Höhe von 50 Cent für die Fahrt. Das Ausleihen ist auch telefonisch möglich. Und für Touristen ist ein Tagespass geplant.

Es gibt zwei Preissysteme, wobei man sich in beiden Fällen grundsätzlich für ein Jahr anmelden muss: Im Basis-Tarif mit einer Gebühr von drei Euro fürs Jahr kostet die erste halbe Stunde …

Radverkehr: Lidl-Bike startet am 5. März in Berlin 3.500 Lidl-Bike für Berlin • Rückgabe innerhalb des S-Bahn-Ringes an jeder Straßenecke möglich aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/13445456/Start_Lidl_Bike.html?start=0&itemsPerPage=20

3.500 #Lidl-Bike für Berlin • Rückgabe innerhalb des S-Bahn-Ringes an jeder Straßenecke möglich • 353 Rückgabezonen für rabattierte Ausleihe • Eröffnungsveranstaltung am Berliner Hauptbahnhof

#DB Rent startet am Sonntag, 5. März, mit dem Sponsor Lidl Deutschland das stationsungebundene #Fahrradverleihsystem Lidl-Bike für Berlin. An diesem Tag findet eine Eröffnungsveranstaltung für Kunden und Fahrradbegeisterte am Berliner Hauptbahnhof statt. Alle Berlinerinnen und Berliner sind eingeladen, das neue Angebot am Start-Tag kostenlos zu testen. Lidl-Bike ist Teil der Call a Bike-Familie und aktuell das größte Fahrradverleih-system in Deutschland. Zum Einsatz kommen 3.500 fabrikneue Fahrräder.

„Wir freuen uns, dass wir Lidl-Bike schon so früh in der Saison auf die Straße bringen können. Lidl-Bike ist im Vergleich zum DB-Angebot im letzten Jahr mehr als doppelt so groß. Gemeinsam mit Lidl bieten wir einen noch größeren und besonders umweltfreundlichen Teil des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin“, sagt Sylvia Lier, Vorsitzende der Geschäftsführung DB Rent. „Komfortabler ist es außerdem: 3.500 Fahrräder sind im ganzen Innenstadtbereich verfügbar und können an jeder Straßenecke zurückgegeben werden.“

Wolf Tiedemann, Geschäftsleitung Lidl Deutschland, betont: „Mit dem Lidl-Bike bieten wir in Berlin einen einfachen Einstieg in die emissionsarme Mobilität. E-Ladestationen für Pedelecs und Pkw an ausgewählten Lidl-Filialen im Stadtgebiet ergänzen dieses Serviceangebot. Für uns ist das ein weiterer Baustein, nachhaltigster Discounter in Deutschland zu werden.“

Im Basis-Tarif kostet Lidl-Bike einen Euro je 30 Minuten, wenn der Kunde bei der Rückgabe eine der 353 Rückgabezonen nutzt. Im Komfort-Tarif ist die erste halbe Stunde dann sogar kostenlos. Das 88km2-große Nutzungsgebiet deckt den Bereich innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings ab. Die 39 Lidl-Filialen in diesem Gebiet sind maximal 200 Meter von einer Rückgabezone entfernt. 

Alle Kunden von Call a Bike sowie der Fahrradverleihsysteme mit weiteren Kooperationspartnern können auf Lidl-Bike ohne gesonderte Anmeldung zugreifen. Genauso steht auch Kunden von Lidl-Bike das gesamte Call a Bike-Angebot deutschlandweit ohne eine weitere Registrierung zur Verfügung. Beim neuen Angebot übernimmt DB Rent die Rolle des Systembetreibers und betreut die Kunden. Lidl ist Sponsor und Namensgeber des Fahrradverleihsystems.

DB Rent ist seit fast 15 Jahren im Fahrradverleihgeschäft aktiv und derzeit mit rund 13.000 Fahrrädern in 50 Städten der führende Anbieter in Deutschland.

Lidl betreibt rund 3.200 Filialen in Deutschland und gehört mit über 75.000 Mitarbeitern zu den führenden Lebensmittel-Einzelhändlern in Deutschland. In Berlin gibt es rund 140 Lidl-Filialen.

Straßenverkehr: Immer mehr Pendler Berlin droht der Stau-Kollaps – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/immer-mehr-pendler-berlin-droht-der-stau-kollaps-25779618

Berlin –

Berlins #Autofahrer stehen immer länger im #Stau. Bei Pendlern, die in den Stoßzeiten unterwegs sind, summierte sich der durchschnittliche  Zeitverlust  im vergangenen Jahr  auf 107 Stunden – das sind zwei Stunden mehr als 2015.

Zu diesem Ergebnis kommt der jüngste Verkehrsindex des Navigationsherstellers #TomTom. „Die #Staubelastung ist gestiegen“,  sagt Andreas Erwig von TomTom. Er hält es für möglich, dass sich die Lage weiter verschärft.  Denn die beiden Entwicklungen, die zum Verkehrsanstieg   entscheidend beigetragen haben, sind noch nicht abgeschlossen:  der   wirtschaftliche Aufschwung und der Anstieg der Wohnungsmieten in der Innenstadt.
„Wirtschaftswachstum bedeutet mehr Arbeitnehmer, die zu ihren Arbeitsplätzen gelangen müssen“, erklärt Erwig. Immer höhere Mieten – vor allem im Stadtzentrum – zwingen eine wachsende Zahl von Berlinern dazu, in Außenbezirke oder ins Umland zu ziehen. Und das verlängert meist die   Alltagswege.  

„Bei ihrer Suche nach einer neuen Wohnung blenden viele Menschen offenbar aus, dass sie für die Fahrt zur Arbeit mehr Zeit benötigen“, sagte Erwig. „Anstelle  einer fünfminütigen U-Bahn-Fahrt steht  plötzlich eine längere Autofahrt an.“ Gerade zu den Stoßzeiten sind   immer  Pendler unterwegs auf teilweise völlig überlasteten  Straßen.    Nach den Berechnungen von TomTom müssen  Autofahrer in Berlin im Durchschnitt 29 Prozent mehr Zeit einplanen, als wenn die Straßen frei wären.  Zum Vergleich: 2008 waren es 25 Prozent.

Besonders oft und lang andauernd staut sich der Verkehr auf den  Autobahnen …

Straßenverkehr: Marode Brücken in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie sieht die aktuelle Projektliste #sanierungsbedürftiger
#Brücken aus (bitte mit Angabe der Zustandsnote
und Datum der Bewertung)?
Antwort zu 1: Die aktuelle Projektliste sanierungsbedürftiger
Brücken in der Baulast des Landes Berlin wurde
in der Anlage 1 zusammengestellt.
Frage 2: Auf welchen Brücken ist derzeit eine #Temporeduzierung
und/oder #Lastreduzierung aufgrund des baulichen
Zustandes angeordnet (bitte aufgelistet nach Brü-
cken und Tempo bzw. Lastbeschränkung)?
Frage 3: Seit wann bestehen die jeweiligen Tempound/oder
Lastreduzierungen?
Frage 4: Welche Maßnahmen wurden inzwischen ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern (Angaben
bitte pro Brücke)?
Frage 5: Welche Maßnahmen werden zukünftig ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern (Angaben
bitte pro Brücke und geplanten Beginn der Maßnahme)?
Antwort zu 2 bis 5: Die Brücken in der Baulast des
Landes Berlin mit Tempo- bzw. Lastbeschränkung und
entsprechende bauliche Maßnahmen sind in der Anlage 2
zusammengestellt.
Frage 6: Kann der Senat zahlenmäßige Angaben machen,
wie viele Berliner Brücken welche Zustandsnoten
haben (ohne Nennung der einzelnen, wenn möglich mit
bezirklicher Untergliederung)?
Antwort zu 6: Die Zustandsnoten der Brücken in der
Baulast des Landes Berlin werden auf Basis der DIN
1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen
– Überwachung und Prüfung" in einzelne Notenbereiche
unterteilt. Die aktuellen Zustandsnoten der insgesamt
827 Brücken/ Teilbauwerke stellen sich wie folgt dar:
Notenbereich Anzahl Teilbauwerke
Note 1,0 – 1,4: "sehr guter Zustand" : 115 Teilbauwerke
Note 1,5 – 1,9: "guter Zustand": 115 Teilbauwerke
Note 2,0 – 2,4: "befriedigender Zustand": 372 Teilbauwerke
Note 2,5 – 2,9: "ausreichender Zustand": 181 Teilbauwerke
Note 3,0 – 3,4: "nicht ausreichender Zustand": 42 Teilbauwerke
Note 3,5 – 4,0: "ungenügender Zustand": 2 Teilbauwerke
Berlin, den 21. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2017)

Straßenverkehr: A100 – Wird in Treptow ein Präjudiz für den Anschluss des 17. BAB geschaffen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim #Planfeststellungsverfahren
für die Planänderungen am #16. Bauabschnitt
(BA), und wann wird es die Möglichkeit für Klageberechtigte
geben, dagegen rechtlich vorzugehen?
Wann ist also ein Planfeststellungsbeschluss zu erwarten?
a. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird im Sinne
des im Verfahren befindlichen Planfeststellungsbeschlusses
weiter gebaut?
b. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass den
Anwohner/innen die Klagemöglichkeit genommen
wird, weil der Planfeststellungsbeschluss nicht
einmal abgewartet wird und weitergebaut wird?
Antwort zu 1: Der Planfeststellungsbeschluss zum
vorliegenden Änderungsantrag wird Mitte 2017 erwartet.
Die von der materiellen Änderung betroffenen Anlagenbestandteile
werden nicht vorab hergestellt. Die derzeit
im Bau befindlichen Leistungen der Bundesautobahn
(BAB) #A100, #16.Bauabschnitt erfolgen auf der Grundlage
des bestandskräftigen #Planfeststellungsbeschlusses.
Frage 2: Kann der Senat zusichern, dass am Ende des
Trogbauwerks (Bau km 23 + 270) nur die Zu- und Abfahrten
am Ende des 16. BA gebaut werden und der Autobahnkörper
dementsprechend am Trogausgang endet?
Antwort zu 2: Der „Autobahnkörper“ endet bei BauKilometer
23+420. Daran anschließend werden die Zuund
Abfahrten errichtet.
Frage 3:Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
nach der Änderungsvariante des im Genehmigungsverfahren
befindlichen Planfeststellungsdokumentes die Zu- und
Abfahrten nicht ebenerdig gebaut werden sollen? Teilt der
Senat die Auffassung, dass damit ein Präjudiz für die
Anschlussstelle 17. BA geschaffen würde, da die Anschlussstelle
17. BA laut alten Planungen der dann anschlussfähige
Brückenneubau über die Straße Am Treptower
Park und im weiteren Verlauf über die Spree nach
Friedrichshain wäre?
a. Wie bewertet der Senat dies vor dem Hintergrund
der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach
der qualifizierte Abschluss des 16. Bauabschnitts
kein Präjudiz für den Bau des 17. Bauabschnitts
schaffen soll?
b. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat gegenüber
dem Bauträger zur Sicherstellung dieser Forderung
des Koalitionsvertrags einzuleiten?
Antwort zu 3: Die Intension des Änderungsantrages
beinhaltet den gerichtlich geforderten Erhalt der Wohnhäuser
Beermannstraße 16/18 unter Berücksichtigung
eines möglichst geringen Rückbauerfordernisses bei einem
möglichen Weiterbau der A 100. Der Bau des 17.
Abschnittes ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan als
vordringlicher Bedarf ausgewiesen und damit verpflichtende
Richtschnur des Handelns der Bundesrepublik
Deutschland.
Eine Präjudizierung für einen möglichen Weiterbau
wird damit jedoch nicht begründet.
Frage 4: Welche Arbeiten werden momentan im Segment
des sich noch im laufenden Verfahren befindlichen
Bereichs (Bau km 22+980 bis km 23+625,5) getätigt?
(Bitte Art der Baumaßnahme nennen und Zweck)
Antwort zu 4: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
– Km 22+980 bis km 23+015 Bereich Baulos 5,
zzt. bauzeitliche Umfahrung und Erdstoffzwischenlager
– Km 23+015 bis km 23+092 Bereich Baulos 6
Dock 24, zzt. Erdarbeiten für Baustelleneinrichtung
– Km 23+092 bis km 23+198 Bereich Baulos 6
Dock 25, zzt. bauzeitliche Umfahrung S-Bahn und
Erdbau für BE und Vorbereitung Baugrube
– Km 23+198 bis km 23+270 Bereich Baulos 6
Dock 26, z.zt.Erdbau für BE und Vorbereitung
Baugrube (Spundwandarbeiten)
– Km 23+270 bis km 23+625 Bereich Baulos 7, zzt.
Erdarbeiten für BE und Erdstoffzwischenlager
Frage 5: Kann der Senat ausschließen, dass es sich bei
den aktuellen Baumaßnahmen (Höhe Beermannstraße,
entlang der S-Bahn-Trasse) um Baumaßnahmen handelt,
die ein Präjudiz für den 17. BA schaffen?
a. Handelt es sich dabei um Schalungsarbeiten oder
um Schachtungsarbeiten?
Antwort zu 5: Ja, im Wesentlichen finden vor Ort gegenwärtig
Erdbauarbeiten statt (Schachtungsarbeiten).
Frage 6: Was haben diese Baumaßnahmen mit den
restlichen aktuell laufenden Baumaßnahmen im Bereich
Kiefholzstraße zu tun?
Antwort zu 6: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
Frage 7: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
aus Süden kommend für den Abschnitt zwischen
Trogausgang und Treptower Park als Lärmschutzmaß-
nahme einerseits für die Bewohner auf der Westseite eine
acht Meter hohe Lärmschutzwand geschaffen werden soll,
für die Anwohner/innen auf der Ostseite jedoch lediglich
ein Fledermauszaun angemessen scheint?
a. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem
ebenerdigen Ausbau der Zu- und Abfahrtsstraßen
die Lärm-, Feinstaub- und Umweltbelastungen für
die Anwohner/innen in der Straße Am Treptower
Park, rechter Hand der S-Bahn-Trasse, zu minimieren
wäre?
b. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit der vollständigen
Tunnelung der Zu- und Abfahrtstraßen
bis zum Treptower Park die Lärm-, Feinstaub- und
Umweltbelastungen für alle Anwohner/innen in
diesem Abschnitt zu minimieren und eine deutlich
umweltverträglichere Lösung umsetzbar wären?
Wenn ja, was wird der Senat in diesem Sinne unternehmen?
c. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine vollständige
Untertunnelung der Zu-und Abfahrtstraßen
nach Trogende bis zum Treptower Park nicht nur
eine stadtverträgliche Planungsvariante wäre, die
für die Anwohner/innen die Lebensqualität deutlich
erhöhte?
Antwort zu 7: Die Fledermausüberflughilfe ist eine
Maßnahme des Artenschutzes. Im Planänderungsverfahren
ist die Ausbildung der Fledermausüberflughilfe als
Lärmschutzwand betrachtet worden. Nach Abwägung
aller Belange wird die Gewährung von passivem Schallschutz
als eine für die Betroffenen wesentlich besser
geeignete Maßnahme zur Lärmvorsorge gesehen.
Eine ebenerdige Ausbildung führt zu einem geringfü-
gig niedrigeren Belastungsniveau. Hinsichtlich der Luftschadstoffimmisionen
bleiben die Grenzwerte in beiden
Fällen weit unterschritten, für die Lärmbetroffenen würde
diese (geringe) „Absenkung“ zu einem Verlust von Ansprüchen
auf passiven Schallschutz führen. Der im Wesentlichen
von der Bahn hervorgerufenen Lärmbelastung
könnte somit nicht im vorgesehenen Umfang entgegengewirkt
werden.
Die Frage einer Tunnellösung wurde im Verwaltungsstreitverfahren
vor dem Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG 9 A 8.11 bis 9.11 und 9 A 11.11 und 9 A 18.11
bis 20.11) in der mündlichen Verhandlung am 27.09.2012
abschließend verhandelt und entschieden.

Berlin, den 20. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2017)

Straßenverkehr: Berliner Straßenbeleuchtung – effizient und klimafreundlich?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin
und wie viele sind bereits auf #LED Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1: Aktuell betreibt das Land Berlin noch
rund 33.800 der ursprünglich 44.000 #Gasleuchten. Von
den Leuchten wurden 2.200 auf LED umgerüstet, weitere
8.000 (die Gasreihenleuchten) auf eine Elektroleuchte mit
Kompaktleuchtstofflampe.
Frage 2: Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine
vollständige Umstellung auf energieeffiziente LEDLampen
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben
ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2: Sofern alle noch verbliebenen Gasleuchten
umgerüstet werden, könnte der jährliche CO2-
Ausstoß um rund 28.000 Tonnen reduziert werden. Bleiben
die 3.300 Gasleuchten in den Erhaltungsbereichen
von einer Umrüstung ausgenommen, beträgt die Reduzierung
etwa 24.600 Tonnen.
Frage 3: Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem
Zeitrahmen amortisieren sich die LED Lampen?
Antwort zu 3: Die Kosten variieren je nach Art der
Leuchte. Die Umrüstung der Gasaufsatzleuchten kostet
etwa 4.400 Euro, die Umrüstung der Gashängeleuchte
etwa 5.250 Euro. Die Angabe bezieht sich auf eine Umrüstung
unter Erhalt der Erscheinungsform und der Lichtfarbe
der Leuchte. Bei den bisherigen Vorhaben lag die
Amortisation bei etwa 9 Jahren. Eine Umrüstung ohne
Erhalt der bisherigen Erscheinungsform und Lichtfarbe
würde die Kosten reduzieren und Amortisationszeitraum
verkürzen.
Frage 4: Hat der Senat ein Konzept für die schrittweise
Modernisierung der übrigen Gaslaternen und wenn ja,
wann und an welchen Orten wird dieses umgesetzt?
Antwort zu 4: In 2017 sind zwei Bauvorhaben zur
Umrüstung von Gasleuchten in der Ausführung. Ein BENE-Fördervorhaben
zur Umrüstung von 1.860 Gasleuchten
in Berlin-Spandau. Ein weiteres Bauvorhaben zur
Umrüstung von 1.300 Gasleuchten in Bereichen, in denen
das Landesdenkmalamt die Umrüstung auf formgleiche
Leuchten vorgegeben hat.
Ab 2018 sollen jährlich etwa 3.000 Gasleuchten umgerüstet
werden. Voraussetzung sind die erforderlichen
Haushalts- und ggf. Fördermittel. Aktuell ist ein Bauvorhaben
für den Zeitraum 2018/2019 in Vorbereitung. Die
Umrüstung von ca. 6.000 Gasleuchten, unter anderem in
den Ortsteilen Charlottenburg, Wilmersdorf, Moabit,
Wedding und Hermsdorf ist beabsichtigt.
Bei allen Umrüstungen und Planungen bleiben die Erhaltungsbereiche
ausgenommen.
Parallel werden ab 2017 punktuell einzelne Standorte
immer dann umgerüstet, wenn der weitere Betrieb der
Gasleuchte nur unter der Voraussetzung erheblicher Investitionen
(z.B. Sanierung des Gasmastes) möglich wäre.
Frage 5: Können moderne LEDs die gleiche Leuchtkraft
und warme Lichtfarbe wie Gaslaternen entwickeln?
Antwort zu 5: Ja, die bisher 2.200 auf diese Art umgerüsteten
Standorte sind kaum von den Gasleuchten (Erscheinungsform
und Lichtfarbe) zu unterscheiden.
Frage 6: Welche Vereinbarung hat die Senatsverwaltung
mit der für die Straßenbeleuchtung zuständigen
Stromnetz Berlin GmbH geschlossen, um unnötige Energieverschwendung
(Beleuchtung am Tage) zu vermeiden?
Frage 9: Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung,
um bekannt gewordene Energieverschwendung
abzustellen? Wie schnell wird dabei auf die Meldungen
von Bürger*innen oder Behörden reagiert?
Antwort zu 6 und 9: Das Land Berlin hat einen Vertrag
zum Management der öffentlichen Beleuchtung mit
der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (seit 01.09.2016
Stromnetz Berlin GmbH) geschlossen. Dieser umfasst
insbesondere die Leistungen zur Planung, Vergabe, Kontrolle
und Abrechnung von Wartung, Störungs- und Schadensbeseitigung
an allen Beleuchtungsanlagen. Vertragsinhalt
bei der Gasbeleuchtung ist auch die wöchentliche
Abfahrt bei Nacht und die monatliche Abfahrt am Tage.
Die Tagabfahrt dient der Feststellung von dauerbrennenden
Leuchten.
Das Ziel ist, alle Störungen innerhalb von 10 Tagen zu
beseitigen. Sofern der Dämmerungsschalter bei den Gasleuchten
defekt und kein Material verfügbar ist (Anmerkung:
Monopolstellung des Zulieferers), muss die Leuchte
aus Verkehrssicherheitsgründen auf Dauerbetrieb gestellt
werden.
Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote aufgrund
des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen
besonders hoch. Erschwerend hinzu kommt die Monopolstellung
von Zulieferbetrieben einzelner Ersatzteile. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Frage 7: Wer ist in Berlin im Auftrag der Stromnetz
Berlin GmbH für die Installation, den Betrieb und die
Deckung des Energiebedarfs von Straßenbeleuchtung
beauftragt?
Antwort zu 7: Die Stromnetz Berlin GmbH hat die
Leistungen zum Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu
planen, auszuschreiben, zu beauftragen, zu kontrollieren
und gegenüber dem Land Berlin abzurechnen. Aktuell
sind im Bereich der Elektrobeleuchtung die Lügger Elektroanlagen
GmbH und die L&S Elektrotechnik GmbH, im
Bereich der Gasbeleuchtung die Kraft- und Lichtanlagen
GmbH und die BRAUN Lighting Solutions e.K. tätig.
Der Energiebedarf ist Bestandteil des Strom- und Gasliefervertrages
des Landes Berlin. Aktuelle Energielieferanten
sind die GASAG (Gas) und eine Arbeitsgemeinschaft
bestehend aus Vattenfall Europe Sales GmbH und
der Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH (Strom).
Die Ausschreibung erfolgt zentral durch die Energiewirtschaftsstelle
des Landes Berlin.
Bauvorhaben zur Errichtung oder Umrüstung der Beleuchtungsanlagen
sind nicht Bestandteil des Managementvertrages.

Frage 8: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Einschaltzeiten
der Straßenbeleuchtung?
Antwort zu 8: Die elektrische Straßenbeleuchtung
wird mittels Funksignal ein- und ausgeschaltet. In vier
Messstellen in Berlin wird das Beleuchtungsniveau gemessen.
Ist in der Dämmerungsphase ein festgelegter
Schwellenwert unter- bzw. überschritten, wird das Schaltsignal
angefordert und die Beleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet.
Den Schwellenwert legt das Land Berlin fest.
Die Gasleuchten sind mit einem Dämmerungsschalter
ausgestattet und reagieren selbständig auf die Umgebungshelligkeit.
Berlin, den 17. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2017)